V/0593/2016
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
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Beschlussvorlage
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V/0593/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 08.09.2016 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt dem R eit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach der Spor t- förderrichtlinie für die geplante Baumaßnahme auf der Vereinssportanlage wie folgt den bea n- tragten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Au f- wand Zuschuss bis zu vsl. Z u- schuss- entschei schei- dung Reit- und Fahr- verein MS- Sprakel Nord Dachsanierung der Vereinsanl a- ge 01.07.16 60.000 € 30.000 € 2018 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach B e- schlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportförde r- richtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über den vom Reit - und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. beantragten Baukostenzu- schuss. Vorlagen-Nr.: V/0593/2016 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 03.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0593/2016 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die vom Reit- und Fahr- verein Münster-Sprakel e. V. beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn“ dem Reit - und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. gegenüber ke i- nen Hinweis auf die Bewertung des Förderantrags. 2.4 Der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. bemüht sich eigenverantwortlich und sachb e- zogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahme zu erha l- ten. 2.5 Der Reit- und Fahrverein Münster -Sprakel e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt sich über Abwei- chungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Begründung: 1. Die Baumaßnahme Der Sportverein Reit- und Fahrverein Münster -Sprakel e. V. beantragte am 01.07.2016 einen städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Dachsanierung der Vereinsanlage (Reithalle und Stallungen), da e r die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kredit- mitteln finanzieren kann. Der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. muss kurzfristig die vorg e- nannte notwendige Baumaßnahme durchführen, da sich durch die Undichtigkeiten im Dach und das eindringende Wasser an verschiedenen Stellen großflächig Schimmel gebildet hat. B etroffen sind u. a. das Mauerwerk, die Isolierung und die Banden. Der Schimmel belastet die Atemwege der Pferde (Schul- und Voltigierpferde) und der Menschen und stellt somit e ine Gefahrenquelle dar, die schnellstmöglich beseitigt werden muss. 2. Die städtische Sportförderung Der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. kann grundsätzlich zu seinem Aufwand für die Ba u- maßnahme einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sp ortförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragt der Sportverein einen städtischen Baukostenzuschuss, darf er mit der geplanten Baumaßnahme erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung en tschieden hat. Für den Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. ist frühestens 2018 eine En tscheidung der Stadt Münster über die beantragte Sportförderung möglich. Bis dahin muss der Verein grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahme warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. 3. Das Anliegen des Sportvereins Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie hat der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. für die geplante Baumaßnahme einen Baukostenzuschuss beantragt und bis- lang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. - 3 - V/0593/2016 Der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. muss die Baumaßnahme aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung war ten zu können. Aus diesem Grunde beantragte er zeitgleich mit seinem Baukostenzuschussantrag die Genehmigung zum „förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt den Vereinsantrag zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil der Sportverein damit in die Lage versetzt wird, nach seinem Zeitplan, unabhängig vom Bera- tungsgang für den beantragten Baukostenzuschuss, aktiv zu werden. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wi rd de n Vereinsantrag später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der sp ä- teren Entscheidung zum beantragten städti schen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung dem Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahme und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielt der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ihm bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Der Reit - und Fahrverein Münster - Sprakel e. V. weiß, dass über den Zuschussantrag erst ab 2018 entschieden wird und er den Finan z- aufwand allein vorfinanzieren muss. Sofern dem Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. der „förderungsunschädliche vorzeitige Ba u- beginn“ nicht oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstehen Zei tverluste, die sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, darf der Reit- und Fahrverein Münster -Sprakel e. V. die geplante Baumaßnahme vor der Zuschussen t- scheidung beginnen. Der Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. muss in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass er die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Fö rderung zur Kenntnis genommen hat. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0593/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.07.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37