1544/2021
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Mobilitäts Cockpits Köln - innovativ - integrativ - intelligent (MoCKiii)
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Anlage 0
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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden. Ein Bedarfsfeststellungsbeschluss in diesem Sitzungslauf ist allerdings aus fachlichen Gründen zwingend notwendig: 1. Die Dringlichkeit ist gegeben, weil der Förderzeitraum bereits läuft und auch laufende Kosten abgerechnet werden können; u. a. Personalförderungen, die bei verzögertem Beginn verfallen würden. 2. Die Projektlaufzeit ist begrenzt. Die Terminplanung und Meilensteinfestsetzungen erfordern einen zeitnahen Beginn. Um die Wirksamkeit bezüglich der Luftreinhaltung zu erreichen, verlangt der Fördergeber erste Realisierungen innerhalb dieses Jahres. 3. Die Stadt Köln ist in dem Projekt mit einem Konsortialpartner, dem DLR, verbunden. Die Einhaltung des Zeitplanes mit zeitnahem Beginn und Einhaltung der gesetzten Meilensteine ist Grundlage der vorgesehenen Zusammenarbeit.
Anlage 1 - Stellungnahme RPA
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14 20.05.2021 142 - 64 - Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung die Beschaffung eines Mobilitäts Cockpits Köln – innovativ – integrativ – intelligent (MoCKiii) zum Aufbau eines verbes- serten Verkehrsmanagements (142/24/19/21) hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 1544/2021 voraussichtliche Auftragssumme: 1.680.672,00 EUR netto / 2.000.000,00 EUR brutto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Vorlage 1544/2021 in der Fassung vom 12.05.2021 zum Bedarfsfeststellungsbeschluss für den Rat der Stadt Köln dokumentiert -64, Amt für Verkehrsmanagement – das Ergebnis der Bedarfsprüfung. Die Zielsetzung der Reduzierung von Stickstoffdioxid (NO 2)-Belastungen durch eine verbes- serte Steuerung des Verkehrsflusses und dessen verbesserter Vorhersagbarkeit durch Ver- knüpfung von Daten aus lokalen Messwerten (Messstellen für den Verkehrsfluss und die Schadstoffmessung), gesamtstädtische Verkehrsflussdaten, Daten des Kraftfahrt- Bundesamtes zum Fahrzeugbestand und Mobilitätskennwerten aus Mobilfunkaktivitäten (mit GPS-ausgestattete Fahrzeuge, Handys etc.) ist nachvollziehbar dargestellt. Ebenso wird dargelegt, dass durch die verbesserte Vorhersagbarkeit der Verkehrsflüsse proaktive Steue- rungsmaßnahmen künftig ermöglicht werden können. Da weiterhin mit einem Anwachsen der innerstädtischen Verkehrsflüsse sowie mit der Zu- nahme der Pendlerbewegungen aus dem Umland zu rechnen ist, ist die Maßnahme geeig- net, kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beizutragen. Die Auftragssumme kalkulieren Sie mit 1.680.672,00 EUR netto / 2.000.000,00 EUR brutto. Ich bitte Sie, insbesondere angesichts Ihrer Einschätzung, dass eine Vergabe der Leistun- gen nur an die bisherigen Systembetreiber möglich sei, die Beteiligung der zuständigen Vergabestelle sicherzustellen. Darüber hinaus bitte ich Sie, in Ihrer Vorlage die Bezeichnung „Anerkennung durch das Rechnungsprüfungsamt“ entweder ersatzlos zu streichen, mindestens aber in „Stellungnah- me des Rechnungsprüfungsamtes“ abzuändern. Mit freundlichen Grüßen gez. Jülich
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 1544/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Beschaffung eines Mobilitäts Cockpits Köln – innovativ – integrativ – intelligent (MoCKiii) zum Aufbau eines verbesserten Verkehrsmanagements sowie Beschluss zur Bereitstellung von außerplanmäßigen investiven Verpflichtungsermächtigungen und Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlungsermächtigung; hier: neue Finanzstelle 6400-1201-0-0013 Erweiterung Verkehrsrechner Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die Beschaffung eines Mobilitäts Cockpits Köln – innovativ – integrativ – intelligent (MoCKiii) zum Aufbau eines verbesserten Verkehrsmanagements mit Kosten in Höhe von 2.000.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 2. Der Rat beschließt zur Finanzierung der o. g. Maßnahme gem. § 83 GO NRW für das Haushalts- jahr 2021 die außerplanmäßige Bereitstellung und gleichzeitige Freigabe einer investiven Auszah- lungsermächtigung in Höhe von 383.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner, Teilplanzeile 9, Auszahlun- gen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im o. g. Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West- Achse (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen). Darüber hinaus beschließt der Rat ebenfalls für das Haushaltsjahr 2021 die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW in Höhe von 1.617.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (638.000 € in 2022, 489.500 € in 2023 und 489.500 € in 2024) im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Teilplanzeile bei der neuen Finanzstelle 6400-1201- 0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen). 3. Der Rat beschließt die auf vier Jahre befristete Zusetzung einer projektseitig geförderten Stelle (beabsichtigt in der Entgeltgruppe 14 TVÖD) für das auftraggeberseitige Projektmanagement. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 2.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.200.000 € 60 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2025 a) Personalaufwendungen 93.900 € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen ab 2024: 100.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2025 a) Erträge 45.036 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten ab 2024: 60.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt die Bundesregierung die Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zielt im Rahmen der Förderrichtlinie zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrs- systeme“ darauf ab, Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems umzusetzen, die kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beitragen können. Die Förderricht- linie bietet damit den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Maßnahmen für eine effiziente und nachhaltige Gestaltung des Verkehrssystems umzusetzen, die für eine langfristige Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte von grundlegender Bedeutung sind. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) be- treibt auf Kölner Stadtgebiet ein Messnetz mit zehn Passivsammlern und vier Messcontainern. Für die Stadt Köln wird der maximale NO2-Wert am Clevischen Ring mit 62 µg/m³ im Jahr 2017, 59 µg/m³ im Jahr 2018 und 44 µg/m³ im Jahr 2019 aufgeführt. Für die Messstelle in der Justinianstra- ße wurde für das Jahr 2019 ein Jahresmittelwert von 43 µg/m³ ermittelt. An allen weiteren Messstel- 3 len in Köln wurde der Grenzwert von 40 µg/m³ in 2019 eingehalten. Für 2020 konnte eine Einhaltung an allen Messstellen registriert werden. Diese Absenkung ist nunmehr durch nachhaltige Maßnahmen abzusichern. Die Einwohnerzahl Kölns wird in den kommenden Jahren weiterhin überdurchschnittlich stark wach- sen, ebenso die Pendlerbewegungen aus dem Umland. Zusätzlich erschweren viele Baumaßnahmen auf dem Autobahnring (z. B. Leverkusener Rheinbrücke) einen ungestörten Verkehrsfluss, in deren Folge die städtischen Brücken und Straßen zusätzlich belastet werden. Daher ist nicht zu erwarten, dass sich eine Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung ohne weitere umfängliche und gezielte Maßnahmen von selbst einstellt. Verbesserung des Verkehrsmanagements Das Amt für Verkehrsmanagement folgte dem Sonderaufruf für Leuchtturmprojekte des Bundesminis- teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“. Beantragt wurden Fördermittel für die Beschaffung eines Mobilitäts- Cockpits mit dem Ziel ein verbessertes Verkehrsmanagement, hinsichtlich einer lokalen NO2 Bewer- tung und CO2 Bilanz, bei einem zeitaktuellen, permanenten Monitoring mit Trenddarstellung aufzu- bauen. Das „Mobilitäts-Cockpit Köln – innovativ – integrativ – intelligent“ (MoCKiii) verknüpft Daten aus loka- len Messwerten (Messstellen für den Verkehrsfluss und die Schadstoffmessung), gesamtstädtische Verkehrsflussdaten, Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Fahrzeugbestand und Mobilitätskenn- werte aus Mobilfunkaktivitäten (mit GPS-ausgestattete Fahrzeuge, Handys etc.). Weiterhin bestehen Möglichkeiten der Einbeziehung und Evaluation weiterer Daten, wie Soziodemografie, Wetter oder Lärm. Aus diesen Daten wird daraufhin die Nachfrage, die Verkehrsentwicklung und Verkehrsmittel- wahl ermittelt und der Schadstoffentwicklung gegenüber gestellt. Dadurch werden negative Trends, wie die Überlastung bestimmter Streckenabschnitte oder Verkehrsträger, frühzeitig erkannt und ge- eignete Maßnahmen eingeleitet um eine Grenzwertüberschreitung zu verhindern. Es erfolgt ein zeit- aktuelles, permanentes Monitoring mit Trenddarstellung. Genauer beschrieben sind die einzuleiten- den Maßnahmen z. B. eine Verstetigung des Verkehrsflusses beispielsweise durch zeitnahe und be- darfsgerechte Schaltung der Lichtsignalanlagen oder netzadaptive Steuerungsverfahren. Das System wird zudem die Betrachtung langfristiger Entwicklungen durch die Berücksichtigung von Verlagerun- gen in Zielorten ermöglichen. Hieraus ergeben sich neue Möglichkeiten, Vorranggebiete für nachhal- tige Mobilität bzw. Stadtentwicklung zu bestimmen. Das Cockpit wird in die Verkehrs- und Tunnelleitzentrale integriert und kann über die Verkehrsma- nagementebene des Verkehrsrechners zur Auslösung zuvor genannter Maßnahmen genutzt werden. MoCKiii stellt somit eine Grundlage für die Verkehrsinformation, -lenkung und -steuerung dar und erleichtert die Wahrnehmung von Aufgaben im Verkehrsmanagement. Zusammenfassend ausgedrückt bildet die Maßnahme eine wichtige Grundlage zur Zusammenfüh- rung verschiedener wichtiger verkehrstechnischer Daten, das Erkennen negativer Trends aus diesen und als Ergebnis eine Reduktion der Schadstoffmengen und Treibhausgase. Entsprechend des Förderaufrufs wird die vorgesehene Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrs- abwicklung und somit zur Minderung der Luftschadstoffbelastung beitragen. Die Grundlage für die Antragstellung bildete der Green City Masterplan der Stadt Köln (vergl. Vorla- gen-Nr. 2637/2018) und bezog sich auf folgende Steckbriefe: Steckbrief M 1.3 „Maßnahme Nr. 1.3: Kommunikationsaktivitäten“, Steckbrief M 1.4: „Maßnahme Nr. 1.4: Stauhinweise auf Verkehrsleittafeln (Vario-Tafeln)“, Steckbrief M 1.7: „Maßnahme Nr. 1.7: Umweltsensitive Ampelsteuerung“. Vorgesehene Maßnahmen Das Gesamtprojekt ist in sechs Arbeitspakete (AP) gegliedert. 4 AP 1 Projektmanagement Das Projektmanagement erfolgt auftraggeberseitig seitens der Stadt Köln durch Einsatz einer auf vier Jahre befristeten Mehrstelle, die voraussichtlich in der Entgeltgruppe 14 TVÖD eingerichtet werden kann. Ausgehend von einer Stellenbesetzung zum 01.01.2022 ergeben sich daraus Perso- nalaufwendungen in Höhe von 93.900 € pro Jahr im Zeitraum 2022-2025. Im Förderantrag konnten Zuwendungen für Personalkosten bis zu einem Betrag von maximal 300.240 € für vier Jahre gel- tend gemacht werden. Dieser Betrag wird mit 60 % gefördert, das heißt den jährlichen Personal- aufwendungen stehen Erträge aus Zuwendungen in Höhe von jährlich 45.036 € gegenüber. Auftragsnehmerseitig ist ein Projektmanagement erforderlich, um die Integration in den unter KRITIS- V-Bedingungen (Bedingungen nach der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik) laufenden Produktivbetrieb zu gewährleisten. Hierzu müssen u. a. die erforderlichen Stabilitätstests zur gesicherten Integration in das vorhandene Verkehrsmanagementsystem in Köln (SiTraffic Concert) erfolgen. Die Integration ist auch abhängig von den Updates der Produktsoftware intensiv darauf abzustimmen und in der Ent- wicklungszentrale des Herstellenden zu klären. Mit dieser Integration wird gleichfalls ein Mehrwert geschaffen, weil ein entsprechendes Vorgehen zur Implementierung der Anwendung bei Nutzerinnen und Nutzern von SiTraffic ermöglicht und erleichtert wird. AP 2 Methodik und Verfahrensklärung Zur Erstellung eines Lastenheftes ist die Bestimmung der Berechnungsverfahren, die Klärung der Datenzugänge und der methodischen Fragestellungen erforderlich. Die Klärung erfolgt in Workshops und online-Dialogverfahren zwischen der Stadt Köln, dem Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) und dem Unterauftragnehmenden. Ggf. werden zur Klärung weitere Fachämter und Be- hörden einbezogen. Die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse erfolgt in den bestehenden, auch mit externen Fachleuten besetzten, Expertengremien zur Luftreinhaltung und Klimaschutz. Die methodische Klärung der Berechnung im online-Betrieb erfolgt in dieser Dimension erstmalig und Bedarf der wissenschaftlichen Begleitung und Entwicklung durch das DLR. AP 3 EDV-technische Realisierung Auf Grundlage des Lastenheftes und der methodischen Festlegung der Berechnungsverfahren erfolgt die technische Realisierung der Integration in SiTraffic und externen Modulen. Arbeitspakete dabei sind die Schnittstellenprogrammierung zur Datenzusammenführung, die Anbindung der Datenquellen und Exportschnittstellen sowie die Systemanpassungen zur Integration in bestehende Systeme. AP 4 Pilotinstallation und Demonstration Vor einen Realbetrieb erfolgt die Pilotinstallation und Demonstration. Hierbei werden auch die Hin- weise der Stakeholder zur Verwendbarkeit eingeholt und nach Möglichkeit berücksichtigt. In dem Ar- beitspaket erfolgt der Pilotbetrieb zur Level of Service (LOS) Bestimmung (= Qualität Verkehrsdichte), zur Analyse der „Floating Car Data“ (FCD) und anderen Quellen und die Ermittlung des Verkehrsauf- wands aus genannten Quellen. Aus der Fusion der Datenquellen ist ein Emissionsmonitor zur lokalen NO2-Belastung an den Hotspots und zur verkehrlichen Hintergrundbelastung vorgesehen. Aus den Daten werden Maßnahmen zu netzadaptiven Steuerungen hergeleitet und Managementaktionen ent- sprechend des Green City Masterplans initialisiert. Die Ergebnisse der Berechnungen werden über Berichts- und Monitorfunktionen in Tages-, Wochen- und Monatsberichten zusammengefasst. Gleich- falls stehen sie der Verkehrs- und Tunnelleitzentrale für eine aktuelle Lagebeurteilung zur Verfügung. 5 AP 5 Realbetrieb und Justierung Die Implementierung wird in den Realbetrieb überführt und zur nachhaltigen Senkung der Emissions- belastung über 3 Jahre und in der Folge genutzt. Hierbei sind, wie in jedem Betrieb, Nachjustierungen aufgrund der im Realbetrieb gewonnenen Erkenntnisse notwendig. Die Kosten des Realbetriebes sind maßgeblich von dem Bezug der Mobilfunk und FCD Daten abhängig. AP 6 Evaluation und Ergebnisverbreitung Im Rahmen der Projektbewertung erfolgt eine Beurteilung zur Eignung und Handhabung des Systems im großstädtischen Kontext. Über die Erkenntnisse wird in Arbeitskreisen von Verbänden und auf Fachtagungen berichtet. Die Maßnahmen sollen über einen Zeitraum von vier Jahren durchgeführt werden. Kosten Die Kosten für die Entwicklung und Implementierung des Mobilitäts Cockpits Köln betragen 2.000.000 €. Der Kalkulation liegt eine Beschreibung der umzusetzenden Maßnahmen und eine zugehörige Kos- tenabschätzung durch den Herstellenden vom 23.07.2020 zugrunde. Im Rahmen der Konkretisierung wurden die Leistungen den einzelnen Arbeitspaketen zugewiesen. Die Eckwerte der ursprünglichen Abschätzung der Kosten für erforderliche Leistungen wurden dabei zugrunde gelegt. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Kostenabschätzung des Herstellenden auf eine Projektlaufzeit von nur 3 Jah- ren bezog, der Antrag aber eine Laufzeit von 4 Jahren aufweist. Die Bezugs- und Integrationskosten für FCD - Daten wurden durch Abfrage bei der Landeshauptstadt Düsseldorf plausibilisiert. Aufgrund der Angaben zu dem dortigen Datenbezug mit geringerer Größe konnten die Kosten für Köln, wie sie in dem indikativen Angebot des Herstellenden aufgeführt sind, bestätigt werden. Förderung Gemäß der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ und dem daraus resultie- renden Sonderaufruf für Leuchtturmprojekte von Intensivkommunen des Bundesministeriums für Ver- kehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde ein Antrag auf Förderung gestellt und bewilligt. Der För- dersatz beträgt 60 % und ist auf maximal 1.380.144 € begrenzt. Die Projektlaufzeit ist auf vier Jahre festgesetzt. Stellungnahme durch das Rechnungsprüfungsamt Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Finanzierung Der Auftrag für die Beschaffung des Mobilitäts Cockpits Köln in Höhe von 2.000.000 € wird in 2021 vergeben. Im Haushaltjahr 2021 fallen nach aktueller Planung investive Auszahlungen in Höhe von 383.000 € an. Die Bereitstellung dieses Betrages erfolgt im Rahmen einer außerplanmäßige Auszahlung gem. § 83 GO NRW - im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der neuen Fi- nanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraus- zahlungen im gleichen Teilfinanzplan bei der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (Teil- planzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen). Für die weiteren Zahlungen in Höhe von 1.617.000 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2022-2024 (638.000 € in 2022, 489.500 € in 2023 und 489.500 € in 2024) ist eine entsprechende Verpflichtungs- ermächtigung im Haushaltsjahr 2021 notwendig. Die Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Ver- pflichtungsermächtigung gem. § 85 GO NRW erfolgt im Haushaltsjahr 2021 ebenfalls bei der neuen 6 Finanzstelle 6400-1201-0-0013, Erweiterung Verkehrsrechner (Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen). Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch veranschlagte, aber nicht benötigte Ver- pflichtungsermächtigungen im gleichen Teilfinanzplan zu Lasten der Finanzstelle 6601-1201-0-1088, Ost-West-Achse (Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen). Hinsichtlich der für die Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2022-2024 not- wendigen Kassenmittel werden im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. die erforder- lichen Mittel im Teilfinanzplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze bei der o. g. Finanzstelle entsprechend berücksichtigt. Die Einzahlungen aus den Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen im Zusammen- hang mit der Bundesförderung werden im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. bei der gleichen Finanzstelle in Teilplanzeile 1- Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen entsprechend veran- schlagt. Bei der benötigten Stelle handelt es sich um eine Mehrstelle, die im Stellenplan bisher nicht berück- sichtigt ist und für 2022 ff. neu eingerichtet werden muss. Die jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von 93.900 € können durch Wenigeraufwendungen beim Amt für Verkehrsmanagement in Höhe von 48.864 € pro Jahr im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 11 - Personal- aufwendungen teilweise gedeckt werden. Die Restdeckung ergibt sich durch die anteilige Förderung in Höhe von 45.036 € / Jahr. Darüber hinaus wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. ein entsprechender An- satz für die Abschreibungen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. in der Teilplan- zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von jährlich 100.000 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. in- nerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vor- sehen. Diesen Aufwendungen stehen mit Blick auf die Bundesförderung Erträge aus der Auflösung von Son- derposten (Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen) in Höhe von jährlich 60.000 € gegenüber, welche ebenfalls im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. entspre- chend berücksichtigt werden. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise Das Vorhaben stellt eine Umsetzung von Maßnahmen aus dem Green City Masterplan der Stadt Köln zur Reduzierung der Stickoxidbelastung dar. Bei der Einhaltung der Grenzwerte für Luftschadstoffe handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu erfüllen ist und durch Fördermittel des Bundes aus dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ gefördert wird. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 Stellungnahme RPA
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1544/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 22.04.2021 12:39