3419/2022
Büropapier für den allgemeinen städtischen Bedarf
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Mitteilung Ausschuss
3510 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/1000/10 Vorlagen-Nummer 19.10.2022 3419/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.10.2022 Büropapier für den allgemeinen städtischen Bedarf Die allgemeine Marktsituation für die Lieferung von Produkten aus Rahmenverträgen und Rahmen- vereinbarungen ist aufgrund der weiterhin anhaltenden Steigerung der Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der Kosten für den Transport und der sprunghaften Kostensteigerung bei der Energie sehr angespannt. Hinzu kommen weiterhin erhebliche Probleme in den Lieferketten der Unterneh- men. Bei einigen Produkten besteht derzeit zudem ein echter Mangel an verfügbaren erforderlichen Rohstoffen für die Produktion. All dies hat zur Folge, dass diverse Vertragspartner der Stadt Köln erhebliche Schwierigkeiten haben, die Produkte zu den angebotenen Preisen und in den bestellten Mengen zu liefern. Der Papiermarkt ist derzeit besonders dramatisch betroffen. Gemessen an dem nach wie vor hohen Bedarf an Papier (Rückgänge beim Druckpapier werden vor allem durch starke Zuwächse bei Verpa- ckungspapieren und -pappen im Versandhandel ausgeglichen) ist hier ein erheblicher Mangel an ver- fügbaren erforderlichen Rohstoffen (Zellstoff, Holzstoffe, Altpapier) zu beklagen. Papier ist daher am Markt derzeit ein knappes Gut, was zwangsläufig zu erheblichen Preissteigerungen führt. Die bestehende Rahmenvereinbarung „Lieferung von Büropapier“ für den allgemeinen Bedarf zur Versorgung der städtischen Dienststellen und Einrichtungen endet am 25.10.22. Die Rahmenverein- barung beinhaltet die Lieferung von Recyclingpapier 70 er Weiße (A 4) und FSC/PEFC 100% weiß (A 3). Eine Marktrecherche und –analyse hat ergeben, dass die Kalkulation eines seriösen Angebotes für die Bieter aufgrund der veränderten Marktsituation in Bezug auf die o. g. Rohstoffknappheit – insbe- sondere bei Recyclingpapier - verbunden mit teilweise exorbitanten Preiserhöhungen nicht realisier- bar ist. Aus diesem Grund ist es aktuell nicht möglich, ein Vergabeverfahren für eine neue Rahmenvereinba- rung einzuleiten und abzuschließen. Die Verwaltung wird daher für eine Übergangszeit (bis der Abschluss einer neuen Rahmenvereinba- rung möglich wird) wie folgt verfahren: Die städtischen Dienststellen und Einrichtungen müssen den Papierbedarf bis zum Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung eigenverantwortlich decken. Hierzu können sie auf die in der Beschaf- fungsplattform cMarket enthaltenen Basiskataloge zahlreicher Papierlieferanten zugreifen. Wenn möglich, dann sind dabei die vorgegebenen Papierstandards – vgl. AVR-Beschluss vom 19.05.14 (z. B. Zertifizierung nach dem Blauen Engel, niedriger Weißegrad) – zu beachten, ansonsten können auch andere Papiersorten – ohne Zertifizierung nach dem Blauen Engel, höherer Weißegrad (auch über 100%) – gekauft werden. Mit der Nutzung der Basiskataloge im cMarket ist auch gewährleistet, 2 dass der erforderliche Preisvergleich mehrerer Angebote erfolgt und dokumentiert wird. 1000 wird die Marktsituation weiterhin beobachten und analysieren sowie bei einer positiven Verän- derung der Marktsituation umgehend ein Vergabeverfahren einleiten und abschließen. Da sich die Marktlage nach den hier vorliegenden Informationen kurzfristig nicht verbessern wird, ist die Einleitung eines Vergabeverfahrens innerhalb der nächsten 12 Monate wahrscheinlich nicht mög- lich. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3419/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.10.2022
- Erstellt
- 14.10.2022 14:30