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2006/0426

Landschaftsschutzgebiet 'Stadt Darmstadt', Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutz

Magistratsvorlage 21.06.2006

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2006/0426

4435 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage  
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.07.2006 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III 
Amt: Grünflächen- und Um-
weltamt  
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0426 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Landschaftsschutzgebiet "Stadt Darmstadt", Entlassung von Flächen aus dem Land-
schaftsschutz  
 
Vorlage vom: 21.06.2006 
 
Beschlussvorschlag:  
1. Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes – untere  
    Naturschutzbehörde – zur Kenntnis und stimmt den Beschlussempfehlungen der unte 
    ren Naturschutzbehörde zu den einzeln dargestellten Flächenbereichen zu.  
2. Unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Magistrat ist zur Fristwahrung die  
    städtische Stellungnahme im Sinne dieser Vorlage an das Regierungspräsidium  
    Darmstadt abzugeben. Die Stellungnahme der Stadt ist mit einem Hinweis dahinge- 
    hend zu versehen, dass sich nach der Diskussion in der Stadtverordnetenversamm- 
    lung evtl. noch Änderungen ergeben könnten, welche auch nach/trotz Fristablauf  
    nachgemeldet werden. 
 
 
Anlagen: Karte 5 
Karte 4 
Karte 3 
Karte 2 
Karte 1 
Anlage 1 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 21.06.06: 
 
Begründung:  
 
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt  - Obere Naturschutzbehörde - beabsichtigt verschiedene 
Flächen aus dem Landschaftsschutz zu entlassen:  
 
1. Bebauungsplan Wx 12 "Erweiterung GSI" (Karte 1) 
 
Der Bebauungsplan Wx 12 ist rechtskräftig und beinhaltet die Neuabgrenzung und damit verbunde-
ne Teillöschungen des Landschaftsschutzgebietes als Ergebnis umf angreicher Abstimmungen. Der 
oben genannte Bebauungsplan ist Ergebnis eines längeren Prozesses, bei dem auf eine größtmög-
liche Eingriffsminimierung hingewirkt wurde. Der oben genannten Erweiterung der GSI im Stadtteil 
Wixhausen wurde nicht zuletzt wegen der wirtschaftlichen Bedeutung des Vorhabens zugestimmt.  
 
Die Teillöschung des Landschaft sschutzgebietes beschränkt sich auf den unbedingt erforderlichen 
Teil der Erweiterungsplanung.  
 
Beschlussvorschlag
:  Zustimmung zur Te illöschung! 
 
 
 
2. Bereich innerhalb des Gemeindegebietes Messel (Karte 2) 
 
Hierbei handelt es sich um eine Teilfläche im Bereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg, die im 
Geltungsbereich der bis 2004 gültigen Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet 
Stadt Darmstadt lag. Da sich das Schutzgebiet auf das Stadtgebiet Darmstadt beschränken soll, ist 
beabsichtigt, das Landschaftsschutzgebiet in diesem Abschnitt an die Stadt – bzw. Kreisgrenze 
anzupassen.  
 
Beschlussvorschlag
: Zustimmung zur Te illöschung! 
 
 
 
3. Griesheimer Flugplatz (Karte 3 - 5) 
 
Das Areal des Griesheimer Flugplatzes unterliegt der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und der 
FFH-Richtlinie und ist als Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet ausgewiesen. Da diese 
Gebietsabgrenzungen teilweise nicht identisch sind, ist beabsichtigt, im Nordosten des Areals Ab-
grenzungen des Landschaftsschutzgebietes (Karte 3) an die Abgrenzung des Naturschutzgebietes 
(Karte 4) anzupassen. Auch die FFH- und Vogelschutzgebietsgrenzen sollen im Rahmen der Fein-
abgrenzung der Gebiete an die Naturschutzgebietsgrenze angepasst werden.

3 
... 
 
 
Durch den neu geplanten Gemeindegrenzverlauf zwischen Griesheim und Darmstadt wird jedoch 
genau in diesem betroffenen Abschnitt die Gemeindegrenze zugunsten Griesheims nach Süden 
verschoben und die bestehende Naturschutzgebietsgrenze geht somit über die Gemarkung von 
Darmstadt hinaus. Da sich das Landschaftsschutzgebiet aber auf die Gemarkung der Stadt Darm-
stadt beschränken soll, ist die Landschaftsschutzgebietsabgrenzung in diesem Bereich an die neue 
Gemeindegrenze anzugleichen (Karte 5).  
 
Beschlussvorschlag:
 Zustimmung zur Te illöschung, mit dem Hinweis auf den neu geplanten Ge-
meindegrenzverlauf zwischen Griesheim und Darmstadt!  
 
 
 
Darmstadt,  21. Juni 2006 
67-41 Ju               
/links 3281 
 
Anlagen 
 
 
 
Dezernat III       Dezernat VI 
 
 
Klaus Feuchtinger       Dieter Wenzel 
Stadtrat       Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0426
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.06.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00