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2080/2020

Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH, hier Veräußerung von Anteilen

Eilentscheidung Hauptausschuss 13.07.2020

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Anlage 1, Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 1, Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

1048 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 14.07.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 13.07.2020  
öffentlich 
5.1.6 Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH, hier Veräußerung von Antei-
len 
2080/2020 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kom-
munalaufsicht – dem Verkauf eines 24,9 %-igen Geschäftsanteils der Stadt Köln am 
Stammkapital der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH an den Mitgesellschaf-
ter Film- und Medienstiftung NRW GmbH zu. Die von der Stadt gehaltenen Anteile 
am Stammkapital reduzieren sich damit von 50 % auf 25,1 %. Der Hauptausschuss 
ermächtigt die Vertreterin oder den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der 
Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH, alle zur Umsetzung des Ratsbeschlusses 
notwendigen Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

9938 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2080/2020 
Freigabedatum 
13.07.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH, hier Veräußerung von Anteilen 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung 
Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Gemäß Gesellschaftsvertrag sind der Wirtschaftsplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Film- 
und Medienstiftung NRW (FMS) mit entsprechendem Vorlauf zu Beginn des III. Quartals, also im 
September zur Beschlussfassung vorzulegen. Vor diesem Hintergrund benötigt die FMS eine Ent-
scheidung noch vor September, um den Wirtschaftsplan und die Mittelfristige Finanzplanung rechtzei-
tig beraten und beschließen zu können. Die Verhandlungen zwischen Stadt und FMS konnten jedoch 
erst am 09.07.2020 final abgeschlossen werden.  
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – 
dem Verkauf eines 24,9 %-igen Geschäftsanteils der Stadt Köln am Stammkapital der Mediengrün-
derzentrum NRW MGZ GmbH an den Mitgesellschafter Film- und Medienstiftung NRW GmbH zu. Die 
von der Stadt gehaltenen Anteile am Stammkapital reduzieren sich damit von 50 % auf 25,1 %. Der 
Rat ermächtigt die Vertreterin oder den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Mediengrün-
derzentrum NRW MGZ GmbH, alle zur Umsetzung des Ratsbeschlusses notwendigen Erklärungen 
abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen. 
 
 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    
siehe Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln ist mit einem Anteil von 50 % am Stammkapital der Mediengründerzentrum NRW MGZ 
GmbH in Höhe von 36.450 € beteiligt.  
 
Das Mediengründerzentrum NRW nahm 2006 als AV-Gründerzentrum seinen Betrieb mit zehn Sti-
pendiat*innen aus dem Bereich der audiovisuellen Medien in Köln-Mülheim auf. 2009 wurde das Pro-
gramm unter Einbeziehung von Games und interaktiven Medien erweitert. Um dem umfassenden 
Medienbegriff Rechnung zu tragen, erfolgte im Jahre 2014 die Umbenennung in Mediengründerzent-
rum NRW. 
 
Gründungsgesellschafter waren die Stadt Köln, die Filmstiftung NRW GmbH und die ecmc Europäi-
sches Zentrum für Medienkompetenz GmbH mit einem Geschäftsanteil von jeweils 25,1 %, die MMC 
Medien-Produktions- und Dienstleistungsgesellschaft mbH mit einem Geschäftsanteil von 22,7 % 
sowie die Industrie- und Handelskammer zu Köln (2,0 %). Die MMC Medien-Produktions- und Dienst-
leistungsgesellschaft schied 2013 aus. Da kurzfristig kein neuer Gesellschafter zu finden war, der die 
Grundidee des Mediengründerzentrums mittrug, wurde als temporäre Zwischenlösung die Einziehung

3 
 
der Geschäftsanteile beschlossen. Die verbleibenden Gesellschafter einigten sich darauf, nicht weiter 
nach privaten Gesellschaftern zu suchen und damit das MGZ noch stärker als Instrument der Struk-
turförderung zu begreifen und weiter zu entwickeln. Nach Gesprächen im Gesellschafterkreis und 
nach Rücksprache mit dem Land NRW wurde Einvernehmen zunächst darüber erzielt, dass die Stadt 
Köln und die Film- und Medienstiftung NRW die Anteile von MMC zu gleichen Teilen erwerben. 2016 
kündigten die Grimme-Institut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH, Rechtsnachfolger der 
ecmc Europäisches Zentrum für Medienkompetenz GmbH, und die Industrie- und Handelskammer zu 
Köln ihre Beteiligungen an der Gesellschaft. Die Geschäftsanteile der beiden Gesellschafter wurden 
eingezogen und das Stammkapital der Gesellschaft anschließend von 50.000 € auf 36.450 € herab-
gesetzt. Die Anteile der nunmehr verbliebenen Gesellschafter Stadt Köln und Film- und Medienstif-
tung (FMS) erhöhten sich damit jeweils auf 50,0 %. 
 
Aktuell vergibt das Mediengründerzentrum NRW unter dem Claim „stark starten“ zwölf Stipendien im 
gesamten Bereich der Bewegtbild- bzw. Inhalteproduktion. Das Mediengründerzentrum bietet für sei-
ne Stipendiaten keine Räumlichkeiten. Das Programm bietet vielmehr eine umfassende Qualifizierung 
und Professionalisierung für die ausgewählten Medienunternehmen in der Gründungsphase an. In 
dem einjährigen Stipendium erhalten die Gründer*innen ein wöchentliches interdisziplinäres Semi-
narprogramm zu unternehmerischen und medienspezifischen Themen, ein Mentoring von erfahrenen 
Branchenprofis, ein individuelles und persönliches Coaching sowie eine enge Vernetzung mit der 
gesamten Branche. Mit dem qualifizierenden Stipendium verbunden ist ein Betriebskostenzuschuss in 
Höhe von 10.000 € pro Stipendiat. 
 
Seit 2019 werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Mediengründerzentrums mit zusätzlichen 
Mitteln seitens der Stadt Köln und der Film- und Medienstiftung sowohl eine neue Beratungsreihe mit 
dem Titel „MGZintro“ als auch das Alumni-Programm „MGZplus“ veranstaltet. „MGZintro“ ist im Vor-
feld der Bewerbungshase terminiert und wird bis in den Zeitraum der Bewerbungsphase hinein ange-
boten. Das nach wie vor im Hauptfokus stehende einjährige Stipendienprogramm wird nun dement-
sprechend mit dem Begriff „MGZstart“ betitelt. Als spezifisches Coaching-Angebot ergänzt das Alum-
ni-Programm „MGZplus“ das Angebot und bietet individuelle und firmenspezifische Beratung für ehe-
malige Stipendiat*innen. Um diese Angebote umzusetzen und zu testen, hat die Stadt in den Jahren 
2019 und 2020 zusätzlich zum regulären Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € jeweils 
150.000 €, d.h. insgesamt 200.000 € bereitgestellt. Für die Jahre 2021ff ist wieder ein regulärer Be-
triebskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € vorgesehen.  
 
Der Betriebskostenzuschuss der Film- und Medienstiftung beläuft sich aktuell auf 200.000 Euro. Für 
Projekt- und Coaching-Zuschüsse für Stipendiaten stellt das Land darüber hinaus Mittel in Höhe von 
265.000 € zur Verfügung; die Film- und Medienstiftung engagiert sich zusätzlich in der Förderung der 
Stipendiat*innen-Projekte.  
  
 
Mit Blick auf die seit Gründung der Gesellschaft praktizierte inhaltliche Führungsrolle der Film- und 
Medienstiftung beim MGZ beabsichtigt diese perspektivisch ihr stärkeres finanzielles Engagement 
aufrechtzuerhalten, welches in der Wirtschaftsplanung 2021ff. der Film- und Mediengesellschaft ab-
gebildet werden soll. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sowie der ohnehin schon veränder-
ten Finanzierungsverhältnisse ab 2021 (Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln: 50.000 €; beabsich-
tigte Betriebskostenzuschüsse der Film- und Medienstiftung mind. 200.000 € FMS sowie 265.000 € 
Landesförderung) ist die Film- und Medienstiftung NRW an die Stadt mit der Bitte um eine Anpassung 
der Gesellschafterverhältnisse herangetreten. Seitens der Film- und Medienstiftung NRW und auch 
seitens des Landes NRW, 40 %-iger Gesellschafter der Film- und Medienstiftung, bestehe mit Blick 
auf das verstärkte finanzielle Engagement die Erwartung und Bitte, dass sich die unterschiedlichen 
Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter auch in den Beteiligungsverhältnissen widerspiegeln soll-
ten.  
 
Angesichts der oben skizzierten Verteilung der Betriebskostenzuschüsse wäre eine Aufteilung der 
Gesellschafteranteile in Höhe von 80 % (FMS) und 20 % (Stadt Köln) aus Sicht der FMS angemes-
sen. Alternativ erscheine auch eine vollständige Veräußerung der Anteile der Stadt Köln an die FMS 
vorstellbar.

4 
 
Mit Blick auf die seit Jahren vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt Köln und der Film- und 
Medienstiftung und die Entwicklung der Gesellschafterstruktur schlägt die Verwaltung vor, dem 
Wunsch nach einer Veränderung der Beteiligungsquoten grundsätzlich Rechnung zu tragen. Dabei ist 
zu bedenken, dass Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer Mehrheit von drei Vierteln des 
in der Gesellschafterversammlung vertretenen Stammkapitals bedürfen und bei einem Rückgang auf 
20 % keine Sperrminorität bestünde.  
 
Um für die Stadt Köln einen strategischen Anteil zu halten und unter Berücksichtigung der langjähri-
gen Zusammenarbeit wurde in den Gesprächen mit der Film- und Medienstiftung daher abgestimmt, 
dass sich die Stadt Köln auf ihren ursprünglichen Gesellschaftsanteil konzentriert und damit zukünftig 
wieder einen Geschäftsanteil in Höhe von 25,1 % hält. Die Film und Medienstiftung hielte damit zu-
künftig eine Beteiligung in Höhe von 74,9 %. Beide Gesellschafter gehen davon aus, dass eine solche 
Neuaufteilung die vertrauensvolle Zusammenarbeit wie auch die gemeinsame Repräsentation der 
Gesellschaft in keiner Weise verändern wird.  
 
Bezüglich der Corporate Governance wird sich die Gesellschaft nach dem PCGK-Standard bzw. dem 
Compliance-Kodex des Mehrheitsgesellschafters richten, der sich am PCGK des Landes NRW orien-
tiert. 
 
Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen führt im Haushaltsjahr 2020 zu einer Einzahlung in Höhe 
von 9.076 €.

Beratungsverlauf (2)

13.07.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 18.8 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2080/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
13.07.2020
Erstellt
09.07.2020 08:54