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A-H/0025/2018

Förderung von Elektromobilität im Stadtbezirk -

Antrag an die BV Hiltrup 13.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 03.09.2019, TOP 7.3

Antrag A-H-0025-2018

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Stellungnahme zum Antrag A-H-0025-2018 (nicht barrierefrei)

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Antrag A-H-0025-2018

10436 Zeichen

A-H/0025/2018

’ BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN MT"

5
ERGEBEN <A: MurSTEr

Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
Fraktion in der BV Hiltrup
Windthorststr. 7

48147 Münster

Fon: 0251/89958 10
ratsfraktion@gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de

Antrag

Förderung von Elektromobilität im Stadtbezirk -
Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge

04.11.2018

Die BV Hiltrup möge beschließen:

Im Stadtbezirk Hiltrup sollen zwecks Förderung der Elektromobilität öffentlich zugängliche,
barrierefreie Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum entsprechend den
Grundsätzen der Ladesäulenverordnung (LSV) errichtet werden.

Die Verwaltung wird hierzu beauftragt, die Errichtung von öffentlichen Ladepunkten für
Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk Hiltrup zu veranlassen.

Hierzu wird die Verwaltung insbesondere beauftragt, etwaige Standorte auf ihre Machbarkeit hin
zu überprüfen, ggf. straßenverkehrsrechtliche oder bauliche Voraussetzungen zu schaffen sowie im
Rahmen eines geeigneten Verfahrens entsprechende Betreiber für die öffentlichen Ladepunkte zu
finden.

Ladepunkte (Standorte)

Hinsichtlich der Errichtung der Ladepunkte ist auf eine gleichmäßige räumliche Verteilung zur
flächendeckenden Bedarfsabdeckung zu achten. Insbesondere sollen an folgenden Örtlichkeiten
öffentliche Ladepunkte errichtet werden:

Zur primären Bedarfsdeckung sind zunächst folgende Standorte vorzusehen:

® Hiltrup-Mitte: Öffentlicher Parkplatz am Friedhof an der Ecke Patronatsstraße /
Westfalenstraße neben den Sonderparkflächen für Stadtteilautos

® Hiltrup-Ost: Öffentlicher Parkplatz am Osttor
(Am Stadion des TuS$-Hiltrup neben der Bushaltestelle „Loddenweg“)

® Berg-Fidel: Öffentlicher Parkplatz an der Sport- und Veranstaltungshalle Berg Fidel
(Am Berg Fidel, nahe der Bushaltestelle „Sporthalle Berg Fidel“

« Amelsbüren: Öffentlicher Park- und Veranstaltungsplatz
" Lailly-en-Val-Platz (Davertstraße)

Seitelvon5

BÜNDNIS 90 ,,
DIE GRÜNEN &

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Im Anschluss sind Ladepunkte zwecks flächendeckender Bedarfsdeckung insbesondere in folgenden
Bereichen anzustreben:

* Berg-Fidel: Parkfläche am Straßenrand (Parkbox oder Parkstreifen) im Bereich
Lechtenbergstraße / Hogenbergstraße

« Hiltrup-Mitte: Marktplatz (Marktallee/Moränenstraße)

Bergiusstraße nahe des Hiltruper Bahnhofs

®e Hiltrup-West: Bereich Meesenstiege / An der Alten Kirche
®e Hiltrup-Ost: Am Roggenkamp im Bereich des Nahversorgungszentrums
® Amelsbüren: Bereich Davertstraße / Am Dornbusch im Umfeld des Friedhofs

An jedem Standort soli eine Ladesäule mit mindestens zwei Ladepunkten errichtet werden,

Die Ladepunkte sind zwecks Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit im öffentlichen Verkehrsraum zu
errichten, auf gesonderten Parkplätzen oder am Fahrbahnrand in hierfür ausgewiesenen
Längsparkstreifen bzw. Parkboxen. Hilfsweise kann im Rahmen freiwilliger Kooperationen mit
privaten Grundstückseigentümern (insb. Supermärkte o.ä.) auf dortige Parkplatzflächen
ausgewichen werden, sofern der barrierefreie 24/7-Zugang zu den Ladepunkten gewährleistet wird.

Im Rahmen von Kooperationen können einzelne Ladepunkte auch durch Carsharing-Angebote
genutzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass an jeder Örtlichkeit stets auch für die Allgemeinheit
frei verfügbare, öffentliche Ladepunkte vorhanden bleiben.

Gleichzeitig ist an den Standorten die parallele Errichtung von Lademöglichkeiten für E-Bikes und
Pedelecs (Schuko-Kupplung bis 3,7kW 230VAC) anzustreben.

Betreiber

Die Betreiber der jeweiligen Ladepunkte im Rahmen eines geeigneten Verfahrens festzustellen.
Betreiber können sowohl Unternehmen der Privatwirtschaft als auch öffentliche Anbieter wie die
Stadtwerke Münster sein. Sollte sich kein Unternehmen für den Betrieb der Ladepunkte auf
freiwilliger Grundlage finden, soll die Stadt Münster zwecks Gewährleistung kommunaler
Grundinfrastruktur im Rahmen ihrer Eigenschaft als Eigentümerin der Stadtwerke Münster an diese
zwecks Errichtung und Betrieb der Ladesäulen herantreten.

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BÜNDNIS 90
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Sofern sich für Errichtung und Betrieb der Ladepunkte kein Unternehmen der Privatwirtschaft bereit
erklärt und daher an die Stadtwerke Münster herangetreten werden müsste, wäre zur Erreichung
einer kurzfristigen, primären Bedarfsdeckung und aus Kostengründen insbesondere die Errichtung
eines Normalladepunktes für Wechselstromladen mittels Typ2-Fahrzeugkupplung i.S.d. 88 2 Nr. 7,
3 Abs. 1 LSV zu prüfen.

Die potentiellen Betreiber der Ladepunkte sollen ausdrücklich auf die Möglichkeiten der
Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der
Förderprogramme progres.nrw Markteinführung - Ladeinfrastruktur! {Förderung über 50% der
zuwendungsfähigen Ausgaben bis 5.000€ pro Ladepunkt) sowie Ladeinfrastruktur für
Elektromobilität (LifE)? hingewiesen werden.

Einrichtung von Parkflächen

Die zu den jeweiligen Ladepunkten zugehörigen Parkplätze sind zwecks Vermeidung von
„Falschparkern“ eindeutig zu kennzeichnen, insbesondere durch eindeutige Beschilderung mittels
VZ 314 (Parken) oder VZ 283 (Absolutes Halteverbot) jeweils i.V.m. Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge
während des Ladevorgangs frei” sowie durch geeignete Bodenmarkierung (Parkverbots-
Schraffierung entsprechend VZ 299 oder durch flächige Farbmarkierung, beispielsweise in grüner
Farbe).

Zudem ist insbesondere für Ortsunkundige ein Hinweisschild mit Wegweiser zur Elektroladesäule
an den Zufahrtstraßen/ Parkplatzeinfahrten (Am Berg Fidel, Westfalenstraße, Osttor, Davertstraße)
zu platzieren (Parkplatzschild mit Richtungspfeil und Symbol für Elektroladesäule).

gez.

Carsten Peters
Wilfried Stein
Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

2 https!//www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_markteinfuehrung_ladeinfrastruktur/index.php
2 https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themenj/l/ladeinfrastruktur_elektromobilaet_life/index.php

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DIE GRÜNEN

MEERE CA MÜNSTER

Begründung

Sowohl auf bundes- und landespolitischer, als auch auf kommunaler Ebene hat sich die Förderung
der Elektromobilität in den vergangenen Jahren weitestgehend zu politischem Konsens entwickelt.

In Anbetracht endlicher fossiler Brennstoffe und zunehmender Belastungen für Bürgerinnen und
Bürger durch verkehrsbedingten Lärm, Stickoxide und sonstigen Schadstoffen besteht neben einer
nachhaltigen Verkehrswende zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs gleichzeitig die
Notwendigkeit der Förderung alternativer Antriebstechnologien. Die Zulassungszahlen der
vergangenen Jahre zeigen, dass die Elektromobilität in den vergangenen Jahren steigende
Wachstumsraten verzeichnet.

Zur gezielten Förderung der Elektromobilität gibt es mittlerweile sowohl im Bund (Umweltprämie
für den Kauf eines Elektrofahrzeugs) als auch im Land (Förderung zur Errichtung von öffentlichen
Ladepunkten im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw) entsprechende Förderprogramme.

Eine effektive Förderung der Elektromobilität kann allerdings nur dann gelingen, wenn auch auf
kommunaler Ebene entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Interessierte Bürgerinnen
und Bürger werden nur dann tatsächlich auf alternative Antriebskonzepte umstellen, wenn diese
Umstellung mit möglichst geringem Mehraufwand verbunden ist. Insbesondere ist hierzu eine
geeignete Ladeinfrastruktur in den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Diese öffentliche
Ladeinfrastruktur ist vordringlich für Bürgerinnen und Bürger erforderlich, die in Miet- oder
Etagenwohnungen leben und mangels eigenen Grundstücks nicht in der Lage sind, Elektrofahrzeuge
oder Plug-in-Hybride wohnortnah aufzuladen.

Es ist daher Aufgabe der Kommunalpolitik, hier gezielte Förderung zu betreiben.

Die derzeitige Ausstattung des Stadtgebiets Münsters mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ist
bislang als unzureichend zu bezeichnen. In Münster existieren im öffentlichen Verkehrsraum derzeit
10 von den Stadtwerken Münster betriebene Ladesäulen, die sich ausschließlich im Stadtbezirk
Mitte in den Bereichen Innenstadt/Hafen und Schloss/Universitätsviertel befinden. Weitere 6
öffentliche Ladesäulen im Stadtgebiet werden vom Unternehmen RWE Innogy betrieben.

Im gesamten Stadtbezirk Hiltrup existiert im öffentlich-rechtlichen Verkehrsraum bislang kein
einziger öffentlicher Ladepunkt, lediglich im Bereich Hammer Straße (Baumarkt) sowie im Bereich
Hansa-Business-Park (Tankstelle) befinden sich zwei öffentlich zugängliche, allerdings auf
Privatflächen aufgestellte Ladepunkte.

Für eine Großstadt mit mehr als 300.000 Einwohnern ist diese Versorgung mit Ladepunkten für
Elektrofahrzeuge nicht bedarfsdeckend.

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BÜNDNIS 90
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Dieser Antrag soll daher alltagstaugliche Elektromobilität abseits öffentlichkeitswirksamer
Örtlichkeiten in der Innenstadt fördern. Die Örtlichkeiten („primäre Bedarfsdeckung“) sind so
ausgewählt, dass in jedem Stadtteil des Stadtbezirks zunächst je ein Ladepunkt zur Grundversorgung
errichtet wird. Anschließend sind zur weiteren Bedarfsdeckung die sekundären Orte abzudecken,
um die Infrastruktur zu erweitern. Langfristig ist anzustreben, dass mit einer Mischung aus
öffentlichen und privaten Ladepunkten ein flächendeckendes Ladeinfrastrukturnetz geschaffen
wird.

Aufgrund der verbindlichen Vorgaben der Ladesäulenverordnung (LSV) und normierter,
standardisierter Ladetechnik stehen die Ladepunkte allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig
vom verwendeten Fahrzeugtyp zur Verfügung.

Dieser Antrag versteht sich als Ausgestaltung der allgemein anstrebten Förderung der
Elektromobilität und alternativer Antriebstechnologien für den Kraftfahrzeugverkehr sowie als
Ergänzung zum „Masterplan für eine nachhaltige Verkehrsinfrastruktur: Mobilität und Verkehr für
eine wachsende Stadt weiterentwickeln durch Vernetzung“ des Rates der Stadt Münster (Antrag A-
R/0054/2017 von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Ratsfraktion Münster und CDU Ratsfraktion Münster)
zwecks Reduktion der Belastungen der Stadt mit Lärm und Schadstoffen des motorisierten
Kraftfahrzeugverkehrs.

Kosten:
Es wird erwartet, dass die Betreiber die Kosten für Errichtung und Betrieb der Ladepunkte in eigener
Verantwortlichkeit übernehmen, ggf. unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel.

Mehraufwendungen für den städtischen Haushalt werden daher nach derzeitigem Stand nur für
erforderliche Verkehrseinrichtungen (Halteverbotsschilder, Parkflächenmarkierungen) erwartet.

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Stellungnahme zum Antrag A-H-0025-2018 (nicht barrierefrei)

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Stadt ML
Amt für Bü
66.21.0008 Becken

23.07.2020
Herr Hendricks

6509

Bezirksvertretung Hiltrup
über Herrn Stadtbaurat Denstorff \ N 9.

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL in der BV Hiltrup zur „Förderung
von Elektromobilität im Stadtbezirk — Errichtung von Ladepunkte für Elektrofahrzeu-
ge“ (A-H/0025/2018)

Hier: Antwort zum Antrag vom 04.11.2018

Die Stadt Münster bekennt sich zu den Zielen einer ökologisch, ökonomisch und sozial
nachhaltigen Entwicklung. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie und des Projektes Mas-
terplan Mobilität Münster 2035+ setzt sich die Verwaltung für eine umwelt-, klima- und flä-
chenschonende Mobilität ein. Neben der erforderlichen Reduktion des MIV-Anteils zählt hier-

zu die Förderung der Elektromobilität als eine vielversprechende alternative Antriebstechno-
logie.

Ein Wandel hin zum elektrisch'betriebenen Fahrzeug erfordert ein grundsätzliches Umden-
ken, was den Vorgang und die Organisation des Tankens bzw. Aufladens betrifft: 60 bis 85
Prozent der Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen finden im privaten Raum statt, entweder
am Wohnstandort oder am Arbeitsplatz. E-Autos werden, anders als Verbrenner-Fahrzeuge,
zumeist während des Parkvorgangs geladen. Das gezielte Anfahren einer Ladesäule zum
Zweck des Ladevorgangs, wie es beim Verbrenner-Motor mit dem Befüllen des Benzin- oder
Dieseltanks an der Tankstelle der Fall ist, spielt bei der Nutzung des E-Autos für lokale bzw.
regionale Entfernungen lediglich eine untergeordnete Rolle. Für Personengruppen, die kei-

' nerlei Möglichkeit besitzen, auf ihrem eigenen Grundstück Ladeinfrastruktur zu errichten,
sollen wiederum in den Wohnquartieren Ladesäulen auf öffentlicher Fläche entstehen.

Der Stadtbezirk Hiltrup hat mit dem Pilotprojekt Hiltrup on Demand (HoD) den Zuschlag für
ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept erhalten, welches zeitnah in die Umsetzung kommt.
“ Innerhalb des Stadtteils werden elektrisch betriebene Kleinbusse als Zubringerfahrzeuge in
. Ergänzung zu bestehenden ÖPNV-Linien verkehren. Diese E-Kleinbusse steuern zwischen
ihren Fahrten Ladestationen an. Verwaltung und Stadtwerke installieren in diesem Zusam-
menhang zeitnah Elektro-Ladesäulen an den Standorten Hiltrup-Marktallee, Hiltrup-Bahnhof,
Amelsbüren (je Stadtbezirk Hiltrup) und Kappenberger Damm (Stadtbezirk West).
Einer der beiden Ladepunkte der jeweiligen Ladesäule steht zunächst ausschließlich dem
HoD-Fahrzeug zur Verfügung. Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau öffentlicher
Ladeinfrastruktur nutzen Verwaltung und Stadtwerke die sich bietende Möglichkeit und ge-
ben den zweiten Ladepunkt samt zugeordnetem Stellplatz für das Laden von Elektrofahr-
zeugen für die Öffentlichkeit frei. Somit entstehen im Stadtbezirk Hiltrup zeitnah drei öffent-
lich zugängliche Ladepunkte. Diese werden von den Stadtwerken betrieben. Darüber hinaus
ist geplant, den P&R-Standort Hiltrup-Bahnhof auszubauen. Auf dem Areal zwischen Bergi-
usstraße und Max-Winkelmann-Straße werden im Zuge der laufenden Planung aktuell die
baulichen Voraussetzungen für bis zu acht weitere Ladepunkte geschaffen. Alle Stellplätze

oe

werden eindeutig gekennzeichnet bzw. ausgeschildert und ab ihrer Inbetriebnahme rund um
die Uhr zugänglich sein. a

Die von Ihnen vorgeschlagenen Standorte in Hiltrup-Mitte und Amelsbüren werden über die
angesprochenen Maßnahmen aus unserer Sicht zunächst hinreichend abgedeckt. Die dar-
über hinaus aufgelisteten Standorte in Hiltrup-West, Hiltrup-Ost und Berg Fidel werden im
Rahmen eines gesamtstädtischen Strategiekonzepts zur Elektromobilität geprüft. Auch das
CarSharing mit Elektrofahrzeugen als Bestandteil einer klimafreundlichen Mobilität soll in
diesem Kontext weiter vorangetrieben werden. Im Zuge des Ausbaus der Ladesäulen-
Infrastruktur prüfen Verwaltung und Stadtwerke stets ob bzw. wie finanzielle Mittel aus För-
derprogrammen von Bund und Land für die Installation von öffentlich zugänglicher Ladeinf-
rastruktur genutzt werden können.

Das gesamtstädtische Elektromobilitätskonzept wird im Zusammenhang mit dem Masterplan
i r 2035+ erarbeitet, einzelne Maßnahmen werden jedoch bereits jetzt umge-
setzt. Sobald ers konzeptionelle Ergebnisse vorliegen; werden diese der. Politik vorgestellt.

Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: Zwischenmitteilung zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (19)

  • Westfalenstraße
  • Davertstraße
  • Hogenbergstraße
  • Marktallee
  • Bergiusstraße
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Loddenweg
  • Kappenberger Damm
  • Am Berg Fidel
  • An der Alten Kirche
  • Am Roggenkamp
  • Am Dornbusch
  • Windthorststraße 7
  • Lailly-en-Val-Platz
  • Patronatsstraße
  • Moränenstraße
  • Hammer Straße
  • Meesenstiege
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
A-H/0025/2018
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
13.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37