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3069/2018

Sachstand Haus Krefelder Str. 46

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2059 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
AN/1210/2018 
Vorlagen-Nummer 
 3069/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 
 
Sachstand Haus Krefelder Str. 46 
Schon im Sommer 2015 hatte die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt auf den 
Leerstand des Hauses Krefelder Str. 46 (Neustadt/Nord) hingewiesen und die Verwaltung 
beauftragt zu prüfen, inwieweit es sich in diesem Fall um eine Wohnraumzweckentfremdung 
handelt. Neben dem Tatbestand des andauernden Leerstands von Wohnraum kommt die 
jahrelange Beeinträchtigung und Gefährdung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen 
durch die Sperrung des Fußgängerweges vor dem Objekt hinzu. Beide Umstände sind nicht 
hinzunehmen. 
 
1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Hauses Krefelder Str. 46 
2. Welche Möglichkeiten (z. B. Ersatzvornahmen etc.) sieht die Verwaltung, den  
    Leerstand zu beenden? Welche Instrumentarien kommen hier in Frage? 
3. Welche Möglichkeit (z. B. Ersatzvornahmen, andere Formen der Sicherung 
    des Hauses (Schutznetze etc.) sieht die Verwaltung, die Behinderung des Fuß- 
    gänger- und Radverkehrs zu beenden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Frage 1 
Das Gebäude Krefelder Str. 46 ist dem Amt für Wohnungswesen bekannt. Privatrechtliche 
Auseinandersetzungen und nicht geklärte Eigentumsverhältnisse haben das hier anhängige 
Verfahren über einen langen Zeitraum gehemmt. 
Ein für den 10.07.2017 festgelegter Zwangsversteigerungstermin wurde aufgehoben. Mittler-
weile sind die Eigentumsverhältnisse geklärt. Die jetzige Eigentümerin plant die Sanierung 
des Objektes. 
 
Frage 2 
Das Amt für Wohnungswesen führt das hiesige Verfahren fort. Ziel ist die zeitnahe Sanierung 
und Wiederzuführung der Wohnungen zu Wohnzwecken. 
 
Frage 3 
Die Zuständigkeit für Sicherungsmaßnahmen an der Hausfassade liegt beim Bauaufsichts-
amt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Anfrage zu 3. zur Prüfung und Beantwortung an 
das Bauaufsichtsamt weitergeleitet.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Krefelder Straße 46
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3069/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.09.2018
Erstellt
13.09.2018 15:08