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AN/0202/2017

Weitere Wohnraumpotentiale in Köln

SPD Anfrage nach § 4 01.02.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.02.2017, TOP 2.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4452 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.02.2017  
 
AN/0202/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 
 
Weitere Wohnraumpotentiale in Köln 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
mit der geänderten Beschlussfassung zur Vorlage 1028/2015  der Oberbürger-
meisterin betr. „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ durch die Ratsmehrheit von 
CDU, Grünen und FDP in der Sitzung am 20.12.2016 wurde die Chance vertan, 
sich eindeutig für mehr Wohnraum in der Stadt Köln auszusprechen. Der Vor-
schlag der Oberbürgermeisterin wurde so verändert, dass sich die Anzahl der 
neuen Wohnungen deutlich reduziert. 
Der Beschluss ist dabei sogar noch hinter den Vorschlägen der Bezirksvertretun-
gen zurückgeblieben. Hierzu hatte die Verwaltung vorgeschlagen, dass die Emp-
fehlungen der Bezirksvertretungen bei der Neuaufstellung des Regionalplans von 
möglichen neuen Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) berücksichtigt werden. 
Dieses Vorgehen unterstützt die SPD-Fraktion ausdrücklich. 
Vor dem Hintergrund der weiterhin klaffenden Deckungslücke von rund 20.000 
Wohneinheiten innerhalb der nächsten zwölf Jahre und der damit einhergehen-
den Folge höherer Kosten für Wohnen in Köln zum Nachteil aller Bürgerinnen und 
Bürger stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: 
 
1. Wie schätzt die Verwaltung die Wohneinheiten-Potentiale der auf folgen-
den von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen und von der Verwal-
tung als für die Regionalplanneuaufstellung für ASB prüfwürdig eingestuf-
ten Flächen ein:

- 2 - 
 
a) (gesamte) Fläche BV 2.08 (Dauner Straße) in Immendorf, 
b) Fläche BV 2.09 (Kapellenstraße/ Husarenstraße) in Rondorf, 
c) Fläche BV 3.07 (Kölner Westen) in Lövenich, 
d) Fläche BV 5.24 (Longericher Straße) in Bilderstöckchen,  
e) Fläche BV 6.24 (östliches Blumenberg) in Blumenberg,  
f) Fläche BV 7.08 (östlich Im Falkenhorst) in Urbach,  
g) Fläche BV 8.12 (Hans-Schulten-Straße) in Neubrück, – inkl. Fläche der 
jetzigen Autobahnzufahrt, gelegen in Neubrück und Merheim, 
h) Fläche BV 8.18 (Hardtgenbuscher Kirchweg) in Ostheim. 
 
2. Wie schätzt die Verwaltung die Wohneinheiten-Potentiale der darüber hin-
aus von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen ASB-prüfwürdigen Flächen ein: 
a) „Dreiecksfläche“ („Madaus-Gartenland“) zwischen Neubrücker Ring, 
Hüttenweg und Rather Kirchweg in Neubrück – liegt im Einzugsbereich 
neuer Haltestellen der zum ÖPNV-Bedarfsplan angemeldeten Verlänge-
rung der Linie 1 rrh. (vgl. Mitteilung 3252/2015), 
b) „Quartier Potsdamer Straße“ in Weiden, d.h. Fläche östlich des Freche-
ner Wegs, südlich der Potsdamer Straße, westlich der bestehenden 
Sport- und Tennisplätze und nördlich der A4. Dabei ist ein ausreichend 
breiter Grünzug zwischen dem neuen Quartier und der Autobahn A4 
vorzusehen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang eine Wall-Wand-
Kombination als Lärmschutz zur Autobahn. 
Bzgl. der zur Verfügung stehenden Wohnungsbauflächen ist aus Sicht der SPD-
Fraktion zu prüfen, ob im Sinne eines optimierten und nachhaltigen Flächenver-
brauchs die Anzahl der Wohneinheiten durch hochgeschossigere und verdichtete-
re Bauweise jeweils weiter erhöht werden kann und soll, auch unter Berücksich-
tigung der zu erwartenden neuen baunutzungsrechtlichen Kategorie des „Urba-
nen Gebiets“. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um die Ortsver-
träglichkeit der geplanten Bebauung und des Einwohnerzuwachses sicherzustel-
len. Das Entstehen neuer „Problemviertel“ gilt es selbstverständlich zu verhin-
dern. 
3. Inwieweit hat die Verwaltung die bereits bekannten (vgl. Wohnungsbau-
programm 2015) und die für die Vorlage 1028/2015 recherchierten neuen 
Flächen für den Wohnungsbau auf eine dichtere und höhere Bauweise hin 
untersucht? Welche zusätzlichen WE-Potentiale können sich dadurch erge-
ben? Es wird um eine detaillierte Darstellung, möglichst auf der Ebene der 
Wohnbauflächen, gebeten.

- 3 - 
 
Die Verwaltung wird um Beantwortung der Anfrage bis zum Ende des I. Quartals 
2017 gebeten. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

09.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0202/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
01.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27