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AN/0978/2025

237. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohe Straße" in Köln-Porz-Ensen

AfD Anfrage nach § 4 23.06.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.06.2025, TOP 2.8

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

2820 Zeichen

An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsaus-
schusses Frau Sabine Pakulat  
 
An die Oberbürgermeisterin der Stadt  
Köln Frau Henriette Reker 
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0978/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
 
237. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohe Straße" in Köln-Porz-Ensen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die 237. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Hohe Straße“ in Köln-Porz-Ensen betrifft gemäß Beschluss-
vorlage 1275/2025 sowie den zugehörigen Anlagen einen Teilbereich der bisher als Grünfläche dargestellten 
Fläche, der nachweislich privat genutzt wird.  
 
Die AfD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Eigentumsverhältnisse und Entschädigungsmodalitäten:  
a) Wem gehören die betroffenen, bislang privat genutzten Flächen im Änderungsbereich der FNP-Darstel-
lung (natürliche Person, Investor, Gesellschaft/Unternehmen)? 
b) In welcher Form werden diese Eigentümer für die Umnutzung bzw. den Verlust der bisherigen Nut-
zungsmöglichkeiten entschädigt (z. B. Ankauf durch die Stadt, Pachtverträge, sonstige Vereinbarun-
gen)? 
c) Erfolgt die vorgesehene Bebauung auf Grundlage freiwilliger Veräußerung bzw. Zustimmung durch die 
jeweiligen Eigentümer? 
 
2. Zusicherungen gegenüber Nachbareigentümern und mögliche Wertverluste:  
Mehreren Eigentümern benachbarter Immobilien mit direktem Blick auf die betreffende Grünfläche wurden im 
Jahr 2009 von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nach eigenen Angaben zugesichert, dass auf der fraglichen 
Fläche auf absehbare Zeit keine Bebauung geplant sei. 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde von einem/r Betroffenen zudem auf eine drohende Wertminde-
rung von ca. 25 % der eigenen Immobilie hingewiesen und rechtliche Schritte im Falle einer Umsetzung ange-
kündigt.

- 2 - 
 
Die Verwaltung antwortete hierzu lediglich, man bedaure eine möglicherweise missverständliche Aussage und 
verwies auf eine bereits damals laufende interne Planung, ohne jedoch die öffentliche Kommunikation oder die 
Vertrauensbildung im Planungsverfahren zu reflektieren. 
 
Frage:  
a) Welche konkreten Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung vor, um das Vertrauen betroffener Eigentü-
mer in die städtische Planung wiederherzustellen?  
b) Gibt es Pläne zur Entschädigung oder Kompensation für die Eigentümer, die auf Grundlage städtischer 
Aussagen 2009 Investitionen tätigten und sich nun mit erheblichen Wertverlusten konfrontiert sehen? 
 
Gez. Matthias Büschges 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hohe Straße
  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0978/2025
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
23.06.2025
Erstellt
23.06.2025 10:22