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V/0639/2020

Die Arbeits- und Ausbildungssituation von Hebammen in Münster

Vorlagen 06.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 19.08.2020, TOP 9

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

37595 Zeichen

V/0639/2020 
V/0639/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Die Arbeits- und Ausbildungssituation von Hebammen in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   18.08.2020 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
 
I. Anlass 
Auf Antrag der FDP hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung (ASSGVAf) in seiner Sitzung am 05.02.2020 beschlossen, in das Jahresprogramm 
2020 einen Bericht über die Arbeits - und Ausbildungssituation von Hebammen 1 aufzunehmen. Diese 
Berichtsvorlage soll einen allgemeinen Überblick zu diesem Thema geben sowie über die aktuelle 
Situation der stationären Hebammenversorgung sowie der Hebammenausbildung in Münster info r-
mieren. 
 
II. Einleitung 
Laut § 4 Hebammengesetz sind, außer im Notfall, nur Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen berech-
tigt, Geburtshilfe zu leisten. Zudem sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass 
bei einer Geburt eine Hebamme zugezogen wird 2. Gesetzlich versicherte Frauen haben in Deutsc h-
land nach § 24 d Sozialgesetzbuch V (SGB V) während der Schwangerschaft, bei und nach der En t-
bindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe. Entsprechend muss die Sicher-
stellung einer landeswe it flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe erfolgen. Um diesen 
Anspruch zu gewährleisten, ist nicht zuletzt die Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfeldes und ak-
zeptabler Arbeitsbedingungen für Hebammen von Bedeutung, damit sich zum einen junge Mens chen 
für den Beruf der Hebamme entscheiden und zum anderen die Angehörigen dieses Berufes diesen 
auch dauerhaft ausüben werden. 
 
                                                
1 Aufgrund der besseren Lesbarkeit und der sehr geringen Anzahl männlicher Entbindungspfleger in Deutschland wird in diesem Bericht nur 
die Bezeichnung „Hebamme“ verwendet. 
2 Hebammengesetz vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1759) 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
21.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Knese-Janning 
Telefon: 492-5417 
Knese-Janning@stadt-
muenster.de

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III. Allgemeines zum Hebammenberuf 
Hebammen können ihren Beruf festangestellt oder freiberuflich ausüben. 
Angestellte Hebammen arbei ten meist im Schichtbetrieb im Kreißsaal, auf der Wochenbettstation 
oder im Neugeborenenzimmer in Krankenhäusern und Kliniken. Ein besonderes Betreuungsmodell 
dabei ist der Hebammenkreißsaal, in dem Hebammen eigenverantwortlich gesunde Schwangere vor, 
während und nach der Geburt ohne ärztlichen Geburtshelfer betreuen. Inzwischen gibt es 16 He b-
ammenkreißsäle in Deutschland3. Auch ist eine Anstellung in einem Geburtshaus möglich. 
Freiberufliche Hebammen arbeiten frei praktizierend in de r Schwangerenvorsorge, bei Hausgeburten 
und in der Wochenbettbetreuung. Außerdem kann eine freiberufliche Hebamme als Beleghebamme 
Geburten in einer Klinik betreuen oder in einem von Hebammen selbständig betreuten Geburtshaus 
tätig sein.  
Ein spezielles Arbeitsfeld decken sogenannte Familienhebammen ab. Sie sind staatlich examinierte 
Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, die beratend und unterstützend tätig werden für Schwang e-
re, Mütter und (werdende) Familien, die sich in einer besonderen belasteten Lebenssituation befi n-
den4. 
Hebammen sind durch die jeweilige Berufsordnung des Bundeslandes, in dem sie tätig sind, zur Fort-
bildung verpflichtet. Alle in NRW angestellten oder freiber uflich tätigen Hebammen mit Berufszula s-
sung sind so nach § 7 der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW) 
dazu verpflichtet, i nnerhalb eines Zeitraums von drei Jahren de m Gesundheitsamt mindestens 60 
Unterrichtsstunden nachzuweisen. Hiervon sind 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements 
abzuleisten. Die Fortbildungsverpflichtung kann ruhen , wenn die Hebamme vorübergehend durch 
Beschäftigungsverbot im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit oder r u-
hende Berufstätigkeit, wenn dies mindestens drei Monate anhält, nicht berufstätig ist5. 
 
IV. Anzahl Geburten, Kliniken und Hebammen 
Im Jahr 2018 wurden in Deutschland an 682 Krankenhausstandorten Geburten betreut. Die A n-
zahl der Krankenhäuser mit Entbindungen in Deutschland hat sich seit dem Jahr 1991 um ca. 43 
% reduziert, seit 2007 um ca. 22 %. Gemäß den Daten des Statistischen Bundesamtes gab es im 
Jahr 1991 in Deutschland noch 1.186 Krankenhäuser mit Entbindungen, im Jahr 2007 noch 865 
und im Jahr 2017 noch 6726. Im Gegensatz dazu erhöhte sich die Zahl der Krankenhausgeburten 
zwischen 2007 und 2017 um rund 100.0007. 
Zur Anzahl der in Deutschland tätigen Hebammen liegen aktuell Zahlen bis zum Jahr 2017 vor. 
Unabhängig vom Anstellungsverhältnis ist die Gesamtzahl d er Hebammen in Deutschland von 
etwa 21.000 im Jahr 2010 auf etwa 24.000 im Jahr 2017 gestiegen 8. Mit steigender Zahl der 
Krankenhausgeburten hat sich auch die Zahl der im Krankenhaus festangestellt tätigen Heba m-
men laut Statistischem Bundesamt um rund 900 von knapp 8.500 auf knapp 9.400 in diesem 
Zeitraum erhöht, wobei die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen in Geburtskliniken (Bele g-
hebammen) im gleichen Zeitraum von 2.006 auf 1.848 gesunken ist9. 
Der Betreuungsschlüssel von Hebammen in Bezug zu gebär enden Frauen im Rahmen der klin i-
schen Geburtshilfe wird statistisch nicht erfasst. Auch wenn eine S1 -Leitlinie der Arbeitsgemein-
schaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) für die stationäre 
Geburtshilfe10 empfiehlt, dass zu mehr als 95 Prozent der Zeit eine Eins -zu-eins-Betreuung der 
                                                
3 https://de.wikipedia.org/wiki/Hebammenkrei%C3%9Fsaal [abgerufen 23.06.2020] 
4 https://www.hebammenverband.de/familie/hebammenhilfe/familienhebammenfruehe-hilfen/ [abgerufen 23.06.2020] 
5 http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=159371515331602620&xid=7893028,8 [abgerufen 02.07.2020] 
6 https://www.iges.com/e6/e1621/e10211/e24893/e24894/e24895/e24897/attr_objs24976/IGES_stationaere_Hebammenversor    
gung_092019_ger.pdf [abgerufen 16.06.2020] 
7 https://www.quag.de/quag/geburtenzahlen.htm [abgerufen 16.06.2020] 
8 https://stats.oecd.org/index.aspx?queryid=30174 [abgerufen 14.06.2020] 
9 Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser 2010 und 2017 
10 https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/087-001l_S1_Perinatologische_Versorgung_2015-05-abgelaufen.pdf [abgerufen 
16.06.2020]

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Gebärenden gewährleistet sein sollte, kommt beispielsweise ein Gutachten des IGES Instituts für 
das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2019 zu dem Ergebnis, dass sich fast die Hälfte 
der Hebammen zum Befragungszeitpunkt im Schichtdienst um drei Frauen gleichzeitig im Krei ß-
saal kümmere und eine Hebamme im Schnitt 1,8 Geburten pro Schicht betreue11. 
Situation in Münster 
Seit der Schließung der geburtshilflichen Abteilung der Raphaelsklinik zum 30.09.2007 und des 
Evangelischen Krankenhauses (EVK) Ende 2013 stehen in Münster mit dem Universitätsklinikum 
(UKM), dem St. Franziskus -Hospital (SFH), dem Clemenshospital und dem Herz -Jesu-Krankenhaus 
(HJK) vier Krankenhäuser bzw. Kliniken mit einer gebur tshilflichen Abteilung für Entbindungen zur 
Verfügung. 
Betrachtet man die Anzahl der Geburten lässt sich zum einen die Gesamtzahl der Geburten in Mün s-
ter, unabhängig davon, wo die Mutter ihren Wohnsitz hat, darstellen, und zum anderen, wie viele Ki n-
der geb oren werden, deren Mütter in Münster wohnhaft sind. Zur ersten Gruppe zählen demnach 
auch alle Geburten, für die Mütter aus dem Umland wie beispielsweise den Kreisen Coesfeld, Stei n-
furt oder Warendorf nach Münster kommen. Die folgende Grafik zeigt die Entw icklung der Geburt s-
zahlen über die letzten zehn Jahre unabhängig davon, ob die Geburt in einem Krankenhaus stattg e-
funden hat. 
 
*   durch das Standesamt der Stadt Münster am 28.04.2020 mitgeteilte Anzahl der in Münster jährlich beurkundeten  
    Geburten 
** Anzahl der Lebendgeborenen von Müttern mit Wohnort Münster, inbegriffen ggf. auch Münsteranerinnen,  
    die ihr Kind nicht in Münster zur Welt gebracht haben 
    https://www.lzg.nrw.de/ges_bericht/ges_indi/indikatoren_laender/themen2/index.html [09.06.20 20] 
 
Vergleicht man die Zahlen der beiden Gruppen ist zu erkennen, dass zum einen ein nicht unbeträch t-
licher Anteil Nicht -Münsteranerinnen in Münster entbindet und sich zum anderen dieser Anteil über 
die letzten zehn Jahre auch vergrößert hat von etwa 1.800 Geburten im Jahr 2010 bis auf zuletzt e t-
wa 3.200 Geburten pro Jahr bei vergleichsweise geringer Zunahme der Anzahl der Geburten von 
Müttern mit Wohnsitz in Münster. Sucht man die Ursache für diese Entwicklung muss man zum einen 
die generelle Zunahme von Geburten von Müttern mit Wohnsitz in den Kreisen um Münster betrac h-
                                                
11 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Berichte/stationaere_Hebammenversorgung_
IGES-Gutachten.pdf [abgerufen 24.06.2020]

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ten12, durch die sich auch der Anteil der Frauen, die aus beispielsweise medizinischen Gründen ein 
Krankenhaus beziehungsweise eine Klinik in Münster aufsuchen müssen (z.B. bei Risikosch wanger-
schaften oder drohender Frühgeburtlichkeit) ebenfalls erhöht. Zum anderen stehen mit den Schli e-
ßungen der Kreißsäle unter anderem im  Marienhospital Lüdinghausen April 2008, im Maria-Josef-
Hospital Greven im Frühjahr 2012, im Josephs -Hospital Warendorf Ende 2012 und im Marienhospital 
Steinfurt Anfang 2015 im Verlauf der letzten Jahre deutlich weniger geburtshilfliche Betten im Umkreis 
von Münster zur Verfügung. In den letztgenannten drei Krankenhäusern fanden zuletzt zusammen 
gut 1.000 Geburten statt. 
Von den vier Geburtskliniken in Münster fungieren das UKM sowie das SFH als Perinatalzentren L e-
vel I / Geburtszentren der höchsten Versorgungsstufe. 
Laut eigenen Angaben hält das UK M drei  Kreißsäle für Entbindungen vor.  Alle Hebammen seien 
festangestellt. Der Kreißsaal werde ärztlich geleitet. Die Zahl der Geburten sei im Zeitraum von 2010 
bis 2019 von rund 900 auf 1 .250 gestiegen, mit einem zwischenzeitlichen Anstieg bis auf rund 1. 400 
Geburten im Jahr 2016,und die Anzahl der Hebammen habe sich von 7,5 VZÄ 13 (10 Hebammen) auf 
13 VZÄ (16 Hebammen) erhöht (umgerechnet eine Reduktion von 120 zu betreuenden Geburten auf 
96 Geburten pro VZÄ pro Jahr). Die Hälfte der Hebammen arbeite aktuell in Teilzeit, zwei davon auch 
außerklinisch. Eine Schließung des Kreißsaales aus Personalmangel sei bisher nicht nötig gewesen. 
Im SFH stünden seit 2015 sechs Kreißsäle für Entbindungen zur Verfügung (bis 2015 fünf). Alle Heb-
ammen seien fest angestellt. Der Kreißsaal werde ärztlich geleitet, Änderungsbestrebungen hin zu 
einem hebammengeleiteten Kreißsaal habe es bislang nicht gegebenen. Die Geburtenzahl sei in den 
letzten zehn Jahren von rund 1 .800 Geburten auf etwa 2 .500 gestiegen, die Anzahl der Hebammen  
habe sich von 17,88 VZÄ (in 2013) auf 20,66  VZÄ (in 2019) erhöht (umgerechnet eine Erhöhung von 
110 auf 122 zu betreuende Geburten pro VZÄ  pro Jahr). Aktuell arbeiten laut eigenen Angaben u m-
gerechnet 22,44 VZÄ im Kreißsaal.  In den letzten zehn Jahren habe  es nur eine stundenweise A b-
meldung des Kreißsaales bei der Rettungsleitstelle aus Personalmangel gegeben. 
Die Frauenklinik des Clemenshospitals bildet zusammen mit der Kinderklinik ein Perinatalzentrum 
Level II mit Entbindungen ab dem Ende der 29. Schwangerschaftswoche. Laut eigenen Angaben ste-
hen vier Kreißsäle für Entbindungen zur Verfügung. Der Kreißsaal werde ärztlich geleitet, ein he b-
ammengeleiteter Kreißsaal sei noch kein Thema. Im Clemenshospital erfolgte nach eigenen Angaben 
von 2010 - 2015 ein stetiger Anstieg der Geburten von ca. 600 auf 1 .000 Geburten pro Jahr, ab 2016 
ein steiler Anstieg bis 1 .450 Geburten jährlich. Bis 2018 seien alle Hebammen fest angestellt gew e-
sen mit einer Anzahl von jährlich 100 - 105 Geburten pro Vollzeitäquivalent. Seit April 2018 arbeiten 
die Hebammen selbständig als Beleghebammen im Schichtsystem, eine Vollzeitkraft komme dabei 
auf maximal 150 Dienste à 8 Stunden im Jahr im Vergleich zu angestellten Hebammen mit 210 - 215 
Diensten. Gründe für die Umstellung seien gewese n, die Arbeitsbelastung durch Selbstorganisation 
zu reduzieren, Einsatzzeiten flexibler zu gestalten, den Hebammenmangel dadurch zu umgehen und 
ein motiviertes Team aufzubauen . Im Clemenshospital arbeiten aktuell 24 Hebammen (17,5 VZÄ) 
ausschließlich im Kreißsaal (umgerechnet etwa 83 Geburten pro VZÄ pro Jahr). Vier  Hebammen sei-
en in Vollzeit tätig, alle anderen in Teilzeit mit 90 bis 130 Diensten. Zwei Drittel der Hebammen seien 
auch außerklinisch tätig. Eine Schließung des Kreißsaales habe es durch den Üb ereinsatz einzelner 
Kolleginnen bis 2018 nicht gegeben, seit 2018 kenne man keinen Personalmangel mehr. 
Das HJK ist eine Geburtsklinik ohne eigene Kinderklinik mit Geburten ab der vollendeten 36. 
Schwangerschaftswoche und hält nach eigenen Angaben drei Kre ißsäle für Entbindungen bereit. Die 
Zahl der Geburten im HJK habe sich zwischen 2010 und 2019 von rund 550 auf rund 750 Geburten 
jährlich erhöht. Der Kreißsaal werde ärztlich geleitet, Bestrebungen, dies zu ändern, gebe es nicht. 
Die Hebammen seien seit 20 03 freiberuflich und mit 9 bis 12 Hebammen (Zeitraum 2010 – 2020) in 
einem festen Belegsystem als eingetragene Partnerschaft  tätig. Eine Umrechnung in Vollzeitäquiv a-
lente angestellter Hebammen ist nicht möglich. Aktuell seien 11 Hebammen im Kreißsaal und d rei 
Hebammen in der Pflege auf der Wochenbettstation tätig.  Acht Hebammen seien auch außerklinisch 
                                                
12 https://www.lzg.nrw.de/ges_bericht/ges_indi/indikatoren_laender/themen2/index.html, [abgerufen 09.06.2020] 
13 VZÄ = Vollzeitäquivalent

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tätig. Der Kreißsaal habe in den letzten zehn Jahren noch nie aus Personalmangel geschlossen wer-
den müssen. 
Zudem steht in Münster für ambulante Entbindungen ein Geburtshaus zur Verfügung. 
 
V. Hebammenausbildung 
Wer in Deutschland Hebamme werden will, muss bislang eine fachschulische Ausbildung an einer der 
gut 60 Hebammenschulen14 im Land absolvieren, welche in der Regel drei Jahre dauert. Zugangsvo-
raussetzungen sind neben der gesundheitlichen Eignung ein Realschulabschluss oder gleichwertige 
Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss und eine mindestens 2 -jährige abgeschlossene Beruf s-
ausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.  Während der 
Ausbildung wird ein Ausbildungsentgelt gezahlt, das nach dem Ausbildungsjahr gestaffelt ist. Die the-
oretische Ausbildung umfasst mindestens 1.600 Stunden. Der Unterricht findet in den an Kranke n-
häusern/Kliniken angegliederten Hebammenschulen u nter der Führung einer Leitenden Lehrerin für 
Hebammenwesen und einer ärztlichen Leiterin / eines ärztlichen Leiters statt. Die praktische Ausbi l-
dung umfasst mindestens 3.000 Stunden und  sieht neben Einsätzen im Kreißsaal auch Einsätze auf 
der Wochenstation, Neugeborenenstation, operativen und nichtoperativen Pflegestation, im Operati-
onssaal, in einer Kinderklinik und in einer freien Praxis vor. Die Ausbildung endet mit der staatlichen 
Prüfung bestehend aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil15. 
Mit dem neuen Hebammengesetz vom 22.11.2019 wird nun die Ausbildung akademisiert und als dua-
les Studium an die Hochschulen verlagert16.  
Anlass für diese Änderung war eine umzusetzende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2005, in der die Euro-
päische Gemeinschaft (EG) vereinbarte, dass unter anderem Hebammen überall in Europa ihren B e-
ruf ausüben dürfen. Um ein vergleichbares Mindestniveau der Ausbildungen in den Mitgliedsländern 
zu gewährleisten, wurden in der EU-Richtlinie Mindeststandards für die Zulassung zur Ausbildung, die 
Ausbildung und die Berufsausübung für alle genannten Berufe festgelegt 17. Diese Richtlinie wurde 
2013 durch die Richtlinie 2013/55/EU 18 dahingehend geändert, dass zum einen die Ausbildungsv o-
raussetzungen für den Zugang zur Hebammenausbildung angehoben wurden - unter anderem wird 
eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung als Voraussetzung für die Ausbildung zur Hebamme ve r-
langt - und zum anderen neben der Vermittlung umfassender klinischer Kenntnisse auch die Vermit t-
lung aktueller wissenschaftl icher Erkenntnisse als Grundlage verlangt wird, „um Hebammen darauf 
vorzubereiten, den komplexen Bedürfnissen bei der Gesundheitsfürsorge im  Zusammenhang mit i h-
ren Tätigkeiten zu genügen“. 
Das neue Hebammengesetz sieht nun also vor, dass die bestehende duale Ausbildung in ein wissen-
schaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt wird. Zugangsvoraussetzung ist neben g e-
sundheitlicher Eignung und ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache unter anderem eine 
zwölfjährige allgemeine Schulbildung oder der Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbi l-
dung in einem Pflegeberuf. 
Das Hebammenstudium wird sechs bis acht  Semester dauern. Es besteht laut Gesetz aus einem 
berufspraktischen Studienteil und einem hochschulischen Studienteil in einem Umfan g von zusa m-
men mindestens 4.600 Stunden. Davon entfallen mindestens 2.200 Stunden auf den berufsprakt i-
schen Teil und mindestens 2.200 Stunden auf den hochschulischen Teil. Die Studierenden schließen 
mit einem Krankenhaus für die Dauer des Studiums einen Ve rtrag. Das Krankenhaus übernimmt die 
Verantwortung für die Durchführung des berufspraktischen Teils („verantwortliche Praxiseinrichtung“) 
                                                
14 https://www.hebammenverband.de/beruf-hebamme/ausbildung/hebammenschulen/ [abgerufen 11.06.2020] 
15 Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz -HebG) (04.06.1985) 
16 Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen  (Hebammengesetz – HebG) (BGBl. I S. BGBL Jahr 2019 I Seite 1759); 
http://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/ [abgerufen 11.06.2020] 
17 Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen; https://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF [abgerufen 11.06.2020]  
18 Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG 
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe 
des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“); https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013L0055&from=EN [abgerufen 11.06.2020]

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und zahlt den Studierenden für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung. Praxiseinsätze sind 
vorgesehen in Kranke nhäusern, bei freiberuflichen Hebammen, in ambulanten hebammengeleiteten 
Einrichtungen oder weiteren geeigneten Einrichtungen. Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass 
die studierende Person während eines Praxiseinsatzes durch eine praxisanleitende Per son im U m-
fang von mindestens 25 % der zu absolvierenden Stundenanzahl angeleitet wird. Der hochschulische 
Studienteil umfasst theoretische und praktische Lehrveranstaltungen und findet an einer Hochschule 
statt. Die Hochschule schließt Kooperationsvereinba rungen mit den verantwortlichen Praxiseinric h-
tungen, um die Durchführung des Studiums sicherzustellen. Sie unterstützt die berufspraktische Au s-
bildung der Studierenden, indem sie eine Praxisbegleitung in angemessenem Umfang gewährleistet.  
Die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen an den Hochschulen dürfen nur von Lehre n-
den durchgeführt werden, die mindestens den akademischen Grad erlangt haben, der mit Abschluss 
des Hebammenstudiums verliehen wird. Leiterin oder Leiter des Studiengangs an der Ho chschule 
darf nur sein, wer zusätzlich zur vorgenannten Voraussetzung selbst über die Erlaubnis zum Führen 
der Berufsbezeichnung „Hebamme“ verfügt.  
Das Hebammenstudium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule 
ab. Die hochschulische Prüfung umfasst die staatliche Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für 
die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ ist. Übergangsweise 
können Hochschulen bis zum 31.12.2030 die praktischen Lehrveranstaltungen des Studi ums und die 
Praxisbegleitung von Hebammenschulen durchführen lassen. 
Eine Ausbildung zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger, die vor dem 31. Dezember 2022 an 
einer staatlich anerkannten Hebammenschule begonnen wurde, kann bis zum 31.12.2027 auf der 
Grundlage des Hebammengesetzes in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung abgeschlossen 
werden. 
Situation in Münster und NRW 
Laut Statistischem Bundesamt absolvierten im Schuljahr 2018/19 2.688 Schülerinnen und Schüler 
eine Ausbildung im Berufsbild „Hebamme/Ent bindungspfleger“. Im Schuljahr 2008/2009 waren es 
noch 1.867 Auszubildende19. In NRW werden derzeit laut Landesverband der Hebammen NRW (LVH 
NRW) an 11 Hebammenschulen sowie der Hochschule für Gesundheit in Bochum (HSG) jährlich e t-
wa 250 Hebammen ausgebildet20 
In Münster beteiligen sich alle vier Krankenhäuser/Kliniken mit geburtshilflicher Abteilung an der Au s-
bildung von Hebammen. Seit der Schließung der Schule am UKM 2015 gibt es aktuell keine Hebam-
menschule mehr in Münster. 
Das UKM kooperiert nach eigenen Angaben mit der Hebammenschule der Akademie für Gesun d-
heitsberufe am Mathias -Spital in Rheine, deren Auszubildende teilweise parallel im ausbildungse r-
gänzenden Studiengang Midwifery B.Sc. der Hochschule Osnabrück studieren. Aktuell seien 2 - 4 
Auszubildende im UKM im Einsatz. Zu zukünftigen Kooperationen erfolgte keine Angabe, man gehe 
aber davon aus, dass sich die Anzahl der Auszubildenden durch die Ausbildungsreform eher erhöhen 
werde.  
Das SFH bildet laut eigenen Angaben aktuell 23 Schülerinnen in Kooper ation mit der Hebamme n-
schule in Rheine und der Hebammenschule am St. Franziskus -Hospital in Ahlen und der Hochschule 
für Gesundheit in Bochum aus . Man wolle sich weiterhin an der Ausbildung von Hebammen beteil i-
gen, die zukünftige Hochschule für eine Kooper ation sei jedoch noch nicht bekannt. Veränderungen 
in den Ausbildungszahlen seien nicht geplant. 
Im Clemenshospital sind laut eigenen Angaben 2 - 3 angehende Hebammen pro Ausbildungsjahr der 
Hebammenschule in Rheine im Praktikumseinsatz. Zu zukünftigen Koo perationen mit einer Hoc h-
schule könne noch keine Aussage gemacht werden. 
                                                
19 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_N024_212.html [abgerufen 17.06.2020] 
20 Stellungnahme des LVH NRW zum Bericht des MAGS zur Akademisierung der Hebammenausbildung in NRW; 
https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-2589.pdf [abgerufen 18.06.2020]

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Das HJK kooperiert mit der Hebammenschule in Ahlen. Allerdings seien die Auszubildenden nur auf 
der Wochenbettstation des HJK tätig und nicht im Kreißsaal. 
Da die zukünftigen Hochschulstandorte möglicherweise eine Rolle spielen bei der Entscheidung für 
oder gegen ein Krankenhaus oder eine Klinik zur Absolvierung des klinischen Teils des Studiums 
wurden für diesen Bericht sowohl die Westfälische Wilhelms -Universität (WWU), als auch die Fac h-
hochschule Münster (FH) und die Abteilung Münster der Katholischen Hochschule Nordrhein -
Westfalen (KatHo NRW) um Auskunft zu Plänen und möglichen Perspektiven für Münster bezüglich 
eines dualen Hebammenstudienganges gebeten. Zudem wurde das Ministerium für Arbeit, Gesun d-
heit und Soziales in Düsseldorf (MAGS) angefragt, inwieweit dort Pläne von Hochschulen bereits be-
kannt seien. 
Das MAGS teilte dazu am 25.05.2020 per Email mit, dass nach seinem derzeitigen Kenntnisstand 
neben der Hochschule in Bochum auch Hochschulen aus Düsseldorf, Aachen, Krefeld, Bonn, Köln 
und Bielefeld ein Interesse an der Einrichtung eines Hebammenstudiengangs bekundet hätten. Für 
Münster lägen dem Ministerium bisher keine konkreten Planungen vor. Allerdin gs sei für die Einric h-
tung von Studiengängen grundsätzlich kein formales Bewerbungsverfahren der Hochschulen beim 
Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) notwendig, so dass möglicherweise entsprechende 
Planungen einer Hochschule noch nicht beim MAGS oder MKW bekannt seien. Der Studienstart für 
das neue Studienangebot werde von den Hochschulen nach jetziger Kenntnis dabei überwiegend für 
die Jahre 2021 bzw. 2022 angestrebt. Wann die Studiengänge konkret beginnen können, sei insb e-
sondere abhängig von de r Erarbeitung des Lehrplans, der Personalauswahl und der erforderlichen 
Akkreditierung unter Beteiligung der Genehmigungsbehörden. Es sei dementsprechend auch mö g-
lich, dass eine Hochschule erst zu einem späteren Zeitpunkt in die konkrete Planung eines Heba m-
menstudiengangs einsteigen werde. 
Die WWU äußerte sich am 25.05.2020 per Email dahingehend , dass die aktive Mitgestaltung der 
Akademisierung der Hebammenausbildung (in Richtung einer höheren Wissenschaftlichkeit) im 
grundsätzlichen Interesse der Medizinischen Fakultät der WWU liege, konkrete Planungen aber noch 
nicht angestellt oder vorangetrieben worden seien und darüber hinaus die Etablierung auch die A b-
stimmung über die Finanzierung voraussetze. 
Die FH teilte am 02.06.2020 per Email mit, sich auch zukün ftig nicht an der Hebammenausbildung zu 
beteiligen. Man habe aber „die Hebammenpädagogik im Blick“ und habe auch Anfang des Jahres 
einen Antrag an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gestellt auf Zuweisung von Ressourcen 
für den Aufbau des Studienp rogramms Berufspädagogik im Gesundheitswesen – Fachrichtung Heb-
ammenwesen. 
Der Dekan des Fachbereichs Gesundheit der KatHo NRW teilte am 18.06.2020 zu möglichen Pe r-
spektiven für Münster fernmündlich mit, dass es aktuell keine Pläne gebe, das neue duale Heb am-
menstudium in Münster anzubieten. Man plane die Einrichtung eines Studiengangs am Standort Köln 
und in Bielefeld in Kooperation mit der FH Bielefeld für die Region Ostwestfalen-Lippe, allerdings war-
te man noch auf die Zusage des Ministeriums unter anderem hinsichtlich der Finanzierung. 
Somit ist nach jetzigem Stand keine flächendeckende Verteilung der Hochschulen in NRW vorges e-
hen und für Münster / das Münsterland ist zum aktuellen Zeitpunkt kein dualer Hebammenstudie n-
gang an einer der örtlichen Hochschulen geplant. 
Auch die beiden Hebammenschulen, die mit den Krankenhäusern und Kliniken in Münster kooperi e-
ren, wurden für diesen Bericht nach Plänen und Perspektiven für die Zukunft gefragt. Dabei teilte der 
Leiter der Akademie für Gesundheitsberufe in Rheine am 23.06.2020 per Email mit, dass dort im O k-
tober dieses Jahres noch ein Hebammenkurs beginnen werde und man das UKM, das St. Franzi s-
kus-Hospital und das Clemenshospital mit einer gleichbleibenden Anzahl von Auszubildenden wie 
bisher „versorgen“ werde. D ie Kooperation mit den erwähnten Krankenhäusern solle aus Sicht der 
Schule auch so lange wie möglich aufrechterhalten werden. Aktuell sehe man daher noch keine Ve r-
änderungen in der Ausbildung der Hebammen für die Stadt Münster. Was die zukünftige Versorgun g 
mit Hebammen angeht, sehe er persönlich keine größeren Veränderungen auf die Stadt Münster z u-
kommen, da die dort ansässigen Kliniken aufgrund ihrer Größe, der Geburtenzahl und ihrer Verso r-

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gungsstrukturen als Kooperationspartner für die praktischen Ausbil dungsanteile für Hochschulen 
durchaus sehr interessant seien. Er gehe nicht davon aus, dass sich die Anzahl der Auszubildenden 
bzw. Studierenden signifikant ändern werde. Bezüglich der Hochschule n in NRW könne man alle r-
dings auch keine Aussagen treffen. Bi s dato sei noch keine Hochschule an die Hebammenschule 
bzw. an das Mathias-Spital herangetreten. 
Für die zweite mit den Münsteraner Krankenhäuser und Kliniken kooperierende Hebammenschule, 
die Schule in Ahlen, teilte die Leiterin am 22.06.2020 telefonisch mit, dass ihre Schule im April 2020 
noch einen neuen Ausbildungskurs aufgenommen habe und dies auch im Jahr 2021 tun werde, auch 
um keine Lücke bei den Absolventenzahlen entstehen zu lassen , solange die Lage hinsichtlich der 
Studienorte und des Beginns des  Studiums unsicher sei. Zudem müsse man die im Vergleich zur 
Ausbildung längere Dauer des Studiums berücksichtigen, die ohnehin schon für eine Übergangszeit 
möglicherweise weniger Absolventen hervorbringen werde. Perspektivisch habe die Hebammenschu-
le in A hlen bereits „ihre Fühler ausgestreckt“ in Richtung einer Hochschule, allerdings wurde auch 
hier die noch nicht geklärte Finanzierung als Unsicherheitsfaktor angeführt. Grundsätzlich möchte 
man sich sehr gerne weiter in der Ausbildung in Münster engagieren . Wie dies konkret aussehen 
könnte, sei allerdings noch nicht klar. 
 
VI. Fazit 
Laut des Forschungsprojektes „Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein -
Westfalen“ der Hochschule für Gesundheit Bochum21 und des IGES-Gutachtens zur stationären Heb-
ammenversorgung22 herrscht sowohl in NRW als auch bundesweit ein Versorgungsmangel an He b-
ammen im klinischen Bereich. Fehlendes Personal, Arbeitsüberlastung, Überstunden und ein unz u-
reichender Betreuungsschlüssel gehören laut der Studien zum Arbeitsalltag viel er klinisch tätiger 
Hebammen. Für diesen Bericht wurden die leitenden Hebammen bzw. jeweiligen Ansprechpartneri n-
nen der Beleghebammen zur Arbeitssituation jeweils vor Ort in den Münsteraner Krankenhäusern und 
Kliniken befragt, indem die Zahlen zu Geburten und Hebammen erhoben wurden, um einen möglichst 
vergleichbaren Betreuungsschlüssel zu ermitteln. Zudem wurde explizit nach Kreißsaalschließungen 
in den letzten Jahren gefragt. Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass sich über die letzten Jahre in 
allen vier Häusern mit dem Anstieg der Geburtenzahl auch die Anzahl der Hebammen erhöht hat und 
die Zahl der Geburten pro Vollzeitäquivalent pro Jahr mindestens gleichgeblieben ist bzw. sich red u-
ziert hat (hierzu keine Aussage zum HJK möglich, da keine Umrechnung in VZÄ). Vom Ziel des Deut-
schen Hebammenverbands (DHV), ein Personalschlüssel von einer Hebammenplanstelle (Vollzei t-
äquivalent) auf 30 Entbindungen pro Jahr und geburtshilflicher Abteilung, um die individuelle und s i-
chere Betreuung jeder Frau und ihrer Famili e gewährleisten zu können 23, ist man dennoch weit en t-
fernt. Positiv hervorzuheben ist ebenfalls, dass es in allen Häusern in den letzten Jahren noch nie zu 
einer kompletten Schließung des Kreißsaales, allenfalls zu einer stundenweisen Abmeldung bei der 
Rettungsleitstelle in einem der vier Häuser, aufgrund von Personalmangel kommen musste, wobei 
vermutlich nicht zuletzt auch der hohe persönliche Einsatz jeder einzelnen Hebamme eine Rolle g e-
spielt haben dürfte. Eine tiefergehende Befragung aller klinisch tätigen Hebammen in Münster zu ihrer 
Arbeitssituation analog zu den beiden oben genannten Studien ist nicht Gegenstand dieses Beric h-
tes. Orientierend an den Ergebnissen der Hebammenbefragung in NRW sollte das Ziel dennoch sein, 
in Münster attraktive Ausbildungs - und Arbeitsbedingungen zu schaffen bzw. diese zu erhalten um 
einem zukünftigen Versorgungsmangel durch fehlende Hebammen entgegenzuwirken. Dabei muss 
zunächst und vor allem die Hebammenausbildung in den Blick genommen werden. Wie sich die Sit u-
ation diesbezüglich in Münster und im Münsterland entwickeln wird, ist trotz Inkrafttretens des He b-
ammenreformgesetzes bereits Anfang 2020 weiterhin unklar. Dabei sollte bedacht werden, dass fl ä-
chendeckende Ausbildungsmöglichkeiten an Hochschulen sowie in kooperieren den Praxiseinrichtun-
gen den Grundstein für die zukünftige regionale Versorgung mit Hebammen legen. Absolventen, die 
gute Erfahrungen mit ihrer Praxiseinrichtung gemacht haben, bleiben dieser möglicherweise auch 
nach dem Studienabschluss erhalten. Grundsätz lich scheinen die Münsteraner Krankenhäuser und 
                                                
21 https://www.hebab.nrw/images/191111_hsg_magazin_a5_ergebnisse.pdf [angerufen 23.06.2020] 
22 
https://www.iges.com/e6/e1621/e10211/e24893/e24894/e24895/e24897/attr_objs24976/IGES_stationaere_Hebammenversorgung_092019
_ger.pdf [abgerufen 16.06.2020] 
23 https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=21&typ=1&nid=101130&s=Geburt [abgerufen 16.06.2020]

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Kliniken sowie auch die beiden Hebammenschulen eine Fortführung der Ausbildung in Münster anzu-
streben und für sinnvoll zu erachten. Allerdings ist dabei noch vollkommen unklar, wie die zukünftigen 
Kooperationen aussehen werden. Beide Hebammenschulen werden laut eigenen Angaben zunächst 
weiter ausbilden, dies ist jedoch nur noch mit einem Ausbildungsbeginn bis zum 31.12.2022 übe r-
gangsweise möglich und die Absolventinnen werden weiterhin keine akademische Qualifikation  ha-
ben. Sollte sich im Regierungsbezirk Münster keine Hochschule für das duale Hebammenstudium 
finden, bliebe der Regierungsbezirk nach jetzigem Planungsstand der einzige ohne Angebot für das 
duale Hebammenstudium. Hochschule und Praxiseinrichtungen liegen dann möglicherweise weit ent-
fernt voneinander, was für die Studierenden durch das Pendeln zwischen Hochschul - und Ausbi l-
dungsort zu einer organisatorischen und finanziellen Belastung werden und damit möglicherweis e 
auch die Entscheidung für eine bestimmte Praxiseinrichtung beeinflussen könnte. Auch für die He b-
ammenschulen scheint noch nicht beschlossen, wo und wie und mit welchen Hochschulkooperat i-
onspartnern sie sich zukünftig mit ihrer langjährigen Erfahrung in d ie Ausbildung einbringen werden, 
zumal sie auch übergangsweise bis zum 31.12.2030 die praktischen Lehrveranstaltungen des Stud i-
ums und die Praxisbegleitung für die Hochschulen übernehmen könnten. Der erste und wichtigste 
Schritt wäre die definitive Festleg ung der Hochschulstandorte. Durch die Hochschulautonomie kann 
jedoch keine Hochschule zu einem bestimmten Studienangebot verpflichtet werden. Erschwerend 
erweist sich und wurde auch für diesen Bericht von mehreren Akteuren so mitgeteilt, dass die interes-
sierten Hochschulen weiterhin auf eine Finanzierungszusage seitens der Landesregierung warten, 
um die weiteren Planungen für einen Studienb eginn zum Wintersemester 2021/22 zeitnah voranz u-
treiben. Auch die WWU gab in ihrer Antwort auf die Anfrage für diesen B ericht an, dass man grun d-
sätzlich die Akademisierung des Hebammenberufes befürworte, die Etablierung des Studiums jedoch 
auch eine Abstimmung über die Finanzierung voraussetze. Auch die verantwortlichen Praxiseinric h-
tungen benötigen Planungssicherheit hins ichtlich der kommenden Veränderungen. Beispielsweise 
sieht das neue Hebammengesetz zwingend qualifizierte Praxisanleitung im Umfang von mindestens 
25 % des praktischen Einsatzes für die Studierenden vor, was die Einrichtungen personell und zeitlich 
sowie bezüglich der Qualifizierung der Mitarbeiter sicherlich vor neue Aufgaben stellen wird. Gerade 
weil das Hebammenstudium im Vergleich zur bisherigen Ausbildung einen geringeren Praxisanteil 
von mindestens 2.200 Stunden statt der bisherigen mindestens 3.000 S tunden vorsieht, der Heba m-
menberuf allerdings nach wie vor eine hohe praktische Kompetenz erfordert, benötigt die stunde n-
mäßig reduzierte praktische Ausbildung eine gut organisierte und qualitativ hochwertige Begleitung. 
Zusammenfassend kann festgestellt w erden, dass das Ziel für Münster hinsichtlich der hier tätigen 
Hebammen sein muss, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen bzw. diese zu erhalten und vor 
allem auch den Blick auf die Ausbildung von zukünftigen Hebammen zu richten, um einem zukünfti-
gen Versorgungsmangel durch fehlende Hebammen entgegenzuwirken.  Trotz der noch weitgehend 
fehlenden Umsetzung des neuen Hebammengesetzes sowie aller Unsicherheiten bezüglich der z u-
künftigen Ausbildungssituation funktioniert der Ausbildungsbetrieb nicht zuletzt auch durch das Enga-
gement der beteiligten Krankenhäuser und Hebammenschulen in Münster aktuell gut, so dass auch 
weiterhin neu examinierte Hebammen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werden. Spätestens 
mit Ablauf der Übergangsfristen sollte es jedoch aus reichend Hochschulen geben, die das duale 
Hebammenstudium anbieten. Für den Regierungsbezirk Münster und die Stadt Münster sieht es nach 
aktuellen Erkenntnissen so aus, als werde keine Hochschule für den Studiengang zur Verfügung st e-
hen. NRW-weit scheint vor allem die fehlende Finanzierungszusage der Landesregierung die Hoc h-
schulen zu bremsen, da so keine Planungssicherheit für die Konzeptionierung und die Suche nach 
möglichen Kooperationspartnern für die praktische Ausbildung gegeben ist. In Münster stehen mit gut 
zusammenarbeitenden Einrichtungen in der Hebammenausbildung diese Kooperationspartner bereit. 
Dies sollte nicht ungenutzt bleiben, damit Münster als Ausbildungsstandort attraktiv für angehende 
Hebammen bleibt und auch zukünftig ausreichend Hebamme n in der Schwangerschaftsvorsorge, 
Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung zur Verfügung stehen. 
in Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin           V/0639/2020

Anlage A

1981 Zeichen

Anlage A zur V/0639/2020 
Kurzüberblick 
Laut § 4 Hebammengesetz sind, außer im Notfall, nur Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen be-
rechtigt, Geburtshilfe zu leisten. Zudem sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, dafür Sorge zu tra-
gen, dass bei einer Geburt eine Hebamme zugezogen wird. Gesetzlich versicherte Frauen haben 
in Deutschland nach § 24 d Sozialgesetzbuch V während der Schwangerschaft, bei und nach der 
Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung sowie auf Hebammenhilfe. Entsprechend muss die 
Sicherstellung einer landesweit flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe erfolgen. Um 
diesen Anspruch zu gewährleisten ist nicht zuletzt die Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfel-
des und akzeptabler Arbeitsbedingungen für Hebammen von Bedeutung, damit sich zum einen 
junge Menschen für den Beruf der Hebamme entscheiden und zum anderen die Angehörigen 
dieses Berufes diesen auch dauerhaft ausüben werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Vorlage dient der Information über die aktuelle Situation der stationären Hebammenversor-
gung sowie der Hebammenausbildung (in Münster) und macht im Besonderen aufmerksam auf 
die unklare Situation in der Region hinsichtlich der Veränderung in der Hebammenausbildung von 
einer fachschulischen Ausbildung hin zu einem dualen Studium. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein

Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (3)

12.08.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht
Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0639/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37