Sachstand Haus Krefelder Str. 46
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3069/2018 vom 17.09.2018
Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 AN/1210/2018 Vorlagen-Nummer 3069/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 17.09.2018 Sachstand Haus Krefelder Str. 46 Schon im Sommer 2015 hatte die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt auf den Leerstand des Hauses Krefelder Str. 46 (Neustadt/Nord) hingewiesen und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit es sich in diesem Fall um eine Wohnraumzweckentfremdung handelt. Neben dem Tatbestand des andauernden Leerstands von Wohnraum kommt die jahrelange Beeinträchtigung und Gefährdung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen durch die Sperrung des Fußgängerweges vor dem Objekt hinzu. Beide Umstände sind nicht hinzunehmen. 1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Hauses Krefelder Str. 46 2. Welche Möglichkeiten (z. B. Ersatzvornahmen etc.) sieht die Verwaltung, den Leerstand zu beenden? Welche Instrumentarien kommen hier in Frage? 3. Welche Möglichkeit (z. B. Ersatzvornahmen, andere Formen der Sicherung des Hauses (Schutznetze etc.) sieht die Verwaltung, die Behinderung des Fuß- gänger- und Radverkehrs zu beenden? Antwort der Verwaltung: Frage 1 Das Gebäude Krefelder Str. 46 ist dem Amt für Wohnungswesen bekannt. Privatrechtliche Auseinandersetzungen und nicht geklärte Eigentumsverhältnisse haben das hier anhängige Verfahren über einen langen Zeitraum gehemmt. Ein für den 10.07.2017 festgelegter Zwangsversteigerungstermin wurde aufgehoben. Mittler- weile sind die Eigentumsverhältnisse geklärt. Die jetzige Eigentümerin plant die Sanierung des Objektes. Frage 2 Das Amt für Wohnungswesen führt das hiesige Verfahren fort. Ziel ist die zeitnahe Sanierung und Wiederzuführung der Wohnungen zu Wohnzwecken. Frage 3 Die Zuständigkeit für Sicherungsmaßnahmen an der Hausfassade liegt beim Bauaufsichts- amt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Anfrage zu 3. zur Prüfung und Beantwortung an das Bauaufsichtsamt weitergeleitet.
Beratungsverlauf
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