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0372/2021

Bedarfsfeststellung für die Landtagswahl 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.1

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 - Übersicht Aufwendungen

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Ansehen

Anlage 2 - Aufwendungen Detail

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 4 - Personalkosten

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Ansehen

Anlage 3 - Einstellungszeiträume

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

4903 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/34 
 
Vorlagen-Nummer 
 0372/2021 
Freigabedatum 
26.05.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung für die Landtagswahl 2022 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat erkennt den Gesamtbedarf zur Durchführung der Landtagswahl 2022 in Höhe von 
5.867.700 EUR an. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 14.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  5.867.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 800.000      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Im Frühjahr 2022 findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Der genaue Wahltermin wird 
voraussichtlich im Frühjahr 2021 von der Landesregierung festgelegt. 
In Köln sind für die Landtagswahl etwa 750.000 Bürger*innen wahlberechtigt. Die genaue Anzahl der 
Wahlberechtigten kann erst nach der Ziehung der Wählerverzeichnisse wenige Wochen vor der Wahl 
bzw. anhand der dann täglichen Fortschreibung bis zum Wahltag ermittelt werden. Für die Organisa-
tion der Wahl ist das Wahlgebiet voraussichtlich in 543 Urnenstimmbezirke sowie 406 Briefwahl-
stimmbezirke eingeteilt. 
Für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Pflichtaufgabe „Wahlen“ müssen für die 
Stadt Köln auf Basis der Erfahrungswerte der Europawahl 2019 und der Kommunal-, Oberbürger-
meisterin- und Integrationsratswahl 2020, verschiedene Leistungen erbracht werden. Ein Rückgriff 
auf die Erfahrungen der Bundestagswahl 2021 ist hingegen nicht möglich, da mit den Vorbereitungen 
für die Landtagswahl 2022 bereits im Vorfeld des Bundestagswahltags begonnen werden muss. 
Ebenso wird davon ausgegangen, dass Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie auch im 
Frühjahr 2022 noch gelten und entsprechende Berücksichtigung in der Bedarfsplanung (z. B. bei der 
Anmietung eines Briefwahlzentrums oder personellem Mehrbedarf) finden müssen. 
Für die befristet beschäftigten Mitarbeitenden wurde der grundsätzliche Bedarf einiger Stellen bereits

3 
bei der Bedarfsfeststellung für die Bundestags- und Seniorenvertretungswahl 2021 (Beschlussvorlage 
3107/2020) anerkannt, sodass im Rahmen der Bedarfsfeststellung für die Landtagswahl 2022 in die-
sen Fällen in Anlage 4 nur noch der auf das Haushaltsjahr 2022 entfallene Personalkostenanteil auf-
geführt wird bzw. neu anerkannt werden muss. Für die Ermittlung der Beschäftigungszeiträume in 
Anlage 3 wurde von einem fiktiven Wahltag 20.05.2022 ausgegangen. Bei einem früheren oder spä-
teren Wahltag verschieben sich die Zeiträume entsprechend. 
Die Gesamtaufwendungen für die Landtagswahl 2022 belaufen sich auf voraussichtlich 
5.867.700 EUR brutto. An Wahlkostenerstattung gemäß § 40 Landeswahlgesetz NRW wird mit 
800.000 EUR gerechnet. 
Bei den Aufwendungen handelt es sich um Schätzungen, die insbesondere hinsichtlich der Entwick-
lung der Corona-Pandemie, aber auch der sonstigen Marktlage nach oben oder unten abweichen 
können. 
Die erforderlichen Aufwendungen für die Landtagswahl 2022 werden über den Teilplan 0211 – Wah-
len in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen und 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert. Die erwarteten Erträge werden im 
Teilplan 0211 – Wahlen in der Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Umlagen abgebildet. 
 
Die genannten Aufwendungen führen zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus-
haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch 
keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung 
und Recht wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zu-
gewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen 
Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen 
Anlage 3: Übersicht Einstellungszeiträume befristet beschäftigte Mitarbeitende 
Anlage 4: Übersicht Personalkosten befristet beschäftigte Mitarbeitende 
Anlage 5: Stellungnahme von 14

Anlage 1 - Übersicht Aufwendungen

3835 Zeichen

Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen
Sachkonto
Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen   1.582.000,00 € 
523400 Unterhaltung Büro und Geschäftsgüter (BuG) und immaterielle 
Vermögensgüter
       12.000,00 € 
Bürobedarf (Ersatzbeschaffung für Büro-Verbrauchsmaterial)        12.000,00 € 
529300 Aufwendungen für Honorare        35.000,00 € 
Dozent*innen        35.000,00 € 
529900 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen   1.535.000,00 € 
Transport der Wahlmöbel        40.000,00 € 
Taxinutzung        15.000,00 € 
Scandienstleistungen für die Erfassung von Briefwahlanträgen        45.000,00 € 
Technikunterstützung am Wahlabend        17.000,00 € 
Catering        35.000,00 € 
Facility Management          8.000,00 € 
Sonderreinigung          6.000,00 € 
Anpassungen von IT-Anwendungen      325.000,00 € 
Technik Briefwahlzentrum        80.000,00 € 
Präsentation im Rathaus         21.000,00 € 
Erfrischungsgelder Wahlhelfer*innen      585.000,00 € 
Schulungen für Schriftführer*innen, Wahlvorsteher*innen      110.000,00 € 
Sicherheitsdienst        50.000,00 € 
Sortierung der Wahlbriefe        30.000,00 € 
Werbelinie Wahlhelfer*innen-Akquise        80.000,00 € 
Aufwendungen für sogenannte Sonderfunktionskräfte (WahlOrga)        60.000,00 € 
Soziale Medien für Wahlhelfer*innen        15.000,00 € 
Bewerbung Ausschreibung Unterstützungskräfte          2.000,00 € 
Wahlplattform          6.000,00 € 
Fachworkshops / Teambildungsmaßnahmen          5.000,00 € 
Teilplanzeile 16 sonstige ordentliche Aufwendungen   1.882.000,00 € 
541200 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen      400.000,00 € 
Anmietung Fuhrpark        29.000,00 € 
Anmietung Busse als Ausfallwahlraum          1.500,00 € 
Anmietung Maschinen          4.000,00 € 
Anmietung Rampen für Wahlgebäude          4.500,00 € 
Anmietung externe Wahlgebäude          9.000,00 € 
Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum      352.000,00 € 
542100 Büromaterial        95.000,00 € 
Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung der Wahlkoffer)        60.000,00 € 
Werbematerial für Wahlhelfer*innen        35.000,00 € 
542200 Druck und Vervielfältigung      255.000,00 € 
Druck Stimmzettel        45.000,00 € 
Druck Wahlbenachrichtigungen        45.000,00 € 
Druck Briefwahlunterlagen      100.000,00 € 
Satz und Layout          3.500,00 € 
Wahlhelfer*innenwerbung        30.000,00 € 
Seite 1 von 2

Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 1: Übersicht der Aufwendungen
sonstige Druckdienstleistungen          5.500,00 € 
Druck der Stimmzettelschablonen          6.000,00 € 
Druck besondere Schulungsmaterialien / Leitfäden        20.000,00 € 
542400 Zeitungen und Fachliteratur          3.000,00 € 
Gesetzestexte etc.          3.000,00 € 
542510 Porto   1.007.000,00 € 
Versand Wahlbenachrichtigungen      500.000,00 € 
Versand Briefwahlunterlagen      420.000,00 € 
Rückversand Wahlbenachrichtigungen        57.000,00 € 
sonstiges Porto        30.000,00 € 
542520 Telefon        10.000,00 € 
Telefonkosten Wahlamt und Außenlager        10.000,00 € 
542900 sonstige Geschäftsaufwendungen      112.000,00 € 
Müllentsorgung, Tanken etc.          3.500,00 € 
Stadtinformationskampagne für Wahlhelfer*innenakquise        20.000,00 € 
Infoscreenspots für Wahlhelfer*innenakquise        60.000,00 € 
Reisekosten          4.000,00 € 
Zeitungen und Fachliteratur          3.000,00 € 
Sonderreinigung Außenlager          4.500,00 € 
Sonderreinigung Wahlamt          5.000,00 € 
Fortbildung insbesondere IT          6.000,00 € 
Catering (z.B. Wahlausschuss, Lenkungsgruppe, Treffen mit  
Dienstleistern etc.)
         6.000,00 € 
Zwischensumme   3.464.000,00 € 
Personalkosten   2.403.700,00 € 
Aufwand für befristet eingesetztes Personal   2.403.700,00 € 
GESAMT   5.867.700,00 € 
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Anlage 2 - Aufwendungen Detail

18934 Zeichen

Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen
Ziff. Beschreibung Aufwendungen
1. Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausgaben und immaterielle 
Vermögensgüter
12.000,00 €          
1.1 Bürobedarf (Ersatzbeschaffung für Büro Verbrauchsmaterial) ** 12.000,00 €          
Für die Ausstattung der Wahlvorstände müssen regelmäßig Locher, Tacker, 
Taschenrechner etc. beschafft werden, damit die Wahlvorstände entsprechend 
ausgestattet werden können.
2. Aufwendungen für Honorare 35.000,00 €          
2.1 Dozent*innen 35.000,00 €          
Die Schulungen der ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen sowie der 
Sonderfunktionskräfte werden zur Entlastung der Wahlamtsmitarbeiter*innen 
durch externe Dozent*innen durchgeführt.
3. Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 1.535.000,00 €      
Im Rahmen der Planung und Durchführung von Wahlen müssen folgende 
Dienstleistungen erbracht werden:
3.1 Transport der Wahlmöbel 40.000,00 €          
Zur Ausstattung der 543 Urnenstimmbezirke müssen die Sichtblenden und Urnen 
(Wahlmöbel) sowie die Koffer für die Wahlvorstände in die etwa 200 
Wahlgebäude geliefert und abgeholt werden. Weiter müssen die Wahlkoffer aus 
den neun Kundenzentren zum Wahlamt zurückgebracht werden. Aufgrund der 
Corona-Pandemie entsteht erhöhter Aufwand.
3.2 Taxinutzung 15.000,00 €          
Das Wahlamt muss für die Sonderzustellung von Briefwahlunterlagen, zum 
Transport der Wählerverzeichnisse und sonstigen Wahlunterlagen für die 
Wahlvorstände in die Kundenzentren sowie zur Beförderung von Reservekräften 
in Wahlgebäude auf Taxen zurückgreifen. 
3.3 Scandienstleistung für die Erfassung von Briefwahlanträgen 45.000,00 €          
Die überwiegende Anzahl der Briefwahlanträge wird derzeit über handschriftlich 
ausgefüllte Anträge an das Wahlamt gesandt. Hinsichtlich der permanent 
steigenden Antragszahlen werden die Anträge maschinell durch eine*n 
Dienstleister*in verarbeitet, damit Tagesmengen von bis zu 20.000 Anträgen für 
die Produktion der Briefwahlanträge erfasst werden können. Aufgrund des 
erwartungsgemäß erneut steigenden Briefwahlaufkommens entsteht erhöhter 
Aufwand.
3.4 Technikunterstützung am Wahlabend 17.000,00 €          
Damit an den Wahlabenden ein reibungsloser technischer Ablauf gewährleistet 
wird, muss für die Bereiche Netzwerke und Telekommunikation auf zusätzliche 
externe technische Unterstützung zurückgegriffen werden. Dies erfolgt in 
Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für Informationsverarbeitung).
3.5 Catering 35.000,00 €          
Damit die Beschäftigten und Unterstützungskräfte des Wahlamtes, sowie alle 
Wahlvorstände im Briefwahlzentrum bei einem bis zu 20-Stunden-Arbeitstag 
entsprechend versorgt werden können, wird den Mitarbeiter*innen ein Basis-
Catering mit Erfrischungsgetränken und Speisen bereitgestellt. 
3.6 Facility Management 8.000,00 €            
Für die Nutzung von insbesondere PPP-Schulen als Wahlgebäude werden dem 
Wahlamt die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt. Corona-bedingt 
erhöhte Aufwände.
Seite 1 von 7

Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen
Ziff. Beschreibung Aufwendungen
3.7 Sonderreinigung ** 6.000,00 €            
Ein Großteil der als Wahlgebäude genutzten Objekte ist in städtischer Hand 
(insbesondere Schulen). Corona-bedingt wird für sämtliche Gebäuden eine 
Sonderreinigung geplant.
3.8 Anpassungen von IT-Anwendungen 325.000,00 €         
Das Wahlamt nutzt, in Abstimmung mit dem Fachamt (12 Amt für 
Informationsverarbeitung) zur Planung und Durchführung von Wahlen die 
Anwendungen VoteManager der Fa. Vote IT sowie die Wahlkomponente der 
Anwendung MESO der Fa. HSH. Die Anwendungen werden für sämtliche 
Nutzer*innen bundesweit permanent weiterentwickelt. Dennoch ergeben sich für 
eine Großstadt wie Köln immer gesonderte Anforderungen an die Anwendungen, 
die kostenpflichtig umgesetzt werden. Gesamtbetrag enthält 300.000 €, die im 
Rahmen des OZG-Projekts "Wahlen" angemeldet wurden.
3.9 Technik Briefwahlzentrum 80.000,00 €          
Für die Vorprüfung, die Ergebniserfassung und die Bereitstellung einer 
geeigneten Lautsprecheranlage für die Briefwahlauszählung im einzurichtenden 
Briefwahlzentrum wird geeignete Technik über externe Dienstleister angemietet. 
Corona-bedingt werden wieder zwei Messehallen benötigt. 
3.10 Präsentation im Rathaus 21.000,00 €          
Aufwendungen für die Ergebnispräsentation, sofern diese durch 13 (Amt für 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und 01 (Amt der Oberbürgermeisterin) 
durchgeführt wird.
3.11 Erfrischungsgelder Wahlhelfer*innen 585.000,00 €         
Für die Landtagswahl 2022 werden etwa 8.000 Wahlhelfer*innen eingesetzt. Das 
Erfrischungsgeld variiert je nach Einsatzart (Briefwahl/Urne) und Funktion 
(Beisitzer*in, Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in). 
3.12 Schulungen für Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen 110.000,00 €         
Für die je knapp 1.000 Wahlvorsteher*innen bzw. Schriftführer*innen werden 
entsprechende (Pflicht-)Schulungen angeboten. Diese Schulungen finden 
werktags zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Standorten statt. Für 
die Teilnahme erhalten die Teilnehmer*innen zudem einmalig einen Betrag von 50 
€.
3.13 Sicherheitsdienst 50.000,00 €          
Aufgrund der Schulungen bis in die Abendstunden im Kalk-Karree und die 
Öffnungen der Bezirksrathäuser bzw. Kundenzentren für die Direktwahl sowie am 
Wahlwochenende muss dort die Bewachung und der Objektschutz gewährleistet 
sein. Mehraufwand wegen Corona-bedingten Einlassregelungen z.B. bei der 
Direktwahl.
3.14 Sortierung der Wahlbriefe 30.000,00 €          
Die Rückläufer der Wahlbriefe werden im Außenlager des Wahlamtes durch ein 
Sortierteam für die Briefwahlauszählung sortiert. Es werden bis zu 350.000 
Briefwahlrückläufer zur Landtagswahl erwartet, die in dieser Menge von den 
eingestellten Unterstützungskräften alleine nicht bewältigt werden können. 
Insoweit ist eine maschinelle Vorsortierung durch einen externen Dienstleister 
erforderlich. 
3.15 Werbelinie Wahlhelfer*innen-Akquise 80.000,00 €          
Seite 2 von 7

Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen
Ziff. Beschreibung Aufwendungen
Zur Landtagswahl ist die Entwicklung einer Werbelinie für die Wahlhelfer*innen-
Akquise neu zu vergeben, sofern der bisherige Vertragspartner nicht einen 
Folgeauftrag erhalten kann.
3.16 Aufwendungen für sog. Sonderfunktionskräfte (WahlOrga) 60.000,00 €          
Honorierung der rund 600 Sonderfunktionskräfte in den Kundenzentren / 
Bezirksrathäusern und im Briefwahlzentrum. 
3.17 Soziale Medien für Wahlhelfer*innen 15.000,00 €          
Als zusätzliche Möglichkeit zum Informationsaustausch und Kommunikation für 
die Wahlhelfer*innen zum Wahlamt soll eine App oder Ähnliches eingesetzt 
werden, die auch als Chatplattform zum Wahlamt fungieren soll. Insbesondere 
dient dieses Tool auch zur Entlastung bei der telefonischen Erreichbarkeit.
3.18 Bewerbung Ausschreibung Unterstützungskräfte 2.000,00 €            
Zur besseren Akquirierung von geeignetem Personal soll die Ausschreibung der 
Stellen für die externen Unterstützungskräften neben den bisher genutzten 
Wegen auch auf kostenpflichtigen Portalen erfolgen
3.19 Wahlplattform 6.000,00 €            
Die Wahlplattform ist ein Internet Angebot für Wahlhelfer*innen, in dem die 
Arbeitsabläufe beschrieben sind und auch Filmsequenzen gezeigt werden. Für die 
Landtagswahl 2022 sind Anpassungen vorzunehmen.
3.20 Fachworkshops / Teambildungsmaßnahmen 5.000,00 €            
Planungsworkshops und Teambildungsmaßnahmen sind zur Aufrechterhaltung 
der Arbeitsleistungen und Ausgleich der arbeitsintensiven Wahlvorbereitung für 
den gesamten Personalbestand vorgesehen.
4. Mieten 400.000,00 €         
4.1 Anmietung Fuhrpark 29.000,00 €          
Im Zuge der Wahlvor- und -nachbereitung (ab ca. 12 Wochen vor bzw. bis ca. 2 
Wochen nach der Wahl) werden zum Transport von Wahlunterlagen für die 
Wahlvorstände, die Qualitätssicherung bei externen Dienstleister*innen, der 
Überprüfung von Wahlgebäuden, zum Befördern der Post (Briefwahlsendungen, 
Wahlscheinanträge etc.) usw. mehrere PKW und Kleintransporter benötigt. Die 
Anmietung der entsprechenden Fahrzeuge erfolgt über bestehende 
Rahmenvereinbarungen. 
4.2 Anmietung Busse als Ausfallwahlgebäude 1.500,00 €            
Als Ausfallwahlgebäude werden zwei Busse, die als rollstuhlgerechte 
Wahlgebäude, sowie als Notfallreserve für den Wahlabend verwendet werden 
können, angemietet.
4.3 Anmietung Maschinen 4.000,00 €            
Für den Einsatz im Außenlager (Piccoloministraße 2) werden zu Wahlzeiten 
Maschinen benötigt, um die schweren Paletten zu transportieren. Da ein Kauf 
unwirtschaftlich wäre, werden diese für kurze Zeit angemietet. 
4.4 Anmietung Rampen für Wahlgebäude 4.500,00 €            
Das Wahlamt ist bestrebt, die Anzahl der rollstuhlgerechten Wahlgebäude 
kontinuierlich zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden entsprechende 
Rampen angemietet, damit nicht rollstuhlgerechte Wahlgebäude für den 
Wahlabend rollstuhlgerecht hergerichtet werden können. Auch hier wäre ein Kauf 
unwirtschaftlich.
4.5 Anmietung externe Wahlgebäude 9.000,00 €            
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Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen
Ziff. Beschreibung Aufwendungen
Das Wahlamt muss regelmäßig externe Räumlichkeiten anmieten, um dort 
Stimmbezirke einzurichten. Grund für die externe Anmietung ist, dass an den 
entsprechenden Standorten keine städtischen Gebäude vorhanden bzw. nutzbar 
sind. Berücksichtigung der Preisentwicklung.
4.6 Anmietung Objekt als Briefwahlzentrum 352.000,00 €         
Die geplanten 431 Briefwahlvorstände benötigen Räumlichkeiten zur Auszählung 
der Briefwahlstimmzettel. Diese müssen die notwendige Grundfläche aufweisen 
und mit Tischen, Stühlen, sanitären Anlagen etc. ausgestattet sein bzw. 
ausgestattet werden. Zudem müssen technische Voraussetzungen erfüllt sein, da 
u.a. mehrere PC-Arbeitsplätze eingerichtet und kommunikationstechnisch 
angebunden werden müssen (Ergebniserfassung etc.). Insgesamt werden knapp 
3.500 Wahlhelfer*innen in der Briefwahl eingesetzt. Da keine geeigneten 
städtischen Gebäude vorhanden sind, sind entsprechende Hallenflächen über 
Markt-Alternativen anzumieten. Dabei ist aufgrund der Corona-
Schutzbestimmungen ein erhöhter Platzbedarf zu berücksichtigen.
5. Büromaterial 95.000,00 €          
5.1 Bürobedarf (Papier, Etiketten, Ausstattung der Wahlkoffer)* 60.000,00 €          
Für die Planung und Durchführung der Wahl wird verschiedenes Büromaterial 
beschafft. Insbesondere wird Papier für die Produktion der Wählerverzeichnisse 
und der Niederschriften sowie Toner für die Drucker benötigt.
5.2 Werbematerial für Wahlhelfer*innen 35.000,00 €          
Büromaterialien (Kugelschreiber, Blöcke etc.) mit Stadt Köln/Wahlamt-Logo, zur 
Ausgabe bei Schulungen und Ausstattung der Wahlkoffer. Erhöhter Aufwand 
wegen größerer Anzahl der benötigten Wahlhelfer*innen.
6. Druck und Vervielfältigung 255.000,00 €         
6.1 Druck Stimmzettel 45.000,00 €          
Für die rund 800.000 Wahlberechtigten der Landtagswahl müssen Stimmzettel 
produziert werden. Die Stimmzettel werden in verschiedenen Falzungen erstellt 
(Urnenwahl/Briefwahl). Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der 
entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt 
eine externe Vergabe.
6.2 Druck Wahlbenachrichtigungen 45.000,00 €          
Für die Wahlberechtigten zur Landtagswahl in Köln müssen entsprechend den 
rechtlichen Vorschriften Wahlbenachrichtigungen produziert, kuvertiert und für 
den Versand vorbereitet werden. Da dies von 1000 – Zentrale Dienste wegen der 
entsprechenden technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt 
eine externe Vergabe.
6.3 Druck Briefwahlunterlagen 100.000,00 €         
Hinsichtlich der ständig steigenden Anzahl an Briefwahlanträgen muss von einem 
Briefwahlaufkommen von mindestens 50% ausgegangen werden (in Abhängigkeit 
der Wahlbeteiligung, für die Landtagswahl 2022 geschätzt rund 350.000). Die 
notwendigen Unterlagen, bestehend aus dem Wahlschein mit integriertem 
Wahlbriefumschlag, Stimmzettelumschlag, Wegweiser, Versandhülle und 
Stimmzetteln. Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden 
technischen Ausstattung nicht umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe 
Vergabe.
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Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen
Ziff. Beschreibung Aufwendungen
6.4 Satz und Layout zu 6.1 – 6.3 3.500,00 €            
6.5 Wahlhelfer*innenwerbung 30.000,00 €          
Für die Gewinnung von Wahlhelfer*innenr werden Poster, Plakate und Flyer 
produziert. Da dies von 1000 - Zentrale Dienste wegen der entsprechenden 
technischen Ausstattung nicht komplett umgesetzt werden kann, erfolgt teilweise 
eine externe Vergabe.
6.6 sonstige Druckdienstleistungen 5.500,00 €            
Bei der Planung und Durchführung der Wahl müssen umfangreiche 
Druckaufträge vergeben werden, z.B. für die Produktion der Öffentlichen 
Wahlbekanntmachung, die in jedem Wahlraum sichtbar aufgehängt werden muss, 
Plakate und Hinweisschilder für die Steuerung der Abläufe bei Abgabe der 
Wahlunterlagen, etc. Teilweise kann hier auch 1000 einbezogen werden. Corona-
bedingter Mehraufwand (Aushänge)
6.7 Druck der Stimmzettelschablonen 6.000,00 €            
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen für blinde und sehbehinderte 
Menschen Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt werden. Diese 
beinhaltet die Daten der Kandidaten in Brailleschrift und eine Ausstanzung für das 
zu machende Kreuz. Die Schablonen werden den Wahlberechtigten von den 
Blinden- und Sehbehindertenverbänden zur Verfügung und anschließend dem 
Wahlamt im Rechnung gestellt.
6.8 Druck besondere Schulungsmaterialien / Leitfäden 20.000,00 €          
Um die Qualität in den Urnenwahlbezirken und dem Briefwahlzentrum zu 
gewährleisten, werden für die Wahl Leitfäden bzw. ergänzende 
Schulungsmaterialien für jede*n Wahlhelfer*in gedruckt. Da dies von 1000 - 
Zentrale Dienste wegen der entsprechenden technischen Ausstattung nicht 
umgesetzt werden kann, erfolgt eine externe Vergabe.
7. Zeitungen und Fachliteratur 3.000,00 €            
7.1 Gesetzestexte etc. 3.000,00 €            
Jeder Wahlvorstand muss mit aktuellen Gesetzestexten für die Landtagswahl 
ausgestattet werden.
8. Porto 1.007.000,00 €      
8.1 Versand Wahlbenachrichtigungen 500.000,00 €         
Die Wahlbenachrichtigungen sind an alle Wahlberechtigten, die von Amts wegen 
in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, zu versenden. Für diese Wahl 
müssen rund 800.000 Wahlbenachrichtigungen versandt werden. 
Aufwandserhöhung wegen Preiserhöhung der Deutsche Post (keine Dialogpost 
mehr).
8.2 Versand Briefwahl 420.000,00 €         
Die von den Wahlberechtigten angeforderten Briefwahlunterlagen (rund 350.000 
Stück) müssen entsprechend versandt werden. Aufwandserhöhung wegen 
Preiserhöhung Deutsche Post und zweier unterschiedlicher Briefwahlen.
8.3 Rückversand Wahlbenachrichtigungen 57.000,00 €          
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Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen
Ziff. Beschreibung Aufwendungen
Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Wahlen fallen im Rahmen einer 
postalischen Zustellung von Rückläufern sowie durch die Annahme nicht 
ausreichend frankierter Wahlscheinanträge zusätzliche Kosten an. 
Aufwandserhöhung wegen Preiserhöhung Deutsche Post sowie Umfang der 
Postrückläufer bei zwei unterschiedlichen Briefwahlen.
8.4 sonstiges Porto 30.000,00 €          
Im Rahmen der Wahlhelfer*innengewinnung sowie im Tagesgeschäft der 
Wahlorganisation müssen Postsendungen zeitnah versandt werden. Für diesen 
Bedarf besitzt das Wahlamt eine Frankiermaschine, die entsprechend mit 
Portobeträgen aufgeladen wird.
9. Telefon 10.000,00 €          
9.1 Telefonkosten Wahlamt und Außenlager 10.000,00 €          
10 Sonstige Geschäftsaufwendungen 112.000,00 €         
10.1 Müllentsorgung, Tanken etc. 3.500,00 €            
Zu den sonstigen Geschäftsaufwendungen gehören u.a. die Betankungen der 
Mietfahrzeuge, die datenschutzkonforme Müllentsorgung von Altunterlagen sowie 
die Entsorgung der Papiermengen aus der Briefwahl.
10.2 Stadtinformationskampagne für Wahlhelfer*innenakquise 20.000,00 €          
Zur Gewinnung von Wahlhelfer*innen hat sich in den letzten Jahren die stadtweite 
Werbung an den City – und Megalight Standorten bewährt.
10.3 Infoscreenspots für Wahlhelfer*innenakquise 60.000,00 €          
Parallel zur Stadtinformationskampagne werden an stark frequentierten 
Standorten in Köln (Bahnhof Deutz, KVB Neumarkt etc.) Spots an Infotafeln 
geschaltet.
10.4 Reisekosten 4.000,00 €            
Anfallende Reisekosten, u.a. zu Dienstleister*innen (Stimmzettel; 
Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlunterlagen) im Bundesgebiet zur 
Druckabnahme und Qualitätskontrolle
10.5 Zeitungen und Fachliteratur 3.000,00 €            
Anfallende Kosten für aktuelle Fachliteratur (Gesetzestexte, Kommentierungen, 
Leitfäden etc.)
10.6 Sonderreinigung Außenlager 4.500,00 €            
Durch die übermäßige Nutzung der Räumlichkeiten und sanitären Anlagen sind 
Sonderreinigungstermine erforderlich. Corona-bedingter Mehraufwand.
10.7 Sonderreinigung Wahlamt 5.000,00 €            
siehe Punkt 10.6.
10.8 Fortbildung insbesondere IT 6.000,00 €            
Für die Bereiche Fortschreibung (Wählerverzeichnis), Internetpräsentation 
Wahlergebnisse, Ergebniserfassung, Wahlhelfer*innenverwaltung, 
Mandatsverwaltung u.s.w. wird Fachsoftware eingesetzt. Diesbezüglich werden 
die Mitarbeiter*innen in der Regel von Dozent*innen der Softwarehersteller 
geschult. 
10.9 Catering 6.000,00 €            
Kosten für Catering (z.B. Wahlausschuss, Lenkungsgruppe, Treffen mit 
Dienstleistern etc.)
Gesamtsumme Sachkosten: 3.464.000,00 €      
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Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 2: Detaillierte Erläuterungen zu den Aufwendungen
Ziff. Beschreibung Aufwendungen
11 Personalkosten 2.403.700,00 €      
11.1 Aufwand für befristet eingesetztes Personal 2.403.700,00 €      
Im Rahmen der Wahlvorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung wird auf 
befristet eingestelltes Personal zurückgegriffen. Insgesamt werden bzw. wurden 
voraussichtlich rund 150 Personen befristet eingestellt, da die Stadt keine 
ausreichenden Ressourcen zur Verfügung hat. Die genaue Anzahl der Stellen 
sowie der Zeitraum werden gemeinsam mit dem Fachamt (11 Personal- und 
Verwaltungsmanagement) ermittelt.
Gesamtsumme Personalkosten: 2.403.700,00 €      
Gesamtsumme Sachkosten- und Personalkosten: 5.867.700,00 €      
* Unter Nutzung von Rahmenverträgen/cMarket
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Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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14 14.05.2021 
 
  
 
 
34 
 
 
Landtagswahl 2022 (141/17/02/21) 
hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer: 0372/2021 
Voraussichtliche Auftragssumme: ca. 4.931.000 € netto 
Anteil ohne Personalkosten: ca. 2.911.000 € netto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich beziehe mich auf die mir am 12.05.2021 per Session zugegangene Beschlussvorlage 
0372/2021 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat für die Durchführung der Landtagswahl 
2022.  
Bei den einzelnen aufgeführten Bedarfen handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen 
für Erfrischungsgelder für Wahlhelfende, Schulungen, Akquise von Wahlkräften, Mieten, Bü- 
romaterialien, Druck- und Vervielfältigungs- sowie für Portokosten. 
In Bezug auf die Inanspruchnahme von befristet einzusetzendem Personal, deren Kosten 
Sie mit rund 2.403.700 € brutto (entspricht ca. 2.020.000 € netto) angeben, möchte ich da- 
rauf hinweisen, dass diese Kosten beim Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt werden 
müssen und daher im Rahmen der Stellungnahme zur Bedarfsprüfung unberücksichtigt blei- 
ben. 
Der von Ihnen beschriebene Bedarf ist nachvollziehbar. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Jülich

Anlage 4 - Personalkosten

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Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 4: Übersicht Personalkosten nach Team
Team Stellen Personalkosten Hj. 2022
Bürgertelefon
AK* 12,00 254.155,44 €
Direktwahl
AGL (stv)* 1,00 24.578,40 €
AGL* 1,00 24.578,40 €
AK 24,00 303.666,24 €
Einwohnerwesen
AK* 4,00 116.625,44 €
Fortschreibung
AGL (stv)* 1,00 24.578,40 €
AGL* 1,00 24.578,40 €
AK* 16,00 338.873,92 €
Infomangement
AGL (stv)* 1,00 24.578,40 €
AGL* 1,00 24.578,40 €
AK 4,00 67.664,76 €
Personaleinsatz
AK* 2,00 60.034,80 €
Qualitätsscout
AK 2,00 27.230,94 €
Service
AGL 1,00 20.043,10 €
AGL (stv) 1,00 20.043,10 €
AK 28,00 287.206,20 €
Fahrer*in 2,00 36.732,72 €
Sortierung
AGL 1,00 10.387,30 €
AGL (stv) 1,00 10.387,30 €
AK 18,46 132.906,46 €
Springer
AK 7,00 97.508,77 €
Wahlvorstände
AGL (stv)* 1,00 24.578,40 €
AGL* 1,00 24.578,40 €
AK* 20,00 423.592,40 €
Gesamt 151,46 2.403.686,09 €
* Der Bedarf für diese Stellen wurde bereits im Rahmen der Bedarfsfeststellung für die Bundestags- 
und Seniorenvertretungswahl 2021 (Beschlussvorlage 3107/2020) anerkannt. Es werden daher nur die 
anteiligen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2022 aufgeführt.
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Anlage 3 - Einstellungszeiträume

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Bedarfsfeststellung Landtagswahl 2022 (Vorlage 0372/2021)
Anlage 3: Stellenbesetzungen befristeter Beschäftigte - Übersicht Einstellungszeiträume
Team / Funktion Stellen von bis
Bürgertelefon 0 BT
AK * 0 01.05.2021 03.06.2022
Direktwahl 24 DW
AGL * 0 01.04.2021 17.06.2022
AGL (stv) * 0 01.04.2021 17.06.2022
AK 24 25.02.2022 27.05.2022
Einwohnerwesen 0 EW
AK * 0 01.08.2021 31.07.2022
Fortschreibung 0 FS
AGL * 0 01.04.2021 17.06.2022
AGL (stv) * 0 01.04.2021 17.06.2022
AK * 0 01.07.2021 03.06.2022
Infomanagement 4 IM
AGL * 0 01.04.2021 17.06.2022
AGL (stv) * 0 01.04.2021 17.06.2022
AK 4 01.02.2022 03.06.2022
Personaleinsatzplanung 0 PE
AK * 0 15.03.2021 15.07.2022
Qualitätsscout 2 QS
AK 2 25.02.2022 03.06.2022
Sortierung 20,46 RW
AGL 1 25.03.2022 03.06.2022
AGL (stv) 1 25.03.2022 03.06.2022
AK 18,46 01.04.2022 27.05.2022
Springer 7 SP
AK 4 11.03.2022 03.06.2022
AK 3 01.02.2022 03.06.2022
Service 32 ST
AGL 1 01.02.2022 17.06.2022
AGL (stv) 1 01.02.2022 17.06.2022
Fahrer*in 2 01.02.2022 03.06.2022
AK 2 01.02.2022 03.06.2022
AK 13 04.03.2022 03.06.2022
AK 13 25.03.2022 27.05.2022
Wahlvorstände 0 WV
AGL * 0 01.04.2021 17.06.2022
AGL (stv) * 0 01.04.2021 17.06.2022
AK * 0 01.05.2021 03.06.2022
Stellen gesamt 89,46
AGL Arbeitsgruppenleiter*in
AGL (stv.) stellvertretende*r Arbeitsgruppenleiter*in
AK Arbeitskraft
* Der Bedarf für diese Stellen wurde bereits im Rahmen der Bedarfsfeststellung für die 
Bundestags- und Seniorenvertretungswahl 2021 (Beschlussvorlage 3107/2020) anerkannt.
Für die Ermittlung der Beschäftigungszeiträume wurde von einem fiktiven Wahltag 
20.05.2022 ausgegangen. Bei einem früheren oder späteren Wahltag verschieben sich die 
Zeiträume entsprechend.
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Beratungsverlauf (3)

14.06.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0372/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.05.2021
Erstellt
02.02.2021 11:30