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1925/2018

Landesstraßenmaßnahme L150 – Provisorische Verkehrsführung in Fahrtrichtung Brühl von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+693, LSG 18 "Freiräume um Meschenich, Immendorf und Rondorf", Bezirk 2 hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.06.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 09.07.2018, TOP 3.1

Anlage 30: Lageplan Maßnahmen

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Anlage 20: Lageplan Bestand und Konflikte

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 10: Ausschnitt Landschaftsplan

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Anlage 30: Lageplan Maßnahmen

1980 Zeichen

/DQGHVEHWULHE6WUD‰HQEDX1RUGUKHLQ:HVWIDOHQRegionalniederlassung 
Nr. $UWGHUbQGHUXQJDatumZeichen
6WUD‰H$EVFKQ1U6WDWLRQ
aufgestellt:
-------------------------------, den ------------------------------
Unterlage / Blatt-Nr.:0D‰VWDE   L150   0+000     bis       0+693
ges. Bau-km 0+000.000     bis 0+693.000
1:10000D‰QDKPHQSODQ9.1 / 1VORENTWURF
DatumNamebearbeitetgezeichnetJHSUIWgesehen      08.2017Huhn1UQEHUJ'U+H‰'U+H‰Plan-Nr.      08.2017Niederlassung Bonn,  Quantiusstr. 6,  53115 BonnTel.: 0228/72629-0,  Fax: 0228/72629-20,  e-mail: infobonn@kocks-ing.deKOCKSI N G E N I E U R E
Ville-Eifel
      08.2017      08.2017
VORABZUG+|KHQEH]XJLagebezug:NHNETRS 89,QIR]XP/DJHE]Z+|KHQEH]XJ
DatumNamebearbeitetgezeichnetJHSUIWgesehen    10.11.2017
G1
W1G1 G2W1
/HJHQGH0D‰QDKPHQSODQ0D‰QDKPHQ
(LQVDDWYRQ/DQGVFKDIWVUDVHQ%DQNHWWHXQG%|VFKXQJHQ%LRWRSJHVWDOWXQJ6XN]HVVLRQVIOlFKHXQG$PSKLELHQJHZlVVHU'Am Walberberger Weg'$PSKLELHQJHUHFKWH*HVWDOWXQJGHU(QWZlVVHUXQJVPXOGHQ
HA01Sonstige DarstellungenBestand Biotop- und Nutzungstypen,vgl. Plan 19.1 Bestands- und Konfliktplan
A1G1G2:LHGHUKHUVWHOOXQJ$FNHUIOlFKHQ
G2G1
Altlast, Altablagerung oder Altdeponie
Grenze des Untersuchungsgebietes
Altlast Nr. 21304
* *HVWDOWXQJVPD‰QDKPHG1Einsaat von Landschaftsrasen (BanketteXQG%|VFKXQJHQ$ $XVJOHLFKVPD‰QDKPH9 9HUPHLGXQJVPD‰QDKPH
A1%LRWRSJHVWDOWXQJ6XN]HVVLRQVIOlFKHX$PSKLELHQJHZlVVHU
$P:DOEHUEHUJHU:HJ
G1Einsaat von Landschaftsrasen (BanketteXQG%|VFKXQJHQG2Amphibiengerechte Gestaltung der Ent-ZlVVHUXQJVPXOGHQV1$UWHQVFKXW]UHFKWOLFKH9HUPHLGXQJVPD‰nahmen AmphibienW1:LHGHUKHUVWHOOXQJ$FNHUIOlFKHQ
A1V1
V1
Stadt- / Kreisgrenze
W1
    10.11.2017CPCPAGAG    10.11.2017    10.11.2017
*HVDPWXPIDQJGHU0D‰QDKPHPð
*HVDPWXPIDQJGHU0D‰QDKPHPð
*HVDPWXPIDQJGHU0D‰QDKPHPð
*HVDPWXPIDQJGHU0D‰QDKPHu.a. 150 m Bauzaun am Wirt-VFKDIWVZHJLQ+|KHG%UDFKIOlFKH
$UWHQVFKXW]UHFKWOLFKH9HUPHLGXQJXQJVPD‰QDKPHQXD%DX]DXQP/lQJHV1

Anlage 20: Lageplan Bestand und Konflikte

3017 Zeichen

/DQGHVEHWULHE6WUD‰HQEDX1RUGUKHLQ:HVWIDOHQRegionalniederlassung 
Nr. $UWGHUbQGHUXQJDatumZeichen
6WUD‰H$EVFKQ1U6WDWLRQ
aufgestellt:
-------------------------------, den ------------------------------
Unterlage / Blatt-Nr.:0D‰VWDE   L150   0+000     bis       0+693
ges. Bau-km 0+000.000     bis 0+693.000
1:2.500Bestands- und  19.1 / 1VORENTWURF
DatumNamebearbeitetgezeichnetJHSUIWgesehen      08.2017Huhn1UQEHUJ'U+H‰'U+H‰Plan-Nr.      08.2017Niederlassung Bonn,  Quantiusstr. 6,  53115 BonnTel.: 0228/72629-0,  Fax: 0228/72629-20,  e-mail: infobonn@kocks-ing.deKOCKSI N G E N I E U R E
Ville-Eifel
      08.2017      08.2017
Zeichnung : .??/33URY)KUXQJ/%UKO?/3+?B3ODQZHUNBYRUOlXILJH)DVVXQJ?B3OlQHB$NWXHOO?B/3BEHVWDQGBGZJgeplottet : 10 Uhr 09 am 13.09.2017
VORABZUG+|KHQEH]XJLagebezug:NHNETRS 89,QIR]XP/DJHE]Z+|KHQEH]XJ
BA41                 )HOGJHK|O], lebensraumtypische Baumartenanteile 90-100 %,                             JHULQJHVELVPLWWOHUHV%DXPKRO]6WUXNWXUHQJXWDXVJHSUlJW
HA01 Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlendVF0YHUVLHJHOWH)OlFKHQ*HElXGH6WUD‰HQ:HJHVF1WHLOYHUVLHJHOWH)OlFKHQ6FKRWWHUZHJHXQGIOlFKHQZDVVHUJHEXQGHQH)OlFKHQ
HW52 %UDFKIOlFKHGHU*HZHUEHJHELHWHPLW1HR1LWURSK\WHQDQWHLO!*HK|O]DQWHLO
VA2 6WUD‰HQEHJOHLWJUQ6WUD‰HQE|VFKXQJRKQH*HK|O]EHVWDQG
VA3 6WUD‰HQEHJOHLWJUQ6WUD‰HQE|VFKXQJPLW*HK|O]EHVWDQGSC0Sand- und Kiesabgrabung, in Betrieb
Wald)HOGJHK|O]e*HEVFKe
Acker und Ackerbrachen9HUNHKUVIOlFKHn
AbgrabungenSiedlungs- / Verkehrsbrachen
Landschaftsschutzgebiet Rhein-Erft-Kreis:/DQGVFKDIWVVFKXW]JHELHW$EJUDEXQJVIOlFKHQEHL%UKOXQG:HVVHOLQJ/DQGVFKDIWVVFKXW]JHELHW.|OQ//DQGVFKDIWVVFKXW]JHELHW)UHLUlXPHXP0HVFKHQLFK,PPHQGRUIXQG5RQGRUI
Legende Bestands- und Konfliktplan
9HUNHKUVIOlFKHn, teilversiegelt%HJOHLWJUQ
Realnutzung und Biotoptypen
%DXPUHLKHQJUXSSHQ(LQ]HOElXPH$OOHHQBF6a Baumreihe / -gruppe, lebensraumtypische Baumarten > 70%,geringes bis mittleres Baumholz
RuderalflurenK2 5XGHUDOIOXUPLW$QWHLO6W|UDQ]HLJHU1HR1LWURSK\WHQ!
%HJOHLWJUQPLW*HK|O]HQ
Altlast, Altablagerung oder Altdeponie
)OlFKHQIU6FKXW](QWZLFNOXQJXQG3IOHJH6(3VLHKH)136WDGW.|OQ
Grenze des Untersuchungsgebietes
Stadt- / Kreisgrenze
Sonstige Darstellungen
Altlast Nr. 21304 BF6b Baumreihe / -gruppe, lebensraumtypische Baumarten > 70%,geringes Baumholz
KonflikteK1Konfliktnummer (fortlaufend)Konflikt Versiegelung.RQIOLNW)OlFKHQLQDQVSUXFKQDKPH%|VFKXQJKonflikt Arbeitsraum
DatumNamebearbeitetgezeichnetJHSUIWgesehen    10.11.2017CPCPAGAG    10.11.2017    10.11.2017    10.11.2017
Konfliktplan 
KKQDFKJHZLHVHQHU)XQGRUW.UHX]NU|WHWKQDFKJHZLHVHQHU)XQGRUW:HFKVHONU|WHK19HUOXVWXQG%HHLQWUlFKWLJXQJYRQ.XOWXUSIODQ]HQEHVWlQGHQK29HUOXVWXQG%HHLQWUlFKWLJXQJYRQ6WUD‰HQEHJOHLWJUQPLW*HK|O]HQK39HUOXVWXQG%HHLQWUlFKWLJXQJYRQ6WUD‰HQEHJOHLWJUQRKQH*HK|O]HK49HUOXVWYRQWHLOYHUVLHJHOWHU)OlFKH

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7554 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1925/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Landesstraßenmaßnahme L 150 – Provisorische Verkehrsführung in Fahrtrichtung Brühl von 
Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+693, LSG 18 "Freiräume um Meschenich, Immendorf und 
Rondorf", Bezirk 2  
hier: Erteilung einer Befreiung von den Ge- und Verbotsvorschriften 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Landesstraßenmaßnahme L 150 – Provi-
sorische Verkehrsführung in Fahrtrichtung Brühl einverstanden. 
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß 
§ 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung von den Verbotsbe-
stimmungen des Landschaftsplans § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ab. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 09.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Beschreibung der Maßnahme: 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, plant bis zur 
Realisierung der Ortsumgehung Meschenich (B 51n) den provisorischen Ausbau der L 150 (Kerkra-
der Straße).  
Die L 150 wurde von der Regionalniederlassung Rhein-Berg zwischen der Anschlussstelle Godorf 
(BAB 555) und der Anschlussstelle Brühl-Nord (BAB 553) in den Jahren 2015 und 2016 vierstreifig 
ausgebaut. Im weiteren Verlauf der L 150 bis zur Einmündung in die L 194 (Kölnstraße) liegt noch 
eine zweistreifige Verkehrsführung vor. Der weitere Ausbau ist erst im Rahmen des Baus der Orts-
umgehung Meschenich im Zuge der B51 vorgesehen. Die bestehende Fahrstreifensubtraktion führt in 
den Spitzenstunden zu Rückstausituationen in Fahrtrichtung Brühl. Dies soll durch einen provisori-
schen Ausbau der L150 mit einer zweistreifigen Verkehrsführung in Fahrtrichtung Brühl kurzfristig 
behoben werden. 
Durch den zweistreifigen Ausbau eines ca. 690 m langen Teilstücks der L 150 in Fahrtrichtung Brühl 
soll eine Verbesserung des Verkehrsflusses sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht 
werden. Aus einem verbesserten Verkehrsfluss resultieren Verminderungen der Lärm- und Schad-
stoffimmissionen in der unmittelbaren Umgebung. 
Im Rahmen der Zwischenlösung ist für den Verkehr in Fahrtrichtung Brühl ein provisorisches Brü-
ckenbauwerk über einen vorhandenen Wirtschaftsweg östlich der A 553 erforderlich. In diesem Be-
reich werden die beiden Fahrtrichtungen getrennt geführt. Zur Umsetzung des Vorhabens wird auf 
dem bestehenden Brückenbauwerk über die A 553 eine dreistreifige Verkehrsführung notwendig. Der 
Ausbau verursacht eine Verschwenkung der Trasse nach Norden auf der Höhe des Brückenbau-
werks über den Wirtschaftsweg. Durch die Anpassung der Böschung muss der Bewuchs vollständig 
entfernt werden. Am Böschungsfuß wird eine Versickerungsmulde angelegt. 
Die Maßnahme befindet sich im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises (Gemarkung Vochem) und der Stadt 
Köln (Gemarkung Meschenich). 
Eingriff / Kompensation: 
Der baubedingte Eingriff in Ackerflächen im Bereich der Arbeitsräume und Baustelleneinrichtung mit 
insgesamt 7.250 m² ist durch Wiederherstellung der Ackerflächen (Maßnahme W1) nach Abschluss 
der Arbeiten in sich ausgeglichen. Ebenso gelten die Eingriffe in die bestehenden Böschungsflächen 
ohne Gehölzaufwuchs und in geringwertige Biotope (teilversiegelte Flächen und Ackerflächen) durch 
die Neuanlage von Begleitgrün ohne Gehölze als ausgeglichen.  
Der Ausgleich der Eingriffe in die Böschungen mit Gehölzen auf einer Gesamtfläche von 6.914 m² 
erfolgt nicht durch die Neuanpflanzung von Gehölzen, da das Vorhaben ein zeitlich begrenztes Provi-
sorium ist und durch die Maßnahmen im Zuge der B51n OU Meschenich abgelöst wird. Zur Kompen-
sation des Verlusts des Straßenbegleitgrüns mit Gehölzen steht im direkten Umfeld des Vorhabens 
eine Ausgleichsfläche zur Verfügung. Auf der Fläche soll eine Biotopgestaltungsmaßnahme (A1) er-
folgen. Es handelt sich um die 6,97 ha große Ackerfläche ‚Am Walberberger Weg‘ (Flurstück Gemar-
kung Meschenich, Flur 49, Flurstück 119). Die Fläche ist Teil der geplanten Ausgleichsfläche (A6) für 
die Ortsumgehung Meschenich B51n. Zum Ausgleich der Eingriffe durch den Ausbau der L 150 wird 
ein Flächenanteil von 9.219 m2 benötigt.  
Die Ackerfläche soll für jeweils ca. 3 Jahre der natürlichen Entwicklung überlassen werden, bis sie 
durch Umbruch in der Entwicklung wieder zurückgesetzt und damit dauerhaft von Gehölzen freigehal-
ten wird. Dabei soll jeweils nur die Hälfte der Fläche umgebrochen werden, damit über Winter ein 
Nahrungs- und Rückzugsangebot vorhanden ist. Ein ca. 2-3 m breiter Randstreifen wird nicht ge-
pflegt, bis auf die Entnahme von Gehölzen. Zudem soll ein Teich innerhalb der Maßnahmenfläche A1 
angelegt werden, der im Verbund mit weiteren Teichen der Ausgleichsmaßnahme A6 der OU B51n 
als Laichgewässer für die Wechsel- und Kreuzkröten anzulegen ist. Die Herrichtung (Lage, Bauart,

3 
Dimensionen etc.) wird in Abstimmung mit der UNB und der Biologischen Station des Rhein-Erft-
Kreises vorgenommen, die für den Großraum ein Vernetzungskonzept für Kleingewässer mit dem Ziel 
der Förderung der Wechselkrötenpopulation entwickelt haben. 
Artenschutz: 
Es wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) vorgelegt.  
Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Verletzungen der artenschutzrecht-
lichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) unter Beachtung 
der Vogelbrutzeiten und der Vermeidungsmaßnahmen für die Kreuz- und Wechselkröte nicht zu er-
warten sind. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Der geplante provisorische Ausbau der L 150 mit einer zweistreifigen Verkehrsführung in Fahrtrich-
tung Brühl soll auf einer Fläche im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln realisiert 
werden, die als Landschaftsschutzgebiet mit einhergehenden Ge- und Verbotsbestimmungen festge-
setzt ist. Somit bedarf das beantragte Vorhaben einer Befreiung von den Ge- und Verboten des 
Landschaftsplanes gem. § 67 (1) BNatSchG. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 
67 (1) Nr. 1 BNatSchG als gegeben angesehen. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse an einer 
kurzfristigen Zwischenlösung für die Rückstausituationen in Fahrtrichtung Brühl in den Spitzenstun-
den, was als schwerwiegend angesehen wird. Die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigun-
gen der Biotopfunktion werden im Plangebiet sowie in dessen direktem Umfeld ausgeglichen. Vor 
diesem Hintergrund ist für das beantragte Vorhaben das öffentliche Interesse an der Realisierung des 
Vorhabens zur Verbesserung des Verkehrsflusses sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als 
höherrangig anzusehen als die zu beachtenden Naturschutzbelange. 
Eine Veränderung des Charakters des Schutzgebietes ist durch die Maßnahmen nicht zu befürchten, 
da es sich um eine bereits bestehende Landesstraße handelt. Der Schutzzweck des Landschafts-
schutzgebietes ist nicht gefährdet. 
Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) 1 BNatSchG 
erteilt werden. 
Anlagen 
Anlage 10: Ausschnitt Landschaftsplan (M 1:5.000) 
Anlage 20: Lageplan Bestand und Konflikte (im Original M 1:2.500, hier unmaßstäblich) 
Anlage 30: Lageplan Maßnahmen (im Original M 1:1.000, hier unmaßstäblich)

Anlage 10: Ausschnitt Landschaftsplan

517 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [353885,5635038]   1:5000
 
Auszug aus dem Landschaftsplan
Amtl. Basiskarte (s/w), Stadtplan - grau, Beschriftung und Symbole, Schutzgebiete (Linie),  u.a.
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.06.2018

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1925/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.06.2018
Erstellt
06.06.2018 15:09