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237. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohe Straße" in Köln-Porz-Ensen
AfD Anfrage nach § 4 AN/0978/2025 vom 23.06.2025
Stand: Am 26.06.2025 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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AfD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsaus- schusses Frau Sabine Pakulat An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0978/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 237. Änderung des Flächennutzungsplans "Hohe Straße" in Köln-Porz-Ensen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, die 237. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Hohe Straße“ in Köln-Porz-Ensen betrifft gemäß Beschluss- vorlage 1275/2025 sowie den zugehörigen Anlagen einen Teilbereich der bisher als Grünfläche dargestellten Fläche, der nachweislich privat genutzt wird. Die AfD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Eigentumsverhältnisse und Entschädigungsmodalitäten: a) Wem gehören die betroffenen, bislang privat genutzten Flächen im Änderungsbereich der FNP-Darstel- lung (natürliche Person, Investor, Gesellschaft/Unternehmen)? b) In welcher Form werden diese Eigentümer für die Umnutzung bzw. den Verlust der bisherigen Nut- zungsmöglichkeiten entschädigt (z. B. Ankauf durch die Stadt, Pachtverträge, sonstige Vereinbarun- gen)? c) Erfolgt die vorgesehene Bebauung auf Grundlage freiwilliger Veräußerung bzw. Zustimmung durch die jeweiligen Eigentümer? 2. Zusicherungen gegenüber Nachbareigentümern und mögliche Wertverluste: Mehreren Eigentümern benachbarter Immobilien mit direktem Blick auf die betreffende Grünfläche wurden im Jahr 2009 von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung nach eigenen Angaben zugesichert, dass auf der fraglichen Fläche auf absehbare Zeit keine Bebauung geplant sei. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde von einem/r Betroffenen zudem auf eine drohende Wertminde- rung von ca. 25 % der eigenen Immobilie hingewiesen und rechtliche Schritte im Falle einer Umsetzung ange- kündigt. - 2 - Die Verwaltung antwortete hierzu lediglich, man bedaure eine möglicherweise missverständliche Aussage und verwies auf eine bereits damals laufende interne Planung, ohne jedoch die öffentliche Kommunikation oder die Vertrauensbildung im Planungsverfahren zu reflektieren. Frage: a) Welche konkreten Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung vor, um das Vertrauen betroffener Eigentü- mer in die städtische Planung wiederherzustellen? b) Gibt es Pläne zur Entschädigung oder Kompensation für die Eigentümer, die auf Grundlage städtischer Aussagen 2009 Investitionen tätigten und sich nun mit erheblichen Wertverlusten konfrontiert sehen? Gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf
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