AN/0202/2017
Weitere Wohnraumpotentiale in Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Anfrage nach § 4
4452 Zeichen
An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.02.2017 AN/0202/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 09.02.2017 Weitere Wohnraumpotentiale in Köln Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, mit der geänderten Beschlussfassung zur Vorlage 1028/2015 der Oberbürger- meisterin betr. „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ durch die Ratsmehrheit von CDU, Grünen und FDP in der Sitzung am 20.12.2016 wurde die Chance vertan, sich eindeutig für mehr Wohnraum in der Stadt Köln auszusprechen. Der Vor- schlag der Oberbürgermeisterin wurde so verändert, dass sich die Anzahl der neuen Wohnungen deutlich reduziert. Der Beschluss ist dabei sogar noch hinter den Vorschlägen der Bezirksvertretun- gen zurückgeblieben. Hierzu hatte die Verwaltung vorgeschlagen, dass die Emp- fehlungen der Bezirksvertretungen bei der Neuaufstellung des Regionalplans von möglichen neuen Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen unterstützt die SPD-Fraktion ausdrücklich. Vor dem Hintergrund der weiterhin klaffenden Deckungslücke von rund 20.000 Wohneinheiten innerhalb der nächsten zwölf Jahre und der damit einhergehen- den Folge höherer Kosten für Wohnen in Köln zum Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: 1. Wie schätzt die Verwaltung die Wohneinheiten-Potentiale der auf folgen- den von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen und von der Verwal- tung als für die Regionalplanneuaufstellung für ASB prüfwürdig eingestuf- ten Flächen ein: - 2 - a) (gesamte) Fläche BV 2.08 (Dauner Straße) in Immendorf, b) Fläche BV 2.09 (Kapellenstraße/ Husarenstraße) in Rondorf, c) Fläche BV 3.07 (Kölner Westen) in Lövenich, d) Fläche BV 5.24 (Longericher Straße) in Bilderstöckchen, e) Fläche BV 6.24 (östliches Blumenberg) in Blumenberg, f) Fläche BV 7.08 (östlich Im Falkenhorst) in Urbach, g) Fläche BV 8.12 (Hans-Schulten-Straße) in Neubrück, – inkl. Fläche der jetzigen Autobahnzufahrt, gelegen in Neubrück und Merheim, h) Fläche BV 8.18 (Hardtgenbuscher Kirchweg) in Ostheim. 2. Wie schätzt die Verwaltung die Wohneinheiten-Potentiale der darüber hin- aus von der SPD-Fraktion vorgeschlagenen ASB-prüfwürdigen Flächen ein: a) „Dreiecksfläche“ („Madaus-Gartenland“) zwischen Neubrücker Ring, Hüttenweg und Rather Kirchweg in Neubrück – liegt im Einzugsbereich neuer Haltestellen der zum ÖPNV-Bedarfsplan angemeldeten Verlänge- rung der Linie 1 rrh. (vgl. Mitteilung 3252/2015), b) „Quartier Potsdamer Straße“ in Weiden, d.h. Fläche östlich des Freche- ner Wegs, südlich der Potsdamer Straße, westlich der bestehenden Sport- und Tennisplätze und nördlich der A4. Dabei ist ein ausreichend breiter Grünzug zwischen dem neuen Quartier und der Autobahn A4 vorzusehen. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang eine Wall-Wand- Kombination als Lärmschutz zur Autobahn. Bzgl. der zur Verfügung stehenden Wohnungsbauflächen ist aus Sicht der SPD- Fraktion zu prüfen, ob im Sinne eines optimierten und nachhaltigen Flächenver- brauchs die Anzahl der Wohneinheiten durch hochgeschossigere und verdichtete- re Bauweise jeweils weiter erhöht werden kann und soll, auch unter Berücksich- tigung der zu erwartenden neuen baunutzungsrechtlichen Kategorie des „Urba- nen Gebiets“. Dabei gilt es jedoch, mit Augenmaß vorzugehen, um die Ortsver- träglichkeit der geplanten Bebauung und des Einwohnerzuwachses sicherzustel- len. Das Entstehen neuer „Problemviertel“ gilt es selbstverständlich zu verhin- dern. 3. Inwieweit hat die Verwaltung die bereits bekannten (vgl. Wohnungsbau- programm 2015) und die für die Vorlage 1028/2015 recherchierten neuen Flächen für den Wohnungsbau auf eine dichtere und höhere Bauweise hin untersucht? Welche zusätzlichen WE-Potentiale können sich dadurch erge- ben? Es wird um eine detaillierte Darstellung, möglichst auf der Ebene der Wohnbauflächen, gebeten. - 3 - Die Verwaltung wird um Beantwortung der Anfrage bis zum Ende des I. Quartals 2017 gebeten. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0202/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 01.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27