AN/1577/2018
Feinstaubsituation und die gesundheitlichen Auswirkungen für Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Linke Anfrage nach § 4
4902 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Dr. Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 08.11.2018 AN/1577/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 27.11.2018 Feinstaubsituation und die gesundheitlichen Auswirkungen für Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Nachfragen zu unserer Anfrage „AN/0168/2017“ (Erhöhte Feinstaubbelastung durch die Braunkohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich) auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. In der o. g. Anfrage stellten wir folgende Fragen: 1. Geht von den aus der Kohleverbrennung im Heizkraftwerk Merkenich resultierenden ultrafeinen Feinstäuben eine besonders große Gesundheitsgefährdung hervor? Wir bitten Sie um die Erläuterung Ihrer Antwort. 2. Was bedeutet die oben aufgeführte WHO-Angabe konkret für die besondere Belastungssituation der Kölner*innen in Bezug auf die Lebenszeitverkürzung und höheren Erkrankungsrisiken? 3. Welche Bevölkerungsgruppen benötigen nach Ansicht der Verwaltung medizinisch begründet besonderen Schutz vor den aus der Braunkohleverbrennung resultierenden Feinstäuben? 4. Welche umweltmedizinischen Schutzmaßnahmen werden für diese Personen bei der vorherrschenden, überdurchschnittlichen hohen Belastung für sinnvoll erachtet und können empfohlen werden und welche besondere Vorgehensweise ist bei einer Inversionswetterlage aus umweltmedizinischer Sicht notwendig? 5. Wird aus umweltmedizinischer Sicht eine Abschaltung des Braunkohleanteils beim Heizkraftwerk Köln Merkenich durch die Verwaltung befürwortet und wie begründet sie das? Unserer Auffassung nach wurden einige dieser Fragen nur unzureichend bzw. überhaupt nicht beantwortet. Konkret bemängeln wir die Antworten auf folgende Fragen und bitten Sie um eine ausreichende Beantwortung dieser, mit Ihren Antworten verbundenen Fragen. 1. Ihre Antwort zu Frage 1: Die Feinstaubbelastung sollte so gering wie möglich sein. Jede Feinstaubquelle stellt eine Gesundheitsgefährdung dar. Es macht wenig Sinn, sich nur auf einzelne Quellen wie etwa die Kohleverbrennung zu fokussieren. In Ballungsgebieten ist vor allem der Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle. Die Gesamtbelastung aus allen Feinstaubquellen macht die gesundheitliche Gefahr aus. Unsere Fragestellung bezog sich auf die, aus der Braunkohleverbrennung resultierenden, ultrafeinen Feinstäube und nicht auf die Feinstäube im Allgemeinen. Da Feinstäube aus den unterschiedlichsten Stoffen, in den unterschiedlichsten Größen und Konsistenzen bestehen, wird auch ein Laie von einem sehr unterschiedlichen Gefährdungspotential ausgehen. Wir bitten daher um eine trennscharfe Beantwortung dieser Frage. 2. Ihre Antwort zu Frage 2: Aus den WHO-Angaben, die auf überregionalen Studien beruhen, kann nicht auf kleinräumige Strukturen geschlossen werden. Köln verfügt über eine Fläche von 405,2km² und 1,084 Mio. (Stand 2017) Einwohner. Dies stellt immerhin mehr als ein Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland dar. Wieso ist es nicht möglich, die Ergebnisse epidemiologischer Studien auf Köln herunter zu brechen? 3. Ihre Antwort zu Frage 3: Allgemein geht eine erhöhte Feinstaubkonzentration mit einer Erhöhung der gesundheitlichen Risiken einher. Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte sind besonders gefährdet. Sind Atemwegs- und Herzkreislaufvorerkrankte die einzigen Personengruppen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, oder sind auch andere Personengruppen wie beispielsweise Schwangere, Säuglinge sowie ältere Menschen besonders von der Luftbelastung betroffen? 4. Ihre Antwort zu Frage 4: Die gesellschaftlich und politisch gewollten Schutzmaßnahmen spiegeln sich im Bundesimmissionsschutzgesetz wider. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen müssen eingehalten werden. Unsere Frage bezog sich auf die umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf den von der Verwaltung festgestellten gesellschaftlichen und politischen Willen. Wir bitten daher um die Beantwortung unserer Frage. Ihre Antwort auf Frage 5: Die Genehmigung und damit auch eine Aufhebung einer Genehmigung liegen in der Zuständigkeit der Bezirksregierung. Auch diese Frage bezog sich eindeutig auf Ihre Einschätzung der umweltmedizinischen Erfordernisse und nicht auf die genehmigungsrechtliche Grundlage des Heizkraftwerkes. Wir möchten Sie daher auch in diesem Fall um die Beantwortung unserer Frage bitten. Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1577/2018
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 08.11.2018
- Erstellt
- 08.11.2018 11:06