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0811/2022

StadtBahn Süd - Risikoanalyse Trinkwasserschutz; Verzögerung im Planungsablauf

Mitteilung Ausschuss 25.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 02.05.2022, TOP 10.2.8

Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1

373 Zeichen

Meschenich
Querung Verteilerkreis
A1 Brücke
A2 Tunnel
A3 Plangleiche Querung
A4 Wasserwerkswäldchen
A5 Wasserschutzzone
A6 Umfahrung der WSZ
A7 Hochbahn
A8 Vorschlag Bürgerinitiative
A9 Robinienweg 
Rondorf
D1 Westlich an Rondorf vorbei
D2 Zentral durch Rondorf
Rondorf
Wasserschutzzone
Neubaugebiet
Meschenich
2. Bauabschnitt
Alternative Trassen der StadtBahn Süd
Anlage 1

Mitteilung Ausschuss

7893 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/4 
 
Vorlagen-Nummer  25.03.2022 
 0811/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 
 
StadtBahn Süd - Risikoanalyse Trinkwasserschutz; Verzögerung im Planungsablauf 
Die StadtBahn Süd soll eine schnelle und komfortable Anbindung der südlichen Stadtteile an die In-
nenstadt und den Hauptbahnhof schaffen. Mit circa sechs Kilometern Trassenlänge soll die geplante 
Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich zukünftig rund 17.000 Bürger*innen an das 
Stadtbahnnetz anbinden, für verkehrliche Entlastung und mehr Lebensqualität sorgen. Dieser Stadt-
bahnausbau ist ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrswende. 
 
 
Stand der Planung 
 
Die Planung der Maßnahme hat der Rat in seiner Sitzung am 27.09.2018 beschlossen 
(https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=75138). 
 
Seit dem Ratsbeschluss wurde ein Generalplaner sowie zahlreiche Gutachten (Baugrundgutachten, 
Verkehrsgutachten, Umwelt- und Artenschutzgutachten, Erschütterungs- und Schallgutachten, archä-
ologisches Gutachten, wasserrechtlicher Fachbeitrag) beauftragt. Außerdem wurden Gespräche mit 
zahlreichen Träger*innen öffentlicher Belange und Stakeholdern geführt, eine Öffentlichkeitsbeteili-
gung mit einer Vielzahl an Rückmeldungen durchgeführt und neun alternative Trassen eingehend 
untersucht und bewertet (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=103324 und 
https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104772). 
 
Der Scoping-Termin, in dem der Untersuchungsumfang der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprü-
fung für das Planfeststellungsverfahren festgelegt wird, wurde seitens der Bezirksregierung Köln im 
Jahre 2020 durchgeführt. Hierzu wurden die betroffenen Behörden und Träger*innen öffentlicher Be-
lange eingebunden, von denen mehrere Stellungnahmen an die Bezirksregierung zurückgingen. Die 
Inhalte der Stellungnahmen wurden seitens der Bezirksregierung geprüft und deren Inhalte, wie bei-
spielsweise die Betrachtung der neuen Alternative A9-Robinienweg, zur Auflage gemacht. 
 
Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Hochkirchen besteht in der Wasserschutzzone II 
(WSZ II) das grundsätzliche Verbot zum Neubau von Straßen, Plätzen und Schienenwegen. Der Rat 
hat das Wasserversorgungskonzept am 05.07.2018 beschlossen (https://buergerinfo.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=77530). 
 
Daher müssen alle in Betracht kommenden Trassen vertiefend untersucht werden; insbesondere sol-
che, welche die WSZ II berühren. Ein Aufheben des Bauverbots in der WSZ II kann nur im Zusam-
menhang mit einer Darstellung, dass eine Trassenführung anders nicht möglich ist, erfolgen, vgl. § 8 
Abs. 1 WSZVO Hochkirchen. 
 
Von den ursprünglich neun Trassenalternativen wurden wegen verschiedener Bewertungskriterien

2 
 
drei ausgeschlossen, so dass aktuell noch sechs unterschiedliche Trassenverläufe im nördlichen Be-
reich der WSZ II und des Äußeren Grüngürtels betrachtet werden. Eine ausführliche Darstellung der 
Bewertung und der Ausschlusskriterien erfolgt mit der Beschlussvorlage zur Vorzugsalternative. 
 
 
Risikoanalyse Trinkwasserschutz 
 
Im Zuge der tiefergehenden Abstimmungsgespräche zum Bau und Betrieb der Stadtbahn sowie der 
weiteren Verkehrswege (Straße, Rad- und Fußweg) innerhalb der WSZ II hat sich herausgestellt, 
dass die Trassenplanung durch die WSZ II des Wasserwerkes Hochkirchen vertiefend untersucht 
werden muss. Seit Ende 2021 werden hierzu intensive Gespräche mit der Bezirksregierung als Obere 
Wasserschutzbehörde sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt als Untere Wasserschutzbe-
hörde geführt. Von beiden Genehmigungsbehörden liegen Schreiben aus Februar 2022 vor, welche 
die erheblichen Bedenken zur Trassenführung durch die Wasserschutzzone ausführen und die For-
derung enthalten, eine Risikoanalyse für das Schutzgut Trinkwasser ausarbeiten zu lassen. Diese 
Bedenken und die Forderung werden vom Gesundheitsamt der Stadt Köln und von der RheinEnergie 
als Betreiberin und Verantwortliche für das Wasserwerk Hochkirchen unterstützt. 
 
Die Bedenken richten sich in erster Linie gegen eine Gefährdung der Wassergewinnung durch den 
Bau und den Betrieb der Stadtbahn. Auf Basis der vorliegenden Gutachten kann eine mögliche Ge-
fährdung der Trinkwasserversorgung nicht bewertet werden. Erforderlich ist eine umfassende Bewer-
tung der Auswirkungen von Bau und Betrieb der Stadtbahntrasse auf die Trinkwassergewinnung. 
Diese Festlegung kann aufgrund des aktuellen Planungsstands der Vorplanung allerdings noch nicht 
getroffen werden. Eine Zustimmung zur Querung der WSZ II wird derzeit weder von der RheinEnergie 
noch von der Bezirksregierung in Aussicht gestellt. Daher wurden mehrere Gespräche zur Abstim-
mung eines zusätzlichen Gutachtens zur Risikoanalyse und -beurteilung des “Schutzgutes Trinkwas-
ser“ geführt. Inhalt des Gutachtens wird die Analyse der nördlichen Trassenabschnitte im Bereich der 
WSZ II sein. Insbesondere sind die Trassen entlang der Autobahn mit Querung des Verteilerkreises 
mittels Brücke oder Tunnel intensiv zu betrachten. Diese Trassen queren die Wasserschutzzone in 
einem sehr sensiblen Bereich mit einem geringen Abstand zu der Galerie der Grundwasserbrunnen, 
die als WSZ I gelten, in der sämtliche Handlungen mit wenigen Ausnahmen zur Überwachung und 
Unterhaltung der Brunnen verboten sind. 
 
Die aktuelle Forderung nach einer Risikoanalyse zum Schutzgut Trinkwasser geht wesentlich über 
den im Scoping-Verfahren geforderten Wasserrechtlichen Fachbeitrag hinaus. Dieser Fachbeitrag 
wurde im Zuge der Planung bereits erstellt und im Planungszeitraum berücksichtigt. Die Bearbeitung 
der Risikoanalyse war bisher nicht im Zeitrahmen vorgesehen und verzögert nun den angekündigten 
Beschluss zur Vorzugstrasse. 
 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Im Rahmen der umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung konnten bis Ende 2021 die Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen und die verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen im Rat der Stadt in einem 
Fachgespräch informiert und auf einer Akteurskonferenz den maßgeblichen Stakeholdern und Pro-
jektbeteiligten der Status der Planung und die Maßnahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit vor-
gestellt werden (https://buergerinfo.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104772). 
 
Über 300 Anregungen und Kommentare sowie rund 950 Bewertungen haben die Kölner*innen im 
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stadtbahnverlängerung nach Rondorf und Meschenich 
vom 8. bis zum 22. Dezember 2021 eingebracht. Eine Zusammenfassung der Beteiligung sowie ei-
nen umfassenden Katalog häufig gestellter Fragen sind auf der Plattform 
https://www.meinungfuer.koeln/dialoge/stadtbahn-sued#uip-1 und auf der Projektseite www.stadt-
koeln.de/stadtbahn-sued veröffentlicht. 
 
Die Anregungen aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung fließen nun in den weiteren Planungspro-
zess ein, der parallel zu der gutachterlichen Untersuchung weiterläuft.

3 
 
 
Ausblick 
 
Mit dem Ergebnis der Risikoanalyse wird nach heutigem Stand im 3. Quartal des Jahres 2022 ge-
rechnet. Angepasstes Ziel für die Einbringung der Vorlage für den Beschluss zur Festlegung der Vor-
zugstrasse in die politische Beratungsfolge ist das 4. Quartal 2022. Voraussetzung ist das Vorliegen 
des Gutachtens und eine erfolgreiche Abstimmung zur Risikoanalyse mit den für das Trinkwasser 
zuständigen Behörden. 
 
Parallel zur Ausarbeitung der Risikoanalyse werden weiterhin die alternativen Trassenführungen zwi-
schen Rondorf und Meschenich untersucht und bewertet sowie die Planung für die Ortsdurchfahrt von 
Meschenich (zweiter Bauabschnitt) vorangetrieben. Die Auswirkungen auf den Gesamtterminplan 
können erst nach Vorliegen der gutachterlichen Ergebnisse beurteilt werden. 
 
 
Anlage: Alternative Trassen der StadtBahn Süd 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Robinienweg

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Details

Aktenzeichen
0811/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.03.2022
Erstellt
07.03.2022 09:51