3858/2024
"Einsatz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung", Stellungnahme
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Anlage_Entwurf Abgrenzungen
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Mülheim Nord Beobachtungsraum ENTWURF mögliche Abgrenzung Verdachtsgebiet Böcking-Siedlung – Düsseldorfer Str. Mülheim-Nord – Hacketäuer Siedlung Keupstr. – Schanzenstr. Keupstr. – Holweider Str. Mülheim-Nord – Marktplatz Mülheim-Nord – Berliner Str. Einwohner*innen: ca. 14.700 Haushalte: ca. 7.600 Einwohner*innen: ca. 14.300 Haushalte: ca. 7.400 Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2023 Kalk Beobachtungsraum ENTWURF mögliche Abgrenzung Verdachtsgebiet Köln Arcaden Kalk-Nord – Lüttringhauser Str. Kalk – Nießenstr. Kalk-Nord – Eythstr. Kalk-Nord – Albermannstr. Kalk-Nord – Krankenhaus Kalk – Thumbstr. Kalk – St. Marien Technologie- und Industriepark Kalk-Süd Kalk – Trimbornstr. Kalk - Vorsterstr. Kalk - St. Joseph Einwohner*innen: ca. 25.000 Haushalte: ca. 13.400 Einwohner*innen: ca. 22.000 Haushalte: ca. 12.100 Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2023
Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 04.12.2024 3858/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 "Einsatz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung", Stellungnahme Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt- Fraktion betreffend den TOP 3.3 der 30. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2024 Antrag AN/1657/2024 Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat ein neues ausgewähltes Gebiet auf der rechten Rheinseite vorzuschlagen, in dem das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung zur Anwen- dung kommen kann. Für dieses Gebiet sollen die nächsten Schritte für die Durchführung des beschriebenen Verfahrens zum Einsatz einer sozialen Erhaltungssatzung eingeleitet werden. Begründung: In der Mitteilung 2880/2024 weist die Verwaltung auf die Ergebnisse der stadtweiten Untersu- chung hin. Demnach ergeben sich verschiedene „Verdachtsgebiete“. Da es bisher rechtsrhei- nisch lediglich eine vom Rat beschlossene Satzung gibt, können durch die Untersuchung eines zweiten Gebiets, z.B. im Stadtbezirk Kalk, zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden. Stellungnahme der Verwaltung Nach Anwendung der Methodik der stadtweiten Voruntersuchung sind insgesamt neun Be- obachtungsräume in fünf Stadtbezirken identifiziert worden (vgl. Vorlagen-Nr. 2880/2024, Seite 9). Rechtsrheinisch gelegen sind hiervon die Beobachtungsräume Porz Mitte, Humboldt, Kalk, Vingst, Buchheim und Mülheim Nord. Zur Gebietsauswahl Nach Einordnung in die typischen Rahmenbedingungen, die Gebiete einer Sozialen Erhaltungs- satzung häufig kennzeichnen (s. hierzu auch Vorlagen-Nr. 2880/2024), treffen diese rechtsrhei- nisch betrachtet vorrangig auf die Beobachtungsräume Kalk und Mülheim Nord zu, sodass dort der größte stadtentwicklungsplanerische Nutzen angenommen wird. In beiden Beobachtungsräumen sind jeweils, bezogen auf das betrachtete Gebiet, der Anteil an Neubauten bzw. Baufertigstellungen nach dem Jahr 2000 als eher gering zu beziffern. Es wird daher in beiden Beobachtungsräumen von einem größeren Bestand an Bausubstanz ausge- gangen, bei der bauliche (Modernisierungs-)Maßnahmen, die zu aufwertungsbedingten Ver- drängungsprozessen führen können, wahrscheinlicher sind. 2 Die Siedlungstypologie (Verhältnis Ein -/Zweifamilienhäuser – Geschosswohnungsbau) lässt vermuten, dass in beiden Beobachtungsräumen ein erhöhter Anteil an Mieter*innen bzw. ein vergleichsweiser geringer Eigentumsanteil vorkommt. Größere Unterschiede zwischen den Ge- bieten bei diesem Merkmal dürften nicht vorhanden sein. Auch bei der Betrachtung der Anteile eher bestandshaltender Wohnungsunternehmen ergibt sich für beide Beobachtungsräume ein vergleichbares Bild. Grundsätzlich findet sich in beiden Beobachtungsräumen Eigentum stadtnaher Wohnungsunternehmen, Genossenschaften bzw. größere Bestandshalter. In beiden Gebieten konzentrieren sich diese Bestände räumlich. In Mülheim Nord im nördlichen Teil des Gebiets und in Kalk größerer Bereiche im Nordosten des Gebiets und kleine im S üdwesten. Kleinteiliges Einzeleigentum prägt die zentralen Bereiche beider Gebiete. Hinsichtlich der vorgenannten Rahmenbedingungen sind die beiden Gebiete Mülheim Nord und Kalk also vergleichbar. In Kalk findet sich darüber hinaus ein abgeschlossenes Sanierungsgebiet, außerdem der aktu- elle Prozess zu den Hallen Kalk. Zudem befindet sich derzeit das Integrierte Entwicklungskon- zept Kalk Mitte in der Aufstellung. Geplant ist hier Fördermittel über das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu beantragen. In diesem Zusammenhang könnte eine Ausweisung als Gebiet mit Sozialer Erhaltungssatzung die Chance bieten, die Aufwertungsprozesse, die mit den inten- dierten öffentlichen Investitionen angestoßen werden sollen, sozial verträglicher zu begleiten und zu steuern, als dies ohne Soziale Erhaltungssatzung der Fall wäre. Zur Gebietsabgrenzung Die Beobachtungsräume sind entlang der statistischen Quartiere abgegrenzt und umfassen so- mit jedwede Flächennutzung, also neben Wohnen auch z. B. Gewerbe, Grünflächen, Sportan- lagen und öffentliche Gebäude. Bei der Abgrenzung des Gebietes, für das im nächsten Schritt ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, werden diese örtlichen Gegebenheiten berück- sichtigt. Hieraus entsteht dann das so genannte „Verdachtsgebiet“. Zur Veranschaulichung sind in der Anlage die beiden Gebiete Kalk und Mülheim Nord dargestellt. Die Karten stellen jeweils einen Entwurf der Abgrenzungen dar, der bei weiterer Bearbeitung zu konkretisieren und bei Bedarf anzupassen ist. Hinweis Für den Mülheimer Norden liegt aktuell ein Antrag zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungs- satzung für die Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 02.12.2024 vor (AN/1597/2024). Das Gebiet, das in dem dieser Stellungnahme beigefügten Abgrenzungsentwurf markiert ist, würde nördlich an den Geltungsbereich der bereits bestehenden Sozialen Erhaltungssatzung Mülheim Süd-West anschließen. Anlage: ENTWURF einer möglichen Abgrenzung der Gebiete Kalk und Mülheim Nord Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3858/2024
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 04.12.2024
- Erstellt
- 02.12.2024 11:47