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2189/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Roth in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 02.02.2023 betreffend "Veranstaltungsübersicht 2023 am Fühlinger See"

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 15.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.08.2024, TOP 11.1.4

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2933 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 2189/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Herrn Roth in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 02.02.2023 betreffend "Veranstaltungsübersicht 2023 
am Fühlinger See" 
 
Mündliche Anfrage zur Veranstaltungsübersicht 2023 am Fühlinger See (Stand 
21.11.2022): 
Bei einem Gespräch mit Mitarbeitern des Sportamtes, wurde den anwesenden Vertretern der 
BV Chorweiler die o.g. Veranstaltungsübersicht übergeben. 
Die Summer Jam findet dieses Jahr vom 30.06. bis 02.07. statt. Die ersten Besucher werden 
wohl am 28.06. ihre Zelte aufschlagen. Das soll auch alles so sein, denn diese Veranstaltung 
ist jedes Jahr auch für den Bezirk etwas Besonderes. 
Neu ist aber in diesem Jahr, dass der Veranstalter des Summer Jam schon für den 24.06. 
2023 ein Konzert am Fühlinger See angekündigt hat. 
Sollte das dazu führen, dass Besucher über beide Veranstaltungen am See bleiben, wäre die 
Belastung für das Naherholungsgebiet sicherlich zu hoch. 
Deshalb frage ich die Verwaltung, welche Vorkehrungen gegen eine Ausweitung des Cam-
pens am See getroffen werden. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es ist Konzept der Veranstaltung, dass ab Mittwoch vor Eröffnung des Summerjam Festivals 
das Camping am Fühlinger See gestattet ist. 
Das Camping Areal umfasst nicht die gesamte Sport- und Erholungsanlage, sondern be-
schränkt sich auf die Wiesenflächen unterhalb der Merianbrücke bis zum Ziel der Regatta-
bahn. 
In den vergangenen Jahren hat sich die Routine eingeschlichen, dass vereinzelt schon Cam-
per ab Montag vor dem Festival Wochenende ihr mobiles Heim am See aufschlagen. 
Diese Praxis ist weder vom Veranstalter, noch dem Sportamt gewollt, denn zu diesem Zeit-
punkt werden die Grünflächen für die Veranstaltung vorbereitet, gereinigt und der Zustand 
protokolliert und abgenommen. 
Aus diesem Grund wird das Gelände von Mitarbeitenden des Veranstalters bestreift und Festi-
valbesucher*innen konsequent der Anlage verwiesen. 
Diese Handhabe hat sich zwischenzeitlich unter den Festivalbesucher*innen herumgespro-
chen, so dass nur noch sehr vereinzelt Personen versuchen, sich vor der offiziellen Eröffnung

2 
 
den schönsten Zeltplatz zu sichern. 
Darüber hinaus lässt sich seit der Corona Pandemie feststellen, dass der Bedarf an Camping-
flächen stetig zurückgeht und sich auf Caravan Stellplätze verlagert. 
Zwischen dem Einzelkonzert der Band Kraftklub im Jahr 2023 und dem Summerjam Festival 
wurde nicht festgestellt, dass Besucher*innen sich um einen Verbleib am Fühlinger See be-
mühen. 
Ursache wird auch gewesen sein, dass die Musikausrichtung des Einzelkonzerts und der Fes-
tivalgedanke nicht im Einklang zueinanderstanden. 
Im Jahr 2024 hat kein begleitendes Einzelkonzert stattgefunden. 
 
Gez. Timmer

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2189/2024
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
15.08.2024
Erstellt
12.07.2024 08:17