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1410/2019

Geplante Neubebauung im Bereich Raderthalgürtel, Änderung des Bebauungsplanes 67419/08, Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1.Änderung, Hier: Umgang mit den Bäumen im Bereich der Böschung

Mitteilung BV 23.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.05.2019, TOP 10.2.8

Anlage 4

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Anlage 4

457 Zeichen

Vorgebirgsgärten Köln
Übersichtslageplan
Bildrechte: club L94 Landschaftsarchitekten GmbH
Hof Hügel Hof Schollen
Hof Dünen
Hof Lichtung
Quartiers -
plätzchen
Entrée
1.Bauabschnitt,
Bestand
2.Bauabschnitt,
Bestand
Baufeld 2.2
in Planung
Raderthalgürtel
Leichweg
Marienhof
Fritz-Hecker-Str.
Ergänzung Platanenallee 
(4 Bäume)
9 Felsenbirnen im Böschungsbereich
840m2 Bodendecker
Bienenfreundlicher 
Wildrosensaum
Legende:
Baumbestand
Baumneupflanzung
Anlage 4

Mitteilung BV

8102 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Makr Az 
Vorlagen-Nummer 
 1410/2019 
Freigabedatum am 18.04.2019  
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 
 
Geplante Neubebauung im Bereich Raderthalgürtel  
Änderung des Bebauungsplanes 67419/08 
Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1.Änderung 
Hier: Umgang mit den Bäumen im Bereich der Böschung 
 Anlass und Ziel der Planung: 
 
Das Plangebiet „Raderthalgürtel (neu), 1. Änderung“ ist Teil des ehemaligen DuPont-Geländes in 
Köln-Zollstock. In der Vergangenheit wurde die Fläche durch eine Lackfirma mit Produktion, Lagerflä-
che, Labor und Verwaltungsgebäuden genutzt. Nach Aufgabe der industriell-gewerblichen Nutzung ist 
das Areal bereits 2008 mit dem Ziel einer städtebaulichen Neuordnung für eine überwiegend wohn-
bauliche Nutzung überplant worden, so dass in den vergangenen Jahren nördlich und südlich der 
Fritz-Hecker-Straße umfangreicher Wohnungsbau entstanden sind. Entlang des Raderthalgürtels 
sollte allerdings in einer Tiefe von circa 40 m eine gewerbliche Nutzung beibehalten werden. Hier war 
die sogenannte "Automeile" vorgesehen.  
 
Bei dem Standort handelt es sich somit um eine alte Industriebrache, die vor der Umstrukturierung 
überwiegend versiegelt war (siehe Anlagen 1 und 2). Aufgrund der jahrzehntelangen industriellen 
Nutzung in Form einer Lackfabrik ist es zu starken Bodenverunreinigungen gekommen. In Folge der 
Schadstoffbelastung durch Altlasten wurden große Teile der Flächen ausgekoffert und saniert. Für 
eine Neubaumaßnahme war grundsätzlich die Auffüllung bis auf das ursprüngliche Gehwegniveau 
beabsichtigt.  
 
Da sich seit dem Jahr 2008 keine gewerbliche Nutzung mehr angesiedelt hat, ist auch dieser Bereich 
über eine Planänderung für eine überwiegend wohnbauliche Nutzung vorbereitet worden. 
 
Um eine breites Spektrum von qualifizierten Entwurfsvorschlägen zu erhalten, wurde ein städtebauli-
cher Wettbewerb mit sechs Planungsbüros durchgeführt. Das Preisgericht erkannte am 03.11.2014 
den vom Architekturbüro Lorber+Paul Architekten, Köln, eingereichten Entwurf den 1. Preis zu. Auf 
der Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes wurde in Folge der bestehende Bebauungsplan ge-
ändert. Die Änderung wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2017 als Satzung beschlossen. Die 
Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 06.06.2018.  
 
Die Verwirklichung des Plankonzeptes in Form einer Wohnbebauung mit circa  200 Wohneinheiten 
folgt dem Ziel, innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen, um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht 
zu werden. Die Gebietsumwandlung von einer gewerblichen Nutzung zu einer Wohnnutzung stand 
unter dem Vorbehalt, dass ein bestimmter Anteil der Wohnbebauung als öffentlich geförderter Miet-
wohnungsbau zu realisieren ist.  
 
Die Investoren - vier Kölner Wohnungsgenossenschaften - werden nun auf freiwilliger Basis 35 % der 
Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichten und öffentlich zugängliche Kinder-
spielplatzflächen in einer Größe von circa 1.140  m² realisieren. Alle Einheiten werden im Bestand der

2 
 
Genossenschaften verbleiben und als Mietwohnungen angeboten. Ein Verkauf von Eigentumswoh-
nungen ist nicht vorgesehen.   
 
Nach derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, das Erdgeschossniveau der Neubebauung auf das 
Niveau des Gehweges am Raderthalgürtel anzuheben. Das Gebäude zum Raderthalgürtel soll dann 
über mehrere Hauszugänge fußläufig erschlossen werden. Zur Umsetzung der geplanten Wohnbe-
bauung wurde bereits das notwendige Baugesuch gestellt. 
 
Über einen städtebaulichen Vertrag ist die Umsetzung der genannten Maßnahmen verbindlich gere-
gelt worden. Hier wurde auch geregelt, dass im Rahmen einer ökologischen Baubetreuung so viele 
Bäume wie möglich im Bereich der Böschung erhalten und zwingend wegfallende Bäume neu ge-
pflanzt werden müssen.  
 
 
Bäume in der Böschung: 
 
Hinsichtlich der möglichen Auswirkung der Planung auf den Baumbestand der Umgebung wurde vom 
Landschaftsarchitekturbüro RMP Stephan Lenzen eine Baumerhebung und Baumbewertung (RMP 
Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten “Einschätzung Baumbestand und Auswirkungen der Planung 
- Bebauungsplans Nummer 67419/07 Raderthalgürtel Köln-Zollstock“, Bonn, 27.01.2016) durchge-
führt. In dieser werden unter anderem Aussagen getroffen, inwiefern sich die Planung auf den Baum-
bestand entlang des Raderthalgürtels auswirkt. 
 
Weiterhin wurde im Rahmen der Konkretisierung der Wohnbebauung eine Baumdiagnostik und Bau-
verträglichskeitsprüfung (Forstbetrieb für Baumpflege Oliver Menke, Köln, 14.12.2018)  in Auftrag 
gegeben. 
 
Ergebnis beider Gutachten ist, dass der Gehölzbestand im Bereich der Böschung im Wesentlichen 
durch Spontanaufwuchs entstanden und aufgewachsen ist. Eine Pflege der Bäume und Sträucher 
nach baumpflegerischen Kriterien hat über die Jahre nicht stattgefunden.  
 
Bei vollständiger Aufschüttung bis auf Gehwegniveau und Herstellung von Hauszugängen sind die 
Gehölze im Bereich der Böschung nicht zu erhalten. Bestandsbäume, hierbei im besonderen Maße 
ältere Bäume, vertragen keine Niveauänderungen der Geländehöhen im Wurzelbereich insbesondere 
da Teile der Wurzeln im Rahmen der bereits erwähnten Altlastensanierung vorgeschädigt wurden.  
 
Unter den Aspekten der Verkehrssicherheit, der notwendigen Pflegemaßnahme und der prognosti-
zierten Reststandzeit ist in der Folge nur eine vorhandene Platane im Eckbereich Raderthalgür-
tel/Leichweg zu erhalten. Alle anderen Bäume im Bereich der Böschung sollen aus den genannten 
Gründen entfernt werden. 
  
Die Bäume der Böschung, die unter die Baumschutzsatzung fallen, werden vollständig und ohne 
Ausnahme zu ersetzen sein. Der notwendige Baumersatz wird soweit wie möglich vor Ort im Bereich 
des Raderthalgürtels und der ehemaligen Böschungsfläche sowie im Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes erfolgen.  
 
Dem Bebauungsplan liegt ein städtebaulicher Entwurf zugrunde, der neben der Aussage zur Bebau-
ung auch eine Aussage zur Freiraumplanung beinhaltet (siehe Anlage 3 und 4). Ziel des Freiraum-
konzeptes (Begrünungsplan) ist die Herstellung und Sicherung der erforderlichen Erholungsqualität 
insbesondere zum Ausgleich der baulichen Ausnutzung. Unter anderem geht mit der Umsetzung des 
Freiraukonzeptes die Verbesserung des Kleinklimas und der Verbesserung des Mikroklimas einher.  
 
Um das zugrunde liegende städtebauliche Konzept mit den entsprechend vorgesehenen Freiraumbe-
reichen, welches die Erholungsflächen für ein innerstädtisch verdichtetes Wohnquartier vorsieht, um-
setzen zu können, sind umfangreiche Baumneupflanzungen geplant. Es ist vorgesehen, dass im Be-
reich des Raderthalgürtels die vorhandene Allee um 4 Platanen ergänzt wird. Des Weiteren sind 10 
Säulen-Hainbuchen und 9 Felsenbirnen als Neupflanzung im Bereich der Böschung vorgesehen. Im 
Bereich der Wohnhöfe sollen 31 Baum- sowie 20 Großstrauchpflanzungen erfolgen (siehe Anlage 4).

3 
 
 
Hierdurch wird entsprechend der bereits realisierten Wohnbebauung ein durchgrünter Wohnstandort 
entstehen, der dazu beitragen wird, dass für die bereits vorhandene und die noch zu erwartende 
Wohnbevölkerung ein lebenswertes und positives Wohnumfeld geschaffen wird. Der ehemals fast 
vollständig versiegelte Gewerbe- und Industriestandort wird somit abgelöst von einem Wohngebiet, 
das nach Herstellung von dringend benötigtem kostengünstigem Wohnraum auch den Belangen von 
gesunden Wohn- und Arbeitsbedingungen gerecht wird. 
 
 
Ergebnis: 
 
Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Rodenkirchen unter den 
oben beschriebenen Bedingen dem vorliegenden Fällantrag stattgeben. In der Folge können 37 
Bäume in der vegetationslosen Winterperiode 2019/2020 gefällt werden. Die Neuanpflanzungen wer-
den dann sukzessive im Rahmen der Fertigstellung der Hochbauten erfolgen.  
 
Die Wohnungsbaugenossenschaften sind gemäß städtebaulichen Vertrag verpflichtet, den Bö-
schungsstreifen dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten sowie die Verkehrssicherungspflicht zu 
übernehmen.

Anlage 1

113 Zeichen

Bebauungsplan 67419/08, Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung Anlage 1
PlangebietLuftbild aus 2006

Anlage 2

113 Zeichen

Bebauungsplan 67419/08, Raderthalgürtel (neu) in Köln-Zollstock, 1. Änderung
PlangebietLuftbild aus 2014
Anlage 2

Anlage 3

600 Zeichen

Marienhof
Leichweg
Raderthalgürtel
K12
sse
TG
TG
TG
GF
G
G
GH min.: 60,0 m ü.NHN
GH max.: 66,0 m ü. NHN
   WA g
   GRZ 0,5  GFZ 2,1
GH max.:
66,0 m ü. NHN
GH max.:
66,0 m ü. NHN
GH max.:
66,0 m ü. NHN
GH max.:
66,0 m ü. NHN
GH min.: 60,0 m ü.NHN
GH max.: 66,0 m ü. NHN
IV-V
g
IV-V
III-V
III-V
III-V
III-V
TG
TG
LPB III
LPB IV
LPB VLPB IV
LPB VLPB IV
LPB IIILPB IV
III
III
III
III
GH max.:
59,0 m ü. NHN
GH max.:
59,0 m ü. NHN
GH max.:
59,0 m ü. NHN
GH max.:
59,0 m ü. NHN
$QODJH
Arbeitstitel: Raderthalgürtel (neu) in Köln - Zollstock, 1.Änderung
Bebauungsplan-Entwurf Nummer 67419/08 
ohne Maßstab

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Fritz-Hecker-Straße
  • Raderthalgürtel
  • Marienhof
  • Leichweg

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Details

Aktenzeichen
1410/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.04.2019
Erstellt
16.04.2019 13:53