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2006/0642

Sanierung Martinsviertel, Neuordnung des Blockinnenbereichs Block 23.06

Magistratsvorlage 26.02.2007

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308 Zeichen

Lichtenbergstr. 78a
Gemeinschafts-
anlage
Nebengebäude
Liebfrauenstr. 82
Sanierung Martinsviertel
Magistratsvorlage Neuordnung Block 23.06 Ost
Konzept zur Neuordnung
Gebäude im Blockinnenbereich, 
zum Abbruch vorgesehen
Gemeinschaftsanlage
Planung
13.09.2006   Stadtplanungsamt   Abt. 61.1    Ho / Kn
M 1:500

2006/0642

10649 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
15.03.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
II             20 
III            67 
VI            61 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0642 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
178  
 
 
Betreff: Sanierung Martinsviertel, Neuordn ung des Blockinnenbereichs Block 23.06 
 
 
Vorlage vom: 26.02.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Dem Abbruch des privaten rückwärtigen Wohngebäudes auf dem Grundstück Lichtenbergstraße 
78 durch das Hochbau- und Maschinenamt wird zugestimmt. 
Die Abbruchkosten in Höhe von ca. 113.000,00 Euro werden aus Sanierungsmitteln unter der 
Haushaltsstelle 02.6151001.945002 „Freilegung von Grundstücken“ finanziert. 
 
1.1 Die Eigentümer erhalten eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Gebäudewertes. Die 
Entschädigungskosten in Höhe von ca. 227.000,00 Euro werden aus Sanierungsmitteln unter der 
Haushaltsstelle 02.6151001.940300 „Entschädigungen“ finanziert. 
 
1.2 Für die Mieter des Hinterhauses werden Sozialpläne aufgestellt. Die Kosten der Sozialpläne in 
Höhe von ca. 20.000,00 Euro trägt die Stadt aus Sanierungsmitteln unter der Haushaltsstelle 
02.6151001.940200 „Umzug von Bewohnern“. 
 
2. Dem Abbruch privater Nebengebäude auf dem Grundstück Liebfrauenstraße 82 durch das 
Hochbau- und Maschinenamt wird zugestimmt. Die Abbruchkosten in Höhe von ca. 50.000,00 Euro 
werden aus Sanierungsmitteln unter der Haushaltsstelle 02.6151001.945002 „Freilegung von 
Grundstücken“ finanziert. 
 
2.1. Die Eigentümerin erhält eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Gebäudewertes. Die 
Entschädigungskosten in Höhe von ca. 21.000,00 Euro werden aus Sanierungsmitteln unter der 
Haushaltsstelle 02.6151001.940300 „Entschädigungen“ finanziert. 
 
 
3. Der Herstellung einer Grünfläche mit Kleinkinderspielgelegenheit als Gemeinschaftsanlage durch

2 
... 
das Grünflächen- und Umweltamt wird zugestimmt. Die Herstellungskosten in Höhe von ca. 
105.000,00 Euro werden aus Sanierungsmitteln unter der Haushaltsstelle 02.6151001.987000 
„Förderung von Baumaßnahmen“ finanziert. 
 
 
Anlagen: Plan Neuordnungskonzept 
Kostenschätzung 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.03.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

3 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.02.2007 
 
 
Vorhaben und städtebauliche Ziele (vgl. beiliegenden Plan) 
 
Im Rahmen der Sanierung Martinsviertel soll der Blockinnenbereich des Blocks 23.06 zwischen 
Rhönring, Lichtenbergstraße, Liebfrauenstraße und Heinheimer Straße neu geordnet werden. 
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (N 56, 63) für die Blöcke 22.11 und 23.06 in 
der Sitzung des Magistrats vom 27.08.2002 und der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 
31.10.2002 wurde die Neuordnung des Blocks 23.06 eingeleitet. Der Entwurf zum Bebauungsplan N 
63 – Martinsviertel Block 23.06 – hat im Juli/August 2005 offengelegen. Er sieht für die Gebäude im 
Blockinnenbereich lediglich Bestandsschutz vor mit dem Ziel, durch Abbruch dieser Gebäude und 
Herstellung einer zusammenhängenden Grünfläche im Zuge der Neuordnung des Blockinnenbereichs 
die Belichtungs- und Freiraumsituation im Block 23.06 wesentlich zu verbessern. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan N 63 in den Jahren 
2002/2003 wurden in mehreren Veranstaltungen mit den Eigentümern und Mietern der angrenzenden 
Anwesen die Möglichkeiten zur Neuordnung des Blockinnenbereichs erörtert. Für den östlichen 
Blockbereich konnte ein von der Mehrzahl der Beteiligten getragener Konsens für die Neuordnung 
gefunden werden. 
 
Das private Wohngebäude Lichtenbergstraße 78 A und die ehemals gewerblich genutzten 
Nebengebäude (Metzgerei) auf dem Grundstück Liebfrauenstraße 82 sollen abgebrochen werden. Auf 
Teilen der Grundstücke Lichtenbergstraße 78 und Liebfrauenstraße 82 soll eine Grünfläche mit 
Kleinkinderspielmöglichkeit als Gemeinschaftsanlage für die Anwesen des Blockbereichs 23.06 Ost, 
deren Eigentümer sich als Miteigentümer beteiligen wollen, eingerichtet werden. 
 
In weiteren Veranstaltungen mit den Hauseigentümern des Blockbereichs 23.06 Ost wurden die 
organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gemeinschaftsanlage erörtert und eine 
Gruppe von interessierten Hauseigentümern und Eigentümergemeinschaften gebildet, die ihre 
Bereitschaft erklären, die vorgesehene Anlage in ihr gemeinsames Eigentum zu übernehmen und zu 
unterhalten.  
 
Bisher haben sich 9 Hauseigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften in die Interessiertenliste 
eingetragen. Von 4 weiteren Eigentümern/Eigentümergemeinschaften wird eine Teilnahme erwogen 
bzw. vorbereitet.  
 
Mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Anwesen Lichtenbergstraße 78 und Liebfrauen-straße 
82 wurden frühzeitig Gespräche zum vorgesehenen Abbruch der Gebäude und zur Nutzung der 
rückwärtigen Grundstücksflächen geführt. Die Eigentümer beider Anwesen haben ihre grundsätzliche 
Zustimmung zum Abbruch der Gebäude zugunsten einer gemeinschaft-lichen Grünfläche bei 
Entschädigung der aktuellen Gebäudewerte durch die Stadt ausgesprochen. Die Eigentümer erklärten 
sich bereit, Teile ihrer Grundstücksflächen im Blockinnenbereich für die Einrichtung der 
Gemeinschaftsanlage zu veräußern und sich als Miteigentümer daran zu beteiligen. 
 
Die Grundsätze zum Sozialplan werden beachtet. Der Abbruch des Wohngebäudes kann erst 
erfolgen, sobald den Mieter gleichwertiger Ersatzwohnraum, auf Wunsch im Martinsviertel, zur 
Verfügung gestellt wurde. 
 
Es handelt sich bei den vorliegenden Maßnahmen um förderfähige Sanierungsmaßnahmen.  
Die erforderlichen Sanierungsmittel stehen zur Verfügung. 
 
 
 
Zu 1. 
Das Hinterhaus Lichtenbergstraße 78 A verfügt über 8 Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen mit 
insgesamt 346 m² Wohnfläche. Die Wohnungen haben Einzelofenheizung, keine Balkone und z. T. 
keine Bäder. Der bauliche Zustand des Gebäudes wurde als durchschnittlich eingestuft. 
(Grundstücksbewertung des Vermessungsamtes, 2003)

4 
... 
Das viergeschossige Gebäude im Abstand von im Mittel 10,40 m zur Blockrandbebauung verschattet 
Teile des östlichen und südlichen Blockrandes. Mit dem Abbruch des Gebäudes soll dieser 
städtebauliche Missstand behoben und die Fläche für die gemeinschaftliche Grünfläche freigemacht 
werden. 
 
Der Abbruch des Hinterhauses wird vom Hochbau- und Maschinenamt durchgeführt. Über die 
Durchführung der Abbruchmaßnahmen wird mit den Eigentümern eine vertragliche Vereinbarung 
getroffen. Laut Schätzung des Hochbau- und Maschinenamtes vom 10.10.06 ist von Abbruchkosten in 
Höhe von ca. 113.000,00 Euro auszugehen. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 
02.6151001.945002 „Freilegung von Grundstücken“ zur Verfügung. 
 
1.1 
Der Gebäudewert des privaten Hinterhauses wird aus Sanierungsmitteln entschädigt. Über die Höhe 
der Entschädigung wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Eigentümern getroffen. Laut 
Schätzung des Vermessungsamtes vom 13.05.03, bestätigt September 2006, ist von einem 
Entschädigungsbetrag von ca. 227.000,00 Euro auszugehen. 
Die erforderlichen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 02.6151001.940300 „Entschädigungen“ zur 
Verfügung. 
 
1.2 
Von dem vorgesehenen Abbruch des Hinterhauses Lichtenbergstraße 78 A sind 8 Mietparteien 
betroffen. Die Mieter wurden im Juni 2003 vom Stadtplanungsamt über das Vorhaben und das 
vorgesehene Verfahren informiert.  
 
Für die Durchführung der Sozialpläne ist mit Kosten in Höhe von ca. 2.500,00 Euro / Mietpartei zu 
rechnen. Hierfür stehen Sanierungsmittel unter der Haushaltstelle 02.6151001.940200 „Umzug von 
Bewohnern“ zur Verfügung. 
 
 
Zu 2. 
Die leerstehenden, an das Gebäude Lichtenbergstr. 78 A angebauten Nebengebäude auf dem 
Grundstück Liebfrauenstraße 82 sollen aus statischen Gründen zeitgleich abgebrochen werden mit 
dem Ziel, einen zusammenhängenden Grünbereich im Blockinnern zu schaffen.  
 
Der Abbruch der Nebengebäude wird vom Hochbau- und Maschinenamt durchgeführt. Über die 
Durchführung der Abbruchmaßnahmen wird mit der Eigentümerin eine vertragliche Vereinbarung 
getroffen. 
 
Laut Schätzung des Hochbau- und Maschinenamtes vom 03.03.2003, bestätigt am 09.10.06, ist von 
Abbruchkosten in Höhe von 50.000,00 Euro auszugehen. Die erforderlichen Mittel stehen unter der 
Haushaltsstelle 02.6151001.945002 „Freilegung von Grundstücken“ zur Verfügung. 
 
2.1 
Der Gebäudewert der privaten Nebengebäude wird aus Sanierungsmitteln entschädigt.  
Über die Höhe der Entschädigung wird eine vertragliche Vereinbarung mit den Eigentümern getroffen.  
 
Laut Schätzung des Vermessungsamtes vom 06.11.2003, bestätigt September 2006, ist von einem 
Gebäudewert von ca. 21.000,00 Euro auszugehen. Die erforderlichen Mittel stehen unter der 
Haushaltsstelle 02.6151001.940300 „Entschädigungen“ zur Verfügung. 
 
 
Zu 3. 
Die Wohngebäude des Blockrandes haben in der Mehrzahl ein deutliches Defizit an privaten Grün- 
und Freiflächen für Erholung und Freizeit, Spiel und Aufenthalt. Die Verpflichtung der Hauseigentümer 
zur Einrichtung einer Kleinkinderspielfläche auf dem Grundstück kann in mehreren Fällen aus Mangel 
an privater Freifläche nicht eingelöst werden. Diesem Missstand soll durch die Herstellung einer 
Grünfläche als Gemeinschaftsanlage begegnet werden. 
 
Für die Einrichtung der Gemeinschaftsanlage steht nach dem derzeitigen Planungsstand eine Fläche 
von ca. 500 m² zur Verfügung. Die Fläche reicht aus, um eine Anlage mit Aufenthalts-/Sitzbereich und 
Spielgelegenheiten für Kinder einzurichten. Die Einrichtung von Stellplätzen bzw. Tiefgarage wurde 
diskutiert, aber wegen der zu erwartenden Störungen und wegen der problematischen 
Zufahrtmöglichkeiten verworfen.

5 
... 
 
Für die Herstellung der Grünfläche ist nach Angaben des Grünflächen- und Umweltamtes mit Kosten 
in Höhe von ca. 150 Euro/qm zu rechnen. Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die Herstellung der 
Grünfläche einschließlich der Baunebenkosten in Höhe von ca. 105.000,00 Euro. Die erforderlichen 
Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 02.6151001.940200 „Förderung von Baumaßnahmen“ zur 
Verfügung. 
 
 
Darmstadt, 26.02.2007 
VI/61 ho.: 3646 
 
 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister  
Dezernat III 
 
 
 
 
Klaus Feuchtinger 
Stadtrat  
Dezernat VI 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

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4979 Zeichen

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Zusammenstellung der Kostenansätze 
(brutto)

1.   Abbruch, 	113.000,00 ¬ 
rückwärtiges Wohngebäude Lichtenbergstraße 78A

Entschädigung,	227.000,00 ¬ 
aktueller Gebäude- und Bodenwert(Ausgleich) Lichtenbergstraße 78A

Sozialpläne,	20.000,00 ¬ 
8 Mietparteien Lichtenbergstraße78 A

2.	Abbruch,	50.000,00 ¬ 
	Nebengebäude Liebfrauenstraße 82

Entschädigung,	21.000,00 ¬ 
aktueller Gebäudewert Liebfrauenstraße 82, Hintergebäude

3.	Herstellung der Grünfläche	105.000,00 ¬ 

Gesamtkosten der Maßnahme ca.	536.000,00 ¬ 




Aufgestellt:
i.A. Marit Hoffmann, 61.1

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Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 22
TOP 2
TOP 178 beschließend

Orte (4)

  • Lichtenbergstraße 78a
  • Liebfrauenstraße 82
  • Rhönring
  • Heinheimer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0642
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.02.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00