0959/2020
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück
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Anlage 2 - Erläuterungstext
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1 A N L A G E 2 Wegm010420Sa1Sb Möhl -Areal Begründung zum städtebaulichen Planungskonzept Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Anlass der Planung Anlass der Planung ist vor dem Hintergrund steigender Einwohnerzahlen der Bedarf an Wohnraum in der Stadt Köln. Das Planungsareal, das sich aufgrund seiner guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie an die umliegenden Straßen als gut erschlossene Fläche darstellt, stellt eine Potenzialfläche für die wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück dar. Ein Großteil der bislang gewerblich genutzten Flächen im Plangebiet wird bereits im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche dargestellt. Die Firma Möhl GmbH & Co. KG möchte als Bestandhalterin ihre Liegenschaften von einem überwiegend gewerblich genutzten Gebiet zu einem gemischt genutzten Quartier mit hohem Wohnanteil entwickeln. 1.2 Ziel der Planung Ziel ist es, eine qualitätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für das Planungsareal zu fin- den, das die Umwandlung der heutigen überwiegenden Gewerbenutzung auf der Fläche in ein gemischt genutztes Quartier mit den Nutzungen Wohnen, Arbeiten, Einzelhandel (Voll- versorger) vorsieht. Das neue Quartier soll – unter Berücksichtigung der Bestandssituation der angrenzenden Gebiete – zwischen den einzelnen Nutzungen (Wohnen im Westen und Süden sowie Ge- werbe im Osten und Norden) vermitteln. Zur Vermittlung der verschiedenen Nutzungen sollen auch verschiedene Fuß- und Rad- wegeverbindungen beitragen, die eine Durchlässigkeit durch das neue Quartier sicherstellen. Weiterhin sollen verschiedene Angebote für die Öffentlichkeit geschaffen werden, beispiels- weise ein öffentlicher Spielplatz oder diverse Angebote an alternativer Mobilität (Car-Sharing, Elektro-Ladestationen). Es kann nur eine sukzessive Entwicklung der Flächen erfolgen, da es sehr unterschiedliche Mietbindungen auf dem Areal gibt. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Lage im Stadtgebiet Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Dellbrück des rechtsrheinischen Stadtbezirks Mül- heim. Es liegt als Teil eines gewachsenen Gewerbegebiets entlang der südlich verlaufenden Bergisch Gladbacher Straße in direkter Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen im Westen und Süden. Das Gewerbegebiet LESKAN-Park (mit Bürogebäuden, Lagerhallen und gemischt genutzten Gebäuden (unter anderem Werkstätten, Produktionsstätten und Technikflächen)) befindet sich in direkter Nachbarschaft nördlich der Bahntrasse. Hier sind neben Gastronomiebetrie- 2 ben, ein Hotel, ein Schulungszentrum der Deutschen Bahn, ein Freizeitzentrum und weitere Einrichtungen mit überwiegender Gewerbenutzung verortet. Die Dellbrücker Hauptstraße, die westlich des Plangebiets verläuft, befindet sich nur wenige Minuten entfernt und weist als zentraler Versorgungsbereich (siehe Einzelhandels- und Zen- trenkonzept der Stadt Köln) – eine hohe Konzentration von Einzelhandels- und Dienstleis- tungsangeboten auf. Die Anbindung an den ÖPNV durch die unmittelbare Nähe zum S-Bahnhof Köln-Dellbrück sowie die Erschließung durch die Bergisch Gladbacher Straße stellen die wesentlichen Ver- bindungen ins Kölner Stadtzentrum sicher und verdeutlichen die exponierte Lage des Plan- gebiets. Fußläufig erreichbar sind der Thurner Wald im Nordosten und die Dellbrücker Heide im Nordwesten.Nördlich der Dellbrücker Heide befindet sich zudem der Höhenfelder See. Es handelt sich jeweils um Naturschutzgebiete mit deutlichen Restriktionen hinsichtlich Begeh- barkeit und Nutzung (kein Baden, Begehen nur auf den zugelassenen Wegen etc.). 2.2 Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet weist eine Größe von circa 2,9 ha. Im Osten grenzen Gewerbebetriebe so- wie eine straßenbegleitende Wohnbebauung an. Im Süden grenzt die Bergisch Gladbacher Straße (B506) an das Plangebiet. Die westliche Plangebietsgrenze bildet die Möhlstraße. Das Plangebiet und die darin enthaltenen Flurstücke liegen innerhalb der Flur 70, Gemar- kung Thurn-Strunden. Das Gebiet wird nördlich durch einen bestehenden Schrotthandel mit Werkstatt- und Abschleppbetrieb und in Teilen durch die Parkplatzfläche des Bahnhofs ab- gegrenzt. Die nördliche Grenze bilden die Flurstücke 1162, 1163. Die östliche Grenze bilden zum Großteil die Flurstücksgrenzen der Flurstücke 1070, 1340 sowie 2228/20. Die südliche Grenze bildet die Bergisch Gladbacher Straße (B506) mit den südlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 1552, 999, 3829/20, 866, 488, 1340, 2196/20, 2199/20 sowie 2228/20. West- lich wird das Plangebiet durch die Möhlstraße abgegrenzt (westliche Grenzen der Flurstücke 1163, 20/28, 1072, 2151/20,1236, 1237,3339/20, 20/14, 3886/20 sowie 1553). Die Grund- stücke Möhlstraße 2 –10, Möhlstraße 16, Möhlstraße 22 sowie Bergisch Gladbacher Straße 999 – 1001 sind nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin Möhl GmbH & Co. KG, werden aber arrondierend und bestandssichernd (Blockrandbebauung mit Wohnen) in den Gel- tungsbereich mit einbezogen. Gleiches gilt für die Grundstücke Bergisch Gladbacher Straße 1025 – 1027, um einen sinnvollen Anschluss an den Geltungsbereich des benachbarten Be- bauungsplans Nummer 75500 / 03 zu schaffen. 2.3 Bestandssituation Das Plangebiet ist derzeit zum Großteil von gewerblicher Nutzung (beispielsweise Gärtne- reibetrieb, Wohnwagenhandel, Lager- und Logistikhallen, Büro- und Praxisflächen, Probe- räume) geprägt. Weiterhin ist auf der Fläche ein Lebensmittel-Markt mit ca. 1.900 m² Ver- kaufsfläche ansässig sowie eine Fastfood-Filiale. An der östlichen Plangebietsgrenze befin- den sich eine Veranstaltungs- und Freizeitstätte. Die straßenbegleitende Wohnnutzung entlang der Möhlstraße und Bergisch Gladbacher Straße, die als Blockrandbebauung ausgestaltet und zumeist von Satteldächern und dreige- schossigen Gebäuden geprägt ist, weist zum Teil Gebäude aus der Gründerzeit auf. Die Blockrandstruktur findet sich auch westlich der Möhlstraße wieder, die überwiegend von Wohnnutzung geprägt ist. In den Erdgeschosszonen sind teilweise auch Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen untergebracht. Südlich der Bergisch Gladbacher Straße schlie- ßen weitere Wohngebiete an. Diese sind zum Teil von einer dreigeschossigen Zeilenbauwei- se geprägt. 3 Östlich des Plangebiets schließen weitere Gewerbestrukturen an (beispielsweise Autowerk- stätten, Zweiradhandel, Zimmereibetrieb, Anlagenbau sowie eine Autovermietung). Westlich der Eschenbruchstraße befinden sich dreigeschossige Gebäude mit Wohnnutzung und Sat- teldächern. 2.4 Erschließung Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum nördlich gelegenen S-Bahnhof Köln-Dellbrück mit S-Bahn Anbindung Richtung Düsseldorf Flughafen Terminal über den Kölner Hauptbahnhof und das Kölner Stadtzentrum sowie Richtung Bergisch Gladbach. Dar- über hinaus verkehren hier die Buslinien 154, 435 und 436 zu den Kölner Stadtteilen Porz und Dünnwald sowie nach Bergisch Gladbach. Südlich vom Plangebiet befindet sich fußläu- fig (circa 750 Meter) die Straßenbahnstation Köln-Dellbrück Hauptstraße. Hier verkehren die Stadtbahnlinien 3 und 18 in Richtung Bocklemünd bzw. Bonn Hauptbahnhof. Neben der guten Anbindung an den Nahverkehr ist das Plangebiet auch durch öffentliche Straßen erschlossen und schließt mit der südlichen Grenze direkt an die Bergisch Gladba- cher Straße (B506). Über die B506 ist die A3, Anschlussstelle Köln-Dellbrück, in circa 10 Minuten zu erreichen. Damit ist das Plangebiet gut an den Kölner Autobahnring und das wichtige Regional- und Fernstraßennetz angeschlossen. Die umliegenden Straßen sind zum Großteil für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut. So verfügt die Bergisch Gladbacher Straße beispielsweise beidseitig über Rad- und Gehwege. Eine öffentliche Fuß- und Radwegeverbindung durch das Plangebiet selbst ist derzeit nicht vorhanden. Für den Parkplatzbedarf für den motorisierten Individualverkehr (MIV) sind in direkter Nähe zum Plangebiet verschiedene Angebote vorhanden. So befindet sich an der Kreuzung Möhl- straße / Ottilienstraße ein Parkhaus mit insgesamt zwei Parkebenen. Südlich der Ottilienst- raße ist ferner eine Car-Sharing-Station vorhanden. Die nördlich befindliche S-Bahnstation Köln-Dellbrück bietet mit dem Bahnhofsvorplatz sowie mit dem Park + Ride Parkplatz Dell- brück weitere Parkmöglichkeiten. Entlang der Möhlstraße sind des Weiteren beidseitig Längsparktaschen vorhanden. Wasser- und Energieversorgung Die Anschlusspunkte an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen befinden sich in der Möhlstraße sowie in der Bergisch Gladbacher Straße. Das Schmutzwasser der zukünftigen Bebauung kann der vorhandenen Mischwasserkanali- sation in der Bergisch Gladbacher Straße sowie in der Möhlstraße zugeführt werden. Gemäß § 44 Absatz 1 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Absatz 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Ja- nuar 1996 bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ortsnah zu verrieseln, versickern oder an die Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutz- wasser in ein Gewässer einzuleiten. 2.5 Planungsrechtliche Situation Für einen untergeordneten Teil des Plangebietes besteht seit August 1990 der rechtsver- bindliche Bebauungsplan Nr. 75500 / 03. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten „ein- fachen“ Bebauungsplan, der nur die Art der baulichen Festsetzung regelt und keine Festset- zungen zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Baugrenzen, Grundflächenzahl, etc.) trifft. Dieser weist den nördlichen Teil des Möhl-Areals die Nutzung GE 1, beziehungsweise GE 2 zu (davon betroffen sind die Flurstücke 1070 und 1162 sowie ein Teilbereich des Flur- stücks 1163). Die übrigen Bereiche des Plangebiets sind hingegen nicht vom Geltungsbe- reich eines Bebauungsplans erfasst. 4 Für den Bereich GE 1 „Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan folgende textliche Fest- setzung: Zulässig sind gemäß § 8 Absatz 2 Nummer 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe soweit die An- lagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können. Für den Bereich GE 2 „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gilt gemäß Bebauungsplan folgen- de textliche Festsetzung: Zur Vermeidung von zusätzlichen Immissionen (unter anderem Lärmstörungen) der dem Gewerbegebiet benachbarten Wohngebiete sind nur Gewerbebe- triebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht wesentlich stö- ren. Darüber hinaus wird für die Bereiche GE1 und GE2 festgesetzt, dass Einzelhandelsbetriebe sowie Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben, die sich ganz oder teilweise an Endverbrau- cher wenden, nicht zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- und produzierenden Gewerbebetrieben stehen, sind ausnahmsweise zulässig. Es ist nachzuweisen, dass die Betriebe keine städte- baulichen sowie regional- und landesplanerischen Auswirkungen haben. Für die Bergisch Gladbacher Straße besteht der Fluchtlinienplan Nr. 1226 aus dem Jahr 1927. Dier sieht einen Abstand der Fluchten nördlich der Bergisch Gladbacher Straße und südlich der Bergisch Gladbacher Straße von insgesamt 27 Metern vor. Vorhaben innerhalb des Plangebiets sind nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), beziehungs- weise für die nördlichen beplanten Teile nach § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 BauGB zu beurteilen. Das angestrebte Bebauungs- und Nutzungskonzept löst ein Planerfordernis aus. Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll dabei den Bebauungsplan Nr. 75500 / 03 zum Teil überplanen. Dies gilt auch für Teile des erwähnten Fluchtlinienplans. 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stellt die Fläche als „Allgemeiner Sied- lungsbereich“ (ASB) dar. 3.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist der nordöstliche Teil des Plangebiets als Gewer- befläche und der südwestliche Teil als Wohnbaufläche dargestellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan ent- wickelt werden kann. Dies gilt es im weiteren Verfahren mit konkretisierter Nutzungskonzep- tion zu überprüfen. 3.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten, die im Landschaftsplan der Stadt Köln festgelegt sind. In der Nähe zum Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet L27 „Dellbrücker Wald, vorgelagerte Freiräume und verbindende Grünbereiche“ und das Naturschutzgebiet N9 „Thielenbruch und Thurner Wald“ 5 3.4 Sonstige übergeordnete Planungen Kooperative Baulandmodell Köln Das durch Ratsbeschluss beschlossene Kooperative Baulandmodell in der Fassung der Be- kanntmachung vom 10.05.2017 findet bei diesem Vorhaben Anwendung. Eine Anwendungs- zustimmung zum Kooperativen Baulandmodell der Firma Möhl liegt dem Stadtplanungsamt bereits vor. Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind unter anderem 30 % der neu entstehenden Geschossfläche als geförderter Wohnungsbau zu realisieren, ein ausreichen- der Anteil an begrünten Freiraum herzustellen (10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner + 2 m² öffentliche Spielplatzfläche) sowie ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln Ein Großteil des Plangebiets (im Bereich der Bergisch Gladbacher Straße) liegt innerhalb der Grenzen des „Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ des vom Rat beschlos- senen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Köln 2010. In diesem wird die Entwicklung für das „Stadtteilzentrum Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße“ bezüglich der Verkaufsfläche als sehr stabil und positiv beschrieben. Es werden Handlungs- empfehlungen für den Einzelhandel / Komplementärnutzungen, den Städtebau, Verkehr und für die Aufenthaltsqualität benannt. Erhaltungssatzung Für die Möhlstraße 18-26, 26a (Flurstücke 20/28, 1063 teilweise, 1072) liegt die Erhaltungs- satzung „E 16“ vom 06.0.81991 vor. Allerdings werden die beiden betroffenen Gebäude von der Satzung nicht einem Ensemblebereich zugeordnet. Sie sind somit nicht ortsbildprägend und weisen keine baustilistische Merkmale, die die Umgebung dominieren, auf. Es ist also davon auszugehen, dass durch die Neuplanung die Ziele der Erhaltungssatzung nicht ge- fährdet werden. 4. Planungskonzept und Entwicklungsziele Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerbsverfahren gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) soll dem Bebauungsplanverfahren ein Verfahren zur Konzeptfindung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Umgestaltung des Planungsa- reals vorgeschaltet werden. Ziel ist es, ein möglichst breites Spektrum an Ideen zu generieren, die eine nachhaltige Nut- zungsperspektive für das Planungsareal vorsehen. Perspektivisch sollen auch Ideen für eine ähnliche Umgestaltung für die benachbarten Gewerbegebiete aufgezeigt werden. Aus die- sem Grund soll das Wettbewerbsverfahren als zweiphasiges (anonymes) Verfahren mit inte- griertem Ideenteil durchgeführt werden (siehe Anlage 4). In der ersten Phase des Wettbe- werbs soll eine übergeordnete Idee für die gesamte Plangebietsfläche (Ideenteil) aufgezeigt werden, die in der zweiten Phase auf das Möhl-Areal (Vertiefungsbereich) spezifiziert wird. Das in den 4.1 bis 4.4 beschriebene Planungskonzept stellt die grundsätzliche Leitidee des Vorhabens dar, die im Rahmen des Wettbewerbs modifiziert und konkretisiert werden soll. 4.1 Bebauungskonzept Das neue Quartier soll insbesondere von hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität geprägt sein. Um dies zu bewerkstelligen haben Testentwürfe gezeigt, dass eine weitestgehend geschlos- sene straßenbegleitende Bebauung sinnvoll ist. Mit drei bis vier Geschossen kann ein gut wahrnehmbarer Blockrand und zugleich beruhigter Blockinnenbereich geschaffen werden. Diese abschirmenden Effekte sollten auch im Norden zum Bahnhofsparkplatz und zum Schrotthandel hin durch eine geschlossene Bebauung erzielt werden. Innerhalb des neuen 6 Wohnquartiers sollen mehrere Mehrgeschosswohnungsbauten so organisiert werden, dass ausreichend private Freiräume nachgewiesen werden können, die unterschiedliche Qualitä- ten aufweisen (Privatgärten, Kleinkindspielplatz, Gemeinschaftsflächen). Die Gebäude sollen hier mindestens eine Geschossigkeit von drei plus Dach-/ Staffelgeschoss erreichen. Die Testentwürfe haben gezeigt, dass etwa 40.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) im Plange- biet verträglich sind. Voraussichtlich resultiert daraus eine gemittelte Grundflächenzahl (GRZ) zwischen 0,4 und 0,6 und eine gemittelte Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,2 (jeweils zunächst bezogen auf die gesamte Grundstücksfläche von 25.000 m²). Vorgaben für den Wettbewerb Innerhalb Geltungsbereich des Bebauungsplans (Vertiefungsteil): Die geschlossene Bebauung in den Randbereichen sowie die genannten Werte für das Maß der baulichen Nutzung sollen in der Auslobung für den Vertiefungsbereich vorgegeben wer- den. Besondere Herausforderung bzw. Aufgabe soll darüber hinaus sein, die Planung in ver- schiedene sinnvolle Bauabschnitte zu gliedern, da zum Teil noch bestehende Mietverträge der auf dem Plangebiet ansässigen Nutzenden vorhanden sind. Die Teilabschnitte müssen bezüglich Erschließung und Wohn-/ Freiraumqualität in den zeitlichen Abschnitten in sich funktionieren. Außerhalb Geltungsbereich des Bebauungsplans (Ideenteil): Für die im Osten angrenzenden Gewerbeflächen sollen weniger Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung gemacht werden. Ziel soll allerdings sein, ein robustes Bebauungskon- zept vorzulegen, das eine effizientere Flächennutzung für Gebäude, Erschließung, Begrü- nung etc. gewährleistet. Dem zu Folge dürfen auch hier Geschossigkeiten von drei bis vier erreicht werden. 4.2 Nutzungskonzept Im Plangebiet soll überwiegend Wohnnutzung entstehen (bis zu 70 %). Nach den Testent- würfen wird mit der Realisierung von etwa 200 bis 215 Wohneinheiten (WE) gerechnet. Ge- mäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells sind rund 30 % der neuentstehenden BGF als geförderter Wohnungsbau zur realisieren. Derzeit wird beabsichtigt, in nahezu je- dem geplanten Wohngebäude diesen Anteil vorzusehen. Dies ist insbesondere vor dem Hin- tergrund der notwendigen etappenweisen (zum Teil zeitlich nicht klar definierbaren) Umset- zung erstrebenswert. Neben der Wohnnutzung soll ein mindestens 30-prozentiger Anteil gewerbliche Nutzungen das Quartier prägen. Hierzu gehört auch ein Lebensmittelmarkt. Der derzeitige Standort mit- ten im Plangebiet verhindert mit einer Flächeninanspruchnahme von rund 5.500 m² (inklusive Parkplatzfläche) mittel- bis langfristig die angestrebte wohnbauliche Entwicklung im Blockin- nenbereich. Daher ist nach beendetem Mietverhältnis angestrebt, einen Ersatzstandort direkt an der Bergisch Gladbacher Straße vorzusehen. Vorstellbar ist eine zeitgemäße Kombinati- on von Einzelhandel und Wohnen in einem Gebäude (zum Beispiel Parken im 1. Oberge- schoss und Wohnen in den weiteren Obergeschossen). Es ist beabsichtig, im neuen Quartier ein Angebot für die Betreuung von U3-Kinder zu schaf- fen. Dies kann z.B. in Form von Großtagespflegen erfolgen. Der Bedarf für eine Kinderta- gesstätte (U3 und Ü3) konnte trotz geplanter Aufsiedlung in diesem Bereich nicht festgestellt werden, so dass eine öffentliche Förderung einer neuen Kindertagesstätte nicht möglich wä- re. Das angestrebte Nutzungskonzept wird voraussichtlich im Bebauungsplan über die Gebiets- ausweisung Mischgebiet (MI) und/oder Urbanes Gebiet (MU) gesichert. 7 Vorgaben für den Wettbewerb Innerhalb Geltungsbereich des Bebauungsplans (Vertiefungsteil): Das beschriebene Nutzungskonzept beziehungsweise das Nutzungsverhältnis von Wohnen und wohnverträglichem Gewerbe müssen in den Wettbewerbsbeiträgen nachgewiesen wer- den. Für den geförderten Wohnungsbau sollen die Bestimmungen der Wohnraumförderung Nordrhein-Westfalen berücksichtigt werden, um schon früh eine Machbarkeit zu gewährleis- ten (entsprechende Unterlagen werden den teilnehmenden Büros zur Verfügung gestellt). Hierbei soll auch das Thema Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Die einzelnen Nutzungsbausteine sind bereits in der ersten Stufe des Wettbewerbs im Plan- gebiet zu verorten. Hier bietet es sich an, bereits als Vorgabe zu formulieren, dass gewerbli- che Nutzungen eher zu den Hauptlärmquellen Bahnstrecke und Bergisch Gladbacher Straße angesiedelt werden sollen. Um unnötige Verkehre innerhalb des Wohnquartiers zu vermei- den, sind die Großtagespflege sowie der Lebensmittelmarkt möglichst direkt an den öffentli- chen Straßen anzuordnen. Außerhalb Geltungsbereich des Bebauungsplans (Ideenteil): Für den östlich angrenzenden gewerblich genutzten Teil, sollen lediglich gewerbliche Nut- zungen Berücksichtigung finden. Eine Wohnnutzung ist nicht vorgesehen, so dass in diesem Bereich an den Darstellungen im Flächennutzungsplan bzw. den Festsetzungen des Bebau- ungsplan Nr. 75500 / 03 zur Art der baulichen Nutzung festgehalten wird. Die Wohnbebauung entlang der Bergisch Gladbacher Straße und Eschenbruchstraße soll als zu erhaltender Bestand in die Betrachtung miteinfließen. 4.3 Erschließungskonzept Im Rahmen von Testentwürfen wurde erkannt, dass eine neue öffentliche Erschließungs- straße im Osten des Plangebiets sinnvoll sein könnte. Sie soll nach derzeitigem Stand als Einbahnstraße konzipiert werden. Der Vorteil wäre auch eine bessere Erreichbarkeit der in- nenliegenden Gebäude für Feuerwehr und Müllabfuhr. Ergänzt werden soll diese Straße durch ein Fuß- und Radwegenetz im Quartier, das zum einen kurze Wege im und um das Quartier sichern soll und zum anderen das Areal besser in den Stadtteil durch eine gewisse Durchlässigkeit integriert. Die nachzuweisenden Stellplätze sollen in Tiefgaragen und/oder in einem quartierseigenen Parkhaus untergebracht werden. Es soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Mo- bilitätskonzept erarbeitet und im Quartier eine Mobilstation in geeigneter Lage (z.B. mit Car- sharing, Leihfahrräder, etc.) integriert werden. Geprüft wird im weiteren Verfahren, ob eine direkte Zugänglichkeit von der Mobilstation zum Bahnhofsgelände geschaffen werden kann. Aufgrund der guten ÖPNV-Erschließungsqualität ist eine Reduzierung der Kfz-Stellplätze um 25 % möglich. Maßnahmen zur Radverkehrsförderung und Carsharing-Angebote führen zu einer weiteren Reduzierung um 15 %. Vorgaben für den Wettbewerb Innerhalb Geltungsbereich des Bebauungsplans (Vertiefungsteil): Es soll ein möglichst effizientes flächensparendes Erschließungskonzept erarbeitet werden. Dabei soll berücksichtigt werden, dass das Fuß- und Radwegenetzt im Quartier auch im öst- lichen Teil (Ideenteil) an geeigneten Anknüpfungspunkten fortgesetzt werden kann. Grundsätzlich müssen bei der zu planenden Bebauung des Gebietes die Befahrungsvoraus- setzungen der Müllabfuhr sowie die Belange der Feuerwehr berücksichtigt werden. 8 In der Auslobung zum Wettbewerb soll ein Stellplatzschlüssel für Autos mit einer Reduzie- rung von 40 % berücksichtigt werden. Diese Stellplätze sowie ausreichend Stellplätze für Fahrräder sind im Entwurf zu verorten. Außerhalb Geltungsbereich des Bebauungsplans (Ideenteil): Derzeit sind die östlichen Gewerbegrundstücke jeweils durch einzelne Zufahrten über die Bergisch Gladbacher Straße erschlossen. Die teilnehmenden Büros sollen ein Erschlie- ßungskonzept entwickeln, dass eine langfristige Perspektive für eine effizientere Erschlie- ßung ermöglicht. Gegebenenfalls gehen damit auch Vorschläge zur Neuorganisation der Grundstücke einher. Darüber hinaus soll wie bereits zuvor erwähnt ein Geh- und Radwege- netz in diesem Bereich fortgesetzt werden. 4.4 Freiraumkonzept Aufgabe ist es, für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bewohnergruppen qualitativ hoch- wertige Freiflächen bereitzustellen. Hierzu zählen private Gartenflächen, private Kleinkind- spielflächen und z.B. gemeinschaftlich nutzbare Quartiersflächen (ebenfalls nicht öffentlich gewidmet). In der Regel resultiert aus der Realisierung von Wohnungsbau ein Mehrbedarf im Bereich öffentliche Grünfläche. Gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells wird davon ausgegangen, dass je Einwohnerin bzw. Einwohner (EW) ein Bedarf von 10 m² öffentliche/ öffentlich zugängliche Grünfläche begründet wird. Für diese Planung ergibt sich insgesamt rechnerisch voraussichtlich ein Bedarf von rund 5.000 m². Um den Bedarf an öffentlichen Spielflächen zu decken, muss voraussichtlich eine etwa 1.000 m² große Fläche vorgehalten werden. Der vorliegende Testentwurf sieht einen rund 15 m breiten begrünten Anger (nicht unterbaut) im Osten des Plangebiets vor. Die öffentliche Grünfläche könnte hierdurch zugleich einen sinnvollen Abstand zwischen neuer Wohnbebauung und benachbarten Gewerbe sicherstel- len. Der öffentliche Spielplatz ist direkt an der Bergisch Gladbacher Straße angesiedelt, um eine gute Sichtbarkeit und Erreichbarkeit für die Öffentlichkeit zu gewährleisten. Um ein qualitätsvolles Wohnumfeld sicherzustellen, sind in dem vorliegenden Testentwurf Wertstoffsammelbehälter (als möglicher Unterflurcontainer) auf der östlichen Seite der Möhl- straße – im für Fußgänger und Radfahrer vorgesehenen Eingangsbereich – vorgesehen. Vorgaben für den Wettbewerb Innerhalb Geltungsbereich des Bebauungsplans (Vertiefungsteil): Es sind öffentlich zugängliche Grünflächen in der zuvor genannten Größe im Quartier nach- zuweisen. Bevorzugt werden soll eine zusammenhängende Anordnung der Grünflächen und keine kleinteilige Parzellierung. Gleiches gilt für den Nachweis der Flächen für öffentliche Spielplätze im Entwurf. Hierbei ist zusätzlich zu beachten, dass ein Spielplatz nicht die zweckmäßige Größe von 500 m² unterschreiten soll. Bei der Gestaltung der Spielplatzflä- chen soll konzeptionell auch auf die Bedürfnisse älterer Kinder und Jugendliche eingegan- gen werden. Für den Nachweis der privaten Kleinkinderspielflächen werden im Wettbewerb auf Vorgaben der Stadt (Satzung der Stadt Köln zu privaten Spielflächen für Kleinkinder) und des Landes (§ 8 Absatz 2 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)) hingewiesen. Die Spielflächen sollen darüber hinaus in ein System von gemeinschaftlich und privat nutz- baren Grünflächen eingebunden sein, eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und somit zur Identitätsstiftung innerhalb des neuen Wohnquartiers beitragen. 9 Zur Verbesserung der kleinklimatischen Situation bzw. als zusätzliche Retentionsmöglichkeit soll eine Dach- und Tiefgaragenbegrünung im Plangebiet vorgesehen werden. Die begrünten Dachflächen sind, soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar, sinnvoll be- gehbar und nutzbar auszuführen. Innovative Konzepte zur Nutzung der Dachflächen als ur- bane Freiräume werden ausdrücklich begrüßt. Auch Räume für gemeinschaftliche Freiberei- che sind wünschenswert. Außerhalb Geltungsbereich des Bebauungsplans (Ideenteil): Für den nur gewerblich genutzten Bereich sollen die teilnehmenden Büros ebenfalls Vor- schläge zur Erhöhung des Grünanteils machen. Quantitativ sollen keine Vorgaben gemacht werden. Sinnvoll wäre die Anordnung von Grünflächen z.B. entlang der geplanten Geh- und Radwege, die hier integriert werden sollen. Sollten oberirdische Stellplatzflächen in den Entwürfen vorgesehen werden, wird die Vorga- be gemacht, dass je angefangene 4 Stellplätze ein Baum zu pflanzen ist. 5. Auswirkungen der Planung Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2a BauGB durchgeführt für die Umweltbelange gemäß §1, Abs. 6 Satz Nr. 7 und § 1a BauGB und deren Ergebnisse in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 5.1 Verkehr Mit der Umsetzung der Planung werden zusätzliche Wohneinheiten und somit Mehrverkehre erzeugt. Um die Auswirkungen des Planvorhabens auf das umliegende Verkehrsnetz zu un- tersuchen, müssen Verkehrsuntersuchungen erstellt werden. Die Verkehrsuntersuchung soll sich auch mit der Frage näher auseinandersetzen, ob und welche Art von zusätzlichen Erschließungsmöglichkeiten innerhalb des Plangebiets notwen- dig sind. Auf die Erkenntnisse des Verkehrsgutachtens wird das Mobilitätskonzept aufbauen. 5.2 Flora und Fauna Das Plangebiet ist im Bestand bereits zu großen Teilen versiegelt und bebaut. Gemäß den ersten Ergebnissen eines Artenschutzgutachtens (Stufe 1) sind im Zuge des Planverfahrens keine erheblichen Auswirkungen auf die Flora und Fauna zu erwarten. Im weiteren Verfahren sind die Ergebnisse in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu überprüfen und zu konkretisieren. Ein Grünordnungsplan ist zu erstellen. 5.3 Lärm Das Plangebiet ist durch Lärmquellen aus der Umgebung bereits vorbelastet. Die wesentli- chen Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet durch Gewerbelärm, Straßenverkehrslärm und Schienenverkehrslärm werden im Bebauungsplanverfahren gutachterlich untersucht und in der Planung berücksichtigt. Ebenso werden planbedingte Lärmauswirkungen auf das Plangebiet selbst und seine Um- gebung betrachtet. 5.4 Klima Durch die Umsetzung des Planverfahrens sind erhebliche Auswirkungen auf die kleinklimati- sche Situation nicht zu erwarten. Es sollen Festsetzungen zur Dachbegrünung aufgenommen werden, um im Zuge des Kli- mawandels und im Hinblick auf zunehmende Starkregenereignisse Maßnahmen zur Redu- zierung und Verzögerung des Spitzenabflusses durch Retention des Niederschlagswassers 10 und ortsnahen Verdunstung zu treffen. Insgesamt wird somit ein Beitrag zur Verbesserung der ökologischen und kleinklimatischen Bedingungen im Plangebiet geleistet. Durch eine Entsiegelung der derzeit großflächig versiegelten Flächen innerhalb des Plange- biets und der Schaffung von Grün- und Freiflächen soll die kleinklimatische Situation verbes- sert werden. Vorgaben für den Wettbewerb Vertiefungsteil und Ideenteil Neben den bereits erwähnten Vorgaben zur Dach- und Tiergaragenbegrünung sollen weitere Aspekte, die sich wesentlich auf die Energieeffizienz des Quartiers auswirken, berücksichtigt werden. Hierzu gehört z.B. eine sinnvolle Ausrichtung der Gebäude und Wohnungen, Ver- meidung von Verschattung und eine hohe Kompaktheit der Baukörper. Die frühe Berücksich- tigung dieser Aspekte in der Konzeptionsphase erleichtert die spätere Erarbeitung eines Energiekonzeptes. 5.5 Gewässer (Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung, Starkregenvorsorge) Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines hochwassergefährdeten Bereichs. Oberflächen- gewässer sind nicht vorhanden. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-Verfahrens wird ein Überflutungsnachweis erstellt. 5.6 Wasserschutzgebiet Das Plangebiet befindet sich im vollen Umfang im „Wasserschutzgebiet Höhenhaus III B“. Wasserschutzgebiete werden zum besonderen Schutz für Einzugsgebiete von Wasserge- winnungsanlagen (Wasserwerken) festgelegt und in Bezug auf die Nähe zu den Förderanla- gen kategorisiert. Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnungen ist bei jedem Vorhaben zu prüfen, ob erhöhte Anforderungen für den Gewässerschutz oder Ausschlussgründe vorlie- gen. Beispielhaft sind hier die Erdwärmenutzung und die Niederschlagsversickerung zu nen- nen, bei denen sich Interessenkonflikte zwischen dem Gewässerschutz und anderen Belan- gen, auch politischen Zielvorgaben, wie den Klimaschutzzielen des Erneuerbaren-Energien- Gesetzes oder Wirtschaftlichkeitsinteressen ergeben können. 5.7 Altlastverdacht / Boden Im städtischen Altlastenkataster liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen im Plan- gebiet vor. Der Bestand ist aufgrund der vorhandenen Gewerbenutzungen möglicherweise dennoch mit weiteren Altlasten belegt, sodass eine Altlastenuntersuchung durchgeführt wird. 6. Plandurchführung und Bodenordnung Die Vorhabenträgerin übernimmt die mit der Entwicklung des Plangebiets verbundenen Pla- nungs- und Entwicklungskosten. Für die Stadt Köln fallen keine weiteren Kosten an. 7. Erforderliche Gutachten Nach aktuellem Kenntnisstand werden im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan- verfahren nachfolgende Gutachten notwendig sein: Artenschutzprüfung Grünordnungsplan Verkehrsuntersuchungen (Mobilitätskonzept, Verkehrsgutachten) Lärmgutachten (Gewerbe, Verkehr, Auswirkungen der Planung) Luftschadstoffgutachten Bodenuntersuchung / Altlastenuntersuchung Überflutungsnachweis 11 8. Kenndaten Größe des Plangebiets in ha 2,9 ha BGF über alle Baufelder in m² 40.000 m² Geschossigkeit III-V zuzgl. ein Staffelgeschoss GRZ 0,4 -0,6 GFZ 2,2 Anzahl der geplanten WE 200 - 2015 davon öffentlich gefördert 30 % davon freifinanziert 70 % Soziale Infrastruktur 1 -2 Großtagespflegen (max. 18 Kinder) Öffentliche Spielplatzfläche mind. 1.000 m²
Anlage 4 - Wettbewerb
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Bearbeitungsbereiche im Qualifizierungsverfahren zur Planung "Möhl-Areal in Köln-Dellbrück"
Anlage 1 - Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des BebauungsplanesMöhl-Arealin Köln - Dellbrück 010050200300 Meter
Anlage 3 - Vorentwurf
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V + IV Quartiersparkhaus Mobility-Point Verbindung Bf- Mobility-Point IV + IV + I V + IV + III + III + III + (E-Bikes, Bike-Sharing) Eingang Vollsortimenter Überdachte TG-Einfahrt EingangGroßtagesflege Wohnen ab 2.OG Spielplatzmind. 500 m² Vollsortimenter im EG Parken + Mobility-Point im 1. OG Wohnen Wohnen/ Büro Wohnen / B ü r o Wohnen Wohnen Wohnen Fuß- & Radfahrerweg Fuß- & Radfahrerweg II IV Großtagesflege Freifläche Großtagesflege Möhl-Areal Köln-Dellbrück / Städtebauliches Vorkonzept 27.03.2020 Anlage 3 N ohne Maßstab 0 10 20 30 40 50 60 m
Anlage 8 - Auszug aus Beschlussprotokoll BV 9 15.06.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 16.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 45.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim öffentlich 9.2.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauung splanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück 0959/2020 9.2.1.1 Änderungsantrag zum zurückgestellten Beschl uss unter 9.2.7 vom 4.5.2020 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch- führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.05.2020 AN/0787/2020 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch den Änderungsantrag geän- derten und ergänzten Beschluss abstimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgen- den Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (Bau GB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich des Park & Ride-Parkplatzes des S-Bahnhofes Dell- brück, nördlich der Bergisch Gladbacher Straße und östlich der Möhlstraße (Gemarkung Thurn-Strunden, der Flur 70, Flurstücke 20/14, 20/28, 228/20, 487, 488, 866, 1070, 1072, 1162, 1163, 1236, 1237, 1340, 1341, 2151/20, 2196/20, 2199/20, 2446/20, 3339/20 und 3886/20 sowie Teilflächen der Flur- stücke 20/20 und 1352) —Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück— aufzu- stellen mit dem Ziel, ein gemischt genutztes Quartier festzusetzen, das neue Wohnungen mit 30 % öffentlicher Förderung und nicht wesentlich störendes Gewerbe inklusive eines Lebensmittelmarktes ermöglicht; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeit stitel: Möhl-Areal in Köln- Dellbrück— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öff entlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffen tlichkeitsbeteiligung nach §3 Absatz1 BauGB nach Modell 2 unter Verzicht auf eine Abendveranstaltung mit folgenden Maßnahmen. • Veröffentlichung des beschlossenen Plankonzeptes f ür die Dauer von min- destens zwei Wochen im Internet auf der Webseite der Stadt Köln • Aushang des Planungskonzeptes und weiteren Informa tionen zum Plange- biet als Plakat im Bezirksrathaus (Mülheim) und im Stadthaus Deutz für die Dauer von mindestens 2 Wochen • Verteilung eines Flyers mit Informationen zum Plan ungskonzept und Kon- taktdaten für nachfragen und Stellungnahmen im 500 Meter Radius rund um das Plangebiet als Posteinwurf zu Beginn der zweiwöchigen Beteiligungs- frist Bekanntmachung mindestens eine Woche vor Beginn über die aufgeführten Möglichkeiten der Beteiligung im Amtsblatt, einen Hinweis im Internet auf der Webseite der Stadt Köln und durch Pressemitteilungen. Der Öffentlichkeit wird für die Dauer von zwei Wochen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich oder digi- tal zum Planungskonzept zu äußern. 4. beschließt die Eckdaten zur Durchführung des ano nymen zweiphasigen Einla- dungswettbewerbs beschließt die Durchführung des anonymen zweiphasigen Einladungswettbe- werbs und stimmt dem Wettbewerbsgegenstand und der Zusammensetzung des Preisgerichts zu. Die Verwaltung wird aufgefordert neue Eckdaten zur Ter- minschiene rechtzeitig mitzuteilen. 5. benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinne n beziehungsweise Teil- nehmer für das Preisgericht sowie deren Vertreterinnen und Vertreter zum Wettbewerbsverfahren benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmer*innen für das Preisgericht so- wie deren Vertreter*innen zum Wettbewerbsverfahren entsprechend ihrer Funk- tion im Stadtentwicklungsausschuss und in der Bezirksvertretung Mülheim. Stadtentwicklungsausschuss (stimmberechtigte PreisrichterInnen) Bezirksvertretung Mülheim (stellvertretende PreisrichterInnen) 1. 1. Vertreter SPD 2. 2. Vertreter CDU 3. 3. Vertreter Bündnis 90/Die Grünen 4. 4. Vertreter FDP 5. 5. Vertreter Die Linke 6. setzt für das gesamte Gebiet des Ideenwettbewer bs eine Mischnutzug unter gleichzeitiger Änderung des FNP fest, wobei insgesa mt unter Berücksichti- gung der bestehenden gewerblichen Nutzung (bspw. de r ‚Zirkusfabrik‘ und weitere Kulturbetriebe) ein höherer Gesamtanteil Wo hnen realisiert werden soll. Die Entwicklung des gesamten Gebietes kann su kzessiv, beginnend mit dem Möhl-Areal, erfolgen. 7. empfiehlt das Gebiet, ausgenommen das Möhl-Area l, als potentiellen Schul- standort z prüfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 6 - Auszug WiA 08.05.2020
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Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 27.05.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 43. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 08.05.2020 öffentlich 16 Allgemeine Beschlussvorlagen 16.6 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück 0959/2020 Herr Frank merkt an, dass sich das Bebauungsplanverfahren auf Bestandsgebiet beziehe und fragt nach, was mit den Unternehmen geschehe, die dort ansässig sei- en. Der Wirtschaftsausschuss stellt die Angelegenheit - vor Eintritt in die Tagesordnung - zurück.
Anlage 7 - Beantwortung von mündlichen Nachfragen der Fraktionen
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A N L A G E 7
Wegm 0959-2020 ANLAGE 7
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück 0959/2020
Vorlage 0959/2020
hier: Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020 und
Beantwortung der Anfrage des Herrn Frank (GRÜNE) aus der Sitzung des
Wirtschaftsaus-schusses vom 08.05.2020
Anfragetext :
Die SPD-Fraktion reicht folgende Fragen ein und bittet darum, deren Beantwortung im weiteren
Sitzungsablauf zu berücksichtigen.
1. Ist der Standort (Areal Ideenteil) für eine größere gewerbliche Entwicklung weiterhin
geeignet?
2. Könnte die bestehende Nutzung durch klassische Gewerbetriebe (ca. 20 bis 30 % der
Fläche) so sortiert/umstrukturiert werden, dass durch diese viel weniger Fläche benötigt
wird?
3. Könnte dadurch Raum für die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben/Büros geschaffen
werden? Oder gar für Wohnraum?
4. Würde eine Intensivierung der gewerblichen Nutzung zu einer erheblichen Zunahme des
KFZ-Verkehrs führen, insbesondere auf der Bergisch Gladbacher Straße?
5. Welches Wohnraum-Potential besteht schätzungsweise für das Gesamtgelände bei einer
MI-/MU-Nutzung?
6. Muss der B-Plan für das Möhl-Areal aus einem Rahmenplan entwickelt werden? Ansonsten
gibt es ggf. störendes Gewerbe im Hinblick auf die geplante MI/MU-Entwicklung des Möhl-
Areals.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reicht ebenfalls Fragen ein und bittet darum, diese für den
weiteren Beratungslauf zu beantworten.
1. Warum erfolgt keine B-Plan Aufstellung für das gesamte als "Ideenbereich" bezeichnete
Gebiet mit der Ausweisung MI? Was spricht gegen die Auslobung des Wettbewerbs mit
einer GE-lastigen MI –Ausweisung?
2. Ist es für eine geordnete Entwicklung des Geländes sinnvoller einen B-Plan für das
gesamte Gelände aufzustellen, oder reicht aus Sicht der Verwaltung hier ein Rahmenplan,
bzw. städtebaulicher Wettbewerb?
3. Wer bezahlt den geplanten Wettbewerb und die B-Plan Aufstellung?
4. Wurden mit den Eigentümern der östlich angrenzenden GE Gebiete Gespräche bzgl. einer
dichteren und veränderten Nutzung geführt?
Herr Frank (GRÜNE) merkt an, dass sich das Bebauungsplanverfahren auf Bestandsgebiet be-
ziehe und fragt nach, was mit den Unternehmen geschehe, die dort ansässig seien.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu den Fragen der SPD-Fraktion:
Zu Frage Nr. 1:
Aufgrund des hohen Wohnungsbaudrucks werden stadtweit immer mehr gewerblich-
industrielle Bereiche aufgegeben. Laut dem Gewerbeflächengutachten 2019 für Köln
stehen einem Bedarf von 600 ha bis 2035 nur rund 60 ha Flächenreserven gegenüber.
2
Diese hohe Nachfrage spiegelt sich auch im und um das in Rede stehenden Areal wider.
Gewerbeeinheiten in angemessener Gebäudequalität und mit zeitgemäßer Ausstattung
sind vollvermietet. Es besteht ein hohes Potenzial für eine Gewerbeentwicklung, die ein
nachfragegerechtes Angebot für produzierende und insbesondere auch nicht
produzierende Unternehmen schafft. Die Lagegunst für personalintensivere
Gewerbenutzungen (z.B. Dienstleistungen) ist bezüglich der Nachbarschaft zur S-
Bahnhaltestelle Dellbrück und der guten Anbindung an den Kölner Autobahnring und das
wichtige Regional- bzw. Fernstraßennetz hervorzuheben.
Zu Frage Nr. 2:
Wie in der Begründung zur Beschlussvorlage beschrieben (Anlage 2, S. 6) ist das Ziel des
Wettbewerbs ein robustes Bebauungskonzept zu erhalten, das eine effizientere
Flächennutzung für Gebäude, Erschließung, Begrünung etc. gewährleistet. Dies ist
erwartungsgemäß nur möglich, wenn eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke
(z.B. höhere Geschossigkeit) vorgesehen wird. Damit einher geht auch eine
Auseinandersetzung mit den Grundstückszuschnitten, die derzeit überwiegend lang und
schmal sind.
Zu Frage Nr. 3:
Ja, siehe Antwort Nr. 2.
Zu Frage Nr. 4:
Jegliche baulich intensivere Nutzung – das gilt für Wohnen und Gewerbe – führt in der
Regel zu einer Zunahme der Verkehre. Die tatsächlichen Auswirkungen sind im Rahmen
eines Verkehrsgutachtens zu ermitteln. Im Detail spielt es dann auch eine Rolle, welche Art
von Gewerbe zu erwarten ist. Prozierendes Gewerbe löst z.B. andere Verkehre aus als
eine Büronutzung. Bereits jetzt kann aber darauf hingewiesen werden, dass die
bestehende gute ÖPNV-Anbindung und die beabsichtigte Integration von
Mobilitätsstationen im neuen Quartier sich positiv auf die Verkehrssituation auswirken.
Zu Frage Nr. 5:
Dies ist stark abhängig von dem städtebaulichen Konzept, das im Rahmen des
Wettbewerbs entstehen soll. Schätzungsweise könnten zwischen 150 bis 300
Wohneinheiten im östlichen Bereich (Ideenteil) integriert werden.
Zu Frage Nr. 6:
Wenn mit einem "Rahmenplan" hier im Grunde eine städtebauliche Gesamtperspektive für
das Gebiet zwischen Möhl Straße, Bergisch Gladbacher Straße, Eschenbruchstraße und
Bahntrasse gemeint ist, dann wird dies genau mit der Erstellung eines "Ideenteils" im
Wettbewerb angestrebt. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass das
Wettbewerbsergebnis immissionsschutzrechtlich nicht für den zukünftigen Bebauungsplan
"Möhl-Areal" herangezogen werden darf. Ein städtebauliches Grobkonzept begründet
keinen Rechtsanspruch bzw. ist keine Genehmigungsgrundlage. Maßgeblich für den
Bebauungsplan "Möhl-Areal" wird daher weiterhin der rechtsverbindliche Bebauungsplan
Nr. 75500 / 03 von 1990 sein, in dessen Geltungsbereich die östlichen Nachbarflächen
liegen. Die Festsetzungen ermöglichen gewerbliche Nutzungen, die "keine erheblichen
Belästigungen" für die Umgebung zur Folge haben (klassischer Störungsgrad eines
Gewerbegebiets). Für Teilbereiche, die direkt an die vorhandene Wohnbebauung an der
Bergisch Gladbacher Straße und Eschenbruchstraße angrenzen, sah der Bebauungsplan
damals schon eine Einschränkung der gewerblichen Nutzung vor und erlaubt nur
Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören (Störungsgrad eines Mischgebiets).
Potentielle Lärmkonflikte müssen im besten Sinne einer "Worst-Case"-Betrachtung auf dem
Möhl-Areal selbst gelöst werden – im Wettbewerb sowie im Bebauungsplan. Ein erster
3
Ansatz hierzu ist bereits im Vorentwurf zu dieser Beschlussvorlage zu erkennen (Anlage 3),
in dem ausreichend Abstand zu den gewerblichen Nachbarn durch eine neue
Erschließungsstraße und einem Grünstreifen generiert wird.
Zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zu Frage Nr. 1:
Nur für das Möhl-Areal liegt eine konkrete Entwicklungsabsicht des
Grundstückseigentümers. Hintergrund sind ein gewisser Sanierungsdruck und auslaufende
Mietverträge gekoppelt an eine Investitionsbereitschaft für die Neuausrichtung des Areals
(als Bestandshalter). Konkrete bzw. einheitliche Entwicklungsabsichten (zeitlich wie
inhaltlich) konnten trotz diverser Vorgespräche mit Ansprechpartnern der nachbarlichen
Gewerbeflächen nicht erkannt werden. Allerdings wurde ein Interesse an einer
grundsätzlichen Aufwertung der Grundstücke für einen langfristigen Zeithorizont deutlich
gemacht. Die Einbindung der Nachbarschaft in den Wettbewerb soll helfen, die
unterschiedlichen Zielvorstellungen zu diskutieren und einen Konsens für die Entwicklung
des Areals (Ideenteil) zu erreichen. Mit Blick auf den dringend benötigten Wohnraum ist es
sinnvoll, zunächst zügig ein Bebauungsplanverfahren nur für das Möhl-Areal
durchzuführen. Diese Vorgehensweise verhindert perspektivisch nicht eine Entwicklung der
nachbarlichen Flächen zu einem gemischt genutzten Gebiet (siehe hierzu auch Antwort zu
Frage Nr. 6 der SPD-Fraktion). Allerdings ist aus Sicht der Verwaltung eine bauliche
Qualifizierung als Gewerbegebiet sinnvoller (siehe hierzu Antwort zu Frage Nr. 1 der SPD-
Fraktion).
Zu Frage Nr. 2:
Auch wenn das Möhl-Areal und die nachbarlichen Gewerbefläche zeitlich gesehen
unterschiedliche Entwicklungsabsichten haben, ist es sinnvoll bereits jetzt für den
gesamten Bereich zwischen Möhl Straße, Bergisch Gladbacher Straße,
Eschenbruchstraße und Bahntrasse ein städtebauliches Grobkonzept zu entwickeln.
Fragestellungen zum verträglichen Nebeneinander von unterschiedlichen Nutzungen,
Optimierung des Erschließungssystems und Versorgung mit Freiraum etc. können so
umfassender geklärt werden. Da solche Konzepte ("Rahmenpläne") keine
Genehmigungsgrundlage darstellen, ist mittel- bis langfristiges Ziel, auch für die
nachbarlichen Gewerbeflächen auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Zu Frage Nr. 3:
Die Firma Möhl (Vorhabenträgerin) übernimmt sämtliche Kosten, die im Zusammenhang
mit dem Wettbewerb (auch für den Ideenteil) und dem Bebauungsplanverfahren stehen.
Zu Frage Nr. 4:
Einzelne Eigentümer sind direkt auf das Stadtplanungsamt zugegangen, so dass es bereits
intensivere Abstimmungen gab. Es fand darüber hinaus bei Herrn Bezirksbürgermeister
Fuchs Ende vergangenen Jahres ein Gespräch mit mehreren Eigentümern statt. Dort
wurden die anwesenden Eigentümer informiert, dass Sie in beratender Funktion beim
Wettbewerb teilnehmen dürfen und dies mit keinen Kosten verbunden ist. Auch die
Möglichkeit einer gewissen Mitgestaltung bei der Aufgabenstellung für den Ideenteil wurde
zugesagt. Betont wurde dabei von Verwaltungsseite, dass gemäß den Darstellungen des
Flächennutzungsplans an einer gewerblichen Nutzung festgehalten wird, aber nach einem
urbanen Konzept für ein modernes Gewerbegebiet gesucht werden soll.
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Zu Frage des Herrn Frank (GRÜNE):
Im Rahmen der geplanten Realisierung der Baumaßnahmen werden von der Firma Möhl die
Laufzeiten der Mietverträge mit den aktuellen Nutzern beachtet. Auch aus diesem Grund soll die
Realisierung abschnittsweise erfolgen. Die Vorhabenträgerin hat mit den Mietern bereits
Gespräche geführt, um die Möglichkeiten einer Bereitstellung von Flächen in den Neubauten zu
prüfen.
Insbesondere von Seiten des Vollsortimenters besteht großes Interesse, aus dem alten Markt in
einen an der Bergisch Gladbacher Straße verorteten Neubau zu wechseln. Hier wäre ein nahtloser
Übergang möglich und Teil des Konzeptes.
Auch von Seiten des auf dem Areal ansässigen Kulturbetriebes besteht großes Interesse, neue
Räumlichkeiten auf dem Möhl-Areal zu beziehen. Hier findet ebenfalls ein Dialog statt, um die
Möglichkeiten und Anforderungen abzustimmen. Den auf dem Möhl-Areal ansässigen
Dienstleistern und Gewerbebetrieben können Flächen in den geplanten Neubauten angeboten
werden.
Aufgrund der beabsichtigten Verdichtung passen Betriebe, die einen erheblichen
Grundflächenbedarf im Bezug zur Nutzungsintensität haben, nicht mehr in das zukünftige
städtebauliche Konzept für das Möhl-Areal. Dies betrifft z.B. die Bereiche
Gebrauchtfahrzeughandel und Schnellrestaurant mit Drive-in-Betrieb. Für einige Flächen ist bereits
jetzt ein Leerstand zu verzeichnen, aufgrund der schlechten Gebäudesubstanz ist eine
Instandsetzung und Neuvermietung wirtschaftlich nicht sinnvoll.
Vor dem Hintergrund des beabsichtigten Beginns der Umsetzung von Baumaßnahmen in 2-3
Jahren werden von der Vorhabenträgerin Mietverträge für frei werdende Flächen und Gebäude
derzeit nur mit entsprechenden Laufzeiten abgeschlossen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Wegm Sa Vorlagen-Nummer 0959/2020 Freigabedatum 14.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich des Park & Ride-Parkplatzes des S-Bahnhofes Dellbrück, nördlich der Bergisch Glad- bacher Straße und östlich der Möhlstraße (Gemarkung Thurn-Strunden, der Flur 70, Flurstü- cke 20/14, 20/28, 228/20, 487, 488, 866, 1070, 1072, 1162, 1163, 1236, 1237, 1340, 1341, 2151/20, 2196/20, 2199/20, 2446/20, 3339/20 und 3886/20 sowie Teilflächen der Flurstücke 20/20 und 1352) —Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück— aufzustellen mit dem Ziel, ein gemischt genutztes Quartier festzusetzen, das neue Wohnungen mit 30 % öffentlicher Förde- rung und nicht wesentlich störendes Gewerbe inklusive eines Lebensmittelmarktes ermöglicht; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück— zur Kenntnis; 3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (Abendveranstaltung); 4. beschließt die Eckdaten zur Durchführung des anonymen zweiphasigen Einladungswettbe- werbs 5. benennt folgende stimmberechtigte Teilnehmerinnen beziehungsweise Teilnehmer für das Preisgericht sowie deren Vertreterinnen und Vertreter zum Wettbewerbsverfahren Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss 2 Stadtentwicklungsausschuss (stimmberechtigte PreisrichterInnen) Bezirksvertretung Mülheim (stellvertretende PreisrichterInnen) 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. Alternative: keine 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das überwiegend gewerblich genutzte und 2,9 Hektar große Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Dellbrück im Bezirk Mülheim zwischen der Bergisch Gladbacher Straße und Möhlstraße. Es stellt eine Potenzialfläche für eine wohnbauliche Entwicklung im Kölner Stadtteil Dellbrück dar. Das Areal ist durch die direkte Nachbarschaft zum S-Bahnhof Dellbrück an den öffentlichen Personennahverkehr sowie an die umliegenden Straßen sehr gut angebunden. Ein dichtes Infrastrukturangebot ist fußläu- fig zu erreichen. Dieses Potenzial wird bereits im Flächennutzungsplan mit der Darstellung als Wohn- baufläche verdeutlicht. Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Entwicklungsabsicht der Firma Möhl GmbH & Co. KG, als Eigentümerin des Großteils der Flächen im Plangebiet. Ziel ist, das überwiegend gewerblich genutzte Gebiet zu einem gemischt genutzten Quartier mit rund 200 Wohneinheiten, Büro- und klei- neren Gewerbeflächen zu entwickeln. Dabei soll im Quartier auch zukünftig ein Lebensmittelhandel integriert werden. Die Firma Möhl möchte nach der schrittweisen Realisierung Bestandshalterin ihrer Liegenschaften bleiben. Die Wohnungsnachfrage in Köln-Dellbrück ist, wie in den meisten anderen Stadtteilen Kölns, sehr hoch. Die Planung trägt damit zur Verbesserung der derzeitigen Wohnsituation bei. Es entspricht auch der städtischen Zielsetzung, bereits erschlossene Grundstücke im Sinne eines sparsamen Um- gangs mit Grund und Boden qualifiziert zu verdichten. Die Anwendungsvoraussetzungen für das Kooperative Baulandmodell in der Fassung der Bekannt- machung vom 10.05.2017 sind erfüllt, so dass 30 % der neu geschaffenen Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten ist. Eine Anwendungszustimmung zum Koopera- tiven Baulandmodell der Firma Möhl liegt dem Stadtplanungsamt bereits vor. Ein städtebaulicher Vorentwurf wurde zunächst nur als eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die als Grundlage für das weitere Verfahren dienen soll (siehe Anlage 3). Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität wird die Firma Möhl in Abstimmung mit der Verwaltung ein Qualifizie- rungsverfahren (anonymer zweiphasiger Einladungswettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungs- wettbewerbe in der Fassung vom 31.0.2013) durchführen. Die frühzeitige Beteiligung der Dienststel- len, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat neben ökologischen Anforderungen und zu untersuchenden relevanten Umweltbelangen auch den Bedarf an öffentlichen Grünflächen und öffentliche Spielplatzflächen ergeben. Obwohl ein Bedarf für eine Kindertageseinrichtung durch die zuständige Dienststelle nicht festgestellt werden konnte, soll im Weiteren die Machbarkeit einer oder zwei Großtagespflege(n) geprüft werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB soll im Rahmen des "Auftakt- kolloquiums" des Wettbewerbsverfahrens durchgeführt werden. Die Anwesenden erhalten Gelegen- heit, ihre Ideen und Anregungen zur Aufgabenstellung zu diskutieren. Die Ergebnisse dieser Diskus- sion fließen in die anschließende Entwurfsbearbeitung ein. Für einen untergeordneten Teil im nördlichen Teil des Plangebietes besteht der rechtsverbindliche 4 Bebauungsplan Nr. 75500 / 03 vom 20.08.1990. Der Bebauungsplan setzt lediglich Gewerbegebiete fest. Für die übrigen Flächen des Plangebiets besteht kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Realisierung eines gemischt genutzten Quartiers zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Um eine sinnvolle Abgrenzung des Bebauungsplans zu erzielen, werden bestandssichernd die nachbarlichen Grundstücke Möhlstraße 2 –10, Möhlstraße 16, Möhlstraße 22 sowie Bergisch Gladbacher Straße 999 – 1001 in den Geltungsbereich miteinbe- zogen (siehe Anlage 1). Ob die Darstellung des FNP berührt ist, kann erst beurteilt werden, wenn das konkrete Planungskon- zept vorliegt. Die Planung hat voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Der Anteil von Vegetati- on auf dem derzeit vollflächig versiegelten Areal wird nach der Umsetzung der Planung deutlich er- höht. Geplant sind nicht nur begrünte Quartiersflächen, sondern auch begrünte Dächer ggf. auch Fassaden. Diese Durchgrünung wirkt der Klimawandelfolge der sommerlichen Überwärmung entge- gen. Im Zuge der Konkretisierung der Planung soll ein nachhaltiges Energiekonzept für die Bebauung er- stellt werden, das die Emission von Klimagas aus der Wärmebereitstellung und Stromerzeugung mindern wird. Die gegenüber dem heutigen Zustand dann in einem deutlich besseren baulichen Standard errichteten Gebäude tragen per se zu einer Minderung des Heizwärmebedarfs bei. Die ge- plante Integration einer Mobilitätsstation im Quartier (z.B. mit Leihfahrrädern) wird einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten, die sich langfristig ebenfalls positiv auf den Klimaschutz auswirkt. Eckdaten des Wettbewerbsverfahrens: Wettbewerbsgegenstand Sämtliche Entwicklungen auf dem Möhl-Areal können nur im engen städtebaulichen Kontext zu den im Osten angrenzenden Gewerbeflächen betrachtet werden. In der ersten Phase des Wettbewerbs soll daher eine grobe übergeordnete Idee zur städtebaulich-freiräumlichen Entwicklung des gesamten Bereichs zwischen Bahntrasse, Eschenbruchstraße, Bergisch Gladbacher Straße und Möhl-Straße entwickelt werden (siehe Anlage 4). Hierbei ist zu beachten, dass für die östlich angrenzenden Flä- chen Ideen für ein urbanes Quartier mit ausschließlich gewerblichen Nutzungen erarbeitet werden sollen (entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan). In der zweiten Phase sollen die Ent- würfe auf das Möhl-Areal (Vertiefungsbereich) spezifiziert werden. Es werden zehn Architektur- und Städtebaubüros eingeladen, die jeweils eine Bürogemeinschaft mit einem Freiraumplanungs- oder Landschaftsarchitekturbüro bilden müssen. Zusammensetzung des Preisgerichts Bezirksbürgermeister Mülheim, Herr Fuchs (mit Stimmrecht) 5 Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses (mit Stimmrecht) 5 Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter (beratend, ohne Stimmrecht, optional Vertretung) Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen und Bauen Herr Greitemann (mit Stimmrecht) Amtsleitung Stadtplanung, Frau Herr (mit Stimmrecht) Vorsitzender Gestaltungsbeirat Herr Minkus (mit Stimmrecht) Architekt und Stadtplaner, Berlin, Herr Hellweg (mit Stimmrecht) Architektin und Stadtplanerin, Aachen, Frau Prof. Reicher (mit Stimmrecht) Architekt und Stadtplaner, Düsseldorf, Herr Prof. Kleinekort (mit Stimmrecht) Architekt und Stadtplaner, Düsseldorf Herr Prof. Leeser (mit Stimmrecht) Architekt, Köln, Herr Prof. Schmitz (mit Stimmrecht) Landschaftsarchitekt, Krefeld, Herr Rheims (mit Stimmrecht) 1 Vertreter der Firma Möhl GmbH & Co. KG, Herr Möhl (mit Stimmrecht) 1 Vertreter je gewerbliche Liegenschaft im Ideenteil (beratend, ohne Stimmrecht) 1 Vertreter der ISKAM Grundstücksgesellschaft mbH/ LESKAN-Park (beratend, ohne Stimmrecht) 1 Vertreter des Bürgervereins Köln-Dellbrück e.V. (beratend, ohne Stimmrecht) 5 Terminschiene Eckdaten: Ortstermin und Auftaktkolloquium (öffentlich, halbtägiger Termin), 18.05.2020 Preisgerichtssitzung Phase 1 (nicht öffentlich, ganztägiger Termin), 25.06.2020 Preisgerichtssitzung Phase 2 (nicht öffentlich, ganztägiger Termin), 01.09.2020 Alle Termine finden vor Ort in Räumlichkeiten des Möhl-Areals statt. Anlagen 0 Begründung der Dringlichkeit zur Herbeiführung des Beschlusses 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2 Erläuterungstext zum städtebaulichen Konzept 3 Städtebauliches Planungskonzept 4 Abgrenzung Ideenteil und Vertiefungsbereich im Wettbewerbsverfahren
Anlage 5 - Auszug StEA 07.05.2020
2480 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 13.05.2020 Auszug aus der Niederschrift der 47. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.05.2020 öffentlich 10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Möhl-Areal in Köln-Dellbrück 0959/2020 Die SPD-Fraktion reicht folgende Fragen ein und bittet darum, deren Beantwortung im weiteren Sitzungsablauf zu berücksichtigen. 1. Ist der Standort (Areal Ideenteil) für eine größere gewerbliche Entwicklung weiterhin geeignet? 2. Könnte die bestehende Nutzung durch klassische Gewerbetriebe (ca. 20 bis 30 % der Fläche) so sortiert/umstrukturiert werden, dass durch diese viel we- niger Fläche benötigt wird? 3. Könnte dadurch Raum für die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben/Büros geschaffen werden? Oder gar für Wohnraum? 4. Würde eine Intensivierung der gewerblichen Nutzung zu einer erheblichen Zunahme des KFZ-Verkehrs führen, insbesondere auf der Bergisch Gladba- cher Straße? 5. Welches Wohnraum-Potential besteht schätzungsweise für das Gesamtg e- lände bei einer MI-/MU-Nutzung? 6. Muss der B-Plan für das Möhl-Areal aus einem Rahmenplan entwickelt wer- den? Ansonsten gibt es ggf. störendes Gewerbe im Hinblick auf die geplante MI/MU-Entwicklung des Möhl -Areals. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reicht ebenfalls Fragen ein und bittet darum, diese für den weiteren Beratungslauf zu beantworten. 1. Warum erfolgt keine B-Plan Aufstellung für das gesamte als „Ideenbereich“ bezeichnete Gebiet mit der Ausweisung MI? Was spricht gegen die Auslobung des Wettbewerbs mit einer GE-lastigen MI –Ausweisung? 2. Ist es für eine geordnete Entwicklung des Geländes sinnvoller einen B-Plan für das gesamte Gelände aufzustellen, oder reicht aus Sicht der Verwaltung hier ein Rahmenplan, bzw. städtebaulicher Wettbewerb? 3. Wer bezahlt den geplanten Wettbewerb und die B-Plan Aufstellung? 4. Wurden mit den Eigentümern der östlich angrenzenden GE Gebiete Gesprä- che bzgl. einer dichteren und veränderten Nutzung geführt? Die Angelegenheit wurde seitens der Verwaltung zurückgestellt, da die Bezirksvertre- tung Mülheim die Beschlussvorlage vertagt hat. Hinweis: Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird die Beschlussvorlage auch dem Wirtschaftsaus- schuss zur Vorberatung vorgelegt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0959/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2020
- Erstellt
- 25.03.2020 11:23