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BKA 0804

Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braunkohlenausschuss

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 17.03.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 17.03.2023, TOP 3.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braunkohlenausschuss)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 3 Flächenbilanz)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 2 zu TOP 3 Übersichtsplan Wiedernutzbarmachung)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 6 zu TOP 3 ZAV INDEN I Stellungnahmen.pdf)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 5 zu TOP 3 ZAV INDEN I Synopse)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 3 Begründung zum Zielabweichungsverfahren Inden I)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 3 Beteiligtenliste)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braunkohlenausschuss)

3612 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0804 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Gerit Ulmen 
Telefon 0221 / 147 - 2397 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 17.03.2023 3. beschließend 
 
TOP: 
Zielabweichungsverfahren Inden I: Herstellung des Einvernehmens mit dem Braunkohlen-
ausschuss 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss erteilt der Regionalplanungsbehörde Köln sein Einvernehmen zu der 
durch die RWE Power AG beantragten Zielabweichung vom Braunkohlenplan Inden I.  
 
 
Erläuterungen: 
Mit Schreiben vom 20.10.2022 hat die RWE Power AG ein Zielabweichungsverfahren zum Braun -
kohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt I. zwecks neuer Rekultivierungsplanung im aktuell zu 
beantragenden Abschlussbetriebsplan Inden beantragt.  
 
Die genaue Rekultivierungsplanung wurde durch die RWE Power AG in der Sitzung des Braunkoh-
lenausschusses vom 25.11.20222 vorgestellt.  
Durch das frühere Ende des Tagebaus Inden II auf Grundlage des Kohleverstromungsbeendigungs-
gesetzes stehen im Vorfeld weniger Abraumgewinnungsflächen zur Verfügung. Um die fehlenden 
Abraummassen zu kompensieren, ist die Seekubatur für die Rekultivierungsplanung überarbeitet 
worden. Sie beinhaltet eine Vergrößerung der Seefläche nach Westen und die Schaffung eines sog. 
Lamersdorfer Kanals auf dem heutigen Einschnitt der Kohlebandanlage. Dies wird Grundlage eines 
Abschlussbetriebsplans (Anlage 2).  
Nach Auskunft der RWE Power AG steht der angepasste Abschlussbetriebsplan im Einklang mit 
dem in der Region aktuell erarbeiteten Rahmenplan Inden (Dies wurde im Zielabweichungsverfah -
ren durch die Beteiligten bestätigt). 
Die Seeerweiterungen befinden sich im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Inden I, der in sei -
nen Wiedernutzbarmachungsvorgaben hauptsächlich landwirtschaftliche Fläche vorsieht.  
Die Regionalplanungsbehörde Köln führt daher ein Zielabweichungsverfahren gem. §30 Landespla-
nungsgesetz NRW (LPlG) i. V. m. § 16 LPlG und i. V. m. § 6 Raumordnungsgesetz durch. Mit

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0804 Seite 2 von 2 
Schreiben vom 07. Dezember 2022 wurden die Beteiligten (Anlage 4) um die Abgabe einer Stel -
lungnahme bis zum 15.01.2023 zur Herstellung des Benehmens zur Zielabweichung (Begründung 
Anlage 1) gebeten. Die Inhalte der Stellungnahmen sind in der Synopse aufgearbeitet (Anlage 5).  
Inhaltlich gehen die Stellungnahmen insbesondere auf die Themenkomplexe Verlust landwirtschaft-
licher Fläche, Folgenutzungen (Freizeit), und Potenziale des Tagebausees für die Hochwasserre -
tention ein.  
Die Regionalplanungsbehörde Köln kann Abweichungen des vorgenannten Abschlussbetriebsplans 
von den Festlegungen des Braunkohlenplans Inden I zulassen, wenn die Abweichung unter raum -
ordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Braunkohlenplans nicht berührt 
werden.  
Aus Sicht der Regionalplanungsbehörde ist dies gegeben. Mit den Trägern der öffentlichen Belange 
ist das Benehmen hergestellt.  
Sofern der Braunkohlenausschuss sein Einvernehmen zur Zielabweichung erteilt, wird die Regio -
nalplanungsbehörde Köln die durch die RWE Power AG beantragte Zielabweichung zulassen.  
 
Anlage(n): 
1. Anl. 1 zu TOP 3 Begründung zum Zielabweichungsverfahren Inden I  
2. Anl. 2 zu TOP 3 Übersichtsplan Wiedernutzbarmachung  
3. Anl. 3 zu TOP 3 Flächenbilanz  
4. Anl. 4 zu TOP 3 Beteiligtenliste  
5. Anl. 5 zu TOP 3 ZAV INDEN I Synopse  
6. Anl. 6 zu TOP 3 ZAV INDEN I Stellungnahmen.pdf

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 3 zu TOP 3 Flächenbilanz)

15 Zeichen

Anl. 3 zu TOP 3

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 6 zu TOP 3 ZAV INDEN I Stellungnahmen.pdf)

24590 Zeichen

Bezirksregierung Köln | Zeughausstraße 2–10 | 50667 Kölnbrk.nrw.de
Zielabweichungsverfahren Inden I
Stellungnahmen 
Anl. 6 zu TOP 3

Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 
Konto der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen: 
DZ Bank AG IBAN: DE97 4006 0000 0000 4032 13 BIC: GENODEMSXXX 
Ust.-Id.-Nr. DE 126118293 Steuer-Nr. 337/5914/0780 
 
 
 
 
  
 
 
Bezirksstelle für Agrarstruktur 
Köln 
  
Rütger-von-Scheven-Straße 44, 52349 Düren 
Tel.: 02421 5923–0, Fax –66 
Mail: dueren@lwk.nrw.de 
www.landwirtschaftskammer.de 
 
 
 Auskunft erteilt: Janik Brünker 
Durchwahl: -79 
Mobil :  Fax : -66 
Mail : Janik.Bruenker@lwk.nrw.de 
Ihr Schreiben: 32/64.2- 6.9 
vom: 07.12.2022 
B7C01623.docx 
Düren 03.01.2023 
 
 
 
Landwirtschaftskammer NRW · Rütger-von-Scheven-Str. 44   52349 Düren 
 
Bezirksregierung Köln  
Herr Brück 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
Betreff: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
 
Sehr geehrter Herr Brück,  
 
vielen Dank für Zusendung der Unterlagen im oben genannten Verfahren. Bedingt durch 
ein Massendefizit in der geplanten Rekultivierung, muss die Seekubatur überarbeitet 
werden. Dies bedeutet einen Verlust von ungefähr 75 ha Fläche, für welche eine 
landwirtschaftliche Rekultivierung vorgesehen war. Wir erkennen den Bedarf einer 
angepassten Planung an, jedoch kritisieren wir die geplante Umsetzung.  
 
Da die Landwirtschaft bereits enorme Flächenverluste hinnehmen musste, sollten weitere 
Planungen auch auf landwirtschaftliche Belange Rücksicht nehmen. Es ist nicht 
ersichtlich, wieso die Anpassung vollumfänglich zu Lasten der Agrarstruktur geht. Andere 
Flächennutzungen, wie beispielsweise forstliche Nutzungen, sollten im Verhältnis zum 
gleichen Anteil betroffen sein. Wir regen daher an die weiteren Rekultivierungsplanungen 
anzupassen und somit die ausgedehnte Seefläche nicht allein zu Lasten der 
Landwirtschaft ausfallen zu lassen.  
 
Die Landwirtschaft wird in anderen Bereichen als starker Partner zur Bewältigung des 
Strukturwandels und der Ressourcenwende beschrieben. Diese Erkenntnisse und 
Aussagen müssen sich in der Region auch im praktischen Schutz der Agrarstruktur und 
der geplanten Rekultivierungen widerspiegeln.  
 
Gerne bringen wir unser Wissen in die Prozesse ein und unterstützen die zuständigen 
Planungsbehörden.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen,

- 2 - 
 
 
i.A. 
 
Janik Brünker

1
Wigger, Mario
Von: Möller, Dörte <Doerte.Moeller@wald-und-holz.nrw.de>
Gesendet: Montag, 19. Dezember 2022 08:21
An: braunkohlenplanung
Betreff: AW: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
gegen die Zielabweichung Braunkohleplan Inden I, Az. 32/64.2‐ 6.9, bestehen seitens des Regionalforstamts 
Rureifel‐Jülicher Börde keine Bedenken. Von der Veränderung der Seekubatur ist forstliche Wiedernutzbarmachung 
nicht betroffen. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
im Auftrag 
  
Dörte Möller 
  
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein‐Westfalen 
Regionalforstamt Rureifel‐Jülicher Börde 
Fachgebiet Hoheit 
Kirchstr. 2 
52393 Hürtgenwald 
Telefon: 02429‐9400‐41 
Fax: 02429‐9400‐85 
Email: doerte.moeller@wald‐und‐holz.nrw.de 
www.wald‐und‐holz.nrw.de 
www.facebook.com/WaldundHolzNRW 
www.twitter.com/WaldundHolzNRW 
  
  
  
Von: Jahndorf, Ramona <Ramona.Jahndorf@wald‐und‐holz.nrw.de> Im Auftrag von Poststelle RFA Rureifel‐
Juelicher‐Boerde 
Gesendet: Mittwoch, 7. Dezember 2022 14:04 
An: Möller, Dörte <Doerte.Moeller@wald‐und‐holz.nrw.de>; Jansen, Robert <Robert.Jansen@wald‐und‐
holz.nrw.de> 
Betreff: WG: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
  
  
  
Von: Wigger, Mario <mario.wigger@bezreg‐koeln.nrw.de>  
Gesendet: Mittwoch, 7. Dezember 2022 13:04 
An: braunkohlenplanung <braunkohlenplanung@bezreg‐koeln.nrw.de> 
Betreff: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
anbei erhalten Sie mein Anschreiben für das Zielabweichungsverfahren Inden I mit der Bitte um Beachtung. 
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

2
Mario Wigger 
  
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 32 ‐ Regionalentwicklung und Braunkohle 
50606 Köln 
  
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2‐10, 50667 Köln 
Telefon: +49 221 147 ‐ 3066 
Telefax: +49 221 147 ‐ 2905 
E‐Mail: Mario.Wigger@bezreg‐koeln.nrw.de 
  
http://www.brk.nrw.de/ 
https://twitter.com/BezRegKoeln 
https://www.facebook.com/BezirksregierungKoeln

Bezirksregierung Köln 
50606 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
Herstellung des Benehmens 
Ihr Schreiben vom 07.12.2022; Ihr Zeichen: 32/64.2-6.9 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrter Herr Brück, 
 
zu o. g. Verfahren nehme ich aus geowissenschaftlicher Sicht hier Stellung: 
 
Aus hydrogeologischer und ingenieurgeologischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen 
das Zielabweichungsverfahren. Die geotechnischen Fragestellungen sind in den 
nachfolgenden bergrechtlichen Verfahren zu klären. 
 
 
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag:  
 
 
(Dieck) 
Bearbeiter: Christian Dieck 
Durchwahl: 897-499 
E-Mail:  christian.dieck@gd.nrw.de 
Datum:  1. Februar 2023 
Gesch.-Z.: 31.110/7048/2022

Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 59817 Arnsberg 
 
Bezirksregierung 
Arnsberg 
Datum:     13. Januar 2023 
Seite 1 von 1 
 
Aktenzeichen: 
61.51.2-2022-2  
bei Antwort bitte angeben 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Wilking 
jan.wilking@bra.nrw.de 
Telefon: 02931/82-6405 
Fax: 02931/82-47750 
 
Dienstgebäude: 
Düren  
59821 Arnsberg 
 
 
 
 
Hauptsitz / Lieferadresse: 
Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg 
 
Telefon: 02931 82-0 
 
poststelle@bra.nrw.de 
www.bra.nrw.de 
 
Servicezeiten:  
Mo-Do 08:30 – 12:00 Uhr 
13:30 – 16:00 Uhr 
Fr 08:30 – 14:00 Uhr 
 
Landeshauptkasse NRW 
bei der Helaba: 
IBAN: 
DE59 3005 0000 0001 6835 15 
BIC: WELADEDD 
 
Umsatzsteuer ID:  
DE123878675 
 
 
 
Informationen zur Verarbeitung 
Ihrer Daten finden Sie auf der 
folgenden Internetseite: 
https://www.bra.nrw.de/themen/d
/datenschutz/ 
 
Bezirksregierung Köln 
braunkohlenplanung@brk.nrw.de 
 
 
 
 
 
 
Tagebau Inden 
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
Herstellung des Benehmens 
Az. 32/64.2-6.9 
 
Ihr Schreiben vom 07.12.2022 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
mit Schreiben vom 07.12.2022 haben Sie mich zum Antrag auf 
Zielabweichung für den Braunkohlenplan Inden I gemäß § 6 Abs. 2 
Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 30 Abs. 2 und 3 und § 16 Landes-
planungsgesetz NRW (LPIG NRW) beteiligt und um Herstellung des 
Benehmens gebeten. 
Gegen die Zielabweichung habe ich im Hinblick auf die bergbaulichen 
Belange keine Bedenken und stelle daher mein Benehmen her. 
 
Den bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan hat die RWE Power AG mit 
Schreiben vom 30.11.2022 eingereicht. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Jan Wilking

1
Wigger, Mario
Von: Ludes, Torsten <torsten.ludes@lvr.de>
Gesendet: Montag, 16. Januar 2023 07:29
An: braunkohlenplanung
Betreff: WG: Fehlanzeige: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Anlagen: Anschreiben Beteiligte.pdf
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit möchte ich Sie innerhalb meiner Stellungnahme darüber informieren, dass keine Betroffenheit bezogen auf 
Liegenschaften des LVR vorliegt und daher keine Bedenken gegen die o. g. Maßnahme geäußert werden.  
 
Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Pulheim und das Rheinische Amt 
für 
Bodendenkmalpflege in Bonn; es wird darum gebeten, deren Stellungnahmen gesondert einzuholen. 
 
Ich bedanke mich vielmals für ihre Bemühungen und verbleibe 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Torsten Ludes 
______________________________________ 
Landschaftsverband Rheinland 
Kaufm. Immobilienmanagement, Haushalt, Gebäudeservice 
Kennedy‐Ufer 2 
50679 Köln 
 
Tel: 0221/809‐4228 
Fax: 0221/8284‐4806 
E‐mail:Torsten.Ludes@lvr.de 
 
 
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 21.000 Beschäftigten für die 9,7 
Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier 
Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, 
die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit 
Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein 
Leitgedanke. 
 
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die 
Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den 
rheinischen Kommunen die Arbeit
 des Verbandes. 
 
Wissen, was los ist: Folgen Sie uns auf Instagram , Facebook und Twitter ! 
 
Ihre Meinung ist uns wichtig! Die LVR‐Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: 
E‐Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de , Telefon: 0221 809‐2255

2
 
 
Von: Röhr, Marius <marius.roehr@lvr.de>  
Gesendet: Donnerstag, 12. Januar 2023 15:35 
An: Ludes, Torsten <torsten.ludes@lvr.de> 
Betreff: Fehlanzeige: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
 
Hallo Herr Ludes,  
 
zur Beteiligung „Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I“ melden wir aus Fachsicht der LVR‐
Kulturlandschaftspflege 
eine Fehlanzeige, da wir hier bezogen auf das Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ keine 
Beeinträchtigung sehen (Frist: 
So, 15.01.2023).  
 
Danke und Gruß, 
Marius Röhr

LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW 
Beratung . Mitwirkung . Koordination 
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW · Ripshorster Str. 306 · 46117 Oberhausen 
 Seite 1 von 2  
Träger des Landesbüros der 
Naturschutzverbände NRW 
LANDESBÜRO DER 
NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW 
Ripshorster Str. 306 
46117 Oberhausen 
T 0208  880  59-0 
F 0208  880  59-29 
E info@lb-naturschutz-nrw.de 
I www.lb-naturschutz-nrw.de 
Sie erreichen uns 
Mo - Fr 9.00 bis 13.00 Uhr 
Mo - Do 13.30 bis 16.00 Uhr 
Auskunft erteilt: 
  
 Herr Gerhard 
Datum 
16.01.2023 
 
 
 
 
 
 
 
Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom  Unser Zeichen 
32/64.2- 6.9 7.12.2022 DN/AC 27-12.22 GEP  
 
Zielabweichungsverfahren Inden I 
 
 
Sehr geehrter Herr Brück,  
Sehr geehrter Herr Ulmen,   
hiermit nehme ich namens und in Vollmacht der anerkannten 
Naturschutzverbände Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e.V. 
(LNU), Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) – Landesverband NRW 
e.V. und Naturschutzbund Deutschland (NABU) – Landesverband NRW 
e.V. Stellung.   
 
Die Naturschutzverbände erheben keine Bedenken gegen die 
beabsichtigte Zielabweichung vom Braunkohleplan Inden I was die 
Planung weiterer Wasserflächen angeht. Der neu geplante 
„Lamersdorfer Kanal“ sowie die westliche Seeerweiterung können im 
Bereich des Braunkohleplans Inden I im Zuge einer Zielabweichung 
mitgetragen werden, weil hierdurch die ursprünglich geplante 
Wiederherrichtung der Tagebaufläche nicht großräumig geändert wird.  
Bedenken tragen die Naturschutzverbände aber gegen die nun offenbar 
auch für den Bereich des Braunkohletagebaus Inden I geplanten 
Freizeit-Einrichtungen am neuen Seeufer und diverse 
Straßenverbindungen zu deren Erschließung vor.  
Sowohl die Anlage 2 (Übersichtsplan Wiedernutzbarmachung) der 
Unterlagen zum Zielabweichungsverfahren, als auch die von der BR 
Arnsberg vorgelegten Pläne zum Abschlußbetriebsplan und zum 
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Restseegestaltung 
An die   
Bezirksregierung Köln 
Dezernat Regionalplanungsbehörde 
 
50606 Köln 
per eMail: braunkohlenplanung@brk.nrw.de

Seite 2 von 2  
 
zeigen am westlichen Seeufer Strukturen, die unschwer als zukünftige 
Erholungsgebiete, Häfen, etc. anzusprechen sind. Ebenso zeigen diese 
Pläne Straßenverbindungen, die offenbar auch der Erschließung dieser 
Uferstrukturen dienen sollen.  
Auch die Begründung zum Zielabweichungsverfahren erwähnt „die 
bessere Zugänglichkeit zum See , … sowie die bessere Ausgangslage 
für spätere kommunale Folgenutzungen“.  
Gegen solche Folgenutzungen bestehen Bedenken. Sie sind vom 
Braunkohleplan Inden I auch keineswegs abgedeckt und können nicht 
im Zuge dieses Zielabweichungsverfahrens geregelt werden. Denn der 
Braunkohleplan Inden I lässt an keiner Stelle erkennen, dass mehr als 
eine „ruhige Erholung“ (siehe Erläuterungen zu Ziel 4.1) angestrebt war. 
Der Braunkohleausschuss wollte offenkundig das rekultivierte Gelände 
zu einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet entwickelt wissen, in dem 
die typische Agrarlandschaft für ruhige Erholung und ökologische 
Funktionen, aber eben auch für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. 
An keiner Stelle des Braunkohleplans ist erkennbar, dass bauliche oder 
touristische Aspekte abgedeckt werden sollen. Ebenso war keine 
höherwertige Erschließung des rekultivierten Gebietes durch Straßen 
angedacht, die etwaige Bau- oder Erholungsgebiete anbinden sollten. 
Es ist ersichtlich, dass der Braunkohleausschuss die Erholung nicht 
etwa ausschließen wollte oder sich gar nicht damit beschäftigt hat. Er 
hat sich vielmehr klar für eine nur „ruhige Erholung“ in der neu 
geschaffenen Kulturlandschaft ausgesprochen.  
Damit stehen die nun auch am westlichen Seeufer offenbar 
angedachten Entwicklungsperspektiven nicht in Einklang. Wegen der 
klaren Aussagen im Braunkohleplan Inden I können diese Nutzungen 
auch nicht im Zuge dieses oder eines anderen 
Zielabweichungsverfahrens geregelt werden.  
Dem entsprechend sollte die Braunkohleplanung darauf hinwirken, dass 
den oben genannten Nutzungen im Zuge der Abschlußbetriebsplanung 
und der wasserrechtlichen Planfeststellung des Restsees widersprochen 
wird, um den klar erkennbaren planerischen Ansatz des 
Braunkohleplans Inden I zur Umsetzung zu bringen.  
Für etwaige Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Michael Gerhard

1
Wigger, Mario
Von: Florian Schoop <Florian.Schoop@eschweiler.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. Januar 2023 16:48
An: braunkohlenplanung; Hermann Goedde
Betreff: Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
Herstellung des Benehmens (Schreiben vom 07.12.2022 Frist: 15.01.2023) 
Ihr Zeichen: 32/64.2-6.9 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Planung zur Veränderung der Seekubatur und der umliegenden Oberflächen des Indesees entspricht dem aktuell 
in und mit der Region erarbeiteten Rahmenplan Indensee und findet daher die Zustimmung der Stadt Eschweiler.  
Daher werden zum o.a. Verfahren keine Bedenken/Anregungen geäußert. 
 
 
Mit freundlichem Gruß 
Im Auftrag 
  
Florian Schoop  
Amtsleiter - Dipl.-Ing. - Bauass. 
 
Stadt Eschweiler 
Die Bürgermeisterin 
61/Planungsamt 
Johannes-Rau-Platz 1 
52249 Eschweiler 
Tel.:   +49 2403 71-427 
Fax.:  +49 2403 60999-173 
florian.schoop@eschweiler.de 
 
www.eschweiler.de 
https://service.eschweiler.de 
www.facebook.de/StadtEschweiler 
www.instagram.de/stadt.eschweiler

Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
 Herstellung des Benehmens der Gemeinde Inden 
Entwurf der Verwaltung (Stand 25. Januar 2023) 
 
Grundsätzlich unterstützt die Gemeinde Inden die geänderte Wiedernutzbarmachung gem. der 
Anlage 2 zum Zielabweichungsverfahren. Sie entspricht den Vorgaben der angepassten 
Rahmenplanung Indesee. Insbesondere die geänderten Seekonturen mit den differenziert 
gestalteten Bereichen am „Lamersdorfer Kanal“ und der „Lucherberger Lagune“ im zukünftigen 
Strandbereich erhöhen deutlich die Attraktivität über vielfältige Nutzungsoptionen für die 
zukünftigen freizeitwirtschaftlichen Inwertsetzungen. 
Für den „Lamersdorfer Kanal“ beinhaltet dies insbesondere Wassernutzungen, die auf der offenen 
Seefläche nicht möglich sind; darüber bietet die Anbindung der Flächen der heutigen Tagesanlagen 
an den zukünftigen See über diesen Kanal die Ausweisungen von wasseraffinen gewerblichen 
Nutzungen wie Slipanlagen, Bootsreparatur etc. störungsfrei für die weiteren Bereiche an den 
Ortslagen. Dies wird unterstützt durch die regionale ortsdurchfahrtsfreie Verkehrsanbindung dieser 
Flächen.  
 
 
Das Benehmen zum Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I wird unter der 
Berücksichtigung folgender Hinweise erteilt: 
 
Darstellung der Ersatzstraße im Bereich des „Lamersdorfer Kanals“ (Anlage 2 Übersichtsplan 
Wiedernutzbarmachung) 
Die nachrichtliche Darstellung der Ersatzstraße um den Lamersdorfer Kanal herum impliziert eine 
Vorbeurteilung einer möglichen Trassenführung, die erst im Variantenvergleich eines 
konkretisierenden Planfeststellungsverfahren zu prüfen ist. Die Gemeinde Inden fordert die direkte 
Verbindung über den „Lamersdorfer Kanal“ in der nachrichtlichen Darstellung. 
Die Erschließung der Flächen der Tagesanlagen in einer zukünftig gewünschten gewerblichen 
wasseraffinen Nachnutzung ist über die vorhandene Straße vom Gewerbegebiet Grachtweg über 
eine vorhandenen Brücke über die Indeaue sicher gestellt.

Bezirksregierung Köln, 50606 Köln 
        
 
 
Zeughausstraße 2-10, 
50667 Köln 
 
 
 
Dienststelle:  Planungsamt 
Gebäude:  Kartäuserstraße  2 
 52428 Jülich 
Zimmer:    211   
Auskunft erteilt:   Petra Dören-Delahaye 
Telefon:  (0 24 61) 63-279 
Telefax:  (0 24 61) 63-485 
Kassenzeichen:        
Besuchszeiten:  Mo – Fr 8.30 – 12.00 Uhr 
 Do 14.00 – 18.00 Uhr 
 sowie nach Vereinbarung 
E-Mail:   pdoeren-delahaye@juelich.de 
Internet:  www.juelich.de 
 
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen Datum 
32/64.2- 6.9  61 / PD 15.01.2023 
 
 
Bauleitplanung der Stadt Jülich; 
hier: Stellungnahme zum Zielabweichungsverfahren Braunkohleplan Inden I 
Herstellung des Benehmens 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Sehr geehrter Herr Ulmen 
 
mit Schreiben vom 07.12.2022 baten Sie um Stellungnahme bzw. Benehmen zum 
Zielabweichungsverfahren Braunkohleplan Inden I, welches notwendig wird, da die RWE Power AG 
einen Antrag auf Zielabweichung für den Braunkohlenplan Inden I gestellt hat (gemäß § 6 Abs. 
2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 30 Abs. 2 und 3 und § 16 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG 
NRW)), um ihren aktualisierten Abschlussbetriebsplans Inden bei der Bezirksregierung Arnsberg, 
Abteilung 6 einzureichen und somit den aktuellen Ansprüchen und Entwicklungen im und um das 
Tagebaugeschehen gerecht zu werden. 
 
Gemäß § 30 Abs. 3 LPlG NRW kann die Regionalplanungsbehörde Köln Abweichungen eines 
Betriebsplanes vom Braunkohlenplan zulassen, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind 
und die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Sie entscheidet im 
Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und den von der Abweichung 
betroffenen Belegenheitsgemeinden, sowie im Einvernehmen mit dem Braunkohlenausschuss 
.

-    - 2
Da diese erfüllt sind, beabsichtigt die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde gemäß § 
30 Abs. 2 LPlG NRW mit Blick auf die geplante angepasste Seekubatur im Geltungsbereich des 
Braunkohlenplanes Inden I eine Abweichung vom Ziel 1.3 und auch von den Zielen 4.1 und 4.2 
zuzulassen. 
Gemäß § 30 Abs. 3 LPlG stellt die Stadt Jülich als betroffener Träger öffentlicher 
Belange hierfür in Absprache anderer Beteiligten, wie der Gemeinde Aldenhoven oder der 
Entwicklungsgesellschaft Indeland (EwiG), das Benehmen her, da die inzwischen bekannte 
Veränderung der Seekubatur und den umliegenden Oberflächen in unserem Sinne ist und daher 
auch so unsere Zustimmung findet. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Gemeindeverwaltuno•Rathusstraße8•52382Niederzier
vorabperMau:braunkohlenplanunci@brk.nrw.de
BezirksregierungKöln
z.Htl.HerrnBrück
Zeughausstraße2-10
50667Köln
GEMEINDE
IEDERZIER
DERBÜRGERMEISTER
Abteilung:
AbteilungfürBauenund
Planen
Dienstgebäude:
Burggebäude
ZimmerNr.11
Auskunfterteilt:
HerrHempel
Fern02428/84-412
Fax:02428/84-152
Mau:mhempel@lniederzier.de
IhrZeichenundTag
32/64.2-6.9vom07.12.2022
MeinAktenzeichenDatum
10.Januar2023
ZielabweichungsverfahrenBraunkohlenpianInden1
SehrgeehrteDamenundHerren,
sehrgeehrterHerrBrück,
gegendaso.g.ZielabweichungsverfahrenBraunkohlenplanInden1bestehenseitensderGe
meindeNiederzierkeineBedenken.
MitfreundlichenGrüßen
ImAuftragJ
/wPJ
(HempI)
WIRinNiederzier1www.niederzier.de1ok
SparkasseDüren
IBAN:DE89395501100003000?70
SWIFT-BIC:SDUEDE33)00(
VolksbankEuskircheneG.
IBAN:DE7D382600826801490016
SWIFT-BIC:GENQDED1EVB
Besuchszeiten
Mo-Frvon08:00bis12:30uhr
Divon14:00bis16:00uhr
Dovon14:00bis18:00uhr
Gemeindevenyaltung
Rathausstraße8,52382Nlederzier
ZentraleFon:02428/84-0
ZentraleFax:02428/84-150
BPV!*n
11.jan.2023
d
Bezirk:u!erung
11.Jan.2023
Anlagen
MEHlMIRAANM44

1
Wigger, Mario
Von: Biermann, Niklas
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2023 10:16
An: Brück, Hubert
Cc: Ulmen, Gerit Maximilian; Rech, Manuel; Friedrich, Almut; Christ, Dr. Jonas
Betreff: Stellungnahme Dez 54 Zielabweichungsverfahren Inden l
Sehr geehrter Herr Brück, 
 
zur Bewertung wasserwirtschaftlicher Belange habe ich Ihr Schreiben vom 07.12.2022, 32/64.2‐ 6.9 dezernatsintern 
an die Kolleginnen und Kollegen im Bereich Gewässerentwicklung, Abwasser, Hydrogeologie, 
Wasserversorgung/WSG und Wasserrahmenrichtlinie weitergeleitet. Im Ergebnis bestehen dem geplanten 
Vorhaben gegenüber aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. 
 
Das Zielabweichungsverfahren dient dazu die regionalplanerischen Voraussetzungen für
 die angepasste 
Seegeometrie zu schaffen, die wiederum die Grundlagen für die Formgebung des planfestzustellenden Tagebausees 
darstellen. Demzufolge werden die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen wie die Herstellung des Sees, die Entnahme 
von Rurwasser zur Befüllung des Sees, der Anschluss des Sees an die Inde etc. in einem gesonderten 
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren durchgeführt.  
In diesem Zusammenhang wird eine aus wasserwirtschaftlicher Sicht detaillierte, fachliche Bewertung erfolgen, 
sodass im vorliegenden Zielabweichungsverfahren nicht die Notwendigkeit besteht im Detail darauf einzugehen.  
 
Unabhängig davon weise ich vorsorglich und bereits an dieser Stelle explizit darauf hin, dass die Befüllung des 
Tagebausees mit Rurwasser ‐ innerhalb der aktuell geplanten 30‐40 Jahre‐ in meinem
 Dezernat kritisch gesehen 
wird. Eine gewässerverträgliche Entnahme der dafür benötigten Mengen wird nach aktuellem Kenntnisstand stark 
bezweifelt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Niklas Biermann 
‐‐  
Bezirksregierung Köln 
Dezernat 54 ‐ Wasserwirtschaft 
50606 Köln 
 
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2‐10, 50667 Köln 
Telefon: + 49 (0) 221 ‐ 147 ‐ 3727 
mailto: niklas.biermann@bezreg‐koeln.nrw.de 
http://www.bezreg‐koeln.nrw.de 
 
Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/BezRegKoeln

Dezernat 51        Köln, den 16.1.2023 
Nickenig Hr: 3623 
         51.9-7.2-Ind-3/22 
 
 
 
Dez. 32 
Herr Ulmen 
im Hause 
 
 
 
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
Herstellung des Benehmens 
 
Ihr Schreiben vom 7.12.2022, Az.: 32/64.2-6.9 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
aus Sicht der von hier zu vertretenden Belange von Natur und Landschaft bestehen 
zu der mit o.g. Schreiben beschriebenen Zielabweichung für den Braunkohlenplan 
Inden I keine Bedenken. 
 
 
 gez. 
 
(Nickenig)

Wasserverband Eifel-Rur Verbandsratsvorsitzender: Frank Peter Ullrich Sparkasse Düren | BIC: SDUEDE33XXX | IBAN: DE66 3955 0110 0000 1690 60 
Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorstand: Dr. Joachim Reichert Commerzbank Aachen | BIC: DRESDEFF390 | IBAN: DE02 3908 0005 0250 4200 00 
Eisenbahnstraße 5            02421 494 - 0 Deutsche Bank Düren | BIC: DEUTDEDK395 | IBAN: DE50 3957 0061 0811 1189 00 
52353 Düren            02421 494 - 1508 www.wver.de 
    
 
Wasserverband Eifel-Rur | Postfach 10 25 64 | 52325 Düren 
Bezirksregierung Köln 
 
50606 Köln 
 
 
 
 
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I - Tagebau Inden 
hier: Stellungnahme des Wasserverbandes Eifel - Rur 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
seitens des Wasserverbandes Eifel – Rur bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das Vorhaben. 
Wir möchten jedoch anmerken, das die Option, einer kontrollierten Nutzung des Seevolumens zum 
Zweck des Hochwasserrückhaltes bei Extremereignissen während der mehrere Jahrzehnte andauern-
den Befüllung aus Sicht des Wasserverbands Eifel-Rur wünschenswert ist. 
Freundliche Grüße 
 Im Auftrag 
Dr. Joachim Reichert Dr. Gerd Demny 
Vorstand Dezernent Gewässer und Wasserwirtschaft 
 
- 
Ihr Zeichen 
32/64.2- 6.9 
Ihre Nachricht vom 
07.12.2022 
Unser Zeichen 
4.02-(Hop/JB) 21302 
Kontakt 
Arno Hoppmann 
4.02 Stabsstelle Flussgebiets- und 
Investitionsmanagement 
T: +49 2421 494-1312 
F: +49 2421 494-99-1312 
M: arno.hoppmann@wver.de 
Datum 
.02.2023 
Seite 
| 1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 5 zu TOP 3 ZAV INDEN I Synopse)

6479 Zeichen

1 
 
 
Anlage 5 
Synopse 
zum 
Zielabweichungsverfahren Braunkohlenplan Inden I 
 
Beteiligter Stellungnahme Abwägung 
LANUV Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. 
Rheinischer Landwirtschafts-Verband 
und 
Landwirtschaftskammer 
Durch die Erweiterung des Restsees und die Er-
richtung des sogenannten Lamersdorfer Kanals 
wird zusätzliche Wasserfläche in Bereichen ge-
schaffen, für die eine überwiegend landwirt-
schaftliche Rekultivierung vorgesehen war. Der 
Verlust landwirtschaftlicher Flächen wird auch 
nicht durch die Rekultivierung benachbarter Ta-
gebaue (z. B. Hambach) ausgeglichen. 
Weitere Rekultivierungsplanungen sollten nicht 
allein zu Lasten der Landwirtschaft ausfallen und 
bei sämtlichen Planungen in der Region sollte die 
vorhandene Agrarstruktur so weit als möglich ge-
schont werden. 
Das Benehmen wird dem Grunde nach nicht 
versagt. Der Hinweis zum Umgang mit den 
landwirtschaftlichen Flächen wird zur Kenntnis 
genommen und soll seitens RWE Power in der 
weiteren revierweiten Rekultivierungsplanung 
berücksichtigt werden. 
Landesbetrieb Wald und Holz Benehmen hergestellt.  
Geologischer Dienst NRW Benehmen hergestellt.  
Bezirksregierung Arnsberg – Dez. 61 Benehmen hergestellt.  
Anl. 5 zu TOP 3

2 
 
Beteiligter Stellungnahme Abwägung 
Landschaftsverband Rheinland Benehmen hergestellt.  
Erftverband Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. 
Landesbüro der Naturschutzverbände Bedenken tragen die Naturschutzverbände ge-
gen die für den Bereich des Braunkohle-tage-
baus Inden I geplanten Freizeit-Einrichtungen 
am neuen Seeufer und diverse Straßenverbin-
dungen zu deren Erschließung vor. Diese Fol-
genutzungen seien nicht vom Braunkohleplan 
Inden I abgedeckt und könnten nicht im Zuge 
dieses Zielabweichungsverfahrens geregelt 
werden. Denn der Braunkohleplan Inden I 
lasse an keiner Stelle erkennen, dass mehr als 
eine „ruhige Erholung“ (siehe Erläuterungen zu 
Ziel 4.1) angestrebt war. 
Gegenstand des Zielabweichungsverfahrens ist 
die neue Seekubatur im Bereich des Braunkoh-
lenplans Inden I und die im Abschlussbetriebs-
plan avorgesehene Rekultivierungsplanung. 
Die Folgenutzungen in der geplanten Rekultivie-
rung sind weder Gegenstand des ZAV noch der 
Abschlussbetriebsplanung; sie werden hier ledig-
lich nachrichtlich dargestellt und geben die Rah-
menplanung wieder. 
Gerade im nördlichen Bereich des Tagebausees 
ist Raum für den Naturschutz und die ökologi-
sche Nutzung vorgesehen. 
 
Entwicklungsgesellschaft indeland  Benehmen hergestellt.  
Kreis Düren Aus Gründen des Hochwasserschutzes sollte 
der Lamersdorfer Graben als Retentionsraum bei 
extremen Hochwasser der Inde mit Ableitung 
nach Norden bzw. Westen dienen. Deshalb be-
stehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht Beden-
ken gegen die Darstellung des Lamersdorfer 
Grabens als Wasserfläche mit Anschluss an den 
Tagebausee. 
Die Planung und Umsetzung möglicher Hoch-
wasserschutz-Konzepte ist nicht Teil der Braun-
kohlenplanung, somit auch nicht Teil der Zielab-
weichung. Sie liegt im Zuständigkeitsbereich der 
Gewässer-unterhaltungspflichtigen (hier der 
WVER). Ein Konzept zur Einleitung in den La-
mersdorfer Graben ist nicht bekannt. Aufgrund 
des Höhenunterschieds zwischen Inde und des 
umliegenden Geländes erscheint eine Hochwas-
serentlastung, bzw. Ableitung über den Lamers-
dorfer Graben nicht zielführend.

3 
 
Beteiligter Stellungnahme Abwägung 
Die genaue Abgrenzung des Lamersdorfer Ka-
nals wird im Rahmen der Betriebspläne festege-
legt, hier werden auch die umliegenden Gelände-
höhen etc. verbindlich geregelt.  
 
 
 
Stadt Düren Es wird eine Anpassung der Sicherheitslinie ins-
besondere im Bereich zwischen den Dürener 
Ortsteil Merken und dem Indener Ortsteil Lucher-
berg gefordert. 
Die Sicherheitslinie ist im BKP parzellenscharf 
festgelegt worden. Insbesondere auf dieser Flä-
che können, falls erforderlich Maßnahmen zur Si-
cherung gegen Gefahren und sonstige den Berg-
bau begleitende Maßnahmen getroffen werden. 
Ihre Breite entspricht in der Regel der halben o-
der gesamten Tiefe des Tagebaus an der be-
troffenen Stelle, mindestens jedoch 100 m, (s. 
Anlage 2 zur DVO Braunkohlenplanung NRW, 
Nr. 1 Planzeichenverzeichnis). 
Der in der Stellungnahme angesprochene Be-
reich ist nicht Gegenstand der Zielabweichung. 
Eine geeignete Prüfung, wie mit dem Bereich 
umgegangen werden wird, der durch den Berg-
bau nicht mehr in Anspruch genommen wird, 
muss in einem anderen Verfahren erfolgen. 
Gemeinde Aldenhoven Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. 
Stadt Eschweiler Benehmen hergestellt  
Gemeinde Inden Benehmen unter folgender Berücksichtigung 
hergestellt: nachrichtliche Darstellung der Ersatz-
straße (L12/L241) soll über den Kanal verlaufen.  
Da die zeichnerische Darstellung vorliegend nur 
nachrichtlich ist und die Linienführung der Trasse

4 
 
Beteiligter Stellungnahme Abwägung 
zu einem späteren Zeitpunkt im Planfeststel-
lungsverfahren festgelegt wird, ist die geforderte 
Änderung der Darstellung nicht notwendig. 
Stadt Jülich Benehmen hergestellt  
Gemeinde Langerwehe Benehmen hergestellt  
Stadt Linnich Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. 
Gemeinde Niederzier Benehmen hergestellt  
StädteRegion Aachen Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. 
Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 Benehmen hergestellt  
Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 Benehmen hergestellt.  
Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt. 
Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 Hinweis: Im Bereich des sogenannten „Lamers-
dorfer Kanals“ verläuft derzeit eine 110 kV-Hoch-
spannungsfreileitung, zu deren Weiterbetrieb 
bzw. zu deren zukünftigem Verlauf noch keine 
Detailplanung vorliegt. Durch eine solche Freilei-
tung können schädliche Umwelteinwirkungen 
durch elektrische und magnetische Felder her-
vorgerufen werden. Dieser Aspekt sollte in der 
weiteren Planung berücksichtigt werden. 
Im Abschlussbetriebsplan ist vorgesehen, die 
110 kV Freileitung bis zu den heutigen Tagesan-
lagen zurückzubauen.  
Wasserverband Eifel-Rur Benehmen hergestellt 
Nutzung des Seevolumens zur Hochwasserrück-
haltung soll geprüft werden. 
Die Hochwasserrückhaltung ist nicht Teil der 
Zielabweichung.  
Landesbetrieb Straßenbau NRW Keine Stellungnahme eingegangen. Benehmensherstellung wird unterstellt.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 1 zu TOP 3 Begründung zum Zielabweichungsverfahren Inden I)

21351 Zeichen

Bezirksregierung Köln | Zeughausstraße 2–10 | 50667 Kölnbrk.nrw.de
Zielabweichungsverfahren Inden I
Begründung zum Zielabweichungsverfahren zum Braunkohlenplan 
Inden, räumlicher Teilabschnitt I, zwecks neuer
Rekultivierungsplanung im aktuell zu beantragenden 
Abschlussbetriebsplan Inden
Anl. 1 zu TOP 3

Zielabweichung Inden I 
1 
 
Mit Schreiben vom 20.10.2022 hat die RWE Power AG gemäß § 30 Abs. 3 Landespla-
nungsgesetz NRW einen Antrag auf Zielabweichung für den Braunkohlenplan Inden I 
gestellt. Das Unternehmen plant, in Kürze einen Antrag auf Zulassung eines aktuali-
sierten Abschlussbetriebsplans Inden bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 
einzureichen.  
In diesem Abschlussbetriebsplan erfolgt für die Grenzbereiche der beiden Braunkoh-
lenpläne Inden, räumliche Teilabschnitte I und II und den Abbaubereich Inden II eine 
sich aus dem entsprechend dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgezoge-
nen Tagebauende abgestimmte Rekultivierungsplanung, so dass ein einheitliches 
Landschaftsbild des „Reviers“ Inden entstehen kann.  
Die RWE Power AG gibt an, dass dieser angepasste Abschlussb etriebsplan im Ein-
klang mit dem in der Region aktuell erarbeiteten und ebenfalls aktualisierten Rahmen-
plan Inden steht und insoweit die Vorstellungen und Wünsche der Region aufgreife, 
als sie im bergbaulichen Betriebsgeschehen tatsächlich und rechtlich umg esetzt wer-
den können. Hierzu gehören insbesondere die bessere Zugänglichkeit zum See, die 
größere und ökologisch attraktivere Uferlänge, die höheren Anteile an Flachwasser-
bereichen, sowie die bessere Ausgangslage für spätere kommunale Folgenutzungen. 
Wie nachfolgend dem Sachverhalt und der Planungsgrundlage näher zu entnehmen 
ist, reicht die überarbeitete Planung der neuen Seekubatur in den Geltungsbereich des 
Braunkohlenplan Inden I, welcher in seinem Kapitel 4 „Grundzüge der Oberflächenge-
staltung und Wied ernutzbarmachung des Abbaubereichs“ allerdings vom Grundsatz 
her die Verfüllung des Tagebaus vorsieht. Die Zulassung des Abschlussbetriebsplanes 
durch die Bergverwaltung erfordert dessen Abstimmung mit den Vorgaben der Lan-
desplanung. 
Vor diesem Hintergrund  hat die RWE Power AG beantragt, die Zielabweichung von 
dem Ziel 1.3 sowie von den Rekultivierungszielen 4.2 und 4.2 des Braunkohlenplanes 
Tagebau Inden, räumlicher Teilabschnitt I für die angepasste Rekultivierungsplanung 
gemäß Anlage 2 zuzulassen.

Zielabweichung Inden I 
2 
 
A. Vorhabenbeschreibung 
Zur finalen Herstellung der geplanten Seeböschungen im Tagebau Inden (Geltungs-
bereich der Braunkohlenpläne Tagebau Inden I+II) werden insbesondere zur Umset-
zung des im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz festgelegten früheren Endes des 
Tagebaus Inden II und damit im Vorfeld nicht mehr zur Verfügung stehender Abraum-
gewinnungsflächen Abraummassen benötigt, die aus dem laufenden Tagebaubetrieb 
und dem Abraumdepot nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können. Um 
dem Massendefizit zu begegnen, ist die Seekubatur für die Rekultivierungsplanung im 
o.g. Abschlussbetriebsplan nach Westen nochmals überarbeitet worden (Abb. 1 – 
grüne Ellipse). Diese im Bereich Inden I gelegene Fläche wird den See nach Westen 
um ca. 42 ha vergrößern.  
Abb. 1: Tagebausee Inden in der Planfassung von 08/2022 (s. auch Anlage 2) 
 
Weiter sollen Massen für die Böschungsherstellung dadurch bereitgestellt werden, 
dass der heutige Einschnitt der Kohlebandanlagen zum Kraftwerk Weisweiler (gelegen 
in Inden I) nicht ve rfüllt, sondern zu einem sog. Lamersdorfer Kanal (Abb. 1 - blaue 
Ellipse, s. auch Anlage 2) ausgebildet und an die bisher geplante Seekubatur (Gel-
tungsbereich des Braunkohlenplanes Inden II) angeschlossen werden soll. Der Kanal

Zielabweichung Inden I 
3 
 
selbst wird eine Größe von ca. 33 ha haben und vollständig im Bereich des Braunkoh-
lenplans Inden I liegen. Die Erweiterung des Sees im Geltungsbereich Tagebau Inden 
I wird damit insgesamt ca. 75 ha (davon 59 ha gemäß Planung 08/2022) in Anspruch 
nehmen. Die gesamte Gegenüberstellung der Zahlen der Anpassungen ist der Anlage 
3 zu entnehmen. 
Für die zu überplanenden Bereiche im Geltungsbereich des Braunkohlenplans Inden 
I stellt die Wiedernutzbarmachungsvorgabe des Braunkohlenplans Inden I im Kapitel 
4 hauptsächlich landwirtschaftliche Fläche dar (Abb. 2).  
Abb. 2: Zeichnerische Darstellung Braunkohlenplan Inden I 
 
Da der Lamersdorfer Kanal und die Seeerweiterung primär nicht dem Ziel 1.3 und da-
mit auch nicht den Rekultivierungszielen 4.1 und 4.2 des Braunkohlenplanes Inden I 
entsprechen, sind die Voraussetzungen einer Zielabweichung zu prüfen (s.u.). 
B. Rechtliche Ausgangslage und Bewertung 
Mit der Entscheidung einer vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung geht auch 
die geringfügig frühere Beendigung des Tagebaus Inden II einher. Nach Abschluss der 
Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler in 2029 ist gemäß der Leitentscheidung 
des Landes NRW 2021 (Leitentscheidung 2021), Entscheidungssatz 8, der Tagebau

Zielabweichung Inden I 
4 
 
Inden im Rahmen des Braunkohlenplanes Inden II fortzuführen und anschließend zu 
rekultivieren (vgl. Leitentscheidung 2021 S. 24). Vorgaben, woher die Massengewin-
nung für die Standsicherheit des Böschungssystems zu erfolgen hat – wie z.B. für 
Hambach in Entscheidungssatz 7 „vorrangig aus dem bisherigen Abbaufeld des Ta-
gebaus“ – erfolgen nicht. Inwieweit sich durch die Leitentscheidung 2021 die Grund-
annahmen des Braunkohlenplanes geändert haben, soll danach im Rahmen des § 30 
LPlG NRW (Landesplanungsgesetz NRW) geprüft werden. Hierzu hat der Braunkoh-
lenausschuss nach Prüfung des Sachverha lts festgestellt, dass eine Änderung des 
Braunkohlenplans Inden II nicht erforderlich ist.  
Im Braunkohlenplan Inden I ist im Ziel 1.3 festgelegt, dass das Restloch des räumli-
chen Teilabschnitts I vollständig verfüllt werden soll. Erläutert wird dieses Ziel wie folgt: 
„Das im Bereich des Braunkohlenplanes Inden I entstehende Massendefizit soll nach 
den heute vorliegenden Erkenntnissen durch die Abraummassen des geplanten Ta-
gebaus Inden II ausgeglichen werden. Die Entscheidung über den Abschnitt II wird 
hierdurch jedoch noch nicht präjudiziert (S. 19 Braunkohlenplan Inden I).“ 
In den Rekultivierungszielen 4.1 und 4.2 sind vorgesehen, die Inde zu verlegen, 5 ha 
Straßenfläche und ca. 250 ha landschaftsgliedernde Grünzüge sowie Waldflächen 
wiederherzustellen. „A lle übrigen Flächen sind zur landwirtschaftlichen Nutzbarkeit 
(…) herzustellen.“ (s. S. 30 Braunkohlenplan Inden I). Gemäß dem Ziel 4.2 sind die 
über die Laufzeit des Tagebaus Inden I erforderlichen Betriebsflächen wie Kohlebun-
ker, Bandanlagen, etc. (ca. 8 0 ha) nach Abschluss des Betriebes entsprechend zu 
rekultivieren (S. 32 Braunkohlenplan Inden I). Erläutert wird dies damit, dass die fast 
ausschließlich ackerbaulich orientierte Kulturlandschaft grundsätzlich wiederherzustel-
len ist. Ziel 4.2 konkretisiert  dahingehend die Bodennutzungsarten, als u.a. landwirt-
schaftliche Fläche ca. 2.400 ha der Gesamtrekultivierung betragen soll. Erläutert wird 
dieses Ziel damit, dass bei der Rekultivierung zunächst grundsätzlich von einer Wie-
derherstellung des ursprünglichen Landschaftscharakters ausgegangen wird. Darüber 
hinaus werden bergbauliche Zwänge, die Erfordernisse neu hinzukommender Nutzun-
gen (Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft) sowie die nach derzeitigem Erkenntnisstand 
zweckmäßigen Verbesserungen der Freiraumfunktion (Landwirtschaft, stille Erholung, 
Ökologie) berücksichtigt.

Zielabweichung Inden I 
5 
 
Beide Rekultivierungsziele wurden in den nachfolgenden Betriebsplänen (Rahmenbe-
triebsplan 84/90/95 und Abschlussbetriebsplan I ab 2005) berücksichtigt. Aus dem o.g. 
aktualisierten Abschlussbetriebsplan ergibt sich, dass ca. 65 ha Restfläche (Kohlebun-
ker, Verbindungsanlagen, Bandsammelpunkt, Tagesanlagen, etc.) erst nach 2030 ent-
sprechend landwirtschaftlich zu rekultivieren sind (s. aktuell auch Abschlussbetriebs-
plan Inden II 2013 Teil 1, S. 9). 
Im Braunkohlenplan Inden II wird im Ziel 5.2 u.a. festgelegt, dass eine ökologisch funk-
tionsfähige Landschaft anzustreben ist, welche insbesondere durch eine vielfältige 
Wiedernutzbarmachung erreicht wird. Dabei soll die zu planende Wasserfläche ca. 
64%, also ca. 1.120 ha von ca. 1.735 ha (= 100%) der Bodennutzungsarten einneh-
men. Die Umsetzung des Ziels erfolgt in den nachfolgenden Betriebsplänen, insbe-
sondere dem Planfeststellungsverfahren zum Tagebausee. 
Im Jahr 2020 wurde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bereits die See-
kubatur angepasst. Bereits dabei entfielen ca. 16 ha auf den Bereich des Braunkoh-
lenplanes Inden I. Aufgrund der flächenmäßigen Ausbreitung und der Unwesentlich-
keit der Änderung bedurfte es keines Braunkohlenplan -Änderungsverfahrens und 
auch keiner Zielabweichung (https://www.bezreg -koeln.nrw.de/brk_internet/gre-
mien/braunkohlenausschuss/sitzungen/sitzung_161/02.pdf).  
Die weitere Detailplanung einschließlich spezifischer qualitäts - und quantitätsgerech-
ter Abraummengenbetrachtung macht eine erneute Anpassung der Seekubatur in dem 
Bereich des Braunkohlenplans Inden I mit den oben beschriebenen Lamersdorfer Ka-
nal und der westlichen Seeerweiterung erforderlich.   
Inwieweit nunmehr für diese geplante und notwendige Anpassung der Seekubatur eine 
Planänderung oder eine Zielabweichung vom Braunkohlenplan Inden I erforderlich 
wird, ist in § 30 LPlG NRW geregelt. Der § 30 LPlG NRW unterscheidet zwischen zwei 
Fallkonstellationen: zum einen regelt er das Braunkohlenplan-Änderungsverfahren im 
Abs. 1 und andererseits im 2021 neu eingeführten § 30 Abs. 2 und 3 LPlG NRW das 
Zielabweichungsverfahren.  
Liegen bereits die Voraussetzungen des Zielabweichungsverfahrens vor, bedarf es 
keines komplexen Braunkohlenplan -Änderungsverfahrens nach § 30 Abs. 1  LPLG

Zielabweichung Inden I 
6 
 
NRW mehr, da mit der Zielabweichung dargelegt wird, dass die Grundzüge des Braun-
kohlenplans – die im Wesentlichen dem Prüfungsmaßstab der Grundannahmen des 
Braunkohlenplanes entsprechen – nicht berührt werden.  
I. Zielabweichungsverfahren 
Grundsätzlich als Antragsverfahren ausgestaltet und seiner Funktion nach als „schnel-
les“ Verfahren konzipiert, ist das Zielabweichungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2, 3 LPlG 
NRW. Danach kann die Regionalplanungsbehörde Köln in entsprechender Anwen-
dung des § 16 LPlG NRW A bweichungen des Betriebsplans (hier: o.g. Abschlussbe-
triebsplan) von den Festlegungen des Braunkohlenplans (hier: des Braunkohlenplanes 
Inden I) zulassen, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten 
vertretbar ist und die Grundzüge des Braunkohlenplans nicht berührt werden. Sie ent-
scheidet im Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und den von 
der Abweichung betroffenen Belegenheitsgemeinden, sowie im Einvernehmen mit 
dem Braunkohlenausschuss. Antragsberechtigt ist auch der  Bergbautreibende, hier 
also die RWE Power AG. 
1. Nach § 30 Abs. 3 LPlG NRW ist eine Abweichung unter raumordnerischen Gesichts-
punkten als Einzelfallentscheidung vertretbar, wenn der Weg der Planung anstatt der 
Abweichung beschritten werden kann. Die Grenze der Vertretbarkeit endet dort, wo 
Gesichtspunkte der geplanten Abweichung bereits Gegenstand der raumordnerischen 
Abwägung waren, also der Plangeber die Aspekte bereits bei der ursprünglichen Pla-
nung berücksichtigt und abgewogen hat und sie schon damals nicht gewollt waren. 
Die raumordnerische Vertretbarkeit kann folglich nur auf neue Erkenntnisse bzw. Ver-
änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingun-
gen gestützt werden, die bei der Festlegung des Ziels noch keine Berücksichtigung 
gefunden haben. 
Für den Braunkohlenplan Inden I bedeutet dies, dass dieser einen etwaigen Tagebau-
see bei seiner Planung noch nicht bedacht und abgewogen hat; dieser stand damals 
für Inden I nicht konkret zur Debatte, wurde aber auch nicht strikt ausgeschlossen. Der 
Tagebausee wäre – wie auch der Braunkohlenplan Inden II zeigt – grundsätzlich plan-
bar gewesen, hätte man die politische Entwicklung und die hieraus folgenden Mas-
sendefizite voraussehen können. Mit Blick auf die damals angelaufenen, aber noch 
weithin offenen Planungen für den räumliche n Teilabschnitt II des Tagebau Inden ist

Zielabweichung Inden I 
7 
 
das Ziel 1.3 auch auf die „heute vorliegenden Erkenntnisse“ bezüglich der Massende-
fizite bzw. Masseneinsparungen beschränkt. Damit ist eine Abweichung von den Re-
kultivierungszielen 4.1 und 4.2 – Teilbereiche einer Seefläche statt landwirtschaftliche 
Rekultivierung – aus raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar, da sie grundsätz-
lich planbar ist, nicht ausgeschlossen wurde und nicht Gegenstand der Abwägung war.  
2. Damit die Anforderungen an ein Zieländerungsverfahr en nicht umgangen werden, 
ist weitere Voraussetzung des § 30 Abs. 3 LPlG NRW, dass die Grundzüge des Braun-
kohlenplans nicht berührt werden. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt, 
wenn die Abweichung noch durch das planerische Wollen gedeckt ist, mit hin ange-
nommen werden kann, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Plan-
geber gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er den Grund für die Abweichung gekannt 
hätte. Die Abweichung darf nicht ein solches Gewicht haben, dass sie die planerische 
Grundkonzeption, das Gerüst der Planung beeinträchtigt. Dabei geht es weniger um 
eine quantitative Betrachtung, also um den räumlichen Umfang einer Zielabweichung, 
als um eine qualitative, also um die Bedeutung der Abweichung für die Grundkonzep-
tion des Planwerks. Je tiefer die Abweichung in das Gefüge der Planung und den durch 
diese geschaffenen Interessenausgleich eingreift, desto mehr deutet auf die Notwen-
digkeit der Planänderung hin. Schafft die Abweichung neue Konflikte, die allein plane-
risch gelöst werden können, so sind die Grundzüge der Planung in der Regel berührt 
und eine Zielabweichung ausgeschlossen. 
Bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung der jeweiligen Planungssituation sind zu-
nächst die planerische Gesamtkonzeption und die sie tragenden Festlegun gen (Ziele 
und Grundsätze) sowie die in diesen zum Ausdruck kommenden Absichten des Plan-
gebers zu ermitteln. Sodann ist zu prüfen, ob die Zielabweichung eine tragende Fest-
legung betrifft und damit der planerischen Gesamtkonzeption zuwiderläuft. Dabei sind 
auch die durch die Abweichung ausgelösten Folgewirkungen in den Blick zu nehmen. 
Eine Berührung der Grundzüge der Planung kann indiziert sein, wenn die für die Ziel-
abweichung angeführten Gründe auf eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle zutreffen und 
die Zielabweichung eine negative Vorbildwirkung entfalten könnte. Vertretbar ist je-
doch auch anzunehmen, die Einzigartigkeit eines Vorhabens könne bereits die feh-
lende Berührung der Grundzüge der Planung indizieren, vgl. Kümper in UPR 4/21, S. 
121, 126.

Zielabweichung Inden I 
8 
 
Für den B raunkohlenplan Inden I bedeutet der vorgenannte Prüfungsmaßstab, dass 
zunächst die Ziele näher zu betrachten sind. Dabei geht das Ziel 1.3 nach den dama-
ligen Erkenntnissen davon aus, dass die Massendefizite des im Bereich des Braun-
kohlenplans Inden I durch  die Abraummassen des Tagebaus Inden II ausgeglichen 
werden (s.o.). Bei dieser damaligen Ausgangslage und einer vollständigen Verfüllung 
konnte auch davon ausgegangen werden, dass eine landwirtschaftliche Fläche mit ca. 
2.400 ha rekultiviert werden kann. Tragende Festlegung ist damit zunächst grundsätz-
lich die vollständige Verfüllung des Tagebaus Inden I gewesen.  
In den Erläuterungen wird jedoch deutlich, dass diese Erwägungen auf den damals 
vorliegende Erkenntnissen basieren, so dass der Plangeber in Hinb lick auf die lange 
Geltungsdauer des Braunkohlenplanes Inden I und der Betriebsdauer sowie der noch 
nicht abschließend konkretisierenden Planungen zu Inden II Abweichungen nicht per 
se ausgeschlossen hat. Insbesondere hat er das Zusammenspiel zwischen dem 
Braunkohlenplan Inden I und dem künftigen Braunkohlenplan Inden II erkannt und für 
letzteren kein Präjudiz ausgesprochen. Dies ist auch nachvollziehbar, denn die Pla-
nung für den Tagebau Inden II und die dort verfügbaren Massen standen noch nicht 
fest, so d ass die Aussage sich ausschließlich auf die damaligen Erkenntnisse zwin-
gend zu beschränken hatte, um etwaige neue Erkenntnisse mit dem Fortschritt des 
Tagebaus Inden I und dessen Fortführung mit dem Tagebau Inden II berücksichtigen 
zu können. 
Deutlich und bekräftigt werden die vorausgegangenen Ausführungen bei der Betrach-
tung der hiermit im Zusammenhang stehenden Rekultivierungsziele 4.1. und 4.2. Nach 
den damaligen Erkenntnissen konnte u.a. eine landwirtschaftliche Fläche mit ca. 
2.400 ha geplant werden. A ber in den Erläuterungen des Ziels 4.2 wird lediglich 
„grundsätzlich“ die landwirtschaftliche Rekultivierung von 2.400 ha gefordert. Auch die 
erst nach 2030 zu rekultivierenden Betriebsflächen wie Kohlebunker, Bandanlagen, 
etc. (ca. 80 ha) sollen nur „grundsätzlich“ landwirtschaftlich wiederhergestellt werden. 
Alle bergbaulichen Zwänge und neue Nutzungen (wie die verlegte Inde) werden nur 
nach dem damaligen Kenntnisstand („derzeitigem Erkenntnisstand“) berücksichtigt. 
Es ist bei den Rekultivierungszielen 4.1. und 4.2 folglich zu erkennen, dass die Unge-
wissheit bzw. Unkenntnis über die tatsächliche Entwicklung der Massen dahingehend

Zielabweichung Inden I 
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im Planwerk Braunkohlenplan Inden I Berücksichtigung fand, als eine landwirtschaftli-
che Rekultivierung dem Grunde nach erfolgen sollte, jedoch nur soweit die Massen 
auch verfügbar sind. Ausnahmen von einer landwirtschaftlichen Rekultivierung waren 
zwar nach den damaligen Erkenntnissen noch nicht absehbar und konnten damit auch 
nicht ausdrücklich im Braunkohlenplan formuliert werden , eine sonstige – mit dem 
Fortschritt des Tagebau Inden II im Gesamtkontext stehende – Rekultivierung wurde 
jedoch auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Eine „grundsätzlich“ landwirtschaftli-
che Rekultivierung lässt Ausnahmen zu, die bei neuen Erkenntnissen zu berücksichti-
gen sind. Damit läuft eine Zielabweichung nicht der planerischen Gesamtkonzeption 
des Braunkohlenplans Inden I zuwider. 
Insbesondere auch vor dem Hintergrund des in § 7 Abs. 2 Satz 3 ROG verankerten 
Abstimmungsgebotes hätte der Plangeber eine Anpassung der Rekultivierungspla-
nung um Wasserbereiche des Tagebausees ergänzt, wenn er den Grund für die Ab-
weichung (insb. Massendefizite infolge politischer Entscheidungen s.o.) in Folge ge-
kannt hätte. Denn schlussendlich handelt es sich bei dem Tag ebausee um ein Ge-
samtvorhaben am Ende einer umfangreichen Rekultivierung eines Tagebaus, nament-
lich Inden I und II, welcher jedoch künstlich in zwei sachliche Teile gegliedert wurde. 
Allein das Abstimmungsgebot der beiden Braunkohlepläne im Sinne einer ein heitli-
chen rekultivierten Landschaft gebietet eine einheitliche Betrachtung der Rekultivie-
rung losgelöst von festen Flächenangaben. Daher hat der Plangeber im Braunkohlen-
plan Inden I auch verfasst, dass die Bandanlage, etc. „grundsätzlich“ landwirtschaftlich 
zu rekultivieren sei, da er hier keine Entscheidung für in 50 -60 Jahren treffen wollte. 
Allein der Umstand, dass nicht ausschließlich eine landwirtschaftliche Rekultivierung 
der rund 65 ha offenen Betriebsfläche im Geltungsbereich des Tagebaus Inden I v or-
zunehmen ist, lässt Abweichungen in der Rekultivierung zu.  
Da die Seefläche sich auch insgesamt durch die Anpassungen der aktuellen Planung 
nur unwesentlich vergrößert und an anderer Stelle im Tagebau Inden II sogar (land-
wirtschaftliche) Fläche von 18 h a wieder hinzukommt (s. Anlage 3), sind jedenfalls 
keine neuen Konflikte erkennbar, die insgesamt bei der Folgenbetrachtung nicht gelöst 
werden könnten, so dass ein Zielabweichungsverfahren von Anfang an ausgeschlos-
sen wäre. Zusätzlich ist positiv zu erwähnen, dass mit der neuen Seekubatur u.a. eine

Zielabweichung Inden I 
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zusätzliche Zugänglichkeit zum See geschaffen wird und die Uferlänge ökologisch at-
traktiver ausgestaltet wird, so dass sich der Folgenutzungsgrad grundsätzlich erheb-
lich erhöht. 
Ferner bleibt das Zielabweichungs verfahren auch auf diesen Einzelfall begrenzt und 
steht als allgemeines Instrument zur Planänderung nicht zur Verfügung, da mit Ab-
schluss der finalen Planung der Seekubatur in 2022 und Erarbeitung des o.g. Ab-
schlussbetriebsplanes die endgültige Rekultivierung feststehen wird. Damit kann auf-
grund der Einzigartigkeit des Vorhabens von dieser Zielabweichung keine negative 
Vorbildwirkung ausgehen. 
Demnach sind die Grundzüge der Planung durch die Anpassung der Seekubatur im 
Geltungsbereich des Braunkohlenplanes Inden I nicht berührt.  
III. Ergebnis 
Da die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 LPlG NRW erfüllt sind, beabsichtigt die Be-
zirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde gemäß § 30 Abs. 2 LPlG NRW mit 
Blick auf die geplante angepasste Seekubatur im Geltungsbe reich des Braunkohlen-
planes Inden I eine Abweichung vom Ziel 1.3 und auch von den Zielen 4.1 und 4.2 
zuzulassen. 
IV. Weiteres Verfahren  
Gemäß § 30 Abs. 3 LPlG wird den mit den in ihren Belangen betroffenen Träger öf-
fentlicher Belange das Benehmen hergestellt. Im Anschluss daran wird das Einverneh-
men mit dem Braunkohlenausschuss hergestellt.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. 4 zu TOP 3 Beteiligtenliste)

2491 Zeichen

Beteiligten-
nummer Öffentliche Stelle Straße PLZ Ort E-Mail
1 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnitzstr. 10 45659 Recklinghausen poststelle@lanuv.nrw.de
2 Rheinischer Landwirtschaftsverband e. V. Rochusstraße 18 53123 Bonn info@rlv.de
3 Direktor der Landwirtschaftskammer NRW Bezirksstelle für Agrarstruktur Rütger-von-Scheven-Str. 44 52349 Düren dueren@lwk.nrw.de
4 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde Kirchstr. 2 52393 Hürtgendwald rureifel-juelicher-boerde@wald-und-holz.nrw.de
5 Geologischer Dienst NRW De-Greiff-Straße 195 47803 Krefeld poststelle@gd.nrw.de
6 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie Goebenstr. 25 44135 Dortmund poststelle@bra.nrw.de
7 Landschaftsverband Rheinland Kennedy-Ufer 2 50679 Köln post@lvr.de
8 Erftverband Am Erftverband 6 50126 Bergheim bauleitplanung@erftverband.de
9 Landesbüro der Naturschutzverbände Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen info@lb-naturschutz-nrw.de
10 Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH Bismarckstr. 16 52351 Düren info@indeland.de
11 Kreis Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren mail@kreis-dueren.de
12 Stadt Düren Wilhelmstraße 34 52349 Düren stadt@dueren.de
13 Gemeinde Aldenhoven Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13 52457 Aldenhoven gemeinde@aldenhoven.de
14 Stadt Eschweiler Rathausplatz 1 52249 Eschweiler stadtverwaltung@eschweiler.de
15 Gemeinde Inden Rathausstraße 1 52459 Inden info@gemeinde-inden.de
16 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 52428 Jülich info@juelich.de
17 Gemeinde Langerwehe Schönthaler Straße 4 52379 Langerwehe gemeinde@langerwehe.de
18 Stadt Linnich Rurdorfer Straße 64 52441 Linnich mail@linnich.de
19 Gemeinde Niederzier Rathausstraße 8 52382 Niederzier gemeinde@niederzier.de
20 StädteRegion Aachen Zollernstraße 10 52070 Aachen info@staedteregion-aachen.de
21 Bezirksregierung Köln - Dezernat 54 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln dezernat54@brk.nrw.de
22 Bezirksregierung Köln - Dezernat 51 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln dezernat51@brk.nrw.de
23 Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 Börsenplatz 1 50667 Köln dezernat33@brk.nrw.de
24 Wasserverband Eifel-Rur Eisenbahnstraße 5 52353 Düren kontakt@wver.de
25 Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 53879 Euskirchen kontakt.rnl.ve@strassen.nrw.de
Beteiligtenliste im Zielabweichungsverfahren zum Braunkohlenplan Inden I, räumlicher Teilabschnitt I, zwecks neuer Rekultivierung im aktuell zu beantragenden Abschlussbetriebsplan Inden
Anl. 4 zu TOP 3

Beratungsverlauf (1)

17.03.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0804
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
17.03.2023
Erstellt
08.03.2023 18:00