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AN/1025/2017

Wohnungsbau – Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr.

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 04.07.2017

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 04.07.2017, TOP 1.13

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

2980 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Liegenschaftsausschusses 
Herrn Jörg Frank 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.07.2017 
 
AN/1025/2017 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 04.07.2017 
 
Wohnungsbau – Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr. 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des 
Liegenschaftsausschusses am 4. Juli 2017 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Das städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr. ist im Stadtentwicklungskonzept 
Wohnen (StEK Wohnen) als Fläche für Wohnungsbau vorgesehen. Laut Ratsbeschluss vom 
20.12.2016 erfolgte die Festlegung mit folgender Maßgabe:  
„Fläche 1.01 Innere Kanalstr. / Krefelder Str.: Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für 
Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungs-
bau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der derzeit dort 
ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Verlagerung angeboten 
werden.“   
Der Liegenschaftsausschuss hat dann am 23.03.2017 das bereits seit dem 03.03.2016 ein-
geräumte Erstandienungsrecht für dieses Grundstück zu Gunsten des Arbeiter-Samariter-
Bundes (ASB) bis zum 30.09.2017 verlängert. 
 
Die Verwaltung wird aufgrund dieses Sachstands beauftragt,  
 
a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanal Str. das 
planungsrechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau, insbesondere un-
ter Berücksichtigung der Restriktionen durch Lärmemissionen, zu ermitteln und dem 
Ausschuss darzustellen,

- 2 - 
 
b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau 
an diesem Standort erzielt werden könnte, wenn das benachbarte im Eigentum der 
Stadtwerke Köln (SWK) befindliche ca. 2.800 qm große Grundstück unter der Vo-
raussetzung einbezogen würde, dass dort die AWB ihren geplanten Betriebshof er-
richten und z.B. seitens der SWK Wohnungen geschaffen würden, 
 
c. darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung beider Grund-
stücke ergeben könnten. 
 
d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 
19.09.2017 vorzulegen und anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss mitzutei-
len. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Für eine weitere Entscheidung über das am 30.09.2017 auslaufende Erstandienungsrecht 
sowie das weitere Vorgehen ist die Darstellung der größtmöglichen Ausnutzung des o.a. 
Areals für Wohnungsbau eine wichtige Voraussetzung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Kirsten Jahn 
CDU- Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

04.07.2017 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1025/2017
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
04.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27