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4367/2016

Vertragsänderung Showroom Kunsthaus Rhenania

Mitteilung Ausschuss 18.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 31.01.2017, TOP 11.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2641 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  18.01.2017 
 4367/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2017 
 
Vertragsänderung Showroom Kunsthaus Rhenania 
Die Verwaltung informiert über eine Änderung des Vertrages zur Nutzung des Showrooms im Kunst-
haus Rhenania. 
 
Zum 01.01.2016 hat das Kulturamt für den Showroom des Kunsthauses Rhenania einen Untermiet-
vertrag mit der Sauer & Milanova GbR bis zum 30.06.2017 mit der Option einer Verlängerung bis zum 
30.06.2018 abgeschlossen. 
 
Die Untervermietung des Showrooms an Nutzer ist wie folgt geregelt: „Die Untervermietung oder ver-
traglich geregelte Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist zulässig. Eine Nutzung als Büroraum ist 
ausgeschlossen. Die Nutzung des Objekts muss einen künstlerischen Aspekt/Hintergrund haben, z. 
B. als Ausstellungs- oder Konzertraum.“ Für 80 Tage pro Jahr werden die Mietkonditionen der Unter-
vermietung an Nutzer der freien Szene vom Kulturamt konkret vorgegeben. Es ist aber - wie bisher - 
wünschenswert, dass durch lukrativere Vermietungen weitere kostengünstige Termine der freien 
Szene angeboten werden und zugleich ein qualitätsvolles Programm nachgewiesen wird.   
Die Termine zur Belegung  durch etablierte Veranstaltungen wie das Stromfestival oder das Musik-
wochenende etc. wurde ebenfalls vom Kulturamt festgelegt und damit abgesichert.  
Die Wahl des Kulturamtes fiel auf die Sauer & Milanova GbR, da André Sauer als Kulturmanager für 
den Bayenwerft e.V. bereits die letzten beiden Jahre das Vermietungsgeschäft im Showroom erfolg-
reich betreut und damit sehr zur künstlerischen Profilierung des Showrooms beigetragen hat. Der 
derzeitige kurze Vertragszeitraum mit Sauer & Milanova GbR soll genutzt werden, um den Untermie-
ter-Wechsel im Sinne aller Beteiligten transparent abzustimmen. 
 
In der Vergangenheit hatte das Kulturamt „zum Zwecke der gewerblichen Nutzung als Veranstal-
tungsraum für kulturelle Aktivitäten“ den Untermietvertrag mit dem Verein Bayenwerft e.V. abge-
schlossen. Vertragsende war zunächst der 30.06.2016. Im Vorfeld einer möglichen Vertragsverlänge-
rung ab dem 01.07.2016, wurden erneut zahlreiche Gespräche mit dem Verein geführt, um die 
Durchsetzung der Mietkonditionen sowie eine verbesserte kulturelle Nutzung des Showrooms zu er-
reichen. Nach Abwägung aller Rahmenbedingungen – insbesondere der wirtschaftlichen Aspekte – 
hat der Verein im Einvernehmen mit dem Kulturamt einer weiteren Vertragsverlängerung befristet nur 
bis zum 31.12.2016 ohne weitere Verlängerungsoption zugestimmt. 
 
 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

31.01.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4367/2016
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27