2844/2023
Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund des Alters müssen die Fahrtreppen ersetzt werden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Lageplan Haltestelle Akazienweg
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Akazienweg Mittelpunkt: 352094, 5647568 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 11.09.2023Seite 1 / 1 Fahrtreppe 52 Fahrtreppe 51 Weißdornweg Venloer Straße Venloer Straße Akazienweg Anlage 3
Anlage 2 Lageplan Haltestelle Körnerstraße
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Körnerstraße Mittelpunkt: 353922, 5646116 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 11.09.2023Seite 1 / 1 Fahrtreppe 52 Neptunstraße Venloer Straße Fahrtreppe 51 Anlage 2 Körnerstraße
Anlage 4 Lageplan Haltestelle Piusstraße
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Piusstraße Mittelpunkt: 354303, 5645871 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 11.09.2023Seite 1 / 1 Fahrtreppe 51 Fahrtreppe 52 Franz-Geuer-Straße Venloer Straße Piusstraße Anlage 4
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/69/693 Vorlagen-Nummer 2844/2023 Freigabedatum 31.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs Fahrtreppenanlagen, die gemäß U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eigentum der Stadt Köln gehören, aber durch die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern sind, sowie der Erstattung der Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die KVB. Von den sechs Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Kör- nerstraße und Akazienweg. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (rd. 2.583.000 € in 2025 und rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen im Haushaltsjahr 2024. Verkehrsausschuss 21.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.847.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Abschnitt Förderung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027, anteilig bereits ab 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 324.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027, anteilig bereits ab 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 163.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: An den folgenden Stadtbahnhaltestellen sind insgesamt sechs Fahrtreppenanlagen, die im städtischen Eigentum sind, zu erneuern: Stadtbahnhaltestelle Piusstraße (siehe Anlage 2, Fahrtreppen 51 und 52), Stadtbahnhaltestelle Körnerstraße (siehe Anlage 3, Fahrtreppen 51 und 52), Stadtbahnhaltestelle Akazienweg (siehe Anlage 4, Fahrtreppen 51 und 52). Es handelt sich um Außenfahrtreppen, die von den jeweiligen Verteilerebenen an die Oberflä- che führen und somit der Witterung ausgesetzt sind. Die Dringlichkeit für die Fahrtreppener- neuerung ergibt sich auf Grund des baulichen und technischen Zustands der Anlagen sowie des mittlerweile erreichten Alters. 3 Eine Instandsetzung ist auf Grund der erreichten Nutzungsdauer und wegen der vorhandenen und voraussichtlich weiter eintretenden Schäden unwirtschaftlich. Daher ist eine Erneuerung der Anlagen in den Jahren 2025/26 vorgesehen. Mit der Erneuerung der Fahrtreppenanlagen werden bauliche Anpassungsmaßnahmen erfor- derlich. Im Baubereich sind abgehängte Decken zu demontieren und nach Abschluss der Ar- beiten wieder zu montieren. Vorhandene Schaltschranknischen sind zu erweitern. Es sind weiterhin im Bereich der Fahrtreppen und Schaltschränke Fliesen- und Bodenspiegel anzu- passen bzw. zu erneuern. Im Zuge der Erneuerung werden alle Fahrtreppen standardmäßig für eine fahrgastabhängige Richtungssteuerung vorgesehen, sofern nicht auf- und abwärtsführende Anlagen unmittelbar nebeneinander liegen. Neben der Signalisierung in der Ampelsäule werden vor der Antriebs- matte farbig wechselnde LED-Streifen installiert, die den Nutzenden den Betriebszustand der Fahrtreppe signalisieren. Die Arbeiten für den Austausch bzw. die Erneuerung der Fahrtreppen werden unter Aufrecht- erhaltung des Stadtbahnbetriebes durchgeführt. Dazu muss der betroffene Treppenabgang temporär für einzelne Bauschritte gesperrt werden. Nach Demontage der Verkleidungen er- folgt das Ausheben der alten Fahrtreppe. Nach vorbereitenden Arbeiten zur baulichen und technischen Ausstattung wird die neue Fahrtreppe eingehoben. Um die Beeinträchtigungen für den Stadtbahnbetrieb und den Straßenraum gering zu halten, erfolgen dabei Arbeiten bzw. Anlieferungen auch in den Abend- und Nachtstunden. Aus dem U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 ergibt sich eine Aufgaben- und Kostenteilung zwi- schen der Stadt Köln und der KVB AG. Danach erstattet die Stadt der KVB die Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung der Fahrtreppenanlagen, die von der Straßenoberfläche in Ver- teilebenen führen, die neben ihrer Zugangsfunktion auch dem allgemeinen öffentlichen Ver- kehr dienen. Genehmigungsverfahren Für die Anlagen ist kein Genehmigungsverfahren erforderlich, da Bestandsanlagen erneuert werden. Kosten Die im Folgenden angegebenen Kosten, basieren auf einer Kostenberechnung der KVB vom 21.03.2022. Auf Grund von Erfahrungen der KVB mit vergleichbaren Projekten, wurde aktuell von einer Kostensteigerung i. H. v. 8 % ausgegangen. Darüber hinaus beinhalten die angegebenen Kosten einen pauschalen Zuschlag von 7 % für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen der KVB. Kostenberechnung gemäß Kostenermittlung der KVB 4 Fahrtreppenanlage Kosten Piusstraße 51 459.500,00 € Piusstraße 52 459.500,00 € Körnerstraße 51 479.500,00 € Körnerstraße 52 479.500,00 € Summe 1.878.000,00 € Summe inkl. 8 % Kostenerhöhung 2.028.240,00 € Summe inkl. 7 % Zuschlag 2.170.216,80 € Summe inkl. 19 % MWSt. 2.582.557,99 € Gesamtsumme 2025, gerundet 2.583.000,00 € Akazienweg 51 459.500,00 € Akazienweg 52 459.500,00 € Summe 919.000,00 € Summe inkl. 8 % Kostenerhöhung 992.520,00 € Summe inkl. 7 % Zuschlag 1.061.996,40 € Summe inkl. 19 % MWSt. 1.263.775,72 € Gesamtsumme 2026, gerundet 1.264.000,00 € Gesamtsumme Maßnahme, gerundet 3.847.000,00 € Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art Stadtbahnbau, im Rah- men der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Fi- nanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. Rechnungsprüfungsamt (RPA) Die Stellungnahme des RPA ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt. Die Hinweise werden aufgenommen. Finanzierung Damit die KVB die erforderlichen Bauleistungen in 2024 vergeben kann und um der KVB die gemäß Kostenberechnung in den Jahren 2025 und 2026 anfallenden Baukosten erstatten zu können, ist im Haushaltsjahr 2024 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2023/2024 die Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 3.847.000 € (2.583.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025, 1.264.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen erforderlich. Vorliegend erfolgt die Deckung durch im Haushaltsjahr 2024 nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen in der gleichen Produktgruppe, die bisher bei der Fi- nanzstelle 6901-1202-4-0330, Ertüchtigung Tunnel Herkulesstr., RABT, veranschlagt sind. Dort werden sie wegen Verzögerungen bei der Realisierung dieser Maßnahme nicht im vorge- sehenen Umfang benötigt. Die zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2025 und 2026 erfor- derlichen investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 3.847.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an der gleichen Stelle bedarfsgerecht berücksichtigen. Die nach Fertigstellung der Maßnahme anfallenden jährlichen bilanziellen Abschreibungen i. H. v. rd, 324.000 € und die jährlichen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i. H. v. rd. 5 163.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtun- gen, in der gleichen Produktgruppe in den Teilplanzeilen 14, bilanzielle Abschreibungen und 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen bedarfsgerecht berücksichtigen. Förderung Die Maßnahme ist förderfähig nach § 13 des Gesetzes über den öffentlichen Personennah- verkehr in NRW (ÖPNVG NRW). Der Fördersatz beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Kos- ten. Die KVB hat die entsprechenden Fördermittel am 18.09.2023 beantragt. Sie geht von zuwen- dungsfähigen Kosten i. H. v. 2.709.000 € aus. Demnach sind Fördermittel i. H. v. rd. 1.625.000 € zu erwarten. Diese wird die KVB nach erfolgter Erstattung der Baukosten an die Stadt Köln weiterleiten. Aus dem Verhältnis von erwarteten Zuwendungen zu den Gesamtkosten der Maßnahme ergibt sich eine Refinanzierungsquote von rd. 42,3 %. Auswirkungen auf den Klimaschutz Ein attraktiver ÖPNV bewirkt die Vermeidung von klimaschädlichen Fahrten mit dem motori- sierten Individualverkehr. Die Gewährleistung einer zuverlässig funktionierenden Infrastruktur ist dabei ein wesentlicher Baustein für die Akzeptanz des ÖPNV. Dazu gehören auch die hier zur Erneuerung anstehenden Fahrtreppenanlagen. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Lageplan Haltestelle Körnerstraße Anlage 3 Lageplan Haltestelle Akazienweg Anlage 4 Lageplan Haltestelle Piusstraße Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 6 Vorabauszug BV4 vom 27.11.2023
1894 Zeichen
Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 28.11.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 27.11.2023 öffentlich 10.5 Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg 2844/2023 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs Fahrtreppenanlagen, die gemäß U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eig entum der Stadt Köln gehören, aber durch die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern sind, sowie der Erstattung der Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die KVB. Von den sechs Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadt- bahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg. Wird bei der Haltestelle Akazienweg jeweils eine der Treppenanlagen komplett gesperrt, wird die Verwaltung beauftragt für die Dauer der Komplettsperrung ei- ner der beiden Treppenanlegen in Höhe der Eingänge in die U-Bahnhaltestelle Akazienweg einen provisorischen Fußgängerüberweg einzurichten. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch- tigungen i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (rd. 2.583.000 € in 2025 und rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen im Haushaltsjahr 2024. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt.
Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss 04.12.2023
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Anlage 7 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 04.12.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 04.12.2023 öffentlich 10.6 Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg 2844/2023 Geänderter Beschluss in der Fassung der Bezirksvertretung Ehrenfeld: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs Fahrtreppenanlagen, die gemäß U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eigentum der Stadt Köln gehören, aber durch die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern sind, sowie der Erstattung der Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die KVB. Von den sechs Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadt- bahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg. Wird bei der Haltestelle Akazienweg jeweils eine der Treppenanlagen komplett gesperrt, wird die Verwaltung beauftragt für die Dauer der Komplettsperrung ei- ner der beiden Treppenanlegen in Höhe der Eingänge in die U-Bahnhaltestelle Akazienweg einen provisorischen Fußgängerüberweg einzurichten. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermäch- tigungen i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (rd. 2.583.000 € in 2025 und rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen im Haushaltsjahr 2024. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/693
Vorlagen-Nummer
2844/2023
Stand: 24.07.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den
Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Grunderneuerung von sechs
Fahrtreppenanlagen, die gemäß U-Bahn-Vertrag vom 24.10.1973 zum Eigentum der Stadt
Köln gehören, aber durch die Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zu erneuern sind, sowie der
Erstattung der Gesamtkosten i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto an die KVB. Von den sechs
Fahrtreppenanlagen befinden sich jeweils zwei an den Stadtbahnhaltestellen Piusstraße, Kör-
nerstraße und Akazienweg. Wird bei der Haltestelle Akazienweg jeweils eine der Treppenan-
lagen komplett gesperrt, wird die Verwaltung beauftragt für die Dauer der Komplettsperrung
einer der beiden Treppenanlegen in Höhe der Eingänge in die U-Bahnhaltestelle Akazienweg
einen provisorischen Fußgängerüberweg einzurichten.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen
i. H. v. rd. 3.847.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 und 2026 (rd. 2.583.000 € in
2025 und rd. 1.264.000 € in 2026) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 –
Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-0-3000, Erneuerung Fahrtreppen
im Haushaltsjahr 2024.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Folgende Fahrtreppen sind im Jahr 2024 fertiggestellt und in Betrieb genommen worden:
Akazienweg Fahrtreppen 51 und 52
Die Fahrtreppen der Stadtbahnhaltestelle Piusstraße (Fahrtreppen 51 und 52) und Körner-
straße (Fahrtreppen 51 und 52) werden voraussichtlich 2026 fertiggestellt.
Nächste Schritte:
2
Start der nächsten Teilmaßnahme voraussichtlich 1. Quartal 2026
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
01.09. 2026
Anlage 5 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 25.10.2023
143
Dezernat III, Amt 69
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 2844/2023, Stand 10.10.2023
Erneuerung von 6 Fahrtreppenanlagen an den Stadtbahnhaltestellen
Piusstraße, Körnerstraße und Akazienweg
Eingereichte Gesamtkosten: rd. 3.233.000 Euro nett o (3.847.000 Euro brutto)
inkl. Förderanteil i. H. von 1.625.000 Euro
RPA-Nr.: 2023/0374
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Eingangsdatum vom 17.10.2023 legt 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau (Amt 69) die Kostenermittlung zur im Betreff genannte Maßnahme vor.
Das Amt beabsichtigt den Verkehrsausschuss am 21.11.2023 zu erreichen und bittet
das Rechnungsprüfungsamt kurzfristig eine Stellungnahme abzugeben, um die
Vergabe im Sommer 2024 nicht zu gefährden.
Bei Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhalts-
punkte ergeben, die gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen.
Die angegebenen Gesamtkosten gliedern sich in Baukosten i. H. von 3.021.000 Euro
netto sowie Baunebenkosten i. H. von 212.000 Euro netto. Bei den Baunebenkosten
handelt es sich um Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen der
Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), die gemäß Stadtbahnvertrag pauschal 7 % betragen.
Die von der KVB erstellte Kostenermittlung für die Bauleistungen entspricht dem
Stand einer Kostenschätzung. Die aufgeführten Leistungen wurden mit pauschalen
Preisansätzen versehen. Eine Mengenermittlung lag nicht vor. Eine detaillierte Prü-
fung der Kosten konnte somit nicht erfolgen.
Für den Zeitraum von der Erstellung der Kostenermittlung im Jahr 2022 bis zur vor-
gesehenen Vergabe wurde für Kostensteigerungen ein Preisindex von 8 % berück-
sichtigt. Dieser Ansatz beruht auf Erfahrungswerten der KVB.
- 2 -
Projektrisiken sind nach Auskunft von Amt 69 mit Blick auf bereits erfolgte Fahrtrep-
penerneuerungen nicht zu erwarten.
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG
NRW) sind rd. 1.625.000 Euro der zuwendungsfähigen Kosten der Maßnahme för-
derfähig. Somit verbleibt bei der Stadt Köln ein Kostenanteil i. H. von 2.222.000 Euro.
Die vorgelegten Gesamtkosten sind in der Summe plausibel. Grundsätzlich wird die
Notwendigkeit der Fahrtreppenerneuerung wegen des fortgeschrittenen Alters gese-
hen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Genseke
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2844/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.10.2023
- Erstellt
- 01.09.2023 15:14