2641/2018
Schulwegpläne in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 10.09.2018 2641/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.09.2018 Schulwegpläne in Köln hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2018, TOP 5.2.1 Die Fraktion Die Linke bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „1. Welche Form haben Schulwegpläne in Köln und wurde hierbei der Leitfaden der Bundesanstalt für Straßenwesen zu Grunde gelegt? (Wir bitten um Darstellung anhand eines Beispiels) 2. Für welchen Anteil an Schulen (aufgeschlüsselt nach Schultypen) bestehen Schulwegpläne in Köln und in welchen Zeiträumen werden diese Schulwegpläne überarbeitet? 3. Auf welche Weise werden diese Schulwegpläne erstellt und wer ist daran beteiligt (z.B. städtische Dienststellen, Schulen, Elternvertretungen, Schülervertretungen, KVB, Verkehrsvereine, Polizei)? 4. Wie werden Schulwegpläne eingesetzt (z.B. verwaltungsintern, als Handreichung an die Schulen, für Trainings mit den Schüler*innen)? 5. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung des bisherigen Verfahrens bei der Erstellung und Ver- wendung von Schulwegplänen sieht die Verwaltung?“ Antwort der Verwaltung: Die Erstellung von Schulwegplänen ist im Land Nordrhein-Westfalen Angelegenheit der Schulen. Sie werden von der Bezirksregierung genehmigt. Die verkehrslenkenden Dienststellen können die Schu- len aber bei der Anlage dieser Pläne unterstützen. In Köln wären für 146 Grundschulen Pläne zu er- stellen und zu pflegen. Bisher existieren solche Schulwegpläne in Köln nicht. Die Verwaltung nimmt die Anfrage aber zum Anlass, durch die betroffenen Fachämter ( Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Amt für Verkehrsmanagement, Schulamt, Amt für Kinder- interessen, Ordnungsamt) Umfang und Inhalt solcher Schulwegpläne zu prüfen und bei positivem Ergebnis an die Schulen heranzutreten, um mit ihnen gemeinsam diese Pläne zu erarbeiten. Dabei werden die Erkenntnisse aus der seit Jahren erfolgreichen durchgeführten Verkehrssicherheitsarbeit in den Schulen einfließen. So führen z.B. das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und der „Arbeitskreis Sicherheit im Straßenverkehr“ - an dem Vertreter der Stadt Köln, der Polizei, der KVB und der Verkehrswacht teil- nehmen - anlässlich der Einschulung der Schulneulinge in jedem Jahr die „Elternbefragung“ durch. Diese findet an jeweils einer Schule der Kölner Stadtbezirke statt. Am ersten Schultag der Erstkläss- ler sind zwei Vertreter des Arbeitskreises vor Ort und führen mit den Eltern der Kinder ein kurzes Ge- spräch zum Thema „Schulweg“. Neben statistischen Fragen, die zum Schulweg erhoben werden, haben die Eltern die Möglichkeit, Sorgen und Verbesserungsvorschläge zum Schulweg zu äußern. Die Kritikpunkte und Anregungen werden nach der Befragung überprüft und Optimierungsmöglichkei- 2 ten untersucht. Nach den erfolgten Prüfungen erhält die Schule ein Abschlussschreiben, in dem die Vorschläge dargestellt und die Untersuchungen und geplanten Optimierungen erläutert werden. Wird Optimierungsbedarf – wie zum Beispiel die Änderung der Beleuchtung, die Markierung von Zebra- streifen, die Einrichtung von Haltverboten etc. – festgestellt, werden diese Maßnahmen möglichst kurzfristig umgesetzt. Die Elternbefragung fand in 2018 an folgenden Schulen statt: GGS und KGS Gotenring (Bezirk 1), GGS Sürther Hauptstr. (Bezirk 2), GGS Kirchweg (Bezirk 3), GGS Nußbaumer Straße (Bezirk 4), GGS Nesselrodestraße (Bezirk 5); KGS Balsaminenweg (Bezirk 6), GGS Humboldtstraße (Bezirk 7), KGS Fußfallstraße (Bezirk 8), GGS Von-Bodelschwingh-Straße (Bezirk 9). Neben dieser Verkehrssicherheitsaktion richten sich auch weitere Kampagnen unmittelbar an Schu- len. So schulte die Kooperation aus Polizei, ADAC Nordrhein und Stadt Köln im Jahr 2018 insgesamt rund 240 Schulklassen über die Gefahren im Zusammenhang mit dem „toten Winkel“. Mit einem ei- gens zur Schule gefahrenen Lkw und einer ausgelegten Folie erhalten die Kinder dabei einen aktiven Einblick, wie groß der tote Winkel ungünstigstenfalls sein kann. Vermittelt wird insbesondere, wie Zu Fuß Gehende und Radfahrende das „Unsichtbarwerden“ im toten Winkel vermeiden können. Die weiterführenden Schulen waren in diesem Jahr auch wieder zur Teilnahme am „Großen Fahrrad- quiz der Stadt Köln“ aufgerufen. Bei diesem Quiz waren insgesamt zehn Fragen zum Radverkehr richtig zu beantworten. Die Klassen, die sich hier geschlossen am Quiz beteiligten und für jede Schü- lerin oder Schüler einen ausgefüllten Quizbogen übersandten, nahmen an einer Verlosung von Geld- preisen für die Klassenkasse teil. In diesem Jahr bewarben sich acht Schulen mit insgesamt 34 Klas- sen um die Geldpreise. Eine wichtige Aufgabe kommt zudem bei der Unfallbekämpfung auch der Unfallkommission zu. Die- ses Gremium ist nicht auf dem Feld der präventiven – und damit freiwilligen – Verkehrssicherheits- kampagnen tätig, sondern untersucht Örtlichkeiten, in denen verstärktes Unfallgeschehen zu be- obachten war. Die Tätigkeit der Unfallkommission ist an einen ministeriellen Erlass gebunden. Wer- den Unfallhäufungsstellen durch die Polizei übermittelt, entscheidet die Kommission, die sich ständig aus Vertretern der Stadt Köln, der Polizei, der KVB und der Bezirksregierung zusammensetzt, über verkehrstechnische Maßnahmen in den Straßen. Der Beschluss über Maßnahmen wird dann unver- züglich umgesetzt. Die Verwaltung wird dem Ausschuss über den weiteren Verlauf unaufgefordert berichten. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2641/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.09.2018
- Erstellt
- 08.08.2018 15:28