2276/2021
Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Vitalisstraße/Kreuzung Girlitzweg und S-Bahn Unterführung Technologiepark
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 2276/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Verkehrssicherungspflicht im Bereich der Vitalisstraße/Kreuzung Girlitzweg und S-Bahn Unterführung Technologiepark hier: mündl. Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung am 03.02.2020, TOP 13 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Welche Maßnahmen kann und wird die Verwaltung aufgreifen um den Kreuzungsbereich Girlitz- weg/Vitalisstraße zu entschärfen?“ Frage 2: „Ist hier der Bau einer zusätzlichen Signalanlage oder alternativ die Einrichtung eines Überweges (Zebrastreifen oder Ähnliches) machbar?“ Antwort der Verwaltung zu Fragen 1 und 2: Im Bereich der Vitalisstraße ist bereits in Höhe Girlitzweg eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger*innen in Form einer Mittelinsel vorhanden, so dass der Schulweg von der S- Bahnhaltestelle bis zum aktuellen Schulstandort klar definiert ist. Kleinere, kurzfristig umsetzbare Optimierungsmaßnahmen werden derzeit von der Verwaltung ge- prüft. Des Weiteren prüft die Verwaltung, ob im weiteren Verlauf des Girlitzwegs kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die der Optimierung dienen, möglich sind. Frage 3: „Wurde bereits geklärt, ob in der Unterführung die Leuchtanlagen optimiert werden können und wann geschieht das?“ Antwort der Verwaltung: Die Unterführung ist entsprechend der DIN-Norm ausgeleuchtet. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit zur Optimierung erkennbar. Frage 4: „Ist es möglich, im Tunnel am Girlitzweg das Linksabbiegen wieder einzurichten und wann?“ Antwort der Verwaltung: Aus Verkehrssicherheitsgründen bestand schon vor dem signaltechnischen Umbau (November 2018) im Knotenpunkt Widdersdorfer Straße/Unterführung Girlitzweg das Verbot des Linksabbiegens vom Girlitzweg in die Widdersdorfer Straße. Daher ist eine Änderung nicht vorgesehen. 2 Frage 5: „Wann beginnen endlich die Arbeiten der neuen Straße zur Schule Wasseramselweg und wann liegt der BV Ehrenfeld das Verkehrsgutachten zum Girlitzweg, sowie die aktuelle Zahlen der Verkehrszäh- lung vor?“ Antwort der Verwaltung: Die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zur Realisierung der neuen Straße Teichrohr- sängerweg, die zur Erschließung der Schule Wasseramselweg dient, sind noch nicht abgeschlossen. Eine konkrete terminliche Aussage, wann diese in Betrieb gehen kann, ist daher noch nicht möglich. Zu Beginn des Jahres konnten die Planungen hinsichtlich der Erschließung mit der Festlegung des endgültigen Schulstandortes im Bereich Wasseramselweg/Teichrohrsängerweg wieder aufgenommen werden. Das Verkehrsgutachten befindet sich in der Endabstimmung und wird in Kürze den Bezirks- vertretungen Lindenthal und Ehrenfeld vorgestellt. Anlässlich des Beschlusses vom 17.06.2019 führte die Verwaltung am 03.03.2020 (vor dem ersten coronabedingten Lockdown) eine Verkehrszählung an den Knotenpunkten Vitalistraße/Girlitzweg und im Bereich der Unterführung Girlitzweg/Widdersdorfer Straße (jeweils nördlich und südlich) durch. Zum Vergleich liegt der Verwaltung eine ältere Zählung vom 26.01.2016 (ohne Schulbetrieb und ge- änderte, Verkehrsführung/ohne Daten zu Fußgänger- und Radverkehr) vor. Weitere Verkehrszählun- gen, die dem Vergleich dienen würden, wären zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser mündlichen Anfrage coronabedingt nicht aussagekräftig. Aus dem errechneten Tageswert der Verkehrszählungen ergeben sich jeweils folgende Gesamtbelas- tungen für den Bereich Girlitzweg nördlich der Unterführung Girlitzweg/Widdersdorfer Straße: - 2016: 7.960 Kfz - 2020: 8.350 Kfz Für die morgendliche Spitzenstunde von 7.45-8.45 Uhr beträgt die Gesamtbelastung wie folgt: - 2016: 701 Kfz - 2020: 789 Kfz Bei Auswertung und Vergleich beider Verkehrszählungen sind folgende Erkenntnisse aufgekommen: - Der Rechtsabbiegestrom von der Widdersdorfer Straße in die Unterführung Girlitzweg hat sich von 210 Kfz in 2016 auf 130 Kfz in 2020 (errechneter Tageswert) reduziert. Demnach fahren trotz Abbiegeverbot (aufgrund der veränderten Verkehrsführung) einige Fahrzeuge weiterhin in den Girlitzweg hinein. - Die hier aufgeführten Differenzen können als normale Schwankungen (Schwankungsbereich liegt unter 10 %, Schwankungen jahreszeitenbedingt) eingeordnet werden. - Die Verkehrsbelastung hat sich aufgrund der Schulinbetriebnahme, Einrichtung einer LSA Gir- litzweg/Widdersdorfer Straße (November 2018) und Änderung der abknickenden Vorfahrt (nördlich der Unterführung) nicht signifikant geändert. Die der Verwaltung vorliegenden Ergebnisse haben gezeigt, dass die Befürchtung nicht bestätigt werden kann, dass der Abschnitt des östlichen Girlitzwegs signifikant vermehrt vom Durchgangsver- kehr benutzt wird. Für die genauere Betrachtung der Fußgänger- und Radverkehrszählung wurde die morgendliche Spitzenstunde (s. o.) der Kfz-Zählung zugrunde gelegt. Zum Zählzeitpunkt hatte die Schule eine Aus- lastung von 323 Schülerin*innen. Hierzu nachfolgend die Zahlen: 3 - Auf dem Girlitzweg westlich der Unterführung Girlitzweg/Widdersdorfer Straße wurden in Rich- tung Westen 51 Fußgänger*innen, 57 Radfahrer*innen und 7 Tretrollerfahrer*innen gezählt. Davon wurden 14 Fußgänger*innen und 3 Radfahrer*innen aus der Unterführung kommend gezählt. - In entgegengesetzter Richtung westlich der Unterführung Girlitzweg/Widdersdorfer Straße wurden 3 Fußgänger*innen, 19 Radfahrer*innen und 1 Tretrollerfahrer*innen gezählt. Davon bewegten sich 2 Fußgänger*innen und 6 Radfahrer*innen in Richtung Unterführung. - Aus der Unterführung in Richtung Osten wurde auf dem Girlitzweg ein*e Radfahrer*in gesich- tet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2276/2021
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 29.06.2021
- Erstellt
- 10.06.2021 16:31