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3419/2022

Büropapier für den allgemeinen städtischen Bedarf

Mitteilung Ausschuss 19.10.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 24.10.2022, TOP 4.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3510 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/1000/10 
 
Vorlagen-Nummer 19.10.2022 
 3419/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 
 
Büropapier für den allgemeinen städtischen Bedarf 
Die allgemeine Marktsituation für die Lieferung von Produkten aus Rahmenverträgen und Rahmen-
vereinbarungen ist aufgrund der weiterhin anhaltenden Steigerung der Kosten für Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe, der Kosten für den Transport und der sprunghaften Kostensteigerung bei der Energie 
sehr angespannt. Hinzu kommen weiterhin erhebliche Probleme in den Lieferketten der Unterneh-
men. Bei einigen Produkten besteht derzeit zudem ein echter Mangel an verfügbaren erforderlichen 
Rohstoffen für die Produktion. 
 
All dies hat zur Folge, dass diverse Vertragspartner der Stadt Köln erhebliche Schwierigkeiten haben, 
die Produkte zu den angebotenen Preisen und in den bestellten Mengen zu liefern. 
 
Der Papiermarkt ist derzeit besonders dramatisch betroffen. Gemessen an dem nach wie vor hohen 
Bedarf an Papier (Rückgänge beim Druckpapier werden vor allem durch starke Zuwächse bei Verpa-
ckungspapieren und -pappen im Versandhandel ausgeglichen) ist hier ein erheblicher Mangel an ver-
fügbaren erforderlichen Rohstoffen (Zellstoff, Holzstoffe, Altpapier) zu beklagen. Papier ist daher am 
Markt derzeit ein knappes Gut, was zwangsläufig zu erheblichen Preissteigerungen führt. 
 
Die bestehende Rahmenvereinbarung „Lieferung von Büropapier“ für den allgemeinen Bedarf zur 
Versorgung der städtischen Dienststellen und Einrichtungen endet am 25.10.22. Die Rahmenverein-
barung beinhaltet die Lieferung von Recyclingpapier 70 er Weiße (A 4) und FSC/PEFC 100% weiß (A 
3). 
 
Eine Marktrecherche und –analyse hat ergeben, dass die Kalkulation eines seriösen Angebotes für 
die Bieter aufgrund der veränderten Marktsituation in Bezug auf die o. g. Rohstoffknappheit – insbe-
sondere bei Recyclingpapier - verbunden mit teilweise exorbitanten Preiserhöhungen nicht realisier-
bar ist. 
 
Aus diesem Grund ist es aktuell nicht möglich, ein Vergabeverfahren für eine neue Rahmenvereinba-
rung einzuleiten und abzuschließen. 
 
Die Verwaltung wird daher für eine Übergangszeit (bis der Abschluss einer neuen Rahmenvereinba-
rung möglich wird) wie folgt verfahren: 
 
Die städtischen Dienststellen und Einrichtungen müssen den Papierbedarf bis zum Abschluss einer 
neuen Rahmenvereinbarung eigenverantwortlich decken. Hierzu können sie auf die in der Beschaf-
fungsplattform cMarket enthaltenen Basiskataloge zahlreicher Papierlieferanten zugreifen. Wenn 
möglich, dann sind dabei die  vorgegebenen Papierstandards – vgl. AVR-Beschluss vom 19.05.14 (z. 
B. Zertifizierung nach dem Blauen Engel, niedriger Weißegrad) – zu beachten, ansonsten können 
auch andere Papiersorten – ohne Zertifizierung nach dem Blauen Engel, höherer Weißegrad (auch 
über 100%) – gekauft werden. Mit der Nutzung der Basiskataloge im cMarket ist auch gewährleistet,

2 
 
dass der erforderliche Preisvergleich mehrerer Angebote erfolgt und dokumentiert wird.  
 
1000 wird die Marktsituation weiterhin beobachten und analysieren sowie bei einer positiven Verän-
derung der Marktsituation umgehend ein Vergabeverfahren einleiten und abschließen. 
Da sich die Marktlage nach den hier vorliegenden Informationen kurzfristig nicht verbessern wird, ist 
die Einleitung eines Vergabeverfahrens innerhalb der nächsten 12 Monate wahrscheinlich nicht mög-
lich. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

24.10.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3419/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.10.2022
Erstellt
14.10.2022 14:30