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V/0045/2005

Bestellung von Vertreter/ innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St.

Vorlage 12.01.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2005, TOP 21.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5362 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung von Vertreter/innen der Stadt Münster in den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes 
II St. Mauritz - Altenberge 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.02.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. In den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge werden als Vertreter 
der Stadt Münster bestellt: 
 
Gruppe C (Städte und Gemeinden)  
 
Mitglieder
  Stellvertretung 
 
 1._________________ 1. ___________________ 
 
 2._________________ 2. ___________________ 
 
 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung in der Gruppe A (Erschwerer) durch eine 
Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, Frau Jutta Boothe,(Stellvertretung: Thomas Wermers) vertreten 
wird.  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 113 Abs. 2 GO NW bestellt der Rat die Vertreter der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von 
Mitgliedschaften in Organe, Beiräte oder Ausschüsse juristischer Personen oder Personenvereini-
gungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, entsandt werden. 
 
Der Unterhaltungsverband II St. Mauritz – Altenberge ist gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung des Un-
terhaltungsverbandes St. Mauritz-Altenberge vom 12.12.1995 ein Wasser- und Bodenverband im 
Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0045/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rietkötter 
Ruf: 
492 60 43 
E-Mail: 
RietkoeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Mitglieder des Verbandes sind gemäß § 5 der Satzung: 
 
a) Gruppe A (Erschwerer): 
 die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung 
der Gewässer und seiner Ufer über die bloße Beteiligung am Abflussvorgang hinaus erschwe-
ren, 
 
b) Gruppe B (Anlieger): 
 die Gewässereigentümer, die Erbbauberechtigten und Anlieger der vom Verband zu unter hal-
tenden Gewässer, 
 
c) Gruppe C (Städte und Gemeinden): 
die Städte und Gemeinden, soweit zum Gemeindebezirk gehörende Grundstücke im seitlichen 
Einzugsgebiet der in § 2 genannten und zu unterhaltenden Gewässer liegen. 
 
Der Verband hat gemäß § 9 der Satzung einen Ausschuss und einen Vorstand. Nach § 12 der 
Satzung hat der Ausschuss die ihm im Wasserverbandsgesetz zugewiesenen Aufgaben. 
Insbesondere sind dies folgende: 
 
1. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,  
 
2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Auf-
gaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik, 
 
3. Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes, 
 
4. Wahl des Schaubeauftragten, 
 
5. Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen, 
 
6. Entlastung des Vorstands, 
 
7. Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband, 
 
8. Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten, 
 
9. Festsetzung von Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern. 
 
Der Ausschuss hat gemäß § 10 der Satzung 16 Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind. Von den 
Ausschussmitgliedern entfallen auf: 
 
a) die Gruppe A = 2 Mitglieder 
 
b) die Gruppe B = 8 Mitglieder 
 
c) die Gruppe C = 6 Mitglieder 
 
Von den 6 Ausschussmitgliedern der Gruppe C entfallen 2 auf die Stadt Münster.  
 
Nach § 10 Abs. 2 der Satzung des Unterhaltungsverbandes II St. Mauritz-Altenberge werden die 
Ausschussmitglieder der Gruppe C von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich 
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung. Sie sollten hauptberuflich Landwirte sein und mit 
land- oder forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz am Verband beteiligt sein.

- 3 - 
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW muss, sofern zwei oder mehr Vertreter der Gemeinde in Bei-
räte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen 
von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, zu 
benennen sind, der Bürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder Angestell-
te/r der Gemeinde dazuzählen.  
 
Da die Verwaltung bereits durch eine Mitarbeiterin des Tiefbauamtes in der Gruppe A vertreten ist, 
können die beiden Positionen in der Gruppe C gänzlich aus dem politischen Raum benannt wer-
den. 
 
Die Bestellung der Mitglieder in der Gruppe C erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl 
gemäß § 50 Abs. 2-4 GO NW. (Höchstzahlverfahren nach d’Hondt). 
 
Einigen sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag , ist gemäß § 50 Abs. 3 Satz 
1 GO NW der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages aus-
reichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, findet eine Listenwahl nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NW statt.  
 
Die Stadt Münster wird bisher vertreten durch: 
 
1. Josef Lütke Notarp 
Auf der Laer 1 
 48157 Münster 
 
 1. Florian Steinforth 
Königsberger Str. 149 
 48157 Münster 
2. Markus Löwer 
 Julius-Leber-Str. 14 
  48151 Münster 
 2. RH Holger Wigger   
 
 
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder endet gemäß § 11 der Satzung mit Ablauf des 5. Jahres 
nach der Wahl am 31.12.2009. Bei Beendigung der Amtszeit bleiben die ausscheidenden Mitglie-
der bis zur Neuwahl des Ausschusses im Amt. 
 
 
gez. 
Dr. Tillmann

Beratungsverlauf (2)

09.02.2005 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2005 Rat
TOP 21.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Königsberger Straße 149
  • Julius-Leber-Straße 14
  • Auf der Laer 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0045/2005
Typ
Vorlage
Datum
12.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37