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2477/2021

Ausschreibung Fußgängerbeauftragte*r

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 06.09.2021, TOP 6.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3226 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661 
Vorlagen-Nummer 
 2477/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 
 
Ausschreibung Fußgängerbeauftragte*r 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.06.2021, 
TOP 7.7 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Ab wann wird der Fußgängerbeauftrage mit seinem Team voraussichtlich die Arbeit aufnehmen 
können? 
2. Welche Kompetenzen hat er und bei welchen Planungen und Entscheidungen, z.B. bei der Ver-
kehrsgestaltung und -planung, bei Bauvorhaben, etc. wird ihm das Recht der Beteiligung einge-
räumt? 
3. Wie umfassend wird sein Team sein und gibt es daraus konkrete Ansprechpartner für die einzel-
nen Stadtbezirke? 
4. Über welche Maßnahmen kann der Beauftragte selber entscheiden und in welcher Höhe steht ihm 
dafür ein Etat zur Verfügung?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die externe Ausschreibung hat am 02.07. geendet. Auswahlrunde soll, Stand 30.06.2021, im Ju-
li/August erfolgen, so dass eine Stellenbesetzung ab Herbst 2021 möglich wäre. 
Das Aufgabengebiet und Tätigkeitsfeld umfasst die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Punkte: 
 
Der oder die Fußverkehrsbeauftragte  
 
- ist zentrale Ansprechperson für Fußverkehrsbelange für Bürger*innen, Politik und (auch über-
regionale) Medien in der Außendarstellung der Stadt Köln; 
- entwickelt eine gesamtstädtische Fußverkehrsstrategie inklusive Evaluation, Umsetzungskon-
trolle und Weiterentwicklung; 
- erstellt eigene planerische Teilkonzepte zur Fußverkehrsförderung für die Bezirke und/oder 
besondere Gebiete, zum Beispiel Geschäftsstraßen, Quartierszentren und setzen diese ge-
meinsam mit den betroffenen Fachdienststellen um; 
- vertritt die Dienststelle in den dafür vorgesehenen städtischen und externen Lenkungs- und 
Facharbeitsgruppen sowie in politischen Gremien; 
- erstellt Beteiligungskonzepte für die Zielgruppe (Fachöffentlichkeit, Bürgerschaft); 
- übernimmt die federführende Vorbereitung und Durchführung von Fußverkehrschecks in Vier-
teln und Stadtteilen; 
- definiert fachplanerische Inhalte zu externen Auftragsvergaben und stimmen diese ab, koordi-
nieren Ausschreibungsprozesse und übernehmen die hauptverantwortliche Betreuung der auf-
tragsnehmenden Büros;

2 
 
- koordiniert verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse; 
- unterstützt städtische Dienststellen bei der Übertragung und Fortentwicklung von Verkehrs-
maßnahmen in Bezug auf die Fußverkehrsförderung; 
- eruiert finanzielle Förderprogramme zur Vergabe und zur Umsetzung von Maßnahmen zur 
Fußverkehrsförderung, bereiten Förderanträge vor und reichen diese ein. 
 
Im derzeitigen Stellenplan sind neben der Stelle des/der Fußgängerbeauftragten keine weiteren 
Stellen für ein Team mit Mitarbeiter*innen hinterlegt. Die Zuständigkeit ergibt sich somit für das 
gesamte Stadtgebiet. Der/Die Fußgängerbeauftragte ist zunächst im Team Nahmobilität ange-
gliedert. 
 
Dem Beauftragten bzw. der Beauftragten steht kein fester Etat zur Verfügung. Es ist beabsichtigt 
aufgabenabhängig Einzelansätze in den jeweiligen Haushalt einzustellen.

Beratungsverlauf (1)

06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2477/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.07.2021
Erstellt
02.07.2021 08:03