2477/2021
Ausschreibung Fußgängerbeauftragte*r
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3226 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661 Vorlagen-Nummer 2477/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Ausschreibung Fußgängerbeauftragte*r hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.06.2021, TOP 7.7 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Ab wann wird der Fußgängerbeauftrage mit seinem Team voraussichtlich die Arbeit aufnehmen können? 2. Welche Kompetenzen hat er und bei welchen Planungen und Entscheidungen, z.B. bei der Ver- kehrsgestaltung und -planung, bei Bauvorhaben, etc. wird ihm das Recht der Beteiligung einge- räumt? 3. Wie umfassend wird sein Team sein und gibt es daraus konkrete Ansprechpartner für die einzel- nen Stadtbezirke? 4. Über welche Maßnahmen kann der Beauftragte selber entscheiden und in welcher Höhe steht ihm dafür ein Etat zur Verfügung?“ Antwort der Verwaltung Die externe Ausschreibung hat am 02.07. geendet. Auswahlrunde soll, Stand 30.06.2021, im Ju- li/August erfolgen, so dass eine Stellenbesetzung ab Herbst 2021 möglich wäre. Das Aufgabengebiet und Tätigkeitsfeld umfasst die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Punkte: Der oder die Fußverkehrsbeauftragte - ist zentrale Ansprechperson für Fußverkehrsbelange für Bürger*innen, Politik und (auch über- regionale) Medien in der Außendarstellung der Stadt Köln; - entwickelt eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie inklusive Evaluation, Umsetzungskon- trolle und Weiterentwicklung; - erstellt eigene planerische Teilkonzepte zur Fußverkehrsförderung für die Bezirke und/oder besondere Gebiete, zum Beispiel Geschäftsstraßen, Quartierszentren und setzen diese ge- meinsam mit den betroffenen Fachdienststellen um; - vertritt die Dienststelle in den dafür vorgesehenen städtischen und externen Lenkungs- und Facharbeitsgruppen sowie in politischen Gremien; - erstellt Beteiligungskonzepte für die Zielgruppe (Fachöffentlichkeit, Bürgerschaft); - übernimmt die federführende Vorbereitung und Durchführung von Fußverkehrschecks in Vier- teln und Stadtteilen; - definiert fachplanerische Inhalte zu externen Auftragsvergaben und stimmen diese ab, koordi- nieren Ausschreibungsprozesse und übernehmen die hauptverantwortliche Betreuung der auf- tragsnehmenden Büros; 2 - koordiniert verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse; - unterstützt städtische Dienststellen bei der Übertragung und Fortentwicklung von Verkehrs- maßnahmen in Bezug auf die Fußverkehrsförderung; - eruiert finanzielle Förderprogramme zur Vergabe und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Fußverkehrsförderung, bereiten Förderanträge vor und reichen diese ein. Im derzeitigen Stellenplan sind neben der Stelle des/der Fußgängerbeauftragten keine weiteren Stellen für ein Team mit Mitarbeiter*innen hinterlegt. Die Zuständigkeit ergibt sich somit für das gesamte Stadtgebiet. Der/Die Fußgängerbeauftragte ist zunächst im Team Nahmobilität ange- gliedert. Dem Beauftragten bzw. der Beauftragten steht kein fester Etat zur Verfügung. Es ist beabsichtigt aufgabenabhängig Einzelansätze in den jeweiligen Haushalt einzustellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2477/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.07.2021
- Erstellt
- 02.07.2021 08:03