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2844/2023

Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 10.19

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

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Ansehen

Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 4 Lageplan Haltestelle Piusstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 6 Vorabauszug BV4 vom 27.11.2023

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Ansehen

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss 04.12.2023

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 3 Lageplan Haltestelle Akazienweg

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan Haltestelle Körnerstraße

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

2025 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2844/2023
Stand: 24.07.2025 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den 
Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs 
Fahrtreppenanlagen, die gemäß U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eigentum der Stadt 
Köln gehören, aber durch die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern sind, sowie der 
Erstattung der Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die KVB. Von den sechs 
Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Kör-
nerstraße und Akazienweg. Wird bei der Haltestelle Akazienweg jeweils eine der Treppenan-
lagen komplett gesperrt, wird die Verwaltung beauftragt für die Dauer der Komplettsperrung 
einer der beiden Treppenanlegen in Höhe der Eingänge in die U-Bahnhaltestelle Akazienweg 
einen provisorischen Fußgängerüberweg einzurichten.  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen 
i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (rd. 2.583.000 € in 
2025 und rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen 
im Haushaltsjahr 2024. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Folgende Fahrtreppen sind im Jahr 2024 fertiggestellt und in Betrieb genommen worden: 
 Akazienweg Fahrtreppen 51 und 52 
 
Die Fahrtreppen der Stadtbahnhaltestelle Piusstraße (Fahrtreppen 51 und 52) und Körner-
straße (Fahrtreppen 51 und 52) werden voraussichtlich 2026 fertiggestellt. 
 
Nächste Schritte:

2 
 
Start der nächsten Teilmaßnahme voraussichtlich 1. Quartal 2026 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
01.09. 2026

Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2359 Zeichen

/ 2 
14 25.10.2023 
143  
 
 
 
 
 
 
 
  
Dezernat III, Amt 69 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2844/2023, Stand 10.10.2023 
Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen 
Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg  
Eingereichte Gesamtkosten:  rd. 3.233.000 Euro nett o (3.847.000 Euro brutto) 
      inkl. Förderanteil i. H. von 1.625.000 Euro  
 
RPA-Nr.: 2023/0374 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Eingangsdatum vom 17.10.2023 legt 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn- 
bau (Amt 69) die Kostenermittlung zur im Betreff genannte Maßnahme vor.  
Das Amt beabsichtigt den Verkehrsausschuss am 21.11.2023 zu erreichen und bittet 
das Rechnungsprüfungsamt kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben, um die 
Vergabe im Sommer 2024 nicht zu gefährden. 
Bei Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhalts- 
punkte ergeben, die gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen.  
Die angegebenen Gesamtkosten gliedern sich in Baukosten i. H. von 3.021.000 Euro 
netto sowie Baunebenkosten i. H. von 212.000 Euro netto. Bei den Baunebenkosten 
handelt es sich um Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen der 
Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), die gemäß Stadtbahnvertrag pauschal 7 % betragen. 
Die von der KVB erstellte Kostenermittlung für die Bauleistungen entspricht dem 
Stand einer Kostenschätzung. Die aufgeführten Leistungen wurden mit pauschalen 
Preisansätzen versehen. Eine Mengenermittlung lag nicht vor. Eine detaillierte Prü- 
fung der Kosten konnte somit nicht erfolgen. 
Für den Zeitraum von der Erstellung der Kostenermittlung im Jahr 2022 bis zur vor- 
gesehenen Vergabe wurde für Kostensteigerungen ein Preisindex von 8 % berück- 
sichtigt. Dieser Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der KVB.

- 2 - 
 
 
Projektrisiken sind nach Auskunft von Amt 69 mit Blick auf bereits erfolgte Fahrtrep-
penerneuerungen nicht zu erwarten.  
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG 
NRW) sind rd. 1.625.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme för-
derfähig. Somit verbleibt bei der Stadt Köln ein Kostenanteil i. H. von 2.222.000 Euro. 
Die vorgelegten Gesamtkosten sind in der Summe plausibel. Grundsätzlich wird die 
Notwendigkeit der Fahrtreppenerneuerung wegen des fortgeschrittenen Alters gese-
hen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Sven Genseke

Anlage 4 Lageplan Haltestelle Piusstraße

213 Zeichen

Piusstraße
Mittelpunkt: 354303, 5645871
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 11.09.2023Seite 1 / 1
Fahrtreppe 51
Fahrtreppe 52
Franz-Geuer-Straße
Venloer Straße
Piusstraße
Anlage 4

Beschlussvorlage Rat

9795 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/693 
 
Vorlagen-Nummer 
 2844/2023 
Freigabedatum 
 31.10.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den 
Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs 
Fahrtreppenanlagen, die gemäß U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eigentum der Stadt 
Köln gehören, aber durch die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern sind, sowie der 
Erstattung der Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die KVB. Von den sechs 
Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Kör-
nerstraße und Akazienweg. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen 
i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (rd. 2.583.000 € in 
2025 und rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen 
im Haushaltsjahr 2024. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen           
3.847.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe 
Abschnitt Förderung     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027, anteilig 
bereits ab 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   324.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027, anteilig 
bereits ab 2026 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   163.000 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
An den folgenden Stadtbahnhaltestellen sind insgesamt sechs Fahrtreppenanlagen, die im 
städtischen Eigentum sind, zu erneuern: 
 
Stadtbahnhaltestelle Piusstraße (siehe Anlage 2, Fahrtreppen 51 und 52), 
Stadtbahnhaltestelle Körnerstraße (siehe Anlage 3, Fahrtreppen 51 und 52), 
Stadtbahnhaltestelle Akazienweg (siehe Anlage 4, Fahrtreppen 51 und 52). 
 
Es handelt sich um Außenfahrtreppen, die von den jeweiligen Verteilerebenen an die Oberflä-
che führen und somit der Witterung ausgesetzt sind. Die Dringlichkeit für die Fahrtreppener-
neuerung ergibt sich auf Grund des baulichen und technischen Zustands der Anlagen sowie 
des mittlerweile erreichten Alters.

3 
Eine Instandsetzung ist auf Grund der erreichten Nutzungsdauer und wegen der vorhandenen 
und voraussichtlich weiter eintretenden Schäden unwirtschaftlich. Daher ist eine Erneuerung 
der Anlagen in den Jahren 2025/26 vorgesehen. 
Mit der Erneuerung der Fahrtreppenanlagen werden bauliche Anpassungsmaßnahmen erfor-
derlich. Im Baubereich sind abgehängte Decken zu demontieren und nach Abschluss der Ar-
beiten wieder zu montieren. Vorhandene Schaltschranknischen sind zu erweitern. Es sind 
weiterhin im Bereich der Fahrtreppen und Schaltschränke Fliesen- und Bodenspiegel anzu-
passen bzw. zu erneuern. 
Im Zuge der Erneuerung werden alle Fahrtreppen standardmäßig für eine fahrgastabhängige 
Richtungssteuerung vorgesehen, sofern nicht auf- und abwärtsführende Anlagen unmittelbar 
nebeneinander liegen. Neben der Signalisierung in der Ampelsäule werden vor der Antriebs-
matte farbig wechselnde LED-Streifen installiert, die den Nutzenden den Betriebszustand der 
Fahrtreppe signalisieren. 
 
Die Arbeiten für den Austausch bzw. die Erneuerung der Fahrtreppen werden unter Aufrecht-
erhaltung des Stadtbahnbetriebes durchgeführt. Dazu muss der betroffene Treppenabgang 
temporär für einzelne Bauschritte gesperrt werden. Nach Demontage der Verkleidungen er-
folgt das Ausheben der alten Fahrtreppe. Nach vorbereitenden Arbeiten zur baulichen und 
technischen Ausstattung wird die neue Fahrtreppe eingehoben. Um die Beeinträchtigungen 
für den Stadtbahnbetrieb und den Straßenraum gering zu halten, erfolgen dabei Arbeiten bzw. 
Anlieferungen auch in den Abend- und Nachtstunden. 
 
Aus dem U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 ergibt sich eine Aufgaben- und Kostenteilung zwi-
schen der Stadt Köln und der KVB AG. Danach erstattet die Stadt der KVB die Kosten für die 
Unterhaltung und Erneuerung der Fahrtreppenanlagen, die von der Straßenoberfläche in Ver-
teilebenen führen, die neben ihrer Zugangsfunktion auch dem allgemeinen öffentlichen Ver-
kehr dienen.  
 
Genehmigungsverfahren 
Für die Anlagen ist kein Genehmigungsverfahren erforderlich, da Bestandsanlagen erneuert 
werden. 
 
 
Kosten 
Die im Folgenden angegebenen Kosten, basieren auf einer Kostenberechnung der KVB vom 
21.03.2022. Auf Grund von Erfahrungen der KVB mit vergleichbaren Projekten, wurde aktuell 
von einer Kostensteigerung i. H. v. 8 % ausgegangen. 
Darüber hinaus beinhalten die angegebenen Kosten einen pauschalen Zuschlag von 7 % für 
Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen der KVB. 
 
Kostenberechnung gemäß Kostenermittlung der KVB

4 
Fahrtreppenanlage Kosten
Piusstraße 51 459.500,00 €      
Piusstraße 52 459.500,00 €      
Körnerstraße 51 479.500,00 €      
Körnerstraße 52 479.500,00 €      
Summe 1.878.000,00 €   
Summe inkl. 8 % Kostenerhöhung 2.028.240,00 €   
Summe inkl. 7 % Zuschlag 2.170.216,80 €   
Summe inkl. 19 % MWSt. 2.582.557,99 €   
Gesamtsumme 2025, gerundet 2.583.000,00 €  
Akazienweg 51 459.500,00 €      
Akazienweg 52 459.500,00 €      
Summe 919.000,00 €      
Summe inkl. 8 % Kostenerhöhung 992.520,00 €      
Summe inkl. 7 % Zuschlag 1.061.996,40 €   
Summe inkl. 19 % MWSt. 1.263.775,72 €   
Gesamtsumme 2026, gerundet 1.264.000,00 €  
Gesamtsumme Maßnahme, gerundet 3.847.000,00 €  
 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art Stadtbahnbau, im Rah-
men der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Fi-
nanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 
 
Rechnungsprüfungsamt (RPA) 
Die Stellungnahme des RPA ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt. Die Hinweise werden 
aufgenommen. 
 
Finanzierung 
Damit die KVB die erforderlichen Bauleistungen in 2024 vergeben kann und um der KVB die 
gemäß Kostenberechnung in den Jahren 2025 und 2026 anfallenden Baukosten erstatten zu 
können, ist im Haushaltsjahr 2024 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 Nr. 4 
der Haushaltssatzung 2023/2024 die Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 
insgesamt 3.847.000 € (2.583.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025, 1.264.000 € zu 
Lasten des Haushaltsjahres 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung 
Fahrtreppen erforderlich. Vorliegend erfolgt die Deckung durch im Haushaltsjahr 2024 nicht 
benötigte Verpflichtungsermächtigungen in der gleichen Produktgruppe, die bisher bei der Fi-
nanzstelle 6901-1202-4-0330, Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr., RABT, veranschlagt sind. 
Dort werden sie wegen Verzögerungen bei der Realisierung dieser Maßnahme nicht im vorge-
sehenen Umfang benötigt. 
Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026 erfor-
derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 3.847.000 € wird das Dezernat für 
Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an der gleichen Stelle 
bedarfsgerecht berücksichtigen.  
Die nach Fertigstellung der Maßnahme anfallenden jährlichen bilanziellen Abschreibungen i. 
H. v. rd, 324.000 € und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i. H. v. rd.

5 
163.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesse innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun-
gen, in der gleichen Produktgruppe in den Teilplanzeilen 14, bilanzielle Abschreibungen und 
02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen bedarfsgerecht berücksichtigen. 
 
Förderung 
Die Maßnahme ist förderfähig nach § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Personennah-
verkehr in NRW (ÖPNVG NRW). Der Fördersatz beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Kos-
ten. 
Die KVB hat die entsprechenden Fördermittel am 18.09.2023 beantragt. Sie geht von zuwen-
dungsfähigen Kosten i. H. v. 2.709.000 € aus. Demnach sind Fördermittel i. H. v. rd. 
1.625.000 € zu erwarten. Diese wird die KVB nach erfolgter Erstattung der Baukosten an die 
Stadt Köln weiterleiten. 
Aus dem Verhältnis von erwarteten Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maßnahme 
ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 42,3 %. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Ein attraktiver ÖPNV bewirkt die Vermeidung von klimaschädlichen Fahrten mit dem motori-
sierten Individualverkehr. Die Gewährleistung einer zuverlässig funktionierenden Infrastruktur 
ist dabei ein wesentlicher Baustein für die Akzeptanz des ÖPNV. Dazu gehören auch die hier 
zur Erneuerung anstehenden Fahrtreppenanlagen. 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Lageplan Haltestelle Körnerstraße  
Anlage 3 Lageplan Haltestelle Akazienweg 
Anlage 4 Lageplan Haltestelle Piusstraße  
Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 6 Vorabauszug BV4 vom 27.11.2023

1894 Zeichen

Anlage 6 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon: (0221) 221-94313 
Fax:  (0221) 221-94342 
E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -
koeln.de 
Datum: 28.11.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 27.11.2023  
öffentlich 
10.5 Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den 
Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg 
2844/2023 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs 
Fahrtreppenanlagen, die gemäß U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eig entum der 
Stadt Köln gehören, aber durch die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern 
sind, sowie der Erstattung der Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die 
KVB. Von den sechs Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadt-
bahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg. 
 
Wird bei der Haltestelle Akazienweg jeweils eine der Treppenanlagen komplett 
gesperrt, wird die Verwaltung beauftragt für die Dauer der Komplettsperrung ei-
ner der beiden Treppenanlegen in Höhe der Eingänge in die U-Bahnhaltestelle 
Akazienweg einen provisorischen Fußgängerüberweg einzurichten.  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch-
tigungen i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 
(rd. 2.583.000 € in 2025 und rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen im Haushaltsjahr 2024. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss 04.12.2023

1795 Zeichen

Anlage 7 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.12.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 04.12.2023  
öffentlich 
10.6 Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den 
Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg 
2844/2023 
 
 
Geänderter Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Ehrenfeld: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs 
Fahrtreppenanlagen, die gemäß U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eigentum der 
Stadt Köln gehören, aber durch die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern 
sind, sowie der Erstattung der Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die 
KVB. Von den sechs Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadt-
bahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg. 
 
Wird bei der Haltestelle Akazienweg jeweils eine der Treppenanlagen komplett 
gesperrt, wird die Verwaltung beauftragt für die Dauer der Komplettsperrung ei-
ner der beiden Treppenanlegen in Höhe der Eingänge in die U-Bahnhaltestelle 
Akazienweg einen provisorischen Fußgängerüberweg einzurichten.  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch-
tigungen i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 
(rd. 2.583.000 € in 2025 und rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 
6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen im Haushaltsjahr 2024. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

891 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aufgrund des Alters müssen die Fahrtreppen ersetzt werden.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Lageplan Haltestelle Akazienweg

221 Zeichen

Akazienweg
Mittelpunkt: 352094, 5647568
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 11.09.2023Seite 1 / 1
Fahrtreppe 52
Fahrtreppe 51
Weißdornweg
Venloer Straße
Venloer Straße
Akazienweg
Anlage 3

Anlage 2 Lageplan Haltestelle Körnerstraße

211 Zeichen

Körnerstraße
Mittelpunkt: 353922, 5646116
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 11.09.2023Seite 1 / 1
Fahrtreppe 52
Neptunstraße
Venloer Straße
Fahrtreppe 51
Anlage 2
Körnerstraße

Beratungsverlauf (4)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2844/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.10.2023
Erstellt
01.09.2023 15:14