AN/1025/2017
Wohnungsbau – Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr.
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
2980 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.07.2017 AN/1025/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 04.07.2017 Wohnungsbau – Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr. Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 4. Juli 2017 aufzunehmen: Beschluss: Das städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr. ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) als Fläche für Wohnungsbau vorgesehen. Laut Ratsbeschluss vom 20.12.2016 erfolgte die Festlegung mit folgender Maßgabe: „Fläche 1.01 Innere Kanalstr. / Krefelder Str.: Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungs- bau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der derzeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Verlagerung angeboten werden.“ Der Liegenschaftsausschuss hat dann am 23.03.2017 das bereits seit dem 03.03.2016 ein- geräumte Erstandienungsrecht für dieses Grundstück zu Gunsten des Arbeiter-Samariter- Bundes (ASB) bis zum 30.09.2017 verlängert. Die Verwaltung wird aufgrund dieses Sachstands beauftragt, a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanal Str. das planungsrechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau, insbesondere un- ter Berücksichtigung der Restriktionen durch Lärmemissionen, zu ermitteln und dem Ausschuss darzustellen, - 2 - b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau an diesem Standort erzielt werden könnte, wenn das benachbarte im Eigentum der Stadtwerke Köln (SWK) befindliche ca. 2.800 qm große Grundstück unter der Vo- raussetzung einbezogen würde, dass dort die AWB ihren geplanten Betriebshof er- richten und z.B. seitens der SWK Wohnungen geschaffen würden, c. darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung beider Grund- stücke ergeben könnten. d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 19.09.2017 vorzulegen und anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss mitzutei- len. Begründung: Erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Für eine weitere Entscheidung über das am 30.09.2017 auslaufende Erstandienungsrecht sowie das weitere Vorgehen ist die Darstellung der größtmöglichen Ausnutzung des o.a. Areals für Wohnungsbau eine wichtige Voraussetzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Kirsten Jahn CDU- Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1025/2017
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 04.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27