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2468/2020

Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 6.2.1

Anlage 3 Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek_alt

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Anlage 1 Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln

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Anlage 4 Synopse Benutzungsordnung_alt - Benutzungsordnung_neu

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Anlage 2 Rahmenbenutzungsordnung der KunstBibliothek Köln

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek_alt

10532 Zeichen

(2) Fotokopien können – je nach den Gegebenheiten in den 
Lesesälen – an Kopierern selbst angefertigt oder auf Be-
stellung der Benutzerin bzw. des Benutzers von der Kunst- 
und Museumsbibliothek angefertigt werden. Die Benutzerin 
bzw. der Benutzer trägt die dadurch entstehenden Kosten. Die 
Abgabe der Fotokopien erfolgt gegen Barzahlung des durch 
Aushang bekannt gegebenen Kopierentgelts. Die Bibliothek 
kann die Vorauszahlung des Entgelts verlangen. Eigene Foto- , 
Film- und Tonaufnahmen (analog oder digital) von 
Benutzerinnen und Benutzern im Lesesaal sind nur mit Ge-
nehmigung des Bibliothekspersonals erlaubt.  
(3) Für die Einhaltung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte 
und sonstiger Rechte Dritter beim Gebrauch dieser 
Reproduktionen sind die Benutzerinnen und Benutzer allein 
verantwortlich. 
(4) Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke (z.B. 
Reprints, Faksimileausgaben, Postkarten) bedarf einer be-
sonderen Vereinbarung, die auch die Gegenleistung be-
stimmt. Das Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht darf ohne 
Genehmigung der Bibliothek nicht auf Dritte übertragen 
werden. 
§ 12 Internet-Benutzerplätze 
(1) Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln stellt 
nach ihren Möglichkeiten Internet-Benutzerplätze für ihre 
Benutzerinnen und Benutzer für wissenschaftliche Arbeiten 
zur Verfügung. Eine Nutzung des Internets für kommerzielle 
Zwecke ist nicht gestattet. 
(2) Die Kunst- und Museumsbibliothek kann die Nutzungs-
dauer beschränken. Die Benutzerin bzw. der Benutzer hat 
keinen Anspruch auf einen bestimmten Internet-Benutzer-
platz. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie, dass der 
Internetzugang jederzeit gewährleistet ist. 
(3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, das 
Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Für Verstöße 
gegen Lizenzrechts- und Copyright-Bestimmungen haftet die 
Benutzerin bzw. der Benutzer. Für die Einhaltung des Urhe-
berrechts sind die Benutzerinnen und Benutzer allein 
verantwortlich. 
(4) Für Ausdrucke aus den PCs (Internet oder anderen 
eventuell zur Verfügung gestellten PC-Programmen) trägt die 
Benutzerin bzw. der Benutzer die Kosten. Die Bezahlung 
erfolgt in bar des durch Aushang bekannt gegebenen Entgelts. 
(5) Die Kunst- und Museumsbibliothek ist nicht verant-
wortlich für die Qualität, die Funktionsfähigkeit oder 
Virenfreiheit von abgerufenen Daten. Sie übernimmt keine 
Haftung für Schäden, die gegebenenfalls beim Export von 
Daten auf benutzereigene Datenträger entstehen. 
(6) Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für 
Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet 
entstehen (z.B. finanzielle Verluste durch Bestellungen oder 
Nutzung kostenpflichtiger Dienste, Missbrauch von 
übermittelten persönlichen Daten). 
(7) Chat-, Mail- und Faxdienste sind an den Internet-Ar-
beitsplätzen nicht gestattet.  
(8) Eine Veränderung von System- bzw. Programmpara-
metern ist nicht gestattet. Bei Verdacht von entsprechenden 
Manipulationen soll die Benutzerin bzw. der Benutzer das 
Bibliothekspersonal unverzüglich benachrichtigen. 
(9) Bei Missbrauch des Internet-Angebots kann die Benut-
zerin bzw. der Benutzer von der Nutzung der Internet-Ar-
beitsplätze ausgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche 
für schuldhaft verursachte Schäden bleiben vorbehalten. 
§ 13 Ausschluss von der Benutzung 
Verstößt eine Benutzerin oder ein Benutzer schwerwiegend 
oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungs-
ordnung sowie gegen die Anweisungen des Personals der 
Kunst- und Museumsbibliothek oder ist durch den Eintritt 
besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsver-
hältnisses unzumutbar geworden, kann die Kunst- und 
Museumsbibliothek durch schriftliche Verfügung oder 
mündliche Verfügung, die schriftlich wiederholt wird, die 
Benutzerin bzw. den Benutzer vorübergehend oder dauernd, 
teilweise oder vollständig von der Benutzung ausschließen. 
Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Ver-
pflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. 
§ 14 Ergänzung der Benutzungsordnung 
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestim-
mungen zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen. 
§ 15 Inkrafttreten 
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer 
öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in 
Kraft. 
 
Kunst- und 
Museumsbibliothek 
der Stadt Köln 
 
 
mit Bruno-Uhl-Bibliothek der  
Deutschen Gesellschaft für Photographie 
(DGPh) 
 
 
 
 
Benutzungsordnung

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 18. 04. 
2002 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 14. 07. 1994 (SGV NW 2023) folgende Be-
nutzungsordnung beschlossen: 
 
§ 1 Name, Träger, Aufgabe der Bibliothek 
Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist eine 
Einrichtung der Stadt Köln. Sie ist die wissenschaftliche 
Arbeitsbibliothek der Museen der Stadt Köln für den Bereich 
Allgemeine Kunstgeschichte und zugleich die öffentliche 
Kunstbibliothek der Stadt. 
§ 2 Benutzung 
Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Benutzung 
findet in den Lesesälen statt.  
§ 3 Benutzungsverhältnis, Zulassung zur Benutzung 
(1) Die Benutzungsordnung regelt die privatrechtliche 
Beziehung zwischen der Einrichtung und der Benutzerin bzw. 
dem Benutzer. 
(2) Die Zulassung zur Benutzung ist persönlich bei der 
jeweiligen Aufsicht in den Lesesälen zu beantragen und 
erfolgt nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen 
amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass). Mit 
der eigenhändigen Unterschrift im Benutzungsbuch erkennt 
die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die 
Benutzungsordnung an. 
Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Einverständniser-
klärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. 
§ 4 Kosten 
Die Benutzung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt 
Köln ist unentgeltlich. Kosten werden nur bei der 
Anfertigung von Kopien und PC-Ausdrucken berechnet 
sowie bei Buchbeschädigungen bzw. Buchersatz. 
§ 5 Öffnungszeiten 
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang 
bekannt gegeben. Aus betriebsbedingten Gründen kann die 
Bibliothek zeitweilig geschlossen werden. Diese Zeiten 
werden den Benutzerinnen und Benutzern – soweit möglich – 
rechtzeitig durch Aushang bekannt gemacht. 
 
§ 6 Benutzung, Bestellung 
(1) Vor jeder Benutzung trägt sich die Benutzerin / der 
Benutzer mit Namen und Adresse in das bei der Auskunft 
ausliegende Benutzungsbuch ein. Erfolgt eine Benutzung 
mehrmals an einem Tage, so genügt die einmalige Eintra-
gung. 
(2) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ermittelt die von ihr 
bzw. ihm gewünschte Literatur anhand des Kataloges und 
bestellt diese dann beim Bibliothekspersonal. Die Anzahl der 
gleichzeitig auszugebenden Bücher kann aus betriebs-
technischen Gründen begrenzt werden.  
§ 7 Allgemeine Pflichten und Haftung der Benutzerinnen und 
Benutzer 
(1) Von jeder Benutzerin bzw. jedem Benutzer wird erwartet, 
dass er andere Benutzerinnen und Benutzer nicht in ihren 
berechtigten Ansprüchen beschränkt und den Benut-
zungsbetrieb nicht behindert. Er ist verpflichtet, den Be-
stimmungen dieser Benutzungsordnung und den Anord-
nungen des Bibliothekspersonals nachzukommen. 
(2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben das Bibliotheks-
gut, die Einrichtungsgegenstände und sonstige Arbeitsmittel 
pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor jeder 
Beschädigung zu schützen. Eintragungen und Anstreichungen 
in Büchern, auch das Berichtigen von Fehlern, das Umbiegen 
und Brechen von Blättern, das gewaltsame Aufbiegen von 
Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen 
Darstellungen oder anderen Abbildungen und Plänen sind 
nicht gestattet. 
(3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, die 
empfangenen Werke, sonstigen Arbeitsmittel oder Ge-
genstände der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und sie vor 
Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen 
Veränderungen zu bewahren. Anstreichungen und Aus-
streichungen im Text gelten als Beschädigung. Die Benutze-
rinnen bzw. die Benutzer sind verpflichtet, sich bei der 
Ausgabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Materialien 
zu überzeugen. Verlust und Veränderung der Materialien sind 
sofort anzuzeigen; sie verpflichten ebenso wie 
Verschmutzung und Beschädigung der Materialien die 
Benutzerin bzw. den Benutzer zum Schadensersatz, es sei 
denn, sie bzw. er hat den Verlust, die Verschmutzung, Be-
schädigung oder Veränderung nicht zu vertreten. 
(4) Insbesondere in den Lese- und Studiensälen muss im 
Interesse   aller   Benutzerinnen  und  Benutzer  größtmögliche 
Ruhe herrschen. Rauchen, Essen und Trinken sind dort nicht 
gestattet. Lebensmittel und Getränke dürfen nicht in die 
Lesesäle mitgebracht werden. 
(5) Mäntel, Schirme, Handys, Walkmen, Gepäckstücke, 
Aktentaschen, größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die 
Lesesäle mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung 
dient die Garderobe bzw. die Schließfächer in der jeweiligen 
Eingangshalle.  
(6) Tiere dürfen in die Kunst- und Museumsbibliothek der 
Stadt Köln nicht mitgebracht werden. 
(7) Die Benutzung privater Disketten, CD-ROMs, DVDs und 
entsprechender Datenträger an bibliothekseigenen PCs ist aus 
Sicherheitsgründen ausgeschlossen. 
§ 8 Kontrollrecht der Kunst- und Museumsbibliothek 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunst- und Muse-
umsbibliothek sind berechtigt 
1.  sich von jeder Benutzerin und jedem Benutzer einen 
amtlichen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, 
2.  sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie 
mitgeführte Druckschriften und sonstige Materialien 
vorweisen zu lassen, 
3.  die an den Arbeitsplätzen der Benutzerinnen und Be-
nutzer vorhandenen Materialien zu kontrollieren. 
§ 9 Benutzung außerhalb der Bibliothek 
Die Benutzung der Bibliotheksbestände außerhalb der Bib-
liothek ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der 
Genehmigung der Bibliotheksleitung. 
§ 10 Haftung der Kunst- und Museumsbibliothek 
Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für den 
Verlust und die Beschädigung von Gegenständen, die die 
Benutzerinnen und Benutzer in die Bibliothek mitgebracht 
haben. Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für 
Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich 
verzögerte Dienstleistungen sowie solche Schäden, die durch 
die Benutzung der Bibliothek entstehen. 
§ 11 Reproduktionen 
(1) Im Rahmen ihrer Möglichkeiten nimmt die Kunst- und 
Museumsbibliothek Bestellungen für Fotokopien aus ihren 
Bibliotheksbeständen entgegen, soweit der Zustand der 
jeweiligen Vorlage dies zulässt.

Anlage 1 Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln

9856 Zeichen

Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln 
 
 
mit Bruno-Uhl-Bibliothek der  
Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom XXX aufgrun d des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f ) 
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Bekannt -
machung vom 14. 07. 1994 (SGV.NRW.2023) folgende Benutzungsordnung der Kunst- und 
Museumsbibliothek beschlossen: 
 
§ 1 Name, Träger, Aufgabe der Bibliothek 
Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist eine Einrichtung der Stadt Köln.  
Sie ist die öffentliche Kunstbibliothek der Stadt und die wissenschaftliche Arbeitsbibliothek des 
Museums für Angewandte Kunst, des Museums Ludwig und des Wallraf-Richartz-Museums & 
Fondation Corboud. 
 
§ 2 Präsenzbibliothek 
(1) Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Benutzung findet in den Lesesälen statt.  
(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Museen Köln sowie die 
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen un d Mitarbeiter des Kunsthistorischen Institut der 
Universität Köln sind berechtigt, Bestände an ihren jeweiligen Arbeitsplatz im Museum 
bzw. im Kunsthistorischen Institut zu entleihen. 
(3) Im Übrigen ist eine Benutzung außerhalb der Bibliothek nur ausnahmsweise  und nur mit 
vorheriger Zustimmung der Bibliotheksleitung zulässig. 
 
§ 3 Benutzungsverhältnis, Zulassung zur Benutzung 
 
1) Die Benutzungsordnung regelt die privatrechtliche Beziehung zwischen der Einrichtung 
und der Benutzerin bzw. dem Benutzer. 
Die Zulassung zur Benutzung ist persönlich bei der 
jeweiligen Aufsicht in den Lesesälen zu beantragen und 
erfolgt nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen 
amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass). 
Mit der eigenhändigen Unterschrift erkennt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die 
Benutzungsordnung an. 
2) Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Einverständniser klärung ihrer gesetzlichen 
Vertreter vorzulegen. 
 
§ 4 Benutzungsgebühren / Entgelte für Kopien etc. 
(1) Die Benutzung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist unentgeltlich. 
(2) Für Reproduktionen, Internetnutzung etc. können Entgelte erhoben werden. Art und Höhe 
der Entgelte ergeben sich aus der Entgeltordnung für die Kunst - und Museumsbibliothek 
der Stadt Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung.

§ 5 Öffnungszeiten 
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden auf der Homepage der Kunst - und 
Museumsbibliothek der Stadt Köln bekannt gegeben. Aus betriebsbedingten Gründen kann 
die Bibliothek zeitweilig geschlossen werden.  
 
§ 6 Bestellung 
(1) Die Nutzerin / der Nutzer ermittelt die von ihr / ihm gewünschte Literatur anhand des 
Kataloges und bestellt diese dann beim Biblio thekspersonal. Die Anzahl der gleichzeitig 
auszugebenden Bücher kann begrenzt werden.  
(2) Es besteht kein Anspruch auf Einsichtn ahme in alle verfügbaren Bestände. Die 
Bibliotheksleitung kann aus konservatorischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen die 
Nutzung einzelner Bestände verweigern. 
 
§ 7 Allgemeine Pflichten der Nutzerin / des Nutzers 
(1) Die Nutzerin / der Nutzer ist zur Rücksichtnahme auf die Belange der übrigen Nutzerinnen 
und Nutzer der Bibliothek verpflichtet. Insbesondere das Telefonieren ist in den Lesesälen 
nicht gestattet. Elektronische Geräte sind lautlos zu stellen. 
(2) Die Nutzerin / Der Nutzer haben das Bibliotheks gut, die Einrichtungsgegenstände und 
sonstige Arbeitsmittel pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung 
zu schüt zen. Insbesondere Eintragungen und Anstreichungen in Büchern, auch das 
Berichtigen von Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame 
Aufbiegen von Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen Darstellungen oder 
anderen Abbil dungen und Plänen sind nicht ge stattet. Zuwiderhandlungen begründen 
Schadensersatzansprüche gegen die Nutzerin / den Nutzer. Die Biblioth ek behält sich 
zudem eine strafrechtliche Verfolgung vor. 
(3) Die Benutzung privater CD -ROMs, DVDs, USB -Sticks und anderer entsp rechender 
Datenträger an bibliothekseigenen PCs ist nicht erlaubt. 
Eine Ausnahme gilt für die elektronischen Leseplätze der Biblioth ek, bei deren Nutzung 
die speziellen Nutzungsbestimmungen der Kunst - und Museumsbibliothek für 
elektronische Leseplätze in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten sind. 
(4) Rauchen, Essen und Trinken in den Lesesälen ist nicht gestattet. Lebensmittel und 
Getränke dürfen nicht in die Lesesäle mitgebracht werden. 
(5) Mäntel, Jacken und ähnliche Kleidungsstücke, Schirme, Gepäckstücke, Aktentaschen, 
größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen werden. Zu ihrer 
Aufbewahrung dienen die Garderobe und die Schließfächer in der Eingangshalle.  
(6) Tiere dürfen in die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln nicht mitgebracht werden. 
(7) Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Die Bibliotheksleitung 
oder die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. 
 
§ 8 Kontrollrecht der Kunst- und Museumsbibliothek 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunst- und Museumsbibliothek sind berechtigt 
1. sich von der Nutzerin / vom Nutzer einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, 
2. sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie mitgeführte Druckschriften und sonstige 
Materialien vorweisen zu lassen, 
3. die an den Arbeitsp lätzen der Nutzerinnen und N utzer vorhandenen Materia lien zu 
kontrollieren.

§ 9 Reproduktionen 
(1) Die Nutzerin / Der Nutzer kann Fotokopien oder Scans an den vorhandenen Geräten selbst 
anfertigen. 
(2) Foto-, Film- und Tonaufnahmen (analog oder digital)  mit eigenen Geräten der Nutzerin / 
des Nutzers sind nur mit Genehmigung des Bibliothekspersonals erlaubt. Das 
Bibliothekspersonal kann eine Vervielfältigung, insbesondere aus konservatorischen oder 
rechtlichen Gründen ablehnen oder einschränken. 
 
§ 10 Internet-Arbeitsplätze 
(1) Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln stellt nach ihren Möglichkeiten Internet-
Arbeitsplätze für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung. Eine Nutzung für anderweitige 
private oder kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. 
(2) Die Kunst - und Muse umsbibliothek kann die Nutzungs dauer an diesen Arbeitsplätzen 
beschränken. Die Nutzerin / der Nutzer hat keine n Anspruch auf einen be stimmten 
Internet-Arbeitsplatz. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang 
jederzeit gewährleistet ist. 
(3) Die Nutzerin / Der Nutzer ist ver pflichtet, d as Internet in rechtlich korrek ter Weise zu 
nutzen.  
(4) Die Kuns t- und Museumsbibliothek ist nicht verantwortlich für die Qualität, die 
Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten. Sie übernimmt keine Haftung 
für Schäden, die gegebenenfalls beim Export von Daten auf benutzereigene Datenträger 
entstehen. 
(5) Die Kunst - und Museumsbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch Aktivitäten der 
Nutzerin / des Nutzers im Internet entstehen (z.B. finanzielle Verluste durch Bestellungen 
oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste, Missbrauch von übermittelten persönliche n 
Daten). 
(6) Chat-, Mail- und Faxdienste sind an den Internet-Arbeitsplätzen nicht gestattet.  
(7) Eine Veränderung von System - bzw. Programmparametern ist nicht gestattet. Bei Ver -
dacht von entsprechenden Manipulationen informiert die Nutzerin / der Nutzer 
unverzüglich das Bibliothekspersonal. 
 
§ 11 Urheber- und andere Rechte  
(1) Die Nutzerin / Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung die gesetzlichen 
Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum Urheberrecht, zum Datenschutz 
und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu beachten. 
(2) Die Nutzerin / Der Nutzer stellt die Kunst- und Museumsbibliothek von Ansprüchen Dritter 
frei, die diese wegen Rechtsverletzungen der Nutzerin / des Nutzers gegen die Kunst- und 
Museumsbibliothek geltend machen. 
 
§ 12 Auskunft 
(1) Die Bibliothekarinnen / Bibliothekare in den Lesesälen erteilen den Nutzerinnen und 
Nutzern Auskünfte über die Bestände der Bibliothek. Darüber hinaus sind sie bei der 
Benutzung der Kataloge, bibliographischen Hilfsmittel, Nachschlagewerke und 
Datenbanken behilflich. 
(2) Auskünfte können erteilt werden, soweit technische und personelle Gegebenheiten der 
Kunst- und Museumsbibliothek dies gestatten. Auskünfte, die aufwendige Recherchen 
erfordern, können abgelehnt werden.

(3) Eine Gewähr für die Richtigkeit u nd Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht 
übernommen. 
 
§ 13 Haftung der Kunst- und Museumsbibliothek 
Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nur für solche Schäden der Nutzerin / des Nutzers, 
die sie aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkei t zu vertreten hat. Die gesetzliche 
Haftung wegen der Verletzung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt 
unberührt. 
 
§ 14 Schadensersatz und Ausschluss von der Benutzung 
(1) Bei Verlust, Untergang und Beschädigung einer Medieneinheit oder eines son stigen 
Gegenstandes der Bibliothek ist Schadensersatz zu leisten. 
(2) Verstößt die Nutzerin / der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Be -
stimmungen der Benutzungs ordnung sowie gegen die Anweisungen des Personals der 
Kunst- und Museumsbibliothek oder  ist durch den Eintritt besonderer Umstände die 
Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann die Kunst - und 
Museumsbibliothek die Nutzerin / den Nutzer vorübergehend oder dauernd von der 
Benutzung ausschließen. Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Verpflichtungen 
bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. 
 
§ 15 Ergänzung der Benutzungsordnung 
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Benutzungs -
ordnung zu erlassen. 
 
§ 16 Inkrafttreten 
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt der 
Stadt Köln in Kraft.

Anlage 4 Synopse Benutzungsordnung_alt - Benutzungsordnung_neu

19662 Zeichen

Anlage 4: Synopse Benutzungsordnung (alt) / Benutzungsordnung (neu)  
Alt Neu 
§ 1 Name, Träger, Aufgabe der Bibliothek § 1 Name, Träger, Aufgabe der Bibliothek 
Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist eine Einrichtung der 
Stadt Köln.  
Sie ist die wissenschaftliche Arbeitsbibliothek der Museen der Stadt Köln 
für den Bereich Allgemeine Kunstgeschichte und zugleich die öffentliche 
Kunstbibliothek der Stadt. 
Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist eine Einrichtung der 
Stadt Köln.  
Sie ist die öffentliche Kunstbibliothek der Stadt und die wissenschaftliche 
Arbeitsbibliothek des Museums für Angewandte Kunst, des Museums Ludwig 
und des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud. 
§ 2 Benutzung § 2 Benutzung 
(1) Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Benutzung findet in den 
Lesesälen statt.  
(1) Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Benutzung findet in den 
Lesesälen statt.  
(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Museen Köln sowie 
die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunsthistorischen 
Institut der Universität Köln sind berechtigt, Bestände an ihren jeweiligen 
Arbeitsplatz im Museum bzw. im Kunsthistorischen Institut zu entleihen. 
(3) Im Übrigen ist eine Benutzung außerhalb der Bibliothek nur 
ausnahmsweise und nur mit vorheriger Zustimmung der Bibliotheksleitung 
zulässig. 
 
§ 3 Benutzungsverhältnis, Zulassung zur Benutzung § 3 Benutzungsverhältnis, Zulassung zur Benutzung 
(1) Die Benutzungsordnung regelt die privatrechtliche Beziehung 
zwischen der Einrichtung und der Benutzerin bzw. dem Benutzer. 
(2) Die Zulassung zur Benutzung ist persönlich bei der jeweiligen Aufsicht 
in den Lesesälen zu beantragen und erfolgt nach Vorlage eines gültigen, 
mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweises (Personalausweis oder 
Reisepass). Mit der eigenhändigen Unterschrift im Benutzungsbuch 
erkennt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Benutzungsordnung 
an. 
Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Einverständniserklärung ihrer 
gesetzlichen Vertreter vorzulegen. 
(1) Die Benutzungsordnung regelt die privatrechtliche Beziehung zwischen der 
Einrichtung und der Benutzerin bzw. dem Benutzer. 
Die Zulassung zur Benutzung ist persönlich bei der jeweiligen Aufsicht in den 
Lesesälen zu beantragen und erfolgt nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild 
versehenen amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass). Mit der 
eigenhändigen Unterschrift erkennt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller 
die Benutzungsordnung an. 
 
(2) Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Einverständniserklärung ihrer 
gesetzlichen Vertreter vorzulegen.

§ 4 Kosten § 4 Benutzungsgebühren / Entgelte für Kopien etc. 
Die Benutzung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist 
unentgeltlich. 
Kosten werden nur bei der Anfertigung von Kopien und PC-Ausdrucken 
berechnet sowie bei Buchbeschädigungen bzw. Buchersatz. 
(1) Die Benutzung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist 
unentgeltlich. 
(2) Für Reproduktionen, Internetnutzung etc. können Entgelte erhoben 
werden. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus der Entgeltordnung für 
die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln in ihrer jeweils geltenden 
Fassung. 
 
§ 5 Öffnungszeiten § 5 Öffnungszeiten 
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt 
gegeben. 
Aus betriebsbedingten Gründen kann die Bibliothek zeitweilig 
geschlossen werden. Diese Zeiten werden den Benutzerinnen und 
Benutzern – soweit möglich – rechtzeitig durch Aushang bekannt 
gemacht. 
 
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden auf der Homepage der Kunst- und 
Museumsbibliothek der Stadt Köln bekannt gegeben. 
Aus betriebsbedingten Gründen kann die Bibliothek zeitweilig geschlossen 
werden. 
§ 6 Bestellung § 6 Bestellung 
(1) Vor jeder Benutzung trägt sich die Benutzerin / der Benutzer mit 
Namen und Adresse in das bei der Auskunft ausliegende 
Benutzungsbuch ein. Erfolgt eine Benutzung mehrmals an einem Tage, 
so genügt die einmalige Eintragung. 
(2) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ermittelt die von ihr bzw. ihm 
gewünschte Literatur anhand des Kataloges und bestellt diese dann beim 
Bibliothekspersonal. Die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Bücher 
kann aus betriebstechnischen Gründen begrenzt werden.  
 
 
 
 
(1) Die Nutzerin / der Nutzer ermittelt die von ihr / ihm gewünschte Literatur 
anhand des Kataloges und bestellt diese dann beim Bibliothekspersonal. Die 
Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Bücher kann begrenzt werden. 
 
(2) Es besteht kein Anspruch auf Einsichtnahme in alle verfügbaren Bestände. 
Die Bibliotheksleitung kann aus konservatorischen, rechtlichen oder sonstigen 
Gründen die Nutzung einzelner Bestände verweigern. 
 
§ 7 Allgemeine Pflichten und Haftung der Benutzerinnen und 
Benutzer § 7 Allgemeine Pflichten der Nutzerin / des Nutzers 
(1) Von jeder Benutzerin bzw. jedem Benutzer wird erwartet, dass er 
andere Benutzerinnen und Benutzer nicht in ihren berechtigten 
Ansprüchen beschränkt und den Benutzungsbetrieb nicht behindert. Er ist 
verpflichtet, den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und den 
Anordnungen des Bibliothekspersonals nachzukommen. 
(2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben das Bibliotheksgut, die 
Einrichtungsgegenstände und sonstige Arbeitsmittel pfleglich und 
sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. 
Eintragungen und Anstreichungen in Büchern, auch das Berichtigen von 
(1) Die Nutzerin / der Nutzer ist zur Rücksichtnahme auf die Belange der 
übrigen Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek verpflichtet. Insbesondere das 
Telefonieren ist in den Lesesälen nicht gestattet. Elektronische Geräte sind 
lautlos zu stellen. 
 
(2) Die Nutzerin / Der Nutzer haben das Bibliotheksgut, die 
Einrichtungsgegenstände und sonstige Arbeitsmittel pfleglich und sorgfältig zu 
behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. Insbesondere 
Eintragungen und Anstreichungen in Büchern, auch das Berichtigen von

Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame 
Aufbiegen von Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen 
Darstellungen oder anderen Abbildungen und Plänen sind nicht gestattet. 
 
 
(3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, die empfangenen 
Werke, sonstigen Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek sorgfältig 
zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder 
sonstigen Veränderungen zu bewahren. Anstreichungen und 
Ausstreichungen im Text gelten als Beschädigung. Die Benutzerinnen 
bzw. die Benutzer sind verpflichtet, sich bei der Ausgabe von dem 
ordnungsgemäßen Zustand der Materialien zu überzeugen. Verlust und 
Veränderung der Materialien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten 
ebenso wie Verschmutzung und Beschädigung der Materialien die 
Benutzerin bzw. den Benutzer zum Schadensersatz, es sei denn, sie bzw. 
er hat den Verlust, die Verschmutzung, Beschädigung oder Veränderung 
nicht zu vertreten. 
 
 
 
 
 
 
(4) Insbesondere in den Lese- und Studiensälen muss im Interesse aller 
Benutzerinnen und Benutzer größtmögliche Ruhe herrschen. Rauchen, 
Essen und Trinken sind dort nicht gestattet. Lebensmittel und Getränke 
dürfen nicht in die Lesesäle mitgebracht werden. 
(5) Mäntel, Schirme, Handys, Walkmen, Gepäckstücke, Aktentaschen, 
größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen 
werden. Zu ihrer Aufbewahrung dienen die Garderobe bzw. die 
Schließfächer in der jeweiligen Eingangshalle.  
(6) Tiere dürfen in die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln nicht 
mitgebracht werden. 
(7) Die Benutzung privater Disketten, CD-ROMs, DVDs und 
entsprechender Datenträger an bibliothekseigenen PCs ist aus 
Sicherheitsgründen ausgeschlossen. 
Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame Aufbiegen 
von Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen Darstellungen oder 
anderen Abbildungen und Plänen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen 
begründen Schadensersatzansprüche gegen die Nutzerin / den Nutzer. Die 
Bibliothek behält sich zudem eine strafrechtliche Verfolgung vor. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
(3) Die Benutzung privater CD-ROMs, DVDs, USB-Sticks und anderer 
entsprechender Datenträger an bibliothekseigenen PCs ist nicht erlaubt. Eine 
Ausnahme gilt für die elektronischen Leseplätze der Bibliothek, bei deren 
Nutzung die speziellen Nutzungsbestimmungen der Kunst- und 
Museumsbibliothek für elektronische Leseplätze in ihrer jeweils geltenden 
Fassung zu beachten sind. 
(4) Rauchen, Essen und Trinken in den Lesesälen ist nicht gestattet. 
Lebensmittel und Getränke dürfen nicht in die Lesesäle mitgebracht werden. 
 
 
(5) Mäntel, Jacken und ähnliche Kleidungsstücke, Schirme, Gepäckstücke, 
Aktentaschen, größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die Lesesäle 
mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung dienen die Garderobe und die 
Schließfächer in der Eingangshalle. 
(6) Tiere dürfen in die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln nicht 
mitgebracht werden. 
s. § 7 (3) 
 
 
(7) Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Die 
Bibliotheksleitung oder die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht 
aus.

§ 8 Kontrollrecht der Kunst- und Museumsbibliothek § 8 Kontrollrecht der Kunst- und Museumsbibliothek 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunst- und Museumsbibliothek 
sind berechtigt 
1. sich von jeder Benutzerin und jedem Benutzer einen amtlichen 
Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, 
2. sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie mitgeführte 
Druckschriften und sonstige Materialien vorweisen zu lassen, 
3. die an den Arbeitsplätzen der Benutzerinnen und Benutzer 
vorhandenen Materialien zu kontrollieren. 
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunst- und Museumsbibliothek  
sind berechtigt 
1. sich von der Nutzerin / vom Nutzer einen amtlichen Lichtbildausweis 
vorlegen zu lassen, 
2. sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie mitgeführte 
Druckschriften und sonstige Materialien vorweisen zu lassen, 
3. die an den Arbeitsplätzen der Nutzerinnen und Nutzer vorhandenen 
Materialien zu kontrollieren. 
 
§ 9 Benutzung außerhalb der Bibliothek   
Die Benutzung der Bibliotheksbestände außerhalb der Bibliothek ist nur in 
Ausnahmefällen  
möglich und bedarf der Genehmigung der Bibliotheksleitung. 
s. § 2 (3) 
 
 
 § 9 Reproduktionen  
(1) Die Nutzerin / Der Nutzer kann Fotokopien oder Scans an den 
vorhandenen Geräten selbst anfertigen. 
(2) Foto-, Film- und Tonaufnahmen (analog oder digital) mit eigenen Geräten 
der Nutzerin / des Nutzers sind nur mit Genehmigung des 
Bibliothekspersonals erlaubt. Das Bibliothekspersonal kann eine 
Vervielfältigung, insbesondere aus konservatorischen oder rechtlichen 
Gründen ablehnen oder einschränken. 
 
§ 10 Haftung der Kunst- und Museumsbibliothek  
Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für den Verlust und die 
Beschädigung von Gegenständen, die die Benutzerinnen und Benutzer in 
die Bibliothek mitgebracht haben. Die Kunst- und Museumsbibliothek 
haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich 
verzögerte Dienstleistungen sowie solche Schäden, die durch die 
Benutzung der Bibliothek entstehen. 
s. § 13

§ 10 Internet-Arbeitsplätze  
(1) Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln stellt nach ihren 
Möglichkeiten Internet-Arbeitsplätze für wissenschaftliche Arbeiten zur 
Verfügung. Eine Nutzung für anderweitige private oder kommerzielle Zwecke 
ist nicht gestattet. 
(2) Die Kunst- und Museumsbibliothek kann die Nutzungsdauer an diesen 
Arbeitsplätzen beschränken. Die Nutzerin / der Nutzer hat keinen Anspruch 
auf einen bestimmten Internet-Arbeitsplatz. Die Bibliothek übernimmt keine 
Garantie, dass der Internetzugang jederzeit gewährleistet ist. 
(3) Die Nutzerin / Der Nutzer ist verpflichtet, das Internet in rechtlich korrekter 
Weise zu nutzen. 
(4) Die Kunst- und Museumsbibliothek ist nicht verantwortlich für die Qualität, 
die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten. Sie 
übernimmt keine Haftung für Schäden, die gegebenenfalls beim Export von 
Daten auf benutzereigene Datenträger entstehen. 
(5) Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch 
Aktivitäten der Nutzerin / des Nutzers im Internet entstehen (z.B. finanzielle 
Verluste durch Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste, 
Missbrauch von übermittelten persönlichen Daten). 
(6) Chat-, Mail- und Faxdienste sind an den Internet-Arbeitsplätzen nicht 
gestattet. 
(7) Eine Veränderung von System- bzw. Programmparametern ist nicht 
gestattet. Bei Verdacht von entsprechenden Manipulationen informiert die 
Nutzerin / der Nutzer unverzüglich das Bibliothekspersonal. 
 
§ 11 Reproduktionen  
(1) Im Rahmen ihrer Möglichkeiten nimmt die Kunst- und 
Museumsbibliothek Bestellungen für Fotokopien aus ihren 
Bibliotheksbeständen entgegen, soweit der Zustand der jeweiligen 
Vorlage dies zulässt. 
(2) Fotokopien können – je nach den Gegebenheiten in den Lesesälen – 
an Kopierern selbst angefertigt oder auf Bestellung der Benutzerin bzw. 
des Benutzers von der Kunst- und Museumsbibliothek angefertigt werden. 
Die Benutzerin bzw. der Benutzer trägt die dadurch entstehenden Kosten. 
Die Abgabe der Fotokopien erfolgt gegen Barzahlung des durch Aushang 
bekannt gegebenen Kopierentgelts. Die Bibliothek kann die 
Vorauszahlung des Entgelts verlangen. Eigene Foto-, Film- und 
Tonaufnahmen (analog oder digital) von Benutzerinnen und Benutzern im 
Lesesaal sind nur mit Genehmigung des Bibliothekspersonals erlaubt.  
s. § 9

(3) Für die Einhaltung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte und 
sonstiger Rechte Dritter beim Gebrauch dieser Reproduktionen sind die 
Benutzerinnen und Benutzer allein verantwortlich. 
(4) Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke (z.B. Reprints, 
Faksimileausgaben, Postkarten) bedarf einer besonderen Vereinbarung, 
die auch die Gegenleistung bestimmt. Das Vervielfältigungs- und 
Nutzungsrecht darf ohne Genehmigung der Bibliothek nicht auf Dritte 
übertragen werden. 
  § 11 Urheber- und andere Rechte 
  
(1) Die Nutzerin / Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung die 
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum 
Urheberrecht, zum Datenschutz und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu 
beachten. 
(2) Die Nutzerin / Der Nutzer stellt die Kunst- und Museumsbibliothek von 
Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Rechtsverletzungen der Nutzerin / 
des Nutzers gegen die Kunst- und Museumsbibliothek geltend machen. 
 
§ 12 Internet-Benutzerplätze  
(1) Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln stellt nach ihren 
Möglichkeiten Internet-Benutzerplätze für ihre Benutzerinnen und 
Benutzer für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung. Eine Nutzung des 
Internets für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. 
(2) Die Kunst- und Museumsbibliothek kann die Nutzungsdauer 
beschränken. Die Benutzerin bzw. der Benutzer hat keinen Anspruch auf 
einen bestimmten Internet-Benutzerplatz. Die Bibliothek übernimmt keine 
Garantie, dass der Internetzugang jederzeit gewährleistet ist. 
(3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, das Internet in 
rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Für Verstöße gegen Lizenzrechts- 
und Copyright-Bestimmungen haftet die Benutzerin bzw. der Benutzer. 
Für die Einhaltung des Urheberrechts sind die Benutzerinnen und 
Benutzer allein verantwortlich. 
(4) Für Ausdrucke aus den PCs (Internet oder anderen eventuell zur 
Verfügung gestellten PC-Programmen) trägt die Benutzerin bzw. der 
Benutzer die Kosten. Die Bezahlung erfolgt in bar des durch Aushang 
bekannt gegebenen Entgelts. 
(5) Die Kunst- und Museumsbibliothek ist nicht verantwortlich für die 
Qualität, die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten. 
Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die gegebenenfalls beim 
Export von Daten auf benutzereigene Datenträger entstehen. 
s. § 10

(6) Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch 
Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen (z.B. finanzielle Verluste 
durch Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste, Missbrauch 
von übermittelten persönlichen Daten). 
(7) Chat-, Mail- und Faxdienste sind an den Internet-Arbeitsplätzen nicht 
gestattet. 
(8) Eine Veränderung von System- bzw. Programmparametern ist nicht 
gestattet. Bei Verdacht von entsprechenden Manipulationen soll die 
Benutzerin bzw. der Benutzer das Bibliothekspersonal unverzüglich 
benachrichtigen. 
(9) Bei Missbrauch des Internet-Angebots kann die Benutzerin bzw. der 
Benutzer von der Nutzung der Internet-Arbeitsplätze ausgeschlossen 
werden. Schadensersatzansprüche für schuldhaft verursachte Schäden 
bleiben vorbehalten 
 
 § 12 Auskunft 
 (1) Die Bibliothekarinnen / Bibliothekare in den Lesesälen erteilen den 
Nutzerinnen und Nutzern Auskünfte über die Bestände der Bibliothek. Darüber 
hinaus sind sie bei der Benutzung der Kataloge, bibliographischen Hilfsmittel, 
Nachschlagewerke und Datenbanken behilflich. 
(2) Auskünfte können erteilt werden, soweit technische und personelle 
Gegebenheiten der Kunst- und Museumsbibliothek dies gestatten. Auskünfte, 
die aufwendige Recherchen erfordern, können abgelehnt werden. 
(3) Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte 
wird nicht übernommen. 
 
§ 13 Ausschluss von der Benutzung  
Verstößt eine Benutzerin oder ein Benutzer schwerwiegend oder 
wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung sowie 
gegen die Anweisungen des Personals der Kunst- und 
Museumsbibliothek oder ist durch den Eintritt besonderer Umstände die 
Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann 
die Kunst- und Museumsbibliothek durch schriftliche Verfügung oder 
mündliche Verfügung, die schriftlich wiederholt wird, die Benutzerin bzw. 
den Benutzer vorübergehend oder dauernd, teilweise oder vollständig von 
der Benutzung ausschließen. Alle aus der Benutzungsordnung 
erwachsenen Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss 
bestehen.

§ 13 Haftung der Kunst- und Museumsbibliothek 
 
Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nur für solche Schäden der Nutzerin 
/ des Nutzers, die sie aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu 
vertreten hat. Die gesetzliche Haftung wegen der Verletzung von Schäden an 
Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. 
§ 14 Ergänzung der Benutzungsordnung  
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser  
Benutzungsordnung zu erlassen. 
 
s. § 15 
 § 14 Schadensersatz und Ausschluss von der Benutzung 
 (1) Bei Verlust, Untergang und Beschädigung einer Medieneinheit oder eines 
sonstigen Gegenstandes der Bibliothek ist Schadensersatz zu leisten. 
(2) Verstößt die Nutzerin / der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen 
die Bestimmungen der Benutzungsordnung sowie gegen die Anweisungen 
des Personals der Kunst- und Museumsbibliothek oder ist durch den Eintritt 
besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses 
unzumutbar geworden, kann die Kunst- und Museumsbibliothek die Nutzerin / 
den Nutzer vorübergehend oder dauernd von der Benutzung ausschließen. 
Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Verpflichtungen bleiben auch 
nach dem Ausschluss bestehen. 
 
§ 15 Inkrafttreten  
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen 
Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. 
 
s. § 16 
 
 
 § 15 Ergänzung der Benutzungssatzung 
 
Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser 
Benutzungsordnung zu erlassen. 
 
 § 16 Inkrafttreten 
 
Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe 
im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.

Anlage 2 Rahmenbenutzungsordnung der KunstBibliothek Köln

2522 Zeichen

1 
 
Rahmenbenutzungsordnung der  
Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte  
(KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) 
 
Die Informations - und Literaturversorgung der Bediensteten der Kölner Museen und der 
Hochschulangehörigen der Universität zu Köln betrachten die Bibliotheken der 
Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) als ihre 
gemeinsame Aufgabe. Sie arbeiten eng zusammen und weisen ihren gesamten Bestand 
gemeinsam nach. Die Bibliotheken erlassen jeweils eine eigene Benutzungs ordnung, die im 
Einklang mit dieser Rahmenbenutzungsordnung steht.  
 
§ 1 Geltungsbereich 
Diese Benutzungs ordnung gilt als Rahmenbenutzungs ordnung für alle Bibliotheken der 
Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln), welche 
sind: Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, Kunst - und Museumsbibliothek der Stadt Köln, 
Bibliothek des Kunsthistorischen Instituts der Universität zu Köln.  
 
§ 2 Aufgaben 
Die Bibliotheken der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, 
KuBi Köln) dienen in erster Linie dem Studium, der Lehre und der Forschung, der betrieblichen 
Informationsgewinnung und Weiterbildung, daneben der allgemeinen Bildung.  
 
§ 3 Benutzungsberechtigte 
Zur Benutzung einer Bibliothek der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte 
(KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) ist berechtigt, wer eines der in § 2 genannten Ziele verfolgt. 
 
§ 4 Gebühren 
Soweit Gebühren erhoben werden, richten sich diese nach der Gebühren satzung / 
Entgeltordnung der jeweils einzelnen Bibliotheken. 
 
§ 5 Benutzung der Bestände 
Die Benutzung innerhalb der Bibliothek (Ausleihe, Rückgabe, Leihfristen, Verlängerung und 
Vormerkung) regeln die Bibliotheken in ihrer Benutzungs ordnung. Für die Benutzung der 
jeweiligen Bestände werden die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die 
Restauratorinnen und Restauratoren der städtischen Museen Köln von der Universitäts - und 
Stadtbibliothek Köln den Hochschulangehörigen gleichgesetzt und von der Bibliothek des

2 
 
Kunsthistorischen Instituts der Universität zu Köln den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern des Kun sthistorischen Instituts gleichgesetzt. Die Kunst - und 
Museumsbibliothek der Stadt Köln setzt für die Benutzung ihrer Bestände die 
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunsthistorischen Instituts den 
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Museen Köln gleich.

Beschlussvorlage Rat

6058 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/4523 
 
Vorlagen-Nummer 
 2468/2020 
Freigabedatum 
23.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln und 
Rahmenbenutzungsordnung der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte 
(KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln auf der 
Grundlage des dieser Beschlussvorlage anliegenden Entwurfs (Anlage 1). 
Gleichzeitig beschließt der Rat die Aufhebung der bisherigen Benutzungsordnung der Kunst- und 
Museumsbibliothek in der Fassung vom 18. April 2002. 
Der Rat nimmt die Rahmenbenutzungsordnung der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte 
(KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) entsprechend des dieser Beschlussvorlage anliegenden Textes zur 
Kenntnis (Anlage 2). 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur - 09.03.2021 
Rat 04.02.2021 
23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Ausgangssituation 
Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln über den ge-
meinsamen Betrieb der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte vom 07.04.2015 (kurz: Ko-
operationsvereinbarung), wurden die Kooperationspartner beauftragt eine gemeinsame Benutzungs-
ordnung für eine Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (kurz: KunstBibliothek Köln, KuBi 
Köln) zu erarbeiten. Gleichzeitig war es notwendig die Benutzungsordnung der Kunst- und Museums-
bibliothek (KMB) auf Grund technischer und räumlicher Veränderungen sowie veränderter Bestim-
mungen zum Urheberrecht, Datenschutz und allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu aktualisieren. 
Die Rahmenbenutzungsordnung ist ein neuer den Benutzungsordnungen der Kooperationspartner für 
die Kooperation KuBi Köln vorangestellter Text, in dem auf die KunstBibliothek Köln und die Benut-
zungsordnungen der einzelnen Partner eingegangen wird. 
Gemeinsame Benutzungsordnung 
Die Zentralbibliothek für Kunst- und Kunstgeschichte verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. 
(Die Zentralbibliothek ist insbesondere auch keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR - in Ge-
stalt einer so genannten Außen-GbR) Mit „Zentralbibliothek“ werden vielmehr die Ergebnisse des 
kooperativen Handelns von Universität zu Köln und Stadt Köln im Sinne des Kooperationsvertrags 
bezeichnet. Rechtlich kann eine „gemeinsame“ Benutzungsordnung daher nur dergestalt beschlossen 
werden, dass die Universität zu Köln (für die Universitäts- und Stadtbibliothek (USB) und die Biblio-
thek des Kunsthistorischen Instituts (KHI) der Universität zu Köln) und Stadt Köln (für die Kunst- und 
Museumsbibliothek) jeweils inhaltsgleiche Benutzungsordnungen für ihre jeweiligen Einrichtungen 
beschließen. Aufgrund unterschiedlicher Services in den beiden Partnereinrichtungen ließen sich in-
haltlich gleichlautende Benutzungsregelungen aber nicht erstellen. Um nur ein Beispiel für die Unter-
schiede zu nennen: Die USB ist eine Ausleihbibliothek, während die Bibliotheken des KHI und der 
KMB Präsenzbibliotheken sind, wobei die Bibliothek des KHI – anders als die KMB – extern über das 
Wochenende ausleiht.  
Auf dem Weg zur gemeinsamen Benutzungsordnung 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunsthistorischen Instituts der Universität zu Köln werden 
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Museen – und umgekehrt – in der Art und Wei-
se der Nutzung gleichgestellt. Sie können also – abweichend vom Grundsatz der Kunst- und Muse-
umsbibliothek als Präsenzbibliothek – Bestände an ihren Arbeitsplatz im Kunsthistorischen Institut der 
Universität zu Köln entleihen, ebenso können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wallraf-Richartz-
Museums & Fondation Corboud, des Museums Ludwig und des Museums für Angewandte Kunst 
Köln – abweichend vom Grundsatz der Bibliothek des Kunsthistorischen Instituts als Präsenzbiblio-
thek – Bestände an ihren Arbeitsplatz im Museum entleihen. 
Zudem wollen die Leitungen der Bibliotheken dem Interesse an einer Weiterentwicklung des Koope-
rationsvertrags zwischen Universität zu Köln und Stadt Köln durch die Erklärung einer „Rahmenbe-
nutzungsordnung“ (Anlage 2) weiteren Ausdruck verleihen.

3 
Veränderungen auf Grund aktueller Gegebenheiten 
Anpassungen fanden auf Grund technischer Veränderungen statt: So können heute in den Lesesälen 
neben Fotokopien auch Scans angefertigt werden (§ 9 Abs. 1) und da die PCs heute über keine Dis-
kettenlaufwerke mehr verfügen, muss deren Verwendung auch nicht mehr verboten werden (§ 7 Abs. 
7). 
Andere Anpassungen beruhen auf der räumlichen Situation der Kunst- und Museumsbibliothek. Gro-
ße Teile der Bestände sind aus den Lesesälen ausgelagert. Insbesondere Archiv- und Großformat-
Bestände können aus konservatorischen Gründen nicht in den Transport gegeben werden. Sie sind 
daher nur in der von den Lesesälen räumlich getrennten Verwaltung einsehbar (§ 6 Abs. 2). 
§ 11 wurde neu hinzugefügt, um die Nutzerinnen und Nutzer auf die Einhaltung der gesetzlichen 
Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum Urheberrecht, zum Datenschutz und zum all-
gemeinen Persönlichkeitsrecht hinzuweisen und um die Kunst- und Museumsbibliothek bei eventuel-
len Rechtsverletzungen der Nutzerinnen und Nutzer von Ansprüchen Dritter freizustellen. 
Eine detaillierte Synopse der alten und neuen Benutzungsordnung liegt als Anlage 4 bei. 
Anlagen 
1. Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln 
 
2. Rahmenbenutzungsordnung der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte  
  (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln)  
 
3 Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek (alte Fassung) 
 
4. Synopse Benutzungsordnung (alt) / Benutzungsordnung (neu)

Beratungsverlauf (3)

25.01.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2468/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.03.2021
Erstellt
11.08.2020 15:56