4367/2016
Vertragsänderung Showroom Kunsthaus Rhenania
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 18.01.2017 4367/2016 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2017 Vertragsänderung Showroom Kunsthaus Rhenania Die Verwaltung informiert über eine Änderung des Vertrages zur Nutzung des Showrooms im Kunst- haus Rhenania. Zum 01.01.2016 hat das Kulturamt für den Showroom des Kunsthauses Rhenania einen Untermiet- vertrag mit der Sauer & Milanova GbR bis zum 30.06.2017 mit der Option einer Verlängerung bis zum 30.06.2018 abgeschlossen. Die Untervermietung des Showrooms an Nutzer ist wie folgt geregelt: „Die Untervermietung oder ver- traglich geregelte Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist zulässig. Eine Nutzung als Büroraum ist ausgeschlossen. Die Nutzung des Objekts muss einen künstlerischen Aspekt/Hintergrund haben, z. B. als Ausstellungs- oder Konzertraum.“ Für 80 Tage pro Jahr werden die Mietkonditionen der Unter- vermietung an Nutzer der freien Szene vom Kulturamt konkret vorgegeben. Es ist aber - wie bisher - wünschenswert, dass durch lukrativere Vermietungen weitere kostengünstige Termine der freien Szene angeboten werden und zugleich ein qualitätsvolles Programm nachgewiesen wird. Die Termine zur Belegung durch etablierte Veranstaltungen wie das Stromfestival oder das Musik- wochenende etc. wurde ebenfalls vom Kulturamt festgelegt und damit abgesichert. Die Wahl des Kulturamtes fiel auf die Sauer & Milanova GbR, da André Sauer als Kulturmanager für den Bayenwerft e.V. bereits die letzten beiden Jahre das Vermietungsgeschäft im Showroom erfolg- reich betreut und damit sehr zur künstlerischen Profilierung des Showrooms beigetragen hat. Der derzeitige kurze Vertragszeitraum mit Sauer & Milanova GbR soll genutzt werden, um den Untermie- ter-Wechsel im Sinne aller Beteiligten transparent abzustimmen. In der Vergangenheit hatte das Kulturamt „zum Zwecke der gewerblichen Nutzung als Veranstal- tungsraum für kulturelle Aktivitäten“ den Untermietvertrag mit dem Verein Bayenwerft e.V. abge- schlossen. Vertragsende war zunächst der 30.06.2016. Im Vorfeld einer möglichen Vertragsverlänge- rung ab dem 01.07.2016, wurden erneut zahlreiche Gespräche mit dem Verein geführt, um die Durchsetzung der Mietkonditionen sowie eine verbesserte kulturelle Nutzung des Showrooms zu er- reichen. Nach Abwägung aller Rahmenbedingungen – insbesondere der wirtschaftlichen Aspekte – hat der Verein im Einvernehmen mit dem Kulturamt einer weiteren Vertragsverlängerung befristet nur bis zum 31.12.2016 ohne weitere Verlängerungsoption zugestimmt. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4367/2016
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27