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0023/2020

Bericht über die öffentlichen Beteiligungen der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2018 - Beteiligungsbericht 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 10.7

Beschlussvorlage Rat

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Anlage Beteiligungsbericht 2018

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Beschlussvorlage Rat

4062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0023/2020 
Freigabedatum 
16.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über die öffentlichen Beteiligungen der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2018 - 
Beteiligungsbericht 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt den Beteiligungsbericht 2018 zur Kenntnis. 
 
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rechnungsprüfungsausschuss 04.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Begründung 
Zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohnerschaft hatte die Stadt nach bis zum 
31.12.2018 geltenden Fassung des § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO 
NW) einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechts-
form des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht sollte insbe-
sondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen 
Auswirkungen der Beteiligungen, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung 
der Organe der Gesellschaft enthalten. 
Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für 
Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG) sowie die 
darauf beruhende am 19.12.2018 veröffentlichte Kommunalhaushaltsverordnung sind mit 
Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getreten.  
Nach dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG Nordrhein-Westfalen) vom 15.02.2019 finden die 
neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der 
Kommunalverwaltung Anwendung. Somit erfolgt die Vorlage dieses Beteiligungsberichtes 
noch nach der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen. 
Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Die Gemeinde hat den Bericht zu diesem 
Zweck bereitzuhalten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffent-
lich hinzuweisen. 
Der nun vorliegende Bericht enthält neben den Informationen zu den direkten Beteiligungs-
unternehmen der Stadt Köln auch diejenigen Gesellschaften, an denen die Stadt Köln durch-
gerechnet mittelbar Geschäftsanteile von mindestens 25 % hält. Die Form der Berichterstat-
tung über diese mittelbaren Unternehmen geht über die Anforderungen des § 52 GemHVO 
hinaus, da auch die Lageberichte wiedergegeben werden. 
Außerdem enthält der Bericht entsprechende Informationen über die eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen der Stadt Köln. 
Hervorzuheben ist ferner, dass die Stellungnahmen der Gesellschaften zur Anwendung des 
städtischen Public Corporate Governance Kodex (PCGK) seit 2013 in den Beteiligungsbe-

3 
richt aufgenommen wurden. 
Einer Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend, wurde in den Beteili-
gungsbericht ergänzend eine graphische Darstellung der Geldflüsse in den Gesellschaften 
des Stadtwerke-Konzerns aufgenommen. Außerdem wird das Datenmaterial nach Beteili-
gung der politischen Gremien im Internet veröffentlicht, um die Handhabung für die interes-
sierte Öffentlichkeit zu erleichtern. 
 
Grundlage für die Darstellung wirtschaftlicher Kennzahlen der Beteiligungsgesellschaften 
bilden die aktuellsten geprüften Jahresabschlüsse 2018, die Lageberichte 2018 sowie die 
Wirtschaftspläne 2019. Im Übrigen basieren die Angaben – sofern nicht anders angegeben - 
auf dem Stand 31.12.2018.  
Nach Behandlung des Berichts im Rechnungsprüfungsausschuss, im Finanzausschuss und 
im Rat wird die Verwaltung die Einwohnerinnen und Einwohner auf die Möglichkeit zur Ein-
sichtnahme, die in der Kämmerei/Beteiligungsverwaltung erfolgen kann, im Amtsblatt hinwe i-
sen. 
Anlage 
 
Der Bericht ist im Ratsinformationssystem unter folgendem Link einsehbar: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93246&search=1 .

Beratungsverlauf (3)

03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0023/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.01.2020
Erstellt
08.01.2020 11:06