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Beratung des Haushaltsplan-Entwurf Haushalt 2022

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2842/2021 vom 19.08.2021

Stand: Am 26.08.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 2842/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Haushaltsplan-Entwurf Haushalt 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und der sonstigen Anlagen Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt den Haushaltsplan-Entwurf für den Haushalt 2022 ein- schließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt 2022 mit seinen Anlagen in seiner Sitzung am 18.08.2021 entgegen genommen. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit- gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschlä- ge und Anregungen machen. Gemäß § 37 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsansätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Auf die Hinweise und Erläuterungen in der Vorbemerkung zum o.g. Haushaltsplan-Entwurf wird be- sonders aufmerksam gemacht. Zur Dringlichkeit Für die Beratung in den Bezirksvertretungen ist ein Zeitraum bis zum 10.09.2021 vorgesehen. Da die nächste planmäßige Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler erst am 23.09.2021 stattfindet, ist die Beratung in dieser Sitzung erforderlich.

Beratungsverlauf

  1. 26.08.2021

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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