0372/2021
Bedarfsfeststellung für die Landtagswahl 2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
4903 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34 Vorlagen-Nummer 0372/2021 Freigabedatum 26.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung für die Landtagswahl 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat erkennt den Gesamtbedarf zur Durchführung der Landtagswahl 2022 in Höhe von 5.867.700 EUR an. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.867.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 800.000 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Im Frühjahr 2022 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Der genaue Wahltermin wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 von der Landesregierung festgelegt. In Köln sind für die Landtagswahl etwa 750.000 Bürger*innen wahlberechtigt. Die genaue Anzahl der Wahlberechtigten kann erst nach der Ziehung der Wählerverzeichnisse wenige Wochen vor der Wahl bzw. anhand der dann täglichen Fortschreibung bis zum Wahltag ermittelt werden. Für die Organisa- tion der Wahl ist das Wahlgebiet voraussichtlich in 543 Urnenstimmbezirke sowie 406 Briefwahl- stimmbezirke eingeteilt. Für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Pflichtaufgabe „Wahlen“ müssen für die Stadt Köln auf Basis der Erfahrungswerte der Europawahl 2019 und der Kommunal-, Oberbürger- meisterin- und Integrationsratswahl 2020, verschiedene Leistungen erbracht werden. Ein Rückgriff auf die Erfahrungen der Bundestagswahl 2021 ist hingegen nicht möglich, da mit den Vorbereitungen für die Landtagswahl 2022 bereits im Vorfeld des Bundestagswahltags begonnen werden muss. Ebenso wird davon ausgegangen, dass Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie auch im Frühjahr 2022 noch gelten und entsprechende Berücksichtigung in der Bedarfsplanung (z. B. bei der Anmietung eines Briefwahlzentrums oder personellem Mehrbedarf) finden müssen. Für die befristet beschäftigten Mitarbeitenden wurde der grundsätzliche Bedarf einiger Stellen bereits 3 bei der Bedarfsfeststellung für die Bundestags- und Seniorenvertretungswahl 2021 (Beschlussvorlage 3107/2020) anerkannt, sodass im Rahmen der Bedarfsfeststellung für die Landtagswahl 2022 in die- sen Fällen in Anlage 4 nur noch der auf das Haushaltsjahr 2022 entfallene Personalkostenanteil auf- geführt wird bzw. neu anerkannt werden muss. Für die Ermittlung der Beschäftigungszeiträume in Anlage 3 wurde von einem fiktiven Wahltag 20.05.2022 ausgegangen. Bei einem früheren oder spä- teren Wahltag verschieben sich die Zeiträume entsprechend. Die Gesamtaufwendungen für die Landtagswahl 2022 belaufen sich auf voraussichtlich 5.867.700 EUR brutto. An Wahlkostenerstattung gemäß § 40 Landeswahlgesetz NRW wird mit 800.000 EUR gerechnet. Bei den Aufwendungen handelt es sich um Schätzungen, die insbesondere hinsichtlich der Entwick- lung der Corona-Pandemie, aber auch der sonstigen Marktlage nach oben oder unten abweichen können. Die erforderlichen Aufwendungen für die Landtagswahl 2022 werden über den Teilplan 0211 – Wah- len in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- tungen und 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert. Die erwarteten Erträge werden im Teilplan 0211 – Wahlen in der Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Umlagen abgebildet. Die genannten Aufwendungen führen zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus- haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zu- gewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Anlage 3: Übersicht Einstellungszeiträume befristet beschäftigte Mitarbeitende Anlage 4: Übersicht Personalkosten befristet beschäftigte Mitarbeitende Anlage 5: Stellungnahme von 14
Anlage 1 - Übersicht Aufwendungen
3835 Zeichen
Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen
Sachkonto
Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.582.000,00 €
523400 Unterhaltung Büro und Geschäftsgüter (BuG) und immaterielle
Vermögensgüter
12.000,00 €
Bürobedarf (Ersatzbeschaffung für Büro-Verbrauchsmaterial) 12.000,00 €
529300 Aufwendungen für Honorare 35.000,00 €
Dozent*innen 35.000,00 €
529900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 1.535.000,00 €
Transport der Wahlmöbel 40.000,00 €
Taxinutzung 15.000,00 €
Scandienstleistungen für die Erfassung von Briefwahlanträgen 45.000,00 €
Technikunterstützung am Wahlabend 17.000,00 €
Catering 35.000,00 €
Facility Management 8.000,00 €
Sonderreinigung 6.000,00 €
Anpassungen von IT-Anwendungen 325.000,00 €
Technik Briefwahlzentrum 80.000,00 €
Präsentation im Rathaus 21.000,00 €
Erfrischungsgelder Wahlhelfer*innen 585.000,00 €
Schulungen für Schriftführer*innen, Wahlvorsteher*innen 110.000,00 €
Sicherheitsdienst 50.000,00 €
Sortierung der Wahlbriefe 30.000,00 €
Werbelinie Wahlhelfer*innen-Akquise 80.000,00 €
Aufwendungen für sogenannte Sonderfunktionskräfte (WahlOrga) 60.000,00 €
Soziale Medien für Wahlhelfer*innen 15.000,00 €
Bewerbung Ausschreibung Unterstützungskräfte 2.000,00 €
Wahlplattform 6.000,00 €
Fachworkshops / Teambildungsmaßnahmen 5.000,00 €
Teilplanzeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen 1.882.000,00 €
541200 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 400.000,00 €
Anmietung Fuhrpark 29.000,00 €
Anmietung Busse als Ausfallwahlraum 1.500,00 €
Anmietung Maschinen 4.000,00 €
Anmietung Rampen für Wahlgebäude 4.500,00 €
Anmietung externe Wahlgebäude 9.000,00 €
Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum 352.000,00 €
542100 Büromaterial 95.000,00 €
Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung der Wahlkoffer) 60.000,00 €
Werbematerial für Wahlhelfer*innen 35.000,00 €
542200 Druck und Vervielfältigung 255.000,00 €
Druck Stimmzettel 45.000,00 €
Druck Wahlbenachrichtigungen 45.000,00 €
Druck Briefwahlunterlagen 100.000,00 €
Satz und Layout 3.500,00 €
Wahlhelfer*innenwerbung 30.000,00 €
Seite 1 von 2
Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen
sonstige Druckdienstleistungen 5.500,00 €
Druck der Stimmzettelschablonen 6.000,00 €
Druck besondere Schulungsmaterialien / Leitfäden 20.000,00 €
542400 Zeitungen und Fachliteratur 3.000,00 €
Gesetzestexte etc. 3.000,00 €
542510 Porto 1.007.000,00 €
Versand Wahlbenachrichtigungen 500.000,00 €
Versand Briefwahlunterlagen 420.000,00 €
Rückversand Wahlbenachrichtigungen 57.000,00 €
sonstiges Porto 30.000,00 €
542520 Telefon 10.000,00 €
Telefonkosten Wahlamt und Außenlager 10.000,00 €
542900 sonstige Geschäftsaufwendungen 112.000,00 €
Müllentsorgung, Tanken etc. 3.500,00 €
Stadtinformationskampagne für Wahlhelfer*innenakquise 20.000,00 €
Infoscreenspots für Wahlhelfer*innenakquise 60.000,00 €
Reisekosten 4.000,00 €
Zeitungen und Fachliteratur 3.000,00 €
Sonderreinigung Außenlager 4.500,00 €
Sonderreinigung Wahlamt 5.000,00 €
Fortbildung insbesondere IT 6.000,00 €
Catering (z.B. Wahlausschuss, Lenkungsgruppe, Treffen mit
Dienstleistern etc.)
6.000,00 €
Zwischensumme 3.464.000,00 €
Personalkosten 2.403.700,00 €
Aufwand für befristet eingesetztes Personal 2.403.700,00 €
GESAMT 5.867.700,00 €
Seite 2 von 2
Anlage 2 - Aufwendungen Detail
18934 Zeichen
Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 1. Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausgaben und immaterielle Vermögensgüter 12.000,00 € 1.1 Bürobedarf (Ersatzbeschaffung für Büro Verbrauchsmaterial) ** 12.000,00 € Für die Ausstattung der Wahlvorstände müssen regelmäßig Locher, Tacker, Taschenrechner etc. beschafft werden, damit die Wahlvorstände entsprechend ausgestattet werden können. 2. Aufwendungen für Honorare 35.000,00 € 2.1 Dozent*innen 35.000,00 € Die Schulungen der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen sowie der Sonderfunktionskräfte werden zur Entlastung der Wahlamtsmitarbeiter*innen durch externe Dozent*innen durchgeführt. 3. Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 1.535.000,00 € Im Rahmen der Planung und Durchführung von Wahlen müssen folgende Dienstleistungen erbracht werden: 3.1 Transport der Wahlmöbel 40.000,00 € Zur Ausstattung der 543 Urnenstimmbezirke müssen die Sichtblenden und Urnen (Wahlmöbel) sowie die Koffer für die Wahlvorstände in die etwa 200 Wahlgebäude geliefert und abgeholt werden. Weiter müssen die Wahlkoffer aus den neun Kundenzentren zum Wahlamt zurückgebracht werden. Aufgrund der Corona-Pandemie entsteht erhöhter Aufwand. 3.2 Taxinutzung 15.000,00 € Das Wahlamt muss für die Sonderzustellung von Briefwahlunterlagen, zum Transport der Wählerverzeichnisse und sonstigen Wahlunterlagen für die Wahlvorstände in die Kundenzentren sowie zur Beförderung von Reservekräften in Wahlgebäude auf Taxen zurückgreifen. 3.3 Scandienstleistung für die Erfassung von Briefwahlanträgen 45.000,00 € Die überwiegende Anzahl der Briefwahlanträge wird derzeit über handschriftlich ausgefüllte Anträge an das Wahlamt gesandt. Hinsichtlich der permanent steigenden Antragszahlen werden die Anträge maschinell durch eine*n Dienstleister*in verarbeitet, damit Tagesmengen von bis zu 20.000 Anträgen für die Produktion der Briefwahlanträge erfasst werden können. Aufgrund des erwartungsgemäß erneut steigenden Briefwahlaufkommens entsteht erhöhter Aufwand. 3.4 Technikunterstützung am Wahlabend 17.000,00 € Damit an den Wahlabenden ein reibungsloser technischer Ablauf gewährleistet wird, muss für die Bereiche Netzwerke und Telekommunikation auf zusätzliche externe technische Unterstützung zurückgegriffen werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für Informationsverarbeitung). 3.5 Catering 35.000,00 € Damit die Beschäftigten und Unterstützungskräfte des Wahlamtes, sowie alle Wahlvorstände im Briefwahlzentrum bei einem bis zu 20-Stunden-Arbeitstag entsprechend versorgt werden können, wird den Mitarbeiter*innen ein Basis- Catering mit Erfrischungsgetränken und Speisen bereitgestellt. 3.6 Facility Management 8.000,00 € Für die Nutzung von insbesondere PPP-Schulen als Wahlgebäude werden dem Wahlamt die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt. Corona-bedingt erhöhte Aufwände. Seite 1 von 7 Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 3.7 Sonderreinigung ** 6.000,00 € Ein Großteil der als Wahlgebäude genutzten Objekte ist in städtischer Hand (insbesondere Schulen). Corona-bedingt wird für sämtliche Gebäuden eine Sonderreinigung geplant. 3.8 Anpassungen von IT-Anwendungen 325.000,00 € Das Wahlamt nutzt, in Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für Informationsverarbeitung) zur Planung und Durchführung von Wahlen die Anwendungen VoteManager der Fa. Vote IT sowie die Wahlkomponente der Anwendung MESO der Fa. HSH. Die Anwendungen werden für sämtliche Nutzer*innen bundesweit permanent weiterentwickelt. Dennoch ergeben sich für eine Großstadt wie Köln immer gesonderte Anforderungen an die Anwendungen, die kostenpflichtig umgesetzt werden. Gesamtbetrag enthält 300.000 €, die im Rahmen des OZG-Projekts "Wahlen" angemeldet wurden. 3.9 Technik Briefwahlzentrum 80.000,00 € Für die Vorprüfung, die Ergebniserfassung und die Bereitstellung einer geeigneten Lautsprecheranlage für die Briefwahlauszählung im einzurichtenden Briefwahlzentrum wird geeignete Technik über externe Dienstleister angemietet. Corona-bedingt werden wieder zwei Messehallen benötigt. 3.10 Präsentation im Rathaus 21.000,00 € Aufwendungen für die Ergebnispräsentation, sofern diese durch 13 (Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und 01 (Amt der Oberbürgermeisterin) durchgeführt wird. 3.11 Erfrischungsgelder Wahlhelfer*innen 585.000,00 € Für die Landtagswahl 2022 werden etwa 8.000 Wahlhelfer*innen eingesetzt. Das Erfrischungsgeld variiert je nach Einsatzart (Briefwahl/Urne) und Funktion (Beisitzer*in, Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in). 3.12 Schulungen für Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen 110.000,00 € Für die je knapp 1.000 Wahlvorsteher*innen bzw. Schriftführer*innen werden entsprechende (Pflicht-)Schulungen angeboten. Diese Schulungen finden werktags zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Standorten statt. Für die Teilnahme erhalten die Teilnehmer*innen zudem einmalig einen Betrag von 50 €. 3.13 Sicherheitsdienst 50.000,00 € Aufgrund der Schulungen bis in die Abendstunden im Kalk-Karree und die Öffnungen der Bezirksrathäuser bzw. Kundenzentren für die Direktwahl sowie am Wahlwochenende muss dort die Bewachung und der Objektschutz gewährleistet sein. Mehraufwand wegen Corona-bedingten Einlassregelungen z.B. bei der Direktwahl. 3.14 Sortierung der Wahlbriefe 30.000,00 € Die Rückläufer der Wahlbriefe werden im Außenlager des Wahlamtes durch ein Sortierteam für die Briefwahlauszählung sortiert. Es werden bis zu 350.000 Briefwahlrückläufer zur Landtagswahl erwartet, die in dieser Menge von den eingestellten Unterstützungskräften alleine nicht bewältigt werden können. Insoweit ist eine maschinelle Vorsortierung durch einen externen Dienstleister erforderlich. 3.15 Werbelinie Wahlhelfer*innen-Akquise 80.000,00 € Seite 2 von 7 Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen Zur Landtagswahl ist die Entwicklung einer Werbelinie für die Wahlhelfer*innen- Akquise neu zu vergeben, sofern der bisherige Vertragspartner nicht einen Folgeauftrag erhalten kann. 3.16 Aufwendungen für sog. Sonderfunktionskräfte (WahlOrga) 60.000,00 € Honorierung der rund 600 Sonderfunktionskräfte in den Kundenzentren / Bezirksrathäusern und im Briefwahlzentrum. 3.17 Soziale Medien für Wahlhelfer*innen 15.000,00 € Als zusätzliche Möglichkeit zum Informationsaustausch und Kommunikation für die Wahlhelfer*innen zum Wahlamt soll eine App oder Ähnliches eingesetzt werden, die auch als Chatplattform zum Wahlamt fungieren soll. Insbesondere dient dieses Tool auch zur Entlastung bei der telefonischen Erreichbarkeit. 3.18 Bewerbung Ausschreibung Unterstützungskräfte 2.000,00 € Zur besseren Akquirierung von geeignetem Personal soll die Ausschreibung der Stellen für die externen Unterstützungskräften neben den bisher genutzten Wegen auch auf kostenpflichtigen Portalen erfolgen 3.19 Wahlplattform 6.000,00 € Die Wahlplattform ist ein Internet Angebot für Wahlhelfer*innen, in dem die Arbeitsabläufe beschrieben sind und auch Filmsequenzen gezeigt werden. Für die Landtagswahl 2022 sind Anpassungen vorzunehmen. 3.20 Fachworkshops / Teambildungsmaßnahmen 5.000,00 € Planungsworkshops und Teambildungsmaßnahmen sind zur Aufrechterhaltung der Arbeitsleistungen und Ausgleich der arbeitsintensiven Wahlvorbereitung für den gesamten Personalbestand vorgesehen. 4. Mieten 400.000,00 € 4.1 Anmietung Fuhrpark 29.000,00 € Im Zuge der Wahlvor- und -nachbereitung (ab ca. 12 Wochen vor bzw. bis ca. 2 Wochen nach der Wahl) werden zum Transport von Wahlunterlagen für die Wahlvorstände, die Qualitätssicherung bei externen Dienstleister*innen, der Überprüfung von Wahlgebäuden, zum Befördern der Post (Briefwahlsendungen, Wahlscheinanträge etc.) usw. mehrere PKW und Kleintransporter benötigt. Die Anmietung der entsprechenden Fahrzeuge erfolgt über bestehende Rahmenvereinbarungen. 4.2 Anmietung Busse als Ausfallwahlgebäude 1.500,00 € Als Ausfallwahlgebäude werden zwei Busse, die als rollstuhlgerechte Wahlgebäude, sowie als Notfallreserve für den Wahlabend verwendet werden können, angemietet. 4.3 Anmietung Maschinen 4.000,00 € Für den Einsatz im Außenlager (Piccoloministraße 2) werden zu Wahlzeiten Maschinen benötigt, um die schweren Paletten zu transportieren. Da ein Kauf unwirtschaftlich wäre, werden diese für kurze Zeit angemietet. 4.4 Anmietung Rampen für Wahlgebäude 4.500,00 € Das Wahlamt ist bestrebt, die Anzahl der rollstuhlgerechten Wahlgebäude kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden entsprechende Rampen angemietet, damit nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude für den Wahlabend rollstuhlgerecht hergerichtet werden können. Auch hier wäre ein Kauf unwirtschaftlich. 4.5 Anmietung externe Wahlgebäude 9.000,00 € Seite 3 von 7 Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen Das Wahlamt muss regelmäßig externe Räumlichkeiten anmieten, um dort Stimmbezirke einzurichten. Grund für die externe Anmietung ist, dass an den entsprechenden Standorten keine städtischen Gebäude vorhanden bzw. nutzbar sind. Berücksichtigung der Preisentwicklung. 4.6 Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum 352.000,00 € Die geplanten 431 Briefwahlvorstände benötigen Räumlichkeiten zur Auszählung der Briefwahlstimmzettel. Diese müssen die notwendige Grundfläche aufweisen und mit Tischen, Stühlen, sanitären Anlagen etc. ausgestattet sein bzw. ausgestattet werden. Zudem müssen technische Voraussetzungen erfüllt sein, da u.a. mehrere PC-Arbeitsplätze eingerichtet und kommunikationstechnisch angebunden werden müssen (Ergebniserfassung etc.). Insgesamt werden knapp 3.500 Wahlhelfer*innen in der Briefwahl eingesetzt. Da keine geeigneten städtischen Gebäude vorhanden sind, sind entsprechende Hallenflächen über Markt-Alternativen anzumieten. Dabei ist aufgrund der Corona- Schutzbestimmungen ein erhöhter Platzbedarf zu berücksichtigen. 5. Büromaterial 95.000,00 € 5.1 Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung der Wahlkoffer)* 60.000,00 € Für die Planung und Durchführung der Wahl wird verschiedenes Büromaterial beschafft. Insbesondere wird Papier für die Produktion der Wählerverzeichnisse und der Niederschriften sowie Toner für die Drucker benötigt. 5.2 Werbematerial für Wahlhelfer*innen 35.000,00 € Büromaterialien (Kugelschreiber, Blöcke etc.) mit Stadt Köln/Wahlamt-Logo, zur Ausgabe bei Schulungen und Ausstattung der Wahlkoffer. Erhöhter Aufwand wegen größerer Anzahl der benötigten Wahlhelfer*innen. 6. Druck und Vervielfältigung 255.000,00 € 6.1 Druck Stimmzettel 45.000,00 € Für die rund 800.000 Wahlberechtigten der Landtagswahl müssen Stimmzettel produziert werden. Die Stimmzettel werden in verschiedenen Falzungen erstellt (Urnenwahl/Briefwahl). Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 6.2 Druck Wahlbenachrichtigungen 45.000,00 € Für die Wahlberechtigten zur Landtagswahl in Köln müssen entsprechend den rechtlichen Vorschriften Wahlbenachrichtigungen produziert, kuvertiert und für den Versand vorbereitet werden. Da dies von 1000 – Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 6.3 Druck Briefwahlunterlagen 100.000,00 € Hinsichtlich der ständig steigenden Anzahl an Briefwahlanträgen muss von einem Briefwahlaufkommen von mindestens 50% ausgegangen werden (in Abhängigkeit der Wahlbeteiligung, für die Landtagswahl 2022 geschätzt rund 350.000). Die notwendigen Unterlagen, bestehend aus dem Wahlschein mit integriertem Wahlbriefumschlag, Stimmzettelumschlag, Wegweiser, Versandhülle und Stimmzetteln. Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. Seite 4 von 7 Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 6.4 Satz und Layout zu 6.1 – 6.3 3.500,00 € 6.5 Wahlhelfer*innenwerbung 30.000,00 € Für die Gewinnung von Wahlhelfer*innenr werden Poster, Plakate und Flyer produziert. Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht komplett umgesetzt werden kann, erfolgt teilweise eine externe Vergabe. 6.6 sonstige Druckdienstleistungen 5.500,00 € Bei der Planung und Durchführung der Wahl müssen umfangreiche Druckaufträge vergeben werden, z.B. für die Produktion der Öffentlichen Wahlbekanntmachung, die in jedem Wahlraum sichtbar aufgehängt werden muss, Plakate und Hinweisschilder für die Steuerung der Abläufe bei Abgabe der Wahlunterlagen, etc. Teilweise kann hier auch 1000 einbezogen werden. Corona- bedingter Mehraufwand (Aushänge) 6.7 Druck der Stimmzettelschablonen 6.000,00 € Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen für blinde und sehbehinderte Menschen Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt werden. Diese beinhaltet die Daten der Kandidaten in Brailleschrift und eine Ausstanzung für das zu machende Kreuz. Die Schablonen werden den Wahlberechtigten von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden zur Verfügung und anschließend dem Wahlamt im Rechnung gestellt. 6.8 Druck besondere Schulungsmaterialien / Leitfäden 20.000,00 € Um die Qualität in den Urnenwahlbezirken und dem Briefwahlzentrum zu gewährleisten, werden für die Wahl Leitfäden bzw. ergänzende Schulungsmaterialien für jede*n Wahlhelfer*in gedruckt. Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe. 7. Zeitungen und Fachliteratur 3.000,00 € 7.1 Gesetzestexte etc. 3.000,00 € Jeder Wahlvorstand muss mit aktuellen Gesetzestexten für die Landtagswahl ausgestattet werden. 8. Porto 1.007.000,00 € 8.1 Versand Wahlbenachrichtigungen 500.000,00 € Die Wahlbenachrichtigungen sind an alle Wahlberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, zu versenden. Für diese Wahl müssen rund 800.000 Wahlbenachrichtigungen versandt werden. Aufwandserhöhung wegen Preiserhöhung der Deutsche Post (keine Dialogpost mehr). 8.2 Versand Briefwahl 420.000,00 € Die von den Wahlberechtigten angeforderten Briefwahlunterlagen (rund 350.000 Stück) müssen entsprechend versandt werden. Aufwandserhöhung wegen Preiserhöhung Deutsche Post und zweier unterschiedlicher Briefwahlen. 8.3 Rückversand Wahlbenachrichtigungen 57.000,00 € Seite 5 von 7 Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Wahlen fallen im Rahmen einer postalischen Zustellung von Rückläufern sowie durch die Annahme nicht ausreichend frankierter Wahlscheinanträge zusätzliche Kosten an. Aufwandserhöhung wegen Preiserhöhung Deutsche Post sowie Umfang der Postrückläufer bei zwei unterschiedlichen Briefwahlen. 8.4 sonstiges Porto 30.000,00 € Im Rahmen der Wahlhelfer*innengewinnung sowie im Tagesgeschäft der Wahlorganisation müssen Postsendungen zeitnah versandt werden. Für diesen Bedarf besitzt das Wahlamt eine Frankiermaschine, die entsprechend mit Portobeträgen aufgeladen wird. 9. Telefon 10.000,00 € 9.1 Telefonkosten Wahlamt und Außenlager 10.000,00 € 10 Sonstige Geschäftsaufwendungen 112.000,00 € 10.1 Müllentsorgung, Tanken etc. 3.500,00 € Zu den sonstigen Geschäftsaufwendungen gehören u.a. die Betankungen der Mietfahrzeuge, die datenschutzkonforme Müllentsorgung von Altunterlagen sowie die Entsorgung der Papiermengen aus der Briefwahl. 10.2 Stadtinformationskampagne für Wahlhelfer*innenakquise 20.000,00 € Zur Gewinnung von Wahlhelfer*innen hat sich in den letzten Jahren die stadtweite Werbung an den City – und Megalight Standorten bewährt. 10.3 Infoscreenspots für Wahlhelfer*innenakquise 60.000,00 € Parallel zur Stadtinformationskampagne werden an stark frequentierten Standorten in Köln (Bahnhof Deutz, KVB Neumarkt etc.) Spots an Infotafeln geschaltet. 10.4 Reisekosten 4.000,00 € Anfallende Reisekosten, u.a. zu Dienstleister*innen (Stimmzettel; Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlunterlagen) im Bundesgebiet zur Druckabnahme und Qualitätskontrolle 10.5 Zeitungen und Fachliteratur 3.000,00 € Anfallende Kosten für aktuelle Fachliteratur (Gesetzestexte, Kommentierungen, Leitfäden etc.) 10.6 Sonderreinigung Außenlager 4.500,00 € Durch die übermäßige Nutzung der Räumlichkeiten und sanitären Anlagen sind Sonderreinigungstermine erforderlich. Corona-bedingter Mehraufwand. 10.7 Sonderreinigung Wahlamt 5.000,00 € siehe Punkt 10.6. 10.8 Fortbildung insbesondere IT 6.000,00 € Für die Bereiche Fortschreibung (Wählerverzeichnis), Internetpräsentation Wahlergebnisse, Ergebniserfassung, Wahlhelfer*innenverwaltung, Mandatsverwaltung u.s.w. wird Fachsoftware eingesetzt. Diesbezüglich werden die Mitarbeiter*innen in der Regel von Dozent*innen der Softwarehersteller geschult. 10.9 Catering 6.000,00 € Kosten für Catering (z.B. Wahlausschuss, Lenkungsgruppe, Treffen mit Dienstleistern etc.) Gesamtsumme Sachkosten: 3.464.000,00 € Seite 6 von 7 Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen Ziff. Beschreibung Aufwendungen 11 Personalkosten 2.403.700,00 € 11.1 Aufwand für befristet eingesetztes Personal 2.403.700,00 € Im Rahmen der Wahlvorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung wird auf befristet eingestelltes Personal zurückgegriffen. Insgesamt werden bzw. wurden voraussichtlich rund 150 Personen befristet eingestellt, da die Stadt keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung hat. Die genaue Anzahl der Stellen sowie der Zeitraum werden gemeinsam mit dem Fachamt (11 Personal- und Verwaltungsmanagement) ermittelt. Gesamtsumme Personalkosten: 2.403.700,00 € Gesamtsumme Sachkosten- und Personalkosten: 5.867.700,00 € * Unter Nutzung von Rahmenverträgen/cMarket Seite 7 von 7
Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
1148 Zeichen
14 14.05.2021 34 Landtagswahl 2022 (141/17/02/21) hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 0372/2021 Voraussichtliche Auftragssumme: ca. 4.931.000 € netto Anteil ohne Personalkosten: ca. 2.911.000 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf die mir am 12.05.2021 per Session zugegangene Beschlussvorlage 0372/2021 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat für die Durchführung der Landtagswahl 2022. Bei den einzelnen aufgeführten Bedarfen handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen für Erfrischungsgelder für Wahlhelfende, Schulungen, Akquise von Wahlkräften, Mieten, Bü- romaterialien, Druck- und Vervielfältigungs- sowie für Portokosten. In Bezug auf die Inanspruchnahme von befristet einzusetzendem Personal, deren Kosten Sie mit rund 2.403.700 € brutto (entspricht ca. 2.020.000 € netto) angeben, möchte ich da- rauf hinweisen, dass diese Kosten beim Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt werden müssen und daher im Rahmen der Stellungnahme zur Bedarfsprüfung unberücksichtigt blei- ben. Der von Ihnen beschriebene Bedarf ist nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen Gez. Jülich
Anlage 4 - Personalkosten
1148 Zeichen
Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 4: Übersicht Personalkosten nach Team Team Stellen Personalkosten Hj. 2022 Bürgertelefon AK* 12,00 254.155,44 € Direktwahl AGL (stv)* 1,00 24.578,40 € AGL* 1,00 24.578,40 € AK 24,00 303.666,24 € Einwohnerwesen AK* 4,00 116.625,44 € Fortschreibung AGL (stv)* 1,00 24.578,40 € AGL* 1,00 24.578,40 € AK* 16,00 338.873,92 € Infomangement AGL (stv)* 1,00 24.578,40 € AGL* 1,00 24.578,40 € AK 4,00 67.664,76 € Personaleinsatz AK* 2,00 60.034,80 € Qualitätsscout AK 2,00 27.230,94 € Service AGL 1,00 20.043,10 € AGL (stv) 1,00 20.043,10 € AK 28,00 287.206,20 € Fahrer*in 2,00 36.732,72 € Sortierung AGL 1,00 10.387,30 € AGL (stv) 1,00 10.387,30 € AK 18,46 132.906,46 € Springer AK 7,00 97.508,77 € Wahlvorstände AGL (stv)* 1,00 24.578,40 € AGL* 1,00 24.578,40 € AK* 20,00 423.592,40 € Gesamt 151,46 2.403.686,09 € * Der Bedarf für diese Stellen wurde bereits im Rahmen der Bedarfsfeststellung für die Bundestags- und Seniorenvertretungswahl 2021 (Beschlussvorlage 3107/2020) anerkannt. Es werden daher nur die anteiligen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2022 aufgeführt. Seite 1 von 1
Anlage 3 - Einstellungszeiträume
1703 Zeichen
Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021) Anlage 3: Stellenbesetzungen befristeter Beschäftigte - Übersicht Einstellungszeiträume Team / Funktion Stellen von bis Bürgertelefon 0 BT AK * 0 01.05.2021 03.06.2022 Direktwahl 24 DW AGL * 0 01.04.2021 17.06.2022 AGL (stv) * 0 01.04.2021 17.06.2022 AK 24 25.02.2022 27.05.2022 Einwohnerwesen 0 EW AK * 0 01.08.2021 31.07.2022 Fortschreibung 0 FS AGL * 0 01.04.2021 17.06.2022 AGL (stv) * 0 01.04.2021 17.06.2022 AK * 0 01.07.2021 03.06.2022 Infomanagement 4 IM AGL * 0 01.04.2021 17.06.2022 AGL (stv) * 0 01.04.2021 17.06.2022 AK 4 01.02.2022 03.06.2022 Personaleinsatzplanung 0 PE AK * 0 15.03.2021 15.07.2022 Qualitätsscout 2 QS AK 2 25.02.2022 03.06.2022 Sortierung 20,46 RW AGL 1 25.03.2022 03.06.2022 AGL (stv) 1 25.03.2022 03.06.2022 AK 18,46 01.04.2022 27.05.2022 Springer 7 SP AK 4 11.03.2022 03.06.2022 AK 3 01.02.2022 03.06.2022 Service 32 ST AGL 1 01.02.2022 17.06.2022 AGL (stv) 1 01.02.2022 17.06.2022 Fahrer*in 2 01.02.2022 03.06.2022 AK 2 01.02.2022 03.06.2022 AK 13 04.03.2022 03.06.2022 AK 13 25.03.2022 27.05.2022 Wahlvorstände 0 WV AGL * 0 01.04.2021 17.06.2022 AGL (stv) * 0 01.04.2021 17.06.2022 AK * 0 01.05.2021 03.06.2022 Stellen gesamt 89,46 AGL Arbeitsgruppenleiter*in AGL (stv.) stellvertretende*r Arbeitsgruppenleiter*in AK Arbeitskraft * Der Bedarf für diese Stellen wurde bereits im Rahmen der Bedarfsfeststellung für die Bundestags- und Seniorenvertretungswahl 2021 (Beschlussvorlage 3107/2020) anerkannt. Für die Ermittlung der Beschäftigungszeiträume wurde von einem fiktiven Wahltag 20.05.2022 ausgegangen. Bei einem früheren oder späteren Wahltag verschieben sich die Zeiträume entsprechend. Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0372/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.05.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 11:30