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1544/2021

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Mobilitäts Cockpits Köln - innovativ - integrativ - intelligent (MoCKiii)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.05.2021

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Anlage 0

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Anlage 1 - Stellungnahme RPA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0

932 Zeichen

Anlage 0 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht rechtzeitig zum Abschluss gebracht 
werden. Ein Bedarfsfeststellungsbeschluss in diesem Sitzungslauf ist allerdings aus 
fachlichen Gründen zwingend notwendig: 
1. Die Dringlichkeit ist gegeben, weil der Förderzeitraum bereits läuft und auch 
laufende Kosten abgerechnet werden können; u. a. Personalförderungen, die  
bei verzögertem Beginn verfallen würden. 
2. Die Projektlaufzeit ist begrenzt. Die Terminplanung und 
Meilensteinfestsetzungen erfordern einen zeitnahen Beginn. Um die 
Wirksamkeit bezüglich der Luftreinhaltung zu erreichen, verlangt der 
Fördergeber erste Realisierungen innerhalb dieses Jahres. 
3. Die Stadt Köln ist in dem Projekt mit einem Konsortialpartner, dem DLR, 
verbunden. Die Einhaltung des Zeitplanes mit zeitnahem Beginn und 
Einhaltung der gesetzten Meilensteine ist Grundlage der vorgesehenen 
Zusammenarbeit.

Anlage 1 - Stellungnahme RPA

2114 Zeichen

14 20.05.2021 
142  
  
 
 
 
- 64 -  
 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung die Beschaffung eines Mobilitäts 
Cockpits Köln – innovativ – integrativ – intelligent (MoCKiii) zum Aufbau eines verbes- 
serten Verkehrsmanagements (142/24/19/21) 
hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 1544/2021 
voraussichtliche Auftragssumme: 1.680.672,00 EUR netto / 2.000.000,00 EUR brutto  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Vorlage 1544/2021 in der Fassung vom 12.05.2021 zum Bedarfsfeststellungsbeschluss 
für den Rat der Stadt Köln dokumentiert -64, Amt für Verkehrsmanagement – das Ergebnis 
der Bedarfsprüfung. 
Die Zielsetzung der Reduzierung von Stickstoffdioxid (NO 
2)-Belastungen durch eine verbes- 
serte Steuerung des Verkehrsflusses und dessen verbesserter Vorhersagbarkeit durch Ver- 
knüpfung von Daten aus lokalen Messwerten (Messstellen für den Verkehrsfluss und die 
Schadstoffmessung), gesamtstädtische Verkehrsflussdaten, Daten des Kraftfahrt-
Bundesamtes zum Fahrzeugbestand und Mobilitätskennwerten aus Mobilfunkaktivitäten (mit 
GPS-ausgestattete Fahrzeuge, Handys etc.) ist nachvollziehbar dargestellt. Ebenso wird 
dargelegt, dass durch die verbesserte Vorhersagbarkeit der Verkehrsflüsse proaktive Steue- 
rungsmaßnahmen künftig ermöglicht werden können. 
Da weiterhin mit einem Anwachsen der innerstädtischen Verkehrsflüsse sowie mit der Zu- 
nahme der Pendlerbewegungen aus dem Umland zu rechnen ist, ist die Maßnahme geeig- 
net, kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beizutragen. 
Die Auftragssumme kalkulieren Sie mit 1.680.672,00 EUR netto / 2.000.000,00 EUR brutto. 
Ich bitte Sie, insbesondere angesichts Ihrer Einschätzung, dass eine Vergabe der Leistun- 
gen nur an die bisherigen Systembetreiber möglich sei, die Beteiligung der zuständigen 
Vergabestelle sicherzustellen. 
Darüber hinaus bitte ich Sie, in Ihrer Vorlage die Bezeichnung „Anerkennung durch das 
Rechnungsprüfungsamt“ entweder ersatzlos zu streichen, mindestens aber in „Stellungnah- 
me des Rechnungsprüfungsamtes“ abzuändern. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Jülich

Beschlussvorlage Rat

19377 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 1544/2021 
Freigabedatum 
31.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Mobilitäts Cockpits Köln – innovativ 
– integrativ – intelligent (MoCKiii) zum Aufbau eines verbesserten Verkehrsmanagements 
sowie Beschluss zur Bereitstellung von außerplanmäßigen investiven 
Verpflichtungsermächtigungen und Freigabe einer außerplanmäßigen investiven 
Auszahlungsermächtigung; 
hier: neue Finanzstelle 6400-1201-0-0013 Erweiterung Verkehrsrechner 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Mobilitäts Cockpits Köln – innovativ – integrativ 
– intelligent (MoCKiii) zum Aufbau eines verbesserten Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe 
von 2.000.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 
 
2. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme gem. § 83 GO NRW für das Haushalts-
jahr 2021 die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszah-
lungsermächtigung in Höhe von 383.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der 
neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner, Teilplanzeile 9, Auszahlun-
gen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende 
Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-
Achse (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen). 
 
Darüber hinaus beschließt der Rat ebenfalls für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer 
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 1.617.000 € zu 
Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (638.000 € in 2022, 489.500 € in 2023 und 489.500 € in 
2024) im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Teilplanzeile bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-
0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch 
veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu 
Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für 
Baumaßnahmen).   
 
3. Der Rat beschließt die auf vier Jahre befristete Zusetzung einer projektseitig geförderten Stelle 
(beabsichtigt in der Entgeltgruppe 14 TVÖD) für das auftraggeberseitige Projektmanagement.  
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   2.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.200.000 € 
 60 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2025 
a) Personalaufwendungen    93.900 € 
b) Sachaufwendungen etc.        € 
c) bilanzielle Abschreibungen    ab 2024:     100.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2025 
a) Erträge    45.036 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   ab 2024: 60.000  € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:      
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt die Bundesregierung die 
Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen bei der Gestaltung nachhaltiger 
und emissionsarmer Mobilität. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI) zielt im Rahmen der Förderrichtlinie zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrs-
systeme“ darauf ab, Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems umzusetzen, die 
kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beitragen können. Die Förderricht-
linie bietet damit den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Maßnahmen für eine effiziente und 
nachhaltige Gestaltung des Verkehrssystems umzusetzen, die für eine langfristige Einhaltung der 
Luftschadstoffgrenzwerte von grundlegender Bedeutung sind. 
 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) be-
treibt auf Kölner Stadtgebiet ein Messnetz mit zehn Passivsammlern und vier Messcontainern.  
 
Für die Stadt Köln wird der maximale NO2-Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017, 
59 µg/m³ im Jahr 2018 und 44 µg/m³ im Jahr 2019 aufgeführt. Für die Messstelle in der Justinianstra-
ße wurde für das Jahr 2019 ein Jahresmittelwert von 43 µg/m³ ermittelt. An allen weiteren Messstel-

3 
len in Köln wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ in 2019 eingehalten. Für 2020 konnte eine Einhaltung 
an allen Messstellen registriert werden. Diese Absenkung ist nunmehr durch nachhaltige Maßnahmen 
abzusichern. 
 
Die Einwohnerzahl Kölns wird in den kommenden Jahren weiterhin überdurchschnittlich stark wach-
sen, ebenso die Pendlerbewegungen aus dem Umland. Zusätzlich erschweren viele Baumaßnahmen 
auf dem Autobahnring (z. B. Leverkusener Rheinbrücke) einen ungestörten Verkehrsfluss, in deren 
Folge die städtischen Brücken und Straßen zusätzlich belastet werden. Daher ist nicht zu erwarten, 
dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne weitere umfängliche und gezielte 
Maßnahmen von selbst einstellt. 
 
 
Verbesserung des Verkehrsmanagements 
 
Das Amt für Verkehrsmanagement folgte dem Sonderaufruf für Leuchtturmprojekte des Bundesminis-
teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung 
kommunaler Verkehrssysteme“. Beantragt wurden Fördermittel für die Beschaffung eines Mobilitäts-
Cockpits mit dem Ziel ein verbessertes Verkehrsmanagement, hinsichtlich einer lokalen NO2 Bewer-
tung und CO2 Bilanz, bei einem zeitaktuellen, permanenten Monitoring mit Trenddarstellung aufzu-
bauen. 
 
Das „Mobilitäts-Cockpit Köln – innovativ – integrativ – intelligent“ (MoCKiii) verknüpft Daten aus loka-
len Messwerten (Messstellen für den Verkehrsfluss und die Schadstoffmessung), gesamtstädtische 
Verkehrsflussdaten, Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Fahrzeugbestand und Mobilitätskenn-
werte aus Mobilfunkaktivitäten (mit GPS-ausgestattete Fahrzeuge, Handys etc.). Weiterhin bestehen 
Möglichkeiten der Einbeziehung und Evaluation weiterer Daten, wie Soziodemografie, Wetter oder 
Lärm. Aus diesen Daten wird daraufhin die Nachfrage, die Verkehrsentwicklung und Verkehrsmittel-
wahl ermittelt und der Schadstoffentwicklung gegenüber gestellt. Dadurch werden negative Trends, 
wie die Überlastung bestimmter Streckenabschnitte oder Verkehrsträger, frühzeitig erkannt und ge-
eignete Maßnahmen eingeleitet um eine Grenzwertüberschreitung zu verhindern. Es erfolgt ein zeit-
aktuelles, permanentes Monitoring mit Trenddarstellung. Genauer beschrieben sind die einzuleiten-
den Maßnahmen z. B. eine Verstetigung des Verkehrsflusses beispielsweise durch zeitnahe und be-
darfsgerechte Schaltung der Lichtsignalanlagen oder netzadaptive Steuerungsverfahren. Das System 
wird zudem die Betrachtung langfristiger Entwicklungen durch die Berücksichtigung von Verlagerun-
gen in Zielorten ermöglichen. Hieraus ergeben sich neue Möglichkeiten, Vorranggebiete für nachhal-
tige Mobilität bzw. Stadtentwicklung zu bestimmen. 
 
Das Cockpit wird in die Verkehrs- und Tunnelleitzentrale integriert und kann über die Verkehrsma-
nagementebene des Verkehrsrechners zur Auslösung zuvor genannter Maßnahmen genutzt werden. 
MoCKiii stellt somit eine Grundlage für die Verkehrsinformation, -lenkung und -steuerung dar und 
erleichtert die Wahrnehmung von Aufgaben im Verkehrsmanagement. 
 
Zusammenfassend ausgedrückt bildet die Maßnahme eine wichtige Grundlage zur Zusammenfüh-
rung verschiedener wichtiger verkehrstechnischer Daten, das Erkennen negativer Trends aus diesen 
und als Ergebnis eine Reduktion der Schadstoffmengen und Treibhausgase. 
 
Entsprechend des Förderaufrufs wird die vorgesehene Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrs-
abwicklung und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen.  
Die Grundlage für die Antragstellung bildete der Green City Masterplan der Stadt Köln (vergl. Vorla-
gen-Nr. 2637/2018) und bezog sich auf folgende Steckbriefe: 
Steckbrief M 1.3 „Maßnahme Nr. 1.3: Kommunikationsaktivitäten“,  
Steckbrief M 1.4: „Maßnahme Nr. 1.4: Stauhinweise auf Verkehrsleittafeln (Vario-Tafeln)“,  
Steckbrief M 1.7: „Maßnahme Nr. 1.7: Umweltsensitive Ampelsteuerung“. 
 
Vorgesehene Maßnahmen 
 
Das Gesamtprojekt ist in sechs Arbeitspakete (AP) gegliedert.

4 
 
AP 1 Projektmanagement 
 
Das Projektmanagement erfolgt auftraggeberseitig seitens der Stadt Köln durch Einsatz einer auf 
vier Jahre befristeten Mehrstelle, die voraussichtlich in der Entgeltgruppe 14 TVÖD eingerichtet 
werden kann. Ausgehend von einer Stellenbesetzung zum 01.01.2022 ergeben sich daraus Perso-
nalaufwendungen in Höhe von 93.900 € pro Jahr im Zeitraum 2022-2025. Im Förderantrag konnten 
Zuwendungen für Personalkosten bis zu einem Betrag von maximal 300.240 € für vier Jahre gel-
tend gemacht werden. Dieser Betrag wird mit 60 % gefördert, das heißt den jährlichen Personal-
aufwendungen stehen Erträge aus Zuwendungen in Höhe von jährlich 45.036 € gegenüber. 
 
Auftragsnehmerseitig ist ein Projektmanagement erforderlich, um die Integration in den unter KRITIS-
V-Bedingungen (Bedingungen nach der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach 
dem Gesetz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) laufenden Produktivbetrieb 
zu gewährleisten. Hierzu müssen u. a. die erforderlichen Stabilitätstests zur gesicherten Integration in 
das vorhandene Verkehrsmanagementsystem in Köln (SiTraffic Concert) erfolgen. Die Integration ist 
auch abhängig von den Updates der Produktsoftware intensiv darauf abzustimmen und in der Ent-
wicklungszentrale des Herstellenden zu klären.  
 
Mit dieser Integration wird gleichfalls ein Mehrwert geschaffen, weil ein entsprechendes Vorgehen zur 
Implementierung der Anwendung bei Nutzerinnen und Nutzern von SiTraffic ermöglicht und erleichtert 
wird.  
 
 
AP 2 Methodik und Verfahrensklärung 
 
Zur Erstellung eines Lastenheftes ist die Bestimmung der Berechnungsverfahren, die Klärung der 
Datenzugänge und der methodischen Fragestellungen erforderlich. Die Klärung erfolgt in Workshops 
und online-Dialogverfahren zwischen der Stadt Köln, dem Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt 
e. V. (DLR) und dem Unterauftragnehmenden. Ggf. werden zur Klärung weitere Fachämter und Be-
hörden einbezogen. Die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse erfolgt in den bestehenden, 
auch mit externen Fachleuten besetzten, Expertengremien zur Luftreinhaltung und Klimaschutz.  
 
Die methodische Klärung der Berechnung im online-Betrieb erfolgt in dieser Dimension erstmalig und 
Bedarf der wissenschaftlichen Begleitung und Entwicklung durch das DLR.   
 
 
AP 3 EDV-technische Realisierung 
 
Auf Grundlage des Lastenheftes und der methodischen Festlegung der Berechnungsverfahren erfolgt 
die technische Realisierung der Integration in SiTraffic und externen Modulen. Arbeitspakete dabei 
sind die Schnittstellenprogrammierung zur Datenzusammenführung, die Anbindung der Datenquellen 
und Exportschnittstellen sowie die Systemanpassungen zur Integration in bestehende Systeme. 
 
 
AP 4 Pilotinstallation und Demonstration 
 
Vor einen Realbetrieb erfolgt die Pilotinstallation und Demonstration. Hierbei werden auch die Hin-
weise der Stakeholder zur Verwendbarkeit eingeholt und nach Möglichkeit berücksichtigt. In dem Ar-
beitspaket erfolgt der Pilotbetrieb zur Level of Service (LOS) Bestimmung (= Qualität Verkehrsdichte), 
zur Analyse der „Floating Car Data“ (FCD) und anderen Quellen und die Ermittlung des Verkehrsauf-
wands aus genannten Quellen. Aus der Fusion der Datenquellen ist ein Emissionsmonitor zur lokalen 
NO2-Belastung an den Hotspots und zur verkehrlichen Hintergrundbelastung vorgesehen. Aus den 
Daten werden Maßnahmen zu netzadaptiven Steuerungen hergeleitet und Managementaktionen ent-
sprechend des Green City Masterplans initialisiert. Die Ergebnisse der Berechnungen werden über 
Berichts- und Monitorfunktionen in Tages-, Wochen- und Monatsberichten zusammengefasst. Gleich-
falls stehen sie der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale für eine aktuelle Lagebeurteilung zur Verfügung.

5 
AP 5 Realbetrieb und Justierung 
 
Die Implementierung wird in den Realbetrieb überführt und zur nachhaltigen Senkung der Emissions-
belastung über 3 Jahre und in der Folge genutzt. Hierbei sind, wie in jedem Betrieb, Nachjustierungen 
aufgrund der im Realbetrieb gewonnenen Erkenntnisse notwendig. Die Kosten des Realbetriebes 
sind maßgeblich von dem Bezug der Mobilfunk und FCD Daten abhängig.  
 
AP 6 Evaluation und Ergebnisverbreitung 
 
Im Rahmen der Projektbewertung erfolgt eine Beurteilung zur Eignung und Handhabung des Systems 
im großstädtischen Kontext. Über die Erkenntnisse wird in Arbeitskreisen von Verbänden und auf 
Fachtagungen berichtet.  
Die Maßnahmen sollen über einen Zeitraum von vier Jahren durchgeführt werden. 
 
Kosten 
 
Die Kosten für die Entwicklung und Implementierung des Mobilitäts Cockpits Köln betragen 
2.000.000 €.  
 
Der Kalkulation liegt eine Beschreibung der umzusetzenden Maßnahmen und eine zugehörige Kos-
tenabschätzung durch den Herstellenden vom 23.07.2020 zugrunde. Im Rahmen der Konkretisierung 
wurden die Leistungen den einzelnen Arbeitspaketen zugewiesen. Die Eckwerte der ursprünglichen 
Abschätzung der Kosten für erforderliche Leistungen wurden dabei zugrunde gelegt. Hierbei ist zu 
beachten, dass sich die Kostenabschätzung des Herstellenden auf eine Projektlaufzeit von nur 3 Jah-
ren bezog, der Antrag aber eine Laufzeit von 4 Jahren aufweist.  
 
Die Bezugs- und Integrationskosten für FCD - Daten wurden durch Abfrage bei der Landeshauptstadt 
Düsseldorf plausibilisiert. Aufgrund der Angaben zu dem dortigen Datenbezug mit geringerer Größe 
konnten die Kosten für Köln, wie sie in dem indikativen Angebot des Herstellenden aufgeführt sind, 
bestätigt werden.  
 
Förderung 
 
Gemäß der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und dem daraus resultie-
renden Sonderaufruf für Leuchtturmprojekte von Intensivkommunen des Bundesministeriums für Ver-
kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde ein Antrag auf Förderung gestellt und bewilligt. Der För-
dersatz beträgt 60 % und ist auf maximal 1.380.144 € begrenzt.  
Die Projektlaufzeit ist auf vier Jahre festgesetzt. 
 
Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. 
 
Finanzierung 
 
Der Auftrag für die Beschaffung des Mobilitäts Cockpits Köln in Höhe von 2.000.000 € wird in 2021 
vergeben. Im Haushaltjahr 2021 fallen nach aktueller Planung investive Auszahlungen in Höhe von 
383.000 € an. Die Bereitstellung dieses Betrages erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßige 
Auszahlung gem. § 83 GO NRW - im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Fi-
nanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraus-
zahlungen im gleichen Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (Teil-
planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen). 
 
Für die weiteren Zahlungen in Höhe von 1.617.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 
(638.000 € in 2022, 489.500 € in 2023 und 489.500 € in 2024) ist eine entsprechende Verpflichtungs-
ermächtigung im Haushaltsjahr 2021 notwendig. Die Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Ver-
pflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW erfolgt im Haushaltsjahr 2021 ebenfalls bei der neuen

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Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner (Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den 
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen).   
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Ver-
pflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, 
Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen).  
 
Hinsichtlich der für die Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2022-2024 not-
wendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. die erforder-
lichen Mittel im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei der o. g. Finanzstelle entsprechend 
berücksichtigt. Die Einzahlungen aus den Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Zusammen-
hang mit der Bundesförderung werden im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. bei der gleichen Finanzstelle 
in Teilplanzeile 1- Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen entsprechend veran-
schlagt. 
 
Bei der benötigten Stelle handelt es sich um eine Mehrstelle, die im Stellenplan bisher nicht berück-
sichtigt ist und für 2022 ff. neu eingerichtet werden muss. Die jährlichen Mehraufwendungen in Höhe 
von 93.900 € können durch Wenigeraufwendungen beim Amt für Verkehrsmanagement in Höhe von 
48.864 € pro Jahr im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 11 - Personal-
aufwendungen teilweise gedeckt werden. Die Restdeckung ergibt sich durch die anteilige Förderung 
in Höhe von 45.036 € / Jahr. 
 
Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. ein entsprechender An-
satz für die Abschreibungen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. in der Teilplan-
zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von jährlich 100.000 € berücksichtigt. Das Dezernat für 
Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. in-
nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vor-
sehen. 
 
Diesen Aufwendungen stehen mit Blick auf die Bundesförderung Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten (Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen) in Höhe von jährlich 60.000 € 
gegenüber, welche ebenfalls im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022  ff. entspre-
chend berücksichtigt werden.  
 
 
Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise 
 
Das Vorhaben stellt eine Umsetzung von Maßnahmen aus dem Green City Masterplan der Stadt Köln 
zur Reduzierung der Stickoxidbelastung dar. Bei der Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe 
handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen 
zu erfüllen ist und durch Fördermittel des Bundes aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ gefördert 
wird. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlage 
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 Stellungnahme RPA

Beratungsverlauf (3)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.31 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1544/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.05.2021
Erstellt
22.04.2021 12:39