2565/2023
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Deutsch-Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.)"
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Beschlussvorlage Ausschuss
6070 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 2565/2023 Freigabedatum 21.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "Deutsch- Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.)" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Ver- ein „Deutsch-Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.)“, Melchiorstr. 3, 50670 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der gemeinnützige Verein „Deutsch-Afrikanische Kooperation e.V. (DAKO e.V.), Melchiorstr. 3, 50670 Köln, wurde im Mai 2004 gegründet und am 19.07.2004 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter VR-Nr.: 14532 eingetragen. Das Ziel und der Zweck des Vereins „DAKO e.V.“ ist gemäß § 2 der Satzung die Integration, Teilhabe & Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund mit und ohne Behinderung, Fa- milien und Seniorenarbeit und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendarbeit). Seit 2006 ist der Verein in der Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen in Deutschland, überwiegend mit afrikanischer Herkunft spezialisiert. Durch den afrikanischen Hintergrund einiger Vereinsgründer und –Mitglieder, bekam „DAKO e.V.“ schnellen Zugang zu dieser durch Mehrheitsgesellschaft oft schwierig zu erreichenden Zielgruppe. Mittlerweile wer- den Menschen aus diversen Herkunftsländern fachgerecht betreut. „DAKO e.V.“ wird auch vom Kommunalen Integrationszentrum in der Durchführung eines Interkulturellen Zentrums gefördert. Eine positive Stellungnahme von 162 liegt vor. Seit 2014 ist „DAKO e.V.“ Mitglied des paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Die Förderung von Jugendlichen und jungen erwachsenen Menschen ist in der Satzung als Ziel des Vereins verankert. Auch inklusive Angebote und Familienhilfe bietet der Verein an, der seinen Hauptsitz im gut erreichbaren Bürgerzentrum „Alte Feuerwache“ in der Innenstadt hat. Dort finden auch viele Angebote statt. Je nach Umfang der Angebote können ausreichend Räumlichkeiten hinzugemietet werden. „DAKO e.V.“ hat ein Schutzkonzept vor Gewalt und sexuellem Missbrauch eingereicht und es in Absprache mit der Fachabteilung der Jugendverwaltung zu der neuen Fassung vom 20.01 2023 um wichtige Inhalte ergänzt. Ein Kurzkonzept zur Jugendarbeit liegt ebenfalls vor. Im Kölner Stadtgebiet bestehen zurzeit Angebote in folgenden Bereichen: Interkulturelles Zentrum für Geflüchtete und Neuzugewanderte Familiencafés Projekt: Starke Mütter, starke Kinder Willkommens-Café Ukraine Projekt Brückenbauer (Hilfe für andere Institutionen bei kulturellen Konflikten) Angebote zur Berufsorientierung, Bewerbungstrainings, Coaching Diverse Projekte zu Alltags-Skills, Spracherwerb, Schwimmkurse, Gesundheit uvm. „DAKO e.V.“ erreicht jährlich ca. 350 Personen, davon etwa zur Hälfte Kinder und Jugendliche (175 junge Menschen im Jahr 2022). Besonders hervorzuheben ist der ganzheitliche Ansatz von „DAKO e.V.“ Der Verein legt gro- ßen Wert auf eine umfassende und lebensweltnahe Beratung und Begleitung. Besonders stark engagiert sich der Verein in der Familienkonfliktberatung sowie der Schulmediation. Der Fokus liegt vor allem (aber nicht nur) auf den guten Kenntnissen der kulturellen Unterschiede in afrikanischer und deutscher/europäischer Kultur. Dadurch entsteht von beiden Seiten hohes Vertrauen, was zur Klärung von verhärteten Konflikten in Schulen und weiteren Institutionen in großem Maße beiträgt. „DAKO e.V.“ kennt die konkreten Bedürfnisse von jungen Menschen in 3 Schule und im Übergang Schule-Beruf und adressiert diese mit besonderer Beachtung der Schwierigkeiten von jungen Menschen schwarzer Hautfarbe. Um sich in diesem Feld weiter zu professionalisieren, hat der Verein die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe beantragt. „DAKO e.V.“ ist im Übergangssystem orientiert und mit relevanten Partnern auf kommunaler Ebene gut vernetzt. 2022 wurde der Verein für den deutschen Ehrenamtspreis nominiert. Er erhält Förderungen von diversen Stiftungen. Die festen Mitarbeitenden verfügen über verschiedene fachliche Qualifikationen, sowohl be- triebswirtschaftliche als auch pädagogische. Das Finanzamt Köln-Mitte hat am 18.01.2022 einen Freistellungbescheid für 2018 – 2020 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt. Die Vorstandsmitglieder des Vereins sind: - Birgit Daxl - Bi Youné Gan und - Marthe Quaale Lobognon Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. „DAKO e.V.“ orientiert sich nicht nur an den Zielen des Grundgesetzes, sondern vermittelt mit der Zielsetzung der Integration aktiv die dort verankerten Grundwerte. Der Verein leistet nach Ansicht der Jugendverwaltung einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe und gewährleistet eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. „DAKO e.V.“ ist seit über 15 Jahren im Bereich der Jugendhilfe tätig und ist somit gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Satzung und die Konzeption inkl . Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session-Nr. 2565/2023 hinterlegt. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der vorgegebenen Termine in der Beratungsfolge der Gremien würde sich der Termin zur Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss bis zur Sitzung Ende November 2023 hin- auszögern. Die Anhörung in der Sitzung der BV 1 am 24.08.2023 ermöglicht eine Beschlussfas- sung durch den Jugendhilfeausschuss bereits am 26.09.2023.
Anlage 3 DAKO Ergänzung Konzept
2601 Zeichen
DAKO e.V.
Interkulturelles Zentrum
in der Alten Feuerwache
Melchiorstr.350670 Köln
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FAX (0221) 546 29 05
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Jugendarbeit
DAKO e.V.
Ergänzung zum Schutzkonzept
Stand: 02.02.2023
Seite 1
Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit
Migrations- / Fluchtgeschichte
(Schwerpunkt Afrika)
Grundsätze
Angebote
Grundsätze
beachten wir die Bestimmungen des Landes-Integrations-Gesetzes des
Landes NRW, das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die UN-Kinderrechts-
konventionen
weisen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf ihre Rechte hin
klären wir Eltern darüber auf, dass ihre Kinder Rechte haben
leben wir empathische, interkulturelle Kompetenz, begegnen allen Menschen
mit Würde, Respekt und Toleranz und vermitteln zwischen Kindern-Eltern-
Institutionen
treten wir jeglicher Art von Diskriminierung entgegen und bekennen uns zu
Gleichberechtigung, Diversität und Inklusion
arbeiten wir lösungsorientiert und Demokratie fördernd
wir öffnen Türen in weiterführende Hilfen
Im Interkulturellen Zentrum DAKO haben Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene Rechte. Das Wohl der z.T. mehrfachbenachteiligten Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht bei uns im Mittelpunkt, damit diese
selbstbewusst ihren persönlichen Lebensweg gehen können.
Damit dies gelingt,
Seite 2
Angebote
Im Interkulturellen Zentrum DAKO gibt es folgende Angebote für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene:
Kinder und Jugendliche (bis 14 Jahre)
Wochenend- und Ferienangebote
(Ausflüge in den Sozialraum Köln und ins Umland, Sportaktivitäten)
Freizeiten
(Wochenendfahrten für Kinder und Eltern mit Naturerkundungen)
Eltern-Kind-Aktionen
(Spielenachmittage, Bastelaktionen, gesundes Kochen)
Mediation mit Institutionen (Kita / Schule)
(Rassismus, Lernschwierigkeiten, interkulturelle Missverständnisse)
Jugendliche und junge Erwachsene (15-27 Jahre)
Orientierung im Übergang Schule Beruf
(Stärkenananlyse, Recherche zum Berufs-/Ausbildungsmarkt)
Bewerbungs-Coaching
(Schreiben von Vita und Bewerbung, Bewerbungstraining)
Begleitung & Beratung
(zu Schulen / Berufsschulen, Arbeitgebern, Jobcenter, Ausländerbehörde)
Schwimm- und Radfahrkurse für Mädchen ab 16 Jahre
Mediation mit Eltern
(familiäre, kulturelle und schulische Probleme)
Mediation mit Institutionen (Schule / Berufsschule / Ausbilder)
(Rassismus, Lernschwierigkeiten, interkulturelle Missverständnisse)
Anlage 1 DAKO e.V._Satzung
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1
Satzung des Vereins
Deutsch-Afrikanische
Kooperation
DAKO e.V.
Fassung laut Mitgliederversammlung
vom 12.12.2021
2
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr des Vereins
1 - Der Verein „Deutsch-Afrikanische Kooperation“
(Abkürzung DAKO e.V.) wurde im Juli 2004 in Köln gegründet und
ist im Vereinsregister unter VR -14532 beim Amtsgericht Köln
eingetragen.
2 - Der Sitz des Vereins und der Gerichtsstand ist Köln.
3- Der Vereinssitz kann durch einen einfachen Beschluss der
Mitgliederversammlung an einen beliebigen Ort verlegt werden.
4 - Der Verein stimmt mit dem Gesetz der deutschen Verfassung überein.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Daseinsberechtigung, Ziel & Zweck des Vereins
1 - DAKO e.V. trägt mit seinen zwei Säulen
I. Interkulturelles Zentrum (IKZ)
II. Entwicklungspolitische Zusammenarbeit in Afrika südlich
der Sahara(EZ)zur Integrations- und Entwicklungszusammenarbeit
bei.
2 - Ziele des Interkulturellen Zentrums von DAKO e.V. sind die
Integration, Teilhabe & Inklusion von Menschen mit
Migrationshintergrund mit und ohne Behinderung, Familien und
Seniorenarbeit und Jugendhilfe (Kinder- & Jugendarbeit).
Dies wird erreicht durch:
1. Soziale Beratung & Begleitung
2. Offene niedrigschwellige Begegnungsangebote
3. Orientierung zu Schul- und Weiterbildung
4. Sprach- Empowerment und Freizeitangebote
5. Hausaufgabenbetreuung
6. Infoveranstaltungen
3 - Ziele der Projekte von DAKO e.V. im Rahmen der
Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Afrika südlich der
Sahara sind die Bekämpfung von Fluchtursachen & Armut.
Dies wird erreicht durch:
1. Bau von Schulen, Schulkantinen, Aufbau von Ausbildungsstätten
2. Förderung von Beschulung von Mädchen, Arbeitsbeschaffung für
Frauen
3. Austausch von Studierenden / Fachkräfte
4. Aufforstung / Nachhaltige Agrarwirtschaft /
Ressourcensparendes Kochen
5. Brunnenbau
3
§ 3 Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit des Vereins
1 - Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2 - Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
3 - Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1 – Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die
seine Ziele unterstützt.
2 - Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der
Vorstand.
3 - Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4 - Der Aust ritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Quartals
möglich und ist schriftlich zu erfolgen.
5 - Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins
schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 12
Monate im Rückstand bleibt, kann es durch den Vorstand mit
sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
6 - Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von
4 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses die nächste
Mitgliederversammlung einberufen werden, die abschließend
entscheidet.
§ 5 Finanzierung
Die erforderlichen Geldmittel werden aufgebracht durch:
1. Mitgliederbeiträge
2. Spenden und Legate
3. Schenkungen
4. Zuwendungen und Zuschüsse
5. Einnahmen aus Veranstaltungen
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der
Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und
–fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung
anwesenden Stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
§ 6 Organe des Vereins
Der Verein verfügt über drei Hauptorgane:
4
1. Der Vorstand
2. Die Geschäftsführung
3. Die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
1 - Die Vertretung des Vereins liegt bei dem Vorstand, der aus
mindestens drei Mitgliedern (Vorstandsvorsitzender, Vertretung
des Vorstandsvorsitzenden, weiteres Vorstandsmitglied) besteht.
Diese werden von der Mitgliederversammlung für drei Jahre
gewählt und können von ihr jederzeit entlassen werden. Die
Vorstandsmitglieder können nach Ablauf ihrer Amtszeit
wiedergewählt werden.
2 - Gemäß §26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich
durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
3 - Der Vorstand überwacht die Orientierung des Vereins, üb erprüft
seine Geschäftsführung, genehmigt das dem Verein bewilligte
Budget.
4 - Im Fall einer Vakanz innerhalb einer Amtszeit kann, im Einklang
mit den Bestimmungen des deutschen Vereinswesens, ein neues
Vorstandsmitglied für die Zeit bis zur nächst en
Mitgliederversammlung gewählt werden.
5 - Der Vorstand tritt auf Einberufung durch seinen Vorsitzenden zu
einer Vorstandssitzung zusammen. Dazu bedarf es die Anwesenheit
der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Im Rahmen einer
Vorstandssitzung w erden Vorschläge erarbeitet und
protokolliert, die der Mitgliederversammlung zum Beschluss
vorgelegt werden.
Die Protokolle werden am Sitz des Vereins aufbewahrt.
6- Gerichtliche Schritte, sei es in Form von Anklage oder
Verteidigung, werden im Namen des Vereins gemeinsam von Vorstand
und Geschäftsführung durchgeführt.
§ 8 Die Geschäftsführung
1– Die Geschäftsführung besteht aus mindestens einem Mitglied des
Vereins.
2- Die Geschäftsführung gilt nach § 30 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) als ‚Besonderer Vertreter‘ des Vereins und kann
ehrenamtlich oder hauptamtlich für den Verein tätig sein.
3- Die Ernennung der Geschäftsführung erfolgt durch den Vorstand.
4- Die Geschäftsführung hat umfassende Vollmacht für die
Verwaltung des Vereins. Nicht zuständig ist sie für Akte, die
durch das Gesetz oder diese Satzung der Mitgliederve rsammlung
vorbehalten sind.
5– Die Geschäftsführung plant die laufenden Tätigkeiten des Vereins,
übernimmt die administrative und finanzielle Geschäftsführung und
5
repräsentiert neben dem Vorstand den Verein nach außen. Die
Berichte werden am Sitz des Vereins aufbewahrt, wo sie von allen
Mitgliedern eingesehen, nicht aber von dort entfernt werden dürfen.
§ 9 Mitgliederversammlung
1 - Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern. Geleitet
wird sie vom Vorstandsvorsitzenden oder, in seiner Abwesenheit, durch
den Geschäftsführer.
2 - Die Mitgliederversammlung ist die höchste Autorität des Vereins.
Sie hat die Vollmachten, die ihr ausdrücklich vom Gesetz oder von
dieser Satzung zuerkannt sind.
Ihrer Zuständigkeit sind vor allem vorbehalten:
1. Veränderungen der Satzung
2. Ernennung und Absetzung des Vorstandes
3. Genehmigung des Budgets und der Rechnungslegung
4. Selbstauflösung des Vereins
5. Ausschluss von Mitgliedern
3 - Jedes Jahr muss mi ndestens eine Mitgliederversammlung
abgehalten werden. Der Verein kann jederzeit zu einer
außerordentlichen Versammlung zusammengerufen werden, sei es
durch Entscheidung des Vorstands oder auf Antrag von wenigstens
einem Drittel der Vereinsmitglieder.
4 - Jede Versammlung findet an dem Tag, zu der Zeit und an dem Ort
statt, die in der Einberufung bezeichnet wurde. Die Einberufung
muss allen Mitgliedern schriftlich per Brief oder Mail
mindestens zwei Wochen vor der Versammlung mitgeteilt werden. Die
Tagesordnung wird in der Einberufung mitgeteilt. Die
Mitgliederversammlung kann auch über solche Punkte gültig
beraten, die in der Tagesordnung nicht genannt sind. Ebenfalls
muss jede Vorlage, die von wenigstens einem Drittel der
Mitglieder unterze ichnet ist, auf die Tagesordnung gesetzt
werden.
5 - Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden
Stimmen gefasst, außer wenn das Gesetz oder diese Satzung es
anders bestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorstandsvorsitzenden oder des Geschäftsführers.
6 - Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden im Protokoll
festgehalten, das vom Vorsitzenden und vom Geschäftsführer
unterzeichnet wird. Die Protokolle werden am Sitz des Vereins
aufbewahrt, wo sie von allen Mitgliedern eingesehen, nicht aber
von dort entfernt werden dürfen.
6
§ 10 Verschiedene Bestimmungen, Änderungen und Auflösung
1 - Diese Satzung kann abgeändert werden, sei es auf Initiative des
Vorstandes, oder auf Antrag von wenigstens einem Dri ttel der
tatsächlichen Mitglieder des Vereins.
Für die Änderung ist die einfache Mehrheit der Stimmen der
tatsächlichen Mitglieder erforderlich.
2 - Um die Transparenz der Vereinsarbeit zu gewährleisten, kann die
Mitgliederversammlung einen Rechnun gsprüfer beauftragen. Der
Rechnungsprüfer muss nicht zwingend Mitglied des Vereins sein.
Die Mitgliederversammlung bestimmt die Dauer seines Mandats.
3 - Alles, was nicht ausdrücklich in dieser Satzung festgelegt ist,
wird durch das deutsche Vereinsg esetz für nichtgewinnbringende
Organisationen geregelt.
4 - Auflösung des Vereins:
Bei Auflösung des Vereins oder Entziehung der Rechtsfähigkeit
fällt das Vereinsvermögen einem ordentlichen Mitglied des
Paritätischen mit Auflage, es zu gemeinnützigen Zwecken zu
verwenden zu.
Anlage 2 DAKO_Konzept_01-2023
34072 Zeichen
Schutzkonzept
DAKO e.V.
DAKO e.V.
Interkulturelles Zentrum
in der Alten Feuerwache
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zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG/SGB VIII)
Stand: 20.01.2023
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Inhalt
1.0 Vorwort zum Träger ………………………………………………………........ S. 2
2.0 Unsere Leitsätze ………………………………………………………………….. S. 3
2.1 Familien mit Flucht-/Migrationshintergrund im Kontext der
Kinder und Jugendarbeit ….......................................................... S. 3
2.2 Unsere Zielgruppen und unser Einzugsgebiet …………………..... S. 5
2.3 Unsere Ziele ………………………………………………………………………... S. 5
2.4 Angebote im Interkulturellen Zentrum DAKO ……..………………. S. 6
2.5 Fachliche Standards .………....………………………………………………… S. 8
2.6 Ansätze und Methoden ……………………………………………………….. S. 8
2.7 Partizipation …………………………………………………………………......... S. 9
2.8 Qualität in der Beratung …………………………………………………….... S. 10
2.9 Umgang mit Beschwerden …………………………………………………… S. 11
3.0 Risikoanalyse ……………………………………………………………………….. S. 12
3.1 Kinderschutz & Datenschutz …………………………..……………………. S. 13
3.2 Umgang mit Nähe und Distanz ………………………………………….... S. 14
3.3 Handlungsleitfaden im Verdachtsfall ………………….………………… S. 14
4.0 Unsere Vision ……………………………………………………………………….. S. 15
4.1 Unsere Netzwerke ………………………………………………………………... S. 16
4.2 Öffentlichkeitsarbeit …………………………………………………………..... S. 16
4.3 Anhang ……………………………………………………………………………....... S. 16
Seite 1
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Der Verein DAKO e.V. wurde am 19.07.2004 in Köln gegründet und wird unter VR 14532 im
Vereinsregister geführt und steht auf zwei Säulen:
I. Integrationsarbeit in Köln und Umgebung
DAKO e.V. hilft Eltern mit Zuwanderungsgeschichte (mit Schwerpunkt Afrika) zu ihren
Ressourcen, Stärken und Rechten zu finden, tritt gesellschaftlichen Benachteiligungen von
Kindern und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte entgegen und fördert diese in ihrer
Identitätsentwicklung, um Perspektiven für das Leben in Deutschland zu eröffnen.
DAKO e.V. setzt sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen der von Rassismus und
Diskriminierung betroffenen Menschen, insbesondere von Schwarzen Menschen (POC, BiPOC)
und ihren Kindern, auch innerhalb von Migrant*innen-Communities ein.
DAKO e.V. agiert als Brückenbauer und Türöffner für Eltern mit Zuwanderungsgeschichte in
Institutionen der Bildung und Erziehung. Institutionen (Kitas, Schulen, Jugendämter) und
pädagogischen Fachkräften steht DAKO e.V. mit seiner Expertise zum afrikanischen Kulturraum
für Mediationen mit afrikanischen Eltern zur Seite.
DAKO e.V. leistet mit Beratung für Eltern in Krisensituationen und seinen Freizeitangeboten
(Sozialraumerkundung, Familienfreizeiten) Familienarbeit.
II. Entwicklungspolitische Zusammenarbeit in den Ländern Afrikas
Im Rahmen der Entwicklungspolitischen Zusammenarbeit engagiert sich DAKO e.V. in den
Bereichen Bildung (insbesondere Gleichstellung von Mädchen), Wasserversorgung und
Aufforstung, um Kindern und Jugendlichen Perspektiven zu ermöglichen und Fluchtursachen
einzudämmen. DAKO e.V. ist Träger der Schulpartnerschaft zwischen dem Luisen-Gymnasium
Düsseldorf und 3 Schulen in Madagaskar.
Das vorliegende Schutzkonzept von DAKO e.V. ist in einem gemeinschaftlichen ehrenamtlichen
Prozess zwischen Mitgliedern und Geschäftsführung entstanden.
Ziel des Konzeptes ist, mehr Handlungssicherheit auf Basis einer starken Grundhaltung in der
interkulturellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu deren Schutz zu
erlangen und diesen nach innen, wie außen zu vertreten.
Die rechtlichen Grundlagen fußen auf dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dem Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB), der UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta.
Mit dem vorliegenden Konzept bekennen wir uns zu den rechtlichen Grundlagen und wollen uns
vorbeugend und präventiv mit dem Kinderschutz auseinandersetzen. Es dient der Ergänzung
zum bereits bestehenden Konzept des Interkulturellen Zentrums.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen von DAKO e.V., unabhängig von ihrem
arbeitsrechtlichen Status, sind dem Inhalt des vorliegenden Konzeptes in der praktischen
Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und auch untereinander verpflichtet.
Köln, 05.07.2022
_________________________________
i.A. François Koutouan (Geschäftsführung)
1.0 Vorwort zum Träger
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2.0 Unsere Leitsätze
Seite 3
wir beachten die Bestimmungen des Landes-Integrations-Gesetzes des Landes NRW, das
Kinder- und Jugendhilfegesetz und die UN-Kinderrechtskonventionen
wir übernehmen soziale Verantwortung
wir leben empathische, interkulturelle Kompetenz
wir begegnen allen Menschen mit Würde, Respekt und Toleranz
wir treten jeglicher Art von Diskriminierung entgegen und bekennen uns zu
Gleichberechtigung, Diversität und Inklusion
wir arbeiten lösungsorientiert und Demokratie fördernd
wir handeln transparent, nachhaltig und kostenbewusst
Laut der LWL-Statistik von 2021 hat jede*r 3. Einwohner*in von NRW einen Migrations-
hintergrund. Die Kölner Statistischen Nachrichten beschreiben im Oktober 2021 die Entwicklung
und Status Quo der Immigration wie folgt: „ Im Jahr 2020 besaßen 40 % der Kölner*innen einen
Migrationshintergrund, das heißt fast 440 000 Menschen haben ihre familiären Wurzeln (auch)
im Ausland, genauer in 180 verschiedenen Nationen.“
Ins Interkulturelle Zentrum DAKO kommen Rat- und Hilfesuchende aus den Ländern Afrikas
(Senegal, Guinea, Nigeria, Côte d’Ivoire, Togo, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Kongo-
Brazzaville, Angola, Äthiopien, Eritrea, Somalia, Marokko und Tunesien), sowie seit 2015 aus dem
Nahen Osten (Syrien, Afghanistan, Iran und Irak).
Wir erleben in der Beratung die Benachteiligung von Eltern mit Flucht- und Migrations-
geschichte und ihren Kindern, die mit Sprachbarrieren und Bildungslücken zu kämpfen haben,
sowie meist von Transferleistungen abhängig sind. Kommunikationsprobleme mit Einrichtungen
der Bildung und Erziehung sind neben weiteren Alltagsproblemen häufige Themen.
Hinzu kommen Rückkehrabsichten, Abschottung gegenüber der deutschen Kultur und
Gesellschaft mangels Offenheit und eine Prioritätenverschiebung (z.B. Verpflichtung zur
Versorgung der Familie im Herkunftsland, insbesondere in den Ländern Afrikas).
Gleichzeitig kollidieren tradierte Erziehungsmethoden (z.B. autoritäre Erziehung, Züchtigung,
fehlende Zuneigung) mit den Anforderungen der deutschen Mehrheitsgesellschaft.
2.1 Familien mit Flucht-/Migrationshintergrund im Kontext der Kinder
und Jugendarbeit
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Kurz: Die Kinder dieser zugewanderten Eltern möchten so leben, wie ihre deutschen Freunde
in KITA und Schule. Ihre Eltern stoßen an ihre Grenzen; sie handeln/erziehen aus ihrer
traditionellen Erinnerung heraus, meist unterstützt durch Erziehungstipps der Großeltern in
den Herkunftsländern.
Missverständnisse und Hilflosigkeit prägen den Alltag der Familien mit
Zuwanderungsgeschichte (Schwerpunkt Afrika). Leidtragend sind die Kinder.
Themen und Probleme der Familien liegen oft tief, sind fest verwurzelt, sodass ein
ganzheitlicher und familienorientierter Ansatz nötig ist, um einen Veränderungsprozess zu
ermöglichen. Das Interkulturelle Zentrum DAKO begegnet diesem Problem mit seiner
Integrationsarbeit in Köln und Umgebung von mehreren Seiten:
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2.2 Unsere Zielgruppen und unser Einzugsgebiet
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Folgende Personengruppen wenden sich an das Interkulturelle Zentrum DAKO:
- Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahre) mit Flucht-/ Migrationshintergrund
- junge Erwachsene (18 – 27 Jahre) mit Flucht-/Migrationshintergrund
- Auszubildende und Studierende mit Flucht-/Migrationshintergrund
- Eltern mit Flucht-/Migrationshintergrund
- sonstige Bezugspersonen minderjähriger Migrant*innen
- Erzieher/innen, Lehrer/innen und sonstige Berufsgruppen, die mit Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen mit Zuwanderungsgeschichte arbeiten
- Fachkräfte des Jugendamtes und weiteren Institutionen
Wenngleich sich viele Eltern und Mitarbeitende verschiedener Institutionen an uns wenden,
stehen die Kinder und Jugendlichen dabei immer im Fokus. Somit profitieren die Kinder und
Jugendlichen von den Ergebnissen unserer Arbeit.
Das Interkulturelle Zentrum DAKO erhält seit Jahren Anfragen von Hilfe- oder Ratsuchenden
aus dem gesamten Stadtgebiet Köln und über die Grenzen Kölns hinaus. Wir sehen darin die
besondere Notwendigkeit unserer Arbeit.
Eine besondere Expertise verfügen wir durch Mitarbeitende vom Afrikanischen Kontinent, die
sprachlich und kulturell die Bedürfnisse der o.g. Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und Eltern)
verstehen und vermitteln können.
2.3 Unsere Ziele
Abbau von Benachteiligungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit
Flucht- und Migrationsgeschichte
Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung und Identität von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Flucht- und Migrationsgeschichte, sowie
Unterstützung der Identitätsbildung und Lebensplanung (Resilienzförderung)
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
mit Flucht- und Migrationsgeschichte
Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und andere Erziehungsberechtigten mit
Flucht- und Migrationsgeschichte von Kindern und Jugendlichen
Stärkung von zugewanderten Familien in schwierigen Situationen
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2.4 Angebote im Interkulturellen Zentrum DAKO
Seite 6
Soziale Beratung & Begleitung
Im Rahmen unserer Integrationsarbeit bieten wir seit 2012 Sozialberatung im StadtbezirkNeustadt-Nord an. Eltern und junge Erwachsene in Krisensituationen können sich hier zuFragen der Lebenssicherung beraten und begleiten lassen.
Erziehungsschwierigkeiten, Probleme mit Institutionen der Bildung und Erziehung, Konflikte mitdem Zuwanderungsgesetz, Rechtsfragen, Trennung / Scheidung und Betroffenheit durchBedrohung oder Gewalt sind gleichfalls Themen, mit denen die Eltern und jungenErwachsenen in die Beratung kommen.
Bei Bedarf bietet das Interkulturelle Zentrum DAKO eine Interkulturelle Mediation für Elternund Institutionen an.
Für die Eltern fungiert das Interkulturelle Zentrum DAKO als Türöffner und Brückenbauer infrühe und weiterführende Hilfen, sowie Angebote anderer Institutionen, zu denen die Elterneigenständig keinen Zugang finden.
Familiencafé
Unsere barrierefreie Anlaufstelle „ caféfamilia“ richtet sich an Eltern, junge Erwachsene mitMigrationshintergrund. Ratsuchende können sich im „ caféfamilia“ ohne Anmeldung lockerund familiär mit ihren Anliegen an uns wenden. Hier finden sie den Weg in die SozialeBeratung & Begleitung und erhalten Informationen zu unseren Empowerment-Angeboten, wieAusflüge und Freizeiten für Kinder / Jugendliche (mit ihren Eltern), Veranstaltungen zu denThemen Erziehung & Bildungssystem / Gesundheit und Kurse.
Empowerment:Stärkende und unterstützende Angebote für Eltern und junge Erwachsene
In den Eltern-Workshops mit verschiedenen Themen u.a. (Werte im interkulturellen Kontext,Kommunikation, Mehrsprachigkeit, Eltern sein in Deutschland) steht die Förderung derErziehungskompetenz im Mittelpunkt. Die Eltern werden in den Workshops derErziehungsberatung dahin gestärkt ihren Erziehungsauftrag bewusster im Sinne derDemokratie-Erziehung wahrzunehmen.
Radfahr- und Schwimmkursen für Mädchen (ab 16 Jahren) und Frauen fördern die Teilhabeam gesellschaftlichen Leben.Mit dem Angebot traumasensibles Yoga werden insbesondere (junge) Frauen und Müttergestärkt. Hier geht es um Entspannung, Zentrierung und Kraft tanken für den Alltag.In Computer-Basis- und Sprachkursen (DAF) werden Schlüsselkompetenzen für Alltag undBeruf vermittelt.
Für DAKO steht bei diesen Angeboten die persönliche Entwicklung der Eltern und jungenErwachsenen im Fokus, denn DAKO ist davon überzeugt, dass jeder Mensch die Fähigkeit insich trägt, zu lernen und sich weiterzuentwickeln. Manchmal benötigt man nur eine helfende,unterstützende Hand, um in seine Kraft zu kommen.
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Bewerbungs-Coaching: Übergang Schule-Beruf für Jugendliche und junge Erwachsene
In der Einzelfallberatung unterstützt DAKO e.V. Jugendliche und junge Erwachsene imÜbergang zwischen Schule und Beruf. Nach eingehender Bedarfsanalyse kann mit denJugendlichen und jungen Erwachsenen an Ressourcenstärkung, Motivation undIdentitätsfindung gearbeitet werden. Ebenso werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen lösungs- und ressourcenorientiertbei der Recherche und im Bewerbungsprozess um Ausbildungsplätze (Vita / Bewerbungschreiben, mentale Vorbereitung, Vorstellungsgesprächstraining) unterstützt.
Ausflüge und Familienfreizeiten
Im Rahmen der Familienarbeit bietet DAKO e.V. Ausflüge in den Sozialraum, Tagestouren indas Kölner Umland und Familienfreizeiten an.Kinder erkunden altersgemäß mit ihren Eltern Spielplätze und Parks, besuchen Büchereienund Museen, oder erleben Familienzeit in Schwimmbädern oder Familienparks.Auf den Familienfreizeiten steht die Eltern-Kind-Bindung im Fokus. Gemeinsame Mahlzeiten,Sport- und Kreativangebote, sowie Naturerkundungen bieten den Eltern und Kindern einunbeschwertes Miteinander fern des Alltags. Für die Eltern finden an den AbendenGesprächsrunden zu Themen der Erziehung statt.
Ferienangebote
In Kooperation mit anderen Trägern in der Freien Jugendhilfe organisiert DAKO e.V. ambulantin den Oster-/Herbstferien eine Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche.Hierbei stehen soziales Miteinander, Erkundungen der Umgebung, Förderung der Kreativität,persönliche Weiterentwicklung, Identitätsbildung, sowie die Bewältigung vonDiskriminierungs- und Rassismuserfahrungen und Identitätsbildung im Fokus.
Interkulturelle Beratung & Mediation, Familien-Coaching
Vertreter*innen von Institutionen, wie Kita, Schule, Berufsschule, Jugendamt,Ausländerbehörde, Jobcenter und weitere soziale Träger können sich für eine InterkulturelleBeratung an das Interkulturelle Zentrum DAKO wenden, um ggf. Handlungsmotivationen imInterkulturellen Kontext (mit Schwerpunkt Afrika) besser zu verstehen.
Bei Konflikten kann eine Mediation zwischen Vertreter*innen der Institutionen und Eltern /jungen Erwachsenen angeboten und durchgeführt werden, um ein gegenseitiges Verständniszu entwickeln und interkulturelle Missverständnisse und Probleme zu lösen.
Das Familien-Coaching greift bei Konflikten zwischen Eltern und Kindern (ab 16). Geradedann, wenn die Vorstellungen der Generationen mit unterschiedlichen kulturellen Prägungenweit auseinanderklaffen und Sprachbarrieren innerhalb der Familie vorhanden sind, kann einFamilien-Coaching sinnvoll sein, damit sich Eltern und Kinder wieder zukunftsorientiertbegegnen können.
Um physischer und psychischer Gewalt innerhalb des Interkulturellen Zentrums DAKO
präventiv zu begegnen und dem Schutzauftrag nach § 8 a gerecht zu werden, werden
folgende Standards gesetzt:
Einstellung von qualifiziertem Personal (Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Honorarkräfte). Bei
allen Mitarbeitenden (auch Praktikanten) wird auf ein pädagogisches Grundverständnis
geachtet.
Bekennung des Personals (s.o.) zu den Leitsätzen des Interkulturellen Zentrums DAKO und den
damit verbundenen Werten
Mitarbeitende, die im regelmäßigen und eigenverantwortlichen Kontakt und Austausch mit
Kindern und Jugendlichen stehen, werden in Schulungen für besondere Situationen und
Vertrauensverhältnisse im Rahmen der Kinder und Jugendarbeit und Formen der
Kindeswohlgefährdung sensibilisiert und damit qualifiziert, eine mögliche Gefährdung des
Kindeswohls zu erkennen und diese bei den zuständigen Personen anzusprechen.
Bei allen Aktionen des Interkulturellen Zentrums DAKO muss mindestens ein*e Begleiter*in
über einen „ Erste Hilfe-Schein“, der nicht älter als 2 Jahre ist, verfügen. Allen Mitarbeitenden
wird die Teilnahme an einem „ Erste Hilfe-Kurs“ empfohlen.
Von allen Personen, die eine hauptberufliche oder ehrenamtliche alleinige Betreuung oder
Anleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen übernehmen, oder in der Lage
sind alleine Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen (Familiencafé, Ausflüge und
Ferienfreizeiten, Beratung, Übergang Schule-Beruf, sonstige Familienangebote), wird ein
aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1
Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage und Prüfung in der Vereinsgeschäftsstelle
eingefordert. Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der
Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.
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2.5 Fachliche Standards
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2.6 Ansätze und Methoden
Beziehungsorientierter Ansatz:
DAKO e.V. legt einen hohen Wert auf eine kultursensible Begegnung mit den Ratsuchenden
(jungen Erwachsene, Eltern), da diese die Beziehungsebene maßgeblich in der
interkulturellen Beratung und Begleitung stärkt und damit für gelingende Integration und
Förderung von grundlegender Bedeutung ist.
Familienorientierter Ansatz:
Mit Angeboten (Ausflüge und Freizeiten für Eltern und Kinder) stärkt DAKO e.V. die gesamte
Familie und fördert die Eltern-Kind-Beziehung. Ein besonderes Augenmerk legt DAKO e.V.
dabei auf Ein-Eltern Familien. Auch in der Beratung von Eltern und jungen Erwachsenen wird
immer das gesamte Familiensystem mit in den Blick genommen.
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Vermittlung an weitere Fachdienste:
DAKO e.V. fungiert für Eltern und junge Erwachsene mit Zuwanderungsgeschichte als
Türöffner und Brückenbauer in Frühe Hilfen, zu Institutionen und in weiterführende
Hilfsangebote, zu denen die Ratsuchenden aus eigenem Antrieb meist keinen Zugang haben.
Einzelfallberatung für junge Erwachsene und Eltern
Begleitung für junge Erwachsene und Eltern (z.B. zu Ämtern, Behörden, Ärzt*innen,
Schulen)
Online-Beratung (z.B. Video-Anruf, Mail) und Telefonberatung für junge Erwachsene
und Eltern
Gruppenarbeit und Infoveranstaltungen für Eltern
Gruppenarbeit (Workshops, Ferienangebote) mit Kindern und Jugendlichen
Mediation zwischen Jugendlichen und Eltern, sowie für Institutionen der Erziehung und
Bildung mit Eltern
Methoden:
2.7 Partizipation
In der Pädagogik wird unter Partizipation die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen bei
allen, das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen
verstanden.
Die UN-Kinderrechtskonvention hat 1989 festgelegt, dass Kinder und Jugendliche ein Recht
darauf haben, dass ihre Meinung und ihr Wille gehört und berücksichtigt werden (Art. 12).
Das Deutsche recht gibt Kindern und Jugendlichen, z.B. im SGB VIII (Artikel 8) das recht auf
Beteiligung und Beschwerdeführung.
In den Angeboten des Interkulturellen Zentrums DAKO wird ein partizipativer Ansatz gepflegt,
wobei das Wohl der Kinder und Jugendlichen immer im Vordergrund steht.
Der partizipative Ansatz zeigt sich in den Angeboten von DAKO wie folgt:
In der Beratung und Begleitung wird grundsätzlich nach dem persönlichen Anliegen für den
jeweiligen Beratungs-/Begleitungstermin gefragt. Ist dieses klar, handelt die Beratung und
Begleitung unterstützend und selbstermächtigend in Absprache mit den Ratsuchenden.
In der Mediation zwischen afrikanischen Eltern – Kindern und Institutionen (Schulen / KITAS)
greift DAKO auf ein breites Erfahrungsfeld der afrikanischen Kulturen zurück. Afrikanische
Eltern werden zu Erziehungsfragen zum Wohle der Kinder sensibilisiert und aufgeklärt.
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Es finden dazu zunächst Einzelgespräche mit den Eltern statt, in denen die Eltern befähigt
werden ihr Kind in den Dialog mit einzubeziehen, sodass der Trialog Eltern – Kind – Institution
dahingehend vorbereitet wird, als dass die Eltern ihr Kind im gemeinsamen Gespräch
gleichwertig partizipieren lassen können.
Jugendliche haben bei Konflikten mit ihren Eltern oder mit Institutionen immer die Möglichkeit
einen Einzelberatungstermin zu vereinbaren. Das Anliegen des jungen Menschen steht dabei
zentral im Mittelpunkt und wird gehört. Die/der ratsuchende Jugendliche wird bei der
Formulierung seiner Bedürfnisse und diese nach außen zu tragen unterstützt. Es findet
gleichermaßen eine Aufklärung und Stärkung zu Rechten statt, ohne die Pflichten und
möglichen Konsequenzen aus dem Blick zu verlieren.
Wenn es die/der Jugendliche wünscht, kann im Anschluss ein gemeinsames Gespräch mit den
Eltern und/oder den Vertreter*innen der Institutionen geführt werden. DAKO stellt sich dabei
stärkend an die Seite der/des Jugendlichen, ohne die Perspektive der Eltern und/oder der
Institutionen aus dem Blick zu verlieren.
Im Familiencafé zeigt sich der partizipative Ansatz, indem Wünsche und Bedarfe der Eltern
und Kinder/Jugendlichen in Bezug auf Ausflüge, Freizeiten, Ferienangebote und Aktionen
erfragt, besprochen und in die Planung miteinbezogen werden. Dazu werden folgende
Möglichkeiten genutzt: Wunschbox, Gesprächskreise.
Im Bewerbungs-Coaching wird auf die Hilfe zur Selbsthilfe und die Partizipation der/des
ratsuchenden dahingehend geachtet, als dass Meinungen, Wünsche und Ziele der
Ratsuchenden im Fokus stehen.
2.8 Qualität in der Beratung
Die Beratung von DAKO e.V. findet in folgenden Sprachen statt:
Deutsch, Französisch, Englisch, Ebrie, Bambara / Malinké.
Bei Bedarf werden Übersetzer*innen hinzugezogen.
Angemessene Räumlichkeiten: Büro-/Beratungsraum für ungestörte und vertrauliche
Beratungen, barrierefreier Raum für Familiencafés mit mobiler Kinderecke, Raum für
Kurse.
Angemessene Ausstattung: IT / Telefon / Fax / Drucker, Fachliteratur und
Gesetzestexte, Informationsblätter in unterschiedlichen Sprachen, Spielmaterial für die
Kinderecke, Outdoor Spielmaterial und Bastelmaterial für Aktionen mit Kindern und
Jugendlichen.
Unsere beratenden Personen qualifizieren sich durch Abschlüsse in folgenden
Bereichen: Interkultureller Trainerin, Systemischer Coach, Soziale Arbeit, Kommunaler
Berater
Wöchentliche Teamsitzungen und Austausch über Beratungsfälle, sowie Teilnahme an
dem Supervisionsangebot des Kommunalen Integrationszentrums (KI).
Das Interkulturelle Zentrum DAKO und seine Mitarbeiter*innen ist offen für das
Feedback der Ratsuchenden. Dies kann spontan, qualitativ persönlich, anonym oder per
Mail stattfinden.
Direkte persönliche Beschwerden werden wertschätzend angehört und, wenn möglich
sofort gelöst. Bei Bedarf werden hierzu weitere Mitarbeitende hinzugezogen.
Lässt sich ein Anliegen nicht sofort lösen, oder erreicht es das Interkulturelle Zentrum auf
einem schriftlichen Weg (Mail, Post), wird das Anliegen in den wöchentlichen
Teamsitzungen lösungsorientiert besprochen. Erkenntnisse werden gegenüber den
Feedbackgeber*innen, soweit bekannt, über ein persönliches Gespräch transparent
gemacht.
Alle, auch anonyme Anliegen werden im Team dahingehen bearbeitet, dass
Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Verbesserung der Angebote und der
Kommunikation für das Wohlbefinden der Ratsuchenden, sowie der Beratenden im
Mittelpunkt steht.
Die Beratenden im Interkulturellen Zentrum DAKO nehmen regelmäßig an Supervisionen
des Kommunalen Integrationszentrums teil.
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Geregelter Beratungsablauf: Erstgespräch, ggf. Folgegespräche (bei Menschen bis 27
Jahren mit dem Hinweis auf Kinder-/Jugendrechte), Möglichkeit zu Feedback und Kritik,
Abschlussgespräch.
Wir dokumentieren Beratungsgespräche, Begleitung und Mediation auf eigenen
Beratungsformularen. Die Erfassung personenbezogener Daten erfolgt vor dem
Hintergrund der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Im caféfamilia und in den Kursen führen wir Anwesenheitslisten.
Im Rahmen der Covid-19-Pandemie führen wir Listen zur Kontakt-Nachverfolgung.
Unsere Aktionen (z.B. Radfahrkurse, Ausflüge etc.) werden in Kurzberichten und ggf. mit
Einverständniserklärung der Teilnehmenden (bei Minderjährigen durch die
Erziehungsberechtigen) fotografisch / filmisch dokumentiert. Gesichter von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden bei der Veröffentlichung in den Sozialen
Medien durch freundliche Emojis unkenntlich gemacht.
2.9 Umgang mit Beschwerden
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Kindeswohlgefährdung wird in der Regel von den Täter*innen im Voraus geplant.
Verletzbarkeit, Schwächen und Bedürftigkeit von Kindern, werden von Täter*innen meist
zielgerichtet genutzt.
Ins Interkulturelle Zentrum DAKO kommen zugewanderte Familien mit meist stark
hierarchischen Strukturen, einem autoritären Erziehungsstil, wo sich die Kinder
unterzuordnen haben und Gehorsam geleistet werden muss. Die Kinder werden
tendenziell mit einer emotionalen Härte nach traditionellen Vorstellungen erzogen und
wagen es kaum sich einer fremden Person anzuvertrauen. Auch aus Gründen ihrer
Herkunft, Hautfarbe, Religion oder ihres sozialen Status können diese Kinder oft
Außenseiter und dadurch mögliche Opfer sexueller Gewalt sein. Sie gehören damit zu
einer gefährdeten Personengruppe.
Wir unterscheiden in verschiedene Formen von Gewalt und Orte der Gefährdung:
Körperliche Gewalt
Innerhalb des Interkulturellen Zentrums zwischen Mitarbeitenden und Kind /
Jugendlichem und außerhalb, z.B. in der Familie zwischen Erziehungsberechtigten und
Kind / Jugendlichem, sowie zwischen Kind / Jugendlichem und anderem Kind /
Jugendlichem.
Psychische Gewalt
Innerhalb des Interkulturellen Zentrums zwischen Mitarbeitenden und Kind /
Jugendlichem und außerhalb, z.B. in der Familie zwischen Erziehungsberechtigten und
Kind / Jugendlichem, sowie zwischen Kind / Jugendlichem und anderem Kind /
Jugendlichem.
Sexualisierte Gewalt
Innerhalb des Interkulturellen Zentrums zwischen Mitarbeitenden und Kind /
Jugendlichem und außerhalb, z.B. in der Familie zwischen Erziehungsberechtigten und
Kind / Jugendlichem, sowie zwischen Kind / Jugendlichem und anderem Kind /
Jugendlichem.
3.0 Risikoanalyse
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"Wir handeln nach den
Vereinbarungen
zur Kindeswohlgefährdung
des Jugendamtes der Stadt Köln."
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Machtmissbrauch
Innerhalb des Interkulturellen Zentrums
Vernachlässigung
i.d.R. in der Familie
Auf die unterschiedlichen Gewaltformen und ihre Erscheinungsorte gehen wir
differenziert ein:
Bei allen Gewaltformen zwischen Kindern / Jugendlichen (z.B. im Rahmen einer Freizeit),
wird zunächst deeskalierend gehandelt und die Situation im Anschluss trialogisch
aufgearbeitet.
Bei allen Gewaltformen zwischen Mitarbeitenden und Kind / Jugendlichem wird das Kind
/ der Jugendliche, ggf. die Eltern vollständig von der Geschäftsführung mit
Unterstützung durch das Jugendamt angehört. Beraten durch das Jugendamt, wird nach
Bestätigung des Sachverhaltes, gemeinsam mit dem Vorstand ein Disziplinarverfahren
gegen die mitarbeitende Person eingeleitet.
Bei allen Gewaltformen zwischen Eltern und Kind / Jugendlichem wird entsprechend
dem Handlungsleitfaden im Verdachtsfall gehandelt (s. 3.3).
Seite 13
3.1 Kinderschutz & Datenschutz
Das Interkulturelle Zentrum DAKO achtet Kinderschutz und Datenschutz in seiner
Familien-/ Kinder und Jugendarbeit und mit jungen Erwachsenen im Übergang Schule-
Beruf:
Wir informieren Kinder-, Jugendliche und junge Erwachsene, dass sie Rechte haben
und, dass im Interkulturellen Zentrum DAKO Kinder- und Jugendrechte gewahrt
werden. Dies kann über Aushänge/Hinweisschilder an unseren Türen, im persönlichen
Gespräch und über Flyer passieren.
Wir lassen die jungen Menschen wissen, dass sie sich bei jeder Form von Gewalt, egal
durch wen und an welchem Ort sie diese erlebt haben, und auch, wenn sie sich
unsicher fühlen, ob es sich bei dem Erlebten um Gewalt gehandelt hat, an das Team
von DAKO (Geschäftsführung, Leitung der Familiencafés, Berater*innen,
Assistent*innen, studentische Hilfskräfte) wenden können. Entweder direkt persönlich
oder per Telefon, Mail, Messenger-Dienste.
Wir schauen bei der Kindeswohlgefährdung nicht weg, sondern leben eine Kultur des
Hinsehens.
Das Kindeswohl ist Thema bei Teamsitzungen und Gesprächen zwischen
Projektleiter*innen und Kursleiter*innen. Dies wird dokumentiert und in der
Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.
Gespräche mit Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden
grundsätzlich vertraulich behandelt. Allen Mitarbeiter*innen und Ehrenamtler*innen ist
bewusst, dass diese Daten geschützt werden müssen. Datenschutzrechtliche
Bestimmungen werden beachtet.
Wir verpflichten uns allen Rat- und Hilfesuchenden und deren Kindern mit Respekt zu
begegnen. Das Thema Nähe und Distanz erhält dabei, besonders zum Schutz von
Minderjährigen ein hohes Maß an Relevanz.
Unsere haupt- und ehrenamtlich Tätigen, sowie unsere Praktikant*innen und Honorarkräfte
verpflichten sich zu einem achtsamen Umgang mit Nähe und Distanz. Hierbei wird eine Kultur
der Achtsamkeit gepflegt, die die Bedürfnisse und Grenzen aller Beteiligten in den Blick nimmt.
In den wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen hat das Thema Nähe und Distanz
grundsätzlich einen Raum zur Reflexion.
Die Beratenden nehmen zudem am regelmäßigen Supervisionsangebot des Kommunalen
Integrationszentrums teil.
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Die Beratung von Familien und der Kontakt zu Kindern und Jugendlichen verlangt von
unseren Mitarbeitenden ein verantwortungsbewusstes und einfühlsames Verhalten den
Hilfesuchenden gegenüber. Die beratenden Mitarbeiter*innen bilden sich zu den
Themen des Kindeswohls fort.
Alle Mitarbeitenden und Beratenden, die eigenverantwortlich mit Kindern und
Jugendlichen im Interkulturellen Zentrum DAKO arbeiten, müssen ein erweitertes
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen (s. 2.5)
Bei Gesprächen, insbesondere mit Kindern und Jugendlichen, achten wir auf wichtige
Anhaltspunkte, die auf eine Gefährdung von deren Wohl hinweisen könnten.
Das Interkulturelle Zentrum DAKO ist in der Lage, Probleme wahrzunehmen und hat den
Mut diese anzusprechen und Interventionsmaßnahmen zu ergreifen.
(s. 4.2)
Seite 14
3.2 Umgang mit Nähe und Distanz
3.3 Handlungsleitfaden im Verdachtsfall
Sollten in der Beratung und / oder im Kontakt mit den Familie Anhaltspunkte für eine
Gefährdung auffallen, wird diese Meldung der Projektleitung und/oder der Geschäftsführung
abgegeben.
Ebenso können sich Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene, die sich einer Gefährdung
ausgesetzt sehen, direkt an die Projektleitung und/oder Geschäftsführung wenden.
Projektleitung und Geschäftsführung überprüfen gemeinsam die Gefährdungseinschätzung
und planen ein weiteres Vorgehen. Hierzu wird ggf. ein*e Mitarbeiter*in des Jugendamtes als
zusätzliche Beratung hinzugezogen.
Bei einer akuten Gefährdung informieren wir umgehend das Jugendamt, bzw. die Polizei.
Wir sehen ein Köln, wo Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Flucht- und
Migrationsgeschichte sich zu mündigen Bürger*innen dieser Stadt entwickeln und
entsprechend ihrer Fähigkeiten demokratisch partizipieren.
Wir sehen ein Köln, wo sich Eltern mit Flucht- und Migrationsgeschichte interkulturell öffnen und
den „ Spagat zwischen den Kulturen“ erzieherisch in einem guten Gleichgewicht halten und
zum Wohle ihrer Kinder handeln können.
Wir sehen ein Köln, wo sich die Institutionen (Kita, Schule, Jugendamt, Ausländeramt,
Wohnungsamt etc.) noch stärker interkulturell öffnen und wo institutioneller Rassismus keine
Chance hat.
In dieser Stadt sehen wir uns als starker und verlässlicher Partner an der Seite der Kinder,
Jugendlichen, jungen Erwachsenen, deren Eltern und der Vertreter*innen der Institutionen.
Um diese Arbeit professionell und nachhaltig zu gestalten, benötigen wir:
- größere Räumlichkeiten
- 1 volle und 2 halbe Stellen
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4.0 Unsere Vision
Wir kommunizieren unser Beratungsangebot über:
- Flyer - Website (www.dako-ev.de) - Social Media - Teilnahme an Veranstaltungen / Infobörsen - und unsere Netzwerke
Zudem kommen viele Ratsuchende auf persönliche Empfehlung (Mund-zu-Mund-Propaganda)zu uns.
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4.1 Unsere Netzwerke
DAKO e.V. ist Mitglied im:
- Der Paritätische
- Jugendwerk des Paritätischen
- EineWelt Netz NRW
Im Mai 2020 wurde DAKO e.V. als Interkulturelles Zentrum von der Stadt Köln anerkannt und
unterliegt damit dem Kommunalen Integrationszentrum.
Weitere Netzwerke und Kooperationspartner:
- EineWelt Stadt Köln
- Arbeitskreis Willkommenskultur Köln-Innenstadt
- Wir für Pänz e.V.
- Caritas Integrationsagentur Köln
- Antidiskriminierungsbüro Köln
- InVia e.V.
4.2 Öffentlichkeitsarbeit
4.3 Anhang
Auszug aus der Satzung von DAKO e.V.:
§ 2 Der Zweck des Vereins(...)2. Ziele des Interkulturellen Zentrums von DAKO e.V. sind die Integration, Teilhabe & Inklusionvon Menschen mit Migrationshintergrund mit und ohne Behinderung, Familien undSeniorenarbeit und Jugendhilfe (Kinder- & Jugendarbeit).
Dies wird erreicht durch:1. Soziale Beratung & Begleitung2. Offene niedrigschwellige Begegnungsangebote3. Orientierung zu Schul- und Weiterbildung4. Sprach- Empowerment und Freizeitangebote5. Hausaufgabenbetreuung6. Infoveranstaltungen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2565/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.08.2023
- Erstellt
- 10.08.2023 15:23