4076/2022
Beantwortung der Anfrage Energiearmut im Bezirk Köln-Mülheim - Strom- und Gassperren
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5373 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 4076/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 Beantwortung der Anfrage Energiearmut im Bezirk Köln-Mülheim - Strom- und Gassperren Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim wird von der Rheinenergie AG nachfolgend beantwortet: 1. Die RheinEnergie AG informiert über ihre Beratungs- und Hilfestellungsangebote ausführ- lich auf ihrer Homepage. Wurden Kund*innen, die nicht über Internetmöglichkeiten verfügen, bislang auch schrift- lich über diese Angebote inklusive der möglichen Antragstellung hinsichtlich des 1- Millionen-Härtefallfonds informiert? Der Härtefallfonds wurde bereits Anfang August in der lokalen Berichterstattung in Zeitungen, Radio und Fernsehen bekannt gemacht. Die Medien haben darüber in Print und Online teils mehrfach berichtet, das Thema wurde auch in der Lokalzeit WDR mehrfach genannt. Vereine, Verbände und Träger Sozialer Arbeit wurden ebenfalls früh informiert und mitgenom- men. Im telefonischen wie auch im persönlichen Kontakt, ob im Kundenzentrum oder auf den vielfälti- gen Veranstaltungen bei Vereinen und Verbänden wird der Härtefallfonds durch die RheinEner- gie-Beschäftigten den Menschen näher gebracht. Die Grundprinzipien des Datenschutzes wie Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenzgebot werden von der RheinEnergie beachtet und eingehalten. Eine gezielte schriftliche Information möglicher relevanter Personen ist uns nicht möglich, da uns diese unbekannt sind. Entgegen der landläufigen Meinung wissen wir über unsere Kunden in al- ler Regel nichts, wir kennen Zählernummern, Verbräuche u.ä., haben aber keine Kenntnis über soziale Verhältnisse u.a. Das gehört auch in die Privatsphäre der Menschen. 2. Wie viele Kund*innen hat die RheinEnergie AG im Bezirk Köln-Mülheim in welchen Stadt- teilen und wie viele haben in 2021 und 2022 Gebrauch von den Beratungs-Angeboten ge- macht? Da die Erhebung oder Verarbeitung dieser Daten nicht zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gehören, liegen uns diese Erhebungen nicht vor. Ei- ne Auswertung nach Stadtteilen oder -Bezirken ebenfalls nicht. 3. Wie vielen Kund*innen konnte erfolgreich geholfen werden? Durch unsere Beratungs- und Hilfestellungsangebote konnten wir schon über 2.450 Menschen erfolgreich helfen, gemeinsam eine Lösung zu finden, damit es nicht zur einer Strom- oder Gassperrung kommt. Der Härtefallfonds der RheinEnergie AG ist als zweite Hilfsmaßnahme für die Menschen zu ver- 2 stehen. Nach den staatlichen Transferleistungen folgt der Härtefallfonds der RheinEnergie als zweite Hilfsmaßnahme zur Abmilderung finanzieller Sonderbelastungen aus der Gaspreiserhö- hung. Mit dieser Hilfsaktion für Härtefälle will die RheinEnergie eine Überbrückung bieten, bis die staat- lichen Hilfen wie die Soforthilfe ab Dezember 2022 greifen. 4. Wie viele Anträge gab es seit dem 01.10.2022 schon es hinsichtlich des Härtefallfonds aus welchen Stadtteilen im Bezirk Köln-Mülheim und sind diese identisch mit den Beratungs- suchenden? Wir verweisen auf die Antwort zur Frage 2: Entsprechende Daten liegen uns nicht vor, wir dürften sie in der Form auch nicht erheben. 5. Aus welchen Personen besteht die neutrale Schiedsstelle der RheinEnergie AG, die über Anträge entscheidet und nach welchen Kriterien entscheiden diese? Um möglichst schnell und unbürokratisch helfen zu können, hat die RheinEnergie auf die Ein- schaltung einer externen Ombudsstelle verzichtet. Die Entscheidung erfolgte auch aufgrund da- tenschutzrechtlicher Erwägungen: Die zur Fallprüfung erforderlichen Daten sind äußerst sensibel. Für die Weitergabe an externe Stellen wäre in jedem Fall eine umfassende Einwilligung der Be- troffenen in die Datenweitergabe erforderlich. Zudem können bei der Fallprüfung durch Externe diverse Rückfragen entstehen, die sich bei einer rein internen Bearbeitung vermeiden oder direkt klären lassen. Ein weiterer Grund ist: Bei der RheinEnergie verfügt man über fachkundiges und geschultes Per- sonal aus dem operativen Kundenmanagement zur Bearbeitung der Vorgänge, das sofort einge- setzt werden konnte. Somit ist eine schnelle Fallprüfung und -entscheidung direkt möglich. Durch die objektiven Prüfkriterien spielt die individuelle Persönlichkeit des Entscheiders keine Rolle. Es werden nur neutrale Fakten für die Auswahl berücksichtigt, eigene Meinungen, Emotio- nen oder Erfahrungen bleiben somit außen vor. Die objektiven Prüfkriterien sind: Ausschließlich Privat- oder Haushaltskunde für Erdgas oder Wärme der RheinEnergie im Grund- versorgungsgebiet der RheinEnergie, kein Empfang von staatlichen Transferleistungen, kein Antrag auf Erhalt derselben die eine Unterstützung von Heizkosten beinhalten, 20 % oder mehr des Haushalts-Nettoeinkommens für Energiekosten werden aufgewendet. Die Anspruchsprüfung erfolgt über eine vereinfachte Selbstauskunft mit Nachweisen zu den Ein- kommensverhältnissen. Dies können Verdienstbescheinigungen, Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide oder Elterngeldbescheide sein. Die Selbstauskunft ist einfach aufgebaut und lässt sich eigenständig ausfüllen sowie durch geeignete Nachweise ergänzen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4076/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 25.11.2022 18:34