Mandari Insight

3645/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweisung Heckhofweg/Escherstraße als Fahrradstraße (Az.: 02-1600-208/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.01.2021, TOP 2.2

Anlage 2 - Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Plan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1- Anschreiben

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Eingabe

3474 Zeichen

Anregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Nippes
hier: Ausweisung Heckhofweg / Escher Straße als Fahrradstraße
Die Straße Heckhofweg / Escher Straße zwischen der Butzweilerstraße in Longerich und der Robert-
Perthel-Straße in Bilderstöckchen ist knapp 2,5 Kilometer lang.
In diesem Abschnitt ist die absolut vorherrschende Verkehrsart der Radverkehr.
Insbesondere im täglichen Berufsverkehr nutzen sehr viele Pendler:innen mit dem Rad die Strecke 
für den Weg zur Arbeit und zurück. Sie ist eine der Hauptverbindungen des Radverkehrs im 
Stadtbezirk. Es besteht eine unmittelbare Anbindung an die angrenzenden Radverkehrsanlagen in 
Longerich und in Bilderstöckchen.
An Wochenenden und Feiertagen ist der Abschnitt für viele radfahrende Kölner:innen eine sehr 
beliebte Ausflugsstrecke. Die angrenzenden Grünflächen laden zur Erholung ein.
Aktuell ist der Bereich rein für den – überwiegend nicht vorhandenen – Verkehr von Kraftfahrzeugen 
ausgelegt. Eine Temporeduzierung ist nicht angeordnet, sodass hier 50 km/h gefahren werden 
dürfen. Es ist keinerlei sichere Infrastruktur – weder ein Gehweg, noch eine Radverkehrsanlage – 
vorhanden; die wenigen Kraftfahrzeugführer:innen in dem Abschnitt fahren nicht selten deutlich mehr
als 50km/h und stellen dadurch immer wieder eine erhebliche Gefährdung auch für Radfahrer:innen 
dar.
Ungefähr in der Mitte des Abschnitts ist eine Sperre für den mehrspurigen Kraftfahrzeugverkehr 
vorhanden (Sperrschranke und Sperrpfosten). Durchgangsverkehr von mehrspurigen 
Kraftfahrzeugen ist somit nicht möglich. Zudem ist eine alternative Verkehrsführung für den 
Kraftfahrzeugverkehr bereits parallel über die Robert-Perthel-Straße sowie über die BAB 57 
vorhanden.
Für den Kraftfahrzeugverkehr ist der Abschnitt, bis auf den Anliegerverkehr auf der Seite 
Bilderstöckchen und den temporären Baustellenverkehr auf der Seite Longerich, nicht relevant.
Aktuell ist lediglich auf der Seite Bilderstöckchen ein Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge mittels 
Zeichen 260 vorhanden; Anlieger sind mittels Zusatzzeichen 1020-30 von diesem Verbot 
ausgenommen. Das bestehende Einfahrtverbot wird jedoch oft von Fahrzeugführer:innen von 
schweren Lkw missachtet. So stehen sehr häufig tagelang schwere Lkw auf der Fahrbahn und 
behindern insbesondere Radfahrer:innen.
Ich rege daher an, den benannten Abschnitt kurzfristig
 als Fahrradstraße ohne Kraftfahrzeugverkehr 
(ausgenommen: temporärer Baustellenverkehr im Teilabschnitt Longerich und Anliegerverkehr im 
Teilabschnitt Bilderstöckchen) auszuweisen.
Die vorgeschlagene Fahrradstraße würde optimal an die bestehende Radverkehrsinfrastruktur im 
Stadtbezirk Nippes anknüpfen und diese erheblich aufwerten und deutlich verbessern.
Teil dieser Anregung ist die beigefügte Anlage. Dieser kann im Detail entnommen werden, wie eine 
Ausweisung als Fahrradstraße durch die Verwaltung ohne großen Aufwand realisiert werden kann.
In Höhe der Grünflächen im Teilabschnitt in Bilderstöckchen rege ich zudem die beidseitige 
Installation von Fahrradabstellbügeln auf der Fahrbahn an (zur Verschwenkung der Fahrgasse / 
Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten) sowie um das – bereits jetzt verbotswidrige und 
behindernde – Abstellen  von Lkw nachhaltig zu unterbinden. Zudem sollte in diesem Teilabschnitt 
bis zu den Sperrpfosten hinter dem Heckhof beidseitig mindestens ein eingeschränktes Halteverbot 
(Zeichen 286) angeordnet und konsequent überwacht werden.
Köln, 16.11.2020
Anlage
Anlage 2

Anlage 3 - Plan

928 Zeichen

= m
ittige Bodenmarkierung:
© OpenStre
etMap-Mitwirkende, opendatacommons.org
Z600-3x 
(Sperrschranke) und 
Z600-60 (Sperrpfosten)
entfernen 
min
d. 3x Z600-60 
(Sperrpfosten) hinter 
Baustellenzufahrt 
anordnen*
*) be
fristet bis Ende des 
Baustellenbetriebes; danach 
unmittelbar an Einmündung 
Butzweilerstraße anordnen
Z357-50 
(Durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radverkehr)*, 
Z244.1, .2 (Fahrradstraße Beginn/Ende) und
Z1028-30 (Baustellenfahrzeuge frei)*
anordnen
*) be
fristet bis Ende des Baustellenbetriebes
Z357-50 
(Durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radverkehr),
Z244.1, .2 (Fahrradstraße Beginn/Ende),
Z1020-30 (Anlieger frei) und
Z286-xx (Eingeschränktes Halteverbot)
anordnen
Anl
age zur Anregung nach § 24 GO NRW vom 16.11.2020
Ausweisung Heckhofweg / Escher Straße als Fahrradstraße
bestehend
e Z600-60 (Sperrpfosten)
(gg
f. Anzahl verringern um Durchfahrt mit 
Fahrrädern zu erleichtern)
Anlage 3

Anlage 1- Anschreiben

728 Zeichen

Köln, 16. November 2020
Ihr Zeichen:
-
Ihre Nachricht vom:
-
Stadt Köln
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretungen
50667 Köln
per E-Mail über
Frau Diana Siebert
Bezirksbürgermeisterin, Stadtbezirk Nippes
Anregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Nippes
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegende Anregung 
„Ausweisung Heckhofweg / Escher Straße als Fahrradstraße“ 
nebst Anlage bitte ich zur Entscheidung den Bezirksvertreter:innen 
der Bezirksvertretung Nippes zuzuleiten.
Bei etwaigen Veröffentlichungen bitte ich von der Angabe 
personenbezogener Daten abzusehen.
Ich bitte um eine Eingangsbestätigung, gerne auch per E-Mail an 
xxxde .
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Anlagen
Anlage 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1960 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3645/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweisung Heckhofweg/Escherstraße als Fahrradstraße 
(Az.: 02-1600-208/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, im 
Rahmen der Sanierung des Heckhofweges eine Fahrradstraße einzurichten. Die Durchfahrtssperre 
soll neu gestaltet und die Befahrung durch Kraftfahrzeuge auf Baustellenverkehr und Anlieger be-
grenzt werden. 
 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt die Ausweisung des Heckhofweges und eines Abschnitts der Escher Straße als 
Fahrradstraße (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Für 2021 ist im Bereich Escher Straße/Heckhofweg eine Sanierung der Fahrbahn vorgesehen. In 
diesem Zusammenhang hat die Verwaltung bereits die Stärkung dieser wichtigen Radverkehrsachse 
vorgesehen. Es ist geplant, den Abschnitt wie beschrieben, zwischen Robert-Perthel-Straße und 
Butzweilerstraße als Fahrradstraße einzurichten. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin-
nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. 
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die 
hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
Anlagen 
1. Anschreiben 
2. Eingabe 
3. Plan

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.2 Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3645/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.12.2020
Erstellt
15.12.2020 15:11