0220/2024
1. Sachstandsbericht (15.01.2024) zum Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.06.2023 zu den Bühnen Köln/actori (1126/2023)
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Mitteilung Ausschuss
931 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 18.01.2024 0220/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 30.01.2024 1. Sachstandsbericht (15.01.2024) zum Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Köln vom 15.06.2023 zu den Bühnen Köln/actori (1126/2023) Die Bühnen Köln berichten mit vorliegender Mitteilung über den Status der Bearbeitung des Beschlusses des Rates der Stadt Köln vom 15.06.2023 „Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbachplatz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmietung des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln“ (1126/2023). Aufgrund der Vielzahl an Beschlusspunkten wird ein Sachstandsbericht als Management Summary in tabellarischer Form vorgelegt, siehe Anlage. Anlagen: Anlage 1 Grundsatzbeschluss actori - Controlling gez. Charles
Anlage 1 Grundsatzbeschluss-actori-Controlling
16834 Zeichen
Kategorie Kurzfassung Wortlaut Ratsbeschluss Bemerkungen Status
1. Spielbetrieb der Bühnen
• Übersetzung Musterspielplan
actori in WPl. & MiFriFi
• Beschluss WPl.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Musterspielplans „actori 2020 Tanz“ und entsprechend
den organisatorischen Vorgaben des Gutachtens „actori 2020 & actori 2020 Tanz“ den Spielbetrieb der
Bühnen Köln (Oper / Schauspiel / Tanz) am Offenbachplatz und am Depot in Köln-Mülheim inhaltlich
und hinsichtlich der erforderlichen Finanzierung über die jeweiligen Wirtschaftspläne der Bühnen ab
2024/25 samt Mittelfristplanung umzusetzen.
Größte Arbeitspakete d.
Ratsauftrags: Übersetzung d.
theoretischen actori-Werkes in
den Wirtschaftsplan. Hierzu
wurden verschiedene
Arbeitspakete gebildet
(Erarbeitung neuer
Personalbudget-Blöcke,
Erlösplanung, Einarbeitung
Tanzsparte etc.).
in Arbeit
Grundsatz Depot-
Weiternutzung
a. Das Depot in Köln-Mülheim auf dem Carlswerkgelände wird mit seinen Spielstätten Depot 1 und
Depot 2 sowie dem „Carlsgarten“ erhalten.
Grundsatzauftrag -
Kenntnisnahme MBS b. Der Rat nimmt auf Basis der Ergebnisse der „Machbarkeitsstudie Depot“ zur Kenntnis, dass der
Betrieb des Depots nur mit beiden Spielstätten Depot 1 und Depot 2 sinnvoll ist. Der Umbau des Depot 1
in ein Lager ist zwar technisch möglich, aber unwirtschaftlich.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
• Mietvertrag Depot
abschließen
c. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des vorliegenden Eigentümerangebotes (Option 1: „7.630
qm // 6,50 € pro qm zzgl. Nebenkosten“) und im Rahmen der vorliegend kalkulierten Kosten einen
Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren (zzgl. Verlängerungsoption um 5 Jahre) final zu verhandeln
und sodann abzuschließen. Die Bühnen des Depots sollen als rechtsrheinische dritte Spielstätte der
Bühnen Köln, als Spielstätte des Tanzes und auch als Spielstätte für die freie darstellende Kunstszene
gemäß dem Konzept „Freie Szene Tanz“ in „TanzKöln“ sowie für Fremdvermietungen und Festivals
genutzt werden.
• Vier Verhandlungsrunden mit
BEOS haben stattgefunden
• Vertragsabschluss im Q1 2024
wird angestrebt
in Arbeit
• Energetische Ertüchtigung
im Mietvertrag berücksichtigen
d. Die Betriebsleitung der Bühnen hat den Eigentümer aufzufordern, im Vorfeld eines
Vertragsabschlusses seine Absichtserklärung zur energetischen Ertüchtigung des Depots zu
konkretisieren und die Umsetzung zuzusichern. Hierzu bildet das Mietangebot des Eigentümers die
Grundlage. Durch die Umsetzung dürfen keine Mehrbedarfe für die Bühnen entstehen.
s. 2c. in Arbeit
• Baumaßnahmen Depot
planen
e. Investitionen ins Depot erfolgen auf Basis der vorgelegten Kalkulationen der „Machbarkeitsstudie
Depot“ für die Variante 2 „Depot 1 und Depot 2 bleiben als Veranstaltungsorte erhalten“ in Höhe von 2,3
Mio. EUR (gemäß Machbarkeitsstudie Kostenaufstellung 2.0), welche in den Matrixberechnungen
enthalten sind.
Zur Bearbeitung der
Ratsaufträge zum Depot wurde
eine Arbeitsgruppe ("AG
Depotopia") mit Mitgliedern der
freien Szene, des Kulturamtes
und der Bühnen gegründet.
Im Rahmen dieser AG wird
gemeinsam ein konkreter Zeit-
Maßnahmen-Plan für die
Investitionen ins Depot
erarbeitet.
in Arbeit
Grundsatzbeschluss für den Neustart der Bühnen Köln am Offenbach-platz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmietung
des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln 1126/2023 vom 15.06.2023
1. Sachstandsbericht vom 15.01.2024
2. Depot in Köln-Mülheim
Seite 1 von 5
Kts der Kosten Depot durch
Rat
f. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Anmietung und den Betrieb des Depots mit der
vorgesehenen Bespielung (rechtsrheinische Spielstätte des Schauspiels, Mitnutzung Freie Szene, ohne
eigene Tanzkompanie) rund 6,7 Mio. EUR betragen.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
• Konzept mit fr. Szene / VII,
41 & 46 erarbeiten
• Konzept politisch vorstellen
g. Die Verwaltung legt ein Konzept zur Weiterentwicklung des Depots als Produktions- und
Abspielhaus vor, mit den Funktionen als 3. Spielstätte des Schauspiel Kölns als Ort für den Tanz, für die
Freie Szene sowie zur Kulturvermittlung.
s. 2e;
Kernauftrag der AG Depotopia
ist die Erstellung dieses
Konzeptes.
Die monatlichen Tagungen
haben bereits fünf Mal
stattgefunden.
in Arbeit
• Konzeptausschreibung Tanz
• Beginn Spielbetrieb ab 25/26
a. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Konzeptes „TanzKöln“ und der in „actori 2020 Tanz“
hierfür ermittelten Kosten und Rahmenbedingungen für den Betrieb einer eigenen Tanzsparte unter
Berücksichtigung eines breiten Spektrums an Konzepten eine internationale Konzeptausschreibung zum
Tanz an den Bühnen als eigene erkennbare Sparte der Bühnen ab der Spielzeit 2025/26 zu erstellen,
umzusetzen und den Tanz als dritte produzierende Sparte der Bühnen zu etablieren:
i. Ausschreibung, Konzeptions- und Aufbauphase: ab Mitte 2023
ii. Produktions-, Spielbetrieb: spätestens ab 2025/26.
s. Vorlage 0039/2024 "Bericht
zur Einrichtung der Tanzsparte
an den Bühnen Köln"
in Arbeit
• Drittmittel b. Auf Grundlage des ausgewählten Konzeptes sind schnellstmöglich Fördermittel zu beantragen,
insbesondere beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
offen
• Fortsetzung Tanzgastspiele c. Die internationalen Tanzgastspiele in den Spielstätten der Bühnen am Offenbachplatz und im Depot
werden fortgesetzt. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der
Tanzgastspiele auf allen Bühnen zu gewährleisten.
Grundsatzauftrag in Arbeit
Kenntnisnahme der Kosten
Tanz durch den Rat
d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die eigene Tanzsparte der Bühnen als ein Baustein der
Bespielung des Depots rund 2,6 Mio. EUR zu den Kosten des Depots gemäß Gliederungspunkt 2 f)
zusätzlich anfallen. Darüber hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass der Betrieb einer eigenen
Tanzsparte an den Bühnen ohne das Depot als Aufführungs- und Produktionsort in der dargestellten
Form nicht möglich ist.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
• Repräsentation freie Szene
auf Bühnen
a. Die Betriebsleitung der Bühnen hat eine angemessene Repräsentation der Kölner freien
darstellenden Künste im Depot in Köln-Mülheim und in den sanierten Bühnen am Offenbachplatz zu
gewährleisten.
Grundsatzauftrag in Arbeit
• Transparentes Verfahren
Mitnutzung
b. Kulturamt und Betriebsleitung der Bühnen haben ein transparentes Verfahren zur Nutzung durch
verschiedene Gruppierungen jenseits der Bühnensparten zu erarbeiten und zu veröffentlichen. Das
Verfahren hat alle Interessen angemessen zu berücksichtigen.
s. 2e in Arbeit
• Berichtswesen zu Nutzungen
Freie Szene
c. Über sämtliche Nutzungsanfragen aus der vielfältigen Kölner Freien Szene, die Umsetzung sowie
möglicherweise die Nichtnutzungen ist ein jährlicher Bericht an den Betriebsausschuss Bühnen und den
Ausschuss Kunst und Kultur zu erstellen.
s. 2e offen
• Performative Künste
berücksichtigen
d. Bei der Weiterentwicklung des Depots ist die Freie Szene der darstellenden und performativen
Künste angemessen zu beteiligen.
Grundsatzauftrag, s. 2e -
• Betrieb Depot /
• Termindispo durch Bühnen
a. Um den kontinuierlichen Betrieb des Depots zu gewährleisten, wird das Depot in einer Pilotphase
zunächst durch die Bühnen betrieben. Die Bühnen werden die Termindisposition für alle zu
beteiligenden Nutzer*innen transparent organisieren. Ein kooperatives Miteinander auf Augenhöhe von
(1) TanzKöln mit eigener Kompanie der Bühnen Köln, (2) Tanzgastspielen, (3) Freier Szene der
darstellenden Künste und (4) rechtsrheinischer Spielstätte des Schauspiel Köln (auf Basis des
Musterspielplanes) steht dabei im Fokus.
s. 2e; eine "Projektleitung
Depot" wurde gemeinsam mit
der AG Depotopia
ausgeschrieben, ausgewählt
und bei den Bühnen angestellt.
Der kontinuierliche Betrieb des
Depots ist sichergestellt.
in Arbeit
• Evaluierung des
Betreibermodells
b. Das Betreibermodell wird nach einem Jahr des regulären Spielbetriebs und sodann regelmäßig
evaluiert. Ziel ist es, ein Modell zu installieren, das die künstlerischen Interessen der vier Nutzer und
einen wirtschaftlichen Betrieb des Depots in einen angemessenen Ausgleich bringt. Eine Ausgliederung
des Depots aus dem Betrieb der Bühnen ist möglich und wird auf Basis der Evaluierungen geprüft
werden.
Startet mit regulärem
Spielbetrieb.
offen
5. Orga der Nutzung d. Depots
2. Depot in Köln-Mülheim
3. Tanz
4. freie darstellende Künste
Seite 2 von 5
• Kts BKZ zu Betrieb Depot c. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die Organisation der Nutzung des Depots
(Betreibergesellschaft) als ein Baustein der Bespielung des Depots rund 2,5 Mio. EUR betragen. Dieser
Betrag ist bereits in den oben genannten Kosten (2. f.) der Bespielung des Depots in Höhe von 6,7 Mio.
EUR enthalten.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
• Anwendung Konzept
"TanzKöln"
d. Die gemeinsame Bespielung des Depots durch die Bühnen Köln einerseits sowie
Produktionen/Ensembles und Festivals der Freien Tanzszene andererseits folgt grundsätzlich dem
vorliegenden Konzept „TanzKöln“. Die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung des Depots für die Freie
Szene sind in den unter Buchstabe c. genannten Kosten enthalten (rd. 989 TEUR anteilige
Betreiberkosten).
Grundsatzauftrag -
• Kts Drittmittel Freie Szene e. Für die künstlerische und organisatorische Umsetzung von „Freie Szene Tanz“ von „TanzKöln“ im
Depot 1 sind Mittel in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR erforderlich. Hierzu wird auf Basis eines noch zu
erarbeitenden Konzeptes eine gesonderte Vorlage zum Beschluss vorgelegt. Die Deckung des
Mehrbedarfs erfolgt über einzuwerbende Drittmittel und/oder durch Mittelumschichtung im Kulturetat.
s. 2e, Mittelakquise in Arbeit offen
• Überprüfung der Aktualität
der Matrixberechnung im
Rahmen der jährlichen
Wirtschaftsplanung
• Überprüfung BKZ für
Spielbetrieb
• Aufstellung jährlicher
Wirtschaftsplan und
Mittelfristplanung
a. Die im Kontext des „Arbeitskreis actori“ erstellte Matrixberechnung ergibt einen erforderlichen
Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Stadt Köln an die Bühnen in der Variante „actori 2020 Tanz“ in Höhe
von 134,9 Mio. EUR in der Spielzeit 2024/25. Die in der Matrixberechnung zugrunde gelegten und für
zehn Spielzeiten fortgeschriebenen Annahmen bezüglich Tarifsteigerungen, Inflations- und
Energiepreisentwicklung sind im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung hinsichtlich der Aktualität zu
überprüfen und stellen grundsätzlich Obergrenzen der Finanzierung dar. Ebenso führen Veränderungen
an den im actori-Gutachten zugrunde gelegten Ressourcen-, Output-, Aufwands- und Ertragsplanungen
grundsätzlich zur Überprüfung des BKZ für den Spielbetrieb. Es gilt der Grundsatz: Mindererträge führen
zu Minderaufwendungen. Die Detailplanung für die jeweiligen Spielzeiten erfolgt durch die jährlich zu
beschließenden Wirtschaftspläne und deren Mittelfristplanung, welche auf Basis vorliegenden
Grundsatzbeschlusses aufgestellt werden.
s. Pkt. 1 in Arbeit
• Mehrbedarfe und
mittelfristige Finanzplanung
b. Die Mehrbedarfe zur bisherigen Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2023/2024 und der darin
enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung stellen sich wie folgt dar:
s. Pkt. 1
5. Orga der Nutzung d. Depots
6. erforderlicher BKZ
Seite 3 von 5
• Abmilderung der
Auswirkungen der
Mehrbedarfe
• zusätzliche
Finanzierungsquellen
• haushaltstechnische
Maßnahmen zur Finanzierung
c. Die Auswirkungen der dargestellten erheblichen Mehrbedarfe auf den allgemeinen Haushalt und die
sonstigen städtischen Aufgabenbereiche sollen möglichst geringgehalten und zusätzliche
Finanzierungsquellen erschlossen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die notwendigen
haushaltstechnischen Maßnahmen zur Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe wie folgt
umzusetzen bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen:
Haushaltsjahr 2024
Die Deckung der im Haushaltsjahr 2024 entstehenden Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 9,50 Mio.
EUR erfolgt vollständig im Rahmen des Budgets der Bühnen bzw. über auf neue Rechnung
vorgetragene Bilanzgewinne und einen Rückgriff auf vorhandene Gewinnrücklagen der Bühnen.
Haushaltsjahre 2025 ff.
Die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, welche sich durch Umsetzung der Variante „actori 2020
Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben, wird ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets durch
Umschichtung erfolgen, soweit keine anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch
die vorgesehene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der Kulturförderabgabe sowie z.B. die
Einbeziehung der Geschäftsreisenden in deren Anwendungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden
kann. Die restlichen Bedarfe aus diesem Beschluss werden hälftig durch das Kulturbudget und den
Gesamthaushalt – ggf. durch Umschichtungen – getragen. Für den Tanz akquirierte Fördermittel und
Aufwendungen, die sich aus dem Vergleich der in der Matrixberechnung berücksichtigten
Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester zur tatsächlichen
aktuellen Betriebskostenerstattung als Differenz ergeben (rund 4 Mio. EUR) werden als Deckungsbeitrag
des Kulturbudgets gewertet werden.
Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu halten, wird die
Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des Tanzes zu akquirieren und weitere
zusätzliche Deckungsmöglichkeiten aufzuzeigen (das kann z.B. die Einbeziehung der Geschäftsreisen in
den Anwendungsbereich der Kulturförderabgabe sein) und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sollten (Dritt-)Mittel nicht wie erhofft fließen, möge die Kulturverwaltung Lösungen für eine alternative
Finanzierung sicherstellen. Ggf. erforderliche Umschichtungen innerhalb des Dezernates VII dürfen nur
aus dem Etat der Bühnen erfolgen.
s. Pkt. 1;
Mitteilung
"Finanzierungskonzept Bühnen
der Stadt Köln 2025 ff., hier:
Ausweitung der
Kulturförderabgabe auf
Geschäftsreisende"
(3848/2023), am 04.12.2023 im
Finanzausschuss zur Kenntnis
genommen.
offen
• Rückgabe Halle Kalk a. Die Halle Kalk (Halle 75) wird aus dem Sondervermögen der Bühnen zurück ins allgemeine
Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln überführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
Formalien im Rahmen der laufenden Verwaltung umzusetzen.
in verwaltungsinterner
Abstimmung
offen
• BKE GO b. Rund 60% aller Orchesterdienste leistet das Gürzenich-Orchester für die Bühnen Köln (Oper). Die
sog. Betriebskostenerstattung der Bühnen an das Orchester erfolgt künftig grundsätzlich auf dieser
Basis und wird künftig alle drei Jahre evaluiert. Eine solche Veränderung der Betriebskostenerstattung
würde zum Teil durch eine haushaltsneutrale Umschichtung von in der mittelfristigen Finanzplanung des
Gürzenich-Orchesters bereits eingeplanten Aufwendungen erfolgen.
in verwaltungsinterner
Abstimmung
offen
• Verstärkungsmittel Neustart
OBPl.
c. Als Verstärkungsmittel „Neustart Offenbachplatz“ werden einmalig insgesamt 3,5 Mio. EUR
bereitgestellt (2,1 Mio. EUR für bundesweite Mobilisierungskampagne (Marketing) und 1,4 Mio. EUR als
künstlerisches Gesamtbudget für mehrtägige Eröffnungsfestivals für den Offenbachplatz-Campus mit
vier Bühnen).
Vergabe an Agentur hinsichtlich
Mobilisierungskampagne erfolgt;
künstlerische Planungen in
Arbeit
in Arbeit
• Wiederbeschaffung
Theatertechnik
d. Insgesamt fallen rund 9,5 Mio. EUR für die Wiederbeschaffung von Theatertechnik am
Offenbachplatz an.
Beschaffungen eingeleitet in Arbeit
• Mietvertrag Industriehof e. Die Betriebsleitung der Bühnen wird ermächtigt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und
Matrixkalkulationen einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren plus Optionen für die
Anmietung „Industriehof“ (Krebsgasse / Glockengasse) zur Unterbringung der im Gebäudeensemble am
Offenbachplatz rund 40 fehlenden Arbeitsplätze abzuschließen.
Mietvertrag ist abgeschlossen erledigt
• Hochregallager IdR f. Die Betriebsleitung der Bühnen wird beauftragt, im Rahmen vorgelegter Konzepte und Kalkulationen
in Höhe von rund 1,4 Mio. EUR ein Hochregallager in die Logistikhalle der Bühnen in Köln-Kalk
einbauen zu lassen.
offen
6. erforderlicher BKZ
7. Sonstiges
Seite 4 von 5
• Bedarfsfeststellungen g. Soweit für die in den Matrixberechnungen kalkulierten Beschaffungen oder Dienstleistungen
Bedarfsfeststellungsbeschlüsse erforderlich sind, wird der Bedarf hiermit anerkannt. Ein
Vergabevorbehalt wird jeweils nicht ausgesprochen.
Grundsatzauftrag erledigt
• Kts. Zinsen &
Abschreibungen
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche vorgenannten Aufwendungen (ggf. als Zinsen und
Abschreibungen) in der Matrixberechnung berücksichtigt sind.
Kenntnisnahme erfolgt erledigt
7. Sonstiges
Seite 5 von 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0220/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.01.2024
- Erstellt
- 15.01.2024 14:46