2328/2018
Städtebauliches Planungskonzept Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler; Anhörung BV 6 zu frühz. Öffentlichkeitsb.
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Anlage 4 Darstellung und Bewertung 3.1
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 62547/02 –Arbeitstitel: Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung in der Katholischen Kirche St. Katha- rina von Siena, Schneebergstraße 63, 50765 Köln, am 14.03.2018 durchgeführt und in einer Niederschrift (Anlage 5) dokumentiert. Schriftliche Stellungnahmen zur Pla- nung konnten bis einschließlich zum 23. März 2018 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler, Herrn Reinhard Zöllner, Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln, gerichtet werden. Es sind 22 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.03.2018 bis zum 23.03.2018 sowie eine weitere Stellungnahme nach dem 23.03.2018 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellung- nahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwick- lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. 1. Fristgerecht bis zum 23.03.2018 eingegangene Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Es wird auf das bereits im Bestand erhöhte Verkehrsauf- kommen und die erhöhte Unfallgefahr auf dem Weilerweg und der Wezelostraße hingewiesen. Diese Straßen werden als Umgehungsstraßen für die Merianstraße genutzt und gelten als "Problemstraßen", weil Fahrzeugführer sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben halten. Um die Verkehrs- problematik zu bewältigen, wird vorgeschlagen, diese Stra- ßen als Sackgassen oder Einbahnstraßen auszulegen. So- mit würde eine Verlagerung des Hauptverkehrs auf die Meri- anstraße hervorgerufen. ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine verkehrstechnische Untersuchung erarbeitet, in der die Auswirkungen der Planungen auf die umgebende Verkehrssituation untersucht werden. Um den durch das Vorha- ben hervorgerufenen Verkehr leistungsfähig abwickeln zu können, soll mit dem Vorhaben ein Ausbau der umliegenden Verkehrsinfrastruktur einherge- hen. Daher wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Erschlie- ßungskonzept erarbeitet, welches geeignete Maßnahmen für eine leistungs- fähige Verkehrsabwicklung aufzeigen wird. 2 2.1 Es wird erfragt, wo das Abwasser in den Kanal geleitet wird und ob für das Vorhaben ein eigener Abwasserkanal vorge- sehen ist. nein Die Einleitstellen in den vorhandenen Abwasserkanal und eine mögliche Erweiterung des Abwassernetzes sind keine Bestandteile des Bebauungs- planverfahrens. 2.2 Es wird erfragt, wo zusätzliche Anwohnerparkplätze errichtet werden sollen. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 1 Im Rahmen des Vorhabens ist ein Ausbau des Damiansweges vorgesehen. Gemäß dem städtebaulichen Planungskonzept sind weitere öffentliche Park- Anlage 4 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung plätze auf den neu zu errichtenden Straßen im Plangebiet vorgesehen. In Bezug auf die nachzuweisenden privaten Stellplätze ist für den Geschoss- wohnungsbau eine gemeinsame Tiefgarage geplant. Die Stellplätze für die Doppel- und Reihenhausbebauung sollen jeweils auf dem Grundstück oder in kurzer Entfernung angeordnet werden. 2.3 Es wird erfragt, wann die Bushaltestelle im Bereich Merian- straße/ Deliastraße geschaffen wird. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 1 Im weiteren Verfahren wird die Möglichkeit zur Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle im Bereich Merianstraße/ Deliastraße geprüft. 2.4 Es wird auf die Schaffung einer zusätzliche Zufahrt/ Ausfahrt auf die Mercatorstraße hingewiesen und klargestellt, dass die Mercatorstraße keine Bundesstraße ist. ja Es ist richtig, dass die Mercatorstraße keine Bundesstraße ist. siehe lfd. Nr. 1 2.5 Es wird erfragt, ob die Ampelanlage im Bereich Merianstra- ße/ Deliastraße/ Damiansweg noch vor dem ersten Spaten- stich in Betrieb genommen wird. ja siehe lfd. Nr. 1 Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Ampelanlage am Knotenpunkt Meri- anstraße ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. 2.6 Es wird erfragt, ob es noch eine weitere Veranstaltung zu diesem Projekt gibt. Kenntnisnahme Bei der bisher durchgeführten Informationsveranstaltung handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Zweck ist, die Bürger frühzeitig über die Planungen zu informieren und Anregungen aufzunehmen. Im weiteren Verfahren werden die Planungen konkretisiert und ein Bebauungsplanentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht erstellt. Die Öffentlichkeit hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, zu dem Bebauungsplanentwurf inkl. Begründung, Umweltbericht, umweltbezogenen Informationen sowie zu den Gutachten Stellung zu nehmen. Alle aufgeführten Unterlagen sind sowohl analog im Stadtplanungsamt der Stadt Köln einsehbar als auch digital im Internetauftritt der Stadt Köln abrufbar. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden im weiteren Bebauungsplanverfahren im Rahmen der Abwägung behandelt. 2.7 Es wird erfragt, wie Belastungen für die Anwohner durch die Baustelle vermieden werden sollen. nein Die vorgebrachten Befürchtungen bezüglich des Baulärms sind nicht Rege- lungsinhalt des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Ob bei dem Betrieb ei- ner Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. Die AVV Baulärm enthält u.a. neben Immissionsrichtwerten das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels und geeignete Maßnahmen zur Minde- rung von Baulärm. - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 2.8 Den künftigen Anliegerverkehr durch das Vorhaben kann der Damiansweg nicht vollständig aufnehmen. Ja siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Planungskonzept soll der Anwohnerverkehr für die Mehrfamilienhäuser im Süden des Plangebietes direkt in die Tiefgarage – und somit nicht über den Damiansweg – geleitet werden. 2.9 Es wird erfragt, wo sich die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage befindet. Kenntnisnahme Gemäß dem städtebaulichen Planungskonzept befindet sich die Zufahrt zur Tiefgarage im südlichen Abschnitt des Plangebietes gegenüber der Delia- straße. Der Bereich soll im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt wer- den. 3 3.1 Es ist dringend eine Regelung des Verkehrsflusses auf der Deliastraße erforderlich. Zudem wird der Streckenabschnitt auf der Merianstraße zwi- schen Elballee und Fühlinger Weg als „Raserstrecke“ ge- nutzt, da die grüne Welle hier nur mit mindestens Tempo 70 erreicht werden kann. Die fußläufige Überquerung der 2x3 spurigen Merianstraße an der Fußgängerinsel ist kaum mög- lich. Um die zukünftigen Bewohner der neuen GAG Miets- häuser vor Lärm zu schützen sowie einen fließenden Ver- kehr unter Beachtung der Verkehrsregeln zu ermöglichen, wird gefordert, die Errichtung eines Kreisverkehrs zu prüfen. nein siehe lfd. Nr. 1 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ebenfalls ein Schallschutz- gutachten erarbeitet, in dem sowohl die Auswirkungen der Planung auf die umgebenden Nutzungen als auch die Einwirkungen von Gewerbe- und Ver- kehrslärm auf das Plangebiet untersucht werden. Die sich hieraus ergeben- den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan fest- gesetzt. 3.2 Der Damiansweg ist in der derzeitigen Breite nicht geeignet, die zusätzlichen Fahrzeuge von 130 Einfamilienhäusern und zusätzlichen Lieferverkehr aufzunehmen. nein siehe lfd. Nr. 1 Mit zusätzlichem Lieferverkehr auf dem Damiansweg ist angesichts der an- gestrebten Wohnnutzung nicht zu rechnen. 3.3 Es wird gefordert, eine Verkehrsanbindung über die Merca- torstraße zu prüfen. teilweise siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. 3.4 Es wird die Veranlassung einer verbesserten Taktung der Buslinie sowie einer Verlängerung der S6 bis Worringen be- antragt. teilweise Im weiteren Verfahren werden die Optionen einer Verbesserung des ÖPNV- Anschlusses im Bereich des Plangebietes geprüft. Dies betrifft insbesondere die Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle im Bereich der Merianstraße/ Deliastraße. 3.5 Es wird darum gebeten, dass aus der neuen Siedlung her- aus und hinein, die Zufahrt über den Radweg parallel zur Mercatorstraße weiterhin möglich bleibt. ja siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Konzept sollen der Radweg parallel zur Merca- - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung torstraße sowie die Verbindung zum Pleißensteig unverändert bestehen bleiben. 4 4.1 Durch das Vorhaben werden wesentlich mehr Autos über den Damiansweg zur Merianstraße geführt, was zu einem schlechten Abfluss des PKW-Verkehrs führen wird. ja siehe lfd. Nr. 1 4.2 Das Argument, der Damiansweg werde nicht um die gesam- te Menge an PKW belastet, weil der Großteil des Anwohner- verkehrs der Mehrfamilienhäuser direkt in die Tiefgarage im Süden des Plangebietes geleitet wird, wird als nicht über- zeugend erachtet. Auch die Anwohner der Mehrfamilienhäu- ser nutzen das südlich des Damiansweges gelegene Teil- stück der Merianstraße. Hinzu kommen die Schulbringer, die über den Damiansweg entlang des Friedhofs zur Merian- straße gelangen wollen. Genau dort fließen die PKW der o.g. hinteren Wohngebiete über die Deliastraße ab. Die Schaf- fung einer Ampelanlage wird zur Lösung dieser Verkehrs- problematik nicht ausreichen. ja siehe lfd. Nr. 1 Die Positionierung der Tiefgarageneinfahrt gegenüber der Einmündung zur Deliastraße gemäß dem städtebaulichen Konzept wird nicht zu einer Ver- kehrsentlastung auf dem südlich an den Damiansweg anschließenden Teil- stück der Merianstraße führen, jedoch wird hierdurch zusätzliches Verkehrs- aufkommen auf dem Damiansweg in erheblichem Maße vermieden. 4.3 Es wird klargestellt, dass die Mercatorstraße keine Bundes- straße ist. Kenntnisnahme 4.4 Es wird gefordert, eine Anbindung des Plangebietes über den Kreisverkehr Mercatorstraße/ Weichselring zu prüfen. Die Anbindung hätte zum Vorteil den Rad- und Fußweg pa- rallel zur Mercatorstraße nicht zu unterbrechen und der Ver- kehr könnte sowohl nord- als auch südwärts abfließen. Wei- tere Ampelanlagen und Staus wären vermeidbar. Teilweise siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. Eine Anbindung des Plangebietes über den vorhandenen Kreisverkehr Mercatorstraße/ Weichselring ist aufgrund der hier gelegenen Wasserschutzzone II rechtlich kaum realisierbar. Zudem würde eine solche Verbindung rund 500 m zusätzliche Straße über die hier gelegenen Felder im Raum eines Landschaftsschutzgebietes erfordern. Dies würde zugleich die eigentumsrechtliche Verfügbarkeit der entsprechenden Flächen bedin- gen. Neben den Kosten für die Errichtung einer solchen Straße, kämen somit weitere Aufwendungen für die Beschaffung der Grundstücke und bodenord- nerische Maßnahmen hinzu. Aus diesen Gründen stünden Kosten und Nut- zen für eine Erschließung über den Kreisverkehr Mercatorstraße/ Weichsel- ring in keinem adäquaten Verhältnis mehr. Auch aus ökologischer und städ- tebaulicher Sicht ist eine solche Maßnahme nicht wünschenswert. 4.5 Es bestehe die Möglichkeit einer kurzen Ab- und Auffahrt über die Mercatorstraße in Höhe Pleißesteig. Teilweise siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung answeg erfolgen. 4.6 Die Ausweitung des Damiansweges sollte präzisiert werden. ja siehe lfd. Nr. 1 Der Ausbau des Damiansweges wird im weiteren Bebauungsplanverfahren konkretisiert. 4.7 Es wird sich erkundigt, ob der Spielplatz des Kindergartens für die Kinder auch außerhalb der Öffnungszeiten zugänglich sein wird. Kenntnisnahme Die Nutzung des Außengeländes der Kita unterliegt dem Betreiber. Eine mögliche Nutzung durch die Öffentlichkeit außerhalb der Öffnungszeiten ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Unmittelbar angrenzend an das Kita-Gelände wird ein großzügiger öffentlicher Spielplatz vorgesehen. 4.8 Es wird kritisiert, dass kein Parkraum für den Hol- und Bring- verkehr zur Verfügung gestellt werden soll. ja Auf dem der Kita vorgelagerten Quartiersplatz werden sechs Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr zur Verfügung gestellt. 4.9 Er wird erfragt, ob Stellplätze für die Kita-Beschäftigten be- reitgestellt werden. ja siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Konzept sollen für die Kita oberirdische Mitar- beiterstellplätze auf dem vorgelagerten Quartiersplatz geschaffen werden. Gemäß der gängigen Richtwerte für den Stellplatzbedarf sollte für Kindergär- ten ein Stellplatz je 20 bis 30 Kindern geschaffen werden. 4.10 Es wird auf die hohe Geruchsbelastung aufgrund der Kanal- situation hingewiesen. Kenntnisnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde das vorhandene Kanal- netz auf seine Kapazität zur Aufnahme weiteren Abwassers überprüft. Das vorhandene Kanalnetz ist demnach ausreichend dimensioniert, um das Schmutzwasser der zusätzlichen Wohneinheiten aufzunehmen. Aufgrund der großzügigen Dimensionierung des vorhandenen Kanalnetzes kann es zu vermehrter Geruchsbelastung kommen. Durch das geplante Vorhaben und einem erhöhten Anfallen von Schmutzwasser wird es zu regelmäßigerer Spülung des Kanalnetzes kommen. Hierdurch ist ein Rückgang der Ge- ruchsbelastung zu erwarten. Ein detailliertes Entwässerungskonzept wird im weiteren Verlauf des Bebau- ungsplanverfahrens erarbeitet. 4.11 Die bestehende Parksituation am Damiansweg ist sehr an- gespannt. ja siehe lfd. Nr. 1 4.12 Es wird auf die durch OB Reker angekündigte Verwaltungs- reform verwiesen und weitere Beteiligung, eine detailreiche- re und korrekte Information einschließlich einer Darstellung der Verkehrsanalysen und deren Auswertung gefordert. ja siehe lfd. Nr. 2.6 - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4.13 Das Bauprojekt und die Konzeptionierung werden prinzipiell befürwortet. Fraglich erscheint die Geschosshöhe, die die gegenüberliegenden Geschosse am Damiansweg/ Ecke Deliastraße um jeweils ein Geschoss übertreffen. Es wird sich zudem nach der Farbe der Fassaden und weiteren De- tails zu den geplanten Gebäuden erkundigt. Kenntnisnahme Das städtebauliche Konzept sieht eine moderate Dichte vor. Für die Mehr- familienhäuser sind in der Regel drei bis vier Vollgeschosse vorgesehen. Die Höhe der baulichen Anlagen orientiert sich somit weitgehend an der unmit- telbaren Umgebung. Als städtebaulicher Akzent und zur Schaffung eines abwechslungsreichen, ansprechenden städtebaulichen Erscheinungsbildes mit hohem Wiedererkennungswert wird an zwei Stellen eine fünfgeschossige Bebauung zugelassen. Durch die höhere Ausbildung der Bebauung entlang des südlichen Randes des Plangebietes wird auch das Ziel verfolgt, eine lärmschützende Wirkung gegenüber der Merianstraße auszubilden. Derzeit wird geprüft, ob die die farbliche Ausgestaltung der Fassaden im Bebau- ungsplan festgesetzt werden soll. 5 5.1 Es wird ein erheblicher Wertverlust der umliegenden Be- standsimmobilien durch das Vorhaben befürchtet. nein Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Dazu zählt insbesondere auch das Eigentum der von der Planung Betroffenen und ihr Interesse, vor planbedingt erhöhten Immissionen oder sonstigen nachteiligen Auswirkun- gen der Planung verschont zu bleiben. In die Abwägung werden die Auswir- kungen eingestellt, die von der Planung ausgehen und zu einer unmittelba- ren Beeinträchtigung von Grundstücken führen können. Verkehrswertminde- rungen von Grundstücken außerhalb des Plangebiets gehören dagegen nicht zum Abwägungsmaterial. Der Verkehrswert ist nur ein Indikator für die erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Er ist von vielen Fak- toren abhängig. Der verkehrswertbestimmende Grundstücksmarkt berück- sichtigt auch solche Umstände, die von der planenden Gemeinde nicht im Rahmen der städtebaulichen Belange berücksichtigt werden können. Eine Verkehrswertminderung eines außerhalb des Plangebiets gelegenen Grund- stücks ist daher kein eigenständiger Abwägungsposten (Bundesverwal- tungsgericht, Beschluss vom 09.02.1995, ZfBR 1995, 216 ff.). Mögliche un- mittelbare Auswirkungen der Planung auf die Nachbarschaft außerhalb des Plangebiets werden durch Fachgutachten umfassend ermittelt und bewertet; die Ergebnisse werden in der Abwägung berücksichtigt. Darüber hinaus ist eine etwaige Verkehrswertminderung von Grundstücken außerhalb des Be- bauungsplangebiets nicht Gegenstand der Abwägung. 5.2 Es wird zu Bedenken gegeben, dass für die große Anzahl an Wohneinheiten zu wenige öffentliche Stellplätze zur Verfü- gung stehen. Er wird befürchtet, dass die Tiefgaragenstell- plätze nicht angenommen werden und eine chaotische Park- situation entstehen wird. teilweise siehe lfd. Nr. 1 Für Neubauten ist eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen oder Garagen für Autos und Abstellplätze für Fahrräder einzurichten. Die gesetzliche Grundla- ge hierfür regelt die Bauordnung NRW (§ 51 BauO NRW). Die Anzahl der Stellplätze richtet sich nach der Art des Gebäudes. Ein Anhaltspunkt für die - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung vorzuhaltenden Stellplätze gibt die Richtzahlenliste gemäß § 51 BauO NRW vom 1. Juni 2000. Für das Wohngebiet Damiansweg sieht die Richtzahlenlis- te einen Stellplatz je Wohneinheit vor. Gemäß dem städtebaulichen Konzept sollen zudem 15 % öffentliche Stellplätze vorgesehen werden. Um den Parkdruck im Plangebiet und der Umgebung zu entschärfen, ist es allgemei- nes Ziel der Stadt Köln, den Umweltverbund (ÖPNV sowie Fuß- und Rad- verkehr) zu stärken. In diesem Rahmen wird u.a. die Möglichkeit zur Verbes- serung des ÖPNV-Anschlusses, ggf. durch die Schaffung einer zusätzlichen Bushaltestelle an der Merianstraße geprüft. Hinsichtlich des Stellplatzangebotes in den Tiefgaragen ist anzuführen, dass die Erfahrungen in anderen Projekten i.d.R. zeigen, dass Tiefgaragenstell- plätze im Wohnungsbau sehr begehrt sind und in der Regel gemeinsam mit der jeweiligen Wohnung vermietet werden. 5.3 Eine Anbindung zur Merianstraße über die Deliastraße führt zwangsläufig zu einem Verkehrschaos. ja siehe lfd. Nr. 1 5.4 Die geplanten 4- und 5-geschossigen Bauten fügen sich nicht in den dörflichen Charakter von Weiler ein. Vielmehr würden sie den dörflichen Charakter gänzlich vernichten. nein Eine Beeinträchtigung des dörflichen Charakters der umliegenden Bebauung durch das vorliegende städtebauliche Planungskonzept wird nicht gesehen. So orientiert sich das städtebauliche Konzept mit der geplanten maximalen Geschossigkeit der Gebäude, der baulichen Dichte, den Dachformen und Gebäudetypologien an der gegenüber dem Damiansweg gelegenen Bebau- ung. Die vorhandenen Hofstrukturen werden größtenteils aufgegriffen – u.a. durch die Ausbildung eines dem denkmalgeschützten Georgshof gelegenen Quartiersplatzes. Innerhalb des Plangebietes werden neue öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Grünflächen und Spielplätze geschaffen. Durch die überwiegend viergeschossige geplante Bebauung entlang der Merianstraße am südlichen Rand des Plangebietes, wird auch das Ziel verfolgt, eine lärm- schützende Wirkung gegenüber der Merianstraße auszubilden. Als städte- baulicher Akzent und zur Schaffung eines abwechslungsreichen, anspre- chenden städtebaulichen Erscheinungsbildes mit hohem Wiedererken- nungswert wird an zwei Stellen eine fünfgeschossige Bebauung zugelassen. 5.5 Volkhoven/Weiler verfügt bereits über eine großen Anteil an öffentlich geförderten Wohnungsbau. nein Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen in Köln ist in den letzten zwei Jahrzehnten rückläufig, weil Mietpreis- und Belegungsbindungen in erheblichem Umfang auslaufen und der Neubau geförderten Wohnraums über Jahre vernachlässigt wurde. Die Stadt Köln hat es sich daher zum Ziel gesetzt, in Neubaugebieten gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell einen Anteil von mindestens 30 % der Geschossfläche für geförderten Wohnungsbau sicherzustellen. Dies entspricht dem für das hier - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung begründete Vorhaben angestrebten Wert. Der geförderte Wohnungsbau wird in den Mehrfamilienhäusern realisiert. Das Stigma, das dem staatlich geför- derten Wohnungsbau zukommt, entspricht in der Regel nicht der Realität. Schätzungen zufolge hätten nach aktueller Lage bereits 50 % der Einwohner Kölns Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Geförderter Wohn- raum zur Versorgung weiter Teile der Bevölkerung wird dementsprechend dringend benötigt. Die Stadt Köln steht an dieser Stelle in der Pflicht, einzu- greifen und ihre Steuerungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um eine zukunfts- trächtige und sozialgerechte Stadtentwicklung zu ermöglichen. 5.6 Eine Ortsrandeingrünung als Übergang zur landwirtschaftli- chen Fläche ist nicht ausreichend um dem Entwicklungsge- bot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht zu werden. nein Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet nahezu vollständig als Wohnbau- fläche dargestellt. Einzige Ausnahme bildet ein Streifen im Norden des Plan- gebietes, der als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Die Planungen sehen für den Übergang zwischen Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Fläche einen rund 30 m breiten Streifen zur Ortsrandeingrünung vor. Die Festsetzung von Gehölzpflanzungen im Bebauungsplan dient der Ergän- zung, Gliederung und ökologische Aufwertung der landwirtschaftlichen Nutz- flächen und widerspricht nicht der entsprechenden Darstellung im Flächen- nutzungsplan. Demnach ist festzustellen, dass die Aufstellung des Bebau- ungsplans „Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler“ dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht wird. 6 6.1 Es wird vorgeschlagen, auf die nördliche Grünfläche zuguns- ten einer weiteren Eigenheimbebauung zu verzichten. nein Eine wohnbauliche Nutzung der für die Ortsrandeingrünung vorgesehen Flä- che im Norden des Plangebietes ist planungsrechtlich nicht zulässig. Die Ausdehnung der Wohnbaufläche orientiert sich an der Darstellung des Flä- chennutzungsplanes. Eine Erweiterung der Wohnbebauung Richtung Nor- den würde dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB widersprechen. Die vorgesehene Ortsrandeingrünung leistet zudem einen Beitrag zur Schaf- fung wichtiger Grünstrukturen für Natur und Landschaft. 6.2 Der Damiansweg, der am Ortsfriedhof entlangführt, sollte von der Deliastraße aus wieder als Einbahnstraße geöffnet werden, damit der Gesamtverkehr aus Weiler und dem Neu- baugebiet dadurch besser abfließen kann. Teilweise siehe lfd. Nr. 1 6.3 Der Weilerweg sollte ebenfalls von der Deliastraße/ Block- straße aus als Einbahnstraße ausgewiesen werden, wiede- rum als zusätzliche Entlastungsmaßnahme für den abflie- ßenden Verkehr. Dies würde den Weilerweg durch den Ge- genverkehr um diesen Teil entlasten. Teilweise siehe lfd. Nr. 1 7 Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass eine weite- Teilweise siehe lfd. Nr. 1 - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 7.1 re Möglichkeit für den abfließenden und zufließenden Ver- kehr geschaffen wird. Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. 7.2 Es wird darum gebeten, die Parkplatzsituation intensiv zu prüfen. Zudem wird hinterfragt, ob in den Mietverträgen der GAG der Tiefgaragenstellplatz verpflichtend ist, oder ob der Tiefgaragenstellplatz zusätzlich bezahlt werden muss. teilweise siehe lfd. Nr. 1 und 5.2 Eine mögliche gemeinsame Vermietung der Tiefgaragenstellplätze mit den zugehörigen Wohnungen ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. 7.3 Die bestehende Parksituation am Damiansweg ist sehr an- gespannt. ja siehe lfd. Nr. 1 und 5.2 7.4 Es wird sich erkundigt, ob bei der Stellplatzplanung auch das Kita-Personal berücksichtigt wurde. ja siehe lfd. Nr. 4.9 7.5 Es wird gebeten zu prüfen, ob es angemessen ist, die Mehr- familienhäuser teilweise fünfstöckig zu bauen. nein siehe lfd. Nr. 4.13 und 5.4 7.6 Es wird auf die bestehenden Probleme der Geruchsbelästi- gung verwiesen. nein siehe lfd. Nr. 4.10 8 8.1 Eine Bebauung auf dem beschriebenen Grundstück ist bei Berücksichtigung der aktuellen Wohnsituation in der Stadt Köln begrüßenswert. Kenntnisnahme 8.2 Der in der Mitte des Planungsgebiets liegende Pleißesteig verbindet Weiler mit dem Fuß- und Radweg entlang der Mercatorstraße. Durch die Bebauung sollte die bestehende Verbindung nicht unterbrochen werden. ja siehe lfd. Nr. 3.5 8.3 Es wird eine Überbrückung der Mercatorstraße gemäß der ursprünglichen städtebaulichen Planung gefordert. Damit wäre über den Diemelweg eine Anbindung zur S-Bahn Stati- on Chorweiler Nord gegeben. nein Die Planungen für eine Fußgängerbrücke über die Mercatorstraße stammen aus den 70er Jahren und sollen nicht weiterverfolgt werden. Heutzutage sind die Anforderungen an eine Fußgängerbrücke, insbesondere in Bezug auf Barrierefreiheit deutlich höher. Dies bedeutet, dass die vorzusehenden Rampenlängen im Plangebiet sowie auf der gegenüberliegenden Seite in Chorweiler-Nord nicht zu realisieren wären. 9 9.1 Es wird hervorgehoben, dass das Planungsgebiet aus- schließlich über zwei Zufahrten vom Damiansweg sowie drei Stichstraßen sowie der Zufahrt zur Tiefgarage erschlossen werden soll (= externe Erschließungsnutzung, da der Dami- answeg nicht im Planungsgebiet liegt). nein siehe lfd. Nr. 1 Der Damiansweg liegt im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans und wird im Rahmen des Vorhabens ausgebaut. Gemäß dem städtebaulichen Konzept werden ebenfalls einige der Wohngebäude sowie die Kita direkt über den Damiansweg erschlossen. 9.2 Es wird darauf verwiesen, dass eine verkehrstechnische teilweise siehe lfd. Nr. 1 - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Anbindung der Mercatorstraße seitens der Planungsverant- wortlichen eindeutig ausgeschlossen wurde, da es sich um eine Bundesstraße handele. Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. 9.3 Eine externe verkehrstechnische Anbindung aus dem Süden (Abbiegerspur von der Merianstraße in das Planungsgebiet zur hinteren Erschließungsstraße) könnte eine verkehrstech- nische Entlastung darstellen. Teilweise siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. 9.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Planungen lediglich einen Bedarf von einem Stellplatz je Wohneinheit berück- sichtigen. Eine realistische Parkraumvolumenberechnung entspräche einer 1:2-Regelung. Dieser Parkraumflächen- Bedarf wurde nicht berücksichtigt und ist gemäß der Pla- nungsverantwortlichen aufgrund der im Planungsgebiet ver- bleibenden nicht bebauten Fläche nicht umsetzbar und somit ausgeschlossen. nein siehe lfd. Nr. 1 und 5.2 Sofern sich im Plangebiet Einzelhandel ansiedeln sollte, ist hierfür eine aus- reichende Anzahl an Stellplätzen im Rahmen des Baugenehmigungsverfah- rens nachzuweisen. 9.5 Eine eindeutige Zu- und Ausfahrtsregelung zu den geplanten 130 Stellplätzen und deren Lage innerhalb der Reihenhaus- bebauung sowie 260 Tiefgaragenplätzen und die Platzierung der Tiefgarage ist in der Planungsskizze nicht erkennbar. Kenntnisnahme Die Stellplätze für die Einfamilienhäuser werden, wie im städtebaulichen Planungskonzept dargestellt, auf dem eigenen Grundstück bzw. in kurzer Entfernung platziert und über die öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen erschlossen. Gemäß dem städtebaulichen Planungskonzept ist für den Ge- schosswohnungsbau eine gemeinsame Tiefgarage vorgesehen, die über eine zentrale Zufahrt erschlossen wird und auf kurzem Weg an den Dami- answeg, gegenüber der Deliastraße angebunden ist. 9.6 Die bestehende Parksituation am Damiansweg ist sehr an- gespannt. ja siehe lfd. Nr. 1 9.7 Durch das Vorhaben entstehen folgende verkehrstechnische Brennpunkte: Kreuzungsbereich Deliastraße Fußgängerüberquerung/ Ampelanlage Abbiegespur Damiansweg Zufahrt zur Tiefgarage am Damiansweg Zufahrtsregelung zu den Müllsammelplätzen in der Reihenhaus-Siedlung Zufahrtsregelung zu den Müllbehältern in der Mehr- familienhaus-Siedlung und im Besonderen des Müll- sammelplatzes neben der Ecke am Damiansweg Teilweise siehe lfd. Nr. 1 Zur Gewährleistungen des Verkehrsflusses sowie der Verkehrssicherheit gehen mit dem Vorhaben Maßnahmen zum Ausbau der Verkehrsinfrastruk- tur einher. Gemäß dem städtebaulichen Planungskonzept ist es vorgesehen, dass die Müllbehälter an den Tagen der Abholung durch die Bewohner auf die hierfür vorgesehenen Stellflächen am öffentlichen Straßenraum platziert werden. Demnach wäre eine Einfahrt der Müllfahrzeuge in die privaten Stichstraßen nicht erforderlich. 9.8 Durch den geplanten Zuzug von ca. 1.200 Personen erge- Kenntnisnahme Die Kosten für Ver- und Entsorgung der künftigen Bewohner werden durch - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ben sich zusätzliche Auswirkungen und Belastungen, welche durch die Stadt Köln und deren angeschlossenen städti- schen Unternehmen kontinuierlich umgesetzt werden müs- sen. Diese Kosten werden vermutlich weitergereicht werden (Gebührenbescheide). die entsprechenden Einnahmen aus den hierfür fälligen Gebühren finanziert. 9.9 Mit dem geplanten Zuzug von 1.200 Personen (davon ca. 400 Kinder) haben die Planungsverantwortlichen auch die Pflicht übernommen, die Verkehrssicherheit für Kinder zu gewährleisten; d.h. Sicherstellung einer eindeutigen und ausreichenden Wegführung. ja siehe lfd. Nr. 1 Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch die Umsetzung des Vorha- bens ist nicht zu erwarten. 9.10 Es wird auf die bestehenden Probleme der Geruchsbelästi- gung verwiesen. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 4.10 9.11 Es wird darauf hingewiesen, dass in dem im Rahmen der Veranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegten Flyer der Damiansweg Köln-Chorweiler zuge- ordnet wird und es wird sich besorgt darüber geäußert, dass der Stadtteil Chorweiler bis zum Damiansweg ausgeweitet wird. Es wird davon ausgegangen, dass die Umsetzung des geplanten Vorhabens voraussetzt, dass das Planungsgebiet aus baurechtlichen Gründen dem Stadtteil Chorweiler zuge- ordnet werden muss, da eine 5-geschossige Bebauung im Stadtteil in Volkhoven/ Weiler im Wasserschutzgebiet IIIA ausgeschlossen ist. nein Der Damiansweg befindet sich im Stadtteil Volkhoven/ Weiler, welcher dem Stadtbezirk Chorweiler zugeordnet ist. Im Rahmen des Vorhabens ist keine administrative Neuordnung vorgesehen. Die bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeiten sind zudem unabhängig von der jeweiligen Zugehörigkeit zum Stadtteil oder Stadtbezirk. Ebenso besteht keinerlei Zusammenhang zwi- schen der administrativen Gliederung des Stadtgebietes und der Lage von Wasserschutzgebieten. siehe lfd. Nr. 4.13 und 5.4 9.12 Das Vorhaben unter dem "Deckmantel eines städtebaulichen Konzeptes für dringend benötigten Wohnraum nach dem Kooperativen Baulandmodell" dient ausschließlich dem Inte- resse der Investoren nein In Köln besteht eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Dem- gegenüber steht ein sehr geringes Potenzial noch verfügbarer Flächenreser- ven. Das Mietpreisniveau in der Wachstumsregion Köln bewegt sich im in- terkommunalen Vergleich auf hohem Niveau. Für viele Haushalte ist es mitt- lerweile nicht mehr möglich, eine adäquate, bezahlbare Wohnung zu finden. Um der angespannten Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt zu begeg- nen, ist die Schaffung von neuem Wohnraum dringendes Ziel der Stadtent- wicklung. Neben der vorrangigen Wiedernutzbarmachung brach gefallener Flächen wird hierfür die Neuinanspruchnahme bisher unbebauter Flächen unvermeidbar sein. Die Stadt Köln steht an dieser Stelle in der Pflicht, ihre Steuerungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um eine zukunftsträchtige und sozialgerechte Stadtentwicklung zu ermöglichen. Das Plangebiet stellt sich aufgrund seiner gut erschlossenen Lage und der soliden infrastrukturellen Ausstattung in der Umgebung als gut geeignet für den Wohnungsbau dar. Im - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Flächennutzungsplan ist das Plangebiet nahezu vollständig als Wohnbauflä- che dargestellt. Demnach ist festzustellen, dass die Aufstellung des Bebau- ungsplans „Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler“ dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht wird (siehe lfd. Nr. 5.6). Das prämierte städtebauliche Planungskonzept sieht eine ansprechende Bebauung mit moderater Dichte und großzügigen Grünflächen und Kinder- spiel-Möglichkeiten vor. Zudem wird mit dem Vorhaben der Ausbau des Damiansweges, einschließlich der Schaffung eines Dorfplatzes gegenüber dem denkmalgeschützten Georgshof einhergehen. Nicht zuletzt profitiert auch die umliegende Bevölkerung von der Errichtung einer Kita im Stadtteil. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensqualität im umliegenden Be- reich von Volkhoven/ Weiler ist daher nicht zu erwarten. Eine einseitige Inte- ressenvertretung der Investoren kann daher nicht nachvollzogen werden. 9.13 Es wird ein erheblicher Wertverlust der umliegenden Be- standsimmobilien durch das Vorhaben befürchtet. nein siehe lfd. Nr. 5.1 9.14 Bei der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche des Pla- nungsgebietes handelt es sich nicht um Brachland, sondern um qualitativ hochwertigen „Lösboden“. Kenntnisnahme Zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfes der Stadt Köln ist in Teilen auch die Inanspruchnahme hochwertiger Böden unvermeidbar. Die Flächeninan- spruchnahme zugunsten einer wohnbaulichen Entwicklung wurde bereits durch die entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan vorbereitet. siehe lfd. Nr. 9.12 9.15 Es wird erfragt, warum eine andere Erschließung als jene über den Damiansweg nicht möglich ist und befürchtet eine Verlagerung der Erschließungskosten. Es wird darauf ver- wiesen, dass die ausschließliche Erschließung des Pla- nungsgebietes unter Nutzung des Damiansweges nicht Be- standteil der Beschlussfassung und folglich auch nicht zwin- gend vorgeschrieben ist. Teilweise siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. Die Kosten zur Erschließung des Plangebietes werden durch die Investorinnen getragen. Es sollen entsprechende vertragliche Re- gelungen zur Kostenübernahme durch die Investorinnen abgeschlossen werden. Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses hat der Stadtentwicklungsaus- schuss der Stadt Köln das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Verwaltung von den zu- ständigen politischen Gremien beauftragt, auf der Grundlage des städtebau- lichen Planungskonzeptes einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei zu berücksichtigen. - 13 - / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 9.16 Es wird dazu aufgerufen, dem Plankonzept die Zustimmung zu versagen, um den dörflichen Charakter von Volkhoven/ Weiler und das Wohl der Allgemeinheit zu wahren. nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 9.17 Zur Realisierung des Ziels der Deckung von sozialgeförder- tem Wohnraum wird die Verlagerung der GAG-Bebauung vorgeschlagen. nein Eventuelle Entwicklungen umliegender Potenzialflächen sind aus Sicht der Stadtverwaltung nicht als Alternative für das Vorhaben am Damiansweg sondern als zusätzlicher Baustein zur Entlastung der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt anzusehen. siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 10 10.1 Der Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung ist zu begrüßen, auch wenn durch die Vorstellung zweier Investorinnen die Vermutung aufkommt, dass es sich um ein vereinfachtes Verfahren oder einen städtebaulichen Vertrag gemäß Baugesetzbuch mit eingeschränkten Rech- ten der Öffentlichkeit handeln könnte. Kenntnisnahme Der Bebauungsplan für das Verfahren wird im Regelverfahren aufgestellt. Daher wurde die Öffentlichkeit erstmals im Rahmen der Abendveranstaltung in der Katholischen Kirche St. Katharina von Siena, Schneebergstraße 63, 50765 Köln, am 14.03.2018 beteiligt. Nach Erarbeitung des Bebauungsplan- entwurfes besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Ausle- gung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Planungen (siehe lfd. Nr. 2.6). Der Städtebauliche Vertag zwischen der Stadt und den Investorinnen dient als Instrument zur Sicherstellung der Um- setzung des Vorhabens und zur Sicherung der mit der Planung verfolgten Ziele. Hierbei kommt es zu keinem Zeitpunkt zu Einschränkungen von Rech- ten der Öffentlichkeit. 10.2 Durch die im südlichen Bereich des Plangebietes vorgese- hene Bebauung wird der an der Ostseite des Ortsteils Weiler zum größten Teil noch vorhandene ursprünglich dörfliche Charakter (First- bzw. Dachhöhen, Hofbebauung, Friedhof, relativ großzügige Grünflächen und -züge) als massiv gestört empfunden. nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 10.3 Der einzige Abfluss des fließenden Verkehrs soll über den Damiansweg ermöglicht werden, der in diesem Teil seines Straßenzugs aber ein Behindertenwohnheim und eine ge- plante Kindertagesstätte aufweist. Beide Kreuzungen Delia- straße/ Damiansweg und Damiansweg/ Merianstraße sind nicht für die Aufnahme zusätzlichen Straßenverkehrs in die- ser Größenordnung ausgerichtet. Da das Vorhaben keinen wohnortbezogenen bzw. nahversorgenden Einzelhandel vorsieht, wird befürchtet, dass daraus ein höheres Verkehrs- aufkommen resultiert. teilweise siehe lfd. Nr. 1 und 2.8 Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. 10.4 Für den ruhenden Verkehr sind für die Einfamilienhäuser Teilweise siehe lfd. Nr. 1 und 5.2 - 14 - / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung (EFH) überschlägig genauso viele Stellplätze wie EFH vor- gesehen. Es wird angemerkt, dass pro EFH mit mindestens zwei Pkw, also zwei Stellplätzen zu rechnen ist. In Bezug auf die geplante Tiefgarage wird hingewiesen, dass diese für Mietwohnungsbau keinen entlastenden Charakter haben wird. Generell wird befürchtet, dass die Anzahl an parkenden PKW´s im öffentlichen Straßenraum durch das Vorhaben stark zunehmen wird. 10.5 Die Anbindung Weilers an den öffentlichen Nahverkehr zur Vermeidung von Pkw-Verkehr ist eher als unzureichend an- zusehen. ja siehe lfd. Nr. 3.4 10.6 Es wird erfragt, warum Kreuzfeld nicht (weiter-)geplant wird und verweist darauf, dass hier bessere Verkehrsbedingun- gen vorliegen. Kenntnisnahme Die Planungen für Kreuzfeld standen seinerzeit kurz vor Satzungsbeschluss. Eine Wiederaufnahme der Planungen ist nicht ausgeschlossen. Die immen- se Nachfrage nach Wohnraum wird jedoch allein durch dieses Vorhaben nicht gedeckt werden können. Eine eventuelle Entwicklung von Kreuzfeld ist daher aus Sicht der Stadt nicht als Alternative für das Vorhaben am Dami- answeg sondern als ein zusätzlicher Baustein zur Entlastung der ange- spannten Situation auf dem Wohnungsmarkt anzusehen. siehe lfd. Nr. 1, 5.4 und 9.12 10.7 Es wird angeregt, den Geschosswohnungsbau an der Ost- seite, zur Mercatorstraße hin, anzusiedeln. Dort ist durch die Tieferlegung der Mercatorstraße und die auf ihr vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung schon eine natürliche Ge- räuschdämmung vorhanden. nein siehe lfd. Nr. 1 und 3.1 Der im Rahmen der Mehrfachbeauftragung prämierte städtebauliche Entwurf sieht bewusst als Reaktion auf die erhöhte Lärmbelastung im südlichen Ab- schnitt des Plangebietes eine Abschirmung gegenüber der Merianstraße durch eine überwiegend viergeschossige Bebauung vor. Im östlichen Be- reich des Plangebietes ist eine parallel zur Mercatorstraße verlaufende Er- schließungsstraße vorgesehen, an deren östlicher Seite Carports und Stell- plätze angeordnet werden sollen. Auf diese Weise kann ein größerer Ab- stand zwischen Wohnbebauung und Mercatorstraße entstehen. Die Wohn- gebäude können z.T. durch die gegenüberliegen Carports gegen die Lärmeinwirkungen der Mercatorstraße abgeschirmt werden. 10.8 Es wird angeregt, eine parallel zur Mercatorstraße laufende, zusätzliche verkehrliche Anbindung an den Kreisverkehr Mercatorstraße/ Weichselring vorzusehen. Teilweise siehe lfd. Nr. 1 Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. 11 Das Titelblatt des am Bürgerabend ausgeteilten Flyers der Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 9.11 - 15 - / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11.1 Stadt wirft die Fragen auf, ob das Planungsgebiet "Dami- answeg in Köln-Volkhoven/ Weiler" zum Stadtteil Chorweiler gehört. 11.2 Der Straßenzug, der im südlichen Bereich des Planungsge- bietes auf die Merianstraße stößt, heißt noch Deliastraße. An keiner Stelle kreuzt oder mündet der Damiansweg als Vor- fahrtsstraße in die Merianstraße. Kenntnisnahme 11.3 Die im Nutzungskonzept vorgestellte Zweiteilung des Plan- gebietes in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt impliziert eine gleiche Verteilung der ca. 130 Einfamilienhäu- ser und der ca. 260 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäuser auf zwei Hälften des Bebauungsgebietes. Diese suggerierte Vorstellung erweist sich jedoch beim Vergleich mit dem städ- tebaulichen Entwurf als irreführend: Während auf zwei Drittel der Fläche im Planungsgebiet die attraktiveren 130 WE für die zwei bis dreigeschossigen Einfamilienreihenhäuser vor- gesehen sind, ist für die notwendigen 260 WE in Form der mehrgeschossigen Strukturen nur ein Drittel der Fläche vor- handen. Diese unverhältnismäßig hohe Konzentration der Bebauung auf den südlichen Teil des Planungsgebietes wird kritisiert. Die geplante Verdichtung in Form der vier bis fünf- geschossigen Mehrfamilienhäuser im Süddreieck des Plan- gebietes – noch dazu gerade wegweisend am Ortseingang von Köln-Weiler – entfaltet auf die Anwohner dieses Stadt- teils eine abschreckende Wirkung. Angesichts der zu erwartenden Belastungen für die Ortsan- sässigen (Verkehrsüberlastung am Damiansweg/ an der Deliastraße, Stell- und Parkplatzverdrängungskämpfe, Ver- slumungen) ist diese südliche Verdichtung frühzeitig plane- risch zu korrigieren/ minimieren. Sie wird voraussichtlich den Wert naheliegender Anlieger- grundstücke mindern und die Lebensqualität dortiger Be- wohner in vielerlei Hinsicht schmälern. Die geplante Verdich- tung, schreibt vergangene Städtebauplanung und - ausführung fort statt ihren bekannten negativen Auswirkun- gen entgegenzusteuern. teilweise Hinsichtlich der aufgeführten Anzahl der Wohneinheiten in den beiden Teil- abschnitten des Plangebietes ist zu berücksichtigen, dass die Wohneinheiten in den Mehrfamilienhäuser im Durchschnitt deutlich geringe Wohnflächen aufweisen als die Einfamilienhäuser. Dementsprechend ist für die Mehrfami- lienhäuser auch eine geringe Anzahl an Bewohnern je Wohneinheit anzu- nehmen. Insgesamt kann davon ausgegangen werde, dass die Bewohner- dichte im Abschnitt der Mehrfamilienhausbebauung gut doppelt so hoch aus- fällt wie für den Bereich der Einfamilienhäuser. Der südliche Abschnitt des Plangebietes weist somit zwar unzweifelhaft eine höhere Bewohnerdichte als die nördlich angrenzende Einfamilienhausbebauung auf. Eine unverhältnis- mäßig hohe Konzentration der Bebauung auf den südlichen Teil des Plange- bietes ist gleichwohl im städtebaulichen Planungskonzept nicht zu erkennen. Für die Mehrfamilienhäuser ist eine moderate Höhe – entsprechend der westlich des Damiansweges angrenzenden Bebauung – von zumeist drei bis vier Geschossen – vorgesehen. Als städtebaulicher Akzent und zur Schaf- fung eines abwechslungsreichen, ansprechenden städtebaulichen Erschei- nungsbildes mit hohem Wiedererkennungswert soll an zwei Stellen eine fünfgeschossige Bebauung zugelassen werden. Das begründete Vorhaben sieht eine städtebaulich und architektonisch ansprechende Bebauung mit großzügigen Grünflächen und Kinderspiel-Möglichkeiten vor. Zudem soll mit mit dem Vorhaben der Ausbau des Damiansweges, einschließlich der Schaf- fung eines Dorfplatzes gegenüber dem denkmalgeschützten Georgshof ein- hergehen. Nicht zuletzt kann auch die umliegende Bebauung von der ge- plante Errichtung einer Kita im Stadtteil profitieren. Eine Verschlechterung des Images des Stadtteils ist daher nicht zu erwarten. Wenngleich mit dem Vorhaben die Bebauung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche einhergehen wird, profitiert die umliegende Wohnbebauung unverändert durch die Lage am Ortsrand mit unmittelbarem Zugang zu dem angrenzen- den Landschaftsschutzgebiet. Zur befürchteten Wertminderung der Bestandsbebauung (siehe lfd. Nr. 5.1). - 16 - / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Zur erwarteten Verkehrsüberlastung (siehe lfd. Nr. 1 und 2.8) und zu den Bedenken in Bezug auf die zukünftige Stell- und Parkplatzsituation (siehe lfd. Nr. 5.2). Eine sog. Verslumung durch die Implementierung des Vorha- bens im Stadtteil Volkhoven/ Weiler ist nicht zu erkennen und nicht zu erwar- ten. 11.4 Eine Verbesserung der Planung wäre zum jetzigen Zeitpunkt kostenneutral und leicht zu bewerkstelligen: Unter Beibehal- tung der ursprünglichen wohnungsbaupolitischen Zielset- zung (Schaffung von 390 Wohneinheiten) sollte eine gleich- mäßigere Verteilung der 290 Wohneinheiten „aus dem über- lasteten südlichen Drittel“ mit einhergehender Reduzierung der vier- bis fünfgeschossigen Bauwerke auf eine maximal dreigeschossige Bebauung mit Satteldach auf die übrigen zwei Drittel des Planungsgebietes erfolgen. Erfolgverspre- chend wäre dies aber nur unter der Bedingung, dass zusätz- lich zum Damiansweg eine weitere Erschließung (über die Mercator- oder Merianstraße) realisiert wird. teilweise Gemäß dem städtebaulichen Konzept wird die Höhe der Mehrfamilienhäuser im südlichen Abschnitt des Plangebietes in Bezug auf das Einfügen in die bauliche Umgebung als angemessen angesehen (siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12). Der im Rahmen der Mehrfachbeauftragung prämierte städtebauliche Entwurf sieht zudem und bewusst als Reaktion auf die erhöhte Lärmbelas- tung im südlichen Abschnitt des Plangebietes eine Abschirmung gegenüber der Merianstraße durch eine überwiegend viergeschossige Bebauung vor. Das städtebauliche Konzept sieht darüber hinaus eine Mischung unter- schiedlicher Gebäudetypologien vor, um ein ansprechendes, abwechslungs- reicheres Quartier zu schaffen und unterschiedliche Zielgruppen anzuspre- chen. siehe lfd. Nr. 1 11.5 Die geplanten 4- und 5-geschossigen Bauten fügen sich nicht in den dörflichen Charakter von Weiler ein. Die mehrgeschossige Bebauung garantiert weniger ein "le- benswertes Umfeld" mit einer „sozialverträglichen Durchmi- schung'', sondern bietet vielmehr Ansatzpunkte für "Segmen- tierung und die Entstehung von Problemvierteln". nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 Das städtebauliche Planungskonzept sieht die Schaffung eines ansprechen- den Quartiers mit einer hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie einer Mischung unterschiedlicher Bautypologien vor. Die Entstehung von Segmen- tierung und der Schaffung von Problemvierteln wird somit durch die Planung nicht begründet. 11.6 Es wird die bisherige Verkehrsplanung des Vorhabens kriti- siert. Der einzige Zu- wie Abflussverkehr zu/ aus dem ge- planten Wohngebiet über die Deliastraße und den Damians- weg wird zu einer absehbaren Überlastung führen und Ge- fahrenzonen (Behindertenheim, Kindertagesstätte; Kreuzun- gen Deliastraße/ Damiansweg und Merianstraße/ Deliastra- ße) weiter vergrößern. Die Erschließung des Plangebietes durch eine zweite Zufahrtsstraße ist zwingend notwendig. teilweise siehe lfd. Nr. 1 und 2.8 Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll die Erschließung über den Dami- answeg erfolgen. 11.7 Es wird zu Bedenken gegeben, dass für die große Anzahl an Wohneinheiten zu wenige öffentliche Stellplätze zur Verfü- gung stehen. Er wird befürchtet, dass die Tiefgaragenstell- plätze nicht angenommen werden und eine chaotische Park- teilweise siehe lfd. Nr. 1und 5.2 - 17 - / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung situation entstehen wird. 11.8 Es wird eine Neuauflage/ Wiederbelebung der „Kreuzfeld"- Planung angeregt. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 10.6 11.9 Es wird angeregt, den Geschosswohnungsbau auf geeigne- tere Flächen in der näheren Umgebung zu verlagern. nein siehe lfd. Nr. 9.17 12–15 12–15.1 Die geplanten 4- und 5-geschossigen Bauten fügen sich nicht in den dörflichen Charakter von Weiler ein. Vielmehr würden sie den dörflichen Charakter gänzlich vernichten. nein siehe lfd. Nr. 5.4 12–15.2 Die Anzahl von 260 Wohneinheiten im südlichen Abschnitt bedeutet eine Einwohnerdichte, die weit höher ist als im sonstigen Stadtteil. Hier sollte die Anzahl Wohneinheiten signifikant reduziert werden. nein siehe lfd. Nr. 11.3 12–15.3 Der südliche Teil des Plangebiets soll zu 75% aus öffentlich gefördertem Wohnraum bestehen. Das bedeutet für das ge- samte Plangebiet eine Quote von 50% der Wohneinheiten, die für Menschen mit begrenztem Einkommen vorbehalten werden. Bei dieser Planung wird das Entstehen eines Prob- lemviertels programmiert. Der Anteil an öffentlich geförder- tem Wohnraum sollte bedeutend reduziert werden. nein siehe lfd. Nr. 5.5 Gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell werden 30 % der Geschossfläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Der geför- derte Wohnungsbau wird ausschließlich in den Mehrfamilienhäusern unter- gebracht. Dementsprechend werden rund 75 % der Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert. 12–15.4 Die Zufahrt zum geplanten Wohngebiet über die Deliastraße und den Damiansweg wird zu einer Überlastung dieser Stra- ßen führen. Es ist dringend ratsam, eine weitere Zugangs- straße zu bauen. nein siehe lfd. Nr. 1 Das Verkehrsaufkommen auf dem Damiansweg wird dadurch in erheblichem Maße vermieden, dass der Großteil des Anwohnerverkehrs für die Mehrfami- lienhäuser direkt in die Tiefgarage im Süden des Plangebietes geleitet wird (siehe lfd. Nr. 2.8). 12–15.5 Es bietet sich an, eine Straße vom Kreisverkehr Mercator- straße Abfahrt Weichselring westlich der Mercatorstraße zum Plangebiet zu bauen. nein siehe lfd. Nr. 4.4 12–15.6 Sowohl der Damiansweg als auch die Straßen innerhalb des Plangebiets und die Zufahrtsstraßen sollten beidseitig mit Radwegen versehen werden. Es sind keine Einkaufsmög- lichkeiten im Plangebiet vorgesehen und kleinere Besorgun- gen könnten mit dem Fahrrad erledigt werden. Der beste- hende öffentliche asphaltierte Geh- und Radweg, der mitten durch das Plangebiet verläuft und den Damiansweg für Fuß- teilweise Die öffentlichen Verkehrsflächen im Plangebiet werden – mit Ausnahme des Damiansweges – als Mischverkehrsfläche gestaltet und verkehrsberuhigt angelegt. Eine separate Wegeführung für den Radverkehr wird daher als nicht erforderlich erachtet. Auch auf dem Damiansweg kann der Radverkehr angesichts des moderaten Verkehrsaufkommens auf dieser Strecke über den Haupt-Fahrstreifen erfolgen. Der Radweg parallel zur Mercatorstraße sowie die Verbindung zum Pleißensteig werden unverändert bestehen blei- - 18 - / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung gänger und Radfahrer mit dem Geh- und Radweg entlang der Mercatorstraße verbindet, muss unbedingt erhalten blei- ben. Die Bevölkerung von Volkhoven/ Weiler sollte weiterhin motiviert sein, zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. ben. 12–15.7 Tiefgaragenparkplätze werden bei Mietwohnungen, insbe- sondere bei öffentlich gefördertem Wohnraum, nicht ange- nommen. Die Anzahl geplanter Parkplätze wird als nicht aus- reichend erachtet. nein siehe lfd. Nr. 5.2 12–15.8 Es wird eine Wiederbelebung der „Kreuzfeld"-Planung ange- regt. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 10.6 16 16.1 Die geplanten 4- und 5-geschossigen Bauten fügen sich nicht in den dörflichen Charakter von Weiler ein. Vielmehr würden sie den dörflichen Charakter gänzlich vernichten. nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 16.2 Die für die Bebauung vorgesehene Fläche wird für deutlich zu klein gehalten und es wird erfragt, ob der Bedarf für eine derart große Ausweisung von Bauland untersucht worden ist. nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 16.3 Die geplante Bebauung wird als zu massiv erachtet. Sie wird durch die zahlreichen oberirdischen Bauten zu dicht und passt so nicht in den Ortsteil. nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 16.4 Das Erfordernis des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden hat in der Planung keine Beachtung gefunden. nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 Gemäß dem Ziel eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sieht das Konzept eine moderate bauliche Dichte, etwa entsprechend jener in der Um- gebung vor. Aufgrund seiner Lage kann das Plangebiet gemäß dem städte- baulichen Planungskonzept z.T. direkt über die vorhandene Verkehrsinfra- struktur erschlossen werden. Somit kann die Inanspruchnahme von bisher unversiegeltem Boden für neue Verkehrsflächen in einem angemessenen Verhältnis zur geplanten wohnbaulichen Nutzung gehalten werden. Ebenfalls ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan nahezu vollständig als Wohnbau- fläche dargestellt. Demnach ist festzustellen, dass die Aufstellung des Be- bauungsplans „Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler“ dem Entwicklungs- gebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB gerecht wird. Der Belang des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden hat bereits bei der Aufstellung bzw. Ände- rung des Flächennutzungsplans Berücksichtigung gefunden. - 19 - / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 16.5 Er wird erfragt, ob die Hochwassersituation bzw. der soge- nannte „Jahrhundertregen“ berücksichtigt wurde und es wird in Frage gestellt, ob die vorhandenen Kanäle eine solch ext- reme Zunahme verkraften können. ja siehe lfd. Nr. 4.10 16.6 Es wird sich erkundigt, ob die Nachfolgelasten des Vorha- bens ermittelt wurden und die Übernahme dieser Kosten durch den Investor vertraglich abgesichert wurde. teilweise siehe lfd. Nr. 9.15 Die Übernahme der Folgekosten ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungs- plans. 16.7 Die Planung berücksichtigt offensichtlich nur die Interessen des Investors. Der Gemeinde bringt sie nur Lasten und keine erkennbaren Vorteile. Besonders im Hinblick auf den Emis- sionsschutz. Es kommt zu signifikanten Erhöhungen der Emissionswerte. Es sind erhebliche Auswirkungen auf Men- schen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt zu erwarten. Fraglich ist, ob die nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Boden und Entwässerung ausgeglichen werden können. Durch den hier vorliegenden Bebauungsplan werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um in Weiler eine erhebliche Erhöhung der Emissionen, in Bezug auf Lärm, Verkehr und Staub zuzustimmen. Das ist auf Grund der un- mittelbaren Nachbarschaft nicht hinnehmbar. teilweise siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 Der Vorwurf, durch die Planungen würden einseitig die Interessen des Inves- tors verfolgt, wird zurückgewiesen. So stellt das Vorhaben vorwiegend einen Beitrag Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in der Stadt Köln dar. Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 A b- satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nu m- mer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die umweltrelevanten Auswirkungen der Planungen werden im Rahmen mehrerer Fachgutachten überprüft und darstellt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. 16.8 Es wird auf eine Verschärfung der Parkplatzsituation verwie- sen Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 1 und 5.2 17 17.1 Es bestehen große Bedenken bzgl. der vorgesehenen Be- bauungsdichte. Durch diese wird ein erhöhtes Konfliktpoten- zial hervorgerufen. nein siehe lfd. Nr. 4.13, 5.4 und 9.12 17.2 Es wird darauf hingewiesen, dass 20 bis 25 % Besucher- stellplätze zu wenig sind. nein siehe lfd. Nr. 5.2 17.3 Es wird auf das hohe Müllaufkommen im Straßenraum an der Ecke Damiansweg/ Deliastraße hingewiesen und be- fürchtet, dass sich die Müllproblematik durch das geplante Vorhaben vergrößern wird. Kenntnisnahme Die Gefahr einer Zunahme des Müllaufkommens im öffentlichen Straßen- raum aufgrund des Vorhabens wird nicht gesehen. Die Erfahrung zeigt, dass es durch die Umsetzung von Wohnbauprojekten in der Regel nicht zu einem erhöhten Verschmutzungsgrad der umliegenden Straßen kommt. 17.4 Es wird auf die hohe Geruchsbelastung aufgrund der Kanal- situation hingewiesen. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 4.10 17.5 Es wird eine Überbrückung der Mercatorstraße gemäß der nein siehe lfd. Nr. 8.3 - 20 - / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ursprünglichen städtebaulichen Planung gefordert. 18 18.1 Das Plangebiet wird für das Vorhaben als ungeeignet be- trachtet, sofern sich die Verkehrssituation nicht durch Ein- richten eines weiteren Zugangs im Norden entschärfen lässt. nein siehe lfd. Nr. 2.8 18.2 Es wird zu Bedenken gegeben, dass für die große Anzahl an Wohneinheiten zu wenige öffentliche Stellplätze zur Verfü- gung stehen. nein siehe lfd. Nr. 2.8 und 5.2 18.3 Es wird eine Überbrückung der Mercatorstraße gemäß der ursprünglichen städtebaulichen Planung gefordert. nein siehe lfd. Nr. 8.3 18.4 Die geplanten 4- und 5-geschossigen Bauten fügen sich nicht in den dörflichen Charakter von Weiler ein. Vielmehr würden sie den dörflichen Charakter gänzlich vernichten. nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 18.5 Es wird auf die hohe Geruchsbelastung aufgrund der Kanal- situation hingewiesen. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 4.10 18.6 Es wird eine verbindliche Aussage zur Übernahme der Er- schließungskosten gefordert und klargestellt, dass die An- wohner ohnehin durch das Vorhaben schon unter einem Wertverlust zu leiden hätten. ja siehe lfd. Nr. 9.15 und 5.1 19 19.1 Mit der Bebauung würde der dörfliche Charakter vollends entfallen. Die Pferde, die gegenüber der Zollverwaltung be- heimatet sind, verlieren ihre Heimat. Rund um die Felder gibt es derzeit eine Menge Spaziergänger. Die Felder werden auch dazu genutzt Hunde auszuführen. Es handelt sich da- bei um eine der letzten freien Flächen die Volkhoven/ Weiler noch zu bieten hat. nein siehe lfd. Nr. 5.4 und 9.12 19.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Geruchsbelästigung aufgrund der bestehenden Kanalsituation unerträglich ist und hinterfragt, ob der Kanal die Abwässer der geplanten Wohn- bebauung zusätzlich aufnehmen kann. nein siehe lfd. Nr. 4.10 19.3 Es wird eine Verkehrsüberlastung des Damiansweges durch das Vorhaben vermutet sowie das Erschließungskonzept in Frage gestellt. teilweise siehe lfd. Nr. 1 und 2.8 19.4 Ein Stellplatz je Wohneinheit zzgl. 25% Besucherstellplätze sind nicht ausreichend. Die bestehende Parksituation am nein siehe lfd. Nr.1 und 5.2 und 9.4 - 21 - / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Damiansweg ist bereits sehr angespannt. Außerdem muss genug Parkraum für Anlieferungen bereitgestellt werden. 19.5 Es wird befürchtet, dass ein neuer Stadtteil entsteht, der seelenlos aus dem Boden gestampft wird. Gerade die Kinder aus den 130 Einfamilienhäusern werden eingezwängt zwi- schen die am meisten befahrenen Straßen des Stadtbezirks Chorweilers, die Merianstraße und die Mercatorstraße. Es herrscht ein reger Verkehr in der Regel von 6:30 h bis 23 Uhr. Es werden keine Spielflächen vorhanden sein. teilweise siehe lfd. Nr. 5.4, 9.12 und 11.3 Ein besonderes Augenmerk wurde beim städtebaulichen Entwurf auf die Freiraumqualität im Plangebiet gelegt. So soll als besonderer städtebaulicher Akzent das Plangebiet in nord-südlicher Richtung eine begrünte Freirau- machse einschließlich eines großzügigen Spielplatzes durchlaufen. Die In- nenhöfe der Geschosswohnungsbauten sollen durch erdgeschossbezogene Mietergärten und Kleinkinderspielflächen gestaltet werden. Die zu Hofstruk- turen zusammengefassten Einfamilienhäuser sollen in der Mitte einen Ge- meinschaftsplatz mit schmalen Erschließungswegen entlang der Hausgärten erhalten. Im Bereich der Kita, gegenüber dem denkmalgeschützten Georgs- hof soll ein Quartiersplatz geschaffen werden. Die städtebauliche Planung bereiten somit die Entstehung eines lebendigen, lebenswerten Quartiers mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität vor. Hinsichtlich der Lage an den stark befahrenen Hauptstraßen ist auszuführen, dass die Mehrfamilienhäuser Richtung Süden einen klaren Abschluss des Baugebietes und eine Abschirmung gegen die von der Merianstraße ausge- hende Lärmeinwirkung bilden sollen. Die offene Seite der Blöcke ist jeweils zum Endpunkt der zentralen Freiraumachse ausgerichtet. Im östlichen Teil des Plangebietes ist eine parallel zur Mercatorstraße verlaufende Erschlie- ßungsstraße vorgesehen, an deren östlicher Seite jeweils im Wechsel Gara- gen, Carports, Müllaufstellflächen und kleinere Grünflächen platziert werden. Auf diese Weise kann das Plangebiet optisch und akustisch gegen die Mer- catorstraße und die Merianstraße abgeschirmt werden. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können somit gewährleistet werden. 19.6 Durch Kindergärten entsteht Lärm. Die Anwohner werden durch das An- und Abfahren der Autos tagtäglich belästigt. Über dem Damiansweg befindet sich eine Flugschneise. ja siehe lfd. Nr. 1 und 3.1 19.7 Bei einer Bauzeit von fast zwei Jahren werden die Anwohner erheblich mit Baustellenlärm belästigt. nein siehe lfd. Nr. 2.7 19.8 Es wird auf das hohe Müllaufkommen im Straßenraum Damiansweg hingewiesen und befürchtet, dass sich die Müllproblematik durch das Vorhaben vergrößert wird. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 17.3 19.9 Es wird in Frage gestellt, ob die Ansiedlung der Kita unmit- nein Gemäß dem städtebaulichen Planungskonzept wird kein nennenswertes - 22 - / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung telbar gegenüber dem Georgshof erforderlich ist. Da in die- sem Gebäude psychisch kranke Menschen untergebracht sind. Konfliktpotenzial durch das Gegenüber der Kita mit den im Georgshof unter- gebrachten Wohngruppen für psychisch kranke Menschen gesehen. Die Freiflächen der Kita sollen in Richtung Osten, zu der begrünten Freirau- machse hin orientiert werden, sodass eine Konfrontation dieser beiden Nut- zung nicht gegeben sein wird. 19.10 Es wird unterstellt, dass die Umsetzung des Vorhabens aus reiner Profitgier erfolgt. nein siehe lfd. Nr. 9.12 19.11 Eine fünfgeschossige Bauweise ist in Weiler ungeeignet. nein siehe lfd. Nr. 5.4 19.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bevölkerung in Deutschland tendenziell rückläufig und der dringende Wohn- raumbedarf schwer nachvollziehbar ist. nein siehe lfd. Nr. 9.12 19.13 Es wird auf alternative und weniger problembehaftete Flä- chen für eine wohnbauliche Entwicklung verwiesen. nein siehe lfd. Nr. 9.17 19.14 Die bestehenden Häuser werden durch die dichte Bebauung an Wert verlieren. nein siehe lfd. Nr. 5.1 20 20.1 Es wird auf die Verzögerungen des Verkehrsflusses durch das geplante Vorhaben hingewiesen. Insbesondere im Be- reich Deliastraße/ Damiansweg und am Knotenpunkt Meri- anstraße (Ampelanlage) könnte es zu längeren Wartezeiten kommen. Es wird befürchtet, dass die geplante Tiefgarage in diesem Zusammenhang keine Abhilfe schaffen wird. teilweise siehe lfd. Nr. 1 20.2 Es wird die Notwendigkeit von 400 Wohneinheiten in Frage gestellt. nein siehe lfd. Nr. 9.12 20.3 Es wird die unzureichende infrastrukturelle Versorgung im Stadtteilzentrum von Weiler kritisiert. Kenntnisnahme In vielen kleineren Stadt- und Stadtteilzentren ist in den vergangenen Jahren ein deutlicher Angebotsrückgang zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf ein verändertes Einkaufsverhalten zurückzuführen. Im Rah- men der Bauleitplanung können lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleitungsbetrieben geschaffen werden. Eine unmittelbare Einflussnahme des Bebauungsplans auf die infra- strukturelle Ausstattung im Stadtteil wird jedoch nicht möglich sein. 20.4 Es wird auf das hohe Müllaufkommen im Straßenraum hin- gewiesen. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 17.3 20.5 Es wird darauf hingewiesen, den dörflichen Charakter von Volkhoven/ Weiler zu wahren. nein siehe lfd. Nr. 5.4 - 23 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 21 Das städtebauliche Planungskonzept wird befürwortet. Kenntnisnahme 22 Es wird sich nach dem Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum in den Mehrfamilienhäusern erkundigt. Kenntnisnahme siehe lfd. Nr. 12–15.3 2. Fristverspätet nach dem 23.03.2018 eingegangene Stellungnahme 23 23.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Ackerfläche nicht als Bauland ausgewiesen werden kann, da die Freifläche wegen eines regionalen Grünzuges geschützt werden muss. Pla- nungsrechtlich ist die Fläche aktuell dem Außenbereich ge- mäß § 35 BauGB zuzuordnen. nein Das Plangebiet ist im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbauflä- che dar (siehe lfd. Nr. 5.6). An der nördlichen Grenze des Plangebietes kommt es zu einer geringfügigen Überlagerung dieser im Flächennutzungs- plan dargestellten Wohnbaufläche mit dem Geltungsbereich des Land- schaftsplanes. Somit ragt auch der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler“ geringfügig in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes hinein. Gemäß § 20 LG NRW treten für diesen Bereich die Darstellungen des Landschaftsplanes mit Inkrafttreten des Bebauungsplans „Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler“ außer Kraft. Der Geltungsbereich ist nicht Bestandteil eines geschützten regionalen Grünzuges. Das Vorhaben steht somit den Zielen der übergeordneten Pla- nung sowie der Landschaftsplanung nicht entgegen. 23.2 Es wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die aufgrund der Einstufung des Plangebietes als Wasserschutzgebiet IIIA ergeben. ja Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes Weiler und grenzt im Norden an die Wasserschutzzone II an. Die Maßgaben der jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnung sind bei der Planung und Ausführung zu beachten. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Umsetzung des Vorhabens stehen die Auflagen der Wasserschutzzone nicht entgegen. 23.3 Es wird auf die von der Mercatorstraße ausgehende Lärmbe- lastung hingewiesen. Die geplante Abschirmung der Rei- henhaussiedlung mittels der parallel zur Mercatorstraße ver- laufenden Erschließungsstraße sowie die östlich hieran an- geordneten Garagen, Carports, Müllaufstellungsflächen und kleinere Grünflächen wird nicht ausreichen, um den Anforde- rungen der DIN 4109 gerecht zu werden. teilweise siehe lfd. Nr. 1 und 3.1 Stand: 09.07.2018
Anlage 1 Geltungsbereich
353 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes DamianswegLQ.|OQ9RONKRYHQ:HLOHU 0 10050 200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
8589 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 wirt ma Vorlagen-Nummer 2328/2018 Freigabedatum 06.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler Anhörung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellung- nahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ohne Einschrän- kung zustimmt. Alternative: keine Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 13.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, Josef-Lammerting-Allee 20 – 22, beabsichtigt gemeinsam mit der Dornieden Gruppe bestehend aus der Vista Reihenhaus GmbH & Co. KG und der Dornieden Generalbau GmbH mit Sitz in Mönchengladbach, Karstraße 70, ein Neubaugebiet mit circa 400 Wohneinheiten zu realisieren. Hierzu wurde durch die Investorinnen in Abstimmung mit der Stadt Köln eine Mehrfachbeauftragung mit sechs Planungsgemeinschaften aus Architekten/ Stadtplanern und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Als Siegerentwurf ging der durch die Büros Molestina (Ar- chitektur) und FSWLA (Landschaftsarchitektur) erarbeitete städtebauliche Entwurf hervor. Das Plangebiet befindet sich in Köln-Volkhoven/Weiler und liegt südlich der landwirtschaftlichen Flä- chen (Flurstück 1266, Flur 46, Gemarkung Worringen), westlich der Mercatorstraße, nördlich der Me- rianstraße sowie östlich des Damiansweges. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohn- baufläche dargestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen. Das städtebauliche Konzept sieht eine Zweiteilung des Gebietes vor. Im südlichen Abschnitt ist eine drei- bis fünfgeschossige Mehrfamilienhausbebauung (rund 260 Wohneinheiten) vorgesehen, im nördlichen Abschnitt entsteht eine Einfamilienhausbebauung mit zweigeschossigen Doppel- und Reihenhäusern (rund 130 Häu- ser). Nördlich der Einfamilienhausbebauung soll das Plangebiet durch eine Ortsrandeingrünung ab- geschlossen werden. Durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept sieht entsprechend der Vorgaben aus der Mehrfachbeauftragung eine Zweiteilung des Gebietes vor. Im südlichen Teil ist eine Mehrfamilienhausbebauung vorgesehen, im nördlichen Abschnitt entsteht eine Einfamilienhausbebauung mit unterschiedlichen Haustypen. Der Anteil an der Bruttogrundfläche liegt für beide Abschnitte bei rund 50 %, wobei rund 260 Wohneinhei- ten in den Geschosswohnungsbauten und 130 Einfamilienhäuser entstehen sollen. Im Norden wird das Gebiet durch einen Grünstreifen als Ortsrandeingrünung gefasst. Eine begrünte Freiraumachse durchläuft das Gebiet in nord-südlicher Richtung. Eine viergruppige Kita ist am Damiansweg unmittel- bar gegenüber dem Georgshof vorgesehen. In Bezug auf die städtebauliche Struktur werden die hofartigen Anordnungen der Wohngebäude west- lich des Plangebietes aufgegriffen. Die Errichtung der Mehrfamilienhäuser erfolgt zumeist in dreiseitig geschlossenen drei- bis fünfgeschossigen Blöcken, die aus mehreren 3- bzw. 4-Spännern gebildet werden. Diese bilden Richtung Süden einen klaren Abschluss des Baugebietes und eine Abschir- mung gegen die von der Merianstraße ausgehende Lärmeinwirkung. Die offene Seite der Blöcke ist jeweils zum Endpunkt der zentralen Freiraumachse ausgerichtet. Die Einfamilienhäuser in Form von Doppel- und Reihenhäusern werden zu Hofstrukturen zusammen- gefasst, von denen jeweils eine Seite an die Freiraumachse grenzt. Als städtebauliche Besonderheit entstehen auf diese Weise verkehrsfreie grüne Räume mit Hauseingängen. Als prägendes städtebauliches Element verbindet und erschließt die zentrale Freiraumachse die ein- zelnen Wohnblöcke und -höfe und schafft eine abwechslungsreiche Spiel- und Freizeitlandschaft mit Spielangeboten für unterschiedliche Generationen. Mit Ausnahme einer notwendigen Querung für die Zufahrt in das Plangebiet wird die Freiraumachse vollständig vom Pkw-Verkehr freigehalten. 3 Die Innenhöfe der Geschosswohnungsbauten werden durch erdgeschossbezogene Mietergärten und Kleinkinderspielflächen gestaltet. Die zu Hofstrukturen zusammengefassten Einfamilienhäuser haben in der Mitte einen Gemeinschaftsplatz mit schmalen Erschließungswegen entlang der Hausgärten. Die Andienung der im östlichen Bereich des Plangebietes gelegenen Gebäude erfolgt zum Teil direkt über den Damiansweg. Vom Damiansweg aus sind zwei Hauptzufahrten in das Plangebiet vorgese- hen. Im östlichen Teil ist eine parallel zur Mercatorstraße verlaufende Erschließungsstraße geplant, an deren östlicher Seite jeweils im Wechsel Garagen, Carports, Müllaufstellflächen und kleinere Grünflächen platziert werden sollen. Den südlichen Abschluss dieser Straße bildet ein Wendekreis. Diese verkehrlichen Anlagen sollen als verkehrsberuhigte, öffentliche Mischverkehrsflächen ausgebil- det werden. Hinzu kommen mehrere vom Damiansweg sowie der östlichen Erschließungsstraße ausgehende kurze private Stichstraßen. Alle Erschließungsflächen stehen uneingeschränkt für Fußgänger und Radfahrer zur Verfügung. Zusätzlich ermöglicht die zentrale Freiraumachse die Durchwegung für den nicht motorisierten Verkehr. Für Feuerwehr- und Müllfahrzeuge werden weitere Querungsmöglichkei- ten innerhalb der Freiraumachse geschaffen, um die notwendige Größe der Wendeanlage reduzieren zu können. Für den Geschosswohnungsbau ist eine gemeinsame Tiefgarage geplant, die über eine zentrale Zu- fahrt erschlossen wird und auf kurzem Weg an den Damiansweg angebunden ist. Für die Doppel- und Reihenhausbebauung werden Stellplätze jeweils auf dem Grundstück oder in kurzer Entfernung angeordnet. Öffentliche Parkplätze werden im Straßenraum geschaffen. Gemäß den Vorgaben aus dem Kooperativen Baulandmodell werden 30 % der Geschossfläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Der geförderte Wohnungsbau wird in den Mehrfamilienhäu- sern realisiert. Verfahrensablauf Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Aufstellung des Bebau- ungsplanes –Arbeitstitel: Damiansweg in Köln - Volkhoven/Weiler– beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 22.08. bis 25.09.2017 (Anlage 3) stattgefunden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Abend- veranstaltung am 14.03.2018. Die Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist als Anlage 5 beigefügt. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 23.03.2018 eingereicht werden. Es sind 22 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15.03.2018 bis zum 23.03.2018 sowie eine weitere Stellungnahme nach dem 23.03.2018 eingegangen. In der Anlage 4 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept – Arbeitstitel: Damiansweg in Köln - Volkhoven/Weiler– eingegangenen Stellungnahmen aus der früh- zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen. 4 Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept Anlage 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Be- teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB Anlage 4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öf- fentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB Anlage 5 Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Planungskonzept
275 Zeichen
FSWLA LANDSCHAFTSARCHITEKTUR GmbH FSWLA Wohnen am Damiansweg I Köln Volkhoven/Weiler Damianshof TG Ausfahrt TG Einfahrt Mercatorhof Merianhof 1:1000 Stand: 15.02.2018 Anlage 2 Arbeitstitel: Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler Städtebauliches Planungskonzept ohne Maßstab
Anlage 3 Darstellung und Bewertung; TöB 4.1
11781 Zeichen
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Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan 62547/02 –Arbeitstitel: Damiansweg in Köln-Volkhoven/Weiler– eingegangenen
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.08.17 bis zum
25.09.17 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 8 Stellungnahmen eingegangen.
Nachfolgend werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.
Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
1 Kampfmittelbeseitigungsdienst(KBD)
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Un-
terlagen liefern Hinweise auf einen konkreten Verdacht auf Kampf-
mittel. Daher wird einer Überprüfung der Militäreinrichtung des 2.
Weltkrieges (Schützenloch) empfohlen. Eine darüber hinausgehen-
de Untersuchung auf Kampfmittel ist nicht erforderlich.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese
bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Erfolgen
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird zusätz-
lich eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
ja Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan
aufgenommen.
2 Deutsche Telekom Technik GmbH
2.1 Vorhandene Leitungen
Die Verkehrswege sind so an die vorhandenen Telekommunikati-
onsleitungen anzupassen, dass diese nicht verändert oder verlegt
werden müssen.
nein Das Bebauungskonzept erfordert einen Ausbau der vor-
handenen Verkehrsflächen (Damiansweg und Pleißen-
steig). In diesem Zuge wird voraussichtlich auch eine
Anpassung der Leitungsführung vorgenommen.
Die bestehende Telekom-Leitung liegt innerhalb des
Plangebietes östlich des Damiansweges. Aufgrund der
hier gemäß städtebaulichem Konzept vorgesehenen
Bebauung wird eine Verlegung der Leitung in diesem
Bereich erforderlich werden. Ebenso ist davon auszuge-
hen, dass der unterhalb des Pleißensteiges gelegene
Leitungsabschnitt im Zuge des Ausbaus dieser Ver
Anlage 3
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
kehrsfläche umgelegt werden muss.
2.2 Berücksichtigung neuer Leitungen bei Straßenraumplanung
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende
Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,50 m für
die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vor-
zusehen.
ja Die geplanten Verkehrsflächen weisen eine ausreichen-
de Breite für alle notwendigen Ver- und Entsorgungslei-
tungen auf.
2.3 Baumpflanzungen
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über
Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen"
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Aus-
gabe 1989, zu beachten.
ja Bei der Festsetzung von Baumstandorten werden die
geplanten Leitungstrassen beachtet.
2.4 Zugänglichkeit Verkehrsflächen
Für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes ist die ungehinder-
te, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftig gewidmeten
Verkehrswege sicherzustellen.
Kenntnisnahme
2.5 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit
Nach dem Planentwurf steht die bisherige Verkehrsfläche Gemar-
kung Worringen, Flur 46, Flurstücke 37, 38 und 1018, in der sich
Telekommunikationslinien befinden, künftig nicht mehr als öffentli-
cher Verkehrsweg zur Verfügung. Für diese Flächen ist die Eintra-
gung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch
zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgen-
dem Wortlaut zu veranlassen: "Beschränkte persönliche Dienstbar-
keit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem
Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Te-
lekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschrän-
kung."
nein Gemäß städtebaulichem Konzept werden die Bereiche,
unter denen sich Leitungen der Telekom befinden über-
baut. Daher ist einer Verlegung des Leitungsabschnitts
erforderlich.
3 Stadtwerke Köln GmbH
RheinEnergie AG/Rheinische Netzgesellschaft mbH
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
3.1 Sicherung vorhandener Leitungen
Sollten im Plangebiet vorhandene Leitungen nach der Parzellierung
nicht innerhalb öffentlicher Straßenverkehrsfläche liegen, sind diese
über die Festsetzung einer "Fläche für Leitungsrecht" gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB mit einem Schutzstreifen von 3 m im Be-
bauungsplan zu sichern. Neben der planungsrechtlichen Sicherung
im Bebauungsplan ist auch eine privatrechtliche Sicherung in Form
einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit erforderlich.
ja Der vorhandene Leitungsbestand im Plangebiet außer-
halb der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen
wird über die Festsetzung von Flächen, die mit einem
Leitungsrecht zu belasten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 21
BauGB) gesichert. Diese Festsetzung zieht zwangsläufig
die Notwendigkeit zur privatrechtlichen Sicherung über
beschränkte persönliche Dienstbarkeiten mit sich.
3.2 Netzausbau
Die geplante Bebauung kann über Netzausbau mit Wasser und
Energie versorgt werden. Zur Sicherstellung des Strombedarfes der
neuen Bebauung ist zentral im Plangebiet eine Trafostation erfor-
derlich. Die Fläche sollte im Bebauungsplan als Fläche für Versor-
gungsanlagen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB festgesetzt werden
(Stellfläche von rund 3 m². Es ist zu beachten, dass die Station je-
derzeit von drei Seiten zugänglich sein muss und eine Fläche von
rund 3 m x 5 m in Richtung dieser drei Seiten nicht bebaut sein darf
(Sicherheitserfordernis).
teilweise Auf die Festsetzung von Flächen für Versorgungsanla-
gen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB wird verzichtet.
Standorte von Trafostationen können als Nebenanlagen
gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO im WA zugelassen werden.
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
3.3 Optimierung ÖPNV-Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes durch Ver-
kehrsmittel des Öffentlichen Personenverkehrs wird als unzu-
reichend bewertet. Die rund 700 Meter entfernte S-Bahn-Haltestelle
„Chorweiler Nord“ wird für nicht ausreichend gehalten, da die Mer-
catorstraße in diesem Bereich keine Querungsmöglichkeit bietet.
Ebenfalls ist aus Sicht der KVB die nahegelegene Bushaltestelle in
Weiler nicht ausreichend für die ÖPNV-Erschließung des Neubau-
gebietes. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung die
Möglichkeit prüfen soll, im Bereich der Merianstraße eine weitere
Haltstelle für die zahlreichen verkehrenden Buslinien einzurichten.
ja Die verkehrliche Erschließung des Neubaugebietes
durch Verkehrsmittel des Öffentlichen Personenverkehrs
soll optimiert werden. Im weiteren Verfahren wird die
Möglichkeit zur Schaffung einer zusätzlichen Bushalte-
stelle im Bereich Merianstraße/Deliastraße geprüft.
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
4 Stadtentwässerungsbetriebe Köln
4.1 Entwässerung
Der öffentliche Abwasserkanal DN 2100/2340 im Damiansweg kann
das anfallende Schmutzwasser und gering belastete Nieder-
schlagswasser des Plangebietes aufnehmen. Das nicht klärpflichti-
ge Niederschlagswasser ist gemäß dem Landeswassergesetz von
Grundstücken (Erstbebauung) zu versickern, sofern das Wohl der
Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung des Nie-
derschlagswassers ist im Bebauungsplan festzusetzen.
ja Für das Vorhaben wird ein Entwässerungskonzept er-
stellt. Ein entsprechender Hinweis zur Versickerung des
Niederschlagswassers wird in den Bebauungsplan auf-
genommen.
4.2 Starkregenereignisse
Es sind zur Berücksichtigung von Starkregen geeignete Maßnah-
men zur Risikovorsorge bereits in der Planung des Quartiers zu
integrieren (z.B. Wahl der Straßenführung, gezielte bzw. schadlose
Ableitung von Starkregenereignissen über Grünflächen, Rückhal-
tung von Niederschlagswasser, Notüberläufe, Objektschutz beson-
ders gefährdeter Grundstücke/ Gebäude).
ja siehe Lfd. Nr. 4.1
5 Polizeipräsidium Köln
keine Bedenken
Kenntnisnahme
6 Landwirtschaftskammer NRW
6.1 Ersatzland
Da die Flächen vom jetzigen Bewirtschafter noch zur Abweidung
mit der Rindviehherde genutzt werden, sollte bei Inanspruchnahme
dem Landwirt nach Möglichkeit eine hofnahe Fläche als Ersatz an-
geboten werden, die dann auch für die vorhandene Tierhaltung ge-
nutzt werden kann.
Kenntnisnahme Der Beschaffung von Ersatzland für den landwirtschaftli-
chen Betrieb gehört nicht zum Regelungsinhalt des Be-
bauungsplans.
6.2 Ausgleichsmaßnahmen
Da der Flächenverbrauch ein drastisches Problem für die Landwirt-
schaft darstellt, wird empfohlen, im weiteren Verfahren nach intelli-
genten, flächensparenden Lösungen bei der Erbringung des erfor-
ja Die Ermittlung des notwendigen Ausgleichs ist Bestand-
teil des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags. Die Ab-
stimmung möglicher Ausgleichflächen erfolgt mit dem
Liegenschaftsamt und dem Amt für Landschaftspflege
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
derlichen Ausgleichs zu suchen. Hier kann auch die Stiftung Rhei-
nische Kulturlandschaft behilflich sein.
und Grünflächen der Stadt Köln. Hierbei soll auch nach
flächensparenden Lösungen für den Ausgleich gesucht
werden.
7 LVR-Amt für Denkmalpflege
7.1 In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes befindet sich die
denkmalgeschützte Hofanlage Georgshof. Das städtebauliche Pla-
nungskonzept stellt insofern eine Beeinträchtigung dar, als die ur-
sprünglich landwirtschaftlich genutzte Hofanlage durch die vorge-
sehene Bebauung ihren endgültigen räumlichen Bezug zu Land-
wirtschaftsflächen verliert. Die unmittelbar im Umfeld der Hofanlage
angestrebten Baukörper wahren – ohne das grundsätzliche Prob-
lem einer Bebauung an dieser Stelle zu lösen – einen angemesse-
nen Abstand zum Baudenkmal. Die geplante Schaffung eines Quar-
tiersplatzes zwischen Hofanlage und projektierter Kindertagesstätte
ist demnach zu begrüßen. Die beabsichtigte Höhenentwicklung mit
lediglich eingeschossiger Bauweise direkt gegenüber dem Georgs-
hof wird begrüßt. Daher wird angeregt, für diese Bebauung maxi-
male Trauf- und Firsthöhen festzusetzen, welche die des Wohn-
hauses der Hofanlage nicht überschreiten.
Des Weiteren wird angeregt, den Georgshof sowie weitere im dar-
gestellten Planausschnitt befindliche Baudenkmäler- darunter die in
der Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept genannte
kath. Pfarrkirche Alt St. Cosmas und Damian – trotz ihrer Lage au-
ßerhalb des Plangebiets gemäß PlanZV zu kennzeichnen.
teilweise Der Anregung, im Bebauungsplan maximale Höhen für
die Bebauung gegenüber dem Georgshof festzusetzen,
soll gefolgt werden.
Die in der Umgebung des Plangebietes gelegenen Bau-
denkmäler werden im Rahmen der Abwägung entspre-
chend berücksichtigt. Eine Kennzeichnung der Bau-
denkmäler außerhalb des Plangebiets kann nicht erfol-
gen.
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Lfd.
Nr.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
7.2 In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes befindet sich das
Baudenkmal Heinrichshofsweg 4. Hierbei handelt es sich um eine
Hofanlage, die aus funktionalen Gründen ursprünglich eingebunden
war in Ackerland. Aufgrund der bereits existierenden Bebauung
östlich der Hofanlage, der bereits erfolgten Umnutzung der Wirt-
schaftsgebäude zu Wohnzwecken sowie der Entfernung des aktuell
zur Änderung vorgesehenen Plangebiets werden die denkmalpfle-
gerischen Bedenken gegen die Planung zurückgestellt.
Kenntnisnahme
8 IHK zu Köln
keine Bedenken, es sind keine Belange der ortsansässigen Wirt-
schaft betroffen.
Kenntnisnahme
Stand 10.07.2018
Anlage 5 Niederschrift 3.1
831 Zeichen
NIEDERSCHRIFT über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Städtebaulichen Planungskonzept .,Damiansweg in Köln-Volkhoven/ Weiler" Veranstaltungsort: Katholische Kirche St. Katharina von Siena Schneebergstraße 63 50765 Köln-Blumenberg Termin: 14.03.2018 Beginn: 19:30 Uhr Ende: 22:45 Uhr Besucher: ca. 100 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/-innen: Vorsitzender: Herr Zöllner Podium: Herr Zöllner Herr Flucht Herr Möhren Herr Molestina Herr Kläber Herr Füge Herr Göhre Niederschrift: Herr Göhre Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler Stadt Köln, Stadtplanungsamt GAG Immobilien AG, Prokurist Molestina Architekten, Geschäftsführer Vista Reihenhaus GmbH, Prokurist ISR, Geschäftsführer ISR, Projektleiter ISR, Projektleiter Anlage 5
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Schneebergstraße 63
- Wezelostraße
- Merianstraße
- Deliastraße
- Mercatorstraße
- Josef-Lammerting-Allee 20
- Damiansweg
- Weilerweg
- Weichselring
- Pleißesteig
- Diemelweg
- Fühlinger Weg
- Pariser Platz 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2328/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.08.2018
- Erstellt
- 12.07.2018 11:20