1590/2021
Mittagsverpflegung in der Kinderbetreuung
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2452 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 03.05.2021 1590/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Mittagsverpflegung in der Kinderbetreuung Die Ratfraktion DIE LINKE stellt folgenden Beschlussantrag (AN/0906/2021) Der Rat beschließt die Umstellung der Verpflegung ab dem Kita-Jahr 2022/2023 in allen Kölner Kin- dertageseinrichtungen und Kindertagespflegen auf biologisch und nachhaltig erzeugte Lebensmittel. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den unterschiedlichen Trägern der Jugendhilfe, dem Ernährungsrat und gegebenenfalls externer Fachleute ein Konzept für die schrittweise Umstellung der Verpflegung auf ökologisch erzeugte, fair gehandelte, regionale und saisonale Produkte, unter Beach- tung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas, zu erarbeiten und dieses dem Jugendhilfeausschuss zum Jahresende zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Umstellung soll bis zum Sommer 2026 beendet sein. Die Stadt übernimmt die durch die Umstellung entstehenden Mehrkosten. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie, als zuständiges Amt für die Verpflegung der Kinder in den 224 städtischen Kitas, befindet sich aktuell im Prozess der Konzipierung des Vergabeverfahrens für die Mittagsverpflegung. In diesem werden neben der Orientierung an den DGE-Vorgaben zur kindli- chen Ernährung die Aspekte Nachhaltigkeit, Saisonalität, Fair Trade aber auch ein verbindlich gefor- derter Bio-Anteil in den Fokus gesetzt und als Bewertungskriterien herangezogen. Damit folgt das Amt dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 28.11.2019 hinsichtlich der geforder- ten Nachhaltigkeitskriterien die in Ausschreibungen enthalten sein sollen. Dem Ratsbeschluss vom 18.06.2020 wird dahingehend Folge geleistet, dass dem Aspekt eines nachhaltigeren Beschaffungs- wesens der Außer-Haus-Verpflegung nachgekommen wird. Als Mitglied des Ernährungsrates sowie diverser Arbeitsgemeinschaften des Klimarates steht das Amt für Kinder, Jugend und Familie im ständigen Austausch mit weiteren Stakeholdern und ist an der Mit- gestaltung richtungsweisender Konzepte und Maßnahmen beteiligt. Die Träger der freien Jugendhilfe entscheiden in eigener Verantwortung über das Verpflegungsange- bot. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1590/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.06.2021
- Erstellt
- 27.04.2021 12:00