Anfrage von Herrn Sumser betr. Forstliche Anpflanzung als Ausgleichsmaßnahme
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0834/2024 vom 03.06.2024
Stand: Am 10.06.2024 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Dokumente
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AN_0834_2024
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Hubert Sumser Anfrage an die UNB unter TOP 2.2 der Sitzung am 10.06.2024 Ist der UNB bekannt, dass die DB (Deutsche Bundesbahn) als Ausgleichsmaßnahme für den zweigleisigen Ausbau der S11 eine Wiese des FFH-Lebensraumtyps 6510 durch eine forstliche Anpflanzung zerstört hat? Hat die UNB dieser Maßnahme zugestimmt? Ist der UNB bekannt, dass die Anpflanzung von Bäumen im Abstand von ca. 1 x 1 m und die Einhüllung der gepflanzten Jungbäume in Plastikröhren zur Erzeugung eines hochstämmigen Forstes mit astlosen Stämmen führt, aber nicht zu naturnahem Wald? Hat die UNB der Erzeugung eines Forstes als Ausgleichsmaßnahme zugestimmt? Die bisher erfolgten Ausgleichsmaßnahmen wurden ohne Beteiligung der Naturschutzverbände beschlossen. Hat die UNB dem zugestimmt?
Beratungsverlauf
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10.06.2024
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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