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Bericht über die öffentlichen Beteiligungen der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2018 - Beteiligungsbericht 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0023/2020 vom 20.01.2020

Stand: Am 06.02.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 0023/2020 Freigabedatum 16.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über die öffentlichen Beteiligungen der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2018 - Beteiligungsbericht 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt den Beteiligungsbericht 2018 zur Kenntnis. Finanzausschuss 03.02.2020 Rechnungsprüfungsausschuss 04.02.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Begründung Zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohnerschaft hatte die Stadt nach bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung des § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechts- form des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht sollte insbe- sondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (2. NKFWG) sowie die darauf beruhende am 19.12.2018 veröffentlichte Kommunalhaushaltsverordnung sind mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getreten. Nach dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG Nordrhein-Westfalen) vom 15.02.2019 finden die neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kommunalverwaltung Anwendung. Somit erfolgt die Vorlage dieses Beteiligungsberichtes noch nach der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Die Gemeinde hat den Bericht zu diesem Zweck bereitzuhalten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffent- lich hinzuweisen. Der nun vorliegende Bericht enthält neben den Informationen zu den direkten Beteiligungs- unternehmen der Stadt Köln auch diejenigen Gesellschaften, an denen die Stadt Köln durch- gerechnet mittelbar Geschäftsanteile von mindestens 25 % hält. Die Form der Berichterstat- tung über diese mittelbaren Unternehmen geht über die Anforderungen des § 52 GemHVO hinaus, da auch die Lageberichte wiedergegeben werden. Außerdem enthält der Bericht entsprechende Informationen über die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln. Hervorzuheben ist ferner, dass die Stellungnahmen der Gesellschaften zur Anwendung des städtischen Public Corporate Governance Kodex (PCGK) seit 2013 in den Beteiligungsbe- 3 richt aufgenommen wurden. Einer Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend, wurde in den Beteili- gungsbericht ergänzend eine graphische Darstellung der Geldflüsse in den Gesellschaften des Stadtwerke-Konzerns aufgenommen. Außerdem wird das Datenmaterial nach Beteili- gung der politischen Gremien im Internet veröffentlicht, um die Handhabung für die interes- sierte Öffentlichkeit zu erleichtern. Grundlage für die Darstellung wirtschaftlicher Kennzahlen der Beteiligungsgesellschaften bilden die aktuellsten geprüften Jahresabschlüsse 2018, die Lageberichte 2018 sowie die Wirtschaftspläne 2019. Im Übrigen basieren die Angaben – sofern nicht anders angegeben - auf dem Stand 31.12.2018. Nach Behandlung des Berichts im Rechnungsprüfungsausschuss, im Finanzausschuss und im Rat wird die Verwaltung die Einwohnerinnen und Einwohner auf die Möglichkeit zur Ein- sichtnahme, die in der Kämmerei/Beteiligungsverwaltung erfolgen kann, im Amtsblatt hinwe i- sen. Anlage Der Bericht ist im Ratsinformationssystem unter folgendem Link einsehbar: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93246&search=1 .
  • Anlage Beteiligungsbericht 2018

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Beratungsverlauf

  1. 03.02.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.26, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 04.02.2020

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 06.02.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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