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V/0345/2008

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Münster

Vorlagen 22.04.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.06.2008, TOP 4.9

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

14097 Zeichen

V/0345/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
I. Einleitung  
 
Nachdem mit der Vorla
ge an den AUB (V/0096/2005) „Vorstellung des Amtes für Grünflächen 
und Umweltschutz: Tätigkeiten, Perspektiven und Projekt“ bereits eine Kurzfassung der europäi-
schen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vorgestellt wurde, wird mit dieser Vorlage ausführli-
cher über Grundsätze, Ziele und den aktuellen Bearbeitungsstand zur weiteren Umsetzung der 
WRRL (mit Fokus auf den Stand in NRW und Einzugsgebiet Ems) informiert.  
 
II. Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 
 
Die WRRL aus 2000 bietet europaweit einen rechtlichen Rahmen und ist damit ein zentrales In-
strument für den Schutz der Gewässer – Fließgewässer, Seen, Küstengewässer und Grundwas-
ser. Die WRRL gibt für alle Mitgliedsstaaten das einheitliche Ziel vor, dass bis zum Jahr 2015 für 
alle Wasserkörper mindestens ein „guter Zustand“ zu erreichen ist. Dieser umfasst den guten 
ökologischen und den guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer sowie einen guten 
chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwasse rs. Als weiteres Umweltziel legt die 
Richtlinie fest, dass jede weitere Verschlechterung des Zustandes der Oberflächen- und Grund-
wasserkörper zu vermeiden ist. 
 
Die Bewirtschaftungsziele sollen den langfristi gen Schutz, die ökologische Entwicklung und die 
nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten und eine weitere Verschlechterung 
verhindern. Die Verwirklichung dieser Ziele bringt vielfältigen Nutzen. 
 
Dazu gehören zum Beispiel im Hinblick auf die Wasserwirtschaft: 
 
ƒ Schutz und Entwicklung ökologisch intakter und sauberer Gewässer; 
ƒ Erhaltung der Funktion der Gewässer als Bestandteil der Kulturlandschaft; 
ƒ Verbesserte Lebensqualität durch einen gesteigerten Erholungswert der Oberflächengewäs-
ser, z. B. für Besucher, Touristen, Wassersportler; 
Vorlagen-Nr.: 
V/0345/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Hirschmann 
Ruf: 
492 67 93 
E-Mail: 
Hirschmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.04.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0345/2008 
 
ƒ Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels und Sicherstellung der Wasserversorgung, 
z. B. durch langfristig angelegte Planung bei der Flusseinzugsgebietsbewirtschaftung, durch 
Bilanzierung von Wasserdargebot und Wassernachfrage sowie durch Vorsorgemaßnahmen 
im Hinblick auf Hochwasser und Dürren; 
ƒ Entwicklung neuer Umwelttechnologien und Dienstleistungen, als treibende Kraft in Richtung 
Nachhaltigkeit und dadurch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung neuer 
Arbeitsplätze. 
 
 
 
 Abb. 1: Zeitplan der WRRL 
 
Das Erreichen der Ziele erfordert die Mitwirkung einer Vielzahl von Kräften. Hierzu zählen Was-
sernutzer wie Haushalte, Wasserversorgungsunternehmen, Betriebe in Landwirtschaft und In-
dustrie genau so wie Akteure aus Freizeit und Tourismus, Naturschutz, Wissenschaft und die für 
die Planung der Land- und Wassernutzung zuständigen örtlichen, regionalen, nationalen und 
internationalen Behörden. 
 
Ein weiterer wichtiger Schritt ist mit der Umsetzung der Forderungen und Ziele der WRRL ins 
nationale Recht gemacht worden. Das bundesweite Wasserhaushaltsgesetz wurde 2002 und das 
Landeswassergesetz 2005 an die Vorgaben der WRRL angepasst. 
 
III. Die WRRL in Nordrhein-Westfalen  
 
Zur Erarbeitung, Vereinheitlichung, Integration und landeseinheitlichen Methodik und Umsetzung 
der Werkzeuge des wasserwirtschaftlichen Vollzugs nach WRRL, Wasserhaushaltsgesetz 
(WHG) und Landeswassergesetz (LWG) wurde in NRW der „Leitfaden zur Umsetzung der EU-
WRRL“ vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 
(MUNLV) erstellt. Das Handbuch enthält die Themenschwerpunkte Strategie, Oberflächenge-
wässer, Grundwasser, EDV, Recht und Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Im Leitfaden 
werden auch die für NRW landesspezifischen Gegebenheiten (z. B. hohe Besiedlungsdichte, 
Bergbau, Talsperren, Trinkwasserversorgung) berücksichtigt.

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Auf der Basis der methodischen Vorgaben des Leitfadens wurde inzwischen die Bestandsauf-
nahme und Analyse (Phase 1) der vorhandenen wasserwirtschaftlichen Daten der unterschied-
lichsten Verwaltungsbehörden und Bewertungsverfahren abgeschlossen und dokumentiert. Da-
mit liegt für NRW erstmals eine systematische Zusammenstellung aller wasserwirtschaftlichen 
Basisdaten und Fakten vor. Die daraus entstandenen Berichte sind im März 2005 an die EU-
Kommission in Brüssel weitergegeben worden.  
 
In der zweiten Phase ( Monitoring) wurden bis Ende 2006 die Überwachungsprogramme mit 
einem Netz von Untersuchungsstellen eingerichtet, um die bestehenden Datenlücken zu schlie-
ßen und die vorläufigen Bewertungen in einem Bericht bis Ende 2008 zu verifizieren.   
 
Die in den Dokumentationen dargestellten Fakten und Zusammenhänge wurden in Ergebnisbe-
richten zusammengefasst, die zukünftig die Grundlage für den wasserwirtschaftlichen Voll-
zug in NRW  sein werden. Sie bilden die einheitliche, transparente und fortschreibungsfähige 
Basis für die gesamte Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW. 
  
In der jetzt begonnenen 3. Bearbeitungsphase werden schrittweise die konkreten Grundlagen für 
die Erstellung eines Bewirtschaftungsplanes zusammengestellt und Vorschläge für Maßnah-
menprogramme erarbeitet. Die auf der Ebene der Teileinzugsgebiete (z.B. Ems-NRW) erarbei-
teten Vorschläge werden auf Landesebene zusammengeführt und bilden schließlich den Entwurf 
eines Bewirtschaftungsplanes, untergliedert nach den 4 Flussgebieten mit NRW-Beteiligung 
(Rhein, Maas, Ems, Weser). Für die Aufstellung hat das MUNLV eine Handlungsanleitung mit 
sechs Arbeitsschritten erstellt.   
 
Die Phase 4 bedeutet dann die Umsetzung der Maßnahmen und die Erreichung des guten 
Zustands bis 2015. 
 
IV. Umsetzung der WRRL im Einzugsgebiet Ems und in Münster 
 
Spätestens durch die neuen gesetzlichen Vorgaben ist auch die Stadt Münster eng an die WRRL 
gebunden, da sämtliche gewässerbezogenen Planungen und Eingriffe sowie der behördliche 
Vollzug (insbesondere durch die Untere Wasserbehörde im Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz) nicht nur an den Zielen der WRRL, sondern noch stärker an den geänderten Rahmenbe-
dingungen der Wassergesetze auszurichten sind. 
 
In Münster befinden wir uns zum größten Teil im Flusseinzugsgebiet der Ems. Durch oder in 
Münster fließen insgesamt 12 Fließgewässer (von 128 in NRW) mit einem Einzugsgebiet > 10 
km
2, die somit im Rahmen der WRRL zu bearbeiten sind: Ems, Werse, Münstersche Aa, Angel, 
Emmerbach, Kinderbach, Meckelbach, Getterbach, Kannenbach, Piepenbach, Kreuzbach und 
Flothbach. Mit dem Dortmund-Ems-Kanal gibt es ein bedeutendes künstliches Oberflächenge-
wässer; Stillgewässer mit einer Fläche > 0,5 km2 kommen nicht vor. 
 
Zur fachlichen Bearbeitung der WRRL wurde federführend bei der Bezirksregierung Münster die 
Projektleitung Ems-NRW (von der Quelle bis nach Lingen) und deren Einzugsgebiet eingerichtet. 
Die Projekt-Beteiligten werden in zwei Gremien gegliedert. Dem Kernarbeitskreis
 gehören an: 
MUNLV, Bez.-Reg. Münster, Landwirtschaftskamme r Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Natur, 
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie die Naturschutz- und Fischereiverbände 
NRW.  
 
Das Gebietsforum
 umfasst die Kreise/kreisfreien Städte, Kommunen, Forstämter, Naturschutz-
verbände, Fischerei- und Jagdverbände, Landwirtschaftsverbände, Vertreter der Wasser- und 
Bodenverbände, Untere Wasserbehörden, Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, Wasserversor-
gungsunternehmen, Verbraucherschutzverbände, u. a. (insgesamt ca. 80 Institutionen). Der Ent-
wurf zum Bewirtschaftungsplan wird derzeit in sog. „Runden Tischen
“ erarbeitet.

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 Abb. 2: Einzugsgebiet der Ems 
 
Für die erste Einschätzung und Bestandsaufnahme wurden von den Verwaltungseinheiten ge-
meinsam die wasserwirtschaftlichen und ökonomischen Daten zusammengetragen und an-
schließend die Beschreibung des Flussgebietes, der Oberflächengewässer, des Grundwassers, 
der Schutzgebiete und der erkennbaren Belastungen vorgenommen. Im Juni 2005 ist der „Er-
gebnisbericht Obere Ems “ vom Staatlichen Umweltamt Münster (heute BR Münster) vorgelegt 
worden.  
 
Danach weisen im Einzugsgebiet Ems etwa 90 % der Oberflächengewässer große Defizite auf. 
Als Hauptursachen und wesentliche Problembereic he werden dafür hydromorphologische Defizi-
te (Gewässerstrukturgüte) durch Gewässerausbau und Nutzung der Auen und chemische Belas-
tungen mit Nährstoffen und Pflanzenbehandlungsmitteln (diffuse Einträge) genannt. Die integrale 
Betrachtung aller Parameter kommt zum Ergebnis, dass bei 78 % der Fließgewässer die Zieler-
reichung unwahrscheinlich, bei 21 % unklar und bei nur 1 % wahrscheinlich ist. 
 
Bei den Grundwasserkörpern erreichen nach vorläufiger Einschätzung 18 von 24 das Ziel des 
„guten chemischen Zustands“ nicht, insbesondere auf Grund zu hoher Nitratbelastungen. Dem-
gegenüber ist die Zielerreichung des mengenmäßigen Zustands nur für einen Grundwasserkör-
per unwahrscheinlich. 
 
Die Ziele der WRRL sind weder für NRW noch für die Stadt Münster grundsätzlich neu. Schon 
seit fast 20 Jahren sind sie Bestandteil wasserwirtschaftlicher Aktivitäten, was im europäischen 
Vergleich betrachtet nicht unbedingt die Regel ist. Mit der ordnungsrechtlichen Umsetzung des 
Wasserrechts (z.B. Sicherung der Vorflut, Abwendung von Hochwassergefahren, Schutz vor

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Verunreinigungen, Erlaubnis- und Zulassungsverfahren, Sanierungsverfügungen, Einhaltung von 
Grenzwerten) ist in der Vergangenheit für die Gewässer viel erreicht worden, wofür die Verbesse-
rung der Gewässergüte in Münster nur ein Beleg ist. 
 
Die ökologische Kartierung und Bewertung der 52 größeren Fließgewässer wurde schon 1988 
begonnen und seitdem fortlaufend aktualisiert. Auf dieser Basis wurde ein „Konzept zur naturna-
hen Entwicklung der Gewässer in Münster“ erstellt. Seit 1989 wird an diesen Gewässern im Ab-
stand von zwei Jahren die Gewässergüte untersucht. Mittlerweile wurde auch der Fischatlas für 
Münster fertig gestellt. 
 
Im FNP 2010 sind Gewässerabstandsflächen als Planungsrestriktionen definiert und dargestellt 
worden, die bei einer Siedlungsentwicklung/-erweiterung den Gewässern genügend Raum zur 
naturnahen Entwicklung lassen. Ferner haben auch die Wasser- und Bodenverbände durch ex-
tensivere Unterhaltungsmaßnahmen insgesamt zu einer Verbesserung der Gewässerverhältnis-
se in Münster im Sinne der WRRL beigetragen.  
 
Im Bereich Grundwasser wurde vor dem Hintergrund der WRRL bereits Anfang 2000 ein Bericht 
zur Beschreibung der Grundwassereinheiten im Stadtgebiete von Münster in Auftrag gegeben. 
Insgesamt wurden 49 Grundwassereinheiten abgegrenzt und hinsichtlich der Grundwasserströ-
mungsverhältnisse und der Grundwasserbeschaffenheit beschrieben. Diese Datenpakete sind für 
die grundlegende Bestandaufnahme und die Berichte an das StUA Münster weitergegeben wor-
den.  
 
Betroffen von der WRRL sind vor allem das Amt für Grünflächen und Umweltschutz (wasserwirt-
schaftlicher Vollzug durch die Untere Wasserbehörde, Planungen und Maßnahmen der Unteren 
Landschaftsbehörde) sowie das Tiefbauamt, das die hieraus resultierenden Maßnahmen ein-
schließlich der Forderungen der Bezirksregierung im Rahmen der Gewässerbenutzung aus Ein-
leitungserlaubnissen umsetzen und finanzieren muss. Darüber hinaus hat das Tiefbauamt als 
Unterhaltungsträger für die Gewässer Konzepte zur naturnahen Gewässerentwicklung (bislang 
Aa, Werse, Erdelbach, Edelbach, Kinderbach, Hunnebecke, Angel) zu erarbeiten. Aus diesen 
Konzepten werden in Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz ökologische 
Gewässerverbesserungen geplant, durchgeführt und letztendlich auch unterhalten. Diese Maß-
nahmen werden der Bezirksregierung als Maßnahmen zur WRRL gemeldet und unter Inan-
spruchnahme von Landeszuwendungen durchgeführt. 
 
Ein weiteres Handlungsfeld sind abwassertechnische Maßnahmen im Rahmen von Abwasserbe-
seitigungskonzepten (ABK). Durch das neue Lan deswassergesetz und die neue Verwaltungsvor-
schrift für die Aufstellung der ABKs sind die Kommunen verpflichtet, über die Umsetzung der 
Maßnahmen jährlich der Bezirksregierung zu beri chten, die wiederum die Ergebnisse in die Be-
wirtschaftungsplanung gem. WRRL übernimmt. Da zudem auch die Beseitigung des Nieder-
schlagswassers in das ABK aufgenommen werden muss, sind hier nach Einschätzung des Tief-
bauamtes erhebliche Investitionskosten zu erwarten, um die Zielvorgaben der WRRL zu errei-
chen. Die spezifische Situation in Münster, dass nur kleinere oberirdische Gewässer für die Ablei-
tung des Niederschlagswassers zur Verfügung stehen, erschwert die Zielerreichung und könnte 
somit umfangreichere Maßnahmen auslösen. Allerdings können zum jetzigen Zeitpunkt noch 
keine genaueren Angaben getroffen werden. 
 
 
V. Weiteres Vorgehen 
 
Da zur über
regionalen Zielerreichung zahlreiche regionale Maßnahmen notwendig sind, wird die 
Stadt Münster auch in Zukunft weiter ihren Beitrag zur Umsetzung der WRRL leisten. Wichtig 
sind dabei vor allem folgende Feststellungen: 
 
ƒ Wasserrechtliche Bescheide haben in der Umsetzung die in WHG und LWG verankerten 
Festlegungen der WRRL schon heute zu berücksichtigen und zu enthalten.

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ƒ Bei allen Entscheidungen ist das Verbot zur Verschlechterung zu beachten. 
 
ƒ Bei der Bestandsaufnahme werden nur Gewässer ab einer bestimmten Größe berück-
sichtigt werden, die WRRL gilt aber für alle Gewässer gleichermaßen. 
 
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen über die Umsetzung der 
Wasserrahmenrichtlinie weiter berichten. 
 
Zusätzlich zu dieser Vorlage erhalten die umweltpolitischen Sprecher im Ausschuss für Umwelt-
schutz und Bauwesen einen ausführlichen Bericht zur EG-Wasserrahmenrichtlinie.  
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kreuzbach
  • Flothbach
  • Edelbach
  • Werse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0345/2008
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37