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SEBD/030/2025

Zoppoter Straße (Kanalerneuerung) (I-2020320018) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -

A+F Beschluss 26.06.2025

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 23.09.2025, TOP 10

Anlage 1 Lageplan

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A+F Beschluss

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Anlage 2 Luftbild

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Anlage 1 Lageplan

93 Zeichen

SEBD/030/2025 
Anlage 1 
 
 
Zoppoter Straße (Kanalerneuerung) (I-2020320018) 
 
 
 
Lageplan

A+F Beschluss

5985 Zeichen

SEBD/030/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
zur Herbeiführung eines Ausführungs- und 
Finanzierungsbeschlusses 
Betrifft: 
Zoppoter Straße (Kanalerneuerung) (I-2020320018) 
Fachbereich: 
67 - Stadtentwässerungsbetrieb  
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtkämmerin Dorothée Schneider   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bauausschuss 23.09.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes 
 
„Zoppoter Straße (Kanalerneuerung)“ (I-2020320018) 
 
mit Gesamtkosten in Höhe von 3.137.040 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von 
etwa 512 Metern. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Kosten 
 
  
     konsumtive Kosten EUR 
  
+   investive Kosten 3.137.040 EUR 
  
=   Gesamtkosten 3.137.040 EUR 
  
  
jährliche Nettofolgekosten 10.286 EUR

Seite 2 
Ausgangssituation 
 
Im Rahmen einer Routine -TV-Inspektion in der Zoppoter Straße wurde ein 
Sanierungsbedarf im öffentlichen Kanal festgestellt. Der Niederschlagswasserkanal 
(NW-Kanal), Durchmesser (DN) 350 mm, weist auf einer Länge von 217 Metern (m) 
durchgängig Oberflächenschäden auf. Zuschlagstoffe und Wandungsteile fehlen. Der 
parallel verlau fende Mischwasserkanal (MW -Kanal), DN 250 mm, zeigt ebenfalls 
Bauschäden in Form von Wurzeleinwuchs und Rissen auf einer Länge von 490 m auf. 
Im Zuge der Kanalnetzuntersuchung des Stadtgebietes Düsseldorf wurde 
festgestellt, dass der MW-Kanal den Mindestquerschnitt unterschreitet. 
 
Nach Absprache mit der Generalentwässerungsplanung sollen die beiden parallel 
verlaufenden Kanäle durch einen MW -Kanal mit einem größeren Durchmesser 
erneuert werden und eine Netzverbindung mit dem Kanalnetz im Düsseldorfer Süden 
hergestellt werden.  
 
Eine Haltung des MW-Kanals wurde im Jahr 2013 wegen eines starken Bauschadens 
vorab provisorisch mittels Liner saniert.  
 
 
Darstellung der Maßnahme 
 
Die Ausführungsplanung sieht vor, insgesamt zwölf MW -Kanalhaltungen mit einer 
Gesamtlänge von etwa 512 m neu zu verlegen.  
Die vorhandenen MW- und NW-Kanäle werden außer Betrieb genommen. 
 
Der neue MW-Kanal wird auf einer Länge von 267 m in der Dimension D N 600/900 
mm, auf einer Länge von 136 m in DN 400 mm und auf einer Länge von 81 m im DN 
300 mm erstellt. Im Bereich des Spielplatzes wird eine Netzverknüpfung der 
Kanalisation, DN 300 mm, auf einer Länge von 28 m hergestellt. 
Die Schächte werden als Fertigteilschächte DN 1200 und DN 1000 gebaut.  
 
Die Kanäle werden in offener Bauweise verlegt.  
 
Im Zuge des Umlaufverfahrens wurde die Kampfmittelfreigabe abgefragt. Demnach 
befindet sich eine Verdachtsfläche (Panzergräben) vor den Häusern Zoppoter Straße 
17 und 19. Für diesen Bereich sind Kampfmitteluntersuchungen vorgesehen.  
 
Für den Abschnitt zwischen Bromberger Straße und Langfuhrstraße ist eine 
Grundwasserhaltung mittels Vakuumlanzen vorgesehen.  
 
Im Zuge der Kanalherstellung werden sämtliche Hausanschlüsse und Straßeneinläufe 
an den neuen Kanal angeschlossen. 
 
Das mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmte Verkehrskonzept sieht eine 
abschnittsweise Vollsperrung mit großräumiger Umleitung vor.  
Die Anfahrbarkeit der hiervon betroffenen Grundstücke durc h Rettungsdienst und 
Polizei ist währenddessen jederzeit gewährleistet. 
Um die Erreichbarkeit der Sackgasse zwischen den Häusern 22a und 30 zu 
gewährleisten, wurden hier die Bauabschnitte so angepasst, dass immer eine Zufahrt 
möglich ist. 
Für den öffentlichen Personennahverkehr ergeben sich keine Einschränkungen. 
 
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.

Seite 3 
Gesamtkosten 
 
 konsumtiv (EUR) investiv (EUR) 
netto brutto netto brutto 
Bauwerk - Baukonstruktion    2.654.085 
Außenanlagen    391.550 
Baunebenkosten    91.505 
Summe Gesamtkosten    3.137.040 
 
 
Finanzierung 
 
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von 
3.137.040 Euro ermittelt. 
 
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2025 und der Wirtschaftsplanung 2024  - 2028 
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.899.950 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der 
Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt. 
Damit ist die Maßnahme in Höhe von 3.137.040 Euro ausfinanziert. 
 
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen 
im Land Nordrhein -Westfalen (Kommunalabgaben -Änderungsgesetz Nordrhein -
Westfalen – KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot 
von Straßenausbaubeiträgen in Kraft. 
 
Diejenigen Beiträge, welche die Gemeinden infolge des o.a. Erhebungsverbotes nach 
§ 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können, 
werden ihnen aber durch das Land Nordrhein -Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1 
KAG). 
 
Die Berechnung der den Ge meinden maßnahmenbezogen zustehenden 
Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von 
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein -Westfalen 
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung) vom 27.06.2024 nach Abschluss der 
Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten. 
 
Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung beträgt der überschlägig 
ermittelte Erstattungsanspruch für die Maßnahme Zoppoter Straße voraussichtlich 
circa 527.255 Euro.  
Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil 
unter Berücksichtigung der laut der o.a. Straßenausbaubeitrag -
Erstattungsverordnung maßgeblichen Erstattungsanteile. 
 
 
Terminplan 
 
Baubeginn März 2026 
Bauzeit ca. 12 Monate 
Fertigstellung ca. Februar 2027

Seite 4 
Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO: 
 
BIC-Empfehlung Amt für kommunale 
Prüfung geprüft 
Kämmerei geprüft Zustimmung der 
Kämmerin 
 
 
  
am: am: 24.07.2025 am: am: 
 
Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis: 
Die Unterlagen entsprechen den Bestimmungen des § 13 (2) KomHVO. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Lageplan 
Anlage 2 Luftbild

Anlage 2 Luftbild

106 Zeichen

SEBD/030/2025 
Anlage 2 
 
 
Zoppoter Straße (Kanalerneuerung) (I-2020320018) 
  
 
 
Luftbild 
 
 
 
A 59

Beratungsverlauf (1)

23.09.2025 Bauausschuss
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SEBD/030/2025
Typ
A+F Beschluss
Datum
26.06.2025
Erstellt
26.06.2025 14:29