2468/2020
Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek_alt
10532 Zeichen
(2) Fotokopien können – je nach den Gegebenheiten in den Lesesälen – an Kopierern selbst angefertigt oder auf Be- stellung der Benutzerin bzw. des Benutzers von der Kunst- und Museumsbibliothek angefertigt werden. Die Benutzerin bzw. der Benutzer trägt die dadurch entstehenden Kosten. Die Abgabe der Fotokopien erfolgt gegen Barzahlung des durch Aushang bekannt gegebenen Kopierentgelts. Die Bibliothek kann die Vorauszahlung des Entgelts verlangen. Eigene Foto- , Film- und Tonaufnahmen (analog oder digital) von Benutzerinnen und Benutzern im Lesesaal sind nur mit Ge- nehmigung des Bibliothekspersonals erlaubt. (3) Für die Einhaltung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte und sonstiger Rechte Dritter beim Gebrauch dieser Reproduktionen sind die Benutzerinnen und Benutzer allein verantwortlich. (4) Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke (z.B. Reprints, Faksimileausgaben, Postkarten) bedarf einer be- sonderen Vereinbarung, die auch die Gegenleistung be- stimmt. Das Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht darf ohne Genehmigung der Bibliothek nicht auf Dritte übertragen werden. § 12 Internet-Benutzerplätze (1) Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln stellt nach ihren Möglichkeiten Internet-Benutzerplätze für ihre Benutzerinnen und Benutzer für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung. Eine Nutzung des Internets für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. (2) Die Kunst- und Museumsbibliothek kann die Nutzungs- dauer beschränken. Die Benutzerin bzw. der Benutzer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Internet-Benutzer- platz. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang jederzeit gewährleistet ist. (3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Für Verstöße gegen Lizenzrechts- und Copyright-Bestimmungen haftet die Benutzerin bzw. der Benutzer. Für die Einhaltung des Urhe- berrechts sind die Benutzerinnen und Benutzer allein verantwortlich. (4) Für Ausdrucke aus den PCs (Internet oder anderen eventuell zur Verfügung gestellten PC-Programmen) trägt die Benutzerin bzw. der Benutzer die Kosten. Die Bezahlung erfolgt in bar des durch Aushang bekannt gegebenen Entgelts. (5) Die Kunst- und Museumsbibliothek ist nicht verant- wortlich für die Qualität, die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die gegebenenfalls beim Export von Daten auf benutzereigene Datenträger entstehen. (6) Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen (z.B. finanzielle Verluste durch Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste, Missbrauch von übermittelten persönlichen Daten). (7) Chat-, Mail- und Faxdienste sind an den Internet-Ar- beitsplätzen nicht gestattet. (8) Eine Veränderung von System- bzw. Programmpara- metern ist nicht gestattet. Bei Verdacht von entsprechenden Manipulationen soll die Benutzerin bzw. der Benutzer das Bibliothekspersonal unverzüglich benachrichtigen. (9) Bei Missbrauch des Internet-Angebots kann die Benut- zerin bzw. der Benutzer von der Nutzung der Internet-Ar- beitsplätze ausgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche für schuldhaft verursachte Schäden bleiben vorbehalten. § 13 Ausschluss von der Benutzung Verstößt eine Benutzerin oder ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungs- ordnung sowie gegen die Anweisungen des Personals der Kunst- und Museumsbibliothek oder ist durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsver- hältnisses unzumutbar geworden, kann die Kunst- und Museumsbibliothek durch schriftliche Verfügung oder mündliche Verfügung, die schriftlich wiederholt wird, die Benutzerin bzw. den Benutzer vorübergehend oder dauernd, teilweise oder vollständig von der Benutzung ausschließen. Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Ver- pflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. § 14 Ergänzung der Benutzungsordnung Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestim- mungen zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen. § 15 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln mit Bruno-Uhl-Bibliothek der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) Benutzungsordnung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 18. 04. 2002 aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (SGV NW 2023) folgende Be- nutzungsordnung beschlossen: § 1 Name, Träger, Aufgabe der Bibliothek Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist eine Einrichtung der Stadt Köln. Sie ist die wissenschaftliche Arbeitsbibliothek der Museen der Stadt Köln für den Bereich Allgemeine Kunstgeschichte und zugleich die öffentliche Kunstbibliothek der Stadt. § 2 Benutzung Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Benutzung findet in den Lesesälen statt. § 3 Benutzungsverhältnis, Zulassung zur Benutzung (1) Die Benutzungsordnung regelt die privatrechtliche Beziehung zwischen der Einrichtung und der Benutzerin bzw. dem Benutzer. (2) Die Zulassung zur Benutzung ist persönlich bei der jeweiligen Aufsicht in den Lesesälen zu beantragen und erfolgt nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass). Mit der eigenhändigen Unterschrift im Benutzungsbuch erkennt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Benutzungsordnung an. Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Einverständniser- klärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. § 4 Kosten Die Benutzung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist unentgeltlich. Kosten werden nur bei der Anfertigung von Kopien und PC-Ausdrucken berechnet sowie bei Buchbeschädigungen bzw. Buchersatz. § 5 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben. Aus betriebsbedingten Gründen kann die Bibliothek zeitweilig geschlossen werden. Diese Zeiten werden den Benutzerinnen und Benutzern – soweit möglich – rechtzeitig durch Aushang bekannt gemacht. § 6 Benutzung, Bestellung (1) Vor jeder Benutzung trägt sich die Benutzerin / der Benutzer mit Namen und Adresse in das bei der Auskunft ausliegende Benutzungsbuch ein. Erfolgt eine Benutzung mehrmals an einem Tage, so genügt die einmalige Eintra- gung. (2) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ermittelt die von ihr bzw. ihm gewünschte Literatur anhand des Kataloges und bestellt diese dann beim Bibliothekspersonal. Die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Bücher kann aus betriebs- technischen Gründen begrenzt werden. § 7 Allgemeine Pflichten und Haftung der Benutzerinnen und Benutzer (1) Von jeder Benutzerin bzw. jedem Benutzer wird erwartet, dass er andere Benutzerinnen und Benutzer nicht in ihren berechtigten Ansprüchen beschränkt und den Benut- zungsbetrieb nicht behindert. Er ist verpflichtet, den Be- stimmungen dieser Benutzungsordnung und den Anord- nungen des Bibliothekspersonals nachzukommen. (2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben das Bibliotheks- gut, die Einrichtungsgegenstände und sonstige Arbeitsmittel pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. Eintragungen und Anstreichungen in Büchern, auch das Berichtigen von Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame Aufbiegen von Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen Darstellungen oder anderen Abbildungen und Plänen sind nicht gestattet. (3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, die empfangenen Werke, sonstigen Arbeitsmittel oder Ge- genstände der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. Anstreichungen und Aus- streichungen im Text gelten als Beschädigung. Die Benutze- rinnen bzw. die Benutzer sind verpflichtet, sich bei der Ausgabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Materialien zu überzeugen. Verlust und Veränderung der Materialien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten ebenso wie Verschmutzung und Beschädigung der Materialien die Benutzerin bzw. den Benutzer zum Schadensersatz, es sei denn, sie bzw. er hat den Verlust, die Verschmutzung, Be- schädigung oder Veränderung nicht zu vertreten. (4) Insbesondere in den Lese- und Studiensälen muss im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer größtmögliche Ruhe herrschen. Rauchen, Essen und Trinken sind dort nicht gestattet. Lebensmittel und Getränke dürfen nicht in die Lesesäle mitgebracht werden. (5) Mäntel, Schirme, Handys, Walkmen, Gepäckstücke, Aktentaschen, größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung dient die Garderobe bzw. die Schließfächer in der jeweiligen Eingangshalle. (6) Tiere dürfen in die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln nicht mitgebracht werden. (7) Die Benutzung privater Disketten, CD-ROMs, DVDs und entsprechender Datenträger an bibliothekseigenen PCs ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. § 8 Kontrollrecht der Kunst- und Museumsbibliothek Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunst- und Muse- umsbibliothek sind berechtigt 1. sich von jeder Benutzerin und jedem Benutzer einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, 2. sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie mitgeführte Druckschriften und sonstige Materialien vorweisen zu lassen, 3. die an den Arbeitsplätzen der Benutzerinnen und Be- nutzer vorhandenen Materialien zu kontrollieren. § 9 Benutzung außerhalb der Bibliothek Die Benutzung der Bibliotheksbestände außerhalb der Bib- liothek ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Genehmigung der Bibliotheksleitung. § 10 Haftung der Kunst- und Museumsbibliothek Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung von Gegenständen, die die Benutzerinnen und Benutzer in die Bibliothek mitgebracht haben. Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen sowie solche Schäden, die durch die Benutzung der Bibliothek entstehen. § 11 Reproduktionen (1) Im Rahmen ihrer Möglichkeiten nimmt die Kunst- und Museumsbibliothek Bestellungen für Fotokopien aus ihren Bibliotheksbeständen entgegen, soweit der Zustand der jeweiligen Vorlage dies zulässt.
Anlage 1 Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln
9856 Zeichen
Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln mit Bruno-Uhl-Bibliothek der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom XXX aufgrun d des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f ) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in der Fassung der Bekannt - machung vom 14. 07. 1994 (SGV.NRW.2023) folgende Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek beschlossen: § 1 Name, Träger, Aufgabe der Bibliothek Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist eine Einrichtung der Stadt Köln. Sie ist die öffentliche Kunstbibliothek der Stadt und die wissenschaftliche Arbeitsbibliothek des Museums für Angewandte Kunst, des Museums Ludwig und des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud. § 2 Präsenzbibliothek (1) Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Benutzung findet in den Lesesälen statt. (2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Museen Köln sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen un d Mitarbeiter des Kunsthistorischen Institut der Universität Köln sind berechtigt, Bestände an ihren jeweiligen Arbeitsplatz im Museum bzw. im Kunsthistorischen Institut zu entleihen. (3) Im Übrigen ist eine Benutzung außerhalb der Bibliothek nur ausnahmsweise und nur mit vorheriger Zustimmung der Bibliotheksleitung zulässig. § 3 Benutzungsverhältnis, Zulassung zur Benutzung 1) Die Benutzungsordnung regelt die privatrechtliche Beziehung zwischen der Einrichtung und der Benutzerin bzw. dem Benutzer. Die Zulassung zur Benutzung ist persönlich bei der jeweiligen Aufsicht in den Lesesälen zu beantragen und erfolgt nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass). Mit der eigenhändigen Unterschrift erkennt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Benutzungsordnung an. 2) Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Einverständniser klärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. § 4 Benutzungsgebühren / Entgelte für Kopien etc. (1) Die Benutzung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist unentgeltlich. (2) Für Reproduktionen, Internetnutzung etc. können Entgelte erhoben werden. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus der Entgeltordnung für die Kunst - und Museumsbibliothek der Stadt Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung. § 5 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden auf der Homepage der Kunst - und Museumsbibliothek der Stadt Köln bekannt gegeben. Aus betriebsbedingten Gründen kann die Bibliothek zeitweilig geschlossen werden. § 6 Bestellung (1) Die Nutzerin / der Nutzer ermittelt die von ihr / ihm gewünschte Literatur anhand des Kataloges und bestellt diese dann beim Biblio thekspersonal. Die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Bücher kann begrenzt werden. (2) Es besteht kein Anspruch auf Einsichtn ahme in alle verfügbaren Bestände. Die Bibliotheksleitung kann aus konservatorischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen die Nutzung einzelner Bestände verweigern. § 7 Allgemeine Pflichten der Nutzerin / des Nutzers (1) Die Nutzerin / der Nutzer ist zur Rücksichtnahme auf die Belange der übrigen Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek verpflichtet. Insbesondere das Telefonieren ist in den Lesesälen nicht gestattet. Elektronische Geräte sind lautlos zu stellen. (2) Die Nutzerin / Der Nutzer haben das Bibliotheks gut, die Einrichtungsgegenstände und sonstige Arbeitsmittel pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schüt zen. Insbesondere Eintragungen und Anstreichungen in Büchern, auch das Berichtigen von Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame Aufbiegen von Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen Darstellungen oder anderen Abbil dungen und Plänen sind nicht ge stattet. Zuwiderhandlungen begründen Schadensersatzansprüche gegen die Nutzerin / den Nutzer. Die Biblioth ek behält sich zudem eine strafrechtliche Verfolgung vor. (3) Die Benutzung privater CD -ROMs, DVDs, USB -Sticks und anderer entsp rechender Datenträger an bibliothekseigenen PCs ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für die elektronischen Leseplätze der Biblioth ek, bei deren Nutzung die speziellen Nutzungsbestimmungen der Kunst - und Museumsbibliothek für elektronische Leseplätze in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten sind. (4) Rauchen, Essen und Trinken in den Lesesälen ist nicht gestattet. Lebensmittel und Getränke dürfen nicht in die Lesesäle mitgebracht werden. (5) Mäntel, Jacken und ähnliche Kleidungsstücke, Schirme, Gepäckstücke, Aktentaschen, größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung dienen die Garderobe und die Schließfächer in der Eingangshalle. (6) Tiere dürfen in die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln nicht mitgebracht werden. (7) Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Die Bibliotheksleitung oder die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. § 8 Kontrollrecht der Kunst- und Museumsbibliothek Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunst- und Museumsbibliothek sind berechtigt 1. sich von der Nutzerin / vom Nutzer einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, 2. sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie mitgeführte Druckschriften und sonstige Materialien vorweisen zu lassen, 3. die an den Arbeitsp lätzen der Nutzerinnen und N utzer vorhandenen Materia lien zu kontrollieren. § 9 Reproduktionen (1) Die Nutzerin / Der Nutzer kann Fotokopien oder Scans an den vorhandenen Geräten selbst anfertigen. (2) Foto-, Film- und Tonaufnahmen (analog oder digital) mit eigenen Geräten der Nutzerin / des Nutzers sind nur mit Genehmigung des Bibliothekspersonals erlaubt. Das Bibliothekspersonal kann eine Vervielfältigung, insbesondere aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen ablehnen oder einschränken. § 10 Internet-Arbeitsplätze (1) Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln stellt nach ihren Möglichkeiten Internet- Arbeitsplätze für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung. Eine Nutzung für anderweitige private oder kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. (2) Die Kunst - und Muse umsbibliothek kann die Nutzungs dauer an diesen Arbeitsplätzen beschränken. Die Nutzerin / der Nutzer hat keine n Anspruch auf einen be stimmten Internet-Arbeitsplatz. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang jederzeit gewährleistet ist. (3) Die Nutzerin / Der Nutzer ist ver pflichtet, d as Internet in rechtlich korrek ter Weise zu nutzen. (4) Die Kuns t- und Museumsbibliothek ist nicht verantwortlich für die Qualität, die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die gegebenenfalls beim Export von Daten auf benutzereigene Datenträger entstehen. (5) Die Kunst - und Museumsbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch Aktivitäten der Nutzerin / des Nutzers im Internet entstehen (z.B. finanzielle Verluste durch Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste, Missbrauch von übermittelten persönliche n Daten). (6) Chat-, Mail- und Faxdienste sind an den Internet-Arbeitsplätzen nicht gestattet. (7) Eine Veränderung von System - bzw. Programmparametern ist nicht gestattet. Bei Ver - dacht von entsprechenden Manipulationen informiert die Nutzerin / der Nutzer unverzüglich das Bibliothekspersonal. § 11 Urheber- und andere Rechte (1) Die Nutzerin / Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum Urheberrecht, zum Datenschutz und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu beachten. (2) Die Nutzerin / Der Nutzer stellt die Kunst- und Museumsbibliothek von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Rechtsverletzungen der Nutzerin / des Nutzers gegen die Kunst- und Museumsbibliothek geltend machen. § 12 Auskunft (1) Die Bibliothekarinnen / Bibliothekare in den Lesesälen erteilen den Nutzerinnen und Nutzern Auskünfte über die Bestände der Bibliothek. Darüber hinaus sind sie bei der Benutzung der Kataloge, bibliographischen Hilfsmittel, Nachschlagewerke und Datenbanken behilflich. (2) Auskünfte können erteilt werden, soweit technische und personelle Gegebenheiten der Kunst- und Museumsbibliothek dies gestatten. Auskünfte, die aufwendige Recherchen erfordern, können abgelehnt werden. (3) Eine Gewähr für die Richtigkeit u nd Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. § 13 Haftung der Kunst- und Museumsbibliothek Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nur für solche Schäden der Nutzerin / des Nutzers, die sie aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkei t zu vertreten hat. Die gesetzliche Haftung wegen der Verletzung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. § 14 Schadensersatz und Ausschluss von der Benutzung (1) Bei Verlust, Untergang und Beschädigung einer Medieneinheit oder eines son stigen Gegenstandes der Bibliothek ist Schadensersatz zu leisten. (2) Verstößt die Nutzerin / der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Be - stimmungen der Benutzungs ordnung sowie gegen die Anweisungen des Personals der Kunst- und Museumsbibliothek oder ist durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann die Kunst - und Museumsbibliothek die Nutzerin / den Nutzer vorübergehend oder dauernd von der Benutzung ausschließen. Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. § 15 Ergänzung der Benutzungsordnung Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Benutzungs - ordnung zu erlassen. § 16 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Anlage 4 Synopse Benutzungsordnung_alt - Benutzungsordnung_neu
19662 Zeichen
Anlage 4: Synopse Benutzungsordnung (alt) / Benutzungsordnung (neu) Alt Neu § 1 Name, Träger, Aufgabe der Bibliothek § 1 Name, Träger, Aufgabe der Bibliothek Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist eine Einrichtung der Stadt Köln. Sie ist die wissenschaftliche Arbeitsbibliothek der Museen der Stadt Köln für den Bereich Allgemeine Kunstgeschichte und zugleich die öffentliche Kunstbibliothek der Stadt. Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist eine Einrichtung der Stadt Köln. Sie ist die öffentliche Kunstbibliothek der Stadt und die wissenschaftliche Arbeitsbibliothek des Museums für Angewandte Kunst, des Museums Ludwig und des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud. § 2 Benutzung § 2 Benutzung (1) Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Benutzung findet in den Lesesälen statt. (1) Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek, die Benutzung findet in den Lesesälen statt. (2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Museen Köln sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunsthistorischen Institut der Universität Köln sind berechtigt, Bestände an ihren jeweiligen Arbeitsplatz im Museum bzw. im Kunsthistorischen Institut zu entleihen. (3) Im Übrigen ist eine Benutzung außerhalb der Bibliothek nur ausnahmsweise und nur mit vorheriger Zustimmung der Bibliotheksleitung zulässig. § 3 Benutzungsverhältnis, Zulassung zur Benutzung § 3 Benutzungsverhältnis, Zulassung zur Benutzung (1) Die Benutzungsordnung regelt die privatrechtliche Beziehung zwischen der Einrichtung und der Benutzerin bzw. dem Benutzer. (2) Die Zulassung zur Benutzung ist persönlich bei der jeweiligen Aufsicht in den Lesesälen zu beantragen und erfolgt nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass). Mit der eigenhändigen Unterschrift im Benutzungsbuch erkennt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Benutzungsordnung an. Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. (1) Die Benutzungsordnung regelt die privatrechtliche Beziehung zwischen der Einrichtung und der Benutzerin bzw. dem Benutzer. Die Zulassung zur Benutzung ist persönlich bei der jeweiligen Aufsicht in den Lesesälen zu beantragen und erfolgt nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass). Mit der eigenhändigen Unterschrift erkennt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Benutzungsordnung an. (2) Jugendliche unter 18 Jahren haben eine Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorzulegen. § 4 Kosten § 4 Benutzungsgebühren / Entgelte für Kopien etc. Die Benutzung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist unentgeltlich. Kosten werden nur bei der Anfertigung von Kopien und PC-Ausdrucken berechnet sowie bei Buchbeschädigungen bzw. Buchersatz. (1) Die Benutzung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln ist unentgeltlich. (2) Für Reproduktionen, Internetnutzung etc. können Entgelte erhoben werden. Art und Höhe der Entgelte ergeben sich aus der Entgeltordnung für die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln in ihrer jeweils geltenden Fassung. § 5 Öffnungszeiten § 5 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gegeben. Aus betriebsbedingten Gründen kann die Bibliothek zeitweilig geschlossen werden. Diese Zeiten werden den Benutzerinnen und Benutzern – soweit möglich – rechtzeitig durch Aushang bekannt gemacht. Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden auf der Homepage der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln bekannt gegeben. Aus betriebsbedingten Gründen kann die Bibliothek zeitweilig geschlossen werden. § 6 Bestellung § 6 Bestellung (1) Vor jeder Benutzung trägt sich die Benutzerin / der Benutzer mit Namen und Adresse in das bei der Auskunft ausliegende Benutzungsbuch ein. Erfolgt eine Benutzung mehrmals an einem Tage, so genügt die einmalige Eintragung. (2) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ermittelt die von ihr bzw. ihm gewünschte Literatur anhand des Kataloges und bestellt diese dann beim Bibliothekspersonal. Die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Bücher kann aus betriebstechnischen Gründen begrenzt werden. (1) Die Nutzerin / der Nutzer ermittelt die von ihr / ihm gewünschte Literatur anhand des Kataloges und bestellt diese dann beim Bibliothekspersonal. Die Anzahl der gleichzeitig auszugebenden Bücher kann begrenzt werden. (2) Es besteht kein Anspruch auf Einsichtnahme in alle verfügbaren Bestände. Die Bibliotheksleitung kann aus konservatorischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen die Nutzung einzelner Bestände verweigern. § 7 Allgemeine Pflichten und Haftung der Benutzerinnen und Benutzer § 7 Allgemeine Pflichten der Nutzerin / des Nutzers (1) Von jeder Benutzerin bzw. jedem Benutzer wird erwartet, dass er andere Benutzerinnen und Benutzer nicht in ihren berechtigten Ansprüchen beschränkt und den Benutzungsbetrieb nicht behindert. Er ist verpflichtet, den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und den Anordnungen des Bibliothekspersonals nachzukommen. (2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben das Bibliotheksgut, die Einrichtungsgegenstände und sonstige Arbeitsmittel pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. Eintragungen und Anstreichungen in Büchern, auch das Berichtigen von (1) Die Nutzerin / der Nutzer ist zur Rücksichtnahme auf die Belange der übrigen Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek verpflichtet. Insbesondere das Telefonieren ist in den Lesesälen nicht gestattet. Elektronische Geräte sind lautlos zu stellen. (2) Die Nutzerin / Der Nutzer haben das Bibliotheksgut, die Einrichtungsgegenstände und sonstige Arbeitsmittel pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. Insbesondere Eintragungen und Anstreichungen in Büchern, auch das Berichtigen von Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame Aufbiegen von Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen Darstellungen oder anderen Abbildungen und Plänen sind nicht gestattet. (3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, die empfangenen Werke, sonstigen Arbeitsmittel oder Gegenstände der Bibliothek sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren. Anstreichungen und Ausstreichungen im Text gelten als Beschädigung. Die Benutzerinnen bzw. die Benutzer sind verpflichtet, sich bei der Ausgabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Materialien zu überzeugen. Verlust und Veränderung der Materialien sind sofort anzuzeigen; sie verpflichten ebenso wie Verschmutzung und Beschädigung der Materialien die Benutzerin bzw. den Benutzer zum Schadensersatz, es sei denn, sie bzw. er hat den Verlust, die Verschmutzung, Beschädigung oder Veränderung nicht zu vertreten. (4) Insbesondere in den Lese- und Studiensälen muss im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer größtmögliche Ruhe herrschen. Rauchen, Essen und Trinken sind dort nicht gestattet. Lebensmittel und Getränke dürfen nicht in die Lesesäle mitgebracht werden. (5) Mäntel, Schirme, Handys, Walkmen, Gepäckstücke, Aktentaschen, größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung dienen die Garderobe bzw. die Schließfächer in der jeweiligen Eingangshalle. (6) Tiere dürfen in die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln nicht mitgebracht werden. (7) Die Benutzung privater Disketten, CD-ROMs, DVDs und entsprechender Datenträger an bibliothekseigenen PCs ist aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Fehlern, das Umbiegen und Brechen von Blättern, das gewaltsame Aufbiegen von Büchern sowie das Durchzeichnen von graphischen Darstellungen oder anderen Abbildungen und Plänen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen begründen Schadensersatzansprüche gegen die Nutzerin / den Nutzer. Die Bibliothek behält sich zudem eine strafrechtliche Verfolgung vor. (3) Die Benutzung privater CD-ROMs, DVDs, USB-Sticks und anderer entsprechender Datenträger an bibliothekseigenen PCs ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt für die elektronischen Leseplätze der Bibliothek, bei deren Nutzung die speziellen Nutzungsbestimmungen der Kunst- und Museumsbibliothek für elektronische Leseplätze in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten sind. (4) Rauchen, Essen und Trinken in den Lesesälen ist nicht gestattet. Lebensmittel und Getränke dürfen nicht in die Lesesäle mitgebracht werden. (5) Mäntel, Jacken und ähnliche Kleidungsstücke, Schirme, Gepäckstücke, Aktentaschen, größere Taschen und Beutel dürfen nicht in die Lesesäle mitgenommen werden. Zu ihrer Aufbewahrung dienen die Garderobe und die Schließfächer in der Eingangshalle. (6) Tiere dürfen in die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln nicht mitgebracht werden. s. § 7 (3) (7) Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Die Bibliotheksleitung oder die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. § 8 Kontrollrecht der Kunst- und Museumsbibliothek § 8 Kontrollrecht der Kunst- und Museumsbibliothek Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunst- und Museumsbibliothek sind berechtigt 1. sich von jeder Benutzerin und jedem Benutzer einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, 2. sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie mitgeführte Druckschriften und sonstige Materialien vorweisen zu lassen, 3. die an den Arbeitsplätzen der Benutzerinnen und Benutzer vorhandenen Materialien zu kontrollieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunst- und Museumsbibliothek sind berechtigt 1. sich von der Nutzerin / vom Nutzer einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, 2. sich den Inhalt von Mappen, Taschen usw. sowie mitgeführte Druckschriften und sonstige Materialien vorweisen zu lassen, 3. die an den Arbeitsplätzen der Nutzerinnen und Nutzer vorhandenen Materialien zu kontrollieren. § 9 Benutzung außerhalb der Bibliothek Die Benutzung der Bibliotheksbestände außerhalb der Bibliothek ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Genehmigung der Bibliotheksleitung. s. § 2 (3) § 9 Reproduktionen (1) Die Nutzerin / Der Nutzer kann Fotokopien oder Scans an den vorhandenen Geräten selbst anfertigen. (2) Foto-, Film- und Tonaufnahmen (analog oder digital) mit eigenen Geräten der Nutzerin / des Nutzers sind nur mit Genehmigung des Bibliothekspersonals erlaubt. Das Bibliothekspersonal kann eine Vervielfältigung, insbesondere aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen ablehnen oder einschränken. § 10 Haftung der Kunst- und Museumsbibliothek Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung von Gegenständen, die die Benutzerinnen und Benutzer in die Bibliothek mitgebracht haben. Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen sowie solche Schäden, die durch die Benutzung der Bibliothek entstehen. s. § 13 § 10 Internet-Arbeitsplätze (1) Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln stellt nach ihren Möglichkeiten Internet-Arbeitsplätze für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung. Eine Nutzung für anderweitige private oder kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. (2) Die Kunst- und Museumsbibliothek kann die Nutzungsdauer an diesen Arbeitsplätzen beschränken. Die Nutzerin / der Nutzer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Internet-Arbeitsplatz. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang jederzeit gewährleistet ist. (3) Die Nutzerin / Der Nutzer ist verpflichtet, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. (4) Die Kunst- und Museumsbibliothek ist nicht verantwortlich für die Qualität, die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die gegebenenfalls beim Export von Daten auf benutzereigene Datenträger entstehen. (5) Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch Aktivitäten der Nutzerin / des Nutzers im Internet entstehen (z.B. finanzielle Verluste durch Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste, Missbrauch von übermittelten persönlichen Daten). (6) Chat-, Mail- und Faxdienste sind an den Internet-Arbeitsplätzen nicht gestattet. (7) Eine Veränderung von System- bzw. Programmparametern ist nicht gestattet. Bei Verdacht von entsprechenden Manipulationen informiert die Nutzerin / der Nutzer unverzüglich das Bibliothekspersonal. § 11 Reproduktionen (1) Im Rahmen ihrer Möglichkeiten nimmt die Kunst- und Museumsbibliothek Bestellungen für Fotokopien aus ihren Bibliotheksbeständen entgegen, soweit der Zustand der jeweiligen Vorlage dies zulässt. (2) Fotokopien können – je nach den Gegebenheiten in den Lesesälen – an Kopierern selbst angefertigt oder auf Bestellung der Benutzerin bzw. des Benutzers von der Kunst- und Museumsbibliothek angefertigt werden. Die Benutzerin bzw. der Benutzer trägt die dadurch entstehenden Kosten. Die Abgabe der Fotokopien erfolgt gegen Barzahlung des durch Aushang bekannt gegebenen Kopierentgelts. Die Bibliothek kann die Vorauszahlung des Entgelts verlangen. Eigene Foto-, Film- und Tonaufnahmen (analog oder digital) von Benutzerinnen und Benutzern im Lesesaal sind nur mit Genehmigung des Bibliothekspersonals erlaubt. s. § 9 (3) Für die Einhaltung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte und sonstiger Rechte Dritter beim Gebrauch dieser Reproduktionen sind die Benutzerinnen und Benutzer allein verantwortlich. (4) Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke (z.B. Reprints, Faksimileausgaben, Postkarten) bedarf einer besonderen Vereinbarung, die auch die Gegenleistung bestimmt. Das Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht darf ohne Genehmigung der Bibliothek nicht auf Dritte übertragen werden. § 11 Urheber- und andere Rechte (1) Die Nutzerin / Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum Urheberrecht, zum Datenschutz und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu beachten. (2) Die Nutzerin / Der Nutzer stellt die Kunst- und Museumsbibliothek von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Rechtsverletzungen der Nutzerin / des Nutzers gegen die Kunst- und Museumsbibliothek geltend machen. § 12 Internet-Benutzerplätze (1) Die Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln stellt nach ihren Möglichkeiten Internet-Benutzerplätze für ihre Benutzerinnen und Benutzer für wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung. Eine Nutzung des Internets für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. (2) Die Kunst- und Museumsbibliothek kann die Nutzungsdauer beschränken. Die Benutzerin bzw. der Benutzer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Internet-Benutzerplatz. Die Bibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang jederzeit gewährleistet ist. (3) Die Benutzerin bzw. der Benutzer ist verpflichtet, das Internet in rechtlich korrekter Weise zu nutzen. Für Verstöße gegen Lizenzrechts- und Copyright-Bestimmungen haftet die Benutzerin bzw. der Benutzer. Für die Einhaltung des Urheberrechts sind die Benutzerinnen und Benutzer allein verantwortlich. (4) Für Ausdrucke aus den PCs (Internet oder anderen eventuell zur Verfügung gestellten PC-Programmen) trägt die Benutzerin bzw. der Benutzer die Kosten. Die Bezahlung erfolgt in bar des durch Aushang bekannt gegebenen Entgelts. (5) Die Kunst- und Museumsbibliothek ist nicht verantwortlich für die Qualität, die Funktionsfähigkeit oder Virenfreiheit von abgerufenen Daten. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die gegebenenfalls beim Export von Daten auf benutzereigene Datenträger entstehen. s. § 10 (6) Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nicht für Folgen, die durch Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen (z.B. finanzielle Verluste durch Bestellungen oder Nutzung kostenpflichtiger Dienste, Missbrauch von übermittelten persönlichen Daten). (7) Chat-, Mail- und Faxdienste sind an den Internet-Arbeitsplätzen nicht gestattet. (8) Eine Veränderung von System- bzw. Programmparametern ist nicht gestattet. Bei Verdacht von entsprechenden Manipulationen soll die Benutzerin bzw. der Benutzer das Bibliothekspersonal unverzüglich benachrichtigen. (9) Bei Missbrauch des Internet-Angebots kann die Benutzerin bzw. der Benutzer von der Nutzung der Internet-Arbeitsplätze ausgeschlossen werden. Schadensersatzansprüche für schuldhaft verursachte Schäden bleiben vorbehalten § 12 Auskunft (1) Die Bibliothekarinnen / Bibliothekare in den Lesesälen erteilen den Nutzerinnen und Nutzern Auskünfte über die Bestände der Bibliothek. Darüber hinaus sind sie bei der Benutzung der Kataloge, bibliographischen Hilfsmittel, Nachschlagewerke und Datenbanken behilflich. (2) Auskünfte können erteilt werden, soweit technische und personelle Gegebenheiten der Kunst- und Museumsbibliothek dies gestatten. Auskünfte, die aufwendige Recherchen erfordern, können abgelehnt werden. (3) Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. § 13 Ausschluss von der Benutzung Verstößt eine Benutzerin oder ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung sowie gegen die Anweisungen des Personals der Kunst- und Museumsbibliothek oder ist durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann die Kunst- und Museumsbibliothek durch schriftliche Verfügung oder mündliche Verfügung, die schriftlich wiederholt wird, die Benutzerin bzw. den Benutzer vorübergehend oder dauernd, teilweise oder vollständig von der Benutzung ausschließen. Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. § 13 Haftung der Kunst- und Museumsbibliothek Die Kunst- und Museumsbibliothek haftet nur für solche Schäden der Nutzerin / des Nutzers, die sie aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Die gesetzliche Haftung wegen der Verletzung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. § 14 Ergänzung der Benutzungsordnung Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen. s. § 15 § 14 Schadensersatz und Ausschluss von der Benutzung (1) Bei Verlust, Untergang und Beschädigung einer Medieneinheit oder eines sonstigen Gegenstandes der Bibliothek ist Schadensersatz zu leisten. (2) Verstößt die Nutzerin / der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung sowie gegen die Anweisungen des Personals der Kunst- und Museumsbibliothek oder ist durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, kann die Kunst- und Museumsbibliothek die Nutzerin / den Nutzer vorübergehend oder dauernd von der Benutzung ausschließen. Alle aus der Benutzungsordnung erwachsenen Verpflichtungen bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen. § 15 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. s. § 16 § 15 Ergänzung der Benutzungssatzung Die Bibliotheksleitung ist berechtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Benutzungsordnung zu erlassen. § 16 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Anlage 2 Rahmenbenutzungsordnung der KunstBibliothek Köln
2522 Zeichen
1 Rahmenbenutzungsordnung der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) Die Informations - und Literaturversorgung der Bediensteten der Kölner Museen und der Hochschulangehörigen der Universität zu Köln betrachten die Bibliotheken der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) als ihre gemeinsame Aufgabe. Sie arbeiten eng zusammen und weisen ihren gesamten Bestand gemeinsam nach. Die Bibliotheken erlassen jeweils eine eigene Benutzungs ordnung, die im Einklang mit dieser Rahmenbenutzungsordnung steht. § 1 Geltungsbereich Diese Benutzungs ordnung gilt als Rahmenbenutzungs ordnung für alle Bibliotheken der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln), welche sind: Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, Kunst - und Museumsbibliothek der Stadt Köln, Bibliothek des Kunsthistorischen Instituts der Universität zu Köln. § 2 Aufgaben Die Bibliotheken der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) dienen in erster Linie dem Studium, der Lehre und der Forschung, der betrieblichen Informationsgewinnung und Weiterbildung, daneben der allgemeinen Bildung. § 3 Benutzungsberechtigte Zur Benutzung einer Bibliothek der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) ist berechtigt, wer eines der in § 2 genannten Ziele verfolgt. § 4 Gebühren Soweit Gebühren erhoben werden, richten sich diese nach der Gebühren satzung / Entgeltordnung der jeweils einzelnen Bibliotheken. § 5 Benutzung der Bestände Die Benutzung innerhalb der Bibliothek (Ausleihe, Rückgabe, Leihfristen, Verlängerung und Vormerkung) regeln die Bibliotheken in ihrer Benutzungs ordnung. Für die Benutzung der jeweiligen Bestände werden die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie die Restauratorinnen und Restauratoren der städtischen Museen Köln von der Universitäts - und Stadtbibliothek Köln den Hochschulangehörigen gleichgesetzt und von der Bibliothek des 2 Kunsthistorischen Instituts der Universität zu Köln den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kun sthistorischen Instituts gleichgesetzt. Die Kunst - und Museumsbibliothek der Stadt Köln setzt für die Benutzung ihrer Bestände die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunsthistorischen Instituts den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Museen Köln gleich.
Beschlussvorlage Rat
6058 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4523 Vorlagen-Nummer 2468/2020 Freigabedatum 23.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln und Rahmenbenutzungsordnung der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln auf der Grundlage des dieser Beschlussvorlage anliegenden Entwurfs (Anlage 1). Gleichzeitig beschließt der Rat die Aufhebung der bisherigen Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek in der Fassung vom 18. April 2002. Der Rat nimmt die Rahmenbenutzungsordnung der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) entsprechend des dieser Beschlussvorlage anliegenden Textes zur Kenntnis (Anlage 2). Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 25.01.2021 Ausschuss Kunst und Kultur - 09.03.2021 Rat 04.02.2021 23.03.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangssituation Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der Universität zu Köln über den ge- meinsamen Betrieb der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte vom 07.04.2015 (kurz: Ko- operationsvereinbarung), wurden die Kooperationspartner beauftragt eine gemeinsame Benutzungs- ordnung für eine Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (kurz: KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) zu erarbeiten. Gleichzeitig war es notwendig die Benutzungsordnung der Kunst- und Museums- bibliothek (KMB) auf Grund technischer und räumlicher Veränderungen sowie veränderter Bestim- mungen zum Urheberrecht, Datenschutz und allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu aktualisieren. Die Rahmenbenutzungsordnung ist ein neuer den Benutzungsordnungen der Kooperationspartner für die Kooperation KuBi Köln vorangestellter Text, in dem auf die KunstBibliothek Köln und die Benut- zungsordnungen der einzelnen Partner eingegangen wird. Gemeinsame Benutzungsordnung Die Zentralbibliothek für Kunst- und Kunstgeschichte verfügt über keine eigene Rechtspersönlichkeit. (Die Zentralbibliothek ist insbesondere auch keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR - in Ge- stalt einer so genannten Außen-GbR) Mit „Zentralbibliothek“ werden vielmehr die Ergebnisse des kooperativen Handelns von Universität zu Köln und Stadt Köln im Sinne des Kooperationsvertrags bezeichnet. Rechtlich kann eine „gemeinsame“ Benutzungsordnung daher nur dergestalt beschlossen werden, dass die Universität zu Köln (für die Universitäts- und Stadtbibliothek (USB) und die Biblio- thek des Kunsthistorischen Instituts (KHI) der Universität zu Köln) und Stadt Köln (für die Kunst- und Museumsbibliothek) jeweils inhaltsgleiche Benutzungsordnungen für ihre jeweiligen Einrichtungen beschließen. Aufgrund unterschiedlicher Services in den beiden Partnereinrichtungen ließen sich in- haltlich gleichlautende Benutzungsregelungen aber nicht erstellen. Um nur ein Beispiel für die Unter- schiede zu nennen: Die USB ist eine Ausleihbibliothek, während die Bibliotheken des KHI und der KMB Präsenzbibliotheken sind, wobei die Bibliothek des KHI – anders als die KMB – extern über das Wochenende ausleiht. Auf dem Weg zur gemeinsamen Benutzungsordnung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kunsthistorischen Instituts der Universität zu Köln werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Museen – und umgekehrt – in der Art und Wei- se der Nutzung gleichgestellt. Sie können also – abweichend vom Grundsatz der Kunst- und Muse- umsbibliothek als Präsenzbibliothek – Bestände an ihren Arbeitsplatz im Kunsthistorischen Institut der Universität zu Köln entleihen, ebenso können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wallraf-Richartz- Museums & Fondation Corboud, des Museums Ludwig und des Museums für Angewandte Kunst Köln – abweichend vom Grundsatz der Bibliothek des Kunsthistorischen Instituts als Präsenzbiblio- thek – Bestände an ihren Arbeitsplatz im Museum entleihen. Zudem wollen die Leitungen der Bibliotheken dem Interesse an einer Weiterentwicklung des Koope- rationsvertrags zwischen Universität zu Köln und Stadt Köln durch die Erklärung einer „Rahmenbe- nutzungsordnung“ (Anlage 2) weiteren Ausdruck verleihen. 3 Veränderungen auf Grund aktueller Gegebenheiten Anpassungen fanden auf Grund technischer Veränderungen statt: So können heute in den Lesesälen neben Fotokopien auch Scans angefertigt werden (§ 9 Abs. 1) und da die PCs heute über keine Dis- kettenlaufwerke mehr verfügen, muss deren Verwendung auch nicht mehr verboten werden (§ 7 Abs. 7). Andere Anpassungen beruhen auf der räumlichen Situation der Kunst- und Museumsbibliothek. Gro- ße Teile der Bestände sind aus den Lesesälen ausgelagert. Insbesondere Archiv- und Großformat- Bestände können aus konservatorischen Gründen nicht in den Transport gegeben werden. Sie sind daher nur in der von den Lesesälen räumlich getrennten Verwaltung einsehbar (§ 6 Abs. 2). § 11 wurde neu hinzugefügt, um die Nutzerinnen und Nutzer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen zum Urheberrecht, zum Datenschutz und zum all- gemeinen Persönlichkeitsrecht hinzuweisen und um die Kunst- und Museumsbibliothek bei eventuel- len Rechtsverletzungen der Nutzerinnen und Nutzer von Ansprüchen Dritter freizustellen. Eine detaillierte Synopse der alten und neuen Benutzungsordnung liegt als Anlage 4 bei. Anlagen 1. Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln 2. Rahmenbenutzungsordnung der Zentralbibliothek für Kunst und Kunstgeschichte (KunstBibliothek Köln, KuBi Köln) 3 Benutzungsordnung der Kunst- und Museumsbibliothek (alte Fassung) 4. Synopse Benutzungsordnung (alt) / Benutzungsordnung (neu)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2468/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.03.2021
- Erstellt
- 11.08.2020 15:56