V/0660/2010
Verlängerung des Radweges an der Coermühle
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0660/2010
Berichtsvorlage
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V/0660/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verlängerung des Radweges an der Coermühle - Antrag lfd. Nr. A-N/0012/2010 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord Beratungsfolge 02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: In den vergangenen Jahren ist die Verwaltung auf die Konflikte in der wärmeren Jahreszeit zwi- schen den Radfahrern, Fußgängern und Kfz auf der Straße Coermühle hingewiesen worden. Verbesserungsmöglichkeiten wurden bereits erörtert. Die Straße Coermühle verläuft durch das EU-Vogelschutzgebiet Rieselfelder und liegt etwa 6 km nördlich des Stadtzentrums von Münster. Dieses Feuchtgebiet auf den ehemaligen Verriese- lungsflächen der Stadt hat als bedeutender Rast- und Mauserplatz für Zugvögel eine wichtige Verbindungs- und Trittsteinfunktion für europaweit bedrohte Vogelarten. Die Fahrbahnbreite der Straße beträgt zwischen 4,60 m und 5,00 m. Die Markierung eines Schutzstreifens oder die Verringerung der Fahrbahnbreite zugunsten eines einseitigen Geh- und Radweges im Zweirichtungsverkehr ist daher nicht möglich. Die Coermühle ist eine untergeordnete Str aßenverbindung mit einer kleinräumigen Bedeutung und übernimmt die Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke und verbindet die Stadtteile Gittrup und Gelmer mit Kinderhaus und Coerde. Aktuelle Zählungen belegen, dass die Coermühle an Werktagen von sehr wenigen Kraftfahrzeugen (< 200 Kfz/Spitzenstunde) genutzt wird. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 km/h. Zur Einhaltung der Geschwindigkeit wurde an vier Stellen der Asphalt unterbrochen und Pflaster eingebaut. Der Be- reich Coermühle vom Messingweg bis zum Hessenweg ist unfallunauffällig. Bei einem Verkehrsaufkommen < 400 Kfz/Spitzenstunde und einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2009) die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn grundsätzlich geeignet. Die Verwaltung hat den Bau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen der Gast- stätte "Heidekrug" und der Biologischen Station Rieselfelder auf einer Länge von 1,8 km und mit einer Breite von mindestens 2,50 m geprüft. Vorlagen-Nr.: V/0660/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 13.09.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0660/2010 Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergeben sich u. a. durch • die vorhandenen Bodenverhältnisse, wodurch keine ausreichende Standsicherheit des Radweges gegeben ist, • die notwendigen Verbreiterungen am vorhandenen Brückenbauwerk des Wöstebachs und der Bau weiterer Bauwerke bzw. Verbreiterungen an vorhandenen Bauwerken zur Über- brückung der kreuzenden Gewässer, • umfangreiche Änderungen an den technischen Einrichtungen der Biologischen Station Rieselfelder, • die nicht abgesicherte Finanzierung der Maßnahme aufgrund des Haushaltes der Stadt Münster. Nach Kostenschätzung ergeben sich Baukosten von rund 500.000 Euro für den gemeinsamen Geh- und Radweg mit einer wassergebundenen Decke. Unberücksichtigt sind die Kosten für die Änderungen an den technischen Einrichtungen der Biologischen Station Rieselfelder, diese sind noch zu ermitteln. Beiträge nach BauGB oder KAG können nicht erhoben werden. Aufgrund der Erfahrungen zum vorhandenen Geh- und Radweg südlich der Biologischen Station Rieselfelder ergeben sich jedoch Bedenken bei der Unterhaltung des in wassergebundener De- cke ausgebildeten Geh- und Radweges. Denn die Oberfläche ist nach wenigen Regenfällen wel- lig und erfordert einen höheren Unterhaltungsaufwand als eine bituminöse Decke, die zunächst höhere Baukosten verursacht. Wenn die Oberfläche aufgeweicht ist, verursacht ferner der höhere Rollwiderstand eine höhere Kraftanstrengung und benachteiligt die Rad- und Rollstuhlfahrer. Diese weichen daher meist auf die Straße aus. Durch den Bau des Geh- und Radweges ist zwar auf dem besucherträchtigsten Abschnitt der Coermühle ein Geh- und Radweg vorhanden, aber di e Radfahrer werden von der Gaststätte Hei- dekrug bzw. der Biologischen Station Rieselfelder zu den nächstgelegenen Radwegen weiterhin im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In Richtung Norden müssen bis zum Radweg Gittrup - Gelmer ca. 1,1 km und in Richtung Innenstadt bis zum Radweg Kinderhaus - Coerde ca. 2,3 km zurückgelegt werden. Es ist zu befürchten, dass durch die Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs vom Kfz- Verkehr sich die Geschwindigkeiten der Kfz erhöhen werden und die zulässige Höchstgeschwin- digkeit von 50 km/h von sehr wenigen Kfz-Teilnehmern noch eingehalten wird. Eine Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeiten durch die Polizei ist dann erforderlich. Um die Verkehrssicherheit für die Radfahrer und Fußgänger auf der Fahrbahn zu erhöhen, kön- nen Fahrradstraßen eingerichtet werden. Fahrradstraßen sind Anliegerstraßen, bei denen der Radverkehr Vorrang vor jeder anderen Ver- kehrsart hat. Sie können auf Hauptverbindungen des Radverkehrs eingerichtet werden und müs- sen den Radverkehr mehrerer Achsen bündeln. Fahrradstraßen sollen mehrere Radwegeverbin- dungen verknüpfen oder an eine Hauptverbindung des Radverkehrs angeschlossen werden. Zu- dem können sie im Zuge von Fahrradrouten, wenn der Radverkehr vorherrschend ist, ausgewie- sen werden. Der Kfz-Verkehr kann im Bedarfsfall zugelassen werden. Die Kfz dürfen die Fahr- radstraße nach der StVO dann mit 30 km/h befahren. Auf der Straße Coermühle ist der Radverkehr aber nur an den Wochenenden der wärmeren Jah- reszeit dominant. An den anderen Tagen des Jahres wird die Straße von wenigen Radfahrern genutzt. Zudem liegt die Coermühle im Außenbereich, ist keine Hauptverbindung im Radver- kehrsnetz der Stadt Münster und bündelt nicht mehrere Radverkehrsachsen. Bei einer Ausweisung der Straße Coermühle als Fahrradstraße muss jedoch den Anwohnern die Benutzung der Straße durch ein Zusatzschild gestattet werden. Eine Kontrolle und Ahndung der Verkehrsteilnehmer, die die Straße daraufhin widerrechtlich befahren, ist durch die Polizei kaum realisierbar. Die Straße Coermühle kann zwischen der Gaststätte "Heidekrug" und der Biologischen Station Rieselfelder daher aus Sicht der Verwaltung nicht als Fahrradstraße im Außenbereich ausgewie- sen werden. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile bei den einzelnen Verbesserungsmöglichkeiten für die Radfahrer und Fußgänger auf der Coermühle ist die Verwaltung der Auffassung, dass es bei der 3 V/0660/2010 vorhandenen Verkehrsbelastung vertretbar ist, weiterhin den Fußgänger- und Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. in Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: 1 Antrag A-N/0012/2010 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Messingweg
- Hessenweg
- Coermühle
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0660/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37