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3858/2024

"Einsatz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung", Stellungnahme

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 04.12.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 05.12.2024, TOP 3.3.1

Anlage_Entwurf Abgrenzungen

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Anlage_Entwurf Abgrenzungen

914 Zeichen

Mülheim Nord
Beobachtungsraum
ENTWURF 
mögliche Abgrenzung Verdachtsgebiet
Böcking-Siedlung –
Düsseldorfer Str.
Mülheim-Nord –
Hacketäuer Siedlung
Keupstr. –
Schanzenstr.
Keupstr. –
Holweider Str.
Mülheim-Nord –
Marktplatz
Mülheim-Nord –
Berliner Str.
Einwohner*innen: ca. 14.700
Haushalte: ca. 7.600
Einwohner*innen: ca. 14.300
Haushalte: ca. 7.400
Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2023

Kalk
Beobachtungsraum
ENTWURF 
mögliche Abgrenzung Verdachtsgebiet
Köln Arcaden
Kalk-Nord –
Lüttringhauser Str.
Kalk –
Nießenstr.
Kalk-Nord –
Eythstr.
Kalk-Nord –
Albermannstr.
Kalk-Nord –
Krankenhaus
Kalk –
Thumbstr.
Kalk –
St. Marien
Technologie- und Industriepark 
Kalk-Süd
Kalk –
Trimbornstr.
Kalk - Vorsterstr.
Kalk - St. Joseph
Einwohner*innen: ca. 25.000
Haushalte: ca. 13.400
Einwohner*innen: ca. 22.000
Haushalte: ca. 12.100
Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand 31.12.2023

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

5176 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 04.12.2024 
 3858/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 
 
"Einsatz des Instruments der Sozialen Erhaltungssatzung", Stellungnahme 
Stellungnahme zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Volt-
Fraktion betreffend den TOP 3.3 der 30. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
vom 05.12.2024 
Antrag AN/1657/2024 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat ein neues ausgewähltes Gebiet auf der rechten 
Rheinseite vorzuschlagen, in dem das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung zur Anwen-
dung kommen kann. Für dieses Gebiet sollen die nächsten Schritte für die Durchführung des 
beschriebenen Verfahrens zum Einsatz einer sozialen Erhaltungssatzung eingeleitet werden. 
 
Begründung:  
In der Mitteilung 2880/2024 weist die Verwaltung auf die Ergebnisse der stadtweiten Untersu-
chung hin. Demnach ergeben sich verschiedene „Verdachtsgebiete“. Da es bisher rechtsrhei-
nisch lediglich eine vom Rat beschlossene Satzung gibt, können durch die Untersuchung eines 
zweiten Gebiets, z.B. im Stadtbezirk Kalk, zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Nach Anwendung der Methodik der stadtweiten Voruntersuchung sind insgesamt neun Be-
obachtungsräume in fünf Stadtbezirken identifiziert worden (vgl. Vorlagen-Nr. 2880/2024, Seite 
9). Rechtsrheinisch gelegen sind hiervon die Beobachtungsräume Porz Mitte, Humboldt, Kalk, 
Vingst, Buchheim und Mülheim Nord. 
 
 
Zur Gebietsauswahl 
Nach Einordnung in die typischen Rahmenbedingungen, die Gebiete einer Sozialen Erhaltungs-
satzung häufig kennzeichnen (s. hierzu auch Vorlagen-Nr. 2880/2024), treffen diese rechtsrhei-
nisch betrachtet vorrangig auf die Beobachtungsräume Kalk und Mülheim Nord zu, sodass dort 
der größte stadtentwicklungsplanerische Nutzen angenommen wird.  
In beiden Beobachtungsräumen sind jeweils, bezogen auf das betrachtete Gebiet, der Anteil an 
Neubauten bzw. Baufertigstellungen nach dem Jahr 2000 als eher gering zu beziffern. Es wird 
daher in beiden Beobachtungsräumen von einem größeren Bestand an Bausubstanz ausge-
gangen, bei der bauliche (Modernisierungs-)Maßnahmen, die zu aufwertungsbedingten Ver-
drängungsprozessen führen können, wahrscheinlicher sind.

2 
 
Die Siedlungstypologie (Verhältnis Ein -/Zweifamilienhäuser – Geschosswohnungsbau) lässt 
vermuten, dass in beiden Beobachtungsräumen ein erhöhter Anteil an Mieter*innen bzw. ein 
vergleichsweiser geringer Eigentumsanteil vorkommt. Größere Unterschiede zwischen den Ge-
bieten bei diesem Merkmal dürften nicht vorhanden sein.  
Auch bei der Betrachtung der Anteile eher bestandshaltender Wohnungsunternehmen ergibt 
sich für beide Beobachtungsräume ein vergleichbares Bild. Grundsätzlich findet sich in beiden 
Beobachtungsräumen Eigentum stadtnaher Wohnungsunternehmen, Genossenschaften bzw. 
größere Bestandshalter. In beiden Gebieten konzentrieren sich diese Bestände räumlich. In 
Mülheim Nord im nördlichen Teil des Gebiets und in Kalk größerer Bereiche im Nordosten des 
Gebiets und kleine im S üdwesten. Kleinteiliges Einzeleigentum prägt die zentralen Bereiche 
beider Gebiete. 
Hinsichtlich der vorgenannten Rahmenbedingungen sind die beiden Gebiete Mülheim Nord und 
Kalk also vergleichbar.  
In Kalk findet sich darüber hinaus ein abgeschlossenes Sanierungsgebiet, außerdem der aktu-
elle Prozess zu den Hallen Kalk. Zudem befindet sich derzeit das Integrierte Entwicklungskon-
zept Kalk Mitte in der Aufstellung. Geplant ist hier Fördermittel über das Programm „Sozialer 
Zusammenhalt“ zu beantragen. In diesem Zusammenhang könnte eine Ausweisung als Gebiet 
mit Sozialer Erhaltungssatzung die Chance bieten, die Aufwertungsprozesse, die mit den inten-
dierten öffentlichen Investitionen angestoßen werden sollen, sozial verträglicher zu begleiten 
und zu steuern, als dies ohne Soziale Erhaltungssatzung der Fall wäre. 
 
Zur Gebietsabgrenzung 
Die Beobachtungsräume sind entlang der statistischen Quartiere abgegrenzt und umfassen so-
mit jedwede Flächennutzung, also neben Wohnen auch z. B. Gewerbe, Grünflächen, Sportan-
lagen und öffentliche Gebäude. Bei der Abgrenzung des Gebietes, für das im nächsten Schritt 
ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden soll, werden diese örtlichen Gegebenheiten berück-
sichtigt. Hieraus entsteht dann das so genannte „Verdachtsgebiet“. Zur Veranschaulichung sind 
in der Anlage die beiden Gebiete Kalk und Mülheim Nord dargestellt. Die Karten stellen jeweils 
einen Entwurf der Abgrenzungen dar, der bei weiterer Bearbeitung zu konkretisieren und bei 
Bedarf anzupassen ist.  
 
Hinweis 
Für den Mülheimer Norden liegt aktuell ein Antrag zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungs-
satzung für die Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 02.12.2024 vor (AN/1597/2024).  
Das Gebiet, das in dem dieser Stellungnahme beigefügten Abgrenzungsentwurf markiert ist, 
würde nördlich an den Geltungsbereich der bereits bestehenden Sozialen Erhaltungssatzung 
Mülheim Süd-West anschließen. 
 
Anlage: ENTWURF einer möglichen Abgrenzung der Gebiete Kalk und Mülheim Nord 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3858/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
04.12.2024
Erstellt
02.12.2024 11:47