3645/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweisung Heckhofweg/Escherstraße als Fahrradstraße (Az.: 02-1600-208/20)
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Anlage 2 - Eingabe
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Anregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Nippes hier: Ausweisung Heckhofweg / Escher Straße als Fahrradstraße Die Straße Heckhofweg / Escher Straße zwischen der Butzweilerstraße in Longerich und der Robert- Perthel-Straße in Bilderstöckchen ist knapp 2,5 Kilometer lang. In diesem Abschnitt ist die absolut vorherrschende Verkehrsart der Radverkehr. Insbesondere im täglichen Berufsverkehr nutzen sehr viele Pendler:innen mit dem Rad die Strecke für den Weg zur Arbeit und zurück. Sie ist eine der Hauptverbindungen des Radverkehrs im Stadtbezirk. Es besteht eine unmittelbare Anbindung an die angrenzenden Radverkehrsanlagen in Longerich und in Bilderstöckchen. An Wochenenden und Feiertagen ist der Abschnitt für viele radfahrende Kölner:innen eine sehr beliebte Ausflugsstrecke. Die angrenzenden Grünflächen laden zur Erholung ein. Aktuell ist der Bereich rein für den – überwiegend nicht vorhandenen – Verkehr von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Eine Temporeduzierung ist nicht angeordnet, sodass hier 50 km/h gefahren werden dürfen. Es ist keinerlei sichere Infrastruktur – weder ein Gehweg, noch eine Radverkehrsanlage – vorhanden; die wenigen Kraftfahrzeugführer:innen in dem Abschnitt fahren nicht selten deutlich mehr als 50km/h und stellen dadurch immer wieder eine erhebliche Gefährdung auch für Radfahrer:innen dar. Ungefähr in der Mitte des Abschnitts ist eine Sperre für den mehrspurigen Kraftfahrzeugverkehr vorhanden (Sperrschranke und Sperrpfosten). Durchgangsverkehr von mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist somit nicht möglich. Zudem ist eine alternative Verkehrsführung für den Kraftfahrzeugverkehr bereits parallel über die Robert-Perthel-Straße sowie über die BAB 57 vorhanden. Für den Kraftfahrzeugverkehr ist der Abschnitt, bis auf den Anliegerverkehr auf der Seite Bilderstöckchen und den temporären Baustellenverkehr auf der Seite Longerich, nicht relevant. Aktuell ist lediglich auf der Seite Bilderstöckchen ein Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge mittels Zeichen 260 vorhanden; Anlieger sind mittels Zusatzzeichen 1020-30 von diesem Verbot ausgenommen. Das bestehende Einfahrtverbot wird jedoch oft von Fahrzeugführer:innen von schweren Lkw missachtet. So stehen sehr häufig tagelang schwere Lkw auf der Fahrbahn und behindern insbesondere Radfahrer:innen. Ich rege daher an, den benannten Abschnitt kurzfristig als Fahrradstraße ohne Kraftfahrzeugverkehr (ausgenommen: temporärer Baustellenverkehr im Teilabschnitt Longerich und Anliegerverkehr im Teilabschnitt Bilderstöckchen) auszuweisen. Die vorgeschlagene Fahrradstraße würde optimal an die bestehende Radverkehrsinfrastruktur im Stadtbezirk Nippes anknüpfen und diese erheblich aufwerten und deutlich verbessern. Teil dieser Anregung ist die beigefügte Anlage. Dieser kann im Detail entnommen werden, wie eine Ausweisung als Fahrradstraße durch die Verwaltung ohne großen Aufwand realisiert werden kann. In Höhe der Grünflächen im Teilabschnitt in Bilderstöckchen rege ich zudem die beidseitige Installation von Fahrradabstellbügeln auf der Fahrbahn an (zur Verschwenkung der Fahrgasse / Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten) sowie um das – bereits jetzt verbotswidrige und behindernde – Abstellen von Lkw nachhaltig zu unterbinden. Zudem sollte in diesem Teilabschnitt bis zu den Sperrpfosten hinter dem Heckhof beidseitig mindestens ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) angeordnet und konsequent überwacht werden. Köln, 16.11.2020 Anlage Anlage 2
Anlage 3 - Plan
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= m ittige Bodenmarkierung: © OpenStre etMap-Mitwirkende, opendatacommons.org Z600-3x (Sperrschranke) und Z600-60 (Sperrpfosten) entfernen min d. 3x Z600-60 (Sperrpfosten) hinter Baustellenzufahrt anordnen* *) be fristet bis Ende des Baustellenbetriebes; danach unmittelbar an Einmündung Butzweilerstraße anordnen Z357-50 (Durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radverkehr)*, Z244.1, .2 (Fahrradstraße Beginn/Ende) und Z1028-30 (Baustellenfahrzeuge frei)* anordnen *) be fristet bis Ende des Baustellenbetriebes Z357-50 (Durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radverkehr), Z244.1, .2 (Fahrradstraße Beginn/Ende), Z1020-30 (Anlieger frei) und Z286-xx (Eingeschränktes Halteverbot) anordnen Anl age zur Anregung nach § 24 GO NRW vom 16.11.2020 Ausweisung Heckhofweg / Escher Straße als Fahrradstraße bestehend e Z600-60 (Sperrpfosten) (gg f. Anzahl verringern um Durchfahrt mit Fahrrädern zu erleichtern) Anlage 3
Anlage 1- Anschreiben
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Köln, 16. November 2020 Ihr Zeichen: - Ihre Nachricht vom: - Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 50667 Köln per E-Mail über Frau Diana Siebert Bezirksbürgermeisterin, Stadtbezirk Nippes Anregung nach § 24 GO NRW an die Bezirksvertretung Nippes Sehr geehrte Damen und Herren, anliegende Anregung „Ausweisung Heckhofweg / Escher Straße als Fahrradstraße“ nebst Anlage bitte ich zur Entscheidung den Bezirksvertreter:innen der Bezirksvertretung Nippes zuzuleiten. Bei etwaigen Veröffentlichungen bitte ich von der Angabe personenbezogener Daten abzusehen. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung, gerne auch per E-Mail an xxxde . Mit freundlichen Grüßen gez. Anlagen Anlage 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 3645/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ausweisung Heckhofweg/Escherstraße als Fahrradstraße (Az.: 02-1600-208/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Sanierung des Heckhofweges eine Fahrradstraße einzurichten. Die Durchfahrtssperre soll neu gestaltet und die Befahrung durch Kraftfahrzeuge auf Baustellenverkehr und Anlieger be- grenzt werden. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Ausweisung des Heckhofweges und eines Abschnitts der Escher Straße als Fahrradstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Für 2021 ist im Bereich Escher Straße/Heckhofweg eine Sanierung der Fahrbahn vorgesehen. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung bereits die Stärkung dieser wichtigen Radverkehrsachse vorgesehen. Es ist geplant, den Abschnitt wie beschrieben, zwischen Robert-Perthel-Straße und Butzweilerstraße als Fahrradstraße einzurichten. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerin- nen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 1. Anschreiben 2. Eingabe 3. Plan
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3645/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.12.2020
- Erstellt
- 15.12.2020 15:11