1357/2023
Neubewertung des Projektes am Waidmarkt - Einstellung der Planungen für einen unterirdischen Kulturort (K3) und Perspektiven der weiteren städtebaulichen und kulturellen Entwicklung.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 1357/2023 Freigabedatum 03.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubewertung des Projektes am Waidmarkt - Einstellung der Planungen für einen unterirdischen Kulturort (K3) und Perspektiven der weiteren städtebaulichen und kulturellen Entwicklung. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat 1. beschließt, die Planungen zur Errichtung des unterirdischen Kulturraumes K3 nicht weiterzuverfolgen und stattdessen einen oberirdischen Kultur-/Gedenkraum zu planen und zu errichten, und 2. stimmt der zwischen der Verwaltung, der KVB und der ARGE Los-Süd ausgehandelten Vereinbarung zum Entfall des Rohbaus K3 (Anlage 3) und damit der Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020 (Vorlagen-Nr. 1887/2020) zu. Verkehrsausschuss 23.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Aufgabe der Planungen am unterirdischen Kulturort K3 entstehen keine (geänder- ten) Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Errichtung eines oberirdischen Kulturortes/ Ge- denkraums könnte sich jedoch auf den Klimaschutz auswirken. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Begründung: Anlass Am 03.03.2009 ereignete sich der Einsturz des Stadtarchivs und hinterließ sowohl in der Stadtgesellschaft als auch im Stadtquartier um den Waidmarkt eine bis heute nicht geschlos- sene Wunde. Zur Überwindung der städtebaulichen Situation vor Ort hat die Stadt Köln drei Leitziele formuliert, die es bei der Entwicklung des Standortes im Georgsviertel zu erfüllen gilt. Neben der Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn und der Erschaffung eines lebenswerten Stadtraums mit hoher Aufenthaltsqualität, der den Anforderungen an ein lebendiges und zu- kunftsorientiertes Gedenken gerecht wird, ist das Etablieren eines attraktiven und frequentier- ten Kulturraums Teil der städtebaulichen Zielvorstellungen am Waidmarkt. Der damalige Vorschlag einer Bürgerinitiative, den unterirdischen Raum an der Einsturzstelle des historischen Archivs als eine multifunktionale Halle zu nutzen, wurde durch die Verwal- tung unterstützt und gefördert. Am 04.04.2019 beschloss der Rat der Stadt Köln zwischen der Straßenebene und oberhalb des bisherigen Deckels des Gleiswechselbauwerks einen größt- möglichen Hohlraum für eine spätere, noch festzulegende mögliche Nutzung (K3) zu erstellen (Vorlagen-Nummer 0089/2019, nicht öffentliche Sitzung). Mit dem Abschluss des außerge- richtlichen Vergleichs und im Rahmen des entsprechenden Ratsbeschlusses am 29.06.2020 (Vorlagen-Nummer 1887/2020) verpflichtete sich die ARGE Los-Süd zur Errichtung des Aus- stellungsraums K3 auf eigene Kosten. Mit diesen Beschlüssen wurde bekräftigt, dass die un- terirdische Veranstaltungshalle K3 fortan als Vorzugsvariante zur Realisierung eines hochwer- tigen Kulturraums am Waidmarkt galt. Im weiteren Verlauf der Planungen und im Austausch immer neuer Erkenntnisse aus den je- weiligen Teilprojekten konnte das K3 als unterirdische Veranstaltungshalle jedoch nicht über- zeugen. Nach umfangreichen Prüfungen und einer Neubewertung des Gesamtprojektes ist die Verwaltung der Stadt Köln zum Ergebnis gekommen, dass die Planung eines unterirdi- schen Kulturortes K3 aufgegeben und zugunsten einer Alternativlösung fortgeführt werden muss. Die großen bautechnischen Herausforderungen und die damit einhergehenden Risiken hoher Kosten und langer Bauzeiten stehen in keinem Verhältnis zu einer nur nicht sinnvoll nutzbaren, unterirdischen Veranstaltungshalle. Eine oberirdische Alternative zur Umsetzung eines Kulturortes ermöglicht eine höhere Zuverlässigkeit in der Planung und eine städtebau- lich sichtbare, integrierte Lösung im Quartier am Waidmarkt. Zur Erfüllung der Projektziele wurde die Entwicklung des Standortes Waidmarkt dezernats- übergreifend, mit dem Stadtplanungsamt als Gesamtprojektleitung, in drei Teilprojekte organi- siert: 1. Stadtbahnausbau, zur Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn in Federführung der KVB unter Beteiligung des Dezernats für Mobilität, 3 2. Kultur und Gedenken, zur Errichtung eines Kulturortes und einer oberirdischen Ge- denkstätte in Federführung des Dezernats für Kunst und Kultur und 3. Städtebau, zur Entwicklung eines lebenswerten Stadtraums in Federführung des De- zernats für Planen und Bauen. Nachfolgend sollen die Chancen und Perspektiven, die sich aus der Neubewertung des Pro- jektes und der Aufgabe des K3 ergeben, dargestellt werden. Darüber hinaus begründen die jeweilig zuständigen Dienststellen aus den Teilprojekten die Einstellung der Planungen am K3 aus fachlicher Sicht. Das Ziel einen Kultur- und Gedenkort am Waidmarkt zu etablieren, ist weiterhin fester Bestandteil der Entwicklungen im Georgsviertel. Erläuterungen über die Aufgabe der Planungen zur Errichtung des unterirdischen Kul- turortes K3 und zukünftige Entwicklungsperspektiven. Teilprojekt 1 – Stadtbahnausbau – Federführung KVB unter Beteiligung des Dezernates für Mobilität (III) bzw. des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) In der Vorlage „Fortsetzung der Sanierungsplanung in Planungsstufe 2 nach Sanierungsver- einbarung am Gleiswechselbauwerk Waidmarkt“ (0089/2019), die der Rat am 04.04.2019 be- schlossen hat, wurde die Planungsänderung zur Schaffung eines unterirdischen Raumes be- schrieben. Die Art der Raumnutzung sollte zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden. Ursprünglich war an dieser Stelle kein Hohlraum vorgesehen. Das unterirdische Stadtbahn- bauwerk sollte mit Bodenmaterial zur Ballastierung überdeckt werden. Nun soll diese Planung und Ausführung der erforderlichen Verfüllung oberhalb der Technikebene des Gleiswechsel- bauwerks bis zur Straßenebene erneut weiterverfolgt werden. Die Verfüllung ist mit einem wesentlich geringeren technischen Aufwand und mit weniger Auswirkungen auf die Sanierung und die Fertigstellung des Gleiswechselbauwerks ausführbar. Im Rahmen der weiteren tech- nischen Bearbeitung hat sich gezeigt, dass die Schaffung eines Hohlraums mit größtmöglicher Fläche weitere Risiken für die Ausführbarkeit mit sich bringt. U. a. geht aus der statischen Vorbemessung für die Sanierung hervor, dass ein zusätzlicher innenliegender umlaufender Betonkragen für die Sicherung der Schlitzwand erforderlich ist, durch den die nutzbare Raum- größe weiter eingeschränkt wird. Um hier Zugänge zum Hohlraum schaffen zu können, müss- ten sowohl dieser Betonkragen als auch die Bestandsschlitzwand durchörtert werden. Durch den Hohlraum würde zudem die erforderliche Auflast auf das Gleiswechselbauwerk fehlen, um dieses gegen die vom Grundwasser wirkenden Auftriebskräfte zu sichern. Hierfür wäre eine zusätzliche Ballastierung mit extra schwerem Ballastmaterial erforderlich. Weitere Kon- flikte würden mit den im Straßenraum vorgesehenen Ver- und Entsorgungsleitungen entste- hen, da der verbleibende Raum zwischen der Straßenebene und der Decke des vorgesehe- nen Hohlraums hierfür in Teilen zu gering ist. Eine zuverlässige Angabe zur Gesamtbauzeit kann erst nach abschließender Fertigstellung des Betongutachtens der Schlitzwand, der Bewertung der Ergebnisse und der Freigabe durch den Prüfingenieur abgegeben werden. Der bisher im Rahmen des Vergleichs kommunizierte Fertigstellungstermin wird nicht eingehalten werden können. Hierzu und zu den sich daraus ergebenden Folgefragen befinden sich die Stadt Köln/KVB und ARGE Los-Süd in intensiven Abstimmungen. Sobald eine abgestimmte Zeitschiene vorliegt, wird diese über eine Mitteilung den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen einer unter Gremienvorbehalt geschlossenen Verständigung hat sich die ARGE für den Fall des Entfalls des Rohbaus K3 neben einer finanziellen Erstattungsleistung zu einer Verkürzung der Bauzeit um 10 Monate verpflichtet (siehe unten, „Notwendige Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020“). Der vorgesehene Hohlraum wurde im Rahmen des 15. Planänderungsverfahrens nur nach- richtlich dargestellt. Daher ist der Entfall des Hohlraums gegenüber der Genehmigungsbehör- de nur anzuzeigen. Teilprojekt 2 – Kultur und Gedenken – Federführung Dezernat für Kunst und Kultur (VII) 4 Die Stadtverwaltung Köln hat sich im Teilprojekt 2 – Kultur und Gedenken – intensiv mit den Fragestellungen eines unterirdischen Bauwerks zur kulturellen Nutzung auseinandergesetzt. Im Ergebnis ist deutlich geworden, dass der Betrieb einer unterirdischen Halle zu kulturellen Zwecken keinen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellt. Dennoch ist es weiterhin Ziel der Entwicklungen am Waidmarkt eine kulturelle Nutzung zu etablieren. Um erste Ideen und An- sätze zu formulieren wird derzeit in einer Planungswerkstatt gemeinsam mit von den Bürger- initiativen entsandten Experten an einem Konzept zur Implementierung von Kultur und Ge- denken am Waidmarkt gearbeitet. Nachfolgend wird dargestellt, welche Faktoren die Entwicklung eines unterirdischen Kulturor- tes gravierend erschweren und die Nutzbarkeit zu kulturellen Zwecken maßgeblich einschrän- ken: Nutzungs- und Betreiberkonzept: In einem ersten Nutzungs- und Betreiberkonzept wurden verschiedene Nutzungsmöglichkei- ten vorgestellt: Die Nutzung des K3 als Veranstaltungssaal im Sinne eines Bür- ger*innenhauses musste wegen der akustischen Rahmenbedingungen ausgeschlossen wer- den. Eine Nutzung durch das Archiv und die Museen oder die Ausstellung von Originalen aus dem städtischen Kunstbesitz konnten in Anbetracht der Raumgeometrie und technischen Ausstattung ebenfalls nicht überzeugen (siehe unten). Weitere Möglichkeiten wären z.B. die Nutzung des Raumes durch die historischen Initiativen, als Ausstellungsraum zur Stadtge- schichte oder eine digitale/virtuelle Ausstellung. Ob dies von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden würde ist jedoch umstritten. Insgesamt gibt es in allen Überlegungen keine Nutzungsmöglichkeit, die aus baulich-technischer, kultureller und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll wäre. Technische Einrichtung & Nutzungsräume: Für eine Nutzung als unterirdische Veranstaltungshalle müssten folgende Räume und techni- sche Anlagen auf der Fläche zusätzlich untergebracht werden: WCs (barrierefreie) für Besu- cher*innen und Personal, Lagerräume für Bestuhlung und Technik, Brandmeldeanlage, Lüf- tungsanlage Garderobe / Schließfächer und Empfangsbereich. Hinzu kommen Raumbedarfe für Aufenthaltsraum und Büroräume für das Personal. Hier ist zu beachten, dass ein Arbeits- platz ohne Tageslicht den Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß (ArbStät- tVO) widerspricht, diese Räume müssten folglich in den Neubauten an der Einsturzstelle un- tergebracht werden. Bezieht man alle Neben- und Nutzungsräume in die Planung ein würde sich die Fläche der Halle wesentlich verkleinern und auch der charakteristische Grundriss könnte nur andeutungsweise erhalten werden. Vibration & Geräusche der vorbeifahrenden Bahnen: Durch durchfahrende Bahnen werden Lärm und auftretende Vibrationen in der Halle K3 deut- lich wahrnehmbar sein. Diese können zwar bis zu einem gewissen Grad gedämpft, aber nicht vollständig vermieden werden. Daher wäre der Raum nicht für Konzerte, Theater, Lesungen etc. nutzbar. Zudem müsste die gesamte Raumplanung entsprechend angepasst werden um eine für Veranstaltungen passende Raumakustik zu schaffen. Ob die Anforderungen einer geeigneten Raumakustik überhaupt erreicht werden können, ist derzeit noch unklar. Barrierefreiheit, Fluchtwege und oberirdischer Platzbedarf: Die Anforderungen an Barrierefreiheit und Fluchtwege die es für eine Nutzung als unterirdi- sche Veranstaltungshalle zu erfüllen gilt wären (mindestens) zwei Aufzüge, eine Treppe und ein barrierefreier Fluchttunnel. Diese Ein- und Ausgänge würden sehr viel Raum auf dem oberirdischen Platz einnehmen, der dann an anderer Stelle fehlt. Einen zusätzlichen Raum- bedarf an der Oberfläche würde durch oberirdische Lüftungsanlagen entstehen (siehe Teilpro- jekt 3). Sicherheit und Brandschutz: Aufgrund der Anforderungen im Bereich Sicherheit und Brandschutz der Versammlungsstät- tenverordnung ist unter Berücksichtigung der Ausmaße der Halle K3 lediglich eine maximale Belegung des Raums mit 199 Personen (inkl. Personal) möglich. Bei dieser Personenanzahl ist der Betrieb als Veranstaltungsstätte oder Ausstellungsraum nicht annähernd im ursprüng- lich gedachten Rahmen möglich und wirtschaftlich fraglich. 5 Weiteres Vorgehen zur Realisierung eines Kultur- und Gedenkortes: Es besteht zwischen der Verwaltung und den zwei Bürgerinitiativen Einigkeit darüber, dass der Entfall vom K3 unter keinen Umständen alternativlos sein soll. In einer im Januar gestarte- ten Planungswerkstatt arbeitet ein Gremium aus Vertreter*innen der von den beiden Bürger- initiativen entsandten Experten und der Verwaltung an der Erstellung eines Konzepts für Kul- tur und Gedenken am Waidmarkt. Die Planungswerkstatt wird von „startklar“, einem Büro für nachhaltige Quartiersentwicklung und bürgerschaftliches Engagement begleitet und mode- riert. Bereits in der ersten Sitzung am 18. Januar dieses Jahres wurde beschlossen, dass man im Falle eines Entfalls von K3 eine oberirdische Alternative in die weiteren Planungen mit auf- nimmt. In der zweiten Sitzung am 3. Februar wurden hierzu bereits erste Ideen und alternati- ven gesammelt. Am 19.04.2023 fand in Anwesenheit der Planungswerkstatt ein Lenkungs- kreis mit Frau Oberbürgermeisterin Reker, Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert und den Herrn Beigeordneten Charles, Egerer und Greitemann statt. Im Lenkungskreis wurde die Pla- nungswerkstatt über die Gründe der Aufgabe der Planung am unterirdischen K3, wie sie in dieser Vorlage ausführlich beschrieben werden, im Detail informiert. Darüber hinaus konnte die Planungswerkstatt sowohl erste Ideen für einen oberirdischen Kultur- und Gedenkort am Waidmarkt präsentieren als auch Ansätze zum weiteren Vorgehen der Planungswerkstatt vor- stellen. Diese ersten Ideen und Ansätze sollen im Rahmen der Planungswerkstatt weiter dis- kutiert, ausgearbeitet und auf Realisierbarkeit im Sinne einer Implementierung in die zukünfti- gen Planungen zur Entwicklung des Waidmarkts überprüft werden. Teilprojekt 3 – Städtebau – Federführung Dezernat Planen und Bauen (VI) bzw. Stadt- planungsamt (61) Das Teilprojekt 3 – Städtebau – ist vorrangig für die oberirdische, städtebauliche Entwicklung des Waidmarkts zuständig. Hierzu gehört sowohl der öffentliche Raum im Sinne der Frei- raumplanung als auch die Entwicklung der Einsturzstelle mit Hilfe von Hochbaumaßnahmen. Im April und Juli 2011 wurde unter dem Namen „Georgsviertel – Perspektiven für das Archiv- gelände“ eine breite Bürgerbeteiligung durchgeführt. Der Stadtentwicklungsausschuss be- schloss daraufhin, die geprüften und ausgewerteten Ergebnisse in das zeitlich anschließende Verfahren "Realisierungswettbewerb Erweiterung Kaiserin-Augusta-Schule – mit städtebauli- chem Ideenteil" einfließen zu lassen (Vorlage- Nummer 4166/2011). Der städtebauliche Rea- lisierungswettbewerb wurde im Jahr 2012 abgeschlossen. Die im Ergebnis der Bürgerbeteili- gung vorgeschlagenen Nutzungen (EG öffentliche Nutzungen Kultur/ Handel/ Gastronomie, Wohnen in den oberen Geschossen) zur Bebauung der Einsturzstelle (Vorlage- Nummer 4166/2011 – Anlage 1) wurden bei den Planungen berücksichtigt und spiegeln sich in den Typologien und der Schließung des Blockrandes an der Einsturzstelle wieder. Erhebliche Tei- le des Realisierungswettbewerb „Erweiterung Kaiserin-Augusta-Schule– mit städtebaulichem Ideenteil" wurden bereits umgesetzt oder befinden sich derzeit in der Umsetzung (Kaiserin Augusta Schule und Reihenhäuser, siehe Anlage 2). Die weiteren Planungen im Georgsviertel zur Qualifizierung des öffentlichen Raums inklusive einer oberirdischen Gedenkstätte, zur Bebauung der Einsturzstelle und zur Errichtung eines Kulturortes müssen die Qualität der bestehenden Planungen fortentwickeln. Hier ist insbesondere die Verbindung der Kaiserin- Augusta- Schule und des Friedrich- Wilhelm- Gymnasiums als Wegeverbindung zu nennen. Das K3 wäre als unterirdisches Bauwerk, insbesondere in Form von technischen Anlagen (z.B. Lüftungsbauwerke) und Treppen- bzw. Aufzugsschächten für Personen und Güter, an der Geländeoberfläche im Stadtbild in Erscheinung getreten. Diese Zugänge hätten im weite- ren Verlauf der Planungen zu einer Fragmentierung und eingeschränkten Nutzbarkeit des öffentlichen Raums geführt oder hätten über komplizierte Baumaßnahmen mit bestehenden oder zu errichtenden Bauwerken verknüpft werden müssen. Ein oberirdischer, kultureller Ort kann im städtebaulichen Gefüge eine weitaus größere Strahl- kraft und Präsenz entwickeln als eine unterirdische Lösung. Somit ergibt sich die Möglichkeit eine kulturelle Nutzung über ihre Architektur im Stadtbild kenntlich zu machen und als identi- tätsstiftend für das Georgquartier zu gestalten. Diese neuen Chancen und Möglichkeiten sollen im weiteren Verlauf, auf Grundlage des städ- tebaulichen Realisierungswettbewerbs „Erweiterung Kaiserin-Augusta-Schule – mit städtebau- lichem Ideenteil", in Qualifizierungs- und Wettbewerbsverfahren zur städtebaulichen Entwick- lung des Freiraums und der Architektur geprüft werden. In die weiteren Planungen und Ver- fahren zur Entwicklung des Waidmarkts werden sowohl die Denkanstöße der Bürgerinitiati- 6 ven, über die Ergebnisse der Planungswerkstatt, als auch die Interessen der Bürgerschaft und Anlieger über geplante Beteiligungsverfahren einfließen. Die Einbindung der Politik ist Teil der Wettbewerbs- und Qualifizierungsverfahren (siehe Anlage 2). Notwendige Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020 Die vom Rat am 23.06.2020 beschlossene (Vorlagen-Nr. 1887/2020) und zwischen der Stadt Köln / KVB und der ARGE Los-Süd am 29.06.2020 geschlossene Vergleichsvereinbarung enthält in Ziffer 2 die Verpflichtung der ARGE, auch den Rohbau des unterirdischen Gedenk- raums K3 ohne Vergütung (kostenfrei) zu planen und auszuführen. Die Parteien des Ver- gleichs hatten im Rahmen eines „Sideletter“ festgehalten, dass sich die vergütungsfreie Pla- nung und Errichtung des Gedenkraums K3 wertmäßig auf einen Kostendeckel/Maximalbetrag von 4,8 Mio. EUR netto beläuft. Zudem hatte die ARGE gemäß Ziffer 2.3a des Vergleichs bei Realisierung des K3 eine Verlängerung der Ausführungszeit für das Gleiswechselbauwerk von überschlägig ermittelten 18 Monate zugestanden bekommen. Die Aufgabe des unterirdischen Gedenkraumes und somit der Entfall dieser Rohbauleistung durch die ARGE macht sinnvollerweise daher eine Änderung der Vergleichsvereinbarung notwendig. Anstatt die Teilvereinbarung über Planung und Ausführung des Rohbaus K3 gegenüber der ARGE zu kündigen und eine streitige (u.U. gerichtliche) Auseinandersetzung über die monetä- ren und bauzeitlichen Folgen einer Kündigung mit der ARGE zu riskieren, konnten die Verwal- tung und die KVB mit der ARGE eine gütliche Verständigung – unter dem Vorbehalt der Gre- mienzustimmungen – zur Änderung des Vergleichs vom 29.06.2020 erzielen, welche sowohl dem Interesse an einer Beschleunigung auf der Baustelle als auch an einer finanziellen Kom- pensation Rechnung trägt. Danach entfallen alle von der ARGE übernommenen Verpflichtun- gen im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung des unterirdischen Rohbaus K3. Im Gegenzug zahlt die ARGE einen Erstattungsbetrag in Höhe von 4,8 Mio. EUR netto, der für die Planung und Errichtung eines oberirdischen Kultur-/Gedenkraumes verwendet werden kann. Darüber hinaus verpflichtet sich die ARGE zu einer Beschleunigung bzw. Verkürzung der Bauzeit für Sanierung und Fertigstellung des GWB-Waidmarkt um 10 Monate (wegen er- forderlicher Umplanungen des Bauablaufs sowie Änderungen in der Ausführung aufgrund des Entfalls von K3 sowie der zu erbringenden Verfüllung der Baugrube wird eine Zeitersparnis von mehr als 10 Monaten von allen Fachleuten als nicht realistisch angesehen). Im Übrigen hat die neue Vereinbarung (Anlage 3) keine Auswirkungen auf die Bestandskraft der Ver- gleichsvereinbarung vom 29.06.2020. Anlagen: 1. Unterirdische Planungsvarianten mit und ohne Hohlraum 2. Planungshistorie und weiteres Vorgehen 3. Vereinbarung zum Entfall des Gedenkraums K3
Anlage 1 Unterirdische Planungsvarianten mit und ohne Hohlraum
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Unterirdische Planungsvarianten mit und ohne Hohlraum ANLAGE - 1 Umlaufende Vorsatzschale mit Kopfbalken aus Beton (gem. Statik) Mehraufwand bei der Schaffung der Zuwegung Umlaufende Vorsatzschale mit Kopfbalken aus Beton (gem. Statik) Planungen mit Hohlraum Eisenmagnetit Planung mit Verfüllung mit Bodenmaterial Reduzierung der Raumgeometrie Verfüllung mit Kiessand
Anlage 4 Präsentation zu TOP 6.1 StEA 01.06.2023
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Stadtentwicklungsausschuss Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Dezernat VI Planen und Bauen Südlich Waidmarkt 01.06.2023 Planungshistorie südlich Waidmarkt Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 2010, Erweiterung 2011 Aufstellungsbeschluss Südlich Georgplatz April und Juli 2011 Bürgerbeteiligung „Georgsviertel – Perspektiven für das ehemalige Archivgelände“ (Vorlage 4166/2011) 2012 Wettbewerb Erweiterung KAS und städtebauliche Entwicklung des Georgsviertels 2020 Vergleichsvorschlag Stadtarchiv. Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs (Vorlage: 1887/ 2020) 2021 Verwaltungsintern: Aufbau einer Projektstruktur 2021 Verwaltungsintern: Start Lenkungskreise Januar 2023 Start Planungs- werkstatt mit den Bürger- initiativen 2019 Beschluss zur Errichtung eines größtmöglichen Hohlraums (K3) (n.ö.S. Vorlage: 0089/2019) Archiveinsturz 03.03.2009 Februar 2023 Bedarfsfest- stellungsbeschluss PMO (Vorlage:4018/2022) Neubewertung des Projektes Stand April 2023 Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 BEWERTUNG DER HALLE K3 AUS SICHT ALLER FACHRICHTUNGEN UNTER BETEILIGUNG DER PLANUNGSWERKSTATT TEILPROJEKT 1 STADTBAHNAUSBAU PLANUNGSWERKSTATT DER BÜRGERRINITIATVEN TEILPROJEKT 3 STÄDTEBAU TEILPROJEKT 2 KULTUR UND GEDENKEN Die Umsetzung des K3 ist in der ursprünglichen Funktion und Form nicht mehr möglich Die Bürgerinitiativen arbeiten mit Unterstützung der Verwaltung in einer Planungswerkstatt an ersten Ideen. Ein Kultur-und Gedenkort am Waidmarkt wird oberirdisch umgesetzt + Teilprojekt 1 - Stadtbahnausbau Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Dezernat für Mobilität Planungen mit und ohne Hohlraum K3 Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Umlaufende Vorsatzschale mit Kopfbalken aus Beton Eisenmagnetit Reduzierung der Raumgeometrie durch umlaufende Vorsatzschale Mehraufwand bei Durchbrüchen für Zuwegung und Technik Verkürzung der Bauzeit um voraussichtlich 10 Monate ohne K3 Verfüllung des Hohlraums mit Kiessand bei Wegfall des K3 Teilprojekt 2 – Kultur und Gedenken Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Dezernat für Kunst und Kultur Kulturelle Nutzbarkeit einer unterirdischen Halle K3 Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Einschränkung der Nutzbarkeit einer unterirdischen Halle zu kulturellen Zwecken durch zahlreiche Faktoren. Eine sinnvolle kulturelle Nutzung der Halle K3 ist nicht mehr möglich. Nutzungs- & Betreiberkonzept Sicherheit & Brandschutz Barrierefreiheit, Fluchtwege & oberirdischer Platzbedarf Technische Einrichtung & Nutzungsräume Vibrationen & Immissionen der Bahn BEWERTUNGSFAKTOREN Perspektive für die kulturelle Nutzung Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 K3 wird durch oberirdische Lösung zur Realisierung einer kulturellen Nutzung am Waidmarkt kompensiert. Im Januar gestartete Planungswerkstatt mit Expert*innen der Bürgerinitiativen erarbeitet Konzept zur Implementierung der Themen Kultur und Gedenken am Waidmarkt. Es wurden bereits erste Ideen gesammelt, die im Folgenden ausgearbeitet und auf Realisierbarkeit überprüft werden. Teilprojekt 3 - Städtebau Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Dezernat Planen und Bauen Chancen eines oberirdischen Kultur- und Gedenkortes Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Keine Fragmentierung des öffentlichen Raums durch technische Anlagen eines unterirdischen Gebäudes an der Geländeorberfläche Oberirdische Kultur- und Gedenkstätte kann über die Architektur im Stadtbild kenntlich gemacht werden und zur Identität des Quartiers beitragen Ganzheitliche Entwicklung der Themen Verkehr, öffentlicher Raum und Architektur am Waidmarkt Was braucht dieser Ort? Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Überprüfung der Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung (2011) und dem Wettbewerbsverfahren (2012) Stärkung der Quartiersidentität Fortentwicklung der Gestaltungsqualitäten aus dem Wettbewerb Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Gestaltungsräume am Waidmarkt ÖR: Freiraumwettbewerb zur Qualifizierung des Öffentlichen Raums A: Hochbauwettbewerb zur Qualifizierung der Einsturzstelle Umgesetzte Bereiche/ Bereiche in Umsetzung Kaiserin- Augusta- Schule Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Südlich Georgplatz in Köln Altstadt Süd“ Friedrich- Wilhelm- Gymnasium Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Weitere Vorgehensweise Beteiligung von Bürgerschaft und Politik bei künftigen Qualifizierungsverfahren Beschluss der Politik zur weiteren Verwendung der Ergebnisse aus der Planungswerkstatt zu den Themen Kultur und Gedenken am Waidmarkt Prüfung temporärer Maßnahmen zur Bespielung des öffentlichen Raums. Einbindung betroffener Akteure am Waidmarkt (Schulen, Gewerbetreibende, soziale Einrichtungen, usw.) Hinweise zu Vergleichsvereinbarung und Refinanzierung Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Dezernat Finanzen und Recht Notwendige Änderung der Vergleichs- vereinbarung zu K3 Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Stadt Köln und KVB haben Verhandlungen mit ARGE Los Süd geführt, um im Fall des Verzichts auf K3 eine Teilkündigung und streitige Auseinandersetzung zu vermeiden. • Verpflichtung der ARGE Los Süd zur Errichtung des unterirdischen K3 entfällt. • ARGE Los Süd zahlt 4,8 Mio. € netto an die Stadt und verpflichtet sich zu einer Verkürzung der Bauzeit für die Fertigstellung des GWB um 10 Monate. • Vereinbarung steht unter Gremienvorbehalt. Die 4,8 Mio. € können für das Projekt Waidmarkt bzw. zur Realisierung einer oberirdischen Kultur- und Gedenkstätte eingesetzt werden. Stadtentwicklungssausschuss Südlich Waidmarkt 01.06.2023 Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023 Top 6.1 Dezernat VI Planen und Bauen
Anlage 3 Vereinbarung zum Entfall des Gedenkraums K3
4978 Zeichen
Vereinbarung zum Entfall des Gedenkraums K3
Zwischen
der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Historisches Rathaus, 50667 Köln,
-Stadt Köln-
der Kölner Verkehrs -Betriebe AG, vertreten durch den Vorstand, Scheidtweilerstraße 38 ,
50933 Köln,
-KVB-
und
der Arbeitsgemeinschaft Nord-Süd Stadtbahn Köln, Los-Süd, vertreten durch die Gesellschaf-
ter, Im Sionstal 51, 50678 Köln,
-ARGE-
Vorbemerkung
Nach dem Einsturz des Historischen Archives der Stadt Köln am 03.03.2009 haben die Stadt
Köln, die KVB, die ARGE und deren Gesellschafter am 29.06.2020 eine Vergleichsvereinba-
rung getroffen, in der eine Regelung zu den wechselseitigen Ansprüchen im Anschluss an die
Havarie vom 03.03.2009 erfolgt ist.
Ziffer 2 dieser Vergleichsvereinbarung regelt die Leistungen der ARGE und ihrer Gesellschaf-
ter im Zusammenhang mit dem Gleiswechselbauwerk Waidmarkt. Gemäß Ziffer 2.2 haben
sich die ARGE und ihre Gesellschafter verpflichtet, das GWB-Waidmarkt ohne Anspruch auf
Zahlung einer weiteren Vergütung nach Maßgabe von Ziffer 2.3 zu sanieren und anschließend
(einschließlich des Rohbaus K3) fertigzustellen. Ziffer 2.5 des Vergleiches bestimmt, dass die
ARGE für die noch ausstehende Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zum GWB-
Waidmarkt und für die noch ausstehende Planung sowie Er richtung des Rohbaus K3 (Ge-
denkraum) keine Vergütung erhält. Planung und Errichtung des Rohbaus K3 werden durch die
ARGE nach Maßgabe der funktionalen Leistungsbeschreibung gemäß Anlage zum Vergleich
ausgeführt. Die Rohbau-Planung des Gedenkraums K3 erfolgt durch die ARGE.
Vereinbarungen
Stadt Köln und KVB haben inzwischen entschieden, den Gedenkraum K3 nicht errichten zu
lassen. Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung treffen die Parteien folgende Vereinba-
rungen:
1. Alle von der ARGE übernommenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Planung
und Errichtung des Rohbaus K3 gemäß Vergleich vom 29.06.2020 entfallen.
2. Aufgrund der mit dem Entfall der Planung und Errichtung des Gedenkraums K3 verbunde-
nen Zeitersparnisse vereinbaren die Parteien für den von der ARGE geschuldeten Fertig-
stellungszeitpunkt folgendes: Der Termin gemäß Ziff. 2.3a der Vergleichsvereinbarung für
die Sanierung und Fertigstellung des GWB Waidmarkt und der weiteren dort genannten
Leistungen einschl. der Rohbauarbeiten von K3, für die eine Fortschreibung um ca. 18
Monate vorgesehen ist, verkürzt sich um 10 Monate.
3. Die ARGE erstattet der Stadt Köln aufgrund ersparter Planungs- und Baukosten für den
Gedenkraum K3 einen Betrag in Höhe von netto 4,8 Mio. €, wobei Einigkeit zwischen den
Parteien besteht, dass es sich bei dieser Zahlung um eine ergänzende Schadensersatz-
zahlung der ARGE an die Stadt Köln handelt, nachdem die der Schadenskompensation
dienende Verpflichtung der ARGE zur Planung und Errichtung des Rohbaus K3 aufgrund
Vereinbarung der Parteien entfällt. Die Parteien gehen davon aus, dass die Zahlung nicht
der Umsatzsteuer unterliegt. Sollte die Finanzverwaltung die Zahlung allerdings für um-
satzsteuerpflichtig halten, wird die ARGE auch die entsprechende Umsatzsteuer an die
Stadt Köln zahlen. Die ARGE verpflichtet sich, diesen Betrag einredefrei an die Stadt Köln
binnen eines Monats nach Zustandekommen dieser Vereinbarung zu zahlen. Eine Auf-
rechnung mit Gegenforderungen der ARGE ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen
unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
Damit sind alle Ansprüche der KVB sowie der Stadt Köln aus und im Zusammenhang mit
der Verpflichtung der ARGE zur Errichtung des Gedenkraums K3 abgegolten und erledigt.
4. Alle übrigen Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln, der KVB und der ARGE und ihren
Gesellschaftern entsprechend der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020 bleiben unbe-
rührt, soweit vorstehend keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Diese Vereinbarung steht unter Gremienvorbehalt. Seitens der Stadt Köln wird die Zustim-
mung des Stadtrats benötigt. Seitens der KVB ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforder-
lich. Die Gesellschafter der ARGE benötigen Vorstands -/Aufsichtsratsbeschlüsse. Die Par-
teien verpflichten sich, eine Beschlussfassung dieser Gremien zur nächstmöglichen Gremien-
sitzung herbeizuführen. Verbindlich wird diese Vereinbarung erst, wenn sämtliche Gremien ihr
zugestimmt haben. Die jeweilige Zustimmung der Gremien wird den Vertragsparteien unver-
züglich schriftlich mitgeteilt.
Köln, den_________________ Köln, den______________
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Unterschrift Stadt Köln Unterschrift ARGE
Köln, den_________________
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Unterschrift KVB
Anlage 2 Planungshistorie und weiteres Vorgehen
2898 Zeichen
Beschlussvorlage 1357/2023 Neubewertung des Projektes am Waidmarkt - Einstellung der Planungen für einen unterirdischen Kulturort (K3) und Perspektiven der weiteren städtebaulichen und kulturellen Entwicklung. Anlage 2 Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2 Dezernat VI Planen und Bauen Planungshistorie südlich Waidmarkt Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2 2010, Erweiterung 2011 Aufstellungsbeschluss Südlich Georgplatz April und Juli 2011 Bürgerbeteiligung „Georgsviertel – Perspektiven für das ehemalige Archivgelände“ (Vorlage 4166/2011) 2012 Wettbewerb Erweiterung KAS und städtebauliche Entwicklung des Georgsviertels 2020 Vergleichsvorschlag Stadtarchiv. Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs (Vorlage: 1887/ 2020) 2021 Verwaltungsintern: Aufbau einer Projektstruktur 2021 Verwaltungsintern: Start Lenkungskreise Januar 2023 Start Planungswerkstatt mit den Bürgerinitiativen 2019 Beschluss zur Errichtung eines größtmöglichen Hohlraums (K3) (n.ö.S. Vorlage: 0089/2019) Archiveinsturz 03.03.2009 Projektstruktur und Planungsprozess Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2 PLANUNG (Konzepte, Qualifizierungsverfahren, Wettbewerbe) PMO: KOODINIERUNG UND STEURUNG PMO (61) 61 PROJEKT- VERANTWORTUNG UMSETZUNG (Bau und Realisierung) TP1: STADTBAHNAUSBAU TP3: STÄDTEBAU TP2: KULTUR UND GEDENKEN • KVB ist Bauherr des Stadtbahnausbaus • Ausbau/ Sanierung ist Taktgeber des Gesamtprojektes 13 • Planungswerkstatt Bürgerinitiativen für erste Impulse zu Kultur und Gedenken • Künstlerischer Wettbewerb • Planung Kulturort • Weitere Qualifizierung des öffentlichen Raums und des Städtebaus unter fachlicher und bürgerschaftlicher Beteiligung Fertigstellung der Stadtbahn Errichtung eines Kulturortes und einer oberirdischen Gedenkstätte Entwicklung eines lebenswerten Stadtraums Inbetriebnahme der Nord- Süd- Stadtbahn Implementierung der erarbeiteten Ergebnisse zu Kultur und Gedenken in den weiteren Planungen zur Umsetzung des Städtebaus Planungsrecht/ Realisierung öffentlicher Raum/ Realisierung Hochbau…. Vor. 2027 Politische Beratung Bürgerbeteiligung Bürgerinitiativen !! !! !! !! Inhaltliche Unterstützung durch externe Fachbüros Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2 Wettbewerb Erweiterung KAS und städtebauliche Entwicklung des Georgviertels Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2 Umsetzung und weitere Qualifizierung ÖR: Freiraumwettbewerb zur Qualifizierung des Öffentlichen Raums FF Teilprojekt 3 „Städtebau“ (61) Beteiligung der Politik und Bürgerschaft A: Hochbauwettbewerb zur Qualifizierung der Einsturzstelle FF Teilprojekt 3 „Städtebau“ (61) Beteiligung der Politik und Bürgerschaft Umgesetzte Bereiche/ Bereiche in Umsetzung Kaiserin- Augusta- Schule Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Südlich Georgplatz in Köln Altstadt Süd“ Friedrich- Wilhelm- Gymnasium Wegeverbindung Kaiserin- Augusta- Schule/ Friedrich- Wilhelm- Gymnasium
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1357/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.05.2023
- Erstellt
- 21.04.2023 20:27