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V/0660/2010

Verlängerung des Radweges an der Coermühle

Vorlagen 31.08.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 02.11.2010, TOP 3.2

Anlage 1

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Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0660/2010

Berichtsvorlage

6864 Zeichen

V/0660/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verlängerung des Radweges an der Coermühle - Antrag lfd. Nr. A-N/0012/2010 der CDU-Fraktion 
der Bezirksvertretung Münster-Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In den vergangenen Jahren ist die Verwaltung auf die Konflikte in der wärmeren Jahreszeit zwi-
schen den Radfahrern, Fußgängern und Kfz auf der Straße Coermühle hingewiesen worden. 
Verbesserungsmöglichkeiten wurden bereits erörtert. 
 
Die Straße Coermühle verläuft durch das EU-Vogelschutzgebiet Rieselfelder und liegt etwa 6 km 
nördlich des Stadtzentrums von Münster. Dieses Feuchtgebiet auf den ehemaligen Verriese-
lungsflächen der Stadt hat als bedeutender Rast- und Mauserplatz für Zugvögel eine wichtige 
Verbindungs- und Trittsteinfunktion für europaweit bedrohte Vogelarten. 
 
Die Fahrbahnbreite der Straße beträgt zwischen 4,60 m und 5,00 m. Die Markierung eines 
Schutzstreifens oder die Verringerung der Fahrbahnbreite zugunsten eines einseitigen Geh- und 
Radweges im Zweirichtungsverkehr ist daher nicht möglich.  
Die Coermühle ist eine untergeordnete Str aßenverbindung mit einer kleinräumigen Bedeutung 
und übernimmt die Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke und verbindet die 
Stadtteile Gittrup und Gelmer mit Kinderhaus und Coerde. Aktuelle Zählungen belegen, dass die 
Coermühle an Werktagen von sehr wenigen Kraftfahrzeugen (< 200 Kfz/Spitzenstunde) genutzt 
wird. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 km/h. Zur Einhaltung der 
Geschwindigkeit wurde an vier Stellen der Asphalt unterbrochen und Pflaster eingebaut. Der Be-
reich Coermühle vom Messingweg bis zum Hessenweg ist unfallunauffällig. 
Bei einem Verkehrsaufkommen < 400 Kfz/Spitzenstunde und einer zulässigen Geschwindigkeit 
von 50 km/h ist nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2009) die Führung des 
Radverkehrs auf der Fahrbahn grundsätzlich geeignet. 
 
Die Verwaltung hat den Bau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen der Gast-
stätte "Heidekrug" und der Biologischen Station Rieselfelder auf einer Länge von 1,8 km und mit 
einer Breite von mindestens 2,50 m geprüft.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0660/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.09.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0660/2010 
 
Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergeben sich u. a. durch 
• die vorhandenen Bodenverhältnisse, wodurch keine ausreichende Standsicherheit des 
Radweges gegeben ist, 
• die notwendigen Verbreiterungen am vorhandenen Brückenbauwerk des Wöstebachs und 
der Bau weiterer Bauwerke bzw. Verbreiterungen an vorhandenen Bauwerken zur Über-
brückung der kreuzenden Gewässer, 
• umfangreiche Änderungen an den technischen Einrichtungen der Biologischen Station 
Rieselfelder,  
• die nicht abgesicherte Finanzierung der Maßnahme aufgrund des Haushaltes der Stadt 
Münster. 
Nach Kostenschätzung ergeben sich Baukosten von rund 500.000 Euro für den gemeinsamen 
Geh- und Radweg mit einer wassergebundenen Decke. Unberücksichtigt sind die Kosten für die 
Änderungen an den technischen Einrichtungen der Biologischen Station Rieselfelder, diese sind 
noch zu ermitteln. Beiträge nach BauGB oder KAG können nicht erhoben werden. 
Aufgrund der Erfahrungen zum vorhandenen Geh- und Radweg südlich der Biologischen Station 
Rieselfelder ergeben sich jedoch Bedenken bei der Unterhaltung des in wassergebundener De-
cke ausgebildeten Geh- und Radweges. Denn die Oberfläche ist nach wenigen Regenfällen wel-
lig und erfordert einen höheren Unterhaltungsaufwand als eine bituminöse Decke, die zunächst 
höhere Baukosten verursacht. Wenn die Oberfläche aufgeweicht ist, verursacht ferner der höhere 
Rollwiderstand eine höhere Kraftanstrengung und benachteiligt die Rad- und Rollstuhlfahrer. 
Diese weichen daher meist auf die Straße aus.  
Durch den Bau des Geh- und Radweges ist zwar auf dem besucherträchtigsten Abschnitt der 
Coermühle ein Geh- und Radweg vorhanden, aber di e Radfahrer werden von der Gaststätte Hei-
dekrug bzw. der Biologischen Station Rieselfelder zu den nächstgelegenen Radwegen weiterhin 
im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In Richtung Norden müssen bis zum Radweg Gittrup - 
Gelmer ca. 1,1 km und in Richtung Innenstadt bis zum Radweg Kinderhaus - Coerde ca. 2,3 km 
zurückgelegt werden. 
Es ist zu befürchten, dass durch die Trennung des Rad- und Fußgängerverkehrs vom Kfz-
Verkehr sich die Geschwindigkeiten der Kfz erhöhen werden und die zulässige Höchstgeschwin-
digkeit von 50 km/h von sehr wenigen Kfz-Teilnehmern noch eingehalten wird. Eine Kontrolle der 
gefahrenen Geschwindigkeiten durch die Polizei ist dann erforderlich.  
 
Um die Verkehrssicherheit für die Radfahrer und Fußgänger auf der Fahrbahn zu erhöhen, kön-
nen Fahrradstraßen eingerichtet werden.  
Fahrradstraßen sind Anliegerstraßen, bei denen der Radverkehr Vorrang vor jeder anderen Ver-
kehrsart hat. Sie können auf Hauptverbindungen des Radverkehrs eingerichtet werden und müs-
sen den Radverkehr mehrerer Achsen bündeln.  Fahrradstraßen sollen mehrere Radwegeverbin-
dungen verknüpfen oder an eine Hauptverbindung des Radverkehrs angeschlossen werden. Zu-
dem können sie im Zuge von Fahrradrouten, wenn der  Radverkehr vorherrschend ist, ausgewie-
sen werden. Der Kfz-Verkehr kann im Bedarfsfall zugelassen werden. Die Kfz dürfen die Fahr-
radstraße nach der StVO dann mit 30 km/h befahren.  
Auf der Straße Coermühle ist der Radverkehr aber nur an den Wochenenden der wärmeren Jah-
reszeit dominant. An den anderen Tagen des Jahres wird die Straße von wenigen Radfahrern 
genutzt. Zudem liegt die Coermühle im Außenbereich, ist keine Hauptverbindung im Radver-
kehrsnetz der Stadt Münster und bündelt nicht mehrere Radverkehrsachsen.  
Bei einer Ausweisung der Straße Coermühle als Fahrradstraße muss jedoch den Anwohnern die 
Benutzung der Straße durch ein Zusatzschild gestattet werden. Eine Kontrolle und Ahndung der 
Verkehrsteilnehmer, die die Straße daraufhin widerrechtlich befahren, ist durch die Polizei kaum 
realisierbar.  
Die Straße Coermühle kann zwischen der Gaststätte "Heidekrug" und der Biologischen Station 
Rieselfelder daher aus Sicht der Verwaltung nicht als Fahrradstraße im Außenbereich ausgewie-
sen werden. 
 
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile bei den einzelnen Verbesserungsmöglichkeiten für die 
Radfahrer und Fußgänger auf der Coermühle ist die Verwaltung der Auffassung, dass es bei der

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V/0660/2010 
 
vorhandenen Verkehrsbelastung vertretbar ist, weiterhin den Fußgänger- und Radverkehr im 
Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen.  
 
 
in Vertretung 
 
 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
1 Antrag A-N/0012/2010 der CDU-Fraktion der  Bezirksvertretung Münster-Nord

Beratungsverlauf (1)

02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Messingweg
  • Hessenweg
  • Coermühle
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0660/2010
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37