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2559/2021

Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 2. Vorhaben 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 27.08.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.09.2021, TOP 10.29

2559-2021 Anlage 1_Konzept Bauunterhaltung_Stadtgarten

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Beschlussvorlage Ausschuss

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2559-2021 Anlage 1_Konzept Bauunterhaltung_Stadtgarten

3094 Zeichen

Anlage 1 zu BV 2559/2021 
 
Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, 
hier: Initiative Kölner Jazz Haus e.V. (Antragsteller)  
       Stadtgarten / Europäisches Zentrum für aktuelle Musik und Jazz (Veranstaltungsort) 
Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen  
Eigentümer der Immobilie   privat (Standard)   Stadt Köln            Zustimmung durch Amt für Liegenschaften 
Kurzbeschreibung der Maßnahme 
Dauerhafte Überdachung der Open-Air-Konzertfläche „Green Room“, inkl. Einzäunung des Areals  
Zuordnung der Maßnahme 
 Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als 
Versammlungsstätte am bzw. im Gebäude (bspw. Brandschutz, Sanitäranlagen, 
Herstellung Rettungswege/Notausgang) 
 
 Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen 
Nutzung (bspw. mobile Tribüneneinbauten, Austausch Boden) 
 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit 
 
 Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Einbauten (bspw. 
Beleuchtungssysteme)  
Antragsberechtigung 
Gruppen und Institutionen der freien Szene 
Künstlerische Qualität / Professionelle Umsetzung 
Formale Voraussetzungen 
 Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet 
befinden. 
 Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. 
Unterlagen 
  Alle notwendigen Nachweise / Belege etc. liegen vor   
  Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: 
                     
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Fazit:  
Aufgrund von Corona-bedingten Veranstaltungseinschränkungen im Innenbereich wurde 2020 der 
GREEN ROOM „neu“ erfunden, so dass Veranstaltungen Open-Air - unter Beachtung der geltenden 
Hygienevorschriften - erfolgen konnten. Aufgrund einer Teil-Überdachung mussten Konzerte jedoch 
zuweilen unterbrochen / abgesagt werden. Um das gesamte Areal zukünftig wetterunabhängig und 
coronakonform nutzen zu können, ist die Installation einer zweiten Markise erforderlich. Hierzu muss 
altes Mauerwerk abgerissen / ersetzt werden. Zeitgleich muss u.a. die Ein-/Auslasssituation geregelt 
werden, daher werden durch einen Landschaftsarchitekten bspw. die Freianlagen und Eingrünung 
der Abgrenzung zum Park beplant. 
Nach Umsetzung der Maßnahmen wird sich weder die Anzahl der Veranstaltungen erhöhen, noch 
werden (genehmigungspflichtige) Lautstärkeemissionen entstehen. 
96.003,39 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO) 
 Pergola                                                               24.044,53 €  
 Zusätzliche Stabilisierung                                     1.200,00 €  
 Abbruch Mauerteile                                               4.250,00 €  
 Abdeckung Mauer                                                 4.595,13 €  
 Trussbogen (u.a.Abstützung Markise)          2.633,73 €  
 Planungskosten Landschaftsarchitekt       6.480,00 €  
 Zaunerrichtung mit Toren                                     52.800,00 € 
19.200,53 EUR 
--------------------- 
Eigenmittel / Drittmittel 
76.802,86 EUR Förderung durch die Stadt Köln 
(gerundet: 76.800 EUR = 80 % der förderf. Gesamtkosten)

Beschlussvorlage Ausschuss

7410 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2559/2021 
Freigabedatum 
 27.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, 
hier: 2. Vorhaben 2021 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung von Bau-
maßnahmen im Stadtgarten / Europäisches Zentrum für aktuelle Musik und Jazz in Höhe des Förder-
betrags von maximal 76.800 Euro im Jahr 2021 aus den “Bau – und Infrastrukturbeihilfen für die freie 
Szene“ im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
Antragsteller             max. Fördersumme 
 
Initiative Kölner 
Jazz Haus e.V. 
Stadtgarten / Europäisches 
Zentrum für aktuelle Musik 
und Jazz 
Dauerhafte Überdachung der 
Open-Air-Konzertfläche 
„Green Room“, inkl. Einzäu-
nung des Areals 
76.800 Euro 
                                                                                                                ------------------- 
                                                                                                  76.800 Euro 
 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss.  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  76.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 
wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe 
von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfü-
gung gestellt.  
 
Mit Beschlussvorlage 4290/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus-
sung vom Finanzausschuss beschlossen.  
 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische 
Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Wie bei allen Förderun-
gen durch das Kulturamt wird die Förderung unabhängig von der Organisations- und Rechts-
form des Antragstellers gewährt. 
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstleri-
sche Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kul-
turellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art

3 
der Maßnahme vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 
100.000 Euro bezuschusst. 
 
Inhaltliche Kriterien 
 Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versamm-
lungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städ-
tische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus 
dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maß-
nahmen besteht.  
 Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung 
(z.B. mobile Tribüneneinbauten) 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 
 Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten 
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des oben genannten Beschlusses 
4290/2018. 
 
 
Mit Beschlussvorlage 1758/2021 hat die Verwaltung bereits die Bezuschussung von 2 Projekten bis 
max. 39.900 Euro des Gesamtbudgets beschließen lassen.  
 
Zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 wurde der GREEN ROOM als Open-Air-Konzertraum im 
Stadtgarten eingerichtet, um Konzerte unter Beachtung der geltenden Einschränkungen / Hygiene-
vorschriften durchführen zu können. Diese „aus der Not geborene“ Spielstätte verfügt über eine Teil-
Überdachung.  
Um den gesamten Bereich des Green Rooms dauerhaft wetterunabhängig, coronakonform und zu-
kunftssicher für kulturelle Belange nutzen zu können, ist die Installation einer zweiten Markise erfor-
derlich. Hierzu muss altes Mauerwerk abgerissen und ersetzt werden. Zeitgleich muss die Ein-/ Aus-
lasssituation – in Abgrenzung zur Parkanlage - neu geregelt werden, daher unterstützt ein Land-
schaftsarchitekt die notwendigen Planungen. 
Nach Umsetzung der Maßnahme wird sich weder die Anzahl der Veranstaltungen erhöhen, noch 
werden (genehmigungspflichtige) Lautstärkeemissionen entstehen.  
 
Das Projekt entspricht den Kriterien und hat eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie eine aus-
geglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen. Auf die als Anlage beigefügte Übersicht wird ver-
wiesen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund die Bezuschussung des vorgenannten Projekts bis 
maximal 76.800 Euro vor; die förderfähigen Gesamtkosten betragen 96.003,39 Euro und beinhalten 
eine Pergola-Markise, Kosten für eine zusätzliche Stabilisierung, Abbruch von Mauerteilen, Trussbo-
gen zur Abstützung der Markise, Planung durch einen Landschaftsarchitekten sowie die Errichtung 
eines Zaunes mit Toren. 
 
Hinweis: Eine Förderung der Maßnahme über die aktuelle „Infrastrukturförderung Open-Air 2021“ 
kommt nicht in Betracht, da es sich um eine dauerhaft vorgesehene Einrichtung handelt und nicht nur 
um eine zeitlich befristete.  
 
Bisher wurden in 2021 keine Projekte abgelehnt; es liegen aktuell keine weiteren derartigen Anfragen 
zur Förderung in 2021 vor.  
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 76.800 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung 
und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021.

4 
Bewirtschaftungsverfügung 
Die Vorlage folgt dem kulturfachlichen Ziel, die Freie Szene strukturell zu stärken. Die Baumaßnahme 
wäre ohne die Bezuschussung nicht durchführbar. Aufgrund der dauerhaften Nutzbarkeit des Green 
Room wird das räumliche Portfolio und damit die Veranstaltungsoptionen des „Europäisches Zentrum 
für aktuelle Musik“ ausgeweitet. Die Förderung dient einer breiteren Möglichkeit der kulturellen Be-
spielung am Standort Stadtgarten und somit dem Strukturerhalt der Freien Kölner Kulturszene. 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2559/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.08.2021
Erstellt
14.07.2021 07:22