V/0972/2016
Sachstand zum Umstufungsverfahren der Bundesstraße B54
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Berichtsvorlage
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V/0972/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Sachstand zum Umstufungsverfahren der Bundesstraße B54 Beratungsfolge 24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Das Anliegen, die Führung der B 54 statt über die Moltkestraße – Ludgerikreisel – Hammer Stra- ße, über die Weseler Straße – B 51 – Hammer Straße zu leiten, basiert auf einem Antrag des ADFC Münster/Münsterland e. V. aus dem Jahr 2005. Dieser Antrag 11/2005 wu rde in der Rats- sitzung am 16.03.2005 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen. Im Jahr 2008 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/1072/2008 den Luftqualität splan Stadt Münster beschlossen. Ein wesentlicher Baustein des Luftqualitätsplans war die Maßnahme 5.2.1.2.2 „Überregionales Straßennetz“, die zum Inhalt hatte, eine Neuordnung des großräum i- gen und des überregionalen Straßennetzes im Stadtgebiet zu prüfen und vorzunehmen. Dies stellt im Vergleich zum A ntrag aus 2005, der sich ausschließlich auf die Führung der B54 im Stadtgebiet bezog, eine deutliche Erweiterung des Untersuchungsauftrages dar. Eine derart u m- fangreiche und komplexe Umstufung des klassifizierten Hauptverkehrsstraßennetzes wurde bis dato noch nicht durchgeführt und bedurfte umfangreicher Recherchen mit entsprechendem zeitli- chem Aufwand. Dies führte letztlich dazu, dass diese Maßnahme nicht im geplanten Zeitfenster des Luftqualitätsplanes umgesetzt werden konnte. In der Konsequenz wurde dies e Maßnahme daher in die For tschreibung des Luftreinhalteplanes (Vorlage V/0991/2013) am 02.04.2014 vom Rat der Stadt Münster wieder aufgegriffen. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung ein zweistufiges Konzept ausgearbeitet, um das best ehende klassifizierte Straßennetz (siehe Lageplan 1) neu zu ordnen. 1. Stufe: In einem ersten Schritt soll die B 54 im Stadtgebiet umgestuft werden. Die B 54 soll z ukünftig über den westlichen 2. Tangentenring, die Weseler Straße, zwischen Kolde-Ring und B 51, sowie über einen Teilabschnitt der vorhandenen B 51 zwischen Weseler Straße und Hammer Straße geführt werden (siehe Lageplan 2). Die Stadt Münster hat mit Schreiben vom 06.04.2016 beim Vorlagen-Nr.: V/0972/2016 Auskunft erteilt: Herr Renkhoff Ruf: 492 61 52 E-Mail: Renkhoff@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0972/2016 zuständigen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein -Westfalen diese geplanten Umstufungen be- reits beantragt. 2. Stufe: Mit der Umsetzung der 2. Stufe verfolgt die Stadt Münster das Ziel, den regionalen und überreg i- onalen Verkehr weitestgehend aus der Innenstadt auf den zweiten Tangentenring zu verlagern. Hierfür müssen die Landesstraßen L 586, L 587, L 793 und L 843 umgestuft und als Kreisstraßen klassifiziert werden. Hierzu gehören unter anderem die Bremer Straße, die Münzstraße, die Bergstraße, die Apostelstraße, der Bült, etc. Deren gegenwärtige Einstufung als Straßen für das überregionale Verkehrsaufkommen steht nicht im Einklang mit den städtischen Funktionen dieser Straßenzüge. Nach der Umsetzung beider Stufen des Gesamtkonzeptes wird sich das klassifizierte Straße n- netz wie im Lageplan 3 darstellen. Die Klassifizierung des innerstädtisc hen Straßennetzes der Stadt Münster in Bundes-, Landes- und Kreisstraßen würde dann den angestrebten Netzfunkti o- nen entsprechen. Bisheriger Sachstand und weiteres Vorgehen: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW unterstützt inhaltlich das Umstufungskonzept de r Stadt Münster und hat zur Umstufung der B54 einen Antrag an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Ve rkehr geschickt. Nach Rücksprache mit dem Ministerium im Oktober 2016 zeigte sich, dass das Konzept im Grundsatz zwar mitgetragen wird, aber das Ministerium vorab prüfen wird, ob das geplante Bundesfernstraßennetz die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Mit Schreiben vom 08.11.2016 hat der Landesbetrieb NRW im Auftrag des Ministeriums die Stadt Münster aufgefordert, zu erklären, dass die Kreisstraße 6 in der Lage ist, den Verkehr der abzustufenden B 54 aufzunehmen. Diese Erklärung kann die Stadt Münster aus verkehr s- technischer Sicht abgeben. Das Planungsamt der Stadt Münster hat im Vorfeld des Umst u- fungsantrages geprüft, ob die Kreisstraß e 6 die notwendigen Kapazitätsreserven besitzt, um z u- sätzliche Verkehre aufnehmen zu können. Im Ergebnis sind diese in ausreichendem Maße vo r- handen. Alleine der Vergleich der gegenwärtigen Ausbauquerschnitte zeigt, dass über die telwe i- se anbaufreie und übe rwiegend vierstreifige Kreisstraße 6 deutlich mehr Verkehr abgewickelt werden kann, als über die Fahrbeziehung Moltkestraße, Ludgeriplatz, Hammer Straße. Die ba u- technische Situation (Straßenzustand, Aufbaustärken) wird derzeit vom Tiefbauamt geprüft. Die weiteren Abstimmungen werden ebenfalls über den Landesbetrieb Straßen NRW mit der Stadt Münster erfolgen. Aus diesem Grund wird eine Verlegung und Umstufung der B54 nicht vor 2017/2018 erwartet. Mit einer neuen Führung der B 54 ist gleichzeitig eine neue Wegweisung verbunden, die bereits zu einer Entlastung des Ludgerikreisels, der Moltkestraße und der Hammer Straße führt. Im G e- genzug muss langfristig sichergestellt sein, dass diese Verkehrsverlagerungen nicht an anderer Stelle neue Verkehrsprobleme auslös en. Hier sind insbesondere die Knotenpunkte Weseler Straße/B 51 und B 51/Hammer Straße zu nennen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Verlag e- rungspotential nicht näher beziffert werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Verlagerungspotential nur durch die Umstufung und die neue Wegweisung nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird. Somit sind im Abwägungsprozess, die durch die Umstufung und die neue Wegweisung ausgelösten Entlastungseffekte im Zuge der Moltkestraße, des Ludgerikre i- sels und der Ham mer Straße deutlich höher zu bewerten, als mögliche kapazitative Verschlec h- terungen im neuen Verlauf der B 54. Damit jedoch das volle Verlagerungspotential ausgeschöpft werden kann und mögliche Lei s- tungseinbußen wieder beseitigt werden, sind begleitende Umbaumaßnahmen zwingend erforder- lich. Hierzu gehören verschiedene Umbau -/Ausbaumaßnahmen an Kreuzungen und Straßena b- schnitten, Anpassungen der Lichtsignalsteuerungen, Maßnahmen zur Stadtreparatur und Markie- 3 V/0972/2016 rungsarbeiten. Mit diesen Maßnahmen sollen zum eine n die Netzwiderstände erhöht (bisherige Verlauf) und zum anderen Netzwiderstände abgebaut (zukünftiger Verlauf) werden. Für die Verlegung der B54 sind dies u.a. Umbau des Knotenpunktes Weseler Straße/Kolde -Ring mit dem vierstreifigen Lücke n- schluss des Ko lde-Ringes bis zur Einmündung Mecklenbecker Straße (zur Realisierung des Umbaus ist Grunderwerb im Einmünd ungsbereich Kolde-Ring zwingende Vorausset- zung), Rückbau der Steinfurter Straße zwischen York-Ring und Grevener Straße, Bau eines doppelten Rechtsabbiegers von der Steinfurter Straße in den York-Ring, Anpassung der Signalsteuerung Hammer Straße/B51, Stadtreparatur Geiststraße, … Welche Maßnahmen planerisch notwendig werden, um nach der Verlegung und Umstufung die größten Entlastungseffekte zu erzie len, muss im Einzelnen von der Verwaltung geprüft und zu einem Maßnahmenpaket gebündelt werden. Anschließend erfolgt die Erörterung in den zuständi- gen Fachgremien. Die dadurch entstehenden Kosten sind derzeit noch nicht genau zu beziffern, es handelt sich aber um eine Größenordnung im zweistelligen Millionenbereich. Da sowohl der Landesbetrieb als auch das Ministerium das Umstufungskonzept im Grundsatz mittragen, darf die Umsetzung des Konzeptes erwartet werden. Somit wird dann auch eine neue Wegweisung zwingend erforderlich. Diese neue Wegweisung für die Umsetzung des Gesam t- konzeptes wird nach ersten Schätzungen des Tiefbauamtes ca. 300.000 Euro kosten. Um deren Finanzierung sicherzustellen werden für den Zeitraum ab 2017 die notwendigen Finanzmittel durch die Verwaltung beantragt. In Vertretung Peck Stadtrat Anlagen: Lageplan 1: Klassifiziertes Straßennetz der Stadt Münster im Bestand Lageplan 2: Umstufung von Teilstrecken der B54 im Stadtgebiet von Münster Lageplan 3: Umstufung von Teilstrecken der Landesstraßen L 587, L 843, L 793, L 586 im Stadt- gebiet von Münster
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Umstufung von Teilstrecken
der B 54 im Stadtgebiet
von Münster
Stand: März 2016
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Verkehrsplanung
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Klassifiziertes Straßennetz
der Stadt Münster im
Bestand
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Lageplan 3:
2. Stufe
Umstufung von Teilstrecken
der Landesstraßen L 587,
L 843, L 793, L 586
im Stadtgebiet von Münster
Stand: März 2016
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Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (13)
- Moltkestraße
- Weseler Straße
- Hammer Straße
- Bremer Straße
- Münzstraße
- Steinfurter Straße
- Kolde-Ring
- Ludgeriplatz
- York-Ring
- Mecklenbecker Straße
- Grevener Straße
- Bergstraße
- Geiststraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0972/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37