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0207/2019

Weiterführung des Projekts „Plan27“ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen Perspektive

Beschlussvorlage Ausschuss 04.02.2019

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Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1

26455 Zeichen

Trägerübergreifendes Konzept 
„Plan27“ 
 
Zugehende Hilfe zur Überleitung ins  
Regelsystem und Entwicklung 
einer beruflichen Perspektive für  
junge Menschen mit psychischen 
Problemen bis 27 Jahre  
für die Stadt Köln 
 
 
 
 
Stand: 23.01.2019 
Stadt Köln, Gesundheitsamt 
Alexianer Köln GmbH  
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH - Flexible Dienste Köln Kalk 
SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e. V.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
2 
 
 
 
 
 
 
 
Inhalt 
 
1 Ausgangslage        3  
2 Rahmenbedingungen       4  
3 Ziele          6  
4 Auftrag und Aufgabe       7  
5 Dokumentation und Qualitätssicherung    9 
6 Anlagen          11

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
3 
 
1 Ausgangslage 
Psychische Erkrankungen  sind weit verbreitet und weisen ein komplexes Erkrankungsbild 
auf. Beeinträchtigungen der seelischen Gesundheit reichen von Einschränkungen des 
seelischen Wohlbefindens bis zu schweren psychiatrischen Störungen. Gemäß Schätzun- 
gen auf der Grundlage von Krankenhausdiagnosedaten, unter anderem auf der Basis der 
Krankenhausdiagnosestatistik des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG 
NRW), werden in Köln pro Jahr allein über 10.000 in Köln lebende Personen mit gravieren- 
den psychischen Problemen stationär psychiatrisch behandelt.  
Ziel der Stadt Köln  ist die Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen in die 
Stadtgesellschaft. Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes 
Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) sieht die Bereitstellung von Hilfen für Menschen mit 
psychischen Erkrankungen als Pflichtaufgabe vor. Die Stadt Köln kommt dem unter 
anderem durch die Vorhaltung der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) als ambulante 
Anbieter vor- und nachsorgender Hilfen für diesen Personenkreis nach. 
Beobachtungen der Fachöffentlichkeit in den letzten Jahren zeigen, dass zunehmend junge 
Menschen mit psychischen Störungen  in Erscheinung treten, die gezielte Unterstützung 
bei der Bewältigung des Übergangs ins Erwachsenenleben benötigen. Exemplarisch sei 
hier der Barmer Ärztereport erwähnt, der von einem Anstieg psychischer Diagnosen bei 
jungen Erwachsenen unter den Versicherten im Zeitraum von 2005 bis 2016 berichtet (siehe 
Anlage1, Abbildung 1). 
Junge Menschen, die unter psychischen Problemen leiden, können aufgrund von ganz 
unterschiedlichen Problemkonstellationen daran gehindert werden, eine eigene Lebensper- 
spektive insbesondere im Hinblick auf eine berufliche Zukunftsgestaltung zu entwickeln. 
Häufig fällt es diesen jungen Menschen schwer, die altersüblichen Entwicklungsschritte zu 
gehen. Sie ziehen sich zurück und vermeiden den direkten Kontakt zu anderen Menschen 
oder verhalten sich aggressiv und abweisend. Oft werden auch Alkohol bzw. illegale Drogen 
konsumiert.  
Ursache eines solches Verhaltens können psychiatrische sowie weitere Beeinträchtigungen 
oder Erkrankungen sein, die als solche meist (noch) nicht diagnostiziert sind. Dies müsste 
aber frühzeitig erkannt und bei der weiteren schulischen oder beruflichen Planung 
berücksichtigt werden. Unter Umständen wäre parallel (oder vorgeschaltet) eine Behand- 
lung/ Therapie erforderlich, um eine berufliche Perspektive überhaupt in Angriff nehmen zu 
können. Die jungen Menschen benötigen daher eine gezielte Unterstützung von Menschen, 
die ihre Bedürfnisse erkennen, über sozialpsychiatrische Kenntnisse verfügen und eng mit 
dem psychiatrischen Hilfesystem zusammenarbeiten. 
Eine Kontaktaufnahme zu diesen jungen Menschen ist aufgrund der vorliegenden Lebens- 
umstände überaus schwierig. Oftmals ist den Betroffenen selbst nicht bewusst, dass ggf. 
psychische Problemlagen vorliegen. Daher sehen sie keinen Grund, einen Fachdienst wie 
den Sozialpsychiatrischen Dienst oder eine niedergelassene Fachärztin/einen niedergelas- 
senen Facharzt aufzusuchen. Die Angehörigen nehmen die Situation meist deutlicher wahr. 
Ihnen ist es jedoch aufgrund ihrer persönlichen Betroffenheit und (in der Regel) fehlender

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
4 
 
Fachkenntnisse nicht möglich, die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zu motivieren, 
aktiv Hilfe zu suchen.  
Meist vergeht viel Zeit, bis die Betroffenen Zugang zum Hilfesystem finden. In der Zwi- 
schenzeit ist unter Umständen keine gezielte Perspektivplanung erfolgt oder die Ausbildung 
bzw. die Schule wurde abgebrochen, da keine helfenden Maßnahmen begonnen worden 
sind. Eine Erfahrung, die sehr frustrierend für die jungen Menschen sein kann und im Zuge 
einer umfassenden Hilfeplanung vermieden werden könnte. 
Probleme bestehen vor allem in den Bereichen 
• psychische Gesundheit 
• soziale Isolation 
• keine schulische und/oder berufliche Perspektive 
• keine tragende Tagesstruktur 
• keine Einbindung in die Regelversorgung 
• gravierende familiäre Konflikte 
• Überforderung mit dem Aufbau einer selbständigen Lebensführung. 
Aufgrund der Beobachtungen, dass junge Menschen mit psychischen Problemen über das 
vorhandene Angebot in Köln nicht ausreichend erreicht werden konnten, wurde von der 
Kölner Fachwelt im Jahre 2016 das Konzept „U 27“ als Gesamtangebot für junge Menschen 
bis 27 Jahre mit unterschiedlichen Bausteinen wie zugehende Hilfe, Beratungsangebot und 
Beschäftigungsprojekt entwickelt. Das Angebot „Plan27“ fügt sich als zugehendes 
Hilfeangebot in das Gesamtangebot „U 27“ ein. 
2 Rahmenbedingungen  
„Plan27“ wurde zunächst als Projekt für die Laufzeit von zwei Jahren, vom 01.04.2017 bis 
31.03.2019, durch Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds gefördert. Das 
Projekt wurde als aufsuchendes Hilfeangebot für junge Menschen mit psychischen 
Problemen in allen elf ausgewiesenen Sozialraumgebieten 1 der Stadt Köln im Rahmen des 
Programms „Starke Veedel – starkes Köln“ eingerichtet. Ziel des Projektes war es, einen 
Zugang zu jungen Menschen mit psychischen Problemen zu schaffen, die durch das 
Regelsystem bisher nicht erreicht wurden, diese bedarfsgerecht in Hilfeangebote zu 
                                                
1 Zu den ausgewiesenen Sozialraumgebieten der Stadt Köln gehören: 
Rechtsrheinisch: Buchheim und Buchforst – Höhenberg und Vingst – Humboldt/Gremberg und Kalk,  
Mülheim-Nord und Keupstraße – Ostheim und Neubrück – Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven  
und Eil 
Linksrheinisch: Bilderstöckchen – Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord, Bickendorf, Westend 
und Ossendorf – Bocklemünd/Mengenich – Meschenich, Rondorf

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
5 
 
vermitteln und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützten. In 
Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln führten die folgenden Träger die 
Maßnahme durch:  
• Das „Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“  
für die Sozialraumgebiete Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöckchen, 
mit einer halbe Vollzeitstelle  
• Die „Alexianer Köln GmbH“ für die Sozialraumgebiete Bocklemünd/Mengenich, 
Bickendorf/Westend/ Ossendorf, Meschenich/Rondorf,  
ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle 
• „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ für die Sozialraumgebiete 
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr, 
Porz-Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg,  
mit einer Vollzeitstelle. 
(Trägerprofile: siehe Anlage 2) 
Ergebnisse während der Projektlaufzeit 
Nach einem Jahr der Projektlaufzeit wurde bereits deutlich, dass die Zielgruppe junger 
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erreicht werden konnte. 32 Personen 
befanden sich in laufender Maßnahme und 5 Teilnehmende hatten bereits die Maßnahme 
planmäßig beenden können. 
Alle Teilnehmenden wiesen Probleme und Unterstützungsbedarf in den Lebensbereichen 
psychische und teilweise auch körperliche Gesundheit sowie Selbstorganisation und nahezu 
alle Teilnehmenden im Bereich Schule/Beruf auf. Darüber hinaus gab es häufig weitere 
Problemlagen wie akute Wohnprobleme oder wirtschaftliche Probleme. Daher wurden die 
Teilnehmenden je nach Bedarf in ein oder mehrere Regelangebote vermittelt.  
Im ersten Jahr der Projektlaufzeit fanden über 60 Vermittlungen in das gesundheitliche 
Versorgungssystem, über 25 Vermittlungen in das Regelangebot des Bereichs Schu- 
le/Beruf/Vermittlung/ Qualifizierung sowie zahlreiche weitere Vermittlungen, unter anderem 
im Bereich Wohnen und im Bereich der Freizeitgestaltung statt. Ein Schwerpunkt der 
Begleitung lag in der Unterstützung zur Selbstorganisation, zum Beispiel dem Einhalten von 
Terminen und in der Stärkung des Durchhaltevermögens bei den Teilnehmenden. Durch 
intensive Begleitung wurde sichergestellt, dass die Betroffenen in den entsprechenden 
Maßnahmen „ankamen“.  
Aus über 37 weiteren Stadtteilen Kölns, die sich über alle neun Stadtbezirke und das 
gesamte Stadtgebiet verteilen, gab es über 60 konkrete Anfragen junger Menschen, die 
jedoch nicht in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnten und daher nicht in das 
Angebot aufgenommen werden konnten.  
Zu Ende des Projektzeitraums ist absehbar, dass mit Ablauf des Projekts, wie angestrebt, 
über 40 Teilnehmende innerhalb der Projektlaufzeit von 2 Jahren erreicht sein werden, ins 
Regelsystem vermittelt und dort angekommen sein werden.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
6 
 
Auf Grundlage bisheriger Ergebnisse lässt sich feststellen, dass mit Plan27 ein passendes 
Angebot geschaffen wurde für eine bisher noch nicht adäquat versorgte Zielgruppe junger 
Menschen mit seelischen Problemen in komplexen Lebenssituationen, die eine zugehende 
Hilfe benötigen. Plan27 stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Hilfeangeboten für 
junge Menschen mit psychischen Problemen, der Beratungsstelle „Proberaum“ und des 
tagesstrukturierende Projektangebots „Proberaum worX“ dar. Als aufsuchendes Angebot 
richtet sich Plan27 an Betroffene, die durch die vorhandenen Angebote für junge Menschen 
mit psychischen Problemen aufgrund deren „Komm-Struktur“ bisher nicht erreicht werden 
konnten.  
Die hohe Anzahl an Anfragen außerhalb der ausgewiesenen Sozialraumgebiete zeigt, dass 
im gesamten Stadtgebiet Bedarf besteht, der durch das bisher bestehende Projekt nicht 
gedeckt werden kann. 
Eine Fortführung des Angebots über den Projektzeitraum hinaus wird aus fachlicher Sicht 
als sinnvoll und notwendig erachtet. Dabei sollten auch die Anfragen von Personen aus 
dem Stadtgebiet Kölns, die nicht in ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnen, berück- 
sichtigt werden. Die Maßnahme sollte evaluiert werden, um festzustellen, inwieweit der 
auftretende Bedarf über das Angebot abgedeckt werden kann. 
Um eine Arbeitsgrundlage für eine Fortführung der Maßnahme als Regelangebot bieten zu 
können, wurde das Konzept „Plan27“ auf Grundlage der bisherigen Auswertungen 
analysiert und, wo erforderlich, überarbeitet bzw. ergänzt:  
3  Ziele des Angebots Plan27 
Plan27 ist ein aufsuchendes, speziell auf schulische/berufliche Orientierung ausgerichtetes 
Angebot für junge Menschen mit psychischen Problemen bis 27 Jahre mit einem besonders 
niedrigschwelligen Ansatz im Stadtgebiet Köln.  
Ziel der individuellen Hilfe im Rahmen von Plan27 ist es dabei, gemeinsam mit der/dem 
Teilnehmenden eine Perspektive zu entwickeln und schrittweise umzusetzen, die jungen 
Menschen im konstruktiven Umgang mit Hindernissen und beim Abbau von Barrieren zu 
unterstützen und damit den Weg zur individuellen Teilhabe an Angeboten des Gesund-
heits-, Bildungs- oder Beschäftigungssystems zu ebenen. 
Als niedrigschwelliges Angebot 
 der zugehenden Hilfe bietet Plan27 die Möglichkeit einer 
ersten Kontaktaufnahme und der Überleitung in ein passgenaues Angebot bei psychisch 
belasteten jungen Menschen, die durch andere Angebote nicht (direkt) erreicht werden. 
Plan27 bildet damit einen wesentlichen Baustein innerhalb der bestehenden Versorgungs- 
struktur, um Betroffenen mit besonders hohem Entwicklungsbedarf den Weg zu weiterfüh- 
renden Unterstützungsleistungen zugänglich zu machen.  
Die jungen Menschen sollen je in mindestens ein Angebot vermittelt werden, das einen 
weiteren Schritt in Hinblick auf die Lebensperspektive, dabei insbesondere die berufliche 
Perspektive oder deren Einmündung bedeutet. Dieses Angebot kann je nach individueller 
Problemlage im gesundheitlichen, schulischen, ausbildungs-, qualifizierungs- und/oder 
berufsbezogenen Bereich liegen. Der sozialpsychiatrische Ansatz hat dabei das Ziel, die

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
7 
 
Teilnehmenden niedrigschwellig in ihren Alltagskompetenzen zu stärken, langfristig in das 
Regelsystem anzubinden und Übergänge in gesundheitlichen, schulischen und/oder 
beruflichen Lebensbereichen zu begleiten.  
Durch das niedrigschwellige Angebot sollen die Betroffenen möglichst frühzeitig erreicht und 
unterstützt werden. Bereits in Schule, in der Berufsausbildung oder im Studium kann die 
Bewältigung dort bestehender Anforderungen durch psychische Probleme gefährdet 
werden. Dies kann zum Abbruch des Bildungsweges führen und einen weiteren Rückzug 
zur Folge haben. Durch Plan27 kann der junge Mensch entsprechend seiner seelischen 
Problematik unterstützt werden, zum Beispiel über eine therapeutische Anbindung. Dadurch 
kann das Durchhalten (oder der Wiedereinstieg) und der erfolgreiche Abschluss der Schule 
bzw. Ausbildung ermöglicht werden. 
Auch die Vermittlung zu Maßnahmen des Jobcenters kann dazugehören. Rückmeldungen 
des Jobcenters/U 25 (Angebot des Jobcenters für Arbeitssuchende unter 25) zufolge sind 
viele der jungen Kundinnen und Kunden nicht in der Lage, die Voraussetzungen von 
Maßnahmen des Jobcenters zu erfüllen. Sie benötigen im Vorfeld Hilfen, die sie auf einen 
solchen Schritt vorbereiten. Damit bekommt auch ein bisher kaum zu erreichendes Klientel 
die Chance, an Zukunftsperspektiven zu arbeiten. Maßnahmenabbrüche können verhindert 
und Ressourcen gezielt eingesetzt werden. 
4 Auftrag und Aufgabe  
Inhalt und Ablauf 
Junge Menschen mit psychischen Problemen leben häufig sozial zurückgezogen, gehören 
keinen Peergroups an, nutzen weder die Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 
noch entsprechende Institutionen und halten sich auch nicht an bekannten Hotspots ihrer 
Altersgruppe in der Stadt auf. Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerkarbeit im Stadtbezirk 
bilden einen grundlegenden Bestandteil des Angebots Plan27, um durch andere Institutio- 
nen oder Angehörige der Betroffenen mit möglichen Teilnehmenden in Kontakt zu kommen 
oder die Betroffenen selbst erreichen zu können.  
Da im Projekt begleitete junge Menschen oftmals in ihrer bisherigen Entwicklung beeinträch- 
tigt sind, ist die Beziehungsarbeit als wesentlicher und zeitaufwendiger Bestandteil der 
Zusammenarbeit zu nennen. Der Aufbau von Vertrauen, eine akzeptierende und langsam 
aufbauende Hilfe und eine tragfähige Beziehung bilden eine notwendige Voraussetzung für 
den Hilfeprozess.  
Zu den Inhalten der Begleitung der Teilnehmenden gehören die Entwicklung einer 
individuellen realistischen Perspektive, das Initiieren notwendiger Hilfen, die Unterstützung 
bei Kontaktaufnahme zu anderen Einrichtungen und Hilfeträgern (Bildungseinrichtungen, 
Arbeitsprojekten, Betreutes Wohnen) und die Vermittlung in das Versorgungssystem. Je 
nach Bedarf erhalten  die Teilnehmenden Unterstützung bei der Organisation ihrer 
Angelegenheiten, bei der Tagesstrukturierung, dem Entwickeln einer selbständigen 
Lebensführung sowie eine Begleitung zu Terminen mit Vor- und Nachbereitung, beim 
Aufbau und der Pflege sozialer Kontakte.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
8 
 
Die Hilfe kann ohne formales Verfahren beginnen, sobald der junge Mensch Interesse zur 
Mitarbeit bekundet. Die Intensität der Begleitung entspricht dem jeweiligen Hilfebedarf. Sie 
kann mehrere persönliche Kontakte pro Woche umfassen und sich über einen Zeitraum von 
durchschnittlich 6 bis 12 Monaten erstrecken. Grundsätzlich ist die Dauer des Betreuungs- 
zeitraums nicht begrenzt und wird sich an den jeweiligen Lebensumständen orientieren, 
insbesondere, da aufgrund der individuellen Problemkonstellationen unterschiedliche 
Themen im Hinblick auf eine Verselbständigung bearbeitet werden müssen. Vorgesehen ist 
jedoch, dass – sobald möglich – eine Überleitung in andere Hilfeformen erfolgen soll.  
Die Hilfe endet, wenn eine erfolgreiche Anbindung an eine oder mehrere weiterführende 
Hilfe/n erfolgt, wodurch eine konkrete und nachhaltige Perspektive eröffnet wird, oder wenn 
der Betroffene/die Betroffene keine Unterstützung mehr benötigt oder wünscht.  
Die Beendung der Maßnahme wird mit der/dem einzelnen Teilnehmenden je nach Bedarf 
inhaltlich vorbereitet, gegebenenfalls mit einem gemeinsamen Termin zur „Übergabe" bei 
dem Regelangebot.  
6 Monate nach Abschluss der Maßnahme wird mit der/dem Teilnehmenden nochmals 
Kontakt aufgenommen, um sicherzugehen, dass die/der Teilnehmende weiterhin im 
Regelsystem angemessen eingebunden ist. Bei Rückzug aus dem Regelangebot kann 
Hilfestellung geleistet werden, um wieder den (Wieder-)Einstieg ins Regelangebot und die 
Kontinuität in der Entwicklung einer Lebensperspektive zu unterstützen. 
Kooperationspartner von Plan27 sind unter anderem  
• Bildungseinrichtungen wie Schulen, insbesondere die Schulsozialarbeit, Schulpsycho- 
logischer Dienst oder Schulsozialarbeit der Berufskollegs, Studentenwerk 
• Jobcenter/U 25 
• alle Akteure in den Stadtbezirken sowie Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraum- 
koordinatoren in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten  
• Streetwork der Jugendhilfe, Wohnungslosen- und Suchthilfe 
• Gesundheitsamt, der Sozialpsychiatrische Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrische 
Beratungsstelle, Sozialpsychiatrische Zentren 
• ambulante und stationäre medizinische, psychiatrische und psychotherapeutische 
Angebote des Gesundheitssystems 
• sonstige städtische Einrichtungen 
• Einrichtungen mit sozialen und psychosozialen Hilfsangeboten.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
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Örtliche Ausrichtung und Zusammenarbeit der Träger  
Das Regelangebot Plan27 richtet sich an junge Menschen im gesamten Stadtgebiet Köln. 
Die drei oben erwähnten Träger, bei denen Netzwerke in den unterschiedlichen 
Stadtbezirken sowie in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten vorhanden sind, werden 
entsprechend ihrer räumlichen Verortung das Angebot auf die einzelnen Stadtbezirke 
ausdehnen, so dass das gesamte Stadtgebiet abgedeckt ist. Dabei wird berücksichtigt, dass 
jeder Träger Stadtbezirke erhält, die nah beieinanderliegen, um zusätzliche Wegezeiten zu 
ersparen.  
Das „Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“ wird mit 
einer halbe Vollzeitstelle die Stadtbezirke Nippes, Chorweiler und Ehrenfeld im 
Linksrheinischen übernehmen.  
Die „Alexianer Köln GmbH“, ebenfalls mit einer halbe Vollzeitstelle, wird für die Stadtbezirke 
Rodenkirchen, Lindenthal und den Stadtbezirk Innenstadt (außer Stadtteil Deutz) zuständig 
sein. 
„Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“, mit einer Vollzeitstelle, wird in den 
Stadtbezirken Mülheim, Kalk, Porz und den Stadtteil Deutz des Stadtbezirks Innenstadt tätig 
sein.   
Die drei beteiligten Träger verstehen sich als eng verknüpfte Teile des gemeinsamen 
Angebots. Dies macht eine gute und enge Zusammenarbeit nötig, die vor allem folgende 
Bereiche umfasst:  
• regelmäßiger Austausch und kollegiale Beratung 
• einheitliche Dokumentation, Qualitätsentwicklung und -sicherung 
• gemeinsam abgestimmte Berichte und Auswertung  
• Öffentlichkeitsarbeit und Erstellen eines gemeinsamen Flyers. 
Die Öffentlichkeitsarbeit der Träger ist mit der Stadt Köln abzustimmen.  
5 Dokumentation und Qualitätssicherung  
Die eingesetzten Fachkräfte der Träger verfügen über einen Abschluss Diplomsozial- 
arbeit/-pädagogik bzw. einen vergleichbaren Abschluss und Kenntnisse in der Arbeit mit 
psychisch kranken Menschen.  
Die Träger führen regelmäßig Abstimmungstreffen mit dem Gesundheitsamt durch. Es werden 
mindestens 2 Treffen pro Jahr durchgeführt, zu denen das Gesundheitsamt einlädt.   
Die Träger von Plan27 führen eine mit dem Gesundheitsamt Köln abgestimmte, standardisierte 
Dokumentation durch. Zur Qualitätssicherung der Arbeit gehört die Statistik jeder Mitarbeite- 
rin/jedes Mitarbeiters des Angebots Plan27 zu jeder Teilnehmenden/jedes Teilnehmenden, die 
unter anderem Anzahl und Situation der Teilnehmenden und Vermittlungen ins Regelangebot

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umfasst. Diese dient als Grundlage für eine standardisierte Dokumentation der Träger, die in 
regelmäßig dem Gesundheitsamt bis zum 31.03. des Folgejahres zugeleitet wird.  
Die Träger führen einen Verwendungsnachweis über die Mittelverwendung durch, dieser wird 
jeweils für das vergangene Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres dem Gesundheitsamt 
vorgelegt.

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6 Anlagen 
Anlage 1 
Abbildung 1, Anstieg Diagnosen bei psychischen Erkrankungen junger Erwachsener, Barmer 
Ärztereport 2018 vom 22.02.2018, Infografik 1, Berlin, www.barmer.de  , abgerufen am 
16.01.2019 
 
  
 
Anlage 2 
Trägerprofile 
SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. 
Der Verein SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. ist Träger der Sozialpsychiatrischen Zentren 
in den Stadtbezirken Köln-Nippes und Köln-Chorweiler. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der 
Arbeit für Menschen mit psychischen Problemlagen. Dazu unterhält er in beiden Stadtbezirken 
folgende Arbeitsbereiche: 
• Kontakt- und Beratungsstelle 
• Ambulant Betreutes Wohnen 
• Ambulante psychiatrische Krankenpflege und eine 
• Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen. 
Das SPZ in Köln-Chorweiler wird seit dem Jahr 2000 als eine Dependance des SPZ in Köln-Nippes 
betrieben. Insgesamt arbeiten dort 10 in der psychiatrischen Arbeit erfahrene Fachkräfte in einem 
multiprofessionellen Team von Sozialarbeitern, Kranken- und Altenpflegern, Ergotherapeuten und 
Heilerziehungspflegern. 
Das SPZ ist insbesondere in den Stadtbezirken Nippes und Chorweiler sozialräumlich verortet und 
eingebunden. Mit vielen Einrichtungen der Bezirke besteht eine enge Zusammenarbeit, das SPZ ist 
Mitglied der Sozialraumkonferenz Chorweiler.

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
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Das SPZ Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V. war im Projekt Plan27 bis 31.03.2019 in den 
ausgewiesenen Sozialraumgebieten Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöck- 
chen tätig. 
Alexianer Köln GmbH 
Die Alexianer Köln GmbH ist einer der großen Anbieter in der psychiatrischen Versorgungs- 
landschaft der Region und u. a. Träger der Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und 
Neurologie in Köln-Porz. Sie verfügt zudem über eine Reihe von weiteren Einrichtungen mit 
Hilfsangeboten in den Bereichen: Psychiatrische Erkrankungen und Behinderungen, 
Rehabilitation, Sucht, Geistige Behinderung, Hirnschädigungen und Pflege. 
In Köln-Rodenkirchen ist die Alexianer Köln GmbH Träger des Sozialpsychiatrischen 
Zentrums (SPZ). Hierzu gehören folgende Bereiche: 
• Kontakt- und Beratungsstelle 
• Tagesstätte für psychisch behinderte Menschen  
• Ambulant Betreutes Wohnen und ein 
• Wohnheim für psychisch behinderte Menschen mit 8 Plätzen 
Daneben hat sich der Träger in den letzten Jahren aufgrund des steigenden Bedarfs 
besonders der Zielgruppe der jungen Menschen mit psychischer Erkrankung gewidmet und 
hier verschiedene Angebote sukzessive aufgebaut. So entstanden in Köln-Rodenkirchen das 
Beratungscafé „Proberaum“, eine Sprechstunde für junge Menschen in der psychiatrischen 
Institutsambulanz, sowie zwei intensiv betreute Wohngruppen in Köln-Porz.  
Das SPZ Rodenkirchen verfügt bereits über gute Kooperationsstrukturen und eine breite 
Vernetzung im Stadtbezirk Rodenkirchen. Hier sind u. a. das Jobcenter und die Jugendhilfe 
zu nennen. 
Seit Jahren bietet das SPZ Rodenkirchen im Sozialraum Meschenich/Rondorf eine eigene 
offene Sprechstunde an und ist hier auch, neben dem Sozialpsychiatrischen Dienst des 
Gesundheitsamtes der Stadt Köln, zuständig für die Beratung und Versorgung von psychisch 
kranken Menschen. Hier besteht bereits eine Kooperation mit der Kompetenzagentur, der 
Jugendhilfe und dem Sozialraumkoordinator. 
Die „Alexianer Köln GmbH“ war im Projekt Plan27 bis 31.03.2019 in den ausgewiesen 
Sozialraumgebieten Bocklemünd/Mengenich, Bickendorf/Westend/ Ossendorf, 
Meschenich/Rondorf eingesetzt.  
Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH – Flexible Dienste Köln Kalk  
Der Sommerberg – eine Betriebsgesellschaft der Arbeiterwohlfahrt am Mittelrhein – bietet 
differenzierte, sozialraumorientierte Leistungsangebote im Bereich der Jugend-, Familien- 
und Eingliederungshilfe. 
Die Flexiblen Dienste Köln-Kalk sind eine von drei Organisationseinheiten des Sommerbergs 
in der Region Köln. Neben ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen im Bereich 
der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII werden ambulante und teilstationäre Angebote der

Konzept Plan27 ab 01.04.2019 
13 
 
Eingliederungshilfe nach SGB XII umgesetzt. Die Angebote der Eingliederungshilfe sind in 
die sozialpsychiatrische Versorgungsstruktur der Stadtteile eingebunden und bilden mit dem 
Betreuten Wohnen und der Tagesstätte gemeinsam mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst 
und der Kontakt- und Beratungsstelle des städtischen Gesundheitsamtes das integrierte SPZ 
Köln-Kalk. 
Der Sommerberg ist insbesondere im rechtsrheinischen Köln mit seinen ambulanten, 
teilstationären und stationären Leistungsangeboten der Organisationseinheiten Köln-Porz, 
Köln-Kalk und Köln-Mülheim in den jeweiligen Stadtbezirken sozialräumlich verortet und gut 
vernetzt. In der sozialraumorientierten Fallbearbeitung ist die Nutzung und Aktivierung 
sozialräumlicher Ressourcen ebenso von zentraler Bedeutung, wie die vernetzte Kooperation 
z. B. mit den Sozialpsychiatrischen Zentren, den Kliniken und Tagesklinken, Fachärz- 
ten/Fachärztinnen, dem Jugendamt und Fachberatungsstellen, der Agentur für Arbeit, den 
Jobcentern, Schulen und Weitebildungseinrichtungen sowie anderen Leistungsanbietern. 
Neben der Fallarbeit ist daher die Teilnahme an themenspezifischen Arbeitskreisen, 
bezirklichen Steuerungsgruppen, Sektor- und Sozialraumkonferenzen ein wichtiger 
Aufgabenbereich zur Information, Vernetzung und Weiterentwicklung des Projektes. 
Im bis zum 31.03.2019 befristeten Projekt Plan27 war „Der Sommerberg AWO 
Betriebsgesellschaft mbH“ bisher in den ausgewiesenen Sozialraumgebieten 
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr, Porz-
Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg tätig.

Anlage 2

3891 Zeichen

Ministerium für Arbeit,

... Gesundheit und Soziales
Stark des Härides Nordrhein-Westfalen
I
Eingang a Dez. 8

53- RER
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales a

Stadt Köln i Fer u ä
- Die Oberbürgermeisteriri - > 5 i Be
A 7 ER
Neumarkt 15-21
50677 Köln

Beratungsgespräch am 21.11.2018

Projekt "Zugehende Hilfe zur Überleitung ins Regelsystem und Entwick-
lung einer berufl. Perspektive für junge Menschen mit psychischen Prob-
lemen bis 27 Jahre in allen Sozialraumgebieten“ auch „Plan 27“ genannt

Sehr geehrte Frau ug

vielen Dank für das konstruktive Beratungsgespräch über den bisheri-
gen Projektverlauf am 21.11.2018. Wir haben über Optionen der Nach-
haltigkeit gesprochen.

Der Stadt Köln wurde ‚mit Förderzeitraum vom 01.04.2017 bis
31.03.2019 eine Förderung in Höhe von 275.184 Euro für das Projekt
bewilligt. Die Zuwendung wurde in der Form der Anteilfinanzierung als

Zuweisung in Höhe von 90 v.H. zu den 'zuwendungsfähigen Gesamt-
ausgaben gewährt.

Es freut mich, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen den vielversprechenden Projektansatz
mit Landes- und ESF-Mitteln unterstützen kann.

Die Erfahrung aus dieser Projektförderung zeigt, dass die durch den
ESF-finanzierten Ansätze zur Verbesserung der persönlichen Lebenssi-
tuation von jungen Menschen mit psychischen oder weiteren Beein-

Datum:

. Dezember 2018
Seite 1 von 3

" Aktenzeichen II A4 - 1117

bei Antwort bitte angeben

Agnes Schwegmann

Telefon 0211 855-3246
Telefax 0211 855-4770

ag-
nes.schwegmann@mags.nrw.d
e

Dienstgebäude’und Lieferan-
schrift:

Fürstenwall 25,
40219.Düsseldorf

Telefon 0211 855-5

-Telefax 0211 855-3683

poststelle@mags:nrw.de
www.mags.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linie 709
Haltestelle: Stadttor
Rheinbahn Linien 708, 732
Haltestelle: Polizeipräsidium

trächtigungen beigetragen haben. Dies gilt im Hinblick auf die gesund-
heitliche als auch auf die arbeitsmarktliche Integration.

Sie haben uns im Gespräch die unterschiedlichen Zugangswege zur
Zielgruppe beschrieben, die bisher oft von den bestehenden Angeboten
nicht oder nur schwer erreicht wird. Gerade bei psychischen Erkrankun-
gen gilt es, besondere Bedarfe und zu überwindende Barrieren zu be-
rücksichtigen. So können mit der Erkrankung Folgewirkungen — wie bei-
spielsweise Beeinträchtigungen im Antrieb, der Konzentration und dem
Durchhaltevermögen oder auch Ängste, fehlendes Selbstvertrauen und
Probleme mit der Selbsteinschätzung — verbunden sein.

Es sind v.a. die aufsuchende Arbeit und die Flexibilität der Beratungs-
kräfte in der Begegnung mit der Zielgruppe sowie das niedrigschwellige
Angebot, die das Projekt so erfolgreich machen. Es wird deutlich, dass
die Herausforderungen in der Arbeit mit der Zielgruppe sehr vielfältig
sind, sei es die Vermittlung und Inanspruchnahme von Angeboten der
psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosozialen Versor-
gungsstruktur, die Schaffung und Wiederherstellung einer Tagesstruktur
oder der Aufbau von sozialen Kontakten.

Wie die Förderung gezeigt hat, gehen zukunftsweisende Effekte von
diesem Projekt aus. Ich will Sie und die Akteure aus dem Regelsystem
ausdrücklich dazu ermuntern, vorhandene Ressourcen für die Siche-
rung der Nachhaltigkeit der erfolgreichen und unverzichtbaren Maß-

nahme aus dem Projekt einzusetzen und die Option der Nachhaltigkeit
zu nutzen.

Die ESF-Förderung kann hier eine Anschubfinanzierung leisten. Eine
Verlängerung der Projektförderung steht jedoch nicht in Aussicht. Auch
stehen keine anderweitigen Fördermöglichkeiten durch das Ministerium

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für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Verfügung.

‚Kommunal ist das Angebot für die Zielgruppe wichtig. Die Nutzung der

Erfolge kann die fachliche Landschaft im Bereich'der Psychiatrie ergän-
zen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Heiliger

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Beschlussvorlage Ausschuss

8441 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0207/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterführung des Projekts „Plan27„ – Zugehende Hilfe für junge Menschen mit psychischen 
Problemen bis 27 Jahre zur Überleitung ins Regelsystem und Entwicklung einer beruflichen 
Perspektive 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Gesundheitsausschuss beschließt, das mit ESF- und Landesmitteln bis zum 31.03.2019 ge-
förderte Projekt „Plan27“ wie bisher bei den Trägern 
 „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“  
(bisher für die Sozialraumgebiete) im linksrheinischen Norden Kölns,  
mit einer halbe Vollzeitstelle,  
 die „Alexianer Köln GmbH“,  
(bisher für die Sozialraumgebiete) im linksrheinischen Süden Kölns,  
ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle, 
 „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“,  
(bisher für die Sozialraumgebiete) im Rechtsrheinischen Kölns,  
mit einer Vollzeitstelle 
ab 01.04.2019 bis zum 31.12.2019 auf Basis des vorgelegten Konzeptes (Anlage 1) fortzuführen. 
Dabei ist vorgesehen, das Angebot, das bisher als Projekt im Rahmen der Landesförderung aus-
schließlich auf die elf ausgewiesenen Sozialraumgebiete eingegrenzt war, auf das Stadtgebiet 
auszuweiten, da junge Menschen mit psychischen Problemen, die nicht den Sozialraumgebieten 
wohnen, von diesem Angebot nicht ausgeschlossen werden sollten.  
 
2)  Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen 
im HPL 2019 im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwen-
dungen im Umfang von 138.000 €. 
 
 
Gesundheitsausschuss 05.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  138.000,-€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangssituation 
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – starkes Köln“ wurde in allen elf ausgewiesenen Sozial-
raumgebieten das aufsuchende Hilfeangebot für junge Menschen bis 27 mit psychischen Problemen 
„Plan27“ als Projekt mit Laufzeit vom 01.04.2017 bis 31.03.2019 durchgeführt. 
Die Mittel zur Verstetigung des Projektes wurden im Veränderungsnachweis Finanzausschuss zum 
Haushaltsplan 2019 mit Sperrvermerk eingestellt. Voraussetzung für die Freigabe der Mittel ist die 
Vorlage eines abgestimmten Konzeptes für die Fortführung von „Plan27“ sowie einer Bestätigung des 
Wegfalls der Landesförderung ab 01.04.2019: 
 Das trägerübergreifende Konzept, das gemeinsam von der Stadt Köln mit Unterstützung der 
Träger erstellt wurde, sieht die Verstetigung und die Einbeziehung des gesamten Stadtgebiets 
vor (Anlage 1). Nach 12 Monaten ist eine erstmalige Prüfung geplant. 
 Der Wegfall der Landesförderung ab 01.04.2019 wurde durch das Ministerium  für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales NRW schriftlich bestätigt (Anlage 2). 
 
2. Ziel und Ergebnisse des Projektes (Stand 31.12.2018) 
Ziel des Projektes „Plan27“ war es, die Teilnehmenden bedarfsgerecht in Hilfeangebote zu vermitteln 
und bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen. Dies erfordert in der Regel 
eine intensive individuelle Begleitung der Teilnehmenden über eine Dauer von sechs bis zwölf Mona-
ten.  
In Kooperation mit dem Gesundheitsamt der Stadt Köln führen bisher die folgenden Träger die Maß-

3 
nahme durch:  
 „Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Köln-Nippes und Köln-Chorweiler e.V.“  
für die Sozialraumgebiete Chorweiler/Blumenberg/Seeberg-Nord und Bilderstöckchen, mit 
einer halbe Vollzeitstelle,  
 die „Alexianer Köln GmbH“ für die Sozialraumgebiete Bocklemünd/Mengenich, 
Bickendorf/Westend/ Ossendorf, Meschenich/Rondorf,  
ebenfalls mit einer halben Vollzeitstelle, 
 „Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft mbH“ für die Sozialraumgebiete 
Buchheim/Buchforst, Höhenberg/Vingst, Ostheim/Neubrück; Mülheim-Nord/Keupstr, Porz-
Ost/Finkenberg/Gremberghoven/Eil und Kalk/Humboldt-Gremberg,  
mit einer Vollzeitstelle. 
Am 31.12.2018, nach 21 von insgesamt 24 Monaten Laufzeit, sind 68 Teilnehmende in das Angebot 
aufgenommen worden. Davon sind 38 Teilnehmende in ein oder mehrere Regelangebote vermittelt 
worden und haben die Maßnahme verlassen. 30 Teilnehmende befinden sich in laufender Maßnah-
me. 
Insgesamt haben über 120 Vermittlungen in das gesundheitliche Versorgungssystem, das Regelan-
gebot des Bereichs Schule/Beruf/Vermittlung Qualifizierung oder im Bereich Wohnen stattgefunden. 
Durch intensive Begleitung wurde sichergestellt, dass die Betroffenen in den entsprechenden Maß-
nahmen „ankommen“.  
Das Ziel, im Projektzeitraum von 2 Jahren mindestens 40 Teilnehmende bedarfsgerecht in Angebote 
des Regelsystems zu vermitteln, wird damit voraussichtlich zum 31.03.2019 realisiert werden können. 
Das Angebot Plan27 ist voll ausgelastet, zeitweise werden Wartelisten geführt.  
Aus über 37 weiteren Stadtteilen Kölns, die sich über alle neun Stadtbezirke und das gesamte Stadt-
gebiet verteilen, gab es darüber hinaus über 60 konkrete Anfragen junger Menschen, die nicht in den 
ausgewiesenen Sozialraumgebieten wohnen und daher nicht in das Angebot aufgenommen werden 
konnten. 
 
3. Bewertung 
Auf Grundlage der bislang gewonnenen Ergebnisse wird es aus fachlicher Sicht nicht nur als wün-
schenswert, sondern als notwendig und sinnvoll erachtet, das im Rahmen des Landesprojektes ent-
wickelte Angebot „Plan27“ auf Dauer weiterzuführen. Nur so kann in der wachsenden Millionenstadt 
Köln gemäß den gesetzlichen Grundlagen nach §§ 1-9, 27 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnah-
men bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und §§12, 16 Gesetz über den öffentlichen Gesund-
heitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) eine nachhaltige Versorgung für junge 
Menschen mit psychischen Problemen, die sich in komplexen sozialen Lebenslagen befinden und ein 
aufsuchendes, niedrigschwelliges Angebot benötigen, gewährleistet werden. 
Die hohe Anzahl an Anfragen außerhalb der ausgewiesenen Sozialraumgebiete lässt erkennen, dass 
in Köln auch über die ausgewiesenen Sozialraumgebiete hinaus Bedarf besteht, der mit der räumli-
chen Einschränkung nicht gedeckt werden kann. 
Anhand der Mitteilung 2559/2018 wurde am 13.09.2018 dem Gesundheitsausschuss die Zwischen-
auswertung zum Projekt „Plan27“ zur Kenntnis gegeben.  
 
4. Finanzierung 
Die Kosten (Zuschuss auf Basis des Konzeptes) werden auf der Grundlage des KGST-Berichts „Kos-
ten eines Arbeitsplatzes (2017/2018)“ für überwiegend aufsuchende Tätigkeit bei Menschen mit be-
sonderer Problematik ermittelt. Mit diesem Betrag werden die Personalkosten (zwei Stellen Sozialar-

4 
beiter/in/Sozialpädagoge/in S12 TVöD S) und Sachkosten finanziert. 
Im ersten Quartal 2019 werden die anteiligen Personalkosten noch aus den Projektmitteln des Lan-
des und des europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. Eigenmitteln im Rahmen des Programms „Starke 
Veedel –starkes Köln“ finanziert. 
Ab dem zweiten Quartal werden zur Fortführung der Maßnahme bis zum 31.12.2019 Haushaltsmittel 
in Höhe von 138.000 € benötigt. Der Rat hat im HPL 2019 im Rahmen des politischen VN 138.000 € 
im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen bereitgestellt, 
unter dem Vorbehalt der Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss, auf der Basis eines Konzeptes, 
sofern keine Landesförderung möglich ist.  
Es sind keine weiteren Fördermittel zu erwarten.  
 
5. Begründung der Dringlichkeit  
Das aus ESF und Landesmitteln finanzierte Projekt läuft am 31.03.2019 aus. Der Haushalt 2019 wur-
de zum 19.12.2018 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Es ist im Interesse der betroffenen 
jungen Menschen und aus fachlicher Sicht notwendig, dass das bisherige Projekt nahtlos in ein Rege-
langebot übergeführt wird.

Beratungsverlauf (2)

05.02.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 5.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.45 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0207/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.02.2019
Erstellt
16.01.2019 15:41