1158/2024
Sachstandsbericht zum Cash Pooling / Liquiditätsverbund
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 18.04.2024 1158/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.05.2024 Sachstandsbericht zum Cash Pooling / Liquiditätsverbund 1. Grundlagen „Cash Pooling“ und Liquiditätsverbünde Mit Mitteilung vom 23.03.2023 (Vorlage 0705/2023) hat der Rat die Einführung eines Cash Poolings bei der Stadt Köln beschlossen und die Verwaltung dazu ermächtigt, nach Einzelfall- prüfung die Einbindung von geeigneten städtischen Einrichtungen an den Cash Pool sukzes- sive vorzunehmen. Eine erste Sachstandsmitteilung erfolgte im Oktober 2023 mit Vorlage Nr. 3017/2023. Für weitergehende Erläuterungen wird auf diese Vorlagen verwiesen. Die gesetzliche Grundlage für den Cash Pool bildet § 89 Absatz 2 GO NRW in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 34-48.05.01/02 – 8/14 vom 16.12.2014. Danach kann die Stadt Köln zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kre- dite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen. In der Ausgestaltung ist die Stadt Köln grundsätzlich frei. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sind zu beachten. Gemäß 3.2 des o.g. Runderlasses kann die Stadt Köln dazu auch ein Cash Pooling durchfüh- ren. Cash Pooling (Liquiditätsverbund) bedeutet entsprechend des Runderlasses, dass die Gemeinde und ihre Einrichtungen die jeweils zur Verfügung stehende Liquidität auf einem ge- meinsamen Konto zusammenführen, um die Liquidität im Konzern zu bündeln und notwendige Kreditaufnahmen zu minimieren. Der Runderlass verwendet den Begriff „Cash Pooling“ teilweise deckungsgleich mit dem Be- griff des „Liquiditätsverbundes“. Die Stadt Köln nimmt hingegen eine Differenzierung der Be- grifflichkeiten vor, um damit unterschiedliche Möglichkeiten der Liquiditätsbündelung abzubil- den: Begrifflichkeit „Cash Pooling“ der Stadt Köln Unter dem Begriff „Cash Pooling“ versteht die Stadt Köln die Ausgestaltung, dass die Liquidi- tät der Stadt Köln im oben beschriebenen Sinne mit der Liquidität ihrer Einrichtungen auf ei- nem gemeinsamen Konto (Masterkonto) zusammengeführt wird. Es findet ein täglicher physi- scher Ausgleich der Zahlungsflüsse statt. Die Abwicklung erfolgt über eine Anwendung der Helaba und den SAP-Systemen der Stadt Köln weitgehend automatisiert. Begrifflichkeit „Liquiditätsverbund“ der Stadt Köln Unter dem Begriff „Liquiditätsverbund“ versteht die Stadt Köln demgegenüber die Möglichkeit, 2 mittels einzelvertraglicher Regelungen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Wirtschaftlich- keit bei ihren verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstigen Einrichtungen auf Ba- sis des Konzernprivilegs nach § 89 GO NRW Liquiditätskredite aufzunehmen oder zu gewäh- ren. Während die Aufnahme von Liquiditätskrediten der Stadt ein Geschäft der laufenden Ver- waltung darstellt, setzt die Gewährung von entsprechenden Krediten an Unternehmen jeweils entsprechende Beschlüsse des Rates voraus. Im Unterschied zum Cash Pooling werden beim Liquiditätsverbund wie bei Krediten üblich aufgrund einer Vereinbarung Geldbeträge für längere Zeiträume zur Verfügung gestellt und es erfolgt kein automatisiertes tägliches Clearing der Kontenstände aller Teilnehmenden. 2. Sachstandsbericht „Cash Pooling“ Im Jahr 2023 konnten bereits zwei Einrichtungen (Gürzenich-Orchester und Treuhandvermö- gen Deutzer Hafen) erfolgreich in den Cash Pool aufgenommen werden. Zum Treuhandver- mögen Deutzer Hafen wird auf die Vorlage 3017/2023 verwiesen. Der saldierte Bestand des Masterkontos betrug zum 31.12.2023 rund - 8,6 Mio. €. Für das Jahr 2024 ist die Aufnahme von mindestens zwei weiteren Einrichtungen (Gebäude- wirtschaft und Wallraf-Richartz-Museum) geplant. Die Aufnahme darüberhinausgehender Ein- richtungen wird derzeit verwaltungsintern geprüft. 3. Sachstandsbericht „Liquiditätsverbund“ Die Stadt Köln hat bisher mit vier Beteiligungen individuelle Vereinbarungen für einen Liquidi- tätsverbund abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um die Kölnmesse GmbH, die SWK GmbH, die Kliniken gGmbH sowie die Bio-Campus GmbH. Zum 31.12.2023 bezog die Stadt Köln Liquiditätskredite aus den Liquiditätsverbünden in Höhe von insgesamt rund 93 Mio. €. Zum 29.02.2024 betrug der Gesamtbestand der von der Stadt Köln in den Liquiditätsverbünden aufgenommenen Liquiditätskredite rund 172 Mio. €. Im Rahmen der bestehenden Vereinbarung mit der Kölnmesse GmbH (Vorlagen 2105/2023 und 3692/2022) hat diese die Möglichkeit, bei der Stadt Köln Liquidität aufzunehmen. Das ma- ximale Volumen der Inanspruchnahme wurde hier von 180 Mio. € auf 95 Mio. € reduziert. Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2027 befristet. Seit August 2023 erfolgte keine Inanspruch- nahme des Kreditaufnahmevolumens durch die Koelnmesse GmbH mehr. Die mit der SWK abgeschlossene Vereinbarung zur Refinanzierung von etwaigen Marginzah- lungen aus dem Einkauf von Strom- und Gaslieferungen (siehe Vorlage 4346/2022) ist zwi- schenzeitlich ausgelaufen (siehe Vorlage 3015/2023). 4. Auswirkungen des Cash Poolings und der Liquiditätsverbünde Seit der Auflage des Cash Poolings sowie der Liquiditätsverbünde konnten hieraus folgende Vorteile für die Stadt Köln und die teilnehmenden Einrichtungen generiert werden: - Stärkung der Zusammenarbeit im Konzern „Stadt Köln“ - Geringere Limit-Inanspruchnahme bei Fremdinvestoren durch die Stadt Köln - Gesicherte Anlage-/Aufnahmemöglichkeit ohne Ausschreibungsaufwand für die teil- nehmenden Einheiten - Automatisierter Prozess Insgesamt konnte aus der Nutzung des Cash Poolings und der Liquiditätsverbünde im Zeit- raum von 04/2022 bis 02/2024 im Konzernverbund ein finanzieller Mehrwert in Höhe von rund 2,5 Mio.€ erzielt werden. 3 5. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird entsprechend des Auftrages des Finanzausschusses die Prüfung und Einbindung weiterer Einrichtungen in das Cash Pooling und der Liquiditätsverbünde fortsetzen und regelmäßig berichten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1158/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.04.2024
- Erstellt
- 03.04.2024 13:28