A-W/0042/2025
Erleichterung für Radfahrende im Kreuzungsbereich Gievenbecker Weg / Enschedeweg / Gescherweg / Hensenstraße
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Originalantrag
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A-w I 00421202 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Mün?ter-West ,- - ~ - - - - - -- - - - --. Herrn Stephan Brinktrine STADT MÜNSTER 2 0. AU6. 2025 Pantaleonplatz 7 48161 Münster Antrag an die Bezirksvertretung West: Amt für Bürger- u. Ratsservice aezirksverwaltung West 20. August 2025 Erleichterung für Radfahrende im Kreuzungsbereich Gievenbecker Weg/Enschedeweg/Gescherweg/Hensenstraße Die Bezirksvertetung West möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie der Kreuzungsbereich Gievenbecker Weg/Enschedeweg/Gescherweg/Hensenstraße so optimiert werden kann, dass Radfahrende die Kreuzung mit dem gleichen Komfort wie Autofahrende passieren können. Dabei ist schon mitzudenken, dass die jetzigen Anordnungen der Benutzungspflichten wohl nicht der Vorlage Umsetzungskonzept/Sachstandsbericht zur innerörtlichen Aufhebung der Radwegebenutzungspjlicht entsprechen. 1. In Fahrtrichtung Enschedeweg -+ Geschwerweg: Wenn Radfahrende nicht deutlich vor der Grünphase für den Autoverkehr in diese Richtung selbst ein Grünsignal anfordern, wird die Radampel nicht mehr grün, bis ein ganzer Zyklus der Lichtsignalanlage auf der Kreuzung durchlaufen. ist. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Hindernisse ausgeräumt werden müssen, um dem Radverkehr in dieser Fahrtrichtung eine obligatorische Grünphase einzurichten und so die „Bettelampel" abschaffen zu können, damit Radfahrende die Kreuzung auch dann noch ohne anzuhalten queren können, wenn sie nicht schon bei Rot ankommen und Grün anfordern. 2. In Fahrtrichtung Gescherweg -+ Enschedeweg: Dort verläuft neben der Fahrbahn auf dem Fußweg ein über den größten Teil der Strecke nicht . benutzungspflichtiger Radweg. Ca. 50 m vor der Kreuzung befindet sich dort jedoch das Verkehrszeichen 241-30 (getrennter Rad- und Fußweg), so dass ab hier eine Benutzungspfli cht besteht. An dieser Stelle gibt es keine Möglichkeit, von der Fahrbahn auf den Radweg zu wechseln, da es keine Absenkung im Bordstein gibt. Eine solche Absenkung ist gegenüber der Einmündung des Schöppingenwegs in einer Breite von ca. 1,5 m angelegt, sie befindet sich somit aber etwa 30 m vor der Anordnung der Benutzungspflicht. Oft parken Autos so vo~ und hinter dieser Absenkung, dass die Einfahrt bei normaler Fahrgeschwindigkeit mindestens schwierig ist. Hinzu kommt; dass das Verkehrszeichen im Sommer oft durch Vegetation so verdeckt wird, dass es für Radfahrende nicht rechtzeitig für einen (verfrühten) Wechsel auf den Radweg zu erkennen ist und die Auffahrt .verpasst" wird. Die Ve,:waltung wird gebeten zu prüfen, wie die Anordnung der Beschilderung/Benutzungspflicht und die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West 1 Grünes Zentrum • W indthorststr. 7 • 48143 Münster ~ 025}8995810 • lii!; 025}8995815 r$ bv-west@gruene-muenster.de https://www.gruene-muenster.de Bordsteinabsenkung miteinander harmonisiert werden können. Da die Absenkung sehr schmal ist, wäre hier auch zu klären, welche baulichen Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen wären. (a) Überblick über die Kreuzung (b) Gescherweg Auffahrt auf den Radweg Gezeichnet: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Elmar Post. Dr. Hedwig Wening Josef Freitag
Stellungnahme A-W-0042-2025
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Herr Arns 66.54.0002 24.02.2026 Bezirksverwaltung Münster-West über Herrn Stadtbaurat Denstorff Anfrage lfd. Nr. A-W/0042/2025 der Fraktion Bündnis 90iDie Grünen in der Bezirksver tretung Münster West vom 20.08.2025 ,,Erleichterung für Radfahrende im Kreuzungsbereich Gievenbecker Weg/Enschede-. weg/Gescherweg/Hensenstraße" . Die Schaltung ist im Jahr 2018 mit dem Umbau der Haltestelle im Eckbereich Hensen-. straße/Gescherweg überarbeitet worden. Durch die großflächige Kreuzung und die Knoten punktsgeometrie kam es immer wieder zu Abbiegeunfällen zum Nachteil von Radfahrenden. Daher wurden die Grünphasen der Radfahrer und Fußgänger über die Hensenstraße und Gie venbecker Reihe sowie die der ausfahrenden 'Kraftfahrzeuge des Gescher- und Enschedewe- ges in zwei' Phasen getrennt. ' Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist aus den genannten Gründen noch einmal gesondert zu betrachten. Zu Punkt 1:. ln Fahrtrichtung Enschedeweg - Geschwerweg: Um hier eine kurzfristige Verbesserung zu erreichen, wird die bestehende Steuerung dahin gehend überarbeitet, dass die Ratlfahrenden, sofern diese ihr Grünzeitfenster vor der Kfz Grünphase nicht anfordern konnten, diese nach der Kfz-Phase nachholen können. . . Zu Punkt 2: In Fahrtrichtung Gescherweg - Enschedeweg Es ist beabsichtiqt noch in diesem Jahr eine neue Absenkung zu bauen, die den Erfordernis sen entspricht und somit die Radwegebenutzungspflicht und Heraufführung des Radverkehrs und die Zufahrt aus dem Schöppingenweg in Einklang bringt. gez. Gerhard Rüller Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Hensenstraße
- Enschedeweg
- Gescherweg
- Schöppingenweg
- Gievenbecker Weg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0042/2025
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 20.08.2025 14:03