1574/2025
Auswirkung der Steuerschätzung aus Mai 2025
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 22.05.2025 1574/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 26.05.2025 Auswirkung der Steuerschätzung aus Mai 2025 Vom 13. bis 15. Mai 2025 fand die 168. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Die Ergebnisse wurden vom Städtetag wie folgend übermittelt: 1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung Der Deutsche Städtetag führt zur Steuerschätzung der Bundesregierung aus: „Die Einnahmen der Städte und Gemeinden steigen voraussichtlich im Jahr 2025 geringfügig um 1,5 % auf 148,1 Mrd. Euro, im Jahr 2026 um 3,9 %. In den Folgejahren liegt das Steuer- wachstum in der Größenordnung von 3,2 % bis 3,7 %. Für den Bund werden für das laufende Jahr Einnahmesteigerungen von 3,8 Prozent erwartet, für die Länder von 3,2 Prozent. Im Vergleich zur Schätzung aus dem Oktober 2024 liegen die erwarteten Einnahmen im Jahr 2025 für die Städte und Gemeinden aufgrund abgesenkter realer Wachstumsraten und auf- grund von Steuerrechtsänderungen 3,5 Mrd. Euro niedriger als bislang prognostiziert. Im da- rauffolgenden Jahr liegen sie 5,4 Mrd. Euro niedriger als im Oktober prognostiziert. Das unbefriedigende Ergebnis dieser Steuerschätzung ist die direkte Folge des enttäu- schenden Verlaufs der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Steuerschätzung macht offen- sichtlich, dass zumindest auf die mittlere Frist eine Linderung der kommunalen Finanz- krise nicht durch wachstumsbedingte Steuermehreinnahmen erfolgen wird.“ Prognose der Bundesregierung Die Steuerschätzung Mai 2025 basiert auf der Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung sei- tens der Bundesregierung. Insgesamt betrachtet entwickeln sich die Steuereinnahmen für den Zeitraum der Finanzplanung erneut schlechter als noch zur Oktober-Schätzung 2024 erwartet. Die aktuelle Steuerschätzung hat, wie bereits die vorherige Steuerschätzung, mit dem Aus- bleiben des wirtschaftlichen Aufschwungs zu kämpfen. Aufgrund dessen mussten die Progno- sen aus der Steuerschätzung Oktober 2024 erneut nach unten korrigiert werden. Konkret be- deutet dies drohende Einnahmeverluste von jährlich bis zu 16 Mrd. EUR für den Schätzzeit- raum 2025 bis 2029. Mögliche anstehende Steuerrechtsänderungen wurden hier noch nicht mitberücksichtigt. Da- her ist davon auszugehen, dass die Einnahmeverluste noch höher ausfallen können. 2 Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung werden insgesamt wie folgt eingeordnet: Auf- grund der abgesenkten realen Wachstumsraten und von Steuerrechtsänderungen werden die erwarteten Einnahmen im Jahr 2025 für die Städte und Gemeinden geringer ausfallen, als mit der Oktober-Steuerschätzung 2024 prognostiziert. Diese negative Entwicklung wird auch für die Folgejahre erwartet. Gesamtwirtschaftlich gesehen wird von Stagnation gesprochen, da die Produktionslücke zwi- schen dem BIP und dem Produktionspotential im laufenden Jahr weiter ansteigt. Jedoch un- terstellt die Prognose, dass der kontinuierliche geringfügige Anstieg des Produktionspotentials in den nächsten Jahren die Produktionslücke in gleichmäßigen Raten schließen wird. Der Ar- beitsmarkt entwickelt sich schwach, bleibt aber grundsätzlich noch stabil. 2. Auswertung der Steuerschätzung aus Mai 2025 für die Stadt Köln 2.1. Allgemeines Der Arbeitskreis Steuerschätzung schätzt die Steuereinnahmen auf der Grundlage des gelten- den bzw. beschlossenen Steuerrechts. Somit sind absehbare Steuererleichterungen, welche zu Steuermindereinnahmen führen werden, bei der veröffentlichten Prognose unberücksich- tigt. Die absehbaren Steuerrechtsänderungen werden daher wie in den Vorjahren - entspre- chend den Empfehlungen und Einschätzungen des Städtetags - bei der Übertragung der Steuerschätzung auf den Kölner Haushalt nach dem Vorsichtsprinzip unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheit der Stadt Köln berücksichtigt. 2.2. Gewerbesteuer Für das laufende Jahr 2025 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und Ausdiffe- renzierungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein Gewerbesteuer- ertrag in Höhe von 1.673,3 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die vorhergesagte Entwick- lung 55,5 Mio. EUR unter dem Planansatz für das Haushaltsjahr 2025. Diese Annahme deckt sich mit der Erwartung der Steuerschätzer, wonach das Gewerbesteu- eraufkommen für das laufende Jahr bei den Städten und Gemeinden im Vergleich zum Jahr 2024 sinken wird. Für die Jahre 2026 ff. geht der Städtetag davon aus, dass sich das Gewer- besteueraufkommen im Durchschnitt um 3% pro Jahr positiv entwickeln wird. Für das Jahr 2025 wird bundesweit mit einer Steigerungsrate von -0,8 % gegenüber 2024 ge- rechnet. Für die nachfolgenden Jahre werden Steigerungsraten von 5,4% in 2026, 3,3% in 2027, 3,0% in 2028 und 2,7% in 2029 erwartet. Eine Anpassung der Steigerungswerte auf- grund von Steuerrechtsänderungen, wie in der Steuerschätzung Oktober 2024, ist bei der ak- tuellen Steuerschätzung nicht vorzunehmen. Unter Berücksichtigung dieser Steigerungssätze ergibt sich ein negatives Gesamtbild für den Doppelhaushalt 2025/2026, obwohl die Erwartungen bezüglich der Steuerentwicklung ange- sichts der Oktober-Steuerschätzung 2024 in der Haushaltsplanung 2025/2026 bereits berück- sichtigt wurden. Es ergeben sich im Bereich der Gewerbesteuer Ertragsrückgänge, die sich in der folgenden Gegenüberstellung des Haushaltes 2025/2026 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung mit der aktuell prognostizierten Steuerentwicklung zeigen: 3 Gewerbesteuer (in Mio. EUR) Jahr Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2025 Abweichung 2025 1.728,7 1.673,3 -55,5 2026 1.803,1 1.763,6 -39,5 2027 1.864,4 1.821,8 -42,6 2028 1.922,2 1.876,5 -45,7 2029 1.976,0 1.927,2 -48,9 Gesamt 9.294,4 9.062,4 -232,0 2.3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Auch zu dieser Steuerschätzung werden die Erwartungen zur Entwicklung des Gemeindean- teils an der Einkommensteuer im aktuellen Jahr weiterhin mit einem Anstieg prognostiziert. Jedoch wurden beabsichtigte Steuerrechtsänderungen und eine Anpassung des Einkommen- steuertarifs noch nicht berücksichtigt, welche auf Bundesebene schätzungsweise zu einem Minderertrag von jährlich 2,6 Mrd. € führen werden. Der Anpassung des Einkommensteuertarifs wurde daher - entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Städtetages - bei der Übertragung der Ergebnisse auf die Stadt Köln durch ei- nen reduzierten Steigerungswert Rechnung getragen. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2025 gleichwohl die Chance auf ein leicht über dem Haushaltsansatz liegendes Ergebnis. Für den Haushalt 2026 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 werden im Vergleich zur aktuellen Mai-Steuerschätzung hingegen voraussichtliche Minderträge prognostiziert. Gemeindeanteil Einkommensteuer (in Mio. EUR) Jahr Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2025 Abweichung 2025 736,0 746,5 10,5 2026 764,8 760,0 -4,8 2027 803,0 789,6 -13,4 2028 839,1 817,2 -21,9 2029 879,4 842,6 -36,8 Gesamt 4.022,3 3.956,0 -66,4 2.4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Entwicklung und die Wachstumsraten des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer haben sich im Vergleich zur Steuerschätzung im Oktober 2024 verbessert. Somit ergeben sich für den Haushalt 2025/2026 und die Mittelfristplanung bis 2029 höhere Er- träge, als noch zur Steuerschätzung Oktober 2024 angenommen. 4 Gemeindeanteil Umsatzsteuer (in Mio. EUR) Jahr Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2025 Abweichung 2025 182,8 188,2 5,4 2026 187,2 193,1 5,9 2027 191,0 197,5 6,6 2028 194,8 202,5 7,7 2029 198,7 206,9 8,2 Gesamt 954,5 988,2 33,7 2.5. Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Mai 2025 Insgesamt ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2025, unter Be- rücksichtigung der planerisch anzupassenden Gewerbesteuerumlage, folgende Mindererträge gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung bis 2029: Abweichungen (in Mio. EUR) Jahr Abweichungen zum Haushaltsplan 2025/2026 inkl. Mifrifi 2025 -35,5 2026 -35,5 2027 -46,2 2028 -56,5 2029 -73,8 Gesamt -247,6 3. Fazit der Steuerschätzung Insgesamt werden im Betrachtungszeitraum einschließlich der gesamten Mittelfristplanung bis 2029 Mindererträge in Höhe von 247,6 Mio. EUR erwartet. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Steuerertragsprognose erneut nach unten korrigiert wurde, wie schon in den Steuerschätzungen für 2024. Ursächlich dafür sind der wei- terhin ausbleibende wirtschaftliche Aufschwung und die Stagnation der Wirtschaft in 2025. Zu- dem können bevorstehende Steuerrechtsänderungen durch die neue Bundesregierung der- zeit noch nicht vollständig abgeschätzt und bewertet werden, was weiterhin zu einer risikobe- hafteten Schätzung führt. Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Oktober 2025 statt. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1574/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 20.05.2025 12:23