0856/2017
Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.02.2017, betreffend weitere Wohnraumpotenziale in Köln, AN/0202/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/2 Vorlagen-Nummer 0856/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017 Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 09.02.2017, betreffend weitere Wohnraumpotenziale in Köln, AN/0202/2017 Text der Anfrage: „Mit der geänderten Beschlussfassung zur Vorlage 1028/2015 der Oberbürgermeisterin betr. „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ durch die Ratsmehrheit von CDU, Grünen und FDP in der Sitzung am 20.12.2016 wurde die Chance vertan, sich eindeutig für mehr Wohnraum in der Stadt Köln auszu- sprechen. Der Vorschlag der Oberbürgermeisterin wurde so verändert, dass sich die Anzahl der neu- en Wohnungen deutlich reduziert. Der Beschluss ist dabei sogar noch hinter den Vorschlägen der Bezirksvertretungen zurückgeblieben. Hierzu hatte die Verwaltung vorgeschlagen, dass die Empfehlungen der Bezirksvertretungen bei der Neuaufstellung des Regionalplans von möglichen neuen Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) be- rücksichtigt werden. Dieses Vorgehen unterstützt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Vor dem Hintergrund der weiterhin klaffenden Deckungslücke von rund 20.000 Wohneinheiten inner- halb der nächsten zwölf Jahre und der damit einhergehenden Folge höherer Kosten für Wohnen in Köln zum Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: 1. Wie schätzt die Verwaltung die Wohneinheiten-Potentiale der auf folgenden von den Be- zirksvertretungen vorgeschlagenen und von der Verwaltung als für die Regionalplanneuauf- stellung für ASB prüfwürdig eingestuften Flächen ein: a) (gesamte) Fläche BV 2.08 (Dauner Straße) in Immendorf, b) Fläche BV 2.09 (Kapellenstraße/ Husarenstraße) in Rondorf, c) Fläche BV 3.07 (Kölner Westen) in Lövenich, d) Fläche BV 5.24 (Longericher Straße) in Bilderstöckchen, e) Fläche BV 6.24 (östliches Blumenberg) in Blumenberg, f) Fläche BV 7.08 (östlich Im Falkenhorst) in Urbach, g) Fläche BV 8.12 (Hans-Schulten-Straße) in Neubrück, inkl. Fläche der jetzigen Autobahnzufahrt, gelegen in Neubrück und Merheim, h) Fläche BV 8.18 (Hardtgenbuscher Kirchweg) in Ostheim. 2 2. Wie schätzt die Verwaltung die Wohneinheiten-Potentiale der darüber hinaus von der SPD- Fraktion vorgeschlagenen ASB-prüfwürdigen Flächen ein: a) „Dreiecksfläche“ („Madaus-Gartenland“) zwischen Neubrücker Ring, Hüttenweg und Rather Kirch- weg in Neubrück liegt im Einzugsbereich neuer Haltestellen der zum ÖPNV-Bedarfsplan angemelde- ten Verlängerung der Linie 1 rrh. (vgl. Mitteilung 3252/2015), b) „Quartier Potsdamer Straße“ in Weiden, d.h. Fläche östlich des Frechener Wegs, südlich der Pots- damer Straße, westlich der bestehenden Sport- und Tennisplätze und nördlich der A4. Dabei ist ein ausreichend breiter Grünzug zwischen dem neuen Quartier und der Autobahn A4 vorzusehen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang eine Wall-Wand-Kombination als Lärmschutz zur Autobahn. Bzgl. der zur Verfügung stehenden Wohnungsbauflächen ist aus Sicht der SPD-Fraktion zu prüfen, ob im Sinne eines optimierten und nachhaltigen Flächenverbrauchs die Anzahl der Wohneinheiten durch hochgeschossigere und verdichtetere Bauweise jeweils weiter erhöht werden kann und soll, auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden neuen baunutzungsrechtlichen Kategorie des „Ur- banen Gebiets“. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um die Ortsverträglichkeit der ge- planten Bebauung und des Einwohnerzuwachses sicherzustellen. Das Entstehen neuer „Problemvier- tel“ gilt es selbstverständlich zu verhindern. 3. Inwieweit hat die Verwaltung die bereits bekannten (vgl. Wohnungsbauprogramm 2015) und die für die Vorlage 1028/2015 recherchierten neuen Flächen für den Wohnungsbau auf eine dichtere und höhere Bauweise hin untersucht? Welche zusätzlichen WE-Potentiale können sich dadurch ergeben? Es wird um eine detaillierte Darstellung, möglichst auf der Ebene der Wohn- bauflächen, gebeten. Die Verwaltung wird um Beantwortung der Anfrage bis zum Ende des I. Quartals 2017 gebeten.“ Antwort: Zu 1: Für die benannten, von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Flächen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage bezgl. der zu erwartenden Anzahl an Wohneinheiten getroffen werden. Die Umrisse (vgl. Vorlage 1028/2015) resultieren aus den Vorschlägen aus den Bezirksvertretungen zur grafischen Verdeutlichung der beschriebenen Flächen ohne weitergehende Prüfungen bzw. einer ersten Abwägung ggf. möglicher Konkurrenzen oder Einschränkungen. Diese Prüfungen werden wie vom Rat am 20.12.2016 beschlossen Gegenstand der weitergehenden Betrachtungen der Flächen im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung, woraus sich ggf. auch größere oder andere Veränderungen der Flächenzuschnitte ergeben können. Darüber hinaus ist eine Ermittlung der ggf. erforderlichen Infrastrukturen erforderlich, die gleichermaßen Flächenanteile in Anspruch nehmen können. Eine auch nur annäherungsweise seriöse Aussage zu der zu erwartenden Anzahl an Wohneinheiten ist somit ohne eine intensive Prüfung (sowohl stadtintern als auch in Abstimmung mit der übergeordne- ten Behörde) nicht möglich. Diese Ermittlung wird sich erst im Rahmen der Regionalplanneuaufstel- lung nach eingehender Prüfung zu den einzelnen Flächen ergeben können. Zu 2: Zu 2 a) Auch dieser Bereich fällt in die Kategorie der Flächen, die derzeit nicht mit dem Regionalplan konform sind. D.h. auch für diesen Bereich kann eine seriöse und belastbare Ermittlung erst nach einer weitergehenden Prüfung erfolgen (siehe Beantwortung Frage 1). Die Verwaltung wird diese Fläche ergänzend in die Sammlung möglicher zu prüfender Flächen für die Regionalplanneuaufstellung aufnehmen. 3 Zu 2 b) Wie in Vorlage 1028/2015, Anlage 3, Flächenpass 3.06 dargestellt, wurde die Anzahl an möglichen Wohneinheiten südlich der Potsdamer Str. auf ca. 130 Wohneinheiten geschätzt. Die Entwicklung dieser Fläche wurde jedoch mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 abgelehnt. Bei einer deutlichen Vergrößerung der Fläche wäre auch hier der Regionalplan betroffen. Zu 3: Das Kölner Wohnungsbauprogramm (noch Wohnungsbauprogramm 2015) ist dynamisch angelegt. Erfasst und laufend fortgeschrieben werden Baugebiete, für die Planungsrecht über ein Bebauungs- planverfahren geschaffen und die Baureife ggfs. mit einem Bodenordnungsverfahren und Erschlie- ßung hergestellt bzw. sichergestellt werden muss. Grundlage ist der FNP. Die mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 neu zu entwickelnden Flächen sollen jetzt in das neu aufzu- stellende Wohnungsbauprogramm für den Zeithorizont bis 2030 integriert werden. Die nicht planbe- dürftigen und bereits erschlossenen Flächen werden in das neu aufzulegende Baulückenprogramm als Baustein der kleinteiligen Innenentwicklung aufgenommen. Den am 20.12.2016 neu beschlossenen Potenzialflächen lag eine aktuelle Überprüfung der städte- baulich vertretbaren Verdichtungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Beschlussvorla- ge zugrunde. Hier, wie bei den bereits erfassten Flächen aus dem Wohnungsbauprogramm 2015, erfolgt mit der Konkretisierung der Planung eine laufende Anpassung der möglichen WE-Zahlen. In- sofern wird bei den Bilanzierungen der jeweils aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Ziel ist dabei immer, eine Ausnutzung zu erreichen, die städtebaulich nachhaltige Qualitäten ermöglicht/sicherstellt. Eine belastbare Darstellung weiterer Verdichtungsmöglichkeiten auf der Grundlage der derzeitigen Planungsstände ist nicht für alle Flächen möglich. Die Anpassungen erfolgen in den laufenden Plan- verfahren. Für die Potenzialflächen Deutzer Hafen und die Parkstadt-Süd (ESIE) zeichnen sich aufgrund aktuel- ler Entwicklungen deutlich mehr mögliche Wohneinheiten ab, als bei der Ersteinschätzung ange- nommen. Im Deutzer Hafen erscheinen jetzt durch die Hinzunahme des Mühlenareals ca. 3.500 WE möglich. In der Parkstadt-Süd wird aktuell von 3.300 WE ausgegangen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0856/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27