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1357/2023

Neubewertung des Projektes am Waidmarkt - Einstellung der Planungen für einen unterirdischen Kulturort (K3) und Perspektiven der weiteren städtebaulichen und kulturellen Entwicklung.

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.32

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Unterirdische Planungsvarianten mit und ohne Hohlraum

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Ansehen

Anlage 4 Präsentation zu TOP 6.1 StEA 01.06.2023

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Anlage 3 Vereinbarung zum Entfall des Gedenkraums K3

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Anlage 2 Planungshistorie und weiteres Vorgehen

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Beschlussvorlage Rat

20644 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1357/2023 
Freigabedatum 
03.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubewertung des Projektes am Waidmarkt - Einstellung der Planungen für einen 
unterirdischen Kulturort (K3) und Perspektiven der weiteren städtebaulichen und 
kulturellen Entwicklung.  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat  
1. beschließt, die Planungen zur Errichtung des unterirdischen Kulturraumes K3 nicht 
weiterzuverfolgen und stattdessen einen oberirdischen Kultur-/Gedenkraum zu planen 
und zu errichten, und 
2. stimmt der zwischen der Verwaltung, der KVB und der ARGE Los-Süd ausgehandelten 
Vereinbarung zum Entfall des Rohbaus K3 (Anlage 3) und damit der Änderung der 
Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020 (Vorlagen-Nr. 1887/2020) zu. 
 
Verkehrsausschuss 23.05.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.05.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.06.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Durch die Aufgabe der Planungen am unterirdischen Kulturort K3 entstehen keine (geänder-
ten) Auswirkungen auf den Klimaschutz. Die Errichtung eines oberirdischen Kulturortes/ Ge-
denkraums könnte sich jedoch auf den Klimaschutz auswirken. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt 
noch nicht absehbar. 
 
Begründung: 
Anlass 
Am 03.03.2009 ereignete sich der Einsturz des Stadtarchivs und hinterließ sowohl in der 
Stadtgesellschaft als auch im Stadtquartier um den Waidmarkt eine bis heute nicht geschlos-
sene Wunde. Zur Überwindung der städtebaulichen Situation vor Ort hat die Stadt Köln drei 
Leitziele formuliert, die es bei der Entwicklung des Standortes im Georgsviertel zu erfüllen gilt. 
Neben der Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn und der Erschaffung eines lebenswerten 
Stadtraums mit hoher Aufenthaltsqualität, der den Anforderungen an ein lebendiges und zu-
kunftsorientiertes Gedenken gerecht wird, ist das Etablieren eines attraktiven und frequentier-
ten Kulturraums Teil der städtebaulichen Zielvorstellungen am Waidmarkt.  
 
Der damalige Vorschlag einer Bürgerinitiative, den unterirdischen Raum an der Einsturzstelle 
des historischen Archivs als eine multifunktionale Halle zu nutzen, wurde durch die Verwal-
tung unterstützt und gefördert. Am 04.04.2019 beschloss der Rat der Stadt Köln zwischen der 
Straßenebene und oberhalb des bisherigen Deckels des Gleiswechselbauwerks einen größt-
möglichen Hohlraum für eine spätere, noch festzulegende mögliche Nutzung (K3) zu erstellen 
(Vorlagen-Nummer 0089/2019, nicht öffentliche Sitzung). Mit dem Abschluss des außerge-
richtlichen Vergleichs und im Rahmen des entsprechenden Ratsbeschlusses am 29.06.2020 
(Vorlagen-Nummer 1887/2020) verpflichtete sich die ARGE Los-Süd zur Errichtung des Aus-
stellungsraums K3 auf eigene Kosten. Mit diesen Beschlüssen wurde bekräftigt, dass die un-
terirdische Veranstaltungshalle K3 fortan als Vorzugsvariante zur Realisierung eines hochwer-
tigen Kulturraums am Waidmarkt galt.  
 
Im weiteren Verlauf der Planungen und im Austausch immer neuer Erkenntnisse aus den je-
weiligen Teilprojekten konnte das K3 als unterirdische Veranstaltungshalle jedoch nicht über-
zeugen. Nach umfangreichen Prüfungen und einer Neubewertung des Gesamtprojektes ist 
die Verwaltung der Stadt Köln zum Ergebnis gekommen, dass die Planung eines unterirdi-
schen Kulturortes K3 aufgegeben und zugunsten einer Alternativlösung fortgeführt werden 
muss. Die großen bautechnischen Herausforderungen und die damit einhergehenden Risiken 
hoher Kosten und langer Bauzeiten stehen in keinem Verhältnis zu einer nur nicht sinnvoll 
nutzbaren, unterirdischen Veranstaltungshalle. Eine oberirdische Alternative zur Umsetzung 
eines Kulturortes ermöglicht eine höhere Zuverlässigkeit in der Planung und eine städtebau-
lich sichtbare, integrierte Lösung im Quartier am Waidmarkt.  
 
Zur Erfüllung der Projektziele wurde die Entwicklung des Standortes Waidmarkt dezernats-
übergreifend, mit dem Stadtplanungsamt als Gesamtprojektleitung, in drei Teilprojekte organi-
siert: 
1. Stadtbahnausbau, zur Fertigstellung der Nord-Süd-Stadtbahn in Federführung der 
KVB unter Beteiligung des Dezernats für Mobilität,

3 
2. Kultur und Gedenken, zur Errichtung eines Kulturortes und einer oberirdischen Ge-
denkstätte in Federführung des Dezernats für Kunst und Kultur und 
3. Städtebau, zur Entwicklung eines lebenswerten Stadtraums in Federführung des De-
zernats für Planen und Bauen. 
Nachfolgend sollen die Chancen und Perspektiven, die sich aus der Neubewertung des Pro-
jektes und der Aufgabe des K3 ergeben, dargestellt werden. Darüber hinaus begründen die 
jeweilig zuständigen Dienststellen aus den Teilprojekten die Einstellung der Planungen am K3 
aus fachlicher Sicht. Das Ziel einen Kultur- und Gedenkort am Waidmarkt zu etablieren, ist 
weiterhin fester Bestandteil der Entwicklungen im Georgsviertel. 
 
 
Erläuterungen über die Aufgabe der Planungen zur Errichtung des unterirdischen Kul-
turortes K3 und zukünftige Entwicklungsperspektiven.  
 
Teilprojekt 1 – Stadtbahnausbau – Federführung KVB unter Beteiligung des Dezernates 
für Mobilität (III) bzw. des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) 
In der Vorlage „Fortsetzung der Sanierungsplanung in Planungsstufe 2 nach Sanierungsver-
einbarung am Gleiswechselbauwerk Waidmarkt“ (0089/2019), die der Rat am 04.04.2019 be-
schlossen hat, wurde die Planungsänderung zur Schaffung eines unterirdischen Raumes be-
schrieben. Die Art der Raumnutzung sollte zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden.  
 
Ursprünglich war an dieser Stelle kein Hohlraum vorgesehen. Das unterirdische Stadtbahn-
bauwerk sollte mit Bodenmaterial zur Ballastierung überdeckt werden. Nun soll diese Planung 
und Ausführung der erforderlichen Verfüllung oberhalb der Technikebene des Gleiswechsel-
bauwerks bis zur Straßenebene erneut weiterverfolgt werden. Die Verfüllung ist mit einem 
wesentlich geringeren technischen Aufwand und mit weniger Auswirkungen auf die Sanierung 
und die Fertigstellung des Gleiswechselbauwerks ausführbar. Im Rahmen der weiteren tech-
nischen Bearbeitung hat sich gezeigt, dass die Schaffung eines Hohlraums mit größtmöglicher 
Fläche weitere Risiken für die Ausführbarkeit mit sich bringt. U. a. geht aus der statischen 
Vorbemessung für die Sanierung hervor, dass ein zusätzlicher innenliegender umlaufender 
Betonkragen für die Sicherung der Schlitzwand erforderlich ist, durch den die nutzbare Raum-
größe weiter eingeschränkt wird. Um hier Zugänge zum Hohlraum schaffen zu können, müss-
ten sowohl dieser Betonkragen als auch die Bestandsschlitzwand durchörtert werden. Durch 
den Hohlraum würde zudem die erforderliche Auflast auf das Gleiswechselbauwerk fehlen, 
um dieses gegen die vom Grundwasser wirkenden Auftriebskräfte zu sichern. Hierfür wäre 
eine zusätzliche Ballastierung mit extra schwerem Ballastmaterial erforderlich. Weitere Kon-
flikte würden mit den im Straßenraum vorgesehenen Ver- und Entsorgungsleitungen entste-
hen, da der verbleibende Raum zwischen der Straßenebene und der Decke des vorgesehe-
nen Hohlraums hierfür in Teilen zu gering ist. 
 
Eine zuverlässige Angabe zur Gesamtbauzeit kann erst nach abschließender Fertigstellung 
des Betongutachtens der Schlitzwand, der Bewertung der Ergebnisse und der Freigabe durch 
den Prüfingenieur abgegeben werden. Der bisher im Rahmen des Vergleichs kommunizierte 
Fertigstellungstermin wird nicht eingehalten werden können. Hierzu und zu den sich daraus 
ergebenden Folgefragen befinden sich die Stadt Köln/KVB und ARGE Los-Süd in intensiven 
Abstimmungen. Sobald eine abgestimmte Zeitschiene vorliegt, wird diese über eine Mitteilung 
den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen einer unter Gremienvorbehalt 
geschlossenen Verständigung hat sich die ARGE für den Fall des Entfalls des Rohbaus K3 
neben einer finanziellen Erstattungsleistung zu einer Verkürzung der Bauzeit um 10 Monate 
verpflichtet (siehe unten, „Notwendige Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 
29.06.2020“). 
 
Der vorgesehene Hohlraum wurde im Rahmen des 15. Planänderungsverfahrens nur nach-
richtlich dargestellt. Daher ist der Entfall des Hohlraums gegenüber der Genehmigungsbehör-
de nur anzuzeigen. 
 
Teilprojekt 2 – Kultur und Gedenken – Federführung Dezernat für Kunst und Kultur (VII)

4 
Die Stadtverwaltung Köln hat sich im Teilprojekt 2 – Kultur und Gedenken – intensiv mit den 
Fragestellungen eines unterirdischen Bauwerks zur kulturellen Nutzung auseinandergesetzt. 
Im Ergebnis ist deutlich geworden, dass der Betrieb einer unterirdischen Halle zu kulturellen 
Zwecken keinen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellt. Dennoch ist es weiterhin Ziel der 
Entwicklungen am Waidmarkt eine kulturelle Nutzung zu etablieren. Um erste Ideen und An-
sätze zu formulieren wird derzeit in einer Planungswerkstatt gemeinsam mit von den Bürger-
initiativen entsandten Experten an einem Konzept zur Implementierung von Kultur und Ge-
denken am Waidmarkt gearbeitet. 
 
Nachfolgend wird dargestellt, welche Faktoren die Entwicklung eines unterirdischen Kulturor-
tes gravierend erschweren und die Nutzbarkeit zu kulturellen Zwecken maßgeblich einschrän-
ken: 
 
Nutzungs- und Betreiberkonzept:  
In einem ersten Nutzungs- und Betreiberkonzept wurden verschiedene Nutzungsmöglichkei-
ten vorgestellt: Die Nutzung des K3 als Veranstaltungssaal im Sinne eines Bür-
ger*innenhauses musste wegen der akustischen Rahmenbedingungen ausgeschlossen wer-
den. Eine Nutzung durch das Archiv und die Museen oder die Ausstellung von Originalen aus 
dem städtischen Kunstbesitz konnten in Anbetracht der Raumgeometrie und technischen 
Ausstattung ebenfalls nicht überzeugen (siehe unten). Weitere Möglichkeiten wären z.B. die 
Nutzung des Raumes durch die historischen Initiativen, als Ausstellungsraum zur Stadtge-
schichte oder eine digitale/virtuelle Ausstellung. Ob dies von den Bürgerinnen und Bürgern 
angenommen werden würde ist jedoch umstritten. Insgesamt gibt es in allen Überlegungen 
keine Nutzungsmöglichkeit, die aus baulich-technischer, kultureller und wirtschaftlicher Sicht 
sinnvoll wäre.  
 
Technische Einrichtung & Nutzungsräume:  
Für eine Nutzung als unterirdische Veranstaltungshalle müssten folgende Räume und techni-
sche Anlagen auf der Fläche zusätzlich untergebracht werden: WCs (barrierefreie) für Besu-
cher*innen und Personal, Lagerräume für Bestuhlung und Technik, Brandmeldeanlage, Lüf-
tungsanlage Garderobe / Schließfächer und Empfangsbereich. Hinzu kommen Raumbedarfe 
für Aufenthaltsraum und Büroräume für das Personal. Hier ist zu beachten, dass ein Arbeits-
platz ohne Tageslicht den Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß (ArbStät-
tVO) widerspricht, diese Räume müssten folglich in den Neubauten an der Einsturzstelle un-
tergebracht werden. Bezieht man alle Neben- und Nutzungsräume in die Planung ein würde 
sich die Fläche der Halle wesentlich verkleinern und auch der charakteristische Grundriss 
könnte nur andeutungsweise erhalten werden. 
  
Vibration & Geräusche der vorbeifahrenden Bahnen:  
Durch durchfahrende Bahnen werden Lärm und auftretende Vibrationen in der Halle K3 deut-
lich wahrnehmbar sein. Diese können zwar bis zu einem gewissen Grad gedämpft, aber nicht 
vollständig vermieden werden. Daher wäre der Raum nicht für Konzerte, Theater, Lesungen 
etc. nutzbar. Zudem müsste die gesamte Raumplanung entsprechend angepasst werden um 
eine für Veranstaltungen passende Raumakustik zu schaffen. Ob die Anforderungen einer 
geeigneten Raumakustik überhaupt erreicht werden können, ist derzeit noch unklar. 
 
Barrierefreiheit, Fluchtwege und oberirdischer Platzbedarf: 
Die Anforderungen an Barrierefreiheit und Fluchtwege die es für eine Nutzung als unterirdi-
sche Veranstaltungshalle zu erfüllen gilt wären (mindestens) zwei Aufzüge, eine Treppe und 
ein barrierefreier Fluchttunnel. Diese Ein- und Ausgänge würden sehr viel Raum auf dem 
oberirdischen Platz einnehmen, der dann an anderer Stelle fehlt. Einen zusätzlichen Raum-
bedarf an der Oberfläche würde durch oberirdische Lüftungsanlagen entstehen (siehe Teilpro-
jekt 3). 
 
Sicherheit und Brandschutz: 
Aufgrund der Anforderungen im Bereich Sicherheit und Brandschutz der Versammlungsstät-
tenverordnung ist unter Berücksichtigung der Ausmaße der Halle K3 lediglich eine maximale 
Belegung des Raums mit 199 Personen (inkl. Personal) möglich. Bei dieser Personenanzahl 
ist der Betrieb als Veranstaltungsstätte oder Ausstellungsraum nicht annähernd im ursprüng-
lich gedachten Rahmen möglich und wirtschaftlich fraglich.

5 
 
Weiteres Vorgehen zur Realisierung eines Kultur- und Gedenkortes: 
Es besteht zwischen der Verwaltung und den zwei Bürgerinitiativen Einigkeit darüber, dass 
der Entfall vom K3 unter keinen Umständen alternativlos sein soll. In einer im Januar gestarte-
ten Planungswerkstatt arbeitet ein Gremium aus Vertreter*innen der von den beiden Bürger-
initiativen entsandten Experten und der Verwaltung an der Erstellung eines Konzepts für Kul-
tur und Gedenken am Waidmarkt. Die Planungswerkstatt wird von „startklar“, einem Büro für 
nachhaltige Quartiersentwicklung und bürgerschaftliches Engagement begleitet und mode-
riert. Bereits in der ersten Sitzung am 18. Januar dieses Jahres wurde beschlossen, dass man 
im Falle eines Entfalls von K3 eine oberirdische Alternative in die weiteren Planungen mit auf-
nimmt. In der zweiten Sitzung am 3. Februar wurden hierzu bereits erste Ideen und alternati-
ven gesammelt. Am 19.04.2023 fand in Anwesenheit der Planungswerkstatt ein Lenkungs-
kreis mit Frau Oberbürgermeisterin Reker, Frau Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert und den 
Herrn Beigeordneten Charles, Egerer und Greitemann statt. Im Lenkungskreis wurde die Pla-
nungswerkstatt über die Gründe der Aufgabe der Planung am unterirdischen K3, wie sie in 
dieser Vorlage ausführlich beschrieben werden, im Detail informiert. Darüber hinaus konnte 
die Planungswerkstatt sowohl erste Ideen für einen oberirdischen Kultur- und Gedenkort am 
Waidmarkt präsentieren als auch Ansätze zum weiteren Vorgehen der Planungswerkstatt vor-
stellen. Diese ersten Ideen und Ansätze sollen im Rahmen der Planungswerkstatt weiter dis-
kutiert, ausgearbeitet und auf Realisierbarkeit im Sinne einer Implementierung in die zukünfti-
gen Planungen zur Entwicklung des Waidmarkts überprüft werden. 
 
Teilprojekt 3 – Städtebau – Federführung Dezernat Planen und Bauen (VI) bzw. Stadt-
planungsamt (61) 
Das Teilprojekt 3 – Städtebau – ist vorrangig für die oberirdische, städtebauliche Entwicklung 
des Waidmarkts zuständig. Hierzu gehört sowohl der öffentliche Raum im Sinne der Frei-
raumplanung als auch die Entwicklung der Einsturzstelle mit Hilfe von Hochbaumaßnahmen.  
Im April und Juli 2011 wurde unter dem Namen „Georgsviertel – Perspektiven für das Archiv-
gelände“ eine breite Bürgerbeteiligung durchgeführt. Der Stadtentwicklungsausschuss be-
schloss daraufhin, die geprüften und ausgewerteten Ergebnisse in das zeitlich anschließende 
Verfahren "Realisierungswettbewerb Erweiterung Kaiserin-Augusta-Schule – mit städtebauli-
chem Ideenteil" einfließen zu lassen (Vorlage- Nummer 4166/2011). Der städtebauliche Rea-
lisierungswettbewerb wurde im Jahr 2012 abgeschlossen. Die im Ergebnis der Bürgerbeteili-
gung vorgeschlagenen Nutzungen (EG öffentliche Nutzungen Kultur/ Handel/ Gastronomie, 
Wohnen in den oberen Geschossen) zur Bebauung der Einsturzstelle (Vorlage- Nummer 
4166/2011 – Anlage 1) wurden bei den Planungen berücksichtigt und spiegeln sich in den 
Typologien und der Schließung des Blockrandes an der Einsturzstelle wieder. Erhebliche Tei-
le des Realisierungswettbewerb „Erweiterung Kaiserin-Augusta-Schule– mit städtebaulichem 
Ideenteil" wurden bereits umgesetzt oder befinden sich derzeit in der Umsetzung (Kaiserin 
Augusta Schule und Reihenhäuser, siehe Anlage 2). Die weiteren Planungen im Georgsviertel 
zur Qualifizierung des öffentlichen Raums inklusive einer oberirdischen Gedenkstätte, zur 
Bebauung der Einsturzstelle und zur Errichtung eines Kulturortes müssen die Qualität der 
bestehenden Planungen fortentwickeln. Hier ist insbesondere die Verbindung der Kaiserin- 
Augusta- Schule und des Friedrich- Wilhelm- Gymnasiums als Wegeverbindung zu nennen. 
Das K3 wäre als unterirdisches Bauwerk, insbesondere in Form von technischen Anlagen 
(z.B. Lüftungsbauwerke) und Treppen- bzw. Aufzugsschächten für Personen und Güter, an 
der Geländeoberfläche im Stadtbild in Erscheinung getreten. Diese Zugänge hätten im weite-
ren Verlauf der Planungen zu einer Fragmentierung und eingeschränkten Nutzbarkeit des 
öffentlichen Raums geführt oder hätten über komplizierte Baumaßnahmen mit bestehenden 
oder zu errichtenden Bauwerken verknüpft werden müssen. 
Ein oberirdischer, kultureller Ort kann im städtebaulichen Gefüge eine weitaus größere Strahl-
kraft und Präsenz entwickeln als eine unterirdische Lösung. Somit ergibt sich die Möglichkeit 
eine kulturelle Nutzung über ihre Architektur im Stadtbild kenntlich zu machen und als identi-
tätsstiftend für das Georgquartier zu gestalten. 
Diese neuen Chancen und Möglichkeiten sollen im weiteren Verlauf, auf Grundlage des städ-
tebaulichen Realisierungswettbewerbs „Erweiterung Kaiserin-Augusta-Schule – mit städtebau-
lichem Ideenteil", in Qualifizierungs- und Wettbewerbsverfahren zur städtebaulichen Entwick-
lung des Freiraums und der Architektur geprüft werden. In die weiteren Planungen und Ver-
fahren zur Entwicklung des Waidmarkts werden sowohl die Denkanstöße der Bürgerinitiati-

6 
ven, über die Ergebnisse der Planungswerkstatt, als auch die Interessen der Bürgerschaft und 
Anlieger über geplante Beteiligungsverfahren einfließen. Die Einbindung der Politik ist Teil der 
Wettbewerbs- und Qualifizierungsverfahren (siehe Anlage 2). 
 
Notwendige Änderung der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020  
Die vom Rat am 23.06.2020 beschlossene (Vorlagen-Nr. 1887/2020) und zwischen der Stadt 
Köln / KVB und der ARGE Los-Süd am 29.06.2020 geschlossene Vergleichsvereinbarung 
enthält in Ziffer 2 die Verpflichtung der ARGE, auch den Rohbau des unterirdischen Gedenk-
raums K3 ohne Vergütung (kostenfrei) zu planen und auszuführen. Die Parteien des Ver-
gleichs hatten im Rahmen eines „Sideletter“ festgehalten, dass sich die vergütungsfreie Pla-
nung und Errichtung des Gedenkraums K3 wertmäßig auf einen Kostendeckel/Maximalbetrag 
von 4,8 Mio. EUR netto beläuft. Zudem hatte die ARGE gemäß Ziffer 2.3a des Vergleichs bei 
Realisierung des K3 eine Verlängerung der Ausführungszeit für das Gleiswechselbauwerk von 
überschlägig ermittelten 18 Monate zugestanden bekommen.   
Die Aufgabe des unterirdischen Gedenkraumes und somit der Entfall dieser Rohbauleistung 
durch die ARGE macht sinnvollerweise daher eine Änderung der Vergleichsvereinbarung 
notwendig. 
 
Anstatt die Teilvereinbarung über Planung und Ausführung des Rohbaus K3 gegenüber der 
ARGE zu kündigen und eine streitige (u.U. gerichtliche) Auseinandersetzung über die monetä-
ren und bauzeitlichen Folgen einer Kündigung mit der ARGE zu riskieren, konnten die Verwal-
tung und die KVB mit der ARGE eine gütliche Verständigung – unter dem Vorbehalt der Gre-
mienzustimmungen – zur Änderung des Vergleichs vom 29.06.2020 erzielen, welche sowohl 
dem Interesse an einer Beschleunigung auf der Baustelle als auch an einer finanziellen Kom-
pensation Rechnung trägt. Danach entfallen alle von der ARGE übernommenen Verpflichtun-
gen im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung des unterirdischen Rohbaus K3. Im 
Gegenzug zahlt die ARGE einen Erstattungsbetrag in Höhe von 4,8 Mio. EUR netto, der für 
die Planung und Errichtung eines oberirdischen Kultur-/Gedenkraumes verwendet werden 
kann. Darüber hinaus verpflichtet sich die ARGE zu einer Beschleunigung bzw. Verkürzung 
der Bauzeit für Sanierung und Fertigstellung des GWB-Waidmarkt um 10 Monate (wegen er-
forderlicher Umplanungen des Bauablaufs sowie Änderungen in der Ausführung aufgrund des 
Entfalls von K3 sowie der zu erbringenden Verfüllung der Baugrube wird eine Zeitersparnis 
von mehr als 10 Monaten von allen Fachleuten als nicht realistisch angesehen). Im Übrigen 
hat die neue Vereinbarung (Anlage 3) keine Auswirkungen auf die Bestandskraft der Ver-
gleichsvereinbarung vom 29.06.2020. 
 
Anlagen: 
 
1. Unterirdische Planungsvarianten mit und ohne Hohlraum 
2. Planungshistorie und weiteres Vorgehen 
3. Vereinbarung zum Entfall des Gedenkraums K3

Anlage 1 Unterirdische Planungsvarianten mit und ohne Hohlraum

375 Zeichen

Unterirdische Planungsvarianten mit und ohne Hohlraum
ANLAGE - 1
Umlaufende Vorsatzschale mit 
Kopfbalken aus Beton 
(gem. Statik)
Mehraufwand bei 
der Schaffung der 
Zuwegung
Umlaufende Vorsatzschale mit 
Kopfbalken aus Beton 
(gem. Statik)
Planungen mit Hohlraum
Eisenmagnetit
Planung mit Verfüllung mit 
Bodenmaterial
Reduzierung der 
Raumgeometrie
Verfüllung mit Kiessand

Anlage 4 Präsentation zu TOP 6.1 StEA 01.06.2023

6470 Zeichen

Stadtentwicklungsausschuss
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Dezernat VI
Planen und Bauen
Südlich Waidmarkt
01.06.2023

Planungshistorie südlich Waidmarkt
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
2010, Erweiterung 2011 
Aufstellungsbeschluss 
Südlich Georgplatz 
April und Juli 2011
Bürgerbeteiligung „Georgsviertel –
Perspektiven für das ehemalige 
Archivgelände“ 
(Vorlage 4166/2011)
2012
Wettbewerb 
Erweiterung KAS 
und städtebauliche 
Entwicklung des 
Georgsviertels
2020
Vergleichsvorschlag Stadtarchiv. 
Abschluss des außergerichtlichen 
Vergleichs (Vorlage: 1887/ 2020)
2021
Verwaltungsintern:
Aufbau einer 
Projektstruktur
2021
Verwaltungsintern:
Start Lenkungskreise
Januar 2023
Start Planungs-
werkstatt mit 
den Bürger-
initiativen
2019
Beschluss zur 
Errichtung eines 
größtmöglichen 
Hohlraums (K3)
(n.ö.S. Vorlage:
0089/2019)
Archiveinsturz
03.03.2009
Februar 2023
Bedarfsfest-
stellungsbeschluss
PMO
(Vorlage:4018/2022)

Neubewertung des Projektes Stand April 2023
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
BEWERTUNG DER HALLE K3 AUS SICHT ALLER 
FACHRICHTUNGEN UNTER BETEILIGUNG DER 
PLANUNGSWERKSTATT
TEILPROJEKT 1 
STADTBAHNAUSBAU
PLANUNGSWERKSTATT 
DER BÜRGERRINITIATVEN
TEILPROJEKT 3 
STÄDTEBAU
TEILPROJEKT 2 
KULTUR UND GEDENKEN Die Umsetzung des K3 ist in der ursprünglichen 
Funktion und Form nicht mehr möglich
Die Bürgerinitiativen arbeiten mit Unterstützung der 
Verwaltung in einer Planungswerkstatt an ersten 
Ideen.
Ein Kultur-und Gedenkort am Waidmarkt wird 
oberirdisch umgesetzt
+

Teilprojekt 1 -
Stadtbahnausbau
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Dezernat für Mobilität

Planungen mit und ohne Hohlraum K3 
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Umlaufende Vorsatzschale
mit Kopfbalken aus Beton 
Eisenmagnetit
Reduzierung der Raumgeometrie 
durch umlaufende Vorsatzschale
Mehraufwand bei Durchbrüchen für 
Zuwegung und Technik
Verkürzung der Bauzeit um 
voraussichtlich 10 Monate ohne K3
Verfüllung des Hohlraums mit 
Kiessand bei Wegfall des K3

Teilprojekt 2 – Kultur 
und Gedenken
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Dezernat für Kunst und Kultur

Kulturelle Nutzbarkeit einer unterirdischen Halle K3
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Einschränkung der Nutzbarkeit 
einer unterirdischen Halle zu 
kulturellen Zwecken durch zahlreiche 
Faktoren.
Eine sinnvolle kulturelle Nutzung der 
Halle K3 ist nicht mehr möglich.
Nutzungs- & Betreiberkonzept
Sicherheit & Brandschutz
Barrierefreiheit, Fluchtwege & 
oberirdischer Platzbedarf
Technische Einrichtung & 
Nutzungsräume
Vibrationen & Immissionen der Bahn
BEWERTUNGSFAKTOREN

Perspektive für die kulturelle Nutzung
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
K3 wird durch oberirdische Lösung zur Realisierung einer kulturellen 
Nutzung am Waidmarkt kompensiert. 
Im Januar gestartete Planungswerkstatt mit Expert*innen der 
Bürgerinitiativen erarbeitet Konzept zur Implementierung der Themen 
Kultur und Gedenken am Waidmarkt.
Es wurden bereits erste Ideen gesammelt, die im Folgenden 
ausgearbeitet und auf Realisierbarkeit überprüft werden.

Teilprojekt 3 -
Städtebau
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Dezernat Planen und Bauen

Chancen eines oberirdischen Kultur-
und Gedenkortes
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Keine Fragmentierung des öffentlichen Raums 
durch technische Anlagen eines unterirdischen 
Gebäudes an der Geländeorberfläche
Oberirdische Kultur- und Gedenkstätte kann über 
die Architektur im Stadtbild kenntlich gemacht 
werden und zur Identität des Quartiers beitragen
Ganzheitliche Entwicklung der Themen 
Verkehr, öffentlicher Raum und Architektur am 
Waidmarkt

Was braucht dieser Ort?
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Überprüfung der Ergebnisse aus der 
Bürgerbeteiligung (2011) und dem 
Wettbewerbsverfahren (2012)
Stärkung der Quartiersidentität
Fortentwicklung der Gestaltungsqualitäten
aus dem Wettbewerb

Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Gestaltungsräume am Waidmarkt
ÖR: Freiraumwettbewerb zur Qualifizierung 
des Öffentlichen Raums
A: Hochbauwettbewerb zur Qualifizierung 
der Einsturzstelle
Umgesetzte Bereiche/
Bereiche in Umsetzung
Kaiserin-
Augusta-
Schule
Aufstellungsbeschluss 
Bebauungsplan „Südlich 
Georgplatz in Köln 
Altstadt Süd“
Friedrich-
Wilhelm-
Gymnasium

Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Weitere Vorgehensweise
Beteiligung von Bürgerschaft und Politik bei künftigen 
Qualifizierungsverfahren
Beschluss der Politik zur weiteren Verwendung der Ergebnisse 
aus der Planungswerkstatt zu den Themen Kultur und Gedenken
am Waidmarkt
Prüfung temporärer Maßnahmen zur Bespielung des 
öffentlichen Raums.
Einbindung betroffener Akteure am Waidmarkt (Schulen, 
Gewerbetreibende, soziale Einrichtungen, usw.)

Hinweise zu 
Vergleichsvereinbarung 
und Refinanzierung
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Dezernat Finanzen und Recht

Notwendige Änderung der Vergleichs-
vereinbarung zu K3
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Stadt Köln und KVB haben Verhandlungen mit ARGE Los Süd geführt, um im Fall des 
Verzichts auf K3 eine Teilkündigung und streitige Auseinandersetzung zu vermeiden.
• Verpflichtung der ARGE Los Süd zur Errichtung des unterirdischen K3 entfällt.
• ARGE Los Süd zahlt 4,8 Mio. € netto an die Stadt und verpflichtet sich zu einer 
Verkürzung der Bauzeit für die Fertigstellung des GWB um 10 Monate.
• Vereinbarung steht unter Gremienvorbehalt.
Die 4,8 Mio. € können für das Projekt Waidmarkt bzw. zur Realisierung einer 
oberirdischen Kultur- und Gedenkstätte eingesetzt werden.

Stadtentwicklungssausschuss
Südlich Waidmarkt
01.06.2023
Stadtplanungsamt - 20. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023         Top 6.1
Dezernat VI
Planen und Bauen

Anlage 3 Vereinbarung zum Entfall des Gedenkraums K3

4978 Zeichen

Vereinbarung zum Entfall des Gedenkraums K3 
 
Zwischen 
der Stadt Köln, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Historisches Rathaus, 50667 Köln, 
                                                                                                                               -Stadt Köln-      
 
der Kölner Verkehrs -Betriebe AG, vertreten durch den Vorstand, Scheidtweilerstraße 38 , 
50933 Köln,          
          -KVB- 
und 
der Arbeitsgemeinschaft Nord-Süd Stadtbahn Köln, Los-Süd, vertreten durch die Gesellschaf-
ter, Im Sionstal 51, 50678 Köln,       
        -ARGE- 
 
Vorbemerkung 
Nach dem Einsturz des Historischen Archives der Stadt Köln am 03.03.2009 haben die Stadt 
Köln, die KVB, die ARGE und deren Gesellschafter am 29.06.2020 eine Vergleichsvereinba-
rung getroffen, in der eine Regelung zu den wechselseitigen Ansprüchen im Anschluss an die 
Havarie vom 03.03.2009 erfolgt ist. 
Ziffer 2 dieser Vergleichsvereinbarung regelt die Leistungen der ARGE und ihrer Gesellschaf-
ter im Zusammenhang mit dem Gleiswechselbauwerk Waidmarkt. Gemäß Ziffer 2.2 haben 
sich die ARGE und ihre Gesellschafter verpflichtet, das  GWB-Waidmarkt ohne Anspruch auf 
Zahlung einer weiteren Vergütung nach Maßgabe von Ziffer 2.3 zu sanieren und anschließend 
(einschließlich des Rohbaus K3) fertigzustellen. Ziffer 2.5 des Vergleiches bestimmt, dass die 
ARGE für die noch ausstehende Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zum GWB-
Waidmarkt und für die noch ausstehende Planung sowie Er richtung des Rohbaus K3 (Ge-
denkraum) keine Vergütung erhält. Planung und Errichtung des Rohbaus K3 werden durch die 
ARGE nach Maßgabe der funktionalen Leistungsbeschreibung gemäß Anlage zum Vergleich 
ausgeführt. Die Rohbau-Planung des Gedenkraums K3 erfolgt durch die ARGE. 
 
 
Vereinbarungen 
 
Stadt Köln und KVB haben  inzwischen entschieden, den Gedenkraum K3 nicht errichten zu 
lassen. Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung treffen die Parteien folgende Vereinba-
rungen:

1. Alle von der ARGE übernommenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Planung 
und Errichtung des Rohbaus K3 gemäß Vergleich vom 29.06.2020 entfallen. 
 
2. Aufgrund der mit dem Entfall der Planung und Errichtung des Gedenkraums K3 verbunde-
nen Zeitersparnisse vereinbaren die Parteien für den von der ARGE geschuldeten Fertig-
stellungszeitpunkt folgendes: Der Termin gemäß Ziff. 2.3a der Vergleichsvereinbarung für 
die Sanierung und Fertigstellung des GWB Waidmarkt und der weiteren dort genannten 
Leistungen einschl. der Rohbauarbeiten von K3, für die eine Fortschreibung um ca. 18 
Monate vorgesehen ist, verkürzt sich um 10 Monate.  
 
3. Die ARGE erstattet der  Stadt Köln aufgrund ersparter Planungs- und Baukosten für den 
Gedenkraum K3 einen Betrag in Höhe von netto 4,8 Mio. €, wobei Einigkeit zwischen den 
Parteien besteht, dass es sich bei dieser Zahlung um eine ergänzende Schadensersatz-
zahlung der ARGE an die Stadt Köln handelt, nachdem die der Schadenskompensation 
dienende Verpflichtung der ARGE zur Planung und Errichtung des Rohbaus K3 aufgrund 
Vereinbarung der Parteien entfällt. Die Parteien gehen davon aus, dass die Zahlung nicht 
der Umsatzsteuer unterliegt. Sollte die Finanzverwaltung die Zahlung allerdings für um-
satzsteuerpflichtig halten, wird die ARGE auch die entsprechende Umsatzsteuer an die 
Stadt Köln zahlen.  Die ARGE verpflichtet sich, diesen Betrag einredefrei an die Stadt Köln 
binnen eines Monats nach Zustandekommen dieser Vereinbarung zu zahlen. Eine Auf-
rechnung mit Gegenforderungen der ARGE ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen 
unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.  
Damit sind alle Ansprüche der KVB sowie der Stadt Köln aus und im Zusammenhang mit 
der Verpflichtung der ARGE zur Errichtung des Gedenkraums K3 abgegolten und erledigt.  
 
4. Alle übrigen Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln, der KVB und der ARGE und ihren 
Gesellschaftern entsprechend der Vergleichsvereinbarung vom 29.06.2020 bleiben unbe-
rührt, soweit vorstehend keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.                                                             
 
Diese Vereinbarung steht unter Gremienvorbehalt. Seitens der Stadt Köln wird die Zustim-
mung des Stadtrats benötigt. Seitens der KVB ist die Zustimmung des Aufsichtsrats erforder-
lich. Die Gesellschafter der ARGE benötigen Vorstands -/Aufsichtsratsbeschlüsse. Die Par-
teien verpflichten sich, eine Beschlussfassung dieser Gremien zur nächstmöglichen Gremien-
sitzung herbeizuführen. Verbindlich wird diese Vereinbarung erst, wenn sämtliche Gremien ihr 
zugestimmt haben. Die jeweilige Zustimmung der Gremien wird den Vertragsparteien unver-
züglich schriftlich mitgeteilt.  
 
 
Köln, den_________________     Köln, den______________ 
 
 
_________________________    ______________________ 
Unterschrift Stadt Köln     Unterschrift ARGE  
             
 
Köln, den_________________      
 
 
_________________________     
Unterschrift KVB

Anlage 2 Planungshistorie und weiteres Vorgehen

2898 Zeichen

Beschlussvorlage 1357/2023
Neubewertung des Projektes am Waidmarkt -
Einstellung der Planungen für einen unterirdischen 
Kulturort (K3) und Perspektiven der weiteren 
städtebaulichen und kulturellen Entwicklung.
Anlage 2
Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2
Dezernat VI
Planen und Bauen

Planungshistorie südlich Waidmarkt
Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2
2010, Erweiterung 2011 
Aufstellungsbeschluss 
Südlich Georgplatz 
April und Juli 2011
Bürgerbeteiligung „Georgsviertel –
Perspektiven für das ehemalige 
Archivgelände“ 
(Vorlage 4166/2011)
2012
Wettbewerb 
Erweiterung KAS 
und städtebauliche 
Entwicklung des 
Georgsviertels
2020
Vergleichsvorschlag Stadtarchiv. 
Abschluss des außergerichtlichen 
Vergleichs (Vorlage: 1887/ 2020)
2021
Verwaltungsintern:
Aufbau einer 
Projektstruktur
2021
Verwaltungsintern:
Start Lenkungskreise
Januar 2023
Start Planungswerkstatt 
mit den Bürgerinitiativen
2019
Beschluss zur 
Errichtung eines 
größtmöglichen 
Hohlraums (K3)
(n.ö.S. Vorlage:
0089/2019)
Archiveinsturz
03.03.2009

Projektstruktur und Planungsprozess 
Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2
PLANUNG    (Konzepte, Qualifizierungsverfahren, Wettbewerbe)
PMO: KOODINIERUNG UND STEURUNG
PMO
(61)
61
PROJEKT-
VERANTWORTUNG
UMSETZUNG  (Bau und Realisierung)
TP1: STADTBAHNAUSBAU
TP3: STÄDTEBAU
TP2: KULTUR UND GEDENKEN
• KVB ist Bauherr des Stadtbahnausbaus
• Ausbau/ Sanierung ist Taktgeber des 
Gesamtprojektes
13
• Planungswerkstatt Bürgerinitiativen für erste 
Impulse zu Kultur und Gedenken
• Künstlerischer Wettbewerb
• Planung Kulturort
• Weitere Qualifizierung des öffentlichen 
Raums und des Städtebaus unter fachlicher
und bürgerschaftlicher Beteiligung
Fertigstellung der Stadtbahn
Errichtung eines Kulturortes 
und einer oberirdischen Gedenkstätte
Entwicklung eines lebenswerten 
Stadtraums
Inbetriebnahme der Nord- Süd- Stadtbahn
Implementierung der erarbeiteten Ergebnisse zu 
Kultur und Gedenken in den weiteren Planungen 
zur Umsetzung des Städtebaus 
Planungsrecht/ Realisierung öffentlicher Raum/ 
Realisierung Hochbau….
Vor. 2027
Politische Beratung
Bürgerbeteiligung
Bürgerinitiativen
!!
!!
!!
!! Inhaltliche Unterstützung 
durch externe Fachbüros

Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2
Wettbewerb Erweiterung KAS und städtebauliche 
Entwicklung des Georgviertels

Beschlussvorlage 1357/2023 - Anlage 2
Umsetzung und weitere Qualifizierung
ÖR: Freiraumwettbewerb zur Qualifizierung 
des Öffentlichen Raums 
FF Teilprojekt 3 „Städtebau“ (61) 
Beteiligung der Politik und Bürgerschaft
A: Hochbauwettbewerb zur Qualifizierung 
der Einsturzstelle
FF Teilprojekt 3 „Städtebau“ (61) 
Beteiligung der Politik und Bürgerschaft
Umgesetzte Bereiche/
Bereiche in Umsetzung
Kaiserin-
Augusta-
Schule
Aufstellungsbeschluss 
Bebauungsplan „Südlich 
Georgplatz in Köln 
Altstadt Süd“
Friedrich-
Wilhelm-
Gymnasium
Wegeverbindung Kaiserin- Augusta-
Schule/ Friedrich- Wilhelm- Gymnasium

Beratungsverlauf (6)

23.05.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.05.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.06.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1357/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.05.2023
Erstellt
21.04.2023 20:27