Mandari Insight

V/0972/2016

Sachstand zum Umstufungsverfahren der Bundesstraße B54

Vorlagen 09.11.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 02.02.2017, TOP 7.1

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Lageplan-2

· application/pdf

Ansehen

Lageplan-1

· application/pdf

Ansehen

Lageplan-3

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

8537 Zeichen

V/0972/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstand zum Umstufungsverfahren der Bundesstraße B54 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Anliegen, die Führung der B 54 statt über die Moltkestraße – Ludgerikreisel – Hammer Stra-
ße, über die Weseler Straße – B 51 – Hammer Straße zu leiten, basiert auf einem Antrag des 
ADFC Münster/Münsterland e. V. aus dem Jahr 2005. Dieser Antrag 11/2005 wu rde in der Rats-
sitzung am 16.03.2005 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wohnen verwiesen. 
 
Im Jahr  2008 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/1072/2008 den Luftqualität splan 
Stadt Münster beschlossen. Ein wesentlicher Baustein des Luftqualitätsplans war die Maßnahme 
5.2.1.2.2 „Überregionales Straßennetz“, die zum Inhalt hatte, eine Neuordnung des großräum i-
gen und des überregionalen Straßennetzes im Stadtgebiet zu prüfen und vorzunehmen. Dies 
stellt im Vergleich zum A ntrag aus 2005, der sich ausschließlich auf die Führung der B54 im 
Stadtgebiet bezog, eine deutliche Erweiterung des Untersuchungsauftrages dar. Eine derart u m-
fangreiche und komplexe Umstufung des klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetzes wurde bis 
dato noch nicht durchgeführt und bedurfte umfangreicher Recherchen mit entsprechendem zeitli-
chem Aufwand. Dies führte letztlich dazu, dass diese Maßnahme nicht im geplanten Zeitfenster 
des Luftqualitätsplanes umgesetzt werden konnte. In der Konsequenz wurde dies e Maßnahme 
daher in die For tschreibung des Luftreinhalteplanes (Vorlage V/0991/2013) am 02.04.2014 vom 
Rat der Stadt Münster wieder aufgegriffen. 
 
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung ein zweistufiges Konzept ausgearbeitet, um das best ehende 
klassifizierte Straßennetz (siehe Lageplan 1) neu zu ordnen. 
 
1. Stufe:  
 
In einem ersten Schritt soll die B 54 im Stadtgebiet umgestuft werden. Die B 54 soll z ukünftig 
über den westlichen 2. Tangentenring, die Weseler Straße, zwischen Kolde-Ring und B 51, sowie 
über einen Teilabschnitt der vorhandenen B 51 zwischen Weseler Straße und Hammer Straße 
geführt werden (siehe Lageplan 2). Die Stadt Münster hat mit Schreiben vom 06.04.2016 beim 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0972/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Renkhoff 
Ruf: 
492 61 52 
E-Mail: 
Renkhoff@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.11.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0972/2016 
 
zuständigen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen diese geplanten Umstufungen be-
reits beantragt.  
 
2. Stufe: 
 
Mit der Umsetzung der 2. Stufe verfolgt die Stadt Münster das Ziel, den regionalen und überreg i-
onalen Verkehr weitestgehend aus der Innenstadt auf den zweiten Tangentenring zu verlagern. 
Hierfür müssen die Landesstraßen L 586, L 587, L 793 und L 843 umgestuft und als Kreisstraßen 
klassifiziert werden. Hierzu gehören unter anderem die Bremer Straße, die Münzstraße, die 
Bergstraße, die Apostelstraße, der Bült, etc. Deren gegenwärtige Einstufung als Straßen für das 
überregionale Verkehrsaufkommen steht nicht im Einklang mit den städtischen Funktionen dieser 
Straßenzüge. 
 
Nach der Umsetzung beider Stufen des Gesamtkonzeptes wird sich das klassifizierte Straße n-
netz wie im Lageplan 3 darstellen. Die Klassifizierung des innerstädtisc hen Straßennetzes der 
Stadt Münster in Bundes-, Landes- und Kreisstraßen würde dann den angestrebten Netzfunkti o-
nen entsprechen.  
 
Bisheriger Sachstand und weiteres Vorgehen: 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW unterstützt inhaltlich das Umstufungskonzept de r Stadt 
Münster und hat zur Umstufung der B54 einen Antrag an das Ministerium für Bauen, Wohnen, 
Stadtentwicklung und Ve rkehr geschickt. Nach Rücksprache mit dem Ministerium im Oktober 
2016 zeigte sich, dass das Konzept im Grundsatz zwar mitgetragen wird, aber das Ministerium 
vorab prüfen wird, ob das geplante Bundesfernstraßennetz die notwendigen Voraussetzungen 
erfüllt. Mit Schreiben vom 08.11.2016 hat der Landesbetrieb NRW im Auftrag des Ministeriums 
die Stadt Münster aufgefordert, zu erklären, dass die Kreisstraße 6 in der Lage ist, den Verkehr 
der abzustufenden B 54 aufzunehmen. Diese Erklärung kann die Stadt Münster aus verkehr s-
technischer Sicht abgeben.  Das Planungsamt der Stadt Münster hat im Vorfeld des Umst u-
fungsantrages geprüft, ob die Kreisstraß e 6 die notwendigen Kapazitätsreserven besitzt, um z u-
sätzliche Verkehre aufnehmen zu können. Im Ergebnis sind diese in ausreichendem Maße vo r-
handen. Alleine der Vergleich der gegenwärtigen Ausbauquerschnitte zeigt, dass über die telwe i-
se anbaufreie und übe rwiegend vierstreifige Kreisstraße 6 deutlich mehr Verkehr abgewickelt 
werden kann, als über die Fahrbeziehung Moltkestraße, Ludgeriplatz, Hammer Straße. Die ba u-
technische Situation (Straßenzustand, Aufbaustärken) wird derzeit vom Tiefbauamt geprüft. 
 
Die weiteren Abstimmungen werden ebenfalls über den Landesbetrieb Straßen NRW mit der 
Stadt Münster erfolgen. Aus diesem Grund wird eine Verlegung und Umstufung der B54 nicht vor 
2017/2018 erwartet. 
 
Mit einer neuen Führung der B 54 ist gleichzeitig eine neue Wegweisung verbunden, die bereits 
zu einer Entlastung des Ludgerikreisels, der Moltkestraße und der Hammer Straße führt. Im G e-
genzug muss langfristig sichergestellt sein, dass diese Verkehrsverlagerungen nicht an anderer 
Stelle neue Verkehrsprobleme auslös en. Hier sind insbesondere die Knotenpunkte Weseler 
Straße/B 51 und B 51/Hammer Straße zu nennen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Verlag e-
rungspotential nicht näher beziffert werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass 
das Verlagerungspotential nur durch die Umstufung und die neue Wegweisung nicht in vollem 
Umfang ausgeschöpft wird. Somit sind im Abwägungsprozess, die durch die Umstufung und die 
neue Wegweisung ausgelösten Entlastungseffekte im Zuge der Moltkestraße, des Ludgerikre i-
sels und der Ham mer Straße deutlich höher zu bewerten, als mögliche kapazitative Verschlec h-
terungen im neuen Verlauf der B 54. 
 
Damit jedoch das volle Verlagerungspotential ausgeschöpft werden kann und mögliche Lei s-
tungseinbußen wieder beseitigt werden, sind begleitende Umbaumaßnahmen zwingend erforder-
lich. Hierzu gehören verschiedene Umbau -/Ausbaumaßnahmen an Kreuzungen und Straßena b-
schnitten, Anpassungen der Lichtsignalsteuerungen, Maßnahmen zur Stadtreparatur und Markie-

3 
V/0972/2016 
 
rungsarbeiten. Mit diesen Maßnahmen sollen zum eine n die Netzwiderstände erhöht (bisherige 
Verlauf) und zum anderen Netzwiderstände abgebaut (zukünftiger Verlauf) werden. 
 
Für die Verlegung der B54 sind dies u.a. 
 
 Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße/Kolde -Ring mit dem vierstreifigen Lücke n-
schluss des Ko lde-Ringes bis zur Einmündung Mecklenbecker Straße (zur Realisierung 
des Umbaus ist Grunderwerb im Einmünd ungsbereich Kolde-Ring zwingende Vorausset-
zung), 
 
 Rückbau der Steinfurter Straße zwischen York-Ring und Grevener Straße, 
 
 Bau eines doppelten Rechtsabbiegers von der Steinfurter Straße in den York-Ring, 
 
 Anpassung der Signalsteuerung Hammer Straße/B51, 
 
 Stadtreparatur Geiststraße, … 
 
Welche Maßnahmen planerisch notwendig werden, um nach der Verlegung und Umstufung die 
größten Entlastungseffekte zu erzie len, muss im Einzelnen von der Verwaltung geprüft und zu 
einem Maßnahmenpaket gebündelt werden. Anschließend erfolgt die Erörterung in den zuständi-
gen Fachgremien. Die dadurch entstehenden Kosten sind derzeit noch nicht genau zu beziffern, 
es handelt sich aber um eine Größenordnung im zweistelligen Millionenbereich. 
 
Da sowohl der Landesbetrieb als auch das Ministerium das Umstufungskonzept im Grundsatz 
mittragen, darf die Umsetzung des Konzeptes erwartet werden. Somit wird dann auch eine neue 
Wegweisung zwingend erforderlich. Diese neue Wegweisung für die Umsetzung des Gesam t-
konzeptes wird nach ersten Schätzungen des Tiefbauamtes ca. 300.000 Euro kosten. Um deren 
Finanzierung sicherzustellen werden für den Zeitraum ab 2017 die notwendigen Finanzmittel 
durch die Verwaltung beantragt.  
 
In Vertretung 
 
 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Lageplan 1: Klassifiziertes Straßennetz der Stadt Münster im Bestand 
Lageplan 2: Umstufung von Teilstrecken der B54 im Stadtgebiet von Münster 
Lageplan 3: Umstufung von Teilstrecken der Landesstraßen L 587, L 843, L 793, L 586 im Stadt-
gebiet von Münster

Lageplan-2

441 Zeichen

K 6
K 6
K 6
K 2
K 2
K 5
K 9
K 9
K 10
K 6
K 1
K 12
K 8
K 6
K 8
K 13
K 6
K 6
K 7
K 7
L 551
L 587
B 54
L 586
L 586
L 793
L 843
L 843L 843
L 587
L 587
B 54
B 54
B 54
B 54
B 54
B 51
B 51
B 51
B 51
B 54
Lageplan 2: 
1. Stufe
Umstufung von Teilstrecken
der B 54 im Stadtgebiet
von Münster
Stand: März 2016
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung

Lageplan-1

416 Zeichen

Lageplan 1:
Klassifiziertes Straßennetz
der Stadt Münster im
Bestand
Stand: März 2016
K 6
K 6
K 6
K 6
K 6
K 6
K 2
K 2
K 5
K 9
K 9
K 10
K 6
K 8
K 8
K 13
K 7
K 7
K 12
K 1
L 551
L 587
L 587
L 586
L 586
L 793
L 843
L 843L 843
L 587
L 587
B 54
B 54
B 54
B 51
B 51
B 51
B 51
B 54
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung

Lageplan-3

486 Zeichen

K 2
K 2
K 5
K 9
K 9
K 10
K 8
K 6
K 8
K 6
K 13
K 6
K 6
L 843
L 551
L 586
L 586
L 586
L 843
L 586
L 793
L 843
K 4L 843
L 587
K 4
L 587
B 54
B 54
B 54
B 54
B 54
B 51
B 54
B 51
B 51
B 51
B 54
Lageplan 3: 
2. Stufe
Umstufung von Teilstrecken
der Landesstraßen L 587, 
L 843, L 793, L 586
im Stadtgebiet von Münster
Stand: März 2016
K 7
K 7
K 1
K 12
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung

Beratungsverlauf (2)

24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Moltkestraße
  • Weseler Straße
  • Hammer Straße
  • Bremer Straße
  • Münzstraße
  • Steinfurter Straße
  • Kolde-Ring
  • Ludgeriplatz
  • York-Ring
  • Mecklenbecker Straße
  • Grevener Straße
  • Bergstraße
  • Geiststraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0972/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37