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AN/0834/2024

Anfrage von Herrn Sumser betr. Forstliche Anpflanzung als Ausgleichsmaßnahme

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 03.06.2024

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 10.06.2024, TOP 2.2.1

AN_0834_2024

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AN_0834_2024

768 Zeichen

Hubert Sumser
Anfrage an die UNB unter TOP 2.2 der Sitzung am 10.06.2024 
Ist der UNB bekannt, dass die DB (Deutsche Bundesbahn) als Ausgleichsmaßnahme für den 
zweigleisigen Ausbau der S11 eine Wiese des FFH-Lebensraumtyps 6510 durch eine forstliche 
Anpflanzung zerstört hat?
Hat die UNB dieser Maßnahme zugestimmt?
Ist der UNB bekannt, dass die Anpflanzung von Bäumen im Abstand von ca. 1 x 1 m und die 
Einhüllung der gepflanzten Jungbäume in Plastikröhren zur Erzeugung eines hochstämmigen 
Forstes mit astlosen Stämmen führt, aber nicht zu naturnahem Wald?
Hat die UNB der Erzeugung eines Forstes als Ausgleichsmaßnahme zugestimmt?
Die bisher erfolgten Ausgleichsmaßnahmen wurden ohne Beteiligung der Naturschutzverbände 
beschlossen.
Hat die UNB dem zugestimmt?

Beratungsverlauf (1)

10.06.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.2.1 Antrag / Anfrage

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0834/2024
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
03.06.2024
Erstellt
03.06.2024 10:04