0207/2019
Weiterführung des Projekts „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive
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Anlage 1
26455 Zeichen
Trägerübergreifendes Konzept
„Plan27“
Zugehende Hilfe zur Überleitung ins
Regelsystem und Entwicklung
einer beruflichen Perspektive für
junge Menschen mit psychischen
Problemen bis 27 Jahre
für die Stadt Köln
Stand: 23.01.2019
Stadt Köln, Gesundheitsamt
Alexianer Köln GmbH
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH - Flexible Dienste Köln Kalk
SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e. V.
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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Inhalt
1 Ausgangslage 3
2 Rahmenbedingungen 4
3 Ziele 6
4 Auftrag und Aufgabe 7
5 Dokumentation und Qualitätssicherung 9
6 Anlagen 11
Konzept Plan27 ab 01.04.2019
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1 Ausgangslage
Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet und weisen ein komplexes Erkrankungsbild
auf. Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit reichen von Einschränkungen des
seelischen Wohlbefindens bis zu schweren psychiatrischen Störungen. Gemäß Schätzun-
gen auf der Grundlage von Krankenhausdiagnosedaten, unter anderem auf der Basis der
Krankenhausdiagnosestatistik des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG
NRW), werden in Köln pro Jahr allein über 10.000 in Köln lebende Personen mit gravieren-
den psychischen Problemen stationär psychiatrisch behandelt.
Ziel der Stadt Köln ist die Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen in die
Stadtgesellschaft. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) sieht die Bereitstellung von Hilfen für Menschen mit
psychischen Erkrankungen als Pflichtaufgabe vor. Die Stadt Köln kommt dem unter
anderem durch die Vorhaltung der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) als ambulante
Anbieter vor- und nachsorgender Hilfen für diesen Personenkreis nach.
Beobachtungen der Fachöffentlichkeit in den letzten Jahren zeigen, dass zunehmend junge
Menschen mit psychischen Störungen in Erscheinung treten, die gezielte Unterstützung
bei der Bewältigung des Übergangs ins Erwachsenenleben benötigen. Exemplarisch sei
hier der Barmer Ärztereport erwähnt, der von einem Anstieg psychischer Diagnosen bei
jungen Erwachsenen unter den Versicherten im Zeitraum von 2005 bis 2016 berichtet (siehe
Anlage1, Abbildung 1).
Junge Menschen, die unter psychischen Problemen leiden, können aufgrund von ganz
unterschiedlichen Problemkonstellationen daran gehindert werden, eine eigene Lebensper-
spektive insbesondere im Hinblick auf eine berufliche Zukunftsgestaltung zu entwickeln.
Häufig fällt es diesen jungen Menschen schwer, die altersüblichen Entwicklungsschritte zu
gehen. Sie ziehen sich zurück und vermeiden den direkten Kontakt zu anderen Menschen
oder verhalten sich aggressiv und abweisend. Oft werden auch Alkohol bzw. illegale Drogen
konsumiert.
Ursache eines solches Verhaltens können psychiatrische sowie weitere Beeinträchtigungen
oder Erkrankungen sein, die als solche meist (noch) nicht diagnostiziert sind. Dies müsste
aber frühzeitig erkannt und bei der weiteren schulischen oder beruflichen Planung
berücksichtigt werden. Unter Umständen wäre parallel (oder vorgeschaltet) eine Behand-
lung/ Therapie erforderlich, um eine berufliche Perspektive überhaupt in Angriff nehmen zu
können. Die jungen Menschen benötigen daher eine gezielte Unterstützung von Menschen,
die ihre Bedürfnisse erkennen, über sozialpsychiatrische Kenntnisse verfügen und eng mit
dem psychiatrischen Hilfesystem zusammenarbeiten.
Eine Kontaktaufnahme zu diesen jungen Menschen ist aufgrund der vorliegenden Lebens-
umstände überaus schwierig. Oftmals ist den Betroffenen selbst nicht bewusst, dass ggf.
psychische Problemlagen vorliegen. Daher sehen sie keinen Grund, einen Fachdienst wie
den Sozialpsychiatrischen Dienst oder eine niedergelassene Fachärztin/einen niedergelas-
senen Facharzt aufzusuchen. Die Angehörigen nehmen die Situation meist deutlicher wahr.
Ihnen ist es jedoch aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit und (in der Regel) fehlender
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Fachkenntnisse nicht möglich, die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zu motivieren,
aktiv Hilfe zu suchen.
Meist vergeht viel Zeit, bis die Betroffenen Zugang zum Hilfesystem finden. In der Zwi-
schenzeit ist unter Umständen keine gezielte Perspektivplanung erfolgt oder die Ausbildung
bzw. die Schule wurde abgebrochen, da keine helfenden Maßnahmen begonnen worden
sind. Eine Erfahrung, die sehr frustrierend für die jungen Menschen sein kann und im Zuge
einer umfassenden Hilfeplanung vermieden werden könnte.
Probleme bestehen vor allem in den Bereichen
• psychische Gesundheit
• soziale Isolation
• keine schulische und/oder berufliche Perspektive
• keine tragende Tagesstruktur
• keine Einbindung in die Regelversorgung
• gravierende familiäre Konflikte
• Überforderung mit dem Aufbau einer selbständigen Lebensführung.
Aufgrund der Beobachtungen, dass junge Menschen mit psychischen Problemen über das
vorhandene Angebot in Köln nicht ausreichend erreicht werden konnten, wurde von der
Kölner Fachwelt im Jahre 2016 das Konzept „U 27“ als Gesamtangebot für junge Menschen
bis 27 Jahre mit unterschiedlichen Bausteinen wie zugehende Hilfe, Beratungsangebot und
Beschäftigungsprojekt entwickelt. Das Angebot „Plan27“ fügt sich als zugehendes
Hilfeangebot in das Gesamtangebot „U 27“ ein.
2 Rahmenbedingungen
„Plan27“ wurde zunächst als Projekt für die Laufzeit von zwei Jahren, vom 01.04.2017 bis
31.03.2019, durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das
Projekt wurde als aufsuchendes Hilfeangebot für junge Menschen mit psychischen
Problemen in allen elf ausgewiesenen Sozialraumgebieten 1 der Stadt Köln im Rahmen des
Programms „Starke Veedel – starkes Köln“ eingerichtet. Ziel des Projektes war es, einen
Zugang zu jungen Menschen mit psychischen Problemen zu schaffen, die durch das
Regelsystem bisher nicht erreicht wurden, diese bedarfsgerecht in Hilfeangebote zu
1 Zu den ausgewiesenen Sozialraumgebieten der Stadt Köln gehören:
Rechtsrheinisch: Buchheim und Buchforst – Höhenberg und Vingst – Humboldt/Gremberg und Kalk,
Mülheim-Nord und Keupstraße – Ostheim und Neubrück – Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven
und Eil
Linksrheinisch: Bilderstöckchen – Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, Bickendorf, Westend
und Ossendorf – Bocklemünd/Mengenich – Meschenich, Rondorf
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vermitteln und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützten. In
Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln führten die folgenden Träger die
Maßnahme durch:
• Das „Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“
für die Sozialraumgebiete Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöckchen,
mit einer halbe Vollzeitstelle
• Die „Alexianer Köln GmbH“ für die Sozialraumgebiete Bocklemünd/Mengenich,
Bickendorf/Westend/ Ossendorf, Meschenich/Rondorf,
ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle
• „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ für die Sozialraumgebiete
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr,
Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg,
mit einer Vollzeitstelle.
(Trägerprofile: siehe Anlage 2)
Ergebnisse während der Projektlaufzeit
Nach einem Jahr der Projektlaufzeit wurde bereits deutlich, dass die Zielgruppe junger
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erreicht werden konnte. 32 Personen
befanden sich in laufender Maßnahme und 5 Teilnehmende hatten bereits die Maßnahme
planmäßig beenden können.
Alle Teilnehmenden wiesen Probleme und Unterstützungsbedarf in den Lebensbereichen
psychische und teilweise auch körperliche Gesundheit sowie Selbstorganisation und nahezu
alle Teilnehmenden im Bereich Schule/Beruf auf. Darüber hinaus gab es häufig weitere
Problemlagen wie akute Wohnprobleme oder wirtschaftliche Probleme. Daher wurden die
Teilnehmenden je nach Bedarf in ein oder mehrere Regelangebote vermittelt.
Im ersten Jahr der Projektlaufzeit fanden über 60 Vermittlungen in das gesundheitliche
Versorgungssystem, über 25 Vermittlungen in das Regelangebot des Bereichs Schu-
le/Beruf/Vermittlung/ Qualifizierung sowie zahlreiche weitere Vermittlungen, unter anderem
im Bereich Wohnen und im Bereich der Freizeitgestaltung statt. Ein Schwerpunkt der
Begleitung lag in der Unterstützung zur Selbstorganisation, zum Beispiel dem Einhalten von
Terminen und in der Stärkung des Durchhaltevermögens bei den Teilnehmenden. Durch
intensive Begleitung wurde sichergestellt, dass die Betroffenen in den entsprechenden
Maßnahmen „ankamen“.
Aus über 37 weiteren Stadtteilen Kölns, die sich über alle neun Stadtbezirke und das
gesamte Stadtgebiet verteilen, gab es über 60 konkrete Anfragen junger Menschen, die
jedoch nicht in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnten und daher nicht in das
Angebot aufgenommen werden konnten.
Zu Ende des Projektzeitraums ist absehbar, dass mit Ablauf des Projekts, wie angestrebt,
über 40 Teilnehmende innerhalb der Projektlaufzeit von 2 Jahren erreicht sein werden, ins
Regelsystem vermittelt und dort angekommen sein werden.
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Auf Grundlage bisheriger Ergebnisse lässt sich feststellen, dass mit Plan27 ein passendes
Angebot geschaffen wurde für eine bisher noch nicht adäquat versorgte Zielgruppe junger
Menschen mit seelischen Problemen in komplexen Lebenssituationen, die eine zugehende
Hilfe benötigen. Plan27 stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Hilfeangeboten für
junge Menschen mit psychischen Problemen, der Beratungsstelle „Proberaum“ und des
tagesstrukturierende Projektangebots „Proberaum worX“ dar. Als aufsuchendes Angebot
richtet sich Plan27 an Betroffene, die durch die vorhandenen Angebote für junge Menschen
mit psychischen Problemen aufgrund deren „Komm-Struktur“ bisher nicht erreicht werden
konnten.
Die hohe Anzahl an Anfragen außerhalb der ausgewiesenen Sozialraumgebiete zeigt, dass
im gesamten Stadtgebiet Bedarf besteht, der durch das bisher bestehende Projekt nicht
gedeckt werden kann.
Eine Fortführung des Angebots über den Projektzeitraum hinaus wird aus fachlicher Sicht
als sinnvoll und notwendig erachtet. Dabei sollten auch die Anfragen von Personen aus
dem Stadtgebiet Kölns, die nicht in ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnen, berück-
sichtigt werden. Die Maßnahme sollte evaluiert werden, um festzustellen, inwieweit der
auftretende Bedarf über das Angebot abgedeckt werden kann.
Um eine Arbeitsgrundlage für eine Fortführung der Maßnahme als Regelangebot bieten zu
können, wurde das Konzept „Plan27“ auf Grundlage der bisherigen Auswertungen
analysiert und, wo erforderlich, überarbeitet bzw. ergänzt:
3 Ziele des Angebots Plan27
Plan27 ist ein aufsuchendes, speziell auf schulische/berufliche Orientierung ausgerichtetes
Angebot für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre mit einem besonders
niedrigschwelligen Ansatz im Stadtgebiet Köln.
Ziel der individuellen Hilfe im Rahmen von Plan27 ist es dabei, gemeinsam mit der/dem
Teilnehmenden eine Perspektive zu entwickeln und schrittweise umzusetzen, die jungen
Menschen im konstruktiven Umgang mit Hindernissen und beim Abbau von Barrieren zu
unterstützen und damit den Weg zur individuellen Teilhabe an Angeboten des Gesund-
heits-, Bildungs- oder Beschäftigungssystems zu ebenen.
Als niedrigschwelliges Angebot
der zugehenden Hilfe bietet Plan27 die Möglichkeit einer
ersten Kontaktaufnahme und der Überleitung in ein passgenaues Angebot bei psychisch
belasteten jungen Menschen, die durch andere Angebote nicht (direkt) erreicht werden.
Plan27 bildet damit einen wesentlichen Baustein innerhalb der bestehenden Versorgungs-
struktur, um Betroffenen mit besonders hohem Entwicklungsbedarf den Weg zu weiterfüh-
renden Unterstützungsleistungen zugänglich zu machen.
Die jungen Menschen sollen je in mindestens ein Angebot vermittelt werden, das einen
weiteren Schritt in Hinblick auf die Lebensperspektive, dabei insbesondere die berufliche
Perspektive oder deren Einmündung bedeutet. Dieses Angebot kann je nach individueller
Problemlage im gesundheitlichen, schulischen, ausbildungs-, qualifizierungs- und/oder
berufsbezogenen Bereich liegen. Der sozialpsychiatrische Ansatz hat dabei das Ziel, die
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Teilnehmenden niedrigschwellig in ihren Alltagskompetenzen zu stärken, langfristig in das
Regelsystem anzubinden und Übergänge in gesundheitlichen, schulischen und/oder
beruflichen Lebensbereichen zu begleiten.
Durch das niedrigschwellige Angebot sollen die Betroffenen möglichst frühzeitig erreicht und
unterstützt werden. Bereits in Schule, in der Berufsausbildung oder im Studium kann die
Bewältigung dort bestehender Anforderungen durch psychische Probleme gefährdet
werden. Dies kann zum Abbruch des Bildungsweges führen und einen weiteren Rückzug
zur Folge haben. Durch Plan27 kann der junge Mensch entsprechend seiner seelischen
Problematik unterstützt werden, zum Beispiel über eine therapeutische Anbindung. Dadurch
kann das Durchhalten (oder der Wiedereinstieg) und der erfolgreiche Abschluss der Schule
bzw. Ausbildung ermöglicht werden.
Auch die Vermittlung zu Maßnahmen des Jobcenters kann dazugehören. Rückmeldungen
des Jobcenters/U 25 (Angebot des Jobcenters für Arbeitssuchende unter 25) zufolge sind
viele der jungen Kundinnen und Kunden nicht in der Lage, die Voraussetzungen von
Maßnahmen des Jobcenters zu erfüllen. Sie benötigen im Vorfeld Hilfen, die sie auf einen
solchen Schritt vorbereiten. Damit bekommt auch ein bisher kaum zu erreichendes Klientel
die Chance, an Zukunftsperspektiven zu arbeiten. Maßnahmenabbrüche können verhindert
und Ressourcen gezielt eingesetzt werden.
4 Auftrag und Aufgabe
Inhalt und Ablauf
Junge Menschen mit psychischen Problemen leben häufig sozial zurückgezogen, gehören
keinen Peergroups an, nutzen weder die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene
noch entsprechende Institutionen und halten sich auch nicht an bekannten Hotspots ihrer
Altersgruppe in der Stadt auf. Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerkarbeit im Stadtbezirk
bilden einen grundlegenden Bestandteil des Angebots Plan27, um durch andere Institutio-
nen oder Angehörige der Betroffenen mit möglichen Teilnehmenden in Kontakt zu kommen
oder die Betroffenen selbst erreichen zu können.
Da im Projekt begleitete junge Menschen oftmals in ihrer bisherigen Entwicklung beeinträch-
tigt sind, ist die Beziehungsarbeit als wesentlicher und zeitaufwendiger Bestandteil der
Zusammenarbeit zu nennen. Der Aufbau von Vertrauen, eine akzeptierende und langsam
aufbauende Hilfe und eine tragfähige Beziehung bilden eine notwendige Voraussetzung für
den Hilfeprozess.
Zu den Inhalten der Begleitung der Teilnehmenden gehören die Entwicklung einer
individuellen realistischen Perspektive, das Initiieren notwendiger Hilfen, die Unterstützung
bei Kontaktaufnahme zu anderen Einrichtungen und Hilfeträgern (Bildungseinrichtungen,
Arbeitsprojekten, Betreutes Wohnen) und die Vermittlung in das Versorgungssystem. Je
nach Bedarf erhalten die Teilnehmenden Unterstützung bei der Organisation ihrer
Angelegenheiten, bei der Tagesstrukturierung, dem Entwickeln einer selbständigen
Lebensführung sowie eine Begleitung zu Terminen mit Vor- und Nachbereitung, beim
Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte.
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Die Hilfe kann ohne formales Verfahren beginnen, sobald der junge Mensch Interesse zur
Mitarbeit bekundet. Die Intensität der Begleitung entspricht dem jeweiligen Hilfebedarf. Sie
kann mehrere persönliche Kontakte pro Woche umfassen und sich über einen Zeitraum von
durchschnittlich 6 bis 12 Monaten erstrecken. Grundsätzlich ist die Dauer des Betreuungs-
zeitraums nicht begrenzt und wird sich an den jeweiligen Lebensumständen orientieren,
insbesondere, da aufgrund der individuellen Problemkonstellationen unterschiedliche
Themen im Hinblick auf eine Verselbständigung bearbeitet werden müssen. Vorgesehen ist
jedoch, dass – sobald möglich – eine Überleitung in andere Hilfeformen erfolgen soll.
Die Hilfe endet, wenn eine erfolgreiche Anbindung an eine oder mehrere weiterführende
Hilfe/n erfolgt, wodurch eine konkrete und nachhaltige Perspektive eröffnet wird, oder wenn
der Betroffene/die Betroffene keine Unterstützung mehr benötigt oder wünscht.
Die Beendung der Maßnahme wird mit der/dem einzelnen Teilnehmenden je nach Bedarf
inhaltlich vorbereitet, gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Termin zur „Übergabe" bei
dem Regelangebot.
6 Monate nach Abschluss der Maßnahme wird mit der/dem Teilnehmenden nochmals
Kontakt aufgenommen, um sicherzugehen, dass die/der Teilnehmende weiterhin im
Regelsystem angemessen eingebunden ist. Bei Rückzug aus dem Regelangebot kann
Hilfestellung geleistet werden, um wieder den (Wieder-)Einstieg ins Regelangebot und die
Kontinuität in der Entwicklung einer Lebensperspektive zu unterstützen.
Kooperationspartner von Plan27 sind unter anderem
• Bildungseinrichtungen wie Schulen, insbesondere die Schulsozialarbeit, Schulpsycho-
logischer Dienst oder Schulsozialarbeit der Berufskollegs, Studentenwerk
• Jobcenter/U 25
• alle Akteure in den Stadtbezirken sowie Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraum-
koordinatoren in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten
• Streetwork der Jugendhilfe, Wohnungslosen- und Suchthilfe
• Gesundheitsamt, der Sozialpsychiatrische Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrische
Beratungsstelle, Sozialpsychiatrische Zentren
• ambulante und stationäre medizinische, psychiatrische und psychotherapeutische
Angebote des Gesundheitssystems
• sonstige städtische Einrichtungen
• Einrichtungen mit sozialen und psychosozialen Hilfsangeboten.
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Örtliche Ausrichtung und Zusammenarbeit der Träger
Das Regelangebot Plan27 richtet sich an junge Menschen im gesamten Stadtgebiet Köln.
Die drei oben erwähnten Träger, bei denen Netzwerke in den unterschiedlichen
Stadtbezirken sowie in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten vorhanden sind, werden
entsprechend ihrer räumlichen Verortung das Angebot auf die einzelnen Stadtbezirke
ausdehnen, so dass das gesamte Stadtgebiet abgedeckt ist. Dabei wird berücksichtigt, dass
jeder Träger Stadtbezirke erhält, die nah beieinanderliegen, um zusätzliche Wegezeiten zu
ersparen.
Das „Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ wird mit
einer halbe Vollzeitstelle die Stadtbezirke Nippes, Chorweiler und Ehrenfeld im
Linksrheinischen übernehmen.
Die „Alexianer Köln GmbH“, ebenfalls mit einer halbe Vollzeitstelle, wird für die Stadtbezirke
Rodenkirchen, Lindenthal und den Stadtbezirk Innenstadt (außer Stadtteil Deutz) zuständig
sein.
„Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, mit einer Vollzeitstelle, wird in den
Stadtbezirken Mülheim, Kalk, Porz und den Stadtteil Deutz des Stadtbezirks Innenstadt tätig
sein.
Die drei beteiligten Träger verstehen sich als eng verknüpfte Teile des gemeinsamen
Angebots. Dies macht eine gute und enge Zusammenarbeit nötig, die vor allem folgende
Bereiche umfasst:
• regelmäßiger Austausch und kollegiale Beratung
• einheitliche Dokumentation, Qualitätsentwicklung und -sicherung
• gemeinsam abgestimmte Berichte und Auswertung
• Öffentlichkeitsarbeit und Erstellen eines gemeinsamen Flyers.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Träger ist mit der Stadt Köln abzustimmen.
5 Dokumentation und Qualitätssicherung
Die eingesetzten Fachkräfte der Träger verfügen über einen Abschluss Diplomsozial-
arbeit/-pädagogik bzw. einen vergleichbaren Abschluss und Kenntnisse in der Arbeit mit
psychisch kranken Menschen.
Die Träger führen regelmäßig Abstimmungstreffen mit dem Gesundheitsamt durch. Es werden
mindestens 2 Treffen pro Jahr durchgeführt, zu denen das Gesundheitsamt einlädt.
Die Träger von Plan27 führen eine mit dem Gesundheitsamt Köln abgestimmte, standardisierte
Dokumentation durch. Zur Qualitätssicherung der Arbeit gehört die Statistik jeder Mitarbeite-
rin/jedes Mitarbeiters des Angebots Plan27 zu jeder Teilnehmenden/jedes Teilnehmenden, die
unter anderem Anzahl und Situation der Teilnehmenden und Vermittlungen ins Regelangebot
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umfasst. Diese dient als Grundlage für eine standardisierte Dokumentation der Träger, die in
regelmäßig dem Gesundheitsamt bis zum 31.03. des Folgejahres zugeleitet wird.
Die Träger führen einen Verwendungsnachweis über die Mittelverwendung durch, dieser wird
jeweils für das vergangene Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres dem Gesundheitsamt
vorgelegt.
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6 Anlagen
Anlage 1
Abbildung 1, Anstieg Diagnosen bei psychischen Erkrankungen junger Erwachsener, Barmer
Ärztereport 2018 vom 22.02.2018, Infografik 1, Berlin, www.barmer.de , abgerufen am
16.01.2019
Anlage 2
Trägerprofile
SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.
Der Verein SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. ist Träger der Sozialpsychiatrischen Zentren
in den Stadtbezirken Köln-Nippes und Köln-Chorweiler. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der
Arbeit für Menschen mit psychischen Problemlagen. Dazu unterhält er in beiden Stadtbezirken
folgende Arbeitsbereiche:
• Kontakt- und Beratungsstelle
• Ambulant Betreutes Wohnen
• Ambulante psychiatrische Krankenpflege und eine
• Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen.
Das SPZ in Köln-Chorweiler wird seit dem Jahr 2000 als eine Dependance des SPZ in Köln-Nippes
betrieben. Insgesamt arbeiten dort 10 in der psychiatrischen Arbeit erfahrene Fachkräfte in einem
multiprofessionellen Team von Sozialarbeitern, Kranken- und Altenpflegern, Ergotherapeuten und
Heilerziehungspflegern.
Das SPZ ist insbesondere in den Stadtbezirken Nippes und Chorweiler sozialräumlich verortet und
eingebunden. Mit vielen Einrichtungen der Bezirke besteht eine enge Zusammenarbeit, das SPZ ist
Mitglied der Sozialraumkonferenz Chorweiler.
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Das SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. war im Projekt Plan27 bis 31.03.2019 in den
ausgewiesenen Sozialraumgebieten Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöck-
chen tätig.
Alexianer Köln GmbH
Die Alexianer Köln GmbH ist einer der großen Anbieter in der psychiatrischen Versorgungs-
landschaft der Region und u. a. Träger der Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und
Neurologie in Köln-Porz. Sie verfügt zudem über eine Reihe von weiteren Einrichtungen mit
Hilfsangeboten in den Bereichen: Psychiatrische Erkrankungen und Behinderungen,
Rehabilitation, Sucht, Geistige Behinderung, Hirnschädigungen und Pflege.
In Köln-Rodenkirchen ist die Alexianer Köln GmbH Träger des Sozialpsychiatrischen
Zentrums (SPZ). Hierzu gehören folgende Bereiche:
• Kontakt- und Beratungsstelle
• Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen
• Ambulant Betreutes Wohnen und ein
• Wohnheim für psychisch behinderte Menschen mit 8 Plätzen
Daneben hat sich der Träger in den letzten Jahren aufgrund des steigenden Bedarfs
besonders der Zielgruppe der jungen Menschen mit psychischer Erkrankung gewidmet und
hier verschiedene Angebote sukzessive aufgebaut. So entstanden in Köln-Rodenkirchen das
Beratungscafé „Proberaum“, eine Sprechstunde für junge Menschen in der psychiatrischen
Institutsambulanz, sowie zwei intensiv betreute Wohngruppen in Köln-Porz.
Das SPZ Rodenkirchen verfügt bereits über gute Kooperationsstrukturen und eine breite
Vernetzung im Stadtbezirk Rodenkirchen. Hier sind u. a. das Jobcenter und die Jugendhilfe
zu nennen.
Seit Jahren bietet das SPZ Rodenkirchen im Sozialraum Meschenich/Rondorf eine eigene
offene Sprechstunde an und ist hier auch, neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst des
Gesundheitsamtes der Stadt Köln, zuständig für die Beratung und Versorgung von psychisch
kranken Menschen. Hier besteht bereits eine Kooperation mit der Kompetenzagentur, der
Jugendhilfe und dem Sozialraumkoordinator.
Die „Alexianer Köln GmbH“ war im Projekt Plan27 bis 31.03.2019 in den ausgewiesen
Sozialraumgebieten Bocklemünd/Mengenich, Bickendorf/Westend/ Ossendorf,
Meschenich/Rondorf eingesetzt.
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH – Flexible Dienste Köln Kalk
Der Sommerberg – eine Betriebsgesellschaft der Arbeiterwohlfahrt am Mittelrhein – bietet
differenzierte, sozialraumorientierte Leistungsangebote im Bereich der Jugend-, Familien-
und Eingliederungshilfe.
Die Flexiblen Dienste Köln-Kalk sind eine von drei Organisationseinheiten des Sommerbergs
in der Region Köln. Neben ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen im Bereich
der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII werden ambulante und teilstationäre Angebote der
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Eingliederungshilfe nach SGB XII umgesetzt. Die Angebote der Eingliederungshilfe sind in
die sozialpsychiatrische Versorgungsstruktur der Stadtteile eingebunden und bilden mit dem
Betreuten Wohnen und der Tagesstätte gemeinsam mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst
und der Kontakt- und Beratungsstelle des städtischen Gesundheitsamtes das integrierte SPZ
Köln-Kalk.
Der Sommerberg ist insbesondere im rechtsrheinischen Köln mit seinen ambulanten,
teilstationären und stationären Leistungsangeboten der Organisationseinheiten Köln-Porz,
Köln-Kalk und Köln-Mülheim in den jeweiligen Stadtbezirken sozialräumlich verortet und gut
vernetzt. In der sozialraumorientierten Fallbearbeitung ist die Nutzung und Aktivierung
sozialräumlicher Ressourcen ebenso von zentraler Bedeutung, wie die vernetzte Kooperation
z. B. mit den Sozialpsychiatrischen Zentren, den Kliniken und Tagesklinken, Fachärz-
ten/Fachärztinnen, dem Jugendamt und Fachberatungsstellen, der Agentur für Arbeit, den
Jobcentern, Schulen und Weitebildungseinrichtungen sowie anderen Leistungsanbietern.
Neben der Fallarbeit ist daher die Teilnahme an themenspezifischen Arbeitskreisen,
bezirklichen Steuerungsgruppen, Sektor- und Sozialraumkonferenzen ein wichtiger
Aufgabenbereich zur Information, Vernetzung und Weiterentwicklung des Projektes.
Im bis zum 31.03.2019 befristeten Projekt Plan27 war „Der Sommerberg AWO
Betriebsgesellschaft mbH“ bisher in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr, Porz-
Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg tätig.
Anlage 2
3891 Zeichen
Ministerium für Arbeit, ... Gesundheit und Soziales Stark des Härides Nordrhein-Westfalen I Eingang a Dez. 8 53- RER Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales a Stadt Köln i Fer u ä - Die Oberbürgermeisteriri - > 5 i Be A 7 ER Neumarkt 15-21 50677 Köln Beratungsgespräch am 21.11.2018 Projekt "Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem und Entwick- lung einer berufl. Perspektive für junge Menschen mit psychischen Prob- lemen bis 27 Jahre in allen Sozialraumgebieten“ auch „Plan 27“ genannt Sehr geehrte Frau ug vielen Dank für das konstruktive Beratungsgespräch über den bisheri- gen Projektverlauf am 21.11.2018. Wir haben über Optionen der Nach- haltigkeit gesprochen. Der Stadt Köln wurde ‚mit Förderzeitraum vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 eine Förderung in Höhe von 275.184 Euro für das Projekt bewilligt. Die Zuwendung wurde in der Form der Anteilfinanzierung als Zuweisung in Höhe von 90 v.H. zu den 'zuwendungsfähigen Gesamt- ausgaben gewährt. Es freut mich, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen den vielversprechenden Projektansatz mit Landes- und ESF-Mitteln unterstützen kann. Die Erfahrung aus dieser Projektförderung zeigt, dass die durch den ESF-finanzierten Ansätze zur Verbesserung der persönlichen Lebenssi- tuation von jungen Menschen mit psychischen oder weiteren Beein- Datum: . Dezember 2018 Seite 1 von 3 " Aktenzeichen II A4 - 1117 bei Antwort bitte angeben Agnes Schwegmann Telefon 0211 855-3246 Telefax 0211 855-4770 ag- nes.schwegmann@mags.nrw.d e Dienstgebäude’und Lieferan- schrift: Fürstenwall 25, 40219.Düsseldorf Telefon 0211 855-5 -Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags:nrw.de www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium trächtigungen beigetragen haben. Dies gilt im Hinblick auf die gesund- heitliche als auch auf die arbeitsmarktliche Integration. Sie haben uns im Gespräch die unterschiedlichen Zugangswege zur Zielgruppe beschrieben, die bisher oft von den bestehenden Angeboten nicht oder nur schwer erreicht wird. Gerade bei psychischen Erkrankun- gen gilt es, besondere Bedarfe und zu überwindende Barrieren zu be- rücksichtigen. So können mit der Erkrankung Folgewirkungen — wie bei- spielsweise Beeinträchtigungen im Antrieb, der Konzentration und dem Durchhaltevermögen oder auch Ängste, fehlendes Selbstvertrauen und Probleme mit der Selbsteinschätzung — verbunden sein. Es sind v.a. die aufsuchende Arbeit und die Flexibilität der Beratungs- kräfte in der Begegnung mit der Zielgruppe sowie das niedrigschwellige Angebot, die das Projekt so erfolgreich machen. Es wird deutlich, dass die Herausforderungen in der Arbeit mit der Zielgruppe sehr vielfältig sind, sei es die Vermittlung und Inanspruchnahme von Angeboten der psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosozialen Versor- gungsstruktur, die Schaffung und Wiederherstellung einer Tagesstruktur oder der Aufbau von sozialen Kontakten. Wie die Förderung gezeigt hat, gehen zukunftsweisende Effekte von diesem Projekt aus. Ich will Sie und die Akteure aus dem Regelsystem ausdrücklich dazu ermuntern, vorhandene Ressourcen für die Siche- rung der Nachhaltigkeit der erfolgreichen und unverzichtbaren Maß- nahme aus dem Projekt einzusetzen und die Option der Nachhaltigkeit zu nutzen. Die ESF-Förderung kann hier eine Anschubfinanzierung leisten. Eine Verlängerung der Projektförderung steht jedoch nicht in Aussicht. Auch stehen keine anderweitigen Fördermöglichkeiten durch das Ministerium Seite 2 von 3 für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. ‚Kommunal ist das Angebot für die Zielgruppe wichtig. Die Nutzung der Erfolge kann die fachliche Landschaft im Bereich'der Psychiatrie ergän- zen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Heiliger Seite 3 von 3
Beschlussvorlage Ausschuss
8441 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 0207/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterführung des Projekts „Plan27„ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1) Der Gesundheitsausschuss beschließt, das mit ESF- und Landesmitteln bis zum 31.03.2019 ge- förderte Projekt „Plan27“ wie bisher bei den Trägern „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ (bisher für die Sozialraumgebiete) im linksrheinischen Norden Kölns, mit einer halbe Vollzeitstelle, die „Alexianer Köln GmbH“, (bisher für die Sozialraumgebiete) im linksrheinischen Süden Kölns, ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle, „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, (bisher für die Sozialraumgebiete) im Rechtsrheinischen Kölns, mit einer Vollzeitstelle ab 01.04.2019 bis zum 31.12.2019 auf Basis des vorgelegten Konzeptes (Anlage 1) fortzuführen. Dabei ist vorgesehen, das Angebot, das bisher als Projekt im Rahmen der Landesförderung aus- schließlich auf die elf ausgewiesenen Sozialraumgebiete eingegrenzt war, auf das Stadtgebiet auszuweiten, da junge Menschen mit psychischen Problemen, die nicht den Sozialraumgebieten wohnen, von diesem Angebot nicht ausgeschlossen werden sollten. 2) Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen im HPL 2019 im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen im Umfang von 138.000 €. Gesundheitsausschuss 05.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 138.000,-€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangssituation Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – starkes Köln“ wurde in allen elf ausgewiesenen Sozial- raumgebieten das aufsuchende Hilfeangebot für junge Menschen bis 27 mit psychischen Problemen „Plan27“ als Projekt mit Laufzeit vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 durchgeführt. Die Mittel zur Verstetigung des Projektes wurden im Veränderungsnachweis Finanzausschuss zum Haushaltsplan 2019 mit Sperrvermerk eingestellt. Voraussetzung für die Freigabe der Mittel ist die Vorlage eines abgestimmten Konzeptes für die Fortführung von „Plan27“ sowie einer Bestätigung des Wegfalls der Landesförderung ab 01.04.2019: Das trägerübergreifende Konzept, das gemeinsam von der Stadt Köln mit Unterstützung der Träger erstellt wurde, sieht die Verstetigung und die Einbeziehung des gesamten Stadtgebiets vor (Anlage 1). Nach 12 Monaten ist eine erstmalige Prüfung geplant. Der Wegfall der Landesförderung ab 01.04.2019 wurde durch das Ministerium für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales NRW schriftlich bestätigt (Anlage 2). 2. Ziel und Ergebnisse des Projektes (Stand 31.12.2018) Ziel des Projektes „Plan27“ war es, die Teilnehmenden bedarfsgerecht in Hilfeangebote zu vermitteln und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. Dies erfordert in der Regel eine intensive individuelle Begleitung der Teilnehmenden über eine Dauer von sechs bis zwölf Mona- ten. In Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln führen bisher die folgenden Träger die Maß- 3 nahme durch: „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ für die Sozialraumgebiete Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöckchen, mit einer halbe Vollzeitstelle, die „Alexianer Köln GmbH“ für die Sozialraumgebiete Bocklemünd/Mengenich, Bickendorf/Westend/ Ossendorf, Meschenich/Rondorf, ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle, „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ für die Sozialraumgebiete Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr, Porz- Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg, mit einer Vollzeitstelle. Am 31.12.2018, nach 21 von insgesamt 24 Monaten Laufzeit, sind 68 Teilnehmende in das Angebot aufgenommen worden. Davon sind 38 Teilnehmende in ein oder mehrere Regelangebote vermittelt worden und haben die Maßnahme verlassen. 30 Teilnehmende befinden sich in laufender Maßnah- me. Insgesamt haben über 120 Vermittlungen in das gesundheitliche Versorgungssystem, das Regelan- gebot des Bereichs Schule/Beruf/Vermittlung Qualifizierung oder im Bereich Wohnen stattgefunden. Durch intensive Begleitung wurde sichergestellt, dass die Betroffenen in den entsprechenden Maß- nahmen „ankommen“. Das Ziel, im Projektzeitraum von 2 Jahren mindestens 40 Teilnehmende bedarfsgerecht in Angebote des Regelsystems zu vermitteln, wird damit voraussichtlich zum 31.03.2019 realisiert werden können. Das Angebot Plan27 ist voll ausgelastet, zeitweise werden Wartelisten geführt. Aus über 37 weiteren Stadtteilen Kölns, die sich über alle neun Stadtbezirke und das gesamte Stadt- gebiet verteilen, gab es darüber hinaus über 60 konkrete Anfragen junger Menschen, die nicht in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnen und daher nicht in das Angebot aufgenommen werden konnten. 3. Bewertung Auf Grundlage der bislang gewonnenen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht nicht nur als wün- schenswert, sondern als notwendig und sinnvoll erachtet, das im Rahmen des Landesprojektes ent- wickelte Angebot „Plan27“ auf Dauer weiterzuführen. Nur so kann in der wachsenden Millionenstadt Köln gemäß den gesetzlichen Grundlagen nach §§ 1-9, 27 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnah- men bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und §§12, 16 Gesetz über den öffentlichen Gesund- heitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) eine nachhaltige Versorgung für junge Menschen mit psychischen Problemen, die sich in komplexen sozialen Lebenslagen befinden und ein aufsuchendes, niedrigschwelliges Angebot benötigen, gewährleistet werden. Die hohe Anzahl an Anfragen außerhalb der ausgewiesenen Sozialraumgebiete lässt erkennen, dass in Köln auch über die ausgewiesenen Sozialraumgebiete hinaus Bedarf besteht, der mit der räumli- chen Einschränkung nicht gedeckt werden kann. Anhand der Mitteilung 2559/2018 wurde am 13.09.2018 dem Gesundheitsausschuss die Zwischen- auswertung zum Projekt „Plan27“ zur Kenntnis gegeben. 4. Finanzierung Die Kosten (Zuschuss auf Basis des Konzeptes) werden auf der Grundlage des KGST-Berichts „Kos- ten eines Arbeitsplatzes (2017/2018)“ für überwiegend aufsuchende Tätigkeit bei Menschen mit be- sonderer Problematik ermittelt. Mit diesem Betrag werden die Personalkosten (zwei Stellen Sozialar- 4 beiter/in/Sozialpädagoge/in S12 TVöD S) und Sachkosten finanziert. Im ersten Quartal 2019 werden die anteiligen Personalkosten noch aus den Projektmitteln des Lan- des und des europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. Eigenmitteln im Rahmen des Programms „Starke Veedel –starkes Köln“ finanziert. Ab dem zweiten Quartal werden zur Fortführung der Maßnahme bis zum 31.12.2019 Haushaltsmittel in Höhe von 138.000 € benötigt. Der Rat hat im HPL 2019 im Rahmen des politischen VN 138.000 € im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt, unter dem Vorbehalt der Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss, auf der Basis eines Konzeptes, sofern keine Landesförderung möglich ist. Es sind keine weiteren Fördermittel zu erwarten. 5. Begründung der Dringlichkeit Das aus ESF und Landesmitteln finanzierte Projekt läuft am 31.03.2019 aus. Der Haushalt 2019 wur- de zum 19.12.2018 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Es ist im Interesse der betroffenen jungen Menschen und aus fachlicher Sicht notwendig, dass das bisherige Projekt nahtlos in ein Rege- langebot übergeführt wird.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0207/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.02.2019
- Erstellt
- 16.01.2019 15:41