2080/2020
Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH, hier Veräußerung von Anteilen
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Anlage 1, Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 14.07.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.07.2020 öffentlich 5.1.6 Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH, hier Veräußerung von Antei- len 2080/2020 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kom- munalaufsicht – dem Verkauf eines 24,9 %-igen Geschäftsanteils der Stadt Köln am Stammkapital der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH an den Mitgesellschaf- ter Film- und Medienstiftung NRW GmbH zu. Die von der Stadt gehaltenen Anteile am Stammkapital reduzieren sich damit von 50 % auf 25,1 %. Der Hauptausschuss ermächtigt die Vertreterin oder den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH, alle zur Umsetzung des Ratsbeschlusses notwendigen Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2080/2020 Freigabedatum 13.07.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH, hier Veräußerung von Anteilen Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Gemäß Gesellschaftsvertrag sind der Wirtschaftsplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Film- und Medienstiftung NRW (FMS) mit entsprechendem Vorlauf zu Beginn des III. Quartals, also im September zur Beschlussfassung vorzulegen. Vor diesem Hintergrund benötigt die FMS eine Ent- scheidung noch vor September, um den Wirtschaftsplan und die Mittelfristige Finanzplanung rechtzei- tig beraten und beschließen zu können. Die Verhandlungen zwischen Stadt und FMS konnten jedoch erst am 09.07.2020 final abgeschlossen werden. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – dem Verkauf eines 24,9 %-igen Geschäftsanteils der Stadt Köln am Stammkapital der Mediengrün- derzentrum NRW MGZ GmbH an den Mitgesellschafter Film- und Medienstiftung NRW GmbH zu. Die von der Stadt gehaltenen Anteile am Stammkapital reduzieren sich damit von 50 % auf 25,1 %. Der Rat ermächtigt die Vertreterin oder den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Mediengrün- derzentrum NRW MGZ GmbH, alle zur Umsetzung des Ratsbeschlusses notwendigen Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen siehe Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln ist mit einem Anteil von 50 % am Stammkapital der Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH in Höhe von 36.450 € beteiligt. Das Mediengründerzentrum NRW nahm 2006 als AV-Gründerzentrum seinen Betrieb mit zehn Sti- pendiat*innen aus dem Bereich der audiovisuellen Medien in Köln-Mülheim auf. 2009 wurde das Pro- gramm unter Einbeziehung von Games und interaktiven Medien erweitert. Um dem umfassenden Medienbegriff Rechnung zu tragen, erfolgte im Jahre 2014 die Umbenennung in Mediengründerzent- rum NRW. Gründungsgesellschafter waren die Stadt Köln, die Filmstiftung NRW GmbH und die ecmc Europäi- sches Zentrum für Medienkompetenz GmbH mit einem Geschäftsanteil von jeweils 25,1 %, die MMC Medien-Produktions- und Dienstleistungsgesellschaft mbH mit einem Geschäftsanteil von 22,7 % sowie die Industrie- und Handelskammer zu Köln (2,0 %). Die MMC Medien-Produktions- und Dienst- leistungsgesellschaft schied 2013 aus. Da kurzfristig kein neuer Gesellschafter zu finden war, der die Grundidee des Mediengründerzentrums mittrug, wurde als temporäre Zwischenlösung die Einziehung 3 der Geschäftsanteile beschlossen. Die verbleibenden Gesellschafter einigten sich darauf, nicht weiter nach privaten Gesellschaftern zu suchen und damit das MGZ noch stärker als Instrument der Struk- turförderung zu begreifen und weiter zu entwickeln. Nach Gesprächen im Gesellschafterkreis und nach Rücksprache mit dem Land NRW wurde Einvernehmen zunächst darüber erzielt, dass die Stadt Köln und die Film- und Medienstiftung NRW die Anteile von MMC zu gleichen Teilen erwerben. 2016 kündigten die Grimme-Institut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur mbH, Rechtsnachfolger der ecmc Europäisches Zentrum für Medienkompetenz GmbH, und die Industrie- und Handelskammer zu Köln ihre Beteiligungen an der Gesellschaft. Die Geschäftsanteile der beiden Gesellschafter wurden eingezogen und das Stammkapital der Gesellschaft anschließend von 50.000 € auf 36.450 € herab- gesetzt. Die Anteile der nunmehr verbliebenen Gesellschafter Stadt Köln und Film- und Medienstif- tung (FMS) erhöhten sich damit jeweils auf 50,0 %. Aktuell vergibt das Mediengründerzentrum NRW unter dem Claim „stark starten“ zwölf Stipendien im gesamten Bereich der Bewegtbild- bzw. Inhalteproduktion. Das Mediengründerzentrum bietet für sei- ne Stipendiaten keine Räumlichkeiten. Das Programm bietet vielmehr eine umfassende Qualifizierung und Professionalisierung für die ausgewählten Medienunternehmen in der Gründungsphase an. In dem einjährigen Stipendium erhalten die Gründer*innen ein wöchentliches interdisziplinäres Semi- narprogramm zu unternehmerischen und medienspezifischen Themen, ein Mentoring von erfahrenen Branchenprofis, ein individuelles und persönliches Coaching sowie eine enge Vernetzung mit der gesamten Branche. Mit dem qualifizierenden Stipendium verbunden ist ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.000 € pro Stipendiat. Seit 2019 werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Mediengründerzentrums mit zusätzlichen Mitteln seitens der Stadt Köln und der Film- und Medienstiftung sowohl eine neue Beratungsreihe mit dem Titel „MGZintro“ als auch das Alumni-Programm „MGZplus“ veranstaltet. „MGZintro“ ist im Vor- feld der Bewerbungshase terminiert und wird bis in den Zeitraum der Bewerbungsphase hinein ange- boten. Das nach wie vor im Hauptfokus stehende einjährige Stipendienprogramm wird nun dement- sprechend mit dem Begriff „MGZstart“ betitelt. Als spezifisches Coaching-Angebot ergänzt das Alum- ni-Programm „MGZplus“ das Angebot und bietet individuelle und firmenspezifische Beratung für ehe- malige Stipendiat*innen. Um diese Angebote umzusetzen und zu testen, hat die Stadt in den Jahren 2019 und 2020 zusätzlich zum regulären Betriebskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € jeweils 150.000 €, d.h. insgesamt 200.000 € bereitgestellt. Für die Jahre 2021ff ist wieder ein regulärer Be- triebskostenzuschuss in Höhe von 50.000 € vorgesehen. Der Betriebskostenzuschuss der Film- und Medienstiftung beläuft sich aktuell auf 200.000 Euro. Für Projekt- und Coaching-Zuschüsse für Stipendiaten stellt das Land darüber hinaus Mittel in Höhe von 265.000 € zur Verfügung; die Film- und Medienstiftung engagiert sich zusätzlich in der Förderung der Stipendiat*innen-Projekte. Mit Blick auf die seit Gründung der Gesellschaft praktizierte inhaltliche Führungsrolle der Film- und Medienstiftung beim MGZ beabsichtigt diese perspektivisch ihr stärkeres finanzielles Engagement aufrechtzuerhalten, welches in der Wirtschaftsplanung 2021ff. der Film- und Mediengesellschaft ab- gebildet werden soll. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sowie der ohnehin schon veränder- ten Finanzierungsverhältnisse ab 2021 (Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln: 50.000 €; beabsich- tigte Betriebskostenzuschüsse der Film- und Medienstiftung mind. 200.000 € FMS sowie 265.000 € Landesförderung) ist die Film- und Medienstiftung NRW an die Stadt mit der Bitte um eine Anpassung der Gesellschafterverhältnisse herangetreten. Seitens der Film- und Medienstiftung NRW und auch seitens des Landes NRW, 40 %-iger Gesellschafter der Film- und Medienstiftung, bestehe mit Blick auf das verstärkte finanzielle Engagement die Erwartung und Bitte, dass sich die unterschiedlichen Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter auch in den Beteiligungsverhältnissen widerspiegeln soll- ten. Angesichts der oben skizzierten Verteilung der Betriebskostenzuschüsse wäre eine Aufteilung der Gesellschafteranteile in Höhe von 80 % (FMS) und 20 % (Stadt Köln) aus Sicht der FMS angemes- sen. Alternativ erscheine auch eine vollständige Veräußerung der Anteile der Stadt Köln an die FMS vorstellbar. 4 Mit Blick auf die seit Jahren vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Stadt Köln und der Film- und Medienstiftung und die Entwicklung der Gesellschafterstruktur schlägt die Verwaltung vor, dem Wunsch nach einer Veränderung der Beteiligungsquoten grundsätzlich Rechnung zu tragen. Dabei ist zu bedenken, dass Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer Mehrheit von drei Vierteln des in der Gesellschafterversammlung vertretenen Stammkapitals bedürfen und bei einem Rückgang auf 20 % keine Sperrminorität bestünde. Um für die Stadt Köln einen strategischen Anteil zu halten und unter Berücksichtigung der langjähri- gen Zusammenarbeit wurde in den Gesprächen mit der Film- und Medienstiftung daher abgestimmt, dass sich die Stadt Köln auf ihren ursprünglichen Gesellschaftsanteil konzentriert und damit zukünftig wieder einen Geschäftsanteil in Höhe von 25,1 % hält. Die Film und Medienstiftung hielte damit zu- künftig eine Beteiligung in Höhe von 74,9 %. Beide Gesellschafter gehen davon aus, dass eine solche Neuaufteilung die vertrauensvolle Zusammenarbeit wie auch die gemeinsame Repräsentation der Gesellschaft in keiner Weise verändern wird. Bezüglich der Corporate Governance wird sich die Gesellschaft nach dem PCGK-Standard bzw. dem Compliance-Kodex des Mehrheitsgesellschafters richten, der sich am PCGK des Landes NRW orien- tiert. Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen führt im Haushaltsjahr 2020 zu einer Einzahlung in Höhe von 9.076 €.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2080/2020
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 13.07.2020
- Erstellt
- 09.07.2020 08:54