Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 2. Vorhaben 2021
Beschlussvorlage Ausschuss 2559/2021 vom 27.08.2021
Stand: Am 13.09.2021 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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2559-2021 Anlage 1_Konzept Bauunterhaltung_Stadtgarten
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Anlage 1 zu BV 2559/2021 Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: Initiative Kölner Jazz Haus e.V. (Antragsteller) Stadtgarten / Europäisches Zentrum für aktuelle Musik und Jazz (Veranstaltungsort) Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen Eigentümer der Immobilie privat (Standard) Stadt Köln Zustimmung durch Amt für Liegenschaften Kurzbeschreibung der Maßnahme Dauerhafte Überdachung der Open-Air-Konzertfläche „Green Room“, inkl. Einzäunung des Areals Zuordnung der Maßnahme Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungsstätte am bzw. im Gebäude (bspw. Brandschutz, Sanitäranlagen, Herstellung Rettungswege/Notausgang) Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (bspw. mobile Tribüneneinbauten, Austausch Boden) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Einbauten (bspw. Beleuchtungssysteme) Antragsberechtigung Gruppen und Institutionen der freien Szene Künstlerische Qualität / Professionelle Umsetzung Formale Voraussetzungen Die freien Kulturinstitutionen / Musikclubs müssen sich im Kölner Stadtgebiet befinden. Die zum Betrieb / zur Nutzung notwendigen Genehmigungen müssen vorliegen. Unterlagen Alle notwendigen Nachweise / Belege etc. liegen vor Ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan: Fazit: Aufgrund von Corona-bedingten Veranstaltungseinschränkungen im Innenbereich wurde 2020 der GREEN ROOM „neu“ erfunden, so dass Veranstaltungen Open-Air - unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften - erfolgen konnten. Aufgrund einer Teil-Überdachung mussten Konzerte jedoch zuweilen unterbrochen / abgesagt werden. Um das gesamte Areal zukünftig wetterunabhängig und coronakonform nutzen zu können, ist die Installation einer zweiten Markise erforderlich. Hierzu muss altes Mauerwerk abgerissen / ersetzt werden. Zeitgleich muss u.a. die Ein-/Auslasssituation geregelt werden, daher werden durch einen Landschaftsarchitekten bspw. die Freianlagen und Eingrünung der Abgrenzung zum Park beplant. Nach Umsetzung der Maßnahmen wird sich weder die Anzahl der Veranstaltungen erhöhen, noch werden (genehmigungspflichtige) Lautstärkeemissionen entstehen. 96.003,39 EUR förderfähige Gesamtkosten / NETTO) Pergola 24.044,53 € Zusätzliche Stabilisierung 1.200,00 € Abbruch Mauerteile 4.250,00 € Abdeckung Mauer 4.595,13 € Trussbogen (u.a.Abstützung Markise) 2.633,73 € Planungskosten Landschaftsarchitekt 6.480,00 € Zaunerrichtung mit Toren 52.800,00 € 19.200,53 EUR --------------------- Eigenmittel / Drittmittel 76.802,86 EUR Förderung durch die Stadt Köln (gerundet: 76.800 EUR = 80 % der förderf. Gesamtkosten) -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 2559/2021 Freigabedatum 27.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 2. Vorhaben 2021 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung von Bau- maßnahmen im Stadtgarten / Europäisches Zentrum für aktuelle Musik und Jazz in Höhe des Förder- betrags von maximal 76.800 Euro im Jahr 2021 aus den “Bau – und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Antragsteller max. Fördersumme Initiative Kölner Jazz Haus e.V. Stadtgarten / Europäisches Zentrum für aktuelle Musik und Jazz Dauerhafte Überdachung der Open-Air-Konzertfläche „Green Room“, inkl. Einzäu- nung des Areals 76.800 Euro ------------------- 76.800 Euro Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 76.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfü- gung gestellt. Mit Beschlussvorlage 4290/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus- sung vom Finanzausschuss beschlossen. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Wie bei allen Förderun- gen durch das Kulturamt wird die Förderung unabhängig von der Organisations- und Rechts- form des Antragstellers gewährt. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstleri- sche Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kul- turellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art 3 der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versamm- lungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städ- tische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maß- nahmen besteht. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mobile Tribüneneinbauten) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des oben genannten Beschlusses 4290/2018. Mit Beschlussvorlage 1758/2021 hat die Verwaltung bereits die Bezuschussung von 2 Projekten bis max. 39.900 Euro des Gesamtbudgets beschließen lassen. Zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 wurde der GREEN ROOM als Open-Air-Konzertraum im Stadtgarten eingerichtet, um Konzerte unter Beachtung der geltenden Einschränkungen / Hygiene- vorschriften durchführen zu können. Diese „aus der Not geborene“ Spielstätte verfügt über eine Teil- Überdachung. Um den gesamten Bereich des Green Rooms dauerhaft wetterunabhängig, coronakonform und zu- kunftssicher für kulturelle Belange nutzen zu können, ist die Installation einer zweiten Markise erfor- derlich. Hierzu muss altes Mauerwerk abgerissen und ersetzt werden. Zeitgleich muss die Ein-/ Aus- lasssituation – in Abgrenzung zur Parkanlage - neu geregelt werden, daher unterstützt ein Land- schaftsarchitekt die notwendigen Planungen. Nach Umsetzung der Maßnahme wird sich weder die Anzahl der Veranstaltungen erhöhen, noch werden (genehmigungspflichtige) Lautstärkeemissionen entstehen. Das Projekt entspricht den Kriterien und hat eine nachvollziehbare Kostenschätzung sowie eine aus- geglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen. Auf die als Anlage beigefügte Übersicht wird ver- wiesen. Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund die Bezuschussung des vorgenannten Projekts bis maximal 76.800 Euro vor; die förderfähigen Gesamtkosten betragen 96.003,39 Euro und beinhalten eine Pergola-Markise, Kosten für eine zusätzliche Stabilisierung, Abbruch von Mauerteilen, Trussbo- gen zur Abstützung der Markise, Planung durch einen Landschaftsarchitekten sowie die Errichtung eines Zaunes mit Toren. Hinweis: Eine Förderung der Maßnahme über die aktuelle „Infrastrukturförderung Open-Air 2021“ kommt nicht in Betracht, da es sich um eine dauerhaft vorgesehene Einrichtung handelt und nicht nur um eine zeitlich befristete. Bisher wurden in 2021 keine Projekte abgelehnt; es liegen aktuell keine weiteren derartigen Anfragen zur Förderung in 2021 vor. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 76.800 Euro stehen im Teilergeb- nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. 4 Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt dem kulturfachlichen Ziel, die Freie Szene strukturell zu stärken. Die Baumaßnahme wäre ohne die Bezuschussung nicht durchführbar. Aufgrund der dauerhaften Nutzbarkeit des Green Room wird das räumliche Portfolio und damit die Veranstaltungsoptionen des „Europäisches Zentrum für aktuelle Musik“ ausgeweitet. Die Förderung dient einer breiteren Möglichkeit der kulturellen Be- spielung am Standort Stadtgarten und somit dem Strukturerhalt der Freien Kölner Kulturszene. Anlage
Beratungsverlauf
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07.09.2021
TOP 4.10, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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