BKA 0804
Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braunkohlenausschuss
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braunkohlenausschuss)
3612 Zeichen
Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0804 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Gerit Ulmen Telefon 0221 / 147 - 2397 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 17.03.2023 3. beschließend TOP: Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braunkohlen- ausschuss Beschlussvorschlag: Der Braunkohlenausschuss erteilt der Regionalplanungsbehörde Köln sein Einvernehmen zu der durch die RWE Power AG beantragten Zielabweichung vom Braunkohlenplan Inden I. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 20.10.2022 hat die RWE Power AG ein Zielabweichungsverfahren zum Braun - kohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I. zwecks neuer Rekultivierungsplanung im aktuell zu beantragenden Abschlussbetriebsplan Inden beantragt. Die genaue Rekultivierungsplanung wurde durch die RWE Power AG in der Sitzung des Braunkoh- lenausschusses vom 25.11.20222 vorgestellt. Durch das frühere Ende des Tagebaus Inden II auf Grundlage des Kohleverstromungsbeendigungs- gesetzes stehen im Vorfeld weniger Abraumgewinnungsflächen zur Verfügung. Um die fehlenden Abraummassen zu kompensieren, ist die Seekubatur für die Rekultivierungsplanung überarbeitet worden. Sie beinhaltet eine Vergrößerung der Seefläche nach Westen und die Schaffung eines sog. Lamersdorfer Kanals auf dem heutigen Einschnitt der Kohlebandanlage. Dies wird Grundlage eines Abschlussbetriebsplans (Anlage 2). Nach Auskunft der RWE Power AG steht der angepasste Abschlussbetriebsplan im Einklang mit dem in der Region aktuell erarbeiteten Rahmenplan Inden (Dies wurde im Zielabweichungsverfah - ren durch die Beteiligten bestätigt). Die Seeerweiterungen befinden sich im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Inden I, der in sei - nen Wiedernutzbarmachungsvorgaben hauptsächlich landwirtschaftliche Fläche vorsieht. Die Regionalplanungsbehörde Köln führt daher ein Zielabweichungsverfahren gem. §30 Landespla- nungsgesetz NRW (LPlG) i. V. m. § 16 LPlG und i. V. m. § 6 Raumordnungsgesetz durch. Mit Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0804 Seite 2 von 2 Schreiben vom 07. Dezember 2022 wurden die Beteiligten (Anlage 4) um die Abgabe einer Stel - lungnahme bis zum 15.01.2023 zur Herstellung des Benehmens zur Zielabweichung (Begründung Anlage 1) gebeten. Die Inhalte der Stellungnahmen sind in der Synopse aufgearbeitet (Anlage 5). Inhaltlich gehen die Stellungnahmen insbesondere auf die Themenkomplexe Verlust landwirtschaft- licher Fläche, Folgenutzungen (Freizeit), und Potenziale des Tagebausees für die Hochwasserre - tention ein. Die Regionalplanungsbehörde Köln kann Abweichungen des vorgenannten Abschlussbetriebsplans von den Festlegungen des Braunkohlenplans Inden I zulassen, wenn die Abweichung unter raum - ordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Braunkohlenplans nicht berührt werden. Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde ist dies gegeben. Mit den Trägern der öffentlichen Belange ist das Benehmen hergestellt. Sofern der Braunkohlenausschuss sein Einvernehmen zur Zielabweichung erteilt, wird die Regio - nalplanungsbehörde Köln die durch die RWE Power AG beantragte Zielabweichung zulassen. Anlage(n): 1. Anl. 1 zu TOP 3 Begründung zum Zielabweichungsverfahren Inden I 2. Anl. 2 zu TOP 3 Übersichtsplan Wiedernutzbarmachung 3. Anl. 3 zu TOP 3 Flächenbilanz 4. Anl. 4 zu TOP 3 Beteiligtenliste 5. Anl. 5 zu TOP 3 ZAV INDEN I Synopse 6. Anl. 6 zu TOP 3 ZAV INDEN I Stellungnahmen.pdf
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 3 Flächenbilanz)
15 Zeichen
Anl. 3 zu TOP 3
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 6 zu TOP 3 ZAV INDEN I Stellungnahmen.pdf)
24590 Zeichen
Bezirksregierung Köln | Zeughausstraße 2–10 | 50667 Kölnbrk.nrw.de
Zielabweichungsverfahren Inden I
Stellungnahmen
Anl. 6 zu TOP 3
Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
Konto der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
DZ Bank AG IBAN: DE97 4006 0000 0000 4032 13 BIC: GENODEMSXXX
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Bezirksstelle für Agrarstruktur
Köln
Rütger-von-Scheven-Straße 44, 52349 Düren
Tel.: 02421 5923–0, Fax –66
Mail: dueren@lwk.nrw.de
www.landwirtschaftskammer.de
Auskunft erteilt: Janik Brünker
Durchwahl: -79
Mobil : Fax : -66
Mail : Janik.Bruenker@lwk.nrw.de
Ihr Schreiben: 32/64.2- 6.9
vom: 07.12.2022
B7C01623.docx
Düren 03.01.2023
Landwirtschaftskammer NRW · Rütger-von-Scheven-Str. 44 52349 Düren
Bezirksregierung Köln
Herr Brück
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Betreff: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Sehr geehrter Herr Brück,
vielen Dank für Zusendung der Unterlagen im oben genannten Verfahren. Bedingt durch
ein Massendefizit in der geplanten Rekultivierung, muss die Seekubatur überarbeitet
werden. Dies bedeutet einen Verlust von ungefähr 75 ha Fläche, für welche eine
landwirtschaftliche Rekultivierung vorgesehen war. Wir erkennen den Bedarf einer
angepassten Planung an, jedoch kritisieren wir die geplante Umsetzung.
Da die Landwirtschaft bereits enorme Flächenverluste hinnehmen musste, sollten weitere
Planungen auch auf landwirtschaftliche Belange Rücksicht nehmen. Es ist nicht
ersichtlich, wieso die Anpassung vollumfänglich zu Lasten der Agrarstruktur geht. Andere
Flächennutzungen, wie beispielsweise forstliche Nutzungen, sollten im Verhältnis zum
gleichen Anteil betroffen sein. Wir regen daher an die weiteren Rekultivierungsplanungen
anzupassen und somit die ausgedehnte Seefläche nicht allein zu Lasten der
Landwirtschaft ausfallen zu lassen.
Die Landwirtschaft wird in anderen Bereichen als starker Partner zur Bewältigung des
Strukturwandels und der Ressourcenwende beschrieben. Diese Erkenntnisse und
Aussagen müssen sich in der Region auch im praktischen Schutz der Agrarstruktur und
der geplanten Rekultivierungen widerspiegeln.
Gerne bringen wir unser Wissen in die Prozesse ein und unterstützen die zuständigen
Planungsbehörden.
Mit freundlichen Grüßen,
- 2 -
i.A.
Janik Brünker
1
Wigger, Mario
Von: Möller, Dörte <Doerte.Moeller@wald-und-holz.nrw.de>
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2022 08:21
An: braunkohlenplanung
Betreff: AW: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Zielabweichung Braunkohleplan Inden I, Az. 32/64.2‐ 6.9, bestehen seitens des Regionalforstamts
Rureifel‐Jülicher Börde keine Bedenken. Von der Veränderung der Seekubatur ist forstliche Wiedernutzbarmachung
nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dörte Möller
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein‐Westfalen
Regionalforstamt Rureifel‐Jülicher Börde
Fachgebiet Hoheit
Kirchstr. 2
52393 Hürtgenwald
Telefon: 02429‐9400‐41
Fax: 02429‐9400‐85
Email: doerte.moeller@wald‐und‐holz.nrw.de
www.wald‐und‐holz.nrw.de
www.facebook.com/WaldundHolzNRW
www.twitter.com/WaldundHolzNRW
Von: Jahndorf, Ramona <Ramona.Jahndorf@wald‐und‐holz.nrw.de> Im Auftrag von Poststelle RFA Rureifel‐
Juelicher‐Boerde
Gesendet: Mittwoch, 7. Dezember 2022 14:04
An: Möller, Dörte <Doerte.Moeller@wald‐und‐holz.nrw.de>; Jansen, Robert <Robert.Jansen@wald‐und‐
holz.nrw.de>
Betreff: WG: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Von: Wigger, Mario <mario.wigger@bezreg‐koeln.nrw.de>
Gesendet: Mittwoch, 7. Dezember 2022 13:04
An: braunkohlenplanung <braunkohlenplanung@bezreg‐koeln.nrw.de>
Betreff: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie mein Anschreiben für das Zielabweichungsverfahren Inden I mit der Bitte um Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
2
Mario Wigger
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32 ‐ Regionalentwicklung und Braunkohle
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2‐10, 50667 Köln
Telefon: +49 221 147 ‐ 3066
Telefax: +49 221 147 ‐ 2905
E‐Mail: Mario.Wigger@bezreg‐koeln.nrw.de
http://www.brk.nrw.de/
https://twitter.com/BezRegKoeln
https://www.facebook.com/BezirksregierungKoeln
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Herstellung des Benehmens
Ihr Schreiben vom 07.12.2022; Ihr Zeichen: 32/64.2-6.9
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Brück,
zu o. g. Verfahren nehme ich aus geowissenschaftlicher Sicht hier Stellung:
Aus hydrogeologischer und ingenieurgeologischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen
das Zielabweichungsverfahren. Die geotechnischen Fragestellungen sind in den
nachfolgenden bergrechtlichen Verfahren zu klären.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
(Dieck)
Bearbeiter: Christian Dieck
Durchwahl: 897-499
E-Mail: christian.dieck@gd.nrw.de
Datum: 1. Februar 2023
Gesch.-Z.: 31.110/7048/2022
Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 59817 Arnsberg
Bezirksregierung
Arnsberg
Datum: 13. Januar 2023
Seite 1 von 1
Aktenzeichen:
61.51.2-2022-2
bei Antwort bitte angeben
Auskunft erteilt:
Herr Wilking
jan.wilking@bra.nrw.de
Telefon: 02931/82-6405
Fax: 02931/82-47750
Dienstgebäude:
Düren
59821 Arnsberg
Hauptsitz / Lieferadresse:
Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
poststelle@bra.nrw.de
www.bra.nrw.de
Servicezeiten:
Mo-Do 08:30 – 12:00 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
Fr 08:30 – 14:00 Uhr
Landeshauptkasse NRW
bei der Helaba:
IBAN:
DE59 3005 0000 0001 6835 15
BIC: WELADEDD
Umsatzsteuer ID:
DE123878675
Informationen zur Verarbeitung
Ihrer Daten finden Sie auf der
folgenden Internetseite:
https://www.bra.nrw.de/themen/d
/datenschutz/
Bezirksregierung Köln
braunkohlenplanung@brk.nrw.de
Tagebau Inden
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Herstellung des Benehmens
Az. 32/64.2-6.9
Ihr Schreiben vom 07.12.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 07.12.2022 haben Sie mich zum Antrag auf
Zielabweichung für den Braunkohlenplan Inden I gemäß § 6 Abs. 2
Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 30 Abs. 2 und 3 und § 16 Landes-
planungsgesetz NRW (LPIG NRW) beteiligt und um Herstellung des
Benehmens gebeten.
Gegen die Zielabweichung habe ich im Hinblick auf die bergbaulichen
Belange keine Bedenken und stelle daher mein Benehmen her.
Den bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan hat die RWE Power AG mit
Schreiben vom 30.11.2022 eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Jan Wilking
1
Wigger, Mario
Von: Ludes, Torsten <torsten.ludes@lvr.de>
Gesendet: Montag, 16. Januar 2023 07:29
An: braunkohlenplanung
Betreff: WG: Fehlanzeige: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Anlagen: Anschreiben Beteiligte.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf
Liegenschaften des LVR vorliegt und daher keine Bedenken gegen die o. g. Maßnahme geäußert werden.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und das Rheinische Amt
für
Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen.
Ich bedanke mich vielmals für ihre Bemühungen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Ludes
______________________________________
Landschaftsverband Rheinland
Kaufm. Immobilienmanagement, Haushalt, Gebäudeservice
Kennedy‐Ufer 2
50679 Köln
Tel: 0221/809‐4228
Fax: 0221/8284‐4806
E‐mail:Torsten.Ludes@lvr.de
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 21.000 Beschäftigten für die 9,7
Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier
Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben,
die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit
Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein
Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die
Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den
rheinischen Kommunen die Arbeit
des Verbandes.
Wissen, was los ist: Folgen Sie uns auf Instagram , Facebook und Twitter !
Ihre Meinung ist uns wichtig! Die LVR‐Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier:
E‐Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de , Telefon: 0221 809‐2255
2
Von: Röhr, Marius <marius.roehr@lvr.de>
Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2023 15:35
An: Ludes, Torsten <torsten.ludes@lvr.de>
Betreff: Fehlanzeige: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Hallo Herr Ludes,
zur Beteiligung „Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I“ melden wir aus Fachsicht der LVR‐
Kulturlandschaftspflege
eine Fehlanzeige, da wir hier bezogen auf das Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ keine
Beeinträchtigung sehen (Frist:
So, 15.01.2023).
Danke und Gruß,
Marius Röhr
LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW
Beratung . Mitwirkung . Koordination
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW · Ripshorster Str. 306 · 46117 Oberhausen
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Träger des Landesbüros der
Naturschutzverbände NRW
LANDESBÜRO DER
NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW
Ripshorster Str. 306
46117 Oberhausen
T 0208 880 59-0
F 0208 880 59-29
E info@lb-naturschutz-nrw.de
I www.lb-naturschutz-nrw.de
Sie erreichen uns
Mo - Fr 9.00 bis 13.00 Uhr
Mo - Do 13.30 bis 16.00 Uhr
Auskunft erteilt:
Herr Gerhard
Datum
16.01.2023
Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen
32/64.2- 6.9 7.12.2022 DN/AC 27-12.22 GEP
Zielabweichungsverfahren Inden I
Sehr geehrter Herr Brück,
Sehr geehrter Herr Ulmen,
hiermit nehme ich namens und in Vollmacht der anerkannten
Naturschutzverbände Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e.V.
(LNU), Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) – Landesverband NRW
e.V. und Naturschutzbund Deutschland (NABU) – Landesverband NRW
e.V. Stellung.
Die Naturschutzverbände erheben keine Bedenken gegen die
beabsichtigte Zielabweichung vom Braunkohleplan Inden I was die
Planung weiterer Wasserflächen angeht. Der neu geplante
„Lamersdorfer Kanal“ sowie die westliche Seeerweiterung können im
Bereich des Braunkohleplans Inden I im Zuge einer Zielabweichung
mitgetragen werden, weil hierdurch die ursprünglich geplante
Wiederherrichtung der Tagebaufläche nicht großräumig geändert wird.
Bedenken tragen die Naturschutzverbände aber gegen die nun offenbar
auch für den Bereich des Braunkohletagebaus Inden I geplanten
Freizeit-Einrichtungen am neuen Seeufer und diverse
Straßenverbindungen zu deren Erschließung vor.
Sowohl die Anlage 2 (Übersichtsplan Wiedernutzbarmachung) der
Unterlagen zum Zielabweichungsverfahren, als auch die von der BR
Arnsberg vorgelegten Pläne zum Abschlußbetriebsplan und zum
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Restseegestaltung
An die
Bezirksregierung Köln
Dezernat Regionalplanungsbehörde
50606 Köln
per eMail: braunkohlenplanung@brk.nrw.de
Seite 2 von 2
zeigen am westlichen Seeufer Strukturen, die unschwer als zukünftige
Erholungsgebiete, Häfen, etc. anzusprechen sind. Ebenso zeigen diese
Pläne Straßenverbindungen, die offenbar auch der Erschließung dieser
Uferstrukturen dienen sollen.
Auch die Begründung zum Zielabweichungsverfahren erwähnt „die
bessere Zugänglichkeit zum See , … sowie die bessere Ausgangslage
für spätere kommunale Folgenutzungen“.
Gegen solche Folgenutzungen bestehen Bedenken. Sie sind vom
Braunkohleplan Inden I auch keineswegs abgedeckt und können nicht
im Zuge dieses Zielabweichungsverfahrens geregelt werden. Denn der
Braunkohleplan Inden I lässt an keiner Stelle erkennen, dass mehr als
eine „ruhige Erholung“ (siehe Erläuterungen zu Ziel 4.1) angestrebt war.
Der Braunkohleausschuss wollte offenkundig das rekultivierte Gelände
zu einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet entwickelt wissen, in dem
die typische Agrarlandschaft für ruhige Erholung und ökologische
Funktionen, aber eben auch für die Landwirtschaft zur Verfügung steht.
An keiner Stelle des Braunkohleplans ist erkennbar, dass bauliche oder
touristische Aspekte abgedeckt werden sollen. Ebenso war keine
höherwertige Erschließung des rekultivierten Gebietes durch Straßen
angedacht, die etwaige Bau- oder Erholungsgebiete anbinden sollten.
Es ist ersichtlich, dass der Braunkohleausschuss die Erholung nicht
etwa ausschließen wollte oder sich gar nicht damit beschäftigt hat. Er
hat sich vielmehr klar für eine nur „ruhige Erholung“ in der neu
geschaffenen Kulturlandschaft ausgesprochen.
Damit stehen die nun auch am westlichen Seeufer offenbar
angedachten Entwicklungsperspektiven nicht in Einklang. Wegen der
klaren Aussagen im Braunkohleplan Inden I können diese Nutzungen
auch nicht im Zuge dieses oder eines anderen
Zielabweichungsverfahrens geregelt werden.
Dem entsprechend sollte die Braunkohleplanung darauf hinwirken, dass
den oben genannten Nutzungen im Zuge der Abschlußbetriebsplanung
und der wasserrechtlichen Planfeststellung des Restsees widersprochen
wird, um den klar erkennbaren planerischen Ansatz des
Braunkohleplans Inden I zur Umsetzung zu bringen.
Für etwaige Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gerhard
1
Wigger, Mario
Von: Florian Schoop <Florian.Schoop@eschweiler.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. Januar 2023 16:48
An: braunkohlenplanung; Hermann Goedde
Betreff: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Herstellung des Benehmens (Schreiben vom 07.12.2022 Frist: 15.01.2023)
Ihr Zeichen: 32/64.2-6.9
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Planung zur Veränderung der Seekubatur und der umliegenden Oberflächen des Indesees entspricht dem aktuell
in und mit der Region erarbeiteten Rahmenplan Indensee und findet daher die Zustimmung der Stadt Eschweiler.
Daher werden zum o.a. Verfahren keine Bedenken/Anregungen geäußert.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Florian Schoop
Amtsleiter - Dipl.-Ing. - Bauass.
Stadt Eschweiler
Die Bürgermeisterin
61/Planungsamt
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
Tel.: +49 2403 71-427
Fax.: +49 2403 60999-173
florian.schoop@eschweiler.de
www.eschweiler.de
https://service.eschweiler.de
www.facebook.de/StadtEschweiler
www.instagram.de/stadt.eschweiler
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Herstellung des Benehmens der Gemeinde Inden
Entwurf der Verwaltung (Stand 25. Januar 2023)
Grundsätzlich unterstützt die Gemeinde Inden die geänderte Wiedernutzbarmachung gem. der
Anlage 2 zum Zielabweichungsverfahren. Sie entspricht den Vorgaben der angepassten
Rahmenplanung Indesee. Insbesondere die geänderten Seekonturen mit den differenziert
gestalteten Bereichen am „Lamersdorfer Kanal“ und der „Lucherberger Lagune“ im zukünftigen
Strandbereich erhöhen deutlich die Attraktivität über vielfältige Nutzungsoptionen für die
zukünftigen freizeitwirtschaftlichen Inwertsetzungen.
Für den „Lamersdorfer Kanal“ beinhaltet dies insbesondere Wassernutzungen, die auf der offenen
Seefläche nicht möglich sind; darüber bietet die Anbindung der Flächen der heutigen Tagesanlagen
an den zukünftigen See über diesen Kanal die Ausweisungen von wasseraffinen gewerblichen
Nutzungen wie Slipanlagen, Bootsreparatur etc. störungsfrei für die weiteren Bereiche an den
Ortslagen. Dies wird unterstützt durch die regionale ortsdurchfahrtsfreie Verkehrsanbindung dieser
Flächen.
Das Benehmen zum Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I wird unter der
Berücksichtigung folgender Hinweise erteilt:
Darstellung der Ersatzstraße im Bereich des „Lamersdorfer Kanals“ (Anlage 2 Übersichtsplan
Wiedernutzbarmachung)
Die nachrichtliche Darstellung der Ersatzstraße um den Lamersdorfer Kanal herum impliziert eine
Vorbeurteilung einer möglichen Trassenführung, die erst im Variantenvergleich eines
konkretisierenden Planfeststellungsverfahren zu prüfen ist. Die Gemeinde Inden fordert die direkte
Verbindung über den „Lamersdorfer Kanal“ in der nachrichtlichen Darstellung.
Die Erschließung der Flächen der Tagesanlagen in einer zukünftig gewünschten gewerblichen
wasseraffinen Nachnutzung ist über die vorhandene Straße vom Gewerbegebiet Grachtweg über
eine vorhandenen Brücke über die Indeaue sicher gestellt.
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln
Dienststelle: Planungsamt
Gebäude: Kartäuserstraße 2
52428 Jülich
Zimmer: 211
Auskunft erteilt: Petra Dören-Delahaye
Telefon: (0 24 61) 63-279
Telefax: (0 24 61) 63-485
Kassenzeichen:
Besuchszeiten: Mo – Fr 8.30 – 12.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
E-Mail: pdoeren-delahaye@juelich.de
Internet: www.juelich.de
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Datum
32/64.2- 6.9 61 / PD 15.01.2023
Bauleitplanung der Stadt Jülich;
hier: Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren Braunkohleplan Inden I
Herstellung des Benehmens
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Ulmen
mit Schreiben vom 07.12.2022 baten Sie um Stellungnahme bzw. Benehmen zum
Zielabweichungsverfahren Braunkohleplan Inden I, welches notwendig wird, da die RWE Power AG
einen Antrag auf Zielabweichung für den Braunkohlenplan Inden I gestellt hat (gemäß § 6 Abs.
2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 30 Abs. 2 und 3 und § 16 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG
NRW)), um ihren aktualisierten Abschlussbetriebsplans Inden bei der Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung 6 einzureichen und somit den aktuellen Ansprüchen und Entwicklungen im und um das
Tagebaugeschehen gerecht zu werden.
Gemäß § 30 Abs. 3 LPlG NRW kann die Regionalplanungsbehörde Köln Abweichungen eines
Betriebsplanes vom Braunkohlenplan zulassen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind
und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Sie entscheidet im
Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und den von der Abweichung
betroffenen Belegenheitsgemeinden, sowie im Einvernehmen mit dem Braunkohlenausschuss
.
- - 2
Da diese erfüllt sind, beabsichtigt die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde gemäß §
30 Abs. 2 LPlG NRW mit Blick auf die geplante angepasste Seekubatur im Geltungsbereich des
Braunkohlenplanes Inden I eine Abweichung vom Ziel 1.3 und auch von den Zielen 4.1 und 4.2
zuzulassen.
Gemäß § 30 Abs. 3 LPlG stellt die Stadt Jülich als betroffener Träger öffentlicher
Belange hierfür in Absprache anderer Beteiligten, wie der Gemeinde Aldenhoven oder der
Entwicklungsgesellschaft Indeland (EwiG), das Benehmen her, da die inzwischen bekannte
Veränderung der Seekubatur und den umliegenden Oberflächen in unserem Sinne ist und daher
auch so unsere Zustimmung findet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gemeindeverwaltuno•Rathusstraße8•52382Niederzier
vorabperMau:braunkohlenplanunci@brk.nrw.de
BezirksregierungKöln
z.Htl.HerrnBrück
Zeughausstraße2-10
50667Köln
GEMEINDE
IEDERZIER
DERBÜRGERMEISTER
Abteilung:
AbteilungfürBauenund
Planen
Dienstgebäude:
Burggebäude
ZimmerNr.11
Auskunfterteilt:
HerrHempel
Fern02428/84-412
Fax:02428/84-152
Mau:mhempel@lniederzier.de
IhrZeichenundTag
32/64.2-6.9vom07.12.2022
MeinAktenzeichenDatum
10.Januar2023
ZielabweichungsverfahrenBraunkohlenpianInden1
SehrgeehrteDamenundHerren,
sehrgeehrterHerrBrück,
gegendaso.g.ZielabweichungsverfahrenBraunkohlenplanInden1bestehenseitensderGe
meindeNiederzierkeineBedenken.
MitfreundlichenGrüßen
ImAuftragJ
/wPJ
(HempI)
WIRinNiederzier1www.niederzier.de1ok
SparkasseDüren
IBAN:DE89395501100003000?70
SWIFT-BIC:SDUEDE33)00(
VolksbankEuskircheneG.
IBAN:DE7D382600826801490016
SWIFT-BIC:GENQDED1EVB
Besuchszeiten
Mo-Frvon08:00bis12:30uhr
Divon14:00bis16:00uhr
Dovon14:00bis18:00uhr
Gemeindevenyaltung
Rathausstraße8,52382Nlederzier
ZentraleFon:02428/84-0
ZentraleFax:02428/84-150
BPV!*n
11.jan.2023
d
Bezirk:u!erung
11.Jan.2023
Anlagen
MEHlMIRAANM44
1
Wigger, Mario
Von: Biermann, Niklas
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2023 10:16
An: Brück, Hubert
Cc: Ulmen, Gerit Maximilian; Rech, Manuel; Friedrich, Almut; Christ, Dr. Jonas
Betreff: Stellungnahme Dez 54 Zielabweichungsverfahren Inden l
Sehr geehrter Herr Brück,
zur Bewertung wasserwirtschaftlicher Belange habe ich Ihr Schreiben vom 07.12.2022, 32/64.2‐ 6.9 dezernatsintern
an die Kolleginnen und Kollegen im Bereich Gewässerentwicklung, Abwasser, Hydrogeologie,
Wasserversorgung/WSG und Wasserrahmenrichtlinie weitergeleitet. Im Ergebnis bestehen dem geplanten
Vorhaben gegenüber aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Das Zielabweichungsverfahren dient dazu die regionalplanerischen Voraussetzungen für
die angepasste
Seegeometrie zu schaffen, die wiederum die Grundlagen für die Formgebung des planfestzustellenden Tagebausees
darstellen. Demzufolge werden die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen wie die Herstellung des Sees, die Entnahme
von Rurwasser zur Befüllung des Sees, der Anschluss des Sees an die Inde etc. in einem gesonderten
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wird eine aus wasserwirtschaftlicher Sicht detaillierte, fachliche Bewertung erfolgen,
sodass im vorliegenden Zielabweichungsverfahren nicht die Notwendigkeit besteht im Detail darauf einzugehen.
Unabhängig davon weise ich vorsorglich und bereits an dieser Stelle explizit darauf hin, dass die Befüllung des
Tagebausees mit Rurwasser ‐ innerhalb der aktuell geplanten 30‐40 Jahre‐ in meinem
Dezernat kritisch gesehen
wird. Eine gewässerverträgliche Entnahme der dafür benötigten Mengen wird nach aktuellem Kenntnisstand stark
bezweifelt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Niklas Biermann
‐‐
Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 ‐ Wasserwirtschaft
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2‐10, 50667 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 ‐ 147 ‐ 3727
mailto: niklas.biermann@bezreg‐koeln.nrw.de
http://www.bezreg‐koeln.nrw.de
Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/BezRegKoeln
Dezernat 51 Köln, den 16.1.2023
Nickenig Hr: 3623
51.9-7.2-Ind-3/22
Dez. 32
Herr Ulmen
im Hause
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Herstellung des Benehmens
Ihr Schreiben vom 7.12.2022, Az.: 32/64.2-6.9
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Sicht der von hier zu vertretenden Belange von Natur und Landschaft bestehen
zu der mit o.g. Schreiben beschriebenen Zielabweichung für den Braunkohlenplan
Inden I keine Bedenken.
gez.
(Nickenig)
Wasserverband Eifel-Rur Verbandsratsvorsitzender: Frank Peter Ullrich Sparkasse Düren | BIC: SDUEDE33XXX | IBAN: DE66 3955 0110 0000 1690 60
Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorstand: Dr. Joachim Reichert Commerzbank Aachen | BIC: DRESDEFF390 | IBAN: DE02 3908 0005 0250 4200 00
Eisenbahnstraße 5 02421 494 - 0 Deutsche Bank Düren | BIC: DEUTDEDK395 | IBAN: DE50 3957 0061 0811 1189 00
52353 Düren 02421 494 - 1508 www.wver.de
Wasserverband Eifel-Rur | Postfach 10 25 64 | 52325 Düren
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I - Tagebau Inden
hier: Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel - Rur
Sehr geehrte Damen und Herren,
seitens des Wasserverbandes Eifel – Rur bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Wir möchten jedoch anmerken, das die Option, einer kontrollierten Nutzung des Seevolumens zum
Zweck des Hochwasserrückhaltes bei Extremereignissen während der mehrere Jahrzehnte andauern-
den Befüllung aus Sicht des Wasserverbands Eifel-Rur wünschenswert ist.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Dr. Joachim Reichert Dr. Gerd Demny
Vorstand Dezernent Gewässer und Wasserwirtschaft
-
Ihr Zeichen
32/64.2- 6.9
Ihre Nachricht vom
07.12.2022
Unser Zeichen
4.02-(Hop/JB) 21302
Kontakt
Arno Hoppmann
4.02 Stabsstelle Flussgebiets- und
Investitionsmanagement
T: +49 2421 494-1312
F: +49 2421 494-99-1312
M: arno.hoppmann@wver.de
Datum
.02.2023
Seite
| 1
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 5 zu TOP 3 ZAV INDEN I Synopse)
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1 Anlage 5 Synopse zum Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I Beteiligter Stellungnahme Abwägung LANUV Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. Rheinischer Landwirtschafts-Verband und Landwirtschaftskammer Durch die Erweiterung des Restsees und die Er- richtung des sogenannten Lamersdorfer Kanals wird zusätzliche Wasserfläche in Bereichen ge- schaffen, für die eine überwiegend landwirt- schaftliche Rekultivierung vorgesehen war. Der Verlust landwirtschaftlicher Flächen wird auch nicht durch die Rekultivierung benachbarter Ta- gebaue (z. B. Hambach) ausgeglichen. Weitere Rekultivierungsplanungen sollten nicht allein zu Lasten der Landwirtschaft ausfallen und bei sämtlichen Planungen in der Region sollte die vorhandene Agrarstruktur so weit als möglich ge- schont werden. Das Benehmen wird dem Grunde nach nicht versagt. Der Hinweis zum Umgang mit den landwirtschaftlichen Flächen wird zur Kenntnis genommen und soll seitens RWE Power in der weiteren revierweiten Rekultivierungsplanung berücksichtigt werden. Landesbetrieb Wald und Holz Benehmen hergestellt. Geologischer Dienst NRW Benehmen hergestellt. Bezirksregierung Arnsberg – Dez. 61 Benehmen hergestellt. Anl. 5 zu TOP 3 2 Beteiligter Stellungnahme Abwägung Landschaftsverband Rheinland Benehmen hergestellt. Erftverband Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. Landesbüro der Naturschutzverbände Bedenken tragen die Naturschutzverbände ge- gen die für den Bereich des Braunkohle-tage- baus Inden I geplanten Freizeit-Einrichtungen am neuen Seeufer und diverse Straßenverbin- dungen zu deren Erschließung vor. Diese Fol- genutzungen seien nicht vom Braunkohleplan Inden I abgedeckt und könnten nicht im Zuge dieses Zielabweichungsverfahrens geregelt werden. Denn der Braunkohleplan Inden I lasse an keiner Stelle erkennen, dass mehr als eine „ruhige Erholung“ (siehe Erläuterungen zu Ziel 4.1) angestrebt war. Gegenstand des Zielabweichungsverfahrens ist die neue Seekubatur im Bereich des Braunkoh- lenplans Inden I und die im Abschlussbetriebs- plan avorgesehene Rekultivierungsplanung. Die Folgenutzungen in der geplanten Rekultivie- rung sind weder Gegenstand des ZAV noch der Abschlussbetriebsplanung; sie werden hier ledig- lich nachrichtlich dargestellt und geben die Rah- menplanung wieder. Gerade im nördlichen Bereich des Tagebausees ist Raum für den Naturschutz und die ökologi- sche Nutzung vorgesehen. Entwicklungsgesellschaft indeland Benehmen hergestellt. Kreis Düren Aus Gründen des Hochwasserschutzes sollte der Lamersdorfer Graben als Retentionsraum bei extremen Hochwasser der Inde mit Ableitung nach Norden bzw. Westen dienen. Deshalb be- stehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht Beden- ken gegen die Darstellung des Lamersdorfer Grabens als Wasserfläche mit Anschluss an den Tagebausee. Die Planung und Umsetzung möglicher Hoch- wasserschutz-Konzepte ist nicht Teil der Braun- kohlenplanung, somit auch nicht Teil der Zielab- weichung. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der Gewässer-unterhaltungspflichtigen (hier der WVER). Ein Konzept zur Einleitung in den La- mersdorfer Graben ist nicht bekannt. Aufgrund des Höhenunterschieds zwischen Inde und des umliegenden Geländes erscheint eine Hochwas- serentlastung, bzw. Ableitung über den Lamers- dorfer Graben nicht zielführend. 3 Beteiligter Stellungnahme Abwägung Die genaue Abgrenzung des Lamersdorfer Ka- nals wird im Rahmen der Betriebspläne festege- legt, hier werden auch die umliegenden Gelände- höhen etc. verbindlich geregelt. Stadt Düren Es wird eine Anpassung der Sicherheitslinie ins- besondere im Bereich zwischen den Dürener Ortsteil Merken und dem Indener Ortsteil Lucher- berg gefordert. Die Sicherheitslinie ist im BKP parzellenscharf festgelegt worden. Insbesondere auf dieser Flä- che können, falls erforderlich Maßnahmen zur Si- cherung gegen Gefahren und sonstige den Berg- bau begleitende Maßnahmen getroffen werden. Ihre Breite entspricht in der Regel der halben o- der gesamten Tiefe des Tagebaus an der be- troffenen Stelle, mindestens jedoch 100 m, (s. Anlage 2 zur DVO Braunkohlenplanung NRW, Nr. 1 Planzeichenverzeichnis). Der in der Stellungnahme angesprochene Be- reich ist nicht Gegenstand der Zielabweichung. Eine geeignete Prüfung, wie mit dem Bereich umgegangen werden wird, der durch den Berg- bau nicht mehr in Anspruch genommen wird, muss in einem anderen Verfahren erfolgen. Gemeinde Aldenhoven Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. Stadt Eschweiler Benehmen hergestellt Gemeinde Inden Benehmen unter folgender Berücksichtigung hergestellt: nachrichtliche Darstellung der Ersatz- straße (L12/L241) soll über den Kanal verlaufen. Da die zeichnerische Darstellung vorliegend nur nachrichtlich ist und die Linienführung der Trasse 4 Beteiligter Stellungnahme Abwägung zu einem späteren Zeitpunkt im Planfeststel- lungsverfahren festgelegt wird, ist die geforderte Änderung der Darstellung nicht notwendig. Stadt Jülich Benehmen hergestellt Gemeinde Langerwehe Benehmen hergestellt Stadt Linnich Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. Gemeinde Niederzier Benehmen hergestellt StädteRegion Aachen Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 Benehmen hergestellt Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 Benehmen hergestellt. Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 Hinweis: Im Bereich des sogenannten „Lamers- dorfer Kanals“ verläuft derzeit eine 110 kV-Hoch- spannungsfreileitung, zu deren Weiterbetrieb bzw. zu deren zukünftigem Verlauf noch keine Detailplanung vorliegt. Durch eine solche Freilei- tung können schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder her- vorgerufen werden. Dieser Aspekt sollte in der weiteren Planung berücksichtigt werden. Im Abschlussbetriebsplan ist vorgesehen, die 110 kV Freileitung bis zu den heutigen Tagesan- lagen zurückzubauen. Wasserverband Eifel-Rur Benehmen hergestellt Nutzung des Seevolumens zur Hochwasserrück- haltung soll geprüft werden. Die Hochwasserrückhaltung ist nicht Teil der Zielabweichung. Landesbetrieb Straßenbau NRW Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 3 Begründung zum Zielabweichungsverfahren Inden I)
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Bezirksregierung Köln | Zeughausstraße 2–10 | 50667 Kölnbrk.nrw.de Zielabweichungsverfahren Inden I Begründung zum Zielabweichungsverfahren zum Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I, zwecks neuer Rekultivierungsplanung im aktuell zu beantragenden Abschlussbetriebsplan Inden Anl. 1 zu TOP 3 Zielabweichung Inden I 1 Mit Schreiben vom 20.10.2022 hat die RWE Power AG gemäß § 30 Abs. 3 Landespla- nungsgesetz NRW einen Antrag auf Zielabweichung für den Braunkohlenplan Inden I gestellt. Das Unternehmen plant, in Kürze einen Antrag auf Zulassung eines aktuali- sierten Abschlussbetriebsplans Inden bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 einzureichen. In diesem Abschlussbetriebsplan erfolgt für die Grenzbereiche der beiden Braunkoh- lenpläne Inden, räumliche Teilabschnitte I und II und den Abbaubereich Inden II eine sich aus dem entsprechend dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgezoge- nen Tagebauende abgestimmte Rekultivierungsplanung, so dass ein einheitliches Landschaftsbild des „Reviers“ Inden entstehen kann. Die RWE Power AG gibt an, dass dieser angepasste Abschlussb etriebsplan im Ein- klang mit dem in der Region aktuell erarbeiteten und ebenfalls aktualisierten Rahmen- plan Inden steht und insoweit die Vorstellungen und Wünsche der Region aufgreife, als sie im bergbaulichen Betriebsgeschehen tatsächlich und rechtlich umg esetzt wer- den können. Hierzu gehören insbesondere die bessere Zugänglichkeit zum See, die größere und ökologisch attraktivere Uferlänge, die höheren Anteile an Flachwasser- bereichen, sowie die bessere Ausgangslage für spätere kommunale Folgenutzungen. Wie nachfolgend dem Sachverhalt und der Planungsgrundlage näher zu entnehmen ist, reicht die überarbeitete Planung der neuen Seekubatur in den Geltungsbereich des Braunkohlenplan Inden I, welcher in seinem Kapitel 4 „Grundzüge der Oberflächenge- staltung und Wied ernutzbarmachung des Abbaubereichs“ allerdings vom Grundsatz her die Verfüllung des Tagebaus vorsieht. Die Zulassung des Abschlussbetriebsplanes durch die Bergverwaltung erfordert dessen Abstimmung mit den Vorgaben der Lan- desplanung. Vor diesem Hintergrund hat die RWE Power AG beantragt, die Zielabweichung von dem Ziel 1.3 sowie von den Rekultivierungszielen 4.2 und 4.2 des Braunkohlenplanes Tagebau Inden, räumlicher Teilabschnitt I für die angepasste Rekultivierungsplanung gemäß Anlage 2 zuzulassen. Zielabweichung Inden I 2 A. Vorhabenbeschreibung Zur finalen Herstellung der geplanten Seeböschungen im Tagebau Inden (Geltungs- bereich der Braunkohlenpläne Tagebau Inden I+II) werden insbesondere zur Umset- zung des im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz festgelegten früheren Endes des Tagebaus Inden II und damit im Vorfeld nicht mehr zur Verfügung stehender Abraum- gewinnungsflächen Abraummassen benötigt, die aus dem laufenden Tagebaubetrieb und dem Abraumdepot nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können. Um dem Massendefizit zu begegnen, ist die Seekubatur für die Rekultivierungsplanung im o.g. Abschlussbetriebsplan nach Westen nochmals überarbeitet worden (Abb. 1 – grüne Ellipse). Diese im Bereich Inden I gelegene Fläche wird den See nach Westen um ca. 42 ha vergrößern. Abb. 1: Tagebausee Inden in der Planfassung von 08/2022 (s. auch Anlage 2) Weiter sollen Massen für die Böschungsherstellung dadurch bereitgestellt werden, dass der heutige Einschnitt der Kohlebandanlagen zum Kraftwerk Weisweiler (gelegen in Inden I) nicht ve rfüllt, sondern zu einem sog. Lamersdorfer Kanal (Abb. 1 - blaue Ellipse, s. auch Anlage 2) ausgebildet und an die bisher geplante Seekubatur (Gel- tungsbereich des Braunkohlenplanes Inden II) angeschlossen werden soll. Der Kanal Zielabweichung Inden I 3 selbst wird eine Größe von ca. 33 ha haben und vollständig im Bereich des Braunkoh- lenplans Inden I liegen. Die Erweiterung des Sees im Geltungsbereich Tagebau Inden I wird damit insgesamt ca. 75 ha (davon 59 ha gemäß Planung 08/2022) in Anspruch nehmen. Die gesamte Gegenüberstellung der Zahlen der Anpassungen ist der Anlage 3 zu entnehmen. Für die zu überplanenden Bereiche im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Inden I stellt die Wiedernutzbarmachungsvorgabe des Braunkohlenplans Inden I im Kapitel 4 hauptsächlich landwirtschaftliche Fläche dar (Abb. 2). Abb. 2: Zeichnerische Darstellung Braunkohlenplan Inden I Da der Lamersdorfer Kanal und die Seeerweiterung primär nicht dem Ziel 1.3 und da- mit auch nicht den Rekultivierungszielen 4.1 und 4.2 des Braunkohlenplanes Inden I entsprechen, sind die Voraussetzungen einer Zielabweichung zu prüfen (s.u.). B. Rechtliche Ausgangslage und Bewertung Mit der Entscheidung einer vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung geht auch die geringfügig frühere Beendigung des Tagebaus Inden II einher. Nach Abschluss der Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler in 2029 ist gemäß der Leitentscheidung des Landes NRW 2021 (Leitentscheidung 2021), Entscheidungssatz 8, der Tagebau Zielabweichung Inden I 4 Inden im Rahmen des Braunkohlenplanes Inden II fortzuführen und anschließend zu rekultivieren (vgl. Leitentscheidung 2021 S. 24). Vorgaben, woher die Massengewin- nung für die Standsicherheit des Böschungssystems zu erfolgen hat – wie z.B. für Hambach in Entscheidungssatz 7 „vorrangig aus dem bisherigen Abbaufeld des Ta- gebaus“ – erfolgen nicht. Inwieweit sich durch die Leitentscheidung 2021 die Grund- annahmen des Braunkohlenplanes geändert haben, soll danach im Rahmen des § 30 LPlG NRW (Landesplanungsgesetz NRW) geprüft werden. Hierzu hat der Braunkoh- lenausschuss nach Prüfung des Sachverha lts festgestellt, dass eine Änderung des Braunkohlenplans Inden II nicht erforderlich ist. Im Braunkohlenplan Inden I ist im Ziel 1.3 festgelegt, dass das Restloch des räumli- chen Teilabschnitts I vollständig verfüllt werden soll. Erläutert wird dieses Ziel wie folgt: „Das im Bereich des Braunkohlenplanes Inden I entstehende Massendefizit soll nach den heute vorliegenden Erkenntnissen durch die Abraummassen des geplanten Ta- gebaus Inden II ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Abschnitt II wird hierdurch jedoch noch nicht präjudiziert (S. 19 Braunkohlenplan Inden I).“ In den Rekultivierungszielen 4.1 und 4.2 sind vorgesehen, die Inde zu verlegen, 5 ha Straßenfläche und ca. 250 ha landschaftsgliedernde Grünzüge sowie Waldflächen wiederherzustellen. „A lle übrigen Flächen sind zur landwirtschaftlichen Nutzbarkeit (…) herzustellen.“ (s. S. 30 Braunkohlenplan Inden I). Gemäß dem Ziel 4.2 sind die über die Laufzeit des Tagebaus Inden I erforderlichen Betriebsflächen wie Kohlebun- ker, Bandanlagen, etc. (ca. 8 0 ha) nach Abschluss des Betriebes entsprechend zu rekultivieren (S. 32 Braunkohlenplan Inden I). Erläutert wird dies damit, dass die fast ausschließlich ackerbaulich orientierte Kulturlandschaft grundsätzlich wiederherzustel- len ist. Ziel 4.2 konkretisiert dahingehend die Bodennutzungsarten, als u.a. landwirt- schaftliche Fläche ca. 2.400 ha der Gesamtrekultivierung betragen soll. Erläutert wird dieses Ziel damit, dass bei der Rekultivierung zunächst grundsätzlich von einer Wie- derherstellung des ursprünglichen Landschaftscharakters ausgegangen wird. Darüber hinaus werden bergbauliche Zwänge, die Erfordernisse neu hinzukommender Nutzun- gen (Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft) sowie die nach derzeitigem Erkenntnisstand zweckmäßigen Verbesserungen der Freiraumfunktion (Landwirtschaft, stille Erholung, Ökologie) berücksichtigt. Zielabweichung Inden I 5 Beide Rekultivierungsziele wurden in den nachfolgenden Betriebsplänen (Rahmenbe- triebsplan 84/90/95 und Abschlussbetriebsplan I ab 2005) berücksichtigt. Aus dem o.g. aktualisierten Abschlussbetriebsplan ergibt sich, dass ca. 65 ha Restfläche (Kohlebun- ker, Verbindungsanlagen, Bandsammelpunkt, Tagesanlagen, etc.) erst nach 2030 ent- sprechend landwirtschaftlich zu rekultivieren sind (s. aktuell auch Abschlussbetriebs- plan Inden II 2013 Teil 1, S. 9). Im Braunkohlenplan Inden II wird im Ziel 5.2 u.a. festgelegt, dass eine ökologisch funk- tionsfähige Landschaft anzustreben ist, welche insbesondere durch eine vielfältige Wiedernutzbarmachung erreicht wird. Dabei soll die zu planende Wasserfläche ca. 64%, also ca. 1.120 ha von ca. 1.735 ha (= 100%) der Bodennutzungsarten einneh- men. Die Umsetzung des Ziels erfolgt in den nachfolgenden Betriebsplänen, insbe- sondere dem Planfeststellungsverfahren zum Tagebausee. Im Jahr 2020 wurde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bereits die See- kubatur angepasst. Bereits dabei entfielen ca. 16 ha auf den Bereich des Braunkoh- lenplanes Inden I. Aufgrund der flächenmäßigen Ausbreitung und der Unwesentlich- keit der Änderung bedurfte es keines Braunkohlenplan -Änderungsverfahrens und auch keiner Zielabweichung (https://www.bezreg -koeln.nrw.de/brk_internet/gre- mien/braunkohlenausschuss/sitzungen/sitzung_161/02.pdf). Die weitere Detailplanung einschließlich spezifischer qualitäts - und quantitätsgerech- ter Abraummengenbetrachtung macht eine erneute Anpassung der Seekubatur in dem Bereich des Braunkohlenplans Inden I mit den oben beschriebenen Lamersdorfer Ka- nal und der westlichen Seeerweiterung erforderlich. Inwieweit nunmehr für diese geplante und notwendige Anpassung der Seekubatur eine Planänderung oder eine Zielabweichung vom Braunkohlenplan Inden I erforderlich wird, ist in § 30 LPlG NRW geregelt. Der § 30 LPlG NRW unterscheidet zwischen zwei Fallkonstellationen: zum einen regelt er das Braunkohlenplan-Änderungsverfahren im Abs. 1 und andererseits im 2021 neu eingeführten § 30 Abs. 2 und 3 LPlG NRW das Zielabweichungsverfahren. Liegen bereits die Voraussetzungen des Zielabweichungsverfahrens vor, bedarf es keines komplexen Braunkohlenplan -Änderungsverfahrens nach § 30 Abs. 1 LPLG Zielabweichung Inden I 6 NRW mehr, da mit der Zielabweichung dargelegt wird, dass die Grundzüge des Braun- kohlenplans – die im Wesentlichen dem Prüfungsmaßstab der Grundannahmen des Braunkohlenplanes entsprechen – nicht berührt werden. I. Zielabweichungsverfahren Grundsätzlich als Antragsverfahren ausgestaltet und seiner Funktion nach als „schnel- les“ Verfahren konzipiert, ist das Zielabweichungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2, 3 LPlG NRW. Danach kann die Regionalplanungsbehörde Köln in entsprechender Anwen- dung des § 16 LPlG NRW A bweichungen des Betriebsplans (hier: o.g. Abschlussbe- triebsplan) von den Festlegungen des Braunkohlenplans (hier: des Braunkohlenplanes Inden I) zulassen, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Braunkohlenplans nicht berührt werden. Sie ent- scheidet im Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und den von der Abweichung betroffenen Belegenheitsgemeinden, sowie im Einvernehmen mit dem Braunkohlenausschuss. Antragsberechtigt ist auch der Bergbautreibende, hier also die RWE Power AG. 1. Nach § 30 Abs. 3 LPlG NRW ist eine Abweichung unter raumordnerischen Gesichts- punkten als Einzelfallentscheidung vertretbar, wenn der Weg der Planung anstatt der Abweichung beschritten werden kann. Die Grenze der Vertretbarkeit endet dort, wo Gesichtspunkte der geplanten Abweichung bereits Gegenstand der raumordnerischen Abwägung waren, also der Plangeber die Aspekte bereits bei der ursprünglichen Pla- nung berücksichtigt und abgewogen hat und sie schon damals nicht gewollt waren. Die raumordnerische Vertretbarkeit kann folglich nur auf neue Erkenntnisse bzw. Ver- änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingun- gen gestützt werden, die bei der Festlegung des Ziels noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Für den Braunkohlenplan Inden I bedeutet dies, dass dieser einen etwaigen Tagebau- see bei seiner Planung noch nicht bedacht und abgewogen hat; dieser stand damals für Inden I nicht konkret zur Debatte, wurde aber auch nicht strikt ausgeschlossen. Der Tagebausee wäre – wie auch der Braunkohlenplan Inden II zeigt – grundsätzlich plan- bar gewesen, hätte man die politische Entwicklung und die hieraus folgenden Mas- sendefizite voraussehen können. Mit Blick auf die damals angelaufenen, aber noch weithin offenen Planungen für den räumliche n Teilabschnitt II des Tagebau Inden ist Zielabweichung Inden I 7 das Ziel 1.3 auch auf die „heute vorliegenden Erkenntnisse“ bezüglich der Massende- fizite bzw. Masseneinsparungen beschränkt. Damit ist eine Abweichung von den Re- kultivierungszielen 4.1 und 4.2 – Teilbereiche einer Seefläche statt landwirtschaftliche Rekultivierung – aus raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar, da sie grundsätz- lich planbar ist, nicht ausgeschlossen wurde und nicht Gegenstand der Abwägung war. 2. Damit die Anforderungen an ein Zieländerungsverfahr en nicht umgangen werden, ist weitere Voraussetzung des § 30 Abs. 3 LPlG NRW, dass die Grundzüge des Braun- kohlenplans nicht berührt werden. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, wenn die Abweichung noch durch das planerische Wollen gedeckt ist, mit hin ange- nommen werden kann, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Plan- geber gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er den Grund für die Abweichung gekannt hätte. Die Abweichung darf nicht ein solches Gewicht haben, dass sie die planerische Grundkonzeption, das Gerüst der Planung beeinträchtigt. Dabei geht es weniger um eine quantitative Betrachtung, also um den räumlichen Umfang einer Zielabweichung, als um eine qualitative, also um die Bedeutung der Abweichung für die Grundkonzep- tion des Planwerks. Je tiefer die Abweichung in das Gefüge der Planung und den durch diese geschaffenen Interessenausgleich eingreift, desto mehr deutet auf die Notwen- digkeit der Planänderung hin. Schafft die Abweichung neue Konflikte, die allein plane- risch gelöst werden können, so sind die Grundzüge der Planung in der Regel berührt und eine Zielabweichung ausgeschlossen. Bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Planungssituation sind zu- nächst die planerische Gesamtkonzeption und die sie tragenden Festlegun gen (Ziele und Grundsätze) sowie die in diesen zum Ausdruck kommenden Absichten des Plan- gebers zu ermitteln. Sodann ist zu prüfen, ob die Zielabweichung eine tragende Fest- legung betrifft und damit der planerischen Gesamtkonzeption zuwiderläuft. Dabei sind auch die durch die Abweichung ausgelösten Folgewirkungen in den Blick zu nehmen. Eine Berührung der Grundzüge der Planung kann indiziert sein, wenn die für die Ziel- abweichung angeführten Gründe auf eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle zutreffen und die Zielabweichung eine negative Vorbildwirkung entfalten könnte. Vertretbar ist je- doch auch anzunehmen, die Einzigartigkeit eines Vorhabens könne bereits die feh- lende Berührung der Grundzüge der Planung indizieren, vgl. Kümper in UPR 4/21, S. 121, 126. Zielabweichung Inden I 8 Für den B raunkohlenplan Inden I bedeutet der vorgenannte Prüfungsmaßstab, dass zunächst die Ziele näher zu betrachten sind. Dabei geht das Ziel 1.3 nach den dama- ligen Erkenntnissen davon aus, dass die Massendefizite des im Bereich des Braun- kohlenplans Inden I durch die Abraummassen des Tagebaus Inden II ausgeglichen werden (s.o.). Bei dieser damaligen Ausgangslage und einer vollständigen Verfüllung konnte auch davon ausgegangen werden, dass eine landwirtschaftliche Fläche mit ca. 2.400 ha rekultiviert werden kann. Tragende Festlegung ist damit zunächst grundsätz- lich die vollständige Verfüllung des Tagebaus Inden I gewesen. In den Erläuterungen wird jedoch deutlich, dass diese Erwägungen auf den damals vorliegende Erkenntnissen basieren, so dass der Plangeber in Hinb lick auf die lange Geltungsdauer des Braunkohlenplanes Inden I und der Betriebsdauer sowie der noch nicht abschließend konkretisierenden Planungen zu Inden II Abweichungen nicht per se ausgeschlossen hat. Insbesondere hat er das Zusammenspiel zwischen dem Braunkohlenplan Inden I und dem künftigen Braunkohlenplan Inden II erkannt und für letzteren kein Präjudiz ausgesprochen. Dies ist auch nachvollziehbar, denn die Pla- nung für den Tagebau Inden II und die dort verfügbaren Massen standen noch nicht fest, so d ass die Aussage sich ausschließlich auf die damaligen Erkenntnisse zwin- gend zu beschränken hatte, um etwaige neue Erkenntnisse mit dem Fortschritt des Tagebaus Inden I und dessen Fortführung mit dem Tagebau Inden II berücksichtigen zu können. Deutlich und bekräftigt werden die vorausgegangenen Ausführungen bei der Betrach- tung der hiermit im Zusammenhang stehenden Rekultivierungsziele 4.1. und 4.2. Nach den damaligen Erkenntnissen konnte u.a. eine landwirtschaftliche Fläche mit ca. 2.400 ha geplant werden. A ber in den Erläuterungen des Ziels 4.2 wird lediglich „grundsätzlich“ die landwirtschaftliche Rekultivierung von 2.400 ha gefordert. Auch die erst nach 2030 zu rekultivierenden Betriebsflächen wie Kohlebunker, Bandanlagen, etc. (ca. 80 ha) sollen nur „grundsätzlich“ landwirtschaftlich wiederhergestellt werden. Alle bergbaulichen Zwänge und neue Nutzungen (wie die verlegte Inde) werden nur nach dem damaligen Kenntnisstand („derzeitigem Erkenntnisstand“) berücksichtigt. Es ist bei den Rekultivierungszielen 4.1. und 4.2 folglich zu erkennen, dass die Unge- wissheit bzw. Unkenntnis über die tatsächliche Entwicklung der Massen dahingehend Zielabweichung Inden I 9 im Planwerk Braunkohlenplan Inden I Berücksichtigung fand, als eine landwirtschaftli- che Rekultivierung dem Grunde nach erfolgen sollte, jedoch nur soweit die Massen auch verfügbar sind. Ausnahmen von einer landwirtschaftlichen Rekultivierung waren zwar nach den damaligen Erkenntnissen noch nicht absehbar und konnten damit auch nicht ausdrücklich im Braunkohlenplan formuliert werden , eine sonstige – mit dem Fortschritt des Tagebau Inden II im Gesamtkontext stehende – Rekultivierung wurde jedoch auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Eine „grundsätzlich“ landwirtschaftli- che Rekultivierung lässt Ausnahmen zu, die bei neuen Erkenntnissen zu berücksichti- gen sind. Damit läuft eine Zielabweichung nicht der planerischen Gesamtkonzeption des Braunkohlenplans Inden I zuwider. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des in § 7 Abs. 2 Satz 3 ROG verankerten Abstimmungsgebotes hätte der Plangeber eine Anpassung der Rekultivierungspla- nung um Wasserbereiche des Tagebausees ergänzt, wenn er den Grund für die Ab- weichung (insb. Massendefizite infolge politischer Entscheidungen s.o.) in Folge ge- kannt hätte. Denn schlussendlich handelt es sich bei dem Tag ebausee um ein Ge- samtvorhaben am Ende einer umfangreichen Rekultivierung eines Tagebaus, nament- lich Inden I und II, welcher jedoch künstlich in zwei sachliche Teile gegliedert wurde. Allein das Abstimmungsgebot der beiden Braunkohlepläne im Sinne einer ein heitli- chen rekultivierten Landschaft gebietet eine einheitliche Betrachtung der Rekultivie- rung losgelöst von festen Flächenangaben. Daher hat der Plangeber im Braunkohlen- plan Inden I auch verfasst, dass die Bandanlage, etc. „grundsätzlich“ landwirtschaftlich zu rekultivieren sei, da er hier keine Entscheidung für in 50 -60 Jahren treffen wollte. Allein der Umstand, dass nicht ausschließlich eine landwirtschaftliche Rekultivierung der rund 65 ha offenen Betriebsfläche im Geltungsbereich des Tagebaus Inden I v or- zunehmen ist, lässt Abweichungen in der Rekultivierung zu. Da die Seefläche sich auch insgesamt durch die Anpassungen der aktuellen Planung nur unwesentlich vergrößert und an anderer Stelle im Tagebau Inden II sogar (land- wirtschaftliche) Fläche von 18 h a wieder hinzukommt (s. Anlage 3), sind jedenfalls keine neuen Konflikte erkennbar, die insgesamt bei der Folgenbetrachtung nicht gelöst werden könnten, so dass ein Zielabweichungsverfahren von Anfang an ausgeschlos- sen wäre. Zusätzlich ist positiv zu erwähnen, dass mit der neuen Seekubatur u.a. eine Zielabweichung Inden I 10 zusätzliche Zugänglichkeit zum See geschaffen wird und die Uferlänge ökologisch at- traktiver ausgestaltet wird, so dass sich der Folgenutzungsgrad grundsätzlich erheb- lich erhöht. Ferner bleibt das Zielabweichungs verfahren auch auf diesen Einzelfall begrenzt und steht als allgemeines Instrument zur Planänderung nicht zur Verfügung, da mit Ab- schluss der finalen Planung der Seekubatur in 2022 und Erarbeitung des o.g. Ab- schlussbetriebsplanes die endgültige Rekultivierung feststehen wird. Damit kann auf- grund der Einzigartigkeit des Vorhabens von dieser Zielabweichung keine negative Vorbildwirkung ausgehen. Demnach sind die Grundzüge der Planung durch die Anpassung der Seekubatur im Geltungsbereich des Braunkohlenplanes Inden I nicht berührt. III. Ergebnis Da die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 LPlG NRW erfüllt sind, beabsichtigt die Be- zirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde gemäß § 30 Abs. 2 LPlG NRW mit Blick auf die geplante angepasste Seekubatur im Geltungsbe reich des Braunkohlen- planes Inden I eine Abweichung vom Ziel 1.3 und auch von den Zielen 4.1 und 4.2 zuzulassen. IV. Weiteres Verfahren Gemäß § 30 Abs. 3 LPlG wird den mit den in ihren Belangen betroffenen Träger öf- fentlicher Belange das Benehmen hergestellt. Im Anschluss daran wird das Einverneh- men mit dem Braunkohlenausschuss hergestellt.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 3 Beteiligtenliste)
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Beteiligten- nummer Öffentliche Stelle Straße PLZ Ort E-Mail 1 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnitzstr. 10 45659 Recklinghausen poststelle@lanuv.nrw.de 2 Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. Rochusstraße 18 53123 Bonn info@rlv.de 3 Direktor der Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle für Agrarstruktur Rütger-von-Scheven-Str. 44 52349 Düren dueren@lwk.nrw.de 4 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde Kirchstr. 2 52393 Hürtgendwald rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de 5 Geologischer Dienst NRW De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld poststelle@gd.nrw.de 6 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie Goebenstr. 25 44135 Dortmund poststelle@bra.nrw.de 7 Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln post@lvr.de 8 Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim bauleitplanung@erftverband.de 9 Landesbüro der Naturschutzverbände Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen info@lb-naturschutz-nrw.de 10 Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Bismarckstr. 16 52351 Düren info@indeland.de 11 Kreis Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren mail@kreis-dueren.de 12 Stadt Düren Wilhelmstraße 34 52349 Düren stadt@dueren.de 13 Gemeinde Aldenhoven Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13 52457 Aldenhoven gemeinde@aldenhoven.de 14 Stadt Eschweiler Rathausplatz 1 52249 Eschweiler stadtverwaltung@eschweiler.de 15 Gemeinde Inden Rathausstraße 1 52459 Inden info@gemeinde-inden.de 16 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 52428 Jülich info@juelich.de 17 Gemeinde Langerwehe Schönthaler Straße 4 52379 Langerwehe gemeinde@langerwehe.de 18 Stadt Linnich Rurdorfer Straße 64 52441 Linnich mail@linnich.de 19 Gemeinde Niederzier Rathausstraße 8 52382 Niederzier gemeinde@niederzier.de 20 StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen info@staedteregion-aachen.de 21 Bezirksregierung Köln - Dezernat 54 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln dezernat54@brk.nrw.de 22 Bezirksregierung Köln - Dezernat 51 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln dezernat51@brk.nrw.de 23 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 Börsenplatz 1 50667 Köln dezernat33@brk.nrw.de 24 Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstraße 5 52353 Düren kontakt@wver.de 25 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 53879 Euskirchen kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de Beteiligtenliste im Zielabweichungsverfahren zum Braunkohlenplan Inden I, räumlicher Teilabschnitt I, zwecks neuer Rekultivierung im aktuell zu beantragenden Abschlussbetriebsplan Inden Anl. 4 zu TOP 3
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0804
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 17.03.2023
- Erstellt
- 08.03.2023 18:00