0661/2020
Beantwortung AN/0245/2020 - Interkommunale Zusammenarbeit der Hauptschulen in Wesseling und Rodenkirchen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2439 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0661/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Beantwortung AN/0245/2020 - Interkommunale Zusammenarbeit der Hauptschulen in Wesseling und Rodenkirchen. Anfrage AN/0245/2020: Interkommunale Zusammenarbeit der Hauptschulen in Wesseling und Rodenkirchen. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Das Gebäude der Wilhelm-Busch-Hauptschule in Wesseling nahm bei einem Großbrand am 11.02.2020 gewaltigen Schaden. Die Schüler werden derzeit in Containern unterrichtet. Gemäß Ratsbeschluss soll die Hauptschule in Rodenkirchen geschlossen werden und ein weiteres Gymnasi- um in Rodenkirchen entstehen, was eine geplante Nutzung der Räume der Hauptschule durch das Rodenkirchener Gymnasium in Zukunft überflüssig macht. Als Vertreter der Kölner Freien Wähler bitte ich Sie deshalb, folgende Anfrage auf die TO der Sitzung der BV-Rodenkirchen am 23.03.2020 zu setzen: 1. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Schüler im Einzugsgebiet von Wesseling und Ro- denkirchen, durch eine temporäre Nutzung des intakten Schulgebäudes in der Ringelnatz- strasse, gemeinsam zu unterrichten? - Wenn ja, wie könnte das umgesetzt werden? 2. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, z.B. in Form einer interkommunalen Kooperation mit der Stadt Wesseling, die Schüler im Kölner Süden und der Stadt Wesseling, langfristig gemein- sam im Gebäude der Rodenkirchener Hauptschule zu unterrichten, damit das Angebot dieser Schulformen auch für Rodenkirchener Kinder erhalten bleibt? - Wenn nein, warum nicht? - Wenn ja, erläutern Sie kurz eine mögliche Vorgehensweise. Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1. Die Räume im Schulgebäude Ringelnatzstraße werden von der auslaufenden Hauptschule und dem „hineinwachsenden“ Gymnasium Rodenkirchen benötigt. Daher mussten in der Vergangenheit auch mehrfach Mitnutzungsanfragen der Offenen Schule negativ beschieden werden. Frage 2. 2 Da das Gebäude Ringelnatzstraße für das Gymnasium Rodenkirchen benötigt wird, besteht die Mög- lichkeit nicht. Nach Kenntnis und Einschätzung der Schulentwicklungsplanung wird auch das Gymna- sium in Rondorf nicht dazu führen, dass die schulrechtliche Erweiterung des Gymnasiums Rodenkir- chen zurückgenommen werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ringelnatzstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0661/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.02.2020
- Erstellt
- 27.02.2020 09:25