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1590/2021

Mittagsverpflegung in der Kinderbetreuung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.06.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 15.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2452 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/513 
 
Vorlagen-Nummer  03.05.2021 
 1590/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 
 
Mittagsverpflegung in der Kinderbetreuung 
Die Ratfraktion DIE LINKE stellt folgenden Beschlussantrag (AN/0906/2021) 
 
Der Rat beschließt die Umstellung der Verpflegung ab dem Kita-Jahr 2022/2023 in allen Kölner Kin-
dertageseinrichtungen und Kindertagespflegen auf biologisch und nachhaltig erzeugte Lebensmittel. 
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den unterschiedlichen Trägern der Jugendhilfe, dem 
Ernährungsrat und gegebenenfalls externer Fachleute ein Konzept für die schrittweise Umstellung der 
Verpflegung auf ökologisch erzeugte, fair gehandelte, regionale und saisonale Produkte, unter Beach-
tung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in 
Kitas, zu erarbeiten und dieses dem Jugendhilfeausschuss zum Jahresende zur Beschlussfassung 
vorzulegen. 
Diese Umstellung soll bis zum Sommer 2026 beendet sein. 
Die Stadt übernimmt die durch die Umstellung entstehenden Mehrkosten. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie, als zuständiges Amt für die Verpflegung der Kinder in den 
224 städtischen Kitas, befindet sich aktuell im Prozess der Konzipierung des Vergabeverfahrens für 
die Mittagsverpflegung. In diesem werden neben der Orientierung an den DGE-Vorgaben zur kindli-
chen Ernährung die Aspekte Nachhaltigkeit, Saisonalität, Fair Trade aber auch ein verbindlich gefor-
derter Bio-Anteil in den Fokus gesetzt und als Bewertungskriterien herangezogen. Damit folgt das 
Amt dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 28.11.2019 hinsichtlich der geforder-
ten Nachhaltigkeitskriterien die in Ausschreibungen enthalten sein sollen. Dem Ratsbeschluss vom 
18.06.2020 wird dahingehend Folge geleistet, dass dem Aspekt eines nachhaltigeren Beschaffungs-
wesens der Außer-Haus-Verpflegung nachgekommen wird. 
Als Mitglied des Ernährungsrates sowie diverser Arbeitsgemeinschaften des Klimarates steht das Amt 
für Kinder, Jugend und Familie im ständigen Austausch mit weiteren Stakeholdern und ist an der Mit-
gestaltung richtungsweisender Konzepte und Maßnahmen beteiligt. 
 
Die Träger der freien Jugendhilfe entscheiden in eigener Verantwortung über das Verpflegungsange-
bot. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1590/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.06.2021
Erstellt
27.04.2021 12:00