A-W/0023/2021
Geschwindigkeitsmessung auf der Redigerstraße (Stadtteil: Sentruper Höhe)
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Stellungnahme der Verwaltung vom 16.08.2021
1359 Zeichen
A-Ww [0092 3 jaO2A 32.21.2010 16.08.2021 Herr Sroka 32 30 An die Bezirksvertretung HuUNSIER Münster-West \srant N Dezernent I 19. AUG. 202 über 1 N egr Bürger. y. Ratos® Eing. Ant fül fein Herrn Stadtrat Heuer ng. 17. AUß. 2021 Boziteworwaltung W über 33.24 Geschwindigkeitsmessung auf der Redigerstraße (Stadtteil: Sentruper Höhe) Antrag Nr. A-W/0023/2021 der der CDU - Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West vom 12.04.2021 Mit der Anregung wird die Verwaltung um die Durchführung einer Geschwindigkeitsmessung auf der Redigerstraße (Tempo 30 km/h) gebeten. Um ein objektives Meinungsbild über das aktuelle Geschwindigkeitsniveau auf der Rediger- straße zu erlangen, wurde die Installation eines Verkehrserfassungsgerätes veranlasst. Da- mit wurden über einen Zeitraum vom 10.06.-17.06.2021 das Verkehrsaufkommen und die gefahrenen Geschwindigkeiten aufgezeichnet. Aufgrund der dort durch die Messung festgestellten überhöhten Geschwindigkeiten wurde in der Messstellenkonferenz vom 12.08.2021 in Abstimmung mit der Polizei geprüft, ob an der Redigerstraße eine Messstelle eingerichtet werden kann. Ich kann Ihnen nun mitteilen, dass die Einrichtung einer Messstelle im Bereich der Rediger- straße beschlossen wurde. Die Messungen werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten und in unregelmäßigen Intervallen durchgeführt. 1 Amtsleiter
Originalantrag
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CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 12.04.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West A-W/0023/2021
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Geschwindigkeitsmessung auf der Redigerstraße (Stadtteil: Sentruper Höhe)
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Redigerstraße in Höhe der Kreuzung
Redigerstraße/Mausbachstraße eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Seitenradargerät für beide
Fahrtrichtungen durchzuführen.
Begründung:
Die Redigerstraße ist Teil einer Tempo-30-Zone. Laut Aussage der Anwohner wird trotzdem regelmäßig
gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen. Als möglicher Grund dafür könnte die „Allee-
artigen“ Straßenführung der Redigerstraße, die sie im Vergleich zu anderen Straßen auf der Sentruper
Höhe breiter erscheinen lässt, genannt werden.
Die Geschwindigkeitsmessung soll als Basis für mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit auf der Redigerstraße dienen.
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Redigerstraße
- Mauritzstraße 4
- Sentruper Höhe
- Mausbachstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0023/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 12.04.2021 13:53