SEBD/030/2025
Zoppoter Straße (Kanalerneuerung) (I-2020320018) - Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss -
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Anlage 1 Lageplan
93 Zeichen
SEBD/030/2025 Anlage 1 Zoppoter Straße (Kanalerneuerung) (I-2020320018) Lageplan
A+F Beschluss
5985 Zeichen
SEBD/030/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
zur Herbeiführung eines Ausführungs- und
Finanzierungsbeschlusses
Betrifft:
Zoppoter Straße (Kanalerneuerung) (I-2020320018)
Fachbereich:
67 - Stadtentwässerungsbetrieb
Dezernentin / Dezernent:
Stadtkämmerin Dorothée Schneider
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bauausschuss 23.09.2025 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Der Betriebsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes
„Zoppoter Straße (Kanalerneuerung)“ (I-2020320018)
mit Gesamtkosten in Höhe von 3.137.040 Euro (brutto) und einer Gesamtlänge von
etwa 512 Metern.
Sachdarstellung:
Kosten
konsumtive Kosten EUR
+ investive Kosten 3.137.040 EUR
= Gesamtkosten 3.137.040 EUR
jährliche Nettofolgekosten 10.286 EUR
Seite 2
Ausgangssituation
Im Rahmen einer Routine -TV-Inspektion in der Zoppoter Straße wurde ein
Sanierungsbedarf im öffentlichen Kanal festgestellt. Der Niederschlagswasserkanal
(NW-Kanal), Durchmesser (DN) 350 mm, weist auf einer Länge von 217 Metern (m)
durchgängig Oberflächenschäden auf. Zuschlagstoffe und Wandungsteile fehlen. Der
parallel verlau fende Mischwasserkanal (MW -Kanal), DN 250 mm, zeigt ebenfalls
Bauschäden in Form von Wurzeleinwuchs und Rissen auf einer Länge von 490 m auf.
Im Zuge der Kanalnetzuntersuchung des Stadtgebietes Düsseldorf wurde
festgestellt, dass der MW-Kanal den Mindestquerschnitt unterschreitet.
Nach Absprache mit der Generalentwässerungsplanung sollen die beiden parallel
verlaufenden Kanäle durch einen MW -Kanal mit einem größeren Durchmesser
erneuert werden und eine Netzverbindung mit dem Kanalnetz im Düsseldorfer Süden
hergestellt werden.
Eine Haltung des MW-Kanals wurde im Jahr 2013 wegen eines starken Bauschadens
vorab provisorisch mittels Liner saniert.
Darstellung der Maßnahme
Die Ausführungsplanung sieht vor, insgesamt zwölf MW -Kanalhaltungen mit einer
Gesamtlänge von etwa 512 m neu zu verlegen.
Die vorhandenen MW- und NW-Kanäle werden außer Betrieb genommen.
Der neue MW-Kanal wird auf einer Länge von 267 m in der Dimension D N 600/900
mm, auf einer Länge von 136 m in DN 400 mm und auf einer Länge von 81 m im DN
300 mm erstellt. Im Bereich des Spielplatzes wird eine Netzverknüpfung der
Kanalisation, DN 300 mm, auf einer Länge von 28 m hergestellt.
Die Schächte werden als Fertigteilschächte DN 1200 und DN 1000 gebaut.
Die Kanäle werden in offener Bauweise verlegt.
Im Zuge des Umlaufverfahrens wurde die Kampfmittelfreigabe abgefragt. Demnach
befindet sich eine Verdachtsfläche (Panzergräben) vor den Häusern Zoppoter Straße
17 und 19. Für diesen Bereich sind Kampfmitteluntersuchungen vorgesehen.
Für den Abschnitt zwischen Bromberger Straße und Langfuhrstraße ist eine
Grundwasserhaltung mittels Vakuumlanzen vorgesehen.
Im Zuge der Kanalherstellung werden sämtliche Hausanschlüsse und Straßeneinläufe
an den neuen Kanal angeschlossen.
Das mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmte Verkehrskonzept sieht eine
abschnittsweise Vollsperrung mit großräumiger Umleitung vor.
Die Anfahrbarkeit der hiervon betroffenen Grundstücke durc h Rettungsdienst und
Polizei ist währenddessen jederzeit gewährleistet.
Um die Erreichbarkeit der Sackgasse zwischen den Häusern 22a und 30 zu
gewährleisten, wurden hier die Bauabschnitte so angepasst, dass immer eine Zufahrt
möglich ist.
Für den öffentlichen Personennahverkehr ergeben sich keine Einschränkungen.
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Klimabilanz.
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Gesamtkosten
konsumtiv (EUR) investiv (EUR)
netto brutto netto brutto
Bauwerk - Baukonstruktion 2.654.085
Außenanlagen 391.550
Baunebenkosten 91.505
Summe Gesamtkosten 3.137.040
Finanzierung
Im Rahmen der aktuellen Kostenberechnung wurden Gesamtkosten in Höhe von
3.137.040 Euro ermittelt.
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan 2025 und der Wirtschaftsplanung 2024 - 2028
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.899.950 Euro enthalten. Die zur Finanzierung der
Gesamtkosten fehlenden Mittel werden durch Mittelumschichtungen bereitgestellt.
Damit ist die Maßnahme in Höhe von 3.137.040 Euro ausfinanziert.
Nach dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen
im Land Nordrhein -Westfalen (Kommunalabgaben -Änderungsgesetz Nordrhein -
Westfalen – KAG-ÄG NRW) trat mit Wirkung zum 01.01.2024 ein Erhebungsverbot
von Straßenausbaubeiträgen in Kraft.
Diejenigen Beiträge, welche die Gemeinden infolge des o.a. Erhebungsverbotes nach
§ 8 Absatz 1 Satz 3 KAG für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können,
werden ihnen aber durch das Land Nordrhein -Westfalen erstattet (§ 8a Absatz 1
KAG).
Die Berechnung der den Ge meinden maßnahmenbezogen zustehenden
Erstattungsansprüche erfolgt auf Grundlage der Verordnung zur Erstattung von
Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein -Westfalen
(Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung) vom 27.06.2024 nach Abschluss der
Arbeiten und anhand der tatsächlichen Baukosten.
Basierend auf der vorliegenden Kostenberechnung beträgt der überschlägig
ermittelte Erstattungsanspruch für die Maßnahme Zoppoter Straße voraussichtlich
circa 527.255 Euro.
Dabei handelt es sich um den auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteil
unter Berücksichtigung der laut der o.a. Straßenausbaubeitrag -
Erstattungsverordnung maßgeblichen Erstattungsanteile.
Terminplan
Baubeginn März 2026
Bauzeit ca. 12 Monate
Fertigstellung ca. Februar 2027
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Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 KomHVO:
BIC-Empfehlung Amt für kommunale
Prüfung geprüft
Kämmerei geprüft Zustimmung der
Kämmerin
am: am: 24.07.2025 am: am:
Die Prüfung des Amtes für kommunale Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
Die Unterlagen entsprechen den Bestimmungen des § 13 (2) KomHVO.
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Luftbild
Anlage 2 Luftbild
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SEBD/030/2025 Anlage 2 Zoppoter Straße (Kanalerneuerung) (I-2020320018) Luftbild A 59
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SEBD/030/2025
- Typ
- A+F Beschluss
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 26.06.2025 14:29