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0661/2020

Beantwortung AN/0245/2020 - Interkommunale Zusammenarbeit der Hauptschulen in Wesseling und Rodenkirchen.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.05.2020, TOP 7.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2439 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0661/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Beantwortung AN/0245/2020 - Interkommunale Zusammenarbeit der Hauptschulen in 
Wesseling und Rodenkirchen. 
Anfrage AN/0245/2020: 
Interkommunale Zusammenarbeit der Hauptschulen in Wesseling und Rodenkirchen. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
Das Gebäude der Wilhelm-Busch-Hauptschule in Wesseling nahm bei einem Großbrand am 
11.02.2020 gewaltigen Schaden. Die Schüler werden derzeit in Containern unterrichtet. Gemäß 
Ratsbeschluss soll die Hauptschule in Rodenkirchen geschlossen werden und ein weiteres Gymnasi-
um in Rodenkirchen entstehen, was eine geplante Nutzung der Räume der Hauptschule durch das 
Rodenkirchener Gymnasium in Zukunft überflüssig macht.  
 
Als Vertreter der Kölner Freien Wähler bitte ich Sie deshalb, folgende Anfrage auf die TO der Sitzung 
der BV-Rodenkirchen am 23.03.2020 zu setzen: 
 
1. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Schüler im Einzugsgebiet von Wesseling und Ro-
denkirchen, durch eine temporäre Nutzung des intakten Schulgebäudes in der Ringelnatz-
strasse, gemeinsam zu unterrichten?  
 
-   Wenn ja, wie könnte das umgesetzt werden? 
 
2. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, z.B. in Form einer interkommunalen Kooperation mit der 
Stadt Wesseling, die Schüler im Kölner Süden und der Stadt Wesseling, langfristig gemein-
sam im Gebäude der Rodenkirchener Hauptschule zu unterrichten, damit das Angebot dieser 
Schulformen auch für Rodenkirchener Kinder erhalten bleibt?  
 
-   Wenn nein, warum nicht? 
-   Wenn ja, erläutern Sie kurz eine mögliche Vorgehensweise.  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1. 
Die Räume im Schulgebäude Ringelnatzstraße werden von der auslaufenden Hauptschule und dem 
„hineinwachsenden“ Gymnasium Rodenkirchen benötigt. Daher mussten in der Vergangenheit auch 
mehrfach Mitnutzungsanfragen der Offenen Schule negativ beschieden werden. 
 
 
Frage 2.

2 
 
Da das Gebäude Ringelnatzstraße für das Gymnasium Rodenkirchen benötigt wird, besteht die Mög-
lichkeit nicht. Nach Kenntnis und Einschätzung der Schulentwicklungsplanung wird auch das Gymna-
sium in Rondorf nicht dazu führen, dass die schulrechtliche Erweiterung des Gymnasiums Rodenkir-
chen zurückgenommen werden kann.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ringelnatzstraße

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Details

Aktenzeichen
0661/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.02.2020
Erstellt
27.02.2020 09:25