V/0345/2008
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Münster
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Berichtsvorlage
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V/0345/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Münster Beratungsfolge 17.06.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht Bericht: I. Einleitung Nachdem mit der Vorla ge an den AUB (V/0096/2005) „Vorstellung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz: Tätigkeiten, Perspektiven und Projekt“ bereits eine Kurzfassung der europäi- schen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vorgestellt wurde, wird mit dieser Vorlage ausführli- cher über Grundsätze, Ziele und den aktuellen Bearbeitungsstand zur weiteren Umsetzung der WRRL (mit Fokus auf den Stand in NRW und Einzugsgebiet Ems) informiert. II. Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Die WRRL aus 2000 bietet europaweit einen rechtlichen Rahmen und ist damit ein zentrales In- strument für den Schutz der Gewässer – Fließgewässer, Seen, Küstengewässer und Grundwas- ser. Die WRRL gibt für alle Mitgliedsstaaten das einheitliche Ziel vor, dass bis zum Jahr 2015 für alle Wasserkörper mindestens ein „guter Zustand“ zu erreichen ist. Dieser umfasst den guten ökologischen und den guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwasse rs. Als weiteres Umweltziel legt die Richtlinie fest, dass jede weitere Verschlechterung des Zustandes der Oberflächen- und Grund- wasserkörper zu vermeiden ist. Die Bewirtschaftungsziele sollen den langfristi gen Schutz, die ökologische Entwicklung und die nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten und eine weitere Verschlechterung verhindern. Die Verwirklichung dieser Ziele bringt vielfältigen Nutzen. Dazu gehören zum Beispiel im Hinblick auf die Wasserwirtschaft: Schutz und Entwicklung ökologisch intakter und sauberer Gewässer; Erhaltung der Funktion der Gewässer als Bestandteil der Kulturlandschaft; Verbesserte Lebensqualität durch einen gesteigerten Erholungswert der Oberflächengewäs- ser, z. B. für Besucher, Touristen, Wassersportler; Vorlagen-Nr.: V/0345/2008 Auskunft erteilt: Herr Hirschmann Ruf: 492 67 93 E-Mail: Hirschmann@stadt-muenster.de Datum: 22.04.2008 Öffentliche Berichtsvorlage - 2 - V/0345/2008 Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels und Sicherstellung der Wasserversorgung, z. B. durch langfristig angelegte Planung bei der Flusseinzugsgebietsbewirtschaftung, durch Bilanzierung von Wasserdargebot und Wassernachfrage sowie durch Vorsorgemaßnahmen im Hinblick auf Hochwasser und Dürren; Entwicklung neuer Umwelttechnologien und Dienstleistungen, als treibende Kraft in Richtung Nachhaltigkeit und dadurch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung neuer Arbeitsplätze. Abb. 1: Zeitplan der WRRL Das Erreichen der Ziele erfordert die Mitwirkung einer Vielzahl von Kräften. Hierzu zählen Was- sernutzer wie Haushalte, Wasserversorgungsunternehmen, Betriebe in Landwirtschaft und In- dustrie genau so wie Akteure aus Freizeit und Tourismus, Naturschutz, Wissenschaft und die für die Planung der Land- und Wassernutzung zuständigen örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Behörden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist mit der Umsetzung der Forderungen und Ziele der WRRL ins nationale Recht gemacht worden. Das bundesweite Wasserhaushaltsgesetz wurde 2002 und das Landeswassergesetz 2005 an die Vorgaben der WRRL angepasst. III. Die WRRL in Nordrhein-Westfalen Zur Erarbeitung, Vereinheitlichung, Integration und landeseinheitlichen Methodik und Umsetzung der Werkzeuge des wasserwirtschaftlichen Vollzugs nach WRRL, Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG) wurde in NRW der „Leitfaden zur Umsetzung der EU- WRRL“ vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) erstellt. Das Handbuch enthält die Themenschwerpunkte Strategie, Oberflächenge- wässer, Grundwasser, EDV, Recht und Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Im Leitfaden werden auch die für NRW landesspezifischen Gegebenheiten (z. B. hohe Besiedlungsdichte, Bergbau, Talsperren, Trinkwasserversorgung) berücksichtigt. - 3 - V/0345/2008 Auf der Basis der methodischen Vorgaben des Leitfadens wurde inzwischen die Bestandsauf- nahme und Analyse (Phase 1) der vorhandenen wasserwirtschaftlichen Daten der unterschied- lichsten Verwaltungsbehörden und Bewertungsverfahren abgeschlossen und dokumentiert. Da- mit liegt für NRW erstmals eine systematische Zusammenstellung aller wasserwirtschaftlichen Basisdaten und Fakten vor. Die daraus entstandenen Berichte sind im März 2005 an die EU- Kommission in Brüssel weitergegeben worden. In der zweiten Phase ( Monitoring) wurden bis Ende 2006 die Überwachungsprogramme mit einem Netz von Untersuchungsstellen eingerichtet, um die bestehenden Datenlücken zu schlie- ßen und die vorläufigen Bewertungen in einem Bericht bis Ende 2008 zu verifizieren. Die in den Dokumentationen dargestellten Fakten und Zusammenhänge wurden in Ergebnisbe- richten zusammengefasst, die zukünftig die Grundlage für den wasserwirtschaftlichen Voll- zug in NRW sein werden. Sie bilden die einheitliche, transparente und fortschreibungsfähige Basis für die gesamte Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW. In der jetzt begonnenen 3. Bearbeitungsphase werden schrittweise die konkreten Grundlagen für die Erstellung eines Bewirtschaftungsplanes zusammengestellt und Vorschläge für Maßnah- menprogramme erarbeitet. Die auf der Ebene der Teileinzugsgebiete (z.B. Ems-NRW) erarbei- teten Vorschläge werden auf Landesebene zusammengeführt und bilden schließlich den Entwurf eines Bewirtschaftungsplanes, untergliedert nach den 4 Flussgebieten mit NRW-Beteiligung (Rhein, Maas, Ems, Weser). Für die Aufstellung hat das MUNLV eine Handlungsanleitung mit sechs Arbeitsschritten erstellt. Die Phase 4 bedeutet dann die Umsetzung der Maßnahmen und die Erreichung des guten Zustands bis 2015. IV. Umsetzung der WRRL im Einzugsgebiet Ems und in Münster Spätestens durch die neuen gesetzlichen Vorgaben ist auch die Stadt Münster eng an die WRRL gebunden, da sämtliche gewässerbezogenen Planungen und Eingriffe sowie der behördliche Vollzug (insbesondere durch die Untere Wasserbehörde im Amt für Grünflächen und Umwelt- schutz) nicht nur an den Zielen der WRRL, sondern noch stärker an den geänderten Rahmenbe- dingungen der Wassergesetze auszurichten sind. In Münster befinden wir uns zum größten Teil im Flusseinzugsgebiet der Ems. Durch oder in Münster fließen insgesamt 12 Fließgewässer (von 128 in NRW) mit einem Einzugsgebiet > 10 km 2, die somit im Rahmen der WRRL zu bearbeiten sind: Ems, Werse, Münstersche Aa, Angel, Emmerbach, Kinderbach, Meckelbach, Getterbach, Kannenbach, Piepenbach, Kreuzbach und Flothbach. Mit dem Dortmund-Ems-Kanal gibt es ein bedeutendes künstliches Oberflächenge- wässer; Stillgewässer mit einer Fläche > 0,5 km2 kommen nicht vor. Zur fachlichen Bearbeitung der WRRL wurde federführend bei der Bezirksregierung Münster die Projektleitung Ems-NRW (von der Quelle bis nach Lingen) und deren Einzugsgebiet eingerichtet. Die Projekt-Beteiligten werden in zwei Gremien gegliedert. Dem Kernarbeitskreis gehören an: MUNLV, Bez.-Reg. Münster, Landwirtschaftskamme r Nordrhein-Westfalen, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) sowie die Naturschutz- und Fischereiverbände NRW. Das Gebietsforum umfasst die Kreise/kreisfreien Städte, Kommunen, Forstämter, Naturschutz- verbände, Fischerei- und Jagdverbände, Landwirtschaftsverbände, Vertreter der Wasser- und Bodenverbände, Untere Wasserbehörden, Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, Wasserversor- gungsunternehmen, Verbraucherschutzverbände, u. a. (insgesamt ca. 80 Institutionen). Der Ent- wurf zum Bewirtschaftungsplan wird derzeit in sog. „Runden Tischen “ erarbeitet. - 4 - V/0345/2008 Abb. 2: Einzugsgebiet der Ems Für die erste Einschätzung und Bestandsaufnahme wurden von den Verwaltungseinheiten ge- meinsam die wasserwirtschaftlichen und ökonomischen Daten zusammengetragen und an- schließend die Beschreibung des Flussgebietes, der Oberflächengewässer, des Grundwassers, der Schutzgebiete und der erkennbaren Belastungen vorgenommen. Im Juni 2005 ist der „Er- gebnisbericht Obere Ems “ vom Staatlichen Umweltamt Münster (heute BR Münster) vorgelegt worden. Danach weisen im Einzugsgebiet Ems etwa 90 % der Oberflächengewässer große Defizite auf. Als Hauptursachen und wesentliche Problembereic he werden dafür hydromorphologische Defizi- te (Gewässerstrukturgüte) durch Gewässerausbau und Nutzung der Auen und chemische Belas- tungen mit Nährstoffen und Pflanzenbehandlungsmitteln (diffuse Einträge) genannt. Die integrale Betrachtung aller Parameter kommt zum Ergebnis, dass bei 78 % der Fließgewässer die Zieler- reichung unwahrscheinlich, bei 21 % unklar und bei nur 1 % wahrscheinlich ist. Bei den Grundwasserkörpern erreichen nach vorläufiger Einschätzung 18 von 24 das Ziel des „guten chemischen Zustands“ nicht, insbesondere auf Grund zu hoher Nitratbelastungen. Dem- gegenüber ist die Zielerreichung des mengenmäßigen Zustands nur für einen Grundwasserkör- per unwahrscheinlich. Die Ziele der WRRL sind weder für NRW noch für die Stadt Münster grundsätzlich neu. Schon seit fast 20 Jahren sind sie Bestandteil wasserwirtschaftlicher Aktivitäten, was im europäischen Vergleich betrachtet nicht unbedingt die Regel ist. Mit der ordnungsrechtlichen Umsetzung des Wasserrechts (z.B. Sicherung der Vorflut, Abwendung von Hochwassergefahren, Schutz vor - 5 - V/0345/2008 Verunreinigungen, Erlaubnis- und Zulassungsverfahren, Sanierungsverfügungen, Einhaltung von Grenzwerten) ist in der Vergangenheit für die Gewässer viel erreicht worden, wofür die Verbesse- rung der Gewässergüte in Münster nur ein Beleg ist. Die ökologische Kartierung und Bewertung der 52 größeren Fließgewässer wurde schon 1988 begonnen und seitdem fortlaufend aktualisiert. Auf dieser Basis wurde ein „Konzept zur naturna- hen Entwicklung der Gewässer in Münster“ erstellt. Seit 1989 wird an diesen Gewässern im Ab- stand von zwei Jahren die Gewässergüte untersucht. Mittlerweile wurde auch der Fischatlas für Münster fertig gestellt. Im FNP 2010 sind Gewässerabstandsflächen als Planungsrestriktionen definiert und dargestellt worden, die bei einer Siedlungsentwicklung/-erweiterung den Gewässern genügend Raum zur naturnahen Entwicklung lassen. Ferner haben auch die Wasser- und Bodenverbände durch ex- tensivere Unterhaltungsmaßnahmen insgesamt zu einer Verbesserung der Gewässerverhältnis- se in Münster im Sinne der WRRL beigetragen. Im Bereich Grundwasser wurde vor dem Hintergrund der WRRL bereits Anfang 2000 ein Bericht zur Beschreibung der Grundwassereinheiten im Stadtgebiete von Münster in Auftrag gegeben. Insgesamt wurden 49 Grundwassereinheiten abgegrenzt und hinsichtlich der Grundwasserströ- mungsverhältnisse und der Grundwasserbeschaffenheit beschrieben. Diese Datenpakete sind für die grundlegende Bestandaufnahme und die Berichte an das StUA Münster weitergegeben wor- den. Betroffen von der WRRL sind vor allem das Amt für Grünflächen und Umweltschutz (wasserwirt- schaftlicher Vollzug durch die Untere Wasserbehörde, Planungen und Maßnahmen der Unteren Landschaftsbehörde) sowie das Tiefbauamt, das die hieraus resultierenden Maßnahmen ein- schließlich der Forderungen der Bezirksregierung im Rahmen der Gewässerbenutzung aus Ein- leitungserlaubnissen umsetzen und finanzieren muss. Darüber hinaus hat das Tiefbauamt als Unterhaltungsträger für die Gewässer Konzepte zur naturnahen Gewässerentwicklung (bislang Aa, Werse, Erdelbach, Edelbach, Kinderbach, Hunnebecke, Angel) zu erarbeiten. Aus diesen Konzepten werden in Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz ökologische Gewässerverbesserungen geplant, durchgeführt und letztendlich auch unterhalten. Diese Maß- nahmen werden der Bezirksregierung als Maßnahmen zur WRRL gemeldet und unter Inan- spruchnahme von Landeszuwendungen durchgeführt. Ein weiteres Handlungsfeld sind abwassertechnische Maßnahmen im Rahmen von Abwasserbe- seitigungskonzepten (ABK). Durch das neue Lan deswassergesetz und die neue Verwaltungsvor- schrift für die Aufstellung der ABKs sind die Kommunen verpflichtet, über die Umsetzung der Maßnahmen jährlich der Bezirksregierung zu beri chten, die wiederum die Ergebnisse in die Be- wirtschaftungsplanung gem. WRRL übernimmt. Da zudem auch die Beseitigung des Nieder- schlagswassers in das ABK aufgenommen werden muss, sind hier nach Einschätzung des Tief- bauamtes erhebliche Investitionskosten zu erwarten, um die Zielvorgaben der WRRL zu errei- chen. Die spezifische Situation in Münster, dass nur kleinere oberirdische Gewässer für die Ablei- tung des Niederschlagswassers zur Verfügung stehen, erschwert die Zielerreichung und könnte somit umfangreichere Maßnahmen auslösen. Allerdings können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine genaueren Angaben getroffen werden. V. Weiteres Vorgehen Da zur über regionalen Zielerreichung zahlreiche regionale Maßnahmen notwendig sind, wird die Stadt Münster auch in Zukunft weiter ihren Beitrag zur Umsetzung der WRRL leisten. Wichtig sind dabei vor allem folgende Feststellungen: Wasserrechtliche Bescheide haben in der Umsetzung die in WHG und LWG verankerten Festlegungen der WRRL schon heute zu berücksichtigen und zu enthalten. - 6 - V/0345/2008 Bei allen Entscheidungen ist das Verbot zur Verschlechterung zu beachten. Bei der Bestandsaufnahme werden nur Gewässer ab einer bestimmten Größe berück- sichtigt werden, die WRRL gilt aber für alle Gewässer gleichermaßen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiter berichten. Zusätzlich zu dieser Vorlage erhalten die umweltpolitischen Sprecher im Ausschuss für Umwelt- schutz und Bauwesen einen ausführlichen Bericht zur EG-Wasserrahmenrichtlinie. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Kreuzbach
- Flothbach
- Edelbach
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0345/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37