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2842/2021

Beratung des Haushaltsplan-Entwurf Haushalt 2022

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.08.2021, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2491 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 2842/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beratung des Haushaltsplan-Entwurf Haushalt 2022 einschließlich der 
mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und der sonstigen Anlagen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt den Haushaltsplan-Entwurf für den Haushalt 2022 ein-
schließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.08.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt 2022 mit seinen Anlagen in seiner 
Sitzung am 18.08.2021 entgegen genommen. 
Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit-
gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten 
über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschlä-
ge und Anregungen machen. 
Gemäß § 37 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsansätze in 
einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. 
Auf die Hinweise und Erläuterungen in der Vorbemerkung zum o.g. Haushaltsplan-Entwurf wird be-
sonders aufmerksam gemacht. 
 
Zur Dringlichkeit 
Für die Beratung in den Bezirksvertretungen ist ein Zeitraum bis zum 10.09.2021 vorgesehen. Da die 
nächste planmäßige Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler erst am 23.09.2021 stattfindet, ist die 
Beratung in dieser Sitzung erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

26.08.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2842/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.08.2021
Erstellt
10.08.2021 14:57